KarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige
|
|
- Victor Albrecht
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige
2 Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht für Alle versicherungspflichtig i.d.r. nicht versicherungs- Pflichtig Ausnahme: best. Personengruppen Nicht versicherungspflichtig je nach Vorschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft Freiwillige Versicherung möglich Freiwillige oder Pflichtversicherung möglich Versicherungspflicht auf Antrag möglich
3 Krankenversicherung/Pflegeversicherung - Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung - Zur Prüfung der selbständigen Tätigkeit überprüft die gesetzliche Krankenkasse
4 Krankenversicherung/Pflegeversicherung - freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn man vorher: als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert war als Arbeitnehmer gesetzlich freiwillig versichert war beitragsfrei in der Familienversicherung versichert war. - bei einer Tätigkeit im Nebenerwerb kann die Versicherung ggf. auch in der Familienversicherung fortgeführt werden
5 Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beiträge zur freiwilligen Versicherung Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das sind in der Regel alle Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen mtl. für 2015 Veränderungen im Einkommen werden anhand des Einkommensteuerbescheides nachgewiesen und können nur für die Zukunft wirksam werden. Es erfolgt zudem eine Unterteilung in Mindestbemessungsgrundlagen. Es gilt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld ein Beitragssatz von 14 %. Der Beitragssatz für Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 14,6 %. Zudem können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben.
6 Krankenversicherung/Pflegeversicherung der Beitrag für hauptberuflich Selbständige beträgt bis zur Summe von 2.126,25 = ca. 298 Beitrag im Monat für Personen, die durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden oder auf Antrag Bedürftigkeit festgestellt wurde, wird die Bemessungsgrundlage auf 1417,50 abgesenkt = ca. 198 Beitrag im Monat für Personen im Nebenerwerb, ohne die Möglichkeit einer Absicherung in der Familienversicherung, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage mtl. 945,00. = ca. 132 Beitrag im Monat Bitte beachten, das zu diesen Beiträgen noch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse kommen kann (Zahlen gelten für 2015/Beitragssatz 14 % ohne Anspruch auf Krankengeld / Zahlen sind gerundet)
7 Krankenversicherung/Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung führt daher zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Grundlagen zur Beitragsbemessung werden analog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kind 2,35 %. Versicherte ohne Kind haben einen erhöhten Beitragssatz von 2.60 %.
8 Rentenversicherung Rentenversicherungspflicht: - selbständige Handwerker - selbständige Lehrer/ Dozenten, Erzieher, Tagesmütter (Verdienst über 450 Euro) - Beschäftigte im Pflegebereich - Hebammen - Seelotsen - Hausgewerbetreibende - Küstenschiffer oder Küstenfischer - Künstler oder Publizisten - Selbständige mit einem Auftraggeber Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag rentenversicherungspflichtig zu werden oder freiwillige Beiträge zu zahlen.
9 Rentenversicherung Pflichtversicherung/Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige Ausübung einer selbständige Erwerbstätigkeit Nachweis einer selbständigen Tätigkeit durch Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, die Gewerbeerlaubnis oder ein Gesellschaftsvertrag Pflichtversicherung auf Antrag alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten Höhe der Beiträge Selbständige können entweder den so genannten Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der halbe Regelbeitrag gezahlt werden Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Künstler und Publizisten müssen aber einen einkommensgerechten Beitrag zahlen Wer bezahlt die Beiträge? Selbständige zahlen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst Ausnahme für Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende, Beiträge für diese Personen werden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen
10 Versicherungsschutz für Selbständig Rentenversicherung Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragssatz einheitlich 18,7 % - monatliche Bezugsgröße : West: / Ost: Regelbeitrag : 530,15 / 451,61 mtl. halber Regelbeitrag: 265,07 / 225,80 mtl. - Beitragsbemessungsgrenze 2015 West: monatlich 6050 / Ost 5200
11 Rentenversicherung freiwillige Rentenversicherung: - Beiträge steigern Rentenanspruch - Jahr 2015 Mindestbeitrag von 84,15 Euro monatlich, Erhöhung monatlicher Rentenanspruch um rund 4,50 Euro - Höchstbetrag von 1.131,35 Euro, Erhöhung monatlich 56,89 Euro - durchschnittlichen Zahlbetrag von 530,15 Euro steigt der monatliche Rentenanspruch um 27,81 Euro Vorteile einer freiwilligen Versicherung - Beitragsleistung sichert Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung, wenn am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren zurückgelegt wurde, seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt hat und ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlt - Wartezeiterfüllung bei Altersrenten/Regelaltersrente
12 3 Säulen der Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Alterssicherung der Landwirte Beamten- und Soldatenversorgung Berufsständische Versorgung Regelsicherungsfunktion Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage Ergänzungsfunktion Private Altersvorsorge Versicherungsprodukte Bankprodukte Fondsprodukte Riester-Rente Rürup Rente Wohnriester Ergänzungsfunktion
13 Arbeitslosenversicherung Voraussetzungen für Selbständige Vorversicherungszeit: - vorher Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit (innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden haben) - Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle)
14 Arbeitslosenversicherung Antragstellung - Agentur für Arbeit am Wohnort - dreimonatige Antragsfrist - Nachweis der hauptberuflichen Selbständigkeit durch Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung Steuerberater - selbständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden Ausschlussgrund: - zweimal Bezug Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch - keine erneute Zahlung möglich
15 Arbeitslosenversicherung Beitragszahlung: - monatliche oder jährliche Beitragszahlung - Kündigung nach fünf Jahren möglich - Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen Höhe der Beiträge: - für die Selbständigen 3,0 % der monatlichen Bezugsgröße auf der Basis der Bezugsgröße (2.835 Euro West, Euro Ost) errechnet sich allgemein ein Beitrag in Höhe Euro (West) und 72,45 Euro (Ost) - Existenzgründer zahlen im ersten Jahr nach Gründung die Hälfte ( ,53 West/36,23 Ost) - Bezugsgröße Ost oder West: richtet sich nach dem Gebiet in dem die Tätigkeit ausgeübt wird
16 Arbeitslosenversicherung Eintritt der Arbeitslosigkeit - Zeiten der Versicherungspflicht auf Antrag anwartschaftsbegründend mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren - Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt - Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts: abhängig von Vermittlungsbemühungen für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation Beispiel (2014): (Steuerklasse III, ohne Kind) wie folgt: Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1) 1.389,30 (W) 1.222,20 (O) Fachschule/Meister (Q-Gruppe 2) 1.206,90 (W) 1.061,70 (O) abgeschlossener Ausbildungsberuf (Q-Gruppe 3) 1.013,10 (W) 882,90 (O) keine Ausbildung (Q-Gruppe 4) 786,30 (W) 666,90 (O) Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Arbeitslosengeld lediglich ein Orientierungswert für Sie sein kann.
17 Gesetzliche Unfallversicherung Meldepflicht bei Unternehmensgründung - Vorbereitung/Gründung eines Unternehmens - Zuordnung der entsprechenden Berufsgenossenschaft - Hilfe durch Infoline der DGUV unter 0800/ Meldung innerhalb einer Woche bei zuständiger Berufsgenossenschaft - Gewerbeanmeldung an zuständige Berufsgenossenschaft durch Gewerbeamt - Feststellung der Beitragspflicht/regelt die Satzung - Unternehmer/Freiberufler in der Regel nicht pflichtversichert - Freiwillige Versicherung möglich Pflicht des Unternehmens zur Meldung: - Art und Gegenstand des Unternehmens - ab wann erstmalig Arbeitnehmer - Beginn der unternehmernehmerischen Tätigkeit
18 Gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Unfallversicherung Arbeitnehmer: - grundsätzlich alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert - Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten gesetzliche Unfallversicherung Existenzgründer/Unternehmer: - Absicherung für Existenzgründer möglich; in der Regel freiwillig - Empfehlung Existenzgründer Prüfung der freiwilligen Versicherung/Satzung - geringe Beiträge bei erheblichen Versicherungsschutz (Verletztengeld) - meistens Risikoversicherung - Unternehmerpflichtversicherung/Höhe der Beiträge Satzungsrecht (z.b. med. Berufe, Pflegeberufe) Versicherungsschutz: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit
19 Informationsangebot Informationstelefon des BMWi: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
20 Informationsangebot
21 Informationsangebot Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit GründerZeiten Nr. 01: Existenzgründung in Deutschland GründerZeiten Nr. 16 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit GründerZeiten Nr. 05 Versicherungen
Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015
Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015 Tetra Images/Corbis www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung
MehrInitiale Persönliche Absicherung für Selbständige
Initiale 29.09.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung
MehrDresden Persönliche Absicherung für Selbständige
Dresden 19.01.2018 21.01.2018 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung
MehrKarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige
KarriereStart 20.-22.01.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung
MehrNORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer
Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
MehrVollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge
Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Aktiv und Gesund Sorgenfrei Erstklassig Servicestark Effizient und Flexibel dafür steht die BARMER! Gründungsforum 2009/2010 Region Göttingen Überlegen
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
Mehr2 Sozialrechtlich relevante Regelungen
2 Sozialrechtlich relevante Regelungen In diesem Abschnitt werden die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer im Vergleich zusammenfassend dargestellt, wie sie am 31.05.2012
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrSoziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter
Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung
MehrExistenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135
Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:
MehrFreiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ZB Produkte und Programme Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) Einführung des
MehrSoziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein
Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten
MehrSoziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer
Soziale Absicherung in der Selbständigkeit der Existenzgründer Christiane Hochhut Rechtsanwältin und Mediatorin Fachanwältin für Arbeits und Sozialrecht Selbständig erwerbstätig Aufbruch zu neuen Ufern
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrSchutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme
Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler
MehrDiese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.
In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrNiederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc
MehrMerkblatt Gründungszuschuss
Gründungszuschuss 1 Merkblatt Gründungszuschuss Der Gründungszuschuss (früher bekannt unter Ich-AG Zuschuss und Überbrückungsgeld) hat sich Anfang 2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrSoziale Sicherung für Existenzgründer
Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche
MehrExistenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Selbstständig werden selbstständig bleiben Agentur für Arbeit Holzkirchen Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Referent: Stephan Dieterich, Agentur für Arbeit Holzkirchen monatliche Hilfen für den
MehrÄnderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011
ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz
MehrSoziale Absicherung. Mustertext 05.05.05. Deutsche Rentenversicherung Bund 1. Rentenversicherung
Soziale Absicherung Rentenversicherung 1 ISK02t Die deutsche Sozialversicherung Gesetzliche Grlagen Arbeitsförderung Krankenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Grsicherung SGB III SGB V
MehrBAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )
Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Fall: Ein Versicherter stellt am 22.01.2016 einen Altersrentenantrag. Bei der Antragstellung gibt er an, dass er am 01.09.1969 mit einer Ausbildung zum Golfball-Taucher
MehrSoziale Absicherung. Rentenversicherung. ISK02t
Soziale Absicherung Rentenversicherung 1 ISK02t Die deutsche Sozialversicherung Gesetzliche Grundlagen Arbeitsförderung Krankenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Grundsicherung SGB III
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrBlitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen!
Blitzlicht Versicherung Worauf Sie beim Start achten müssen! Gründung einer Kochschule ( 1 ) mtl. 360,00 Gewinn./. 0,00 KV./. 0,00 RV./. 100,00 EKSt. = 260,00 Gründung einer Kochschule ( 2 ) mtl. 1.000,00
Mehrkranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum
MehrIngo Beyersdorf. SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund
Ingo Beyersdorf SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund 0231 / 55 74 06-19 ingo.beyersdorf@signal-iduna.net Privatperson Geschäftsperson Sinn und Unsinn
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrSelbstständig? Richtig und gut rentenversichert!
Selbstständig? Richtig und gut rentenversichert! Rentenversicherung 1 ISK02t Aufgaben und Leistungen der Rentenversicherung Überblick Aufklärung, Auskunft, Beratung Leistungen Heilbehandlung, Leistungen
MehrSoziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer
Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrDie Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer
Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind
Mehr---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)
o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
MehrSoziale Absicherung und Versicherungen
Sinn und Unsinn von Absicherungen? Häufige Situation Sinn und Unsinn von Absicherungen? Die Absicherung des eigenen Hab & Gutes und der eigenen Gesundheit und Arbeitskraft kann ein wichtiger Faktor im
MehrDie wichtigsten Rahmenbedingungen
6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.
MehrGrundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung
Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 19.11.2013 Die 5 Säulen der Sozialversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung
MehrInhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo
Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten
MehrHinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) wird bestimmten
MehrExistenzgründung. Sozialversicherung. www.aok-business.de
Existenzgründung Sozialversicherung www.aok-business.de UNSERE THEMEN» Allgemeines zur Sozialversicherung» Roter Faden» Kurz notiert» Unterlagen zur Beitragsberechnung» Beiträge / Berechnung» AOK Service»
MehrAnlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016.
Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 3. Wahltarife Krankentagegeld Teilnahme 1. Die Bertelsmann BKK bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von
MehrVersicherungspflichtverhältnis auf Antrag ( 28a SGB III)
Antragspflichtversicherung 28a SGB III Anspruchsvoraussetzungen Arbeitslosengeld Kerstin Rühle Vortrag IHK Heilbronn 19.11.2013 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ( 28a SGB III) Berechtigte Personenkreise
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrMerkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb
Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit
MehrIch-AG oder Überbrückungsgeld?
Informationen für Existenzgründer oder? Ausgabe 1 Juli 2003 Mit diesem Faltblatt geben wir Ihnen Informationen zur sogenannten. In der Tabelle auf dieser Seite werden und direkt miteinander verglichen.
MehrSoziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft
Soziale Sicherung Solo-r Soziale Absicherung von (Solo-) n Die Säulen der sozialen Sicherung Wie können / müssen sich absichern? Krankenversicherung (gesetzlich / privat) Pflegeversicherung Altersversorgung
MehrUnternehmenspräsentation
Seite 1 Orientierungsveranstaltung Existenzgründung Unternehmenspräsentation Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung Max Mustermann 30.06.2012 Ansprechpartner: Stefan Schirmer 05251.879779201 stefan.schirmer@ikk-classic.de
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
MehrTeilnahmebedingungen. AOK-Wahltarif Krankengeld. gemäß Satzung der AOK Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige
Teilnahmebedingungen gemäß Satzung der AOK Hessen AOK-Wahltarif Krankengeld AOK Die Gesundheitskasse in Hessen. für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige Wer kann den Tarif wählen? Hauptberuflich
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
Mehr62. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg. Artikel 1 Änderungen der Satzung
62. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat am 01.04.2014 folgende Satzungsänderung, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrIhr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem
MehrLebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1 Rentendialog der
MehrMaik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013
Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung
MehrDaimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert.
Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen, wie Ihr Kranken-
MehrSV-Rechengrößen in 2014 und 2013
SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrMach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung -
Mach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung - STARTERCENTER NRW Märkische Region bei der SIHK zu Hagen 22.10.2015 Telefon +49(0)27 22 / 95 52 0 Telefax +49(0)27 22 / 95 52 55 Themenüberblick
MehrKurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit
Herzlich Willkommen Kurzseminar nebenberufliche Selbständigkeit Referent Stephan Kerkhoff Inhalt Rechtsprechung zum Begriff geringfügige (nebenberufliche) selbständige Tätigkeit Selbständigkeit neben einer
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrZiele des Gründungszuschusses
Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch
MehrVersicherungen Die Deutsche Sozialversicherung sorgt in Deutschland für die soziale Sicherheit der Bürger und ist ein Kernelement des Sozialsystems. Das wichtigste Prinzip ist das Solidaritätsprinzip:
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrSOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung
SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrSozialversicherung. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung
Sozialversicherung Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung aktueller Rentenwert 28,14 25,74 jährl. 71.400,00 mtl. 5.950,00
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrHinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung.
Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) wird bestimmten
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrDer Gründungszuschuss
Stand: Januar 2011 Der Gründungszuschuss Die Leistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Dauer und Höhe ( 58 SGB III) ALG Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Mehr- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme
- 1 - Anlage II Wahltarife Krankentagegeld I. Teilnahme 1. Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankentagegeld zur Wahl an. Der Tarif kann
MehrExistenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss -
Folie 1 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss - START Messe Essen 14. 16.09.2007 Torsten Schubert Helmut Kleinen - RD NRW - - G.I.B. NRW - Folie 2 Agenda Überblick Anlaufstellen
MehrUnterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung. nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig
Inhalte: Unterscheidung gesetzliche und private Krankenversicherung Krankengeldwahltarife nebenberuflich selbständig hauptberuflich selbständig Beschäftigung von Familienangehörigen Pflegeversicherung
MehrGründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit?
Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Der Gründungszuschuss - eine Integrationsförderung Eine Ermessensleistung der aktiven
Mehrkranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Bezieher von Arbeitslosengeld II 3 Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
Mehrkranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld Bezieher von Arbeitslosengeld 3 Liebe Leserin, lieber Leser, wer Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhält, soll während
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
Mehr