Offenes und transparentes Auswahlverfahren ohne Vergabeverpflichtung zur Breitbandversorgung der Gemeinde Burbach, Ortsteil Würgendorf
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- Beate Richter
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1 Gemeinde Burbach Offenes und transparentes Auswahlverfahren ohne Vergabeverpflichtung zur Breitbandversorgung der Gemeinde Burbach, Ortsteil Würgendorf Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde Burbach für den nicht bzw. unzureichend versorgten Ortsteil Würgendorf Die Gemeinde Burbach sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Gemeinde Burbach hat rd Einwohner, der zu versorgende Ortsteil zählt rd Einwohner. Aus dem zur Versorgung ausgeschriebenen Ortsteil gibt es seit längerer Zeit massive Beschwerden und teilweise Initiativen zur Verbesserung der Versorgung mit schnellen Internetverbindungen. Der Bedarf ergibt sich alleine schon aus dem Breitbandatlas, der eine DSL-Versorgung für den Ortsteil Würgendorf nicht darstellt. Zur Ermittlung des derzeitigen Bestandes und des Interesses an einem Ausbau der Versorgung wurde in 2009 eine Befragung aller 726 im Ortsteil Würgendorf geführten Haushalte durchgeführt. Detaillierte Ergebnisse können auf der Internetseite der Gemeinde Burbach unter Bürgerservice, Breitbandversorgung eingesehen werden. Ebenso können die der Gemeinde Burbach bekannten Leerrohrtrassen abgefragt werden. Aus Sicht der Gemeinde Burbach ist davon auszugehen, dass es nach Verfügbarkeit einer hinreichenden Breitbandversorgung zu einer fast vollständigen Nachfrage aller Haushalte des Ortsteiles Würgendorf kommen wird. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung in der Gemeinde Burbach, Ortsteil Würgendorf unmöglich ist.
2 2 Aus diesem Grund ist die Gemeinde Burbach auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd. Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II vom und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung im Ortsteil Würgendorf zu gewähren. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung erforderlichen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Ortsteil: Würgendorf Vorwahl: Einwohner (Stand ): Gesamtanschlüsse (geschätzt): 700 Haushalte + ca. 115 Gewerbetreibende Unterversorgte / unversorgte Anschlüsse (geschätzt): 700 Die räumliche Abgrenzung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Plan. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Jedoch muss in allen Bereichen innerhalb der Abgrenzung eine Breitbandleistung von mindestens 2 Mbit/s durch den Bewerber auch bei Spitzenbelastung - und unabhängig von der Technologie und der Anzahl der DSL-Kunden - garantiert werden. Gewünscht werden seitens der Gemeinde Burbach mittelfristig 50 Mbit/s. Ein offener Zugang ist zu gewährleisten! Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen (zum Internet) von der prognostizierten Zahl der geschätzten Bedarfsträger (Anzahl der unversorgten Teilnehmer) oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht
3 3 zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen. Sollte die Versorgung von (solchen) einzelnen Grundstücken, die am weitesten von technischer Infrastruktur (Hauptverteiler / Kabelverzweiger o.ä.) entfernt liegen, nicht mit dem o. g. Standard möglich sein oder einen deutlichen Kostensprung bedingen, so soll der Anbieter darlegen: Die Kosten bei Aussparung dieser einzelnen Grundstücke, die 10 % des unversorgten Gebietes nicht überschreiten darf, unter Nennung der voraussichtlich für diese Grundstücke erzielbaren Übertragungsraten Der Netzanbieter hat zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen: - mindestens 5 Referenzobjekte (auf Verlangen zusätzlich: vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren) - Mitarbeiterzahl des Unternehmens (auf Verlangen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen) - Umsatz der letzten 3 Jahre (auf Verlangen) - Erläuterung zur angebotenen Übertragungstechnologie(n) - Downloadrate > min. 2 Mbit/s, gewünscht: 50 Mbit/s - verbindlicher Zeitplan des Netzausbaus mit Angabe von Meilensteinen bis zur Fertigstellung - Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag) - Garantierte Ausfallsicherheit (Ausfall < 0,5 %/Jahr) - Mindest-Vertragslaufzeit mit Teilnehmer - Einmalige Kosten für den Teilnehmer (Einrichtungskosten, Kosten für erforderliche Anschlussgeräte) - Gebühren je Anschluss pro Monat für den Teilnehmer - Flatrate für die Internet-Nutzung - Internet-Telefonie (VoIP) möglich - Übertragung (SDSL) möglich
4 4 - Telefonie (VoIP) Flatrate möglich - Beanspruchung von Grundstücken / Antennenstandorte - Erreichbarkeit vom Störungsdienst - Reaktionszeit bei einer Störung - Fristen für Entstörung beim Kunden - Sicherstellung der Leistung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren - Fertigstellung der Maßnahme Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: - Standort der Antennen - Frequenzbereich - Strahlungsleistung - Schutzabstände nach gültiger BimSchV - Zukunftssicherheit - Netzerweiterung: Vergrößerung Teilnehmerzahl und Versorgungsgebiet - Bandbreitensicherheit unabhängig von der Anzahl der Kunden und der Spitzenlast Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Kosten der Teilnahme an dem Auswahlverfahren können nicht ersetzt werden. Der Netzbetreiber muss mit der Realisierung der Versorgung spätestens bis zum Ende des Jahres 2010 begonnen und sie spätestens Ende 2011 abgeschlossen haben. Alle Rechnungen müssen prüffähig bis zur 45. KW 2011 vorliegen. Später eingehende Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden! Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne bei dem Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich die Gemeinde Burbach eine vollständige oder teilweise Rückforderung der gewährten Beihilfen vor.
5 5 Ausführungsfrist: Die Gemeinde Burbach legt jedoch Wert auf eine abschließende Realisierung bis zum Im Angebot ist deutlich Stellung zu nehmen, ob dieser Termin eingehalten werden kann! Angebote sollen schriftlich im geschlossenen Umschlag unter Angabe der Höhe der benötigten Beihilfe und allen abgefragten Aussagen (mit dem Vermerk: Achtung! Angebot Breitbandversorgung. Nicht öffnen vor dem ) bis zum bei der Gemeinde Burbach, Fachbereich 2/2, Zimmer Nr. 216 eingereicht werden. Ihre Angebote richten Sie bitte an die Gemeinde Burbach Fachbereich 2/2 Eicher Weg Burbach Rückfragen beantwortet: Herr Andreas Reitz Tel.: / 45-65, Fax-Nr / 45-55, a_reitz@burbach-siegerland.de Burbach, den 27. Mai 2010 Gemeinde Burbach Der Bürgermeister Christoph Ewers
6 Anlage: Übersicht Ortsteil Würgendorf 6
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