Instandhaltungsprogramm - Individuell für Luftfahrzeuge die nicht in Luftfahrtunternehmen verwendet werden

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1 Instandhaltungsprogramm - Individuell für Luftfahrzeuge die nicht in Luftfahrtunternehmen verwendet werden Dokument: IHP - - Rev.: Ausgabedatum: 1 Der Halter (Antragsteller) beantragt die Genehmigung für das gegenständliche Instandhaltungsprogramm auf Grund von 48 Abs. 2 Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2005 / VO (EG) Nr.2042/2003 Teil M M.A Halter (Name/Adresse): Kontakt : Tel. Nr.: Fax Nr.: 2 Verwendungsarten: Luftbeförderungsunternehmen Gewerbsmäßige Vermietung Zivilluftfahrerausbildung Kennzeichen: Baujahr: Luftfahrzeug(e)/ Type(n) (Hersteller): Serialnummer(n): Einsatzarten: Grundschulungsflüge Ambulanz- und/oder Rettungsflüge Außenlast-Frachttransporte Außenlast-Personentransporte Arbeitsflüge: Flüge für sonstige Einsätze: Triebwerk (Hersteller): Propeller/Rotor (Hersteller): Hilfstriebwerk (Hersteller): 3 4 Basisdokumente des Programms / Dokumente des Musterzulassungsinhabers für : Zelle: Triebwerk(e): Hilfstriebwerk(e): Propeller: Andere: Zusätzliche Instandhaltungsanweisungen: Sind aufgrund der Besonderheiten der Verwendung, des Einsatzes oder des Luftfahrzeuges zusätzliche Anweisungen erforderlich? Diese sind in der Tabelle 1 anzuführen. 6 5 Seite 1/6

2 Abweichungen zum Baumuster Sind aufgrund eingebauter STC s, Engineering Orders, Engineering Bulletins, zusätzliche Anweisungen erforderlich? Diese sind in der Tabelle 1 anzuführen. 7 Reparaturen Sind aufgrund durchgeführter Reparaturen zusätzliche Anweisungen erforderlich? Diese sind in der Tabelle 1 anzuführen. 8 Abweichung zu Herstellerinstandhaltungsanweisungen Sind Abweichungen/Zusätze zu Inhalt oder Umfang der Basisdokumente (Block 5-8) vorhanden? Diese sind in der Tabelle 1 anzuführen. 9 Wiederkehrende Instandhaltung Es werden alle zwingend vorgeschriebenen Sonderanweisungen der Hersteller (Alert SB s, Mandatory SB s, SL s,tm s ) durchgeführt und/oder das Management der Lufttüchtigkeit des LFZ wird durch eine CAMO durchgeführt Wiederkehrende Sonderanweisungen der Herstellen, die nicht in der Programm Basis (Block 5) enthalten sind, sind in Tabelle 2 anzuführen. Es werden alle zutreffenden nationalen Forderungen (LTA s & LTH s) und alle AD s des Luftfahrzeug, Triebwerk, Propeller und Ausrüstungsgegenstände durchgeführt. Wiederkehrende sind in Tabelle 2 anzuführen. 10 Komponenten Wartung: Sind Abweichungen zu Herstellerempfehlungen von Komponentenüberholungszeiten (TBO) beabsichtigt? (Maßnahmen entsprechend LTH 7i.d.g.f. sind zu beachten!) und/oder das Management der Lufttüchtigkeit des LFZ wird durch eine CAMO durchgeführt Instandhaltungsanweisungen unter Tabelle 1 anzuführen. Pilot/Owner Maintenance Pilot/Owner Maintenance ist beabsichtigt (siehe Bedingungen in den Erläuterungen) Name des berechtigten Pilot/Owner: 11 Pilotenlizenz und Nummer : Nachweise der Einschulung / Kompetenz Check (gemäß 47 Abs. 7 ZLLV 2005) ist dem IHP beizulegen und der Umfang unter Tabelle 3 anzuführen. 12 Verpflichtungserklärungen des Halters: Das/Die in Block 4 genannten Luftfahrzeug/Luftfahrzeuge wird/werden entsprechend diesem genehmigten Programm nach den letztgültigen Bestimmungen der ZLLV 2005 entsprechend instand gehalten. Ein System zur Aufbewahrung von Prüfprotokollen, Befunden und allen relevanten Instandhaltungsaufzeichnungen ist vorhanden (Lebenslaufakt). Das Instandhaltungsprogramm wurde aufgrund der letztgültigen Instandhaltungsanweisungen des Musterzulassungsinhabers (inkl. Flughandbuch sofern zutreffend) erstellt. Die Instandhaltung des Luftfahrzeugs und der Bauteile erfolgt immer nach den letztgültigen Revisionen dieser Anweisungen. Die Auslastung / Nutzung des Luftfahrzeugs entspricht den Werten der vorgegebenen Instandhaltungsanweisungen. Diese Vorgaben werden ein Mal jährlich auf Ihre weitere Gültigkeit im Instandhaltungsprogramm überprüft (Tabelle 4). Alle Methoden, Praktiken und Verfahren werden entsprechen dem Standard der Instandhaltungsanweisungen des Musterzulassungsinhabers angewandt. Abweichungen sind in diesem Instandhaltungsprogramm angegeben. Das/Die genannten Luftfahrzeug/Luftfahrzeuge wird/werden entprechend 47 ZLLV 2005/ VO (EG) Nr.2042/2003 Teil M instand gehalten. Jede Änderung der Verwendungsart und/oder der Einsatzart des Luftfahrzeuges über den im Block 3 angegebenen Umfang, die Erweiterung um einzelne Kennzeichen sowie maßgebliche im Block 16 näher beschriebene Änderungen, bedürfen einer Änderung des Instandhaltungsprogramms und sind durch ACG/CAMO zu genehmigen. 13 Toleranzen zu Instandhaltungsintervallen: Es sind nur Abweichungen zu Instandhaltungsintervallen im Rahmen der Herstellerdokumentation erlaubt. Sollte der Hersteller keine Toleranzen vorgeben kann LTH 36 angewendet werden. Dies gilt nicht für zwingend vorgeschriebene Instandhaltungsanweisungen (z.b. Life Limits, Airworthiness Limitations, CMR s, LTA s, LTH s, AD s ) 14 Seite 2/6

3 Revisionen: Änderungen sind als Revisionen von der ACG oder durch eine EG (VO) Nr. 2042/2003, Subpart G-Organisation (CAMO) mit genehmigter Übertragung nach M.A. 302 (e) (indirekte Genehmigung) zu genehmigen. Änderungen sind mit Datum/Unterschrift als Revision in der Revisionsliste (Tabelle 5) zu führen und der ACG mittels Zusendung bekannt zu geben Ergänzungen/Änderungen zu den Blöcken 4-8 können vom Halter ohne Genehmigung durchgeführt werden. Revisionen sind mit der Revisionsliste (Tabelle 5) zu führen und der ACG mittels Zusendung der Änderungen bekannt zu geben. Detaillierte Erklärungen siehe Anhang C. 15 Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der gemachten Angaben und die Erstellung anhand des Anhang C Leitfaden für die Erstellung von Instandhaltungsprogrammen. Datum: Unterschrift des Halters: (eigenhändig) Nur von CAMO mit genehmigter Übertragung nach M.A. 302 (e) auszufüllen: Genehmigung durch CAMO Nr..MG. Kopie verschickt an Austro Control am: Ort/Datum: Nur von Austro Control auszufüllen: Name/Unterschrift: (eigenhändig) 17 Prüfvermerk ausgestellt am: Prüfer/Unterschrift: Eingetragen in Datenbank am: 18 Bemerkungen/ Befristungen: 19 Seite 3/6

4 TABELLE 1 Zusätzliche Anweisungen, Änderungen von Instandhaltungsanweisungen, Abweichungen oder Reparaturen: Zusätzliche Anweisungen Instandhaltungsdokument Intervall: TABELLE 2 Wiederkehrende Instandhaltung : Wiederkehrende Instandhaltungen: Dokumente (AD s, LTH s ): Interval: Rev. Überprüfung der Bordausrüstung LTH 40 2 hre Rev.A Abweichungen (Toleranzen) von Instandhaltungsintervallen Aus textilen Werkstoffen hergestellte Gurtbänder und textile Flächengebilde Betriebsmittelschläuchen und Schlauchleitungen aus Elastomeren LTH 36 - Rev.0 LTA 91 Ablauf Rev.0 20 hre LTA 46 5/8 hre Rev. 0 Seite 4/6

5 TABELLE 3 Pilot/Owner Maintenance Dokument: Checkliste Tätigkeit/Task: Intervall: TABELLE 4 Periodische Überprüfung : Mindestens jährlich und nach Erhalt von Änderungen ist das IHP auf die letztgültigen Instandhaltungsanweisungen der Musterzulassungsinhaber, Revisionen zu den Instandhaltungsanweisungen, alle vorgeschriebenen Sonderanweisungen der Hersteller mit der Klassifizierung Mandatory, den Wartungserfordernissen zu prüfen um die Gültigkeit des IHP s im Sinne der Verwendung des Luftfahrzeugs zu gewährleisten. Änderungen sind in Tabelle 5&6 einzutragen. Dokument: Inhalt der Überprüfung: Durchgeführt am/ Unterschrift: Seite 5/6

6 TABELLE 5 Liste der Revisionen Revision Nr. Inhalt des Revision: Datum, Unterschrift bzw. Allfällige Genehmigung : TABELLE 6 Liste der gültigen Seiten Revision Nr. Gültige Seiten: Datum, Unterschrift bzw. Allfällige Genehmigung : Seite 6/6

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