KarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige

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1 KarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige

2 Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht für Alle versicherungspflichtig i.d.r. nicht versicherungs- Pflichtig Ausnahme: best. Personengruppen Nicht versicherungspflichtig je nach Vorschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft Freiwillige Versicherung möglich Freiwillige oder Pflichtversicherung möglich Versicherungspflicht auf Antrag möglich

3 Krankenversicherung/Pflegeversicherung - Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung - Zur Prüfung der selbständigen Tätigkeit überprüft die gesetzliche Krankenkasse

4 Krankenversicherung/Pflegeversicherung - freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn man vorher: als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert war als Arbeitnehmer gesetzlich freiwillig versichert war beitragsfrei in der Familienversicherung versichert war. - bei einer Tätigkeit im Nebenerwerb kann die Versicherung ggf. auch in der Familienversicherung fortgeführt werden

5 Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beiträge zur freiwilligen Versicherung Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das sind in der Regel alle Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen mtl. für 2015 Veränderungen im Einkommen werden anhand des Einkommensteuerbescheides nachgewiesen und können nur für die Zukunft wirksam werden. Es erfolgt zudem eine Unterteilung in Mindestbemessungsgrundlagen. Es gilt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld ein Beitragssatz von 14 %. Der Beitragssatz für Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 14,6 %. Zudem können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben.

6 Krankenversicherung/Pflegeversicherung der Beitrag für hauptberuflich Selbständige beträgt bis zur Summe von 2.126,25 = ca. 298 Beitrag im Monat für Personen, die durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden oder auf Antrag Bedürftigkeit festgestellt wurde, wird die Bemessungsgrundlage auf 1417,50 abgesenkt = ca. 198 Beitrag im Monat für Personen im Nebenerwerb, ohne die Möglichkeit einer Absicherung in der Familienversicherung, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage mtl. 945,00. = ca. 132 Beitrag im Monat Bitte beachten, das zu diesen Beiträgen noch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse kommen kann (Zahlen gelten für 2015/Beitragssatz 14 % ohne Anspruch auf Krankengeld / Zahlen sind gerundet)

7 Krankenversicherung/Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung führt daher zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Grundlagen zur Beitragsbemessung werden analog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kind 2,35 %. Versicherte ohne Kind haben einen erhöhten Beitragssatz von 2.60 %.

8 Rentenversicherung Rentenversicherungspflicht: - selbständige Handwerker - selbständige Lehrer/ Dozenten, Erzieher, Tagesmütter (Verdienst über 450 Euro) - Beschäftigte im Pflegebereich - Hebammen - Seelotsen - Hausgewerbetreibende - Küstenschiffer oder Küstenfischer - Künstler oder Publizisten - Selbständige mit einem Auftraggeber Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag rentenversicherungspflichtig zu werden oder freiwillige Beiträge zu zahlen.

9 Rentenversicherung Pflichtversicherung/Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige Ausübung einer selbständige Erwerbstätigkeit Nachweis einer selbständigen Tätigkeit durch Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, die Gewerbeerlaubnis oder ein Gesellschaftsvertrag Pflichtversicherung auf Antrag alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten Höhe der Beiträge Selbständige können entweder den so genannten Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der halbe Regelbeitrag gezahlt werden Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Künstler und Publizisten müssen aber einen einkommensgerechten Beitrag zahlen Wer bezahlt die Beiträge? Selbständige zahlen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst Ausnahme für Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende, Beiträge für diese Personen werden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen

10 Versicherungsschutz für Selbständig Rentenversicherung Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragssatz einheitlich 18,7 % - monatliche Bezugsgröße : West: / Ost: Regelbeitrag : 530,15 / 451,61 mtl. halber Regelbeitrag: 265,07 / 225,80 mtl. - Beitragsbemessungsgrenze 2015 West: monatlich 6050 / Ost 5200

11 Rentenversicherung freiwillige Rentenversicherung: - Beiträge steigern Rentenanspruch - Jahr 2015 Mindestbeitrag von 84,15 Euro monatlich, Erhöhung monatlicher Rentenanspruch um rund 4,50 Euro - Höchstbetrag von 1.131,35 Euro, Erhöhung monatlich 56,89 Euro - durchschnittlichen Zahlbetrag von 530,15 Euro steigt der monatliche Rentenanspruch um 27,81 Euro Vorteile einer freiwilligen Versicherung - Beitragsleistung sichert Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung, wenn am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren zurückgelegt wurde, seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt hat und ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge zahlt - Wartezeiterfüllung bei Altersrenten/Regelaltersrente

12 3 Säulen der Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Alterssicherung der Landwirte Beamten- und Soldatenversorgung Berufsständische Versorgung Regelsicherungsfunktion Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage Ergänzungsfunktion Private Altersvorsorge Versicherungsprodukte Bankprodukte Fondsprodukte Riester-Rente Rürup Rente Wohnriester Ergänzungsfunktion

13 Arbeitslosenversicherung Voraussetzungen für Selbständige Vorversicherungszeit: - vorher Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit (innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden haben) - Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle)

14 Arbeitslosenversicherung Antragstellung - Agentur für Arbeit am Wohnort - dreimonatige Antragsfrist - Nachweis der hauptberuflichen Selbständigkeit durch Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung Steuerberater - selbständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden Ausschlussgrund: - zweimal Bezug Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch - keine erneute Zahlung möglich

15 Arbeitslosenversicherung Beitragszahlung: - monatliche oder jährliche Beitragszahlung - Kündigung nach fünf Jahren möglich - Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen Höhe der Beiträge: - für die Selbständigen 3,0 % der monatlichen Bezugsgröße auf der Basis der Bezugsgröße (2.835 Euro West, Euro Ost) errechnet sich allgemein ein Beitrag in Höhe Euro (West) und 72,45 Euro (Ost) - Existenzgründer zahlen im ersten Jahr nach Gründung die Hälfte ( ,53 West/36,23 Ost) - Bezugsgröße Ost oder West: richtet sich nach dem Gebiet in dem die Tätigkeit ausgeübt wird

16 Arbeitslosenversicherung Eintritt der Arbeitslosigkeit - Zeiten der Versicherungspflicht auf Antrag anwartschaftsbegründend mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren - Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt - Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts: abhängig von Vermittlungsbemühungen für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation Beispiel (2014): (Steuerklasse III, ohne Kind) wie folgt: Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1) 1.389,30 (W) 1.222,20 (O) Fachschule/Meister (Q-Gruppe 2) 1.206,90 (W) 1.061,70 (O) abgeschlossener Ausbildungsberuf (Q-Gruppe 3) 1.013,10 (W) 882,90 (O) keine Ausbildung (Q-Gruppe 4) 786,30 (W) 666,90 (O) Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Arbeitslosengeld lediglich ein Orientierungswert für Sie sein kann.

17 Gesetzliche Unfallversicherung Meldepflicht bei Unternehmensgründung - Vorbereitung/Gründung eines Unternehmens - Zuordnung der entsprechenden Berufsgenossenschaft - Hilfe durch Infoline der DGUV unter 0800/ Meldung innerhalb einer Woche bei zuständiger Berufsgenossenschaft - Gewerbeanmeldung an zuständige Berufsgenossenschaft durch Gewerbeamt - Feststellung der Beitragspflicht/regelt die Satzung - Unternehmer/Freiberufler in der Regel nicht pflichtversichert - Freiwillige Versicherung möglich Pflicht des Unternehmens zur Meldung: - Art und Gegenstand des Unternehmens - ab wann erstmalig Arbeitnehmer - Beginn der unternehmernehmerischen Tätigkeit

18 Gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Unfallversicherung Arbeitnehmer: - grundsätzlich alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert - Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten gesetzliche Unfallversicherung Existenzgründer/Unternehmer: - Absicherung für Existenzgründer möglich; in der Regel freiwillig - Empfehlung Existenzgründer Prüfung der freiwilligen Versicherung/Satzung - geringe Beiträge bei erheblichen Versicherungsschutz (Verletztengeld) - meistens Risikoversicherung - Unternehmerpflichtversicherung/Höhe der Beiträge Satzungsrecht (z.b. med. Berufe, Pflegeberufe) Versicherungsschutz: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit

19 Informationsangebot Informationstelefon des BMWi: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

20 Informationsangebot

21 Informationsangebot Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit GründerZeiten Nr. 01: Existenzgründung in Deutschland GründerZeiten Nr. 16 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit GründerZeiten Nr. 05 Versicherungen

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