I N F O R M A T I O N
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- Linus Schräder
- vor 8 Jahren
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Dr. Michael STRUGL Wirtschafts-Landesrat DI Bernhard SAGMEISTER Geschäftsführer Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) Dr. Friedrich FILZMOSER Geschäftsführer OÖ KGG/UBG am 14. Juli 2015 um Uhr zum Thema Land OÖ verstärkt Gründeroffensive Ausbau der Finanzierungsinstrumente für Unternehmensgründungen Rückfragen-Kontakt: Michael Herb, MSc, Presse LR Strugl, Tel. ( ) , ( )
2 PK Strugl / Sagmeister / Filzmoser 2 Land OÖ verstärkt Gründeroffensive Ausbau der Finanzierungsinstrumente für Unternehmensgründungen Der OÖ Gründerfonds besteht seit 1999 und wird von der OÖ Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) treuhändig für das Land Oberösterreich abgewickelt. 433 Unternehmensgründer (dazu zählen auch Übernehmer bzw. Unternehmenskäufer) darunter so bekannte wie runtastic - haben diesen bereits in Anspruch genommen. Seit 1999 konnten Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von rund 10,3 Mio. Eurogewährt werden. Mit Mitteln aus dem OÖ Gründerfonds wird die Eigenkapitalaufbringung für Unternehmensgründungen und übernahmen erleichtert: Der OÖ Gründerfonds stellt Mittel zur überaus attraktiven Bedingungen im Rahmen sog. echter stiller Beteiligungen, die im Insolvenzfall nachrangig gestellt sind und daher Eigenkapitalcharakter haben, zur Verfügung. Vor allem in den vergangenen Jahren nahm die Nachfrage nach diesen Beteiligungen weiter zu: Jahr Anzahl Beantragtes Beteiligungsnom. (in ) Bewilligtes Beteiligungsnom. (in ) , , , , Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze soll auch die Unternehmensgründungen in unserem Bundesland weiter angekurbelt werden. Daher wird im Rahmen der oö. Wachstumsstrategie des Landes OÖ auch der OÖ Gründerfonds aufgestockt, um zusätzliche Impulse im Gründerbereich zu setzen, betont Wirtschafts-Landesrat Dr. Michael Strugl. Denn der Fonds werde bereits jetzt sehr gut angenommen und die
3 PK Strugl / Sagmeister / Filzmoser 3 Nachfrage sei dementsprechend groß. Darüber hinaus kommen im Schnitt 80 % des Geldes in weiterer Folge über die Beteiligungsdarlehen wieder retour. Eine entsprechende Adaptierung der Richtlinien für den OÖ Gründerfonds ist von der OÖ Landesregierung am 6. Juli 2015 beschlossen worden. Die wichtigsten Änderungen: Gründerfondsbeteiligungen können bis Euro in Anspruch genommen werden. Bisher hat ein Betrag von Euro gegolten. Als Gründer gilt jemand, der noch nicht mehr als fünf Jahre selbständig war. Bisher galt eine Grenze von 3 Jahren. Das Land OÖ wendet für die Aufstockung des OÖ Gründerfonds 2015 und 2016 insgesamt 2 Millionen Euro zusätzlich auf. Zielgruppe des aufgestockten Gründerfonds sind Gründer und Übernehmer von kleinen Unternehmen (mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder 10 Mio. Euro Bilanzsumme). Start des erweiterten OÖ Gründerfonds ist mit 1. August. Gefördert werden sollen insbesondere Gründerinnen und Gründer sowie Übernehmerinnen und Übernehmer, die innovative Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren anbieten, betont Wirtschafts- Landesrat Strugl.
4 PK Strugl / Sagmeister / Filzmoser 4 Ausfallsquote hält sich in Grenzen Obwohl das Ausfallsrisiko bei Unternehmensgründern allgemein relativ hoch ist, hält sich die Quote der Ausfälle mit rund 16 % des Kapitals seit Gründung des Fonds 1999 in Grenzen. Viele Gründer zahlen nach Ablauf des 3. Jahres die Beteiligungssumme ohne Zusatzkosten zurück, da eine Gewinnbeteiligung des Fonds erst ab dem 4. Jahr (max. 5 % über 3 Monats Euribor des Beteiligungsnominales) eintritt. Damit steht dieses Geld neuen Unternehmensgründern wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die maximale Laufzeit dieser Beteiligungen beträgt zehn Jahre. Während der ersten drei Jahre fallen lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr (1 % des Nominales, mindestens 360 Euro) und ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 75 Euro an. Das Geld kann für sämtliche Investitionen (ausgenommen für Anschaffung eines PKW) herangezogen werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass 30 % der Investition mit Eigenmitteln aufgebracht wird. Wird eine Gründerfondsbeteiligung bewilligt, besteht auch ein Anspruch auf eine Haftung der OÖ Kreditgarantiegesellschaft (KGG) für einen Bankkredit in dieser Höhe, die drei Jahre lang kostenlos (keine Haftungsprovision) gewährt wird. Damit kann für den Fall fehlender Sicherheiten für einen Bankkredit auch dieses Problem gelöst werden. Auch ansonsten kann diese Förderung mit allen Förderinstrumenten (zb Beteiligung der OÖ Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bis Euro, Beteiligung des OÖ HightechFonds bis 1,5 Mio. Euro, KGG-Haftung für Kredite, aws-förderungen, Forschungsförderungsfonds etc.) kombiniert werden. Attraktiv ist auch die Möglichkeit, dass natürliche Personen, die sich gegebenenfalls auch an neu gegründeten bzw. übernommenen
5 PK Strugl / Sagmeister / Filzmoser 5 Unternehmen finanziell beteiligen (zb als Minderheitsgesellschafter, stille Gesellschafter, Kommanditisten etc.), eine sog. Eigenkapitalgarantie (Ausfallsbürgschaft der KGG) für ihre Beteiligung bis zu 80 % der Beteiligungssumme, also de facto eine Art Risikoversicherung, erlangen können. Pro Unternehmen können so Kapitaleinlagen bis zu Euro versichert werden. Finanzierungsberatung ein neues Angebot der KGG/UBG: Unternehmer, insbesondere Unternehmensgründer, die noch keine Finanzierungszusage einer Bank für geplante Projekte haben, können sich an die KGG/UBG wenden und eine kostenlose Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung dieser Vorhaben in Anspruch nehmen. Wenn das Projekt einigermaßen erfolgversprechend erscheint, bietet die KGG/UBG eine Kreditprüfung (zum Pauschalpreis von 300 Euro) an, die gegebenenfalls in eine Haftungszusage von % des notwendigen Kredites, eventuell verbunden mit Beteiligungsfinanzierungen, münden kann. Mit dieser Zusage (Promesse) kann sich der Unternehmer an jede beliebige Bank wenden, die die Haftung (Bürgschaft) der KGG/UBG dann als Sicherheit in Anspruch nehmen kann und sich eine detaillierte Kreditprüfung ersparen wird. Die Pauschalgebühr wird dann auf die Bearbeitungsgebühr (1 % des Obligos) angerechnet. Sämtliche Angebote der KGG/UBG (Haftungszusagen, Beteiligungen, Eigenkapitalgarantien) können uneingeschränkt mit anderen Förderinstrumenten, auch die der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) gekoppelt werden können.
6 PK Strugl / Sagmeister / Filzmoser 6 Kooperation zwischen AWS und Land OÖ bringt Erleichterungen für Unternehmensgründer: Schon bisher arbeitet die KGG/UBG des Landes OÖ sehr eng mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) zusammen. Um diese Kooperation noch zu verstärken und vor allem Doppelgleisigkeiten und bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sind KGG/UBG mit der AWS übereingekommen, bei gemeinsamen Projekten den Prüfungsaufwand bzw. die Prüfungsmaßnahme im Vorhinein einvernehmlich festzulegen sowie aufzuteilen und die Ergebnisse der Prüfung auszutauschen. So bringt die Kooperation der KGG/UBG mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH eine vereinfachte Abwicklung von Förderungen und Haftungen für oö. Betriebe durch: Gemeinsame Antragsprüfung und -abwicklung Gemeinsame Projektbegleitung Gemeinsames Berichtswesen So ist es möglich, die Stärken bzw. Ressourcen der jeweiligen Institute gezielter und kostenschonender einzusetzen und rascher zu Ergebnissen zu gelangen. Gerade die örtliche Nähe der KGG/UBG zu Oberösterreichs Unternehmen und Unternehmensgründern sowie die schon allein aufgrund der Gesellschafterstruktur ausgezeichnete Vernetzung mit den oö. Banken und der WKO Oberösterreich werden von der KGG/UBG verstärkt eingebracht und für Synergien genutzt.
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