Interpellation der SP-Fraktion vom 31. März 2009 betreffend "ehealth" (elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen); Beantwortung

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1 Regierungsrat Interpellation der SP-Fraktion vom 31. März 2009 betreffend "ehealth" (elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen); Beantwortung Aarau, 1. Juli I. Text und Begründung der Interpellation wurden den Mitgliedern des Grossen Rats unmittelbar nach der Einreichung zugestellt. II. Der Regierungsrat antwortet wie folgt: Einleitung Der Bund hat 2006 in der aktualisierten "Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz'' erstmals die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Gesundheitswesen formuliert: "Die Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien in das Gesundheitssystem ("ehealth") soll dazu beitragen, der Schweizer Bevölkerung den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesen zu gewährleisten". "ehealth" ist ein Sammelbegriff für elektronische Gesundheitsdienste mithilfe der IKT. Dabei steht aber nicht das technisch Machbare im Vordergrund. Ziel von "ehealth" ist, bestehende Prozesse zwischen Patientinnen und Patienten sowie den Leistungserbringern im Gesundheitswesen mithilfe der IKT zu vernetzen. Die "Strategie ehealth Schweiz" von 2007 postuliert deshalb längerfristig unter anderem: "Die Menschen in der Schweiz können im Gesundheitswesen den Fachleuten ihrer Wahl unabhängig von Ort und Zeit relevante Informationen über ihre Person zugänglich machen und Leistungen beziehen". Das heisst konkret: eine bessere Diagnose und eine bessere Behandlung dank besserer Information.

2 - 2 - Die "Strategie ehealth Schweiz" listet in den drei Handlungsfeldern rund 20 Zielsetzungen auf. Unter anderem: das "Koordinationsorgan ehealth" von Bund und Kantonen die "Versichertenkarte" "Modellversuche und PPP" sowie das elektronische Patientendossier ("epatientendossier"). Das "Koordinationsorgan ehealth" von Bund und Kantonen ist seit Anfang 2008 operativ. In einer "ehealth-rahmenvereinbarung" haben Bund und Kantone festgelegt, die Entscheide des Koordinationsorgans im Rahmen ihrer Zuständigkeit umzusetzen und je nach Bedarf neue rechtliche Grundlagen zu schaffen. Der Steuerungsausschuss des Koordinationsorgans besteht aus folgenden Persönlichkeiten: Pascal Couchepin, Bundesrat Thomas Zeltner, Direktor Bundesamt für Gesundheit Peter Indra, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit Stefan Spycher, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit Carlo Conti, Regierungsrat Kanton Basel-Stadt Markus Dürr, Regierungsrat Kanton Luzern Heidi Hanselmann, Regierungsrätin Kanton St. Gallen und Patrizia Pesenti, Regierungsrätin Kanton Tessin Die "Versichertenkarte" ist der erste konkrete Schritt im Rahmen der Umsetzung der "Strategie ehealth Schweiz". Mit "Modellversuche und PPP" sollen die Kantone Modellversuche starten können, um Erkenntnisse im Hinblick auf weitere Ausbauschritte der Versichertenkarte oder von ehealth-anwendungen zu gewinnen. "Public Private Partnership" (PPP) bedeutet, dass solche Modellversuche im Rahmen von Kooperationen zwischen Behörden und Privaten umgesetzt werden sollen. Die Vorgaben des Bundes im Rahmen der "Strategie ehealth Schweiz" sehen schliesslich vor, dass bis Ende 2015 alle Menschen in der Schweiz elektronischen Zugriff auf behandlungsrelevante Informationen im "epatientendossier" haben sollen. Das "Koordinationsorgan ehealth" hat im April 2008 die Aufträge für fünf Teilprojekte im Rahmen der Umsetzung der "Strategie ehealth Schweiz" erteilt. Der Bericht "ehealth Schweiz Empfehlungen der Teilprojekte" liegt vor. Ein Teilprojekt beleuchtet die rechtlichen Grundlagen von ehealth aus Bundes- und aus Kantonssicht.

3 - 3 - Zur Frage 1 "Welchen Nutzen bringt die Einführung von ehealth den medizinischen Leistungserbringern (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Therapeutinnen und Therapeuten, Pflegeheimen, Spitälern usw.), welchen den Patientinnen und Patienten?" Der Nutzen ergibt sich aus der Vorgabe der "Strategie ehealth Schweiz" von 2007: Bis Ende 2015 sollen alle Menschen in der Schweiz unabhängig von Ort und Zeit den Leistungserbringern ihrer Wahl den elektronischen Zugang auf behandlungsrelevante Informationen ermöglichen ("epatientendossier"). Dabei sind folgende Aspekte entscheidend: weniger Fehler bei der Datenerfassung höhere Datenqualität erleichterte Rechnungsstellung einfachere Handhabung von Versichertendaten weniger telefonische und schriftliche Rückfragen, weil folgende Daten fix oder mit dem Einverständnis der Patientin oder des Patienten zusätzlich aktuell vorhanden sind: Kontaktadresse Blutgruppe Krankheiten Medikation Allergien Impfungen sowie allenfalls Informationen zu Organspenden. Der Weg dahin führt als erstes über die Einführung der Versichertenkarte gemäss Art. 42a KVG und die Erhöhung der Interoperabilität zwischen den Leistungserbringern, also die Fähigkeit zur Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Systemen. Je besser die Systeme technisch, organisatorisch und inhaltlich zusammenarbeiten können, desto mehr nimmt der Austausch von strukturierten Patienteninformationen, desto mehr nehmen Effizienz, Qualität und Sicherheit sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu: "ehealth" ist ein Mehrwert, weil das Gesundheitswesen durch die Koordination der Akteure und der Prozesse effizienter wird; durchgängige, nicht fragmentierte Prozesse können mithelfen, Fehler zu reduzieren; "ehealth" kann zu einem Wirtschaftsfaktor werden, wenn auch damit die Lebens- und Standortqualität verbessert werden.

4 - 4 - Der hauptsächliche Verwendungszweck der Versichertenkarte liegt im administrativen Bereich. Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, sollen einfacher abgerechnet werden können. Im Rahmen von kantonalen Modellversuchen im Gesundheitsbereich ist die erweiterte Nutzung der Versichertenkarte möglich, sofern dies im kantonalen Recht vorgesehen ist. Zur Frage 2 "Welches wird der Informationsumfang auf der Gesundheitskarte sein, und wie werden Datensicherheit und Datenschutz sichergestellt?" Die "Gesundheitskarte" kann alle Elemente einer Versichertenkarte enthalten. Zudem dient sie als Zugangsschlüssel zu zentral oder dezentral gespeicherten Dokumenten der Patientinnen und Patienten oder zu einem "epatientendossier", wobei die Rechte auf den Zugriff und die Bearbeitung der Daten detailliert geregelt werden müssen. Art. 42a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; Artikel in Kraft seit 1. Januar 2005) spricht von der "Versichertenkarte". Sie enthält nur administrative Daten, die die versicherte Person eindeutig identifizieren und Auskunft geben über sein Versicherungsverhältnis. Primäres Ziel der Versichertenkarte ist, den administrativen Aufwand bei der Abrechnung von Leistungen zu reduzieren. Unter administrativen Daten versteht das Gesetz den Namen und die Versichertennummer der AHV. Art. 42 a Abs. 4 KVG zielt aber bereits weiter: auf die "erweiterte Versichertenkarte". Sie enthält alle Elemente der "Versichertenkarte", darüber hinaus erlaubt diese Karte den Zugriff auf persönliche und medizinische Daten, die zum Beispiel bei einem Arztbesuch oder in einem Notfall relevant sein können. Die "erweiterte Versichertenkarte" wird unter diesem Aspekt auch "Patientenkarte" oder "Notfallkarte" genannt. Der letzte Ausbauschritt wäre dann die bereits genannte "Gesundheitskarte". Die Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung (VVK) legt die Details der Versichertenkarte fest. Das "Koordinationsorgan ehealth" hat im Rahmen des Teilprojekts "Rechtliche Grundlagen" verschiedene Themengebiete, unter anderen auch die Problematik rund um "Datenschutz und Datensicherheit" analysiert. Der Bericht "Empfehlungen der Teilprojekte" vom 19. März 2009 hält fest, das die diesbezüglichen Regelungen von Bund und Kantonen allgemein und abstrakt formuliert seien. "Für den Bereich ehealth müssen sie konkretisiert und allenfalls angepasst werden", zum Beispiel im Umgang mit sensiblen Patientendaten.

5 - 5 - Die Suche nach Lösungsvarianten zu den einzelnen Themenbereichen des Teilprojekts "Rechtliche Grundlagen" ist stark durch den Grundsatzentscheid der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen dominiert. Das "Koordinationsorgan ehealth" setzt bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen Fragen hier an. Zur Frage 3 "Wer legt fest, nach welchen Standards der elektronische Datenaustausch zwischen Patientinnen/Patienten und den Akteuren im Gesundheitswesen geschehen soll?" Der Steuerungsausschuss des "Koordinationsorgans ehealth Bund Kantone" hat am 19. März 2009 erste Empfehlungen zu den Standards und zur Architektur verabschiedet. Zur Frage 4 "Wie werden die Einwohner auf diese Gesundheitskarte aufmerksam gemacht?" Es ist Aufgabe der Akteure im Gesundheitswesen, entweder einzeln oder gemeinsam die Einführung der Versichertenkarte zu planen sowie die offenen technischen und organisatorischen Fragen zu klären. Angesprochen sind insbesondere die Versicherer und die Leistungserbringer, aber auch die Kantone, sofern sie kantonale Modellversuche mit der Versichertenkarte planen. Zur Frage 5 "Wie wird verhindert, dass Kantonsgrenzen auch Datenaustauschgrenzen werden?" Die zunehmende Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Patientenbehandlung sowie die zunehmende Mobilität der Patientinnen und Patienten macht die Bedeutung des Austausches von medizinischen, aber auch administrativen Informationen im Gesundheitswesen immer grösser. Die vom Steuerungsausschuss des "Koordinationsorgans ehealth Bund Kantone" empfohlenen Standards und die Architektur erhöht die Interoperabilität, die die optimale Verfügbarkeit der notwendigen Informationen garantiert. Zumindest auf technischer Seite wäre somit die Voraussetzung geschaffen, gesundheitsbezogene Informationen kantonsgrenzenüberschreitend zu nutzen, weil sich die Kantone über die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im Rahmen des "Koordinationsorgans ehealth Bund Kantone" dazu verpflichtet haben, " die Entscheide des Koordinationsorgans im Rahmen ihrer Zuständigkeit umzusetzen ".

6 - 6 - Der Steuerungsausschuss des "Koordinationsorgans ehealth Bund Kantone" empfiehlt allen Akteuren im Sinne des Investitionsschutzes bei zukünftigen Neu- und Ersatzinvestitionen im IT-Bereich die Einhaltung der empfohlenen technischen Standards im eigenen Verantwortungsbereich sicherzustellen. Zur Frage 6 "Unterstützt der Regierungsrat die gesamtschweizerische Umsetzung, und beteiligt er sich am Koordinationsorgan?" Der Regierungsrat unterstützt die gesamtschweizerische Umsetzung der "ehealth-strategie": Sie schafft die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um den koordinierten Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und effizienten, elektronischen Informationsangebots zugunsten der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Die "ehealth-strategie" verfolgt das Ziel, die papierbasierten Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Prozesse zwischen Versicherern und Leistungserbringern elektronisch durchzuführen. Dadurch wird vielfältiger Nutzen erreicht, sowohl in prozessualer als auch in qualitativer Hinsicht. Die Idee der Standardisierung damit verbundenen Vereinheitlichung der Systemlandschaft wird mit der "ehealth-strategie" konsequent umgesetzt. Die Qualität der Umsetzung erhöht die Attraktivität des Standorts Aargau insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger und für die Leistungserbringer. Die Qualität des Informationsaustauschs wird erhöht. Dieses Argumentarium ist kongruent mit den strategischen Zielen, die im Rahmen der verwaltungseigenen, IKT-basierten Projekte formuliert hat (zum Beispiel "egovernment-infrastruktur"). Der Kanton Aargau ist im Koordinationsorgan nicht vertreten (siehe dazu die Einleitung). Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'679.. REGIERUNGSRAT AARGAU

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