Anlagevermögen Allgemeine Einführung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlagevermögen Allgemeine Einführung"

Transkript

1 Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding Kap. 4 Anlagevermögen by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding Anlagevermögen Allgemeine Einführung Bilanzgliederung des UGB I. Immaterielle Vermögensgegenstände: 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 2. Geschäfts(Firmen)wert 3. geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen: 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund; 2. technische Anlagen und Maschinen; 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; 3. Beteiligungen; 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 5. Beteiligungsverhältnis besteht; 6. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens; 7. sonstige Ausleihungen. FolienNr.:

2 Anlagenspiegel Anlagenspiegel Mindestgliederung Unterteilung des Anlagevermögens wie in Bilanzgliederung Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres Zugänge des Geschäftsjahres zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abgänge des Geschäftsjahres zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten Umbuchungen des Geschäftsjahres Zuschreibungen des Geschäftsjahres gesamte Abschreibungen bis zum Ende des Geschäftsjahres Buchwert zum Ende des Geschäftsjahres Buchwert zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres Abschreibung des Geschäftsjahres FolienNr.: 3 52 Anlagenspiegel - Beispiel FolienNr.: 4 B

3 Wirtschaftliches Eigentum Vollständigkeitsprinzip 196 UGB: 196. (1) Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist zivilrechtliches - wirtschaftliches Eigentum entscheidend ist die Nutzung (wirtschaftliches Eigentum) Übergang der Gefahr beim Versand (Incoterms) Kauf mit Eigentumsvorbehalt Sonderfall Leasing Leasingverträge sind entsprechend gestaltet FolienNr.: 5 53 Anlagevermögen - Bewertung 6 EStG: Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den 7 und 8, anzusetzen Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden Firmenwert abnutzbares Anlagevermögen Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen Ist der Teil wert niedriger, so kann dieser angesetzt werden Wirtschaftsgüter die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, kann der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren den Teilwert auch dann ansetzen, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz Es dürfen jedoch höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden FolienNr.: 6 54 Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist nicht zulässig Herstellungskosten angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten sind zur berücksichtigen 3

4 Begriffsbestimmungen Anschaffungskosten Übernahme aus UGB 203 Abs. 2 Kaufpreis (in Euro, bei Rentenverpflichtungen Ansatz des Barwerts) + Anschaffungsnebenkosten + nachträglichen Anschaffungskosten (jedoch keine Wertsicherungen) - Anschaffungskostenminderungen Subventionen im HR Aktivierung mit gesamten Anschaffungskosten + Passivposten Subventionen im SR Frage, woher die Subvention kommt aus öffentlichen Mitteln - Anschaffungskosten vermindert um Subventionen aus nicht öffentlichen Mitteln - steuerlich im ersten Jahr als Ertrag auszuweisen Angemessenheitsprüfung (PKW, Antiquitäten, Teppiche...) FolienNr.: 7 54 Herstellungskosten Unternehmensrecht Mindestansatz Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Höchstansatz Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Sonderkosten der Fertigung Aufw. Sozialeinrichtungen Freiwillige Sozialleistungen Altersvorsorgen Finanzierungskosten Aktivierungsverbot bei AV, Ansatz möglich bei langfristiger Fertigung von Umlaufvermögen Verwaltungsgemeinkosten Vertriebsgemeinkosten Unterbeschäftigung Gemeinkostenanrechnung abhängig von Auslastung Steuerrecht Ansatz Materialeinzelkosten Materialgemeinkosten Fertigungseinzelkosten Fertigungsgemeinkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Wahlrecht zum Ansatz Aufw. Sozialeinrichtungen Freiwillige Sozialleistungen Altersvorsorgen Aktivierungsverbot Verwaltungsgemeinkosten Vertriebsgemeinkosten Unterbeschäftigung Gemeinkostenanrech nung abhängig von Auslastung FolienNr.: 8 4

5 Teilwert Teilwert ( 6 Z. 1 EStG) Teilwert ist der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes, für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt Teilwertvermutungen (Annahmen) Teilwert zum Zeitpunkt der Anschaffung Anschaffungs- bzw. Herstellkosten Nicht abnutzbare WG ursprüngliche A/HK-Kosten Abnutzbare WG A/HK-Kosten abzüglich Abschreibung Umlaufvermögen Wiederbeschaffungskosten Teilwertabschreibung bei Vorliegen besonderer Gründe Maschinen nicht mehr einsetzbar Fehlinvestitionen wesentliche technische Neuerungen Preisverfall Teilwert bei Entnahmen/Einlagen ( 6 Z 4-5 EStG) grundsätzlich Ansatz mit dem Teilwert Sonderregelung Grundstücke, die in den letzten 10 Jahren angeschafft wurden Sonstige Wirtschaftsgüter, in innerhalb des letzten Jahres angeschafft wurden und nicht zur Erzielung von Einkünften verwendet worden sind Ansatz mit ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten keine Anrechnung von Absetzungen für Abnutzung notwendig FolienNr.: 9 54 Wertzusammenhang Abnutzbares Anlagevermögen uneingeschränkter Wertzusammenhang Letzter Bilanzansatz darf nicht mehr überschritten werden bei Teilwertabschreibungen und späterem Wegfall der Gründe für die Teilwertabschreibung keine Aufwertung Nicht abnutzbares Anlagevermögen / Umlaufvermögen eingeschränkter Wertzusammenhang bei Teilwertabschreibungen und späterem Wegfall der Gründe für die Teilwertabschreibung Wertansatz über Buchwert des Vorjahres ist möglich Beschränkung mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten FolienNr.: 10 5

6 Unternehmensrechtliche Bestimmungen Anlagevermögen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibung gemäß 204 UGB Firmenwert: Unterschiedsbetrag, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Abschreibung des Geschäfts(Firmen)werts ist planmäßig längstens auf die Geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird, zu verteilen Gemildertes Niederstwertprinzip Im Gegensatz zum Umlaufvermögen (strenges Niederstwertprinzip) beim Anlagevermögen gemilderte Niederstwertprinzip eine Abwertung ist nur dann vorzunehmen wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Gegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist Finanzanlagen Abschreibungen auch vorgenommen wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. FolienNr.: Anschaffungs- oder Herstellungskosten Unterscheidung zwischen Anschaffung und Herstellung Anschaffung fertiges Wirtschaftsgut zu einem bestimmten Zeitpunkt (oder innerhalb eines relativ kurzen Anschaffungszeitraumes) erworben Herstellung Wirtschaftsgut während eines Zeitraumes entweder mit eigenem Personal oder durch beauftragte Fremdfirmen errichtet FolienNr.:

7 Abschreibung Abschreibung (UGB) AV - Nutzung zeitlich begrenzt planmäßige Abschreibung auf voraussichtliche Nutzungsdauer außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhergesehener Wertminderung AV - Nutzung zeitlich nicht begrenzt (Grund, Finanzanlagen) keine planmäßige Abschreibung außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhergesehener Wertminderung, wenn diese von Dauer ist bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibung auch, wenn diese nicht von Dauer ist Absetzung für Abnutzung ( 7 EStG) AV - Nutzung zeitlich begrenzt Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhergesehener Wertminderung AV - Nutzung zeitlich nicht begrenzt (Grund, Finanzanlagen) keine planmäßige Abschreibung außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhergesehener Wertminderung, wenn diese von Dauer ist bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibung auch, wenn diese nicht von Dauer ist FolienNr.: Abschreibungsmethoden Handelsrecht Beginn mit Inbetriebnahme Anlehnung an Steuerrecht (Jahres oder Halbjahresabschreibung) 2 Methoden bestimmter Zeitraum lineare degressive progressive bestimmter Leistungsverzehr Substanzverringerung Steuerrecht Beginn mit Inbetriebnahme Jahres oder Halbjahresafa 2 Methoden bestimmter Zeitraum lineare bestimmter Leistungsverzehr Substanzverringerung (nur bei Bergbaubetrieben) FolienNr.: 14 Wifi Seite 57 7

8 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Lineare Abschreibung Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR % % % % % FolienNr.: 15 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Degressive Abschreibung (arithemtisch) Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR % % % % % FolienNr.: 16 8

9 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Degressive Abschreibung (geometrisch) (45,6 %) Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR ,89% ,05% ,17% ,70% ,19% FolienNr.: 17 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Progressive Abschreibung (arithemtisch) Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR % % % % % FolienNr.: 18 9

10 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Nach Leistungsabgabe Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR ,67% ,78% ,22% ,00% ,33% FolienNr.: 19 Buchung der Abschreibung Direkte Abschreibung Afa-Beträge werden direkt auf dem Anlagekonto verbucht. Indirekten Abschreibung eigenen Konten für die kumulierte Abschreibung Einheitskontenrahmen (019, 039, 059, 069, 079 und 099) Ermittlung der Angaben im Anlagenspiegel indirekte Verbuchung der Abschreibung nicht notwendig Angaben üblicherweise aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich Während der Zugehörigkeit des Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen Unterschied bei der Verbuchung nur im anderen Gegenkonto Beim Ausscheiden zu beachten Konto kumulierte Abschreibung gegen Anlagenkonto aufzulösen FolienNr.:

11 Teilwertabschreibung Unternehmensrechtliche außerplanmäßigen Abschreibungen 204 (2) UGB (Mussbestimmung) werden steuerlich gem. 6 EStG als Teilwertabschreibungen (Kannbestimmung) anerkannt steuerliche AHK durch die Übertragung stiller Rücklagen oder durch Investitionszuschüsse vermindert steuerliche Teilwertabschreibung nur die Differenz zwischen dem Teilwert und den steuerlichen AHK sein Bewertungsreserve zum Teil oder zur Gänze aufzulösen Unternehmensrecht für unvorhergesehene Wertminderungen Dauernde Wertminderung außerplanmäßige Abschreibung (MUSS) Nicht dauernde Wertminderung keine außerplanmäßige Abschreibung erlaubt Ausnahme: Finanzanlagen dürfen auch bei nur vorübergehender Wertminderung abgeschrieben werden Steuerrecht für unvorhergesehene Wertminderungen Dauernde Wertminderung außerplanmäßige Abschreibung (MUSS) Nicht dauernde Wertminderung keine außerplanmäßige Abschreibung erlaubt Ausnahme: Finanzanlagen FolienNr.: 21 B Sonderfall Beteiligungen Zuschreibung Zuschreibung: Rückgängigmachung von vorgenommenen Teil Wertabschreibungen steuerlichen Sonderabschreibungen (vorzeitige Abschreibung, GWG) Übertragung stiller Rücklagen gewinnerhöhende Aufwertung des Bilanzansatzes. erlaubt nur bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen beim Umlaufvermögen beim abnutzbaren Anlagevermögen nach unternehmensrechtlichen Bestimmungen ( 5 Gewinnermittlung) auch steuerlich wirksam. immer nur bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungsoder Herstellungskosten möglich. Zuschreibungsgebot bei Anteilen an Kapitalgesellschaften FolienNr.: Wifi Seite 59 11

12 Anlagenabgang GuV, Pos. 4a Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen Zuschreibung zum Anlagevermögen GuV, Pos 8b übrige betriebl. Aufwendungen Verluste aus Anlagenabgängen Anlagenabgang Gewinn oder Verlust Umbuchungen notwendig Gewinne auf Kto 463 unter der Pos. 4a Verluste auf dem Kto 783 unter der Pos. 8b in der GuV FolienNr.: 23 auszuweisen 60 Wifi Seite 60 Tausch von Wirtschaftsgütern Es liegt eine Anschaffung und eine Veräußerung vor Ansatz des gemeinen Wertes gemeine Wert ist jener Wert, der bei der Veräußerung des Wirtschaftsgutes erzielt werden kann Veräußerungspreis des hingegebenen Wirtschaftsgutes = Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes ist gemeiner Wert des erhaltenen Wirtschaftsguts kleiner als gemeiner Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts FolienNr.: 24 UR Vorsichtsprinzip Abwertungsbedarf! 61 Wifi Seite 61 12

13 Immaterielle Vermögensgegenstände unkörperliche Vermögensgegenstände gewissen Eigenständigkeit ausgestattet wirtschaftlichen Wert Beispiele: Konzessionen Gewerbliche Schutzrechte Ähnliche Rechte (Nutzungsrechte): Firmenwert Baurecht Akivierungsverbot für selbst hergestellte Gegenstände für Gegenstände des Anlagevermögens Immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind als Vorräte zu aktivieren!!! FolienNr.: PC-Software Software erworben und im Betrieb geringfügig adaptiert (Kaufkosten höher als Adaptierungskosten) Kaufpreis Aktivierung Adaptierungskosten Sofortaufwand Software erworben und im Betrieb wesentlich verändert Sofortaufwand Aktivierung Homepage Anschaffung der Domain eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut keine zeitliche Begrenzung keine lfd. AFA Anschaffung von Homepages Kosten entweder Werbeaufwand oder Vermögensgegenstand auf drei Jahre abzuschreiben. Zu aktivieren sind Anschaffungskosten (Entgelt an Webdesigner, Graphiker etc.) Nebenkosten: Spätere Aufwendungen sind laufender Aufwand FolienNr.: 26 13

14 Firmenwert Einzelunternehmer Unternehmensverkauf Veräußerungsgewinn im Sinne des 24 EStG zu ermitteln. ist entweder vermindert um den Veräußerungsfreibetrag von sofort zu versteuern oder wahlweise ohne Freibetrag gleichmäßig verteilt auf 3 Jahre zu versteuern. Erwerber erwirbt die Wirtschaftsgüter des Unternehmens Zahlung größer als die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter Unterschiedsbetrag als Firmenwert in der Bilanz des Erwerbers auszuweisen 203 (5) UGB Geschäfts(Firmen)wert Unterschiedsbetrag, den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt Die Abschreibung ist planmäßig längstens auf die Geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird, zu verteilen Gem. 8 (3) EStG ist der Firmenwert auf 15 Jahre verteilt abzuschreiben Firmenwert bei selbständiger Tätigkeit (zb. Praxiswert lt. EST-Richtlinien, RZ Jahre FolienNr.: Wifi Seite 63 B Baukostenzuschüsse für Energieversorgung Insbesondere Strombezugsrechte immaterielle Wirtschaftsgüter Abschreibungsdauer 20 Jahre Gegensatz zu Stromanschlussgebühren Kanalanschlussgebühren Herstellungskosten des Gebäudes. FolienNr.: 28 14

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für

Mehr

Bilanzierung des Anlagevermögens

Bilanzierung des Anlagevermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

2. Tutorium Finanzberichterstattung

2. Tutorium Finanzberichterstattung 2. Tutorium Finanzberichterstattung Kontakt Caroline Emanuel Fabio Britz Ronja Schlemminger Stefan Willersinn Thomas Trapp Tobias Hartmann Caroline.emanuel90@googlemail.com fbritz@rhrk.uni-kl.de ronjaschlemminger@googlemail.com

Mehr

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008 GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M

Mehr

23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr.

23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr. 23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge Dr. Alfred Brink 1 Buchungen in einem Anlagenkonto Anfangsbestand: Wert der

Mehr

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards

Mehr

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht

Mehr

IMK-Modul. Abschreibungen, Vermögensbewertung zum Bilanzstichtag (Absetzung für Abnutzung = AfA)

IMK-Modul. Abschreibungen, Vermögensbewertung zum Bilanzstichtag (Absetzung für Abnutzung = AfA) überarbeitet am 12.11.2011, trotzdem keine Gewähr IMK-Modul Lernfeld 13 Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen Abschreibungen, Vermögensbewertung zum

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Anlagevermögen. m der Bilanz und in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. 300 Buchungsbeispiele. und Lösungen. Das. von Praktikern.

Anlagevermögen. m der Bilanz und in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. 300 Buchungsbeispiele. und Lösungen. Das. von Praktikern. Das Anlagevermögen m der Bilanz und in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 300 Buchungsbeispiele und Lösungen von Praktikern Detlev Karel Richard Abt Edeltraud Handler für Praktiker 4 Inhaltsverzeichnis Abschnitt

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 2. Musterklausur

Mehr

Anlagevermögen und Abschreibungen

Anlagevermögen und Abschreibungen 9 Anlagevermögen und Abschreibungen Ablaufplan Jahresabschluss Vortragen der Eröffnungsbilanz Abstimmen der Buchhaltung Abstimmen: Aktiva Abstimmen: Passiva Abstimmen: Aufwendungen und Erträge Inventur

Mehr

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei

Mehr

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden? Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Mehr

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für

Mehr

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung I. Jahresabschluss 1. Bestandteile Bilanz (wertgeprüftes Schlussbilanzkonto, geprüft durch Inventar) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, wertgeprüftes GuV-Konto) Anhang (zusätzliche Angaben, Anlagenspiegel)

Mehr

Stand Musterauswertung März 2010. Handelsbilanz. MusterGmbH Schreinerei und Ladenbau Präsentationsdatenbestand Nürnberg. zum. A.

Stand Musterauswertung März 2010. Handelsbilanz. MusterGmbH Schreinerei und Ladenbau Präsentationsdatenbestand Nürnberg. zum. A. Handelsbilanz AKTIVA 31. Dezember 2009 PASSIVA zum A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

Leasing. Leasingvertragstypen

Leasing. Leasingvertragstypen Leasing Leasingvertragstypen 1. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird eine Grundmietzeit vereinbart. Diese wird vorher festgelegt und ist unkündbar. Beim Finanzierungsleasing wird zwischen

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert

Mehr

Empfehlungen zur Erstellung einer Abschreibungstabelle für Gemeinden. - Stand 01. Oktober 2007 -

Empfehlungen zur Erstellung einer Abschreibungstabelle für Gemeinden. - Stand 01. Oktober 2007 - Empfehlungen zur Erstellung einer Abschreibungstabelle für Gemeinden - Stand 01. Oktober 2007 - Gliederung: 1. Allgemeines...1 2. Rechtsgrundlagen...1 3. Einzelheiten...2 3.1 Wesen und Aufgaben der Anlagenabschreibung...2

Mehr

II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig

II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig Aufgabe 1.1: Bilanzierungsfähigkeit und pflicht GoB HGB I. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig III. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit I. allgemeiner Bilanzierungsgrundsatz

Mehr

Aus der Formulierung sind ist zu entnehmen, dass es kein Abschreibungswahlrecht gibt. Es muss abgeschrieben werden.

Aus der Formulierung sind ist zu entnehmen, dass es kein Abschreibungswahlrecht gibt. Es muss abgeschrieben werden. OSZ Wirtschaft und Sozialversicherung Fach Rechnungswesen/Wn LA: Inventur, Inventar, Bilanz LE: Bewertung des Anlagevermögens INFORMATION: Abschreibungen abnutzbarer Anlagegüter 1. Grundlagen Das Anlagevermögen

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Jahresabschluss 31.12.2010 Rasteder Bürgergenossenschaft eg 26180 Rastede Rasteder Bürgergenossenschaft eg Bilanz zum 31.12.2010 Aktiva 31.12.2010 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Kalkulatorische Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Abschreibung Die aggressive Abschreibung Kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten aufwandsungleich Zusatzkosten aufwandslos 9 Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Mehr

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite

Mehr

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,

Mehr

Jahresabschluss und Bewertung

Jahresabschluss und Bewertung Jahresabschluss und Bewertung Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel

Mehr

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen.

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Konzernrechnungslegung (Eva Deutsch-Goldoni) Beispiel 1 2007-05-04 (20 Punkte) Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Aufgabenstellungen: Führen Sie die Konsolidierungsbuchungen

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen

Mehr

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN

STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand. Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. März 2010 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen

Mehr

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen

Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Abgeld: siehe Disagio Abschreibung: Unter dem Begriff der Abschreibung werden sämtliche Wertminderungen des mengenmäßig

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember 2012. pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember 2012. pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite www.pferdewetten. RETEX Steuerberatungsgesellschaft mbh Alfredstraße 45 45130 Essen JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2012 pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.de" Kaistraße

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Qualitypool GmbH, Lübeck Anlage I Blatt 1 31.12.2010 31.12.2009 Aktiva T T Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 Sachanlagen 6 6 Finanzanlagen 1.236

Mehr

Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen

Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1 REWE ÜBUNG 2 Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1. Buchen auf Erfolgskonten (rel. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: 4.1 4.2) 1.1 Aufwendungen

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS... 2. 1.1 Vorarbeiten - erledigt... 2. 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4

1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS... 2. 1.1 Vorarbeiten - erledigt... 2. 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4 Inhaltsverzeichnis 1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS... 2 1.1 Vorarbeiten - erledigt... 2 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4 1.3 Bewertungsansätze des Verwaltungsvermögens... 6 Anhang 1 Buchungsbeleg

Mehr

Angemessene Anschaffungskosten

Angemessene Anschaffungskosten Angemessene Anschaffungskosten Grundsatz: Keine Prüfung, Anschaffungskosten von betrieblich verwendeten Wirtschaftsgütern angemessen sind entscheiden ist nur ob die Wirtschaftsgüter überhaupt betrieblich

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Bilanzierung des Umlaufvermögens

Bilanzierung des Umlaufvermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen

Mehr

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Abgabe von Willenserklärungen: Eine Willenserklärung wird als abgegeben angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits

Mehr

4.3.3 Abschreibungen auf Anlagegüter 4.3.3.1 Ursachen der Wertminderung von Anlagegütern

4.3.3 Abschreibungen auf Anlagegüter 4.3.3.1 Ursachen der Wertminderung von Anlagegütern 4.3.3 Abschreibungen auf Anlagegüter 4.3.3.1 Ursachen der Wertminderung von Anlagegütern Anlagegüter (z. B. Gebäude, Maschinen, Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) stehen den Unternehmen

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Anschaffungskosten gem. 255 Abs. 1 HGB, R 6.2 EstR. Elemente gem. 255 HGB

Anschaffungskosten gem. 255 Abs. 1 HGB, R 6.2 EstR. Elemente gem. 255 HGB Anschaffungskosten gem. 255 Abs. 1 HGB, R 6.2 EstR Elemente gem. 255 HGB Aufwendungen zum Erwerb - Kaufpreis (netto) Zielpreis (Warenwert) Aufwendungen zur Herstellung - Montage, Anschlusskosten, Fundament

Mehr

Wertminderung des Anlagevermögens (Abschreibungen) Unternehmensteuerreformgesetz 2008. MerkurService. Merkur Verlag Rinteln

Wertminderung des Anlagevermögens (Abschreibungen) Unternehmensteuerreformgesetz 2008. MerkurService. Merkur Verlag Rinteln Wertminderung des Anlagevermögens (Abschreibungen) Unternehmensteuerreformgesetz 2008 M MerkurService Merkur Verlag Rinteln Inhaltsverzeichnis 1 Ursachen der Abschreibung.... 5 2 Berechnung der Abschreibung...

Mehr

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!

Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

7. Anlagenbuchführung

7. Anlagenbuchführung Anlagenbuchführung 7. Anlagenbuchführung Zugänge und Abgänge beim Anlagevermögen zählen zu den gewöhnlichen Geschäftsfällen jedes Unternehmens, so auch der wellness company. In diesem Kapitel lernen Sie

Mehr

Buchführung und Bilanzwesen

Buchführung und Bilanzwesen Buchführung und Bilanzwesen Stand 15.02.2014 Themenübersicht 2 Kapitel A: Der Gewinnermittlungszeitraum, Kapitel B: Die Gewinnermittlungsmethoden, Kapitel C: Die handelsrechtliche Bilanzierung, Kapitel

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Die Abschreibungen. Dr. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.

Die Abschreibungen. Dr. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000. Die Abschreibungen Dr. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.de 1 Der Gegenstand von Abschreibungen Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff

Mehr

Fachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I. Vertiefung UGB & IFRS

Fachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I. Vertiefung UGB & IFRS Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision WU Wirtschaftsuniversität Wien Vienna University of Economics and Business Althanstraße 39-45, Stiege

Mehr

Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte

Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte Lehrbücher für kaufmännische Ausbildungsberufe Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte Steuerliche Aus- und Weiterbildung für Schule und Praxis Bearbeitet von Oliver Zschenderlein 1. Auflage 2013. Buch.

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:

2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung: Beschreibung zu den Aufgaben 1. bis 3. Im Zuge der Einführung des neuen Warenwirtschaftssystems hat die Marktplatz GmbH auch den Fuhrpark erweitert. Es wurden neue Lieferwagen, Pkw und Gabelstapler gekauft.

Mehr

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables

Mehr

Cash Flow vor Steuern Gewinn vor Steuern Gewinn nach Steuern Cash Flow nach Steuern. t = 1 t = 2 t = 3

Cash Flow vor Steuern Gewinn vor Steuern Gewinn nach Steuern Cash Flow nach Steuern. t = 1 t = 2 t = 3 Beispiel 1: Ein Binnenschiff soll in drei Jahren abgewrackt werden. Es gehört einer GmbH und steht am Anfang des laufenden Jahres noch mit 20 000 zu Buche. Die Cash Flows des laufendenden und des kommenden

Mehr

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2012 Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Strommetz) A k t i

Mehr

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen

Mehr

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stuttgart Inhalt 1. Prüfungsauftrag 2. Prüfungsvorgehen 3. Prüfungsergebnis 4. Darstellung

Mehr

Überblick Jahresabschluss

Überblick Jahresabschluss Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite

Mehr

Ermittlung der Einkünfte

Ermittlung der Einkünfte Ermittlung der Einkünfte Betriebliche Einkunftsarten Gewinnermittlung nach 4, 5 EStG Land und Forstwirtschaft Selbständige Arbeit Gewerbebetrieb Außerbetriebliche Einkunftsarten Überschuss der Einnahmen

Mehr

Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner

Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab dem Veranlagungsjahr 2007, als Ausgleich für die Möglichkeit

Mehr

Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm

Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Lernender.ch Das Infoportal für Lernende

Lernender.ch Das Infoportal für Lernende Lernender.ch Das Infoportal für Lernende Abschreibungen 41.1 Theorie Fachausdrücke im Rechnungswesen Allgemeine Umschreibung Wert zu dem die Verbuchung des Aktivzugangs erfolgt (inkl. Bezugskosten, und

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 11 by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding Der

Mehr

Passivseite der Bilanz

Passivseite der Bilanz Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 7 Eigenkapital by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding

Mehr

Rechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Rechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Rechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Vorlesungsgliederung Rückblick Der Jahresabschluss im einzelnen 3.1 Anlagevermögen

Mehr

Creative Industries Styria GmbH Seite 2 B I L A N Z Z U M 31. 12. 2012 A K T I V A 2012 2011 /1000 A. A N L A G E V E R M Ö G E N I. I m m a t e r i e l l e V e r m ö g e n s g e g e n s t ä n d e 1. gewerbliche

Mehr

Bilanzierung des Eigenkapitals

Bilanzierung des Eigenkapitals Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Eigenkapitals Inhalte dieser Einheit Bilanzierung von Eigenkapital Bilanzierung Rücklagen Übertragung stiller Reserven Das Eigenkapital in der Bilanz Vermögen

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer

Mehr