Kundeninformation der Kommunalkredit Austria AG gemäß WAG 2007

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1 Stand Kundeninformation der Kommunalkredit Austria AG gemäß WAG 2007 Die hierin gemachten Angaben dienen dem Zweck, den Kunden über Umstände, die für ihn bei Wertpapierdienstleistungen wesentlich sein können, zu informieren. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Kommunalkredit Austria AG Türkenstraße 9 A-1092 Wien Telefon: Telefax: kommunal@kommunalkredit.at Internet: Bankleitzahl (BLZ): Firmenbuchnummer: FN s DVR-Nummer: Swift/BIC: INVOATWW Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien Zuständige Aufsichtsbehörde Die Kommunalkredit Austria AG wird von der FMA - Finanzmarktaufsicht/Bankenaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien, ( beaufsichtigt. Unser derzeitiger Geschäftsumfang ist durch eine am 23. September 2015 erteilte Konzession legitimiert und umfasst folgende Geschäftsbereiche gemäß Bankwesengesetz ( BWG"): 1 Absatz 1 Ziffer 1-5, Ziffer 7 lit. a-f, Ziffer 8-11, Ziffer BWG. Angebotene Dienstleistungen Die Kommunalkredit Austria AG (KA) bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Anlageprodukte zu erwerben und zu verkaufen. Allgemeine Informationen der Finanzinstrumente, die grundsätzlich Gegenstand der von der KA angebotenen Dienstleistungen sein können, findet sich in den Informationen zu Veranlagungen - Riskohinweise". Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Wertpapieren, die öffentlich angeboten werden, der Prospekt beim Emittenten oder in der Regel auf den Internetseiten des Emittenten verfügbar ist und eine Druckversion beim Emittenten angefordert werden kann. Sprachen Sie können mit uns in folgenden Sprachen kommunizieren: Deutsch und Englisch. s Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass an uns gesendete s nur zu banküblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden

2 Kundenkategorisierung Kreditinstitute sind angehalten, ihre Kunden einer der nachfolgenden drei Kundenkategorien zuzuordnen: - Privatkunden (Privatpersonen, aber auch Gemeinden, Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Stiftungen und Vereine) - Professionelle Kunden (z.b. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Fonds usw.) - Geeignete Gegenparteien (z.b. Handelspartner der Bank) Je nach Kundenkategorie gibt es unterschiedlich hohe aufsichtsrechtliche Anforderungen an Informations- und Schutzpflichten, denen die Bank nachzukommen hat. Das höchste Schutzniveau kommt bei Privatkunden zur Anwendung, das geringste gegenüber Geeigneten Gegenparteien. Die Kunden der KA werden mit einem separaten Schreiben über deren Einstufung informiert. Abweichend von der jeweiligen Kategorisierung können Kunden eine Einstufung gemäß einer anderen Kategorie beantragen, soweit mit dieser ein umfangreicherer Beratungs- und Kundenschutz verbunden ist. Durchführung von Kundenaufträgen / Kommunikation Die KA hat Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge Ihrer Kunden ausführen wird, um zu den für die Kunden besten Ergebnissen zu kommen. Diese Grundsätze werden als Durchführungspolitik der Kommunalkredit Austria AG" bezeichnet. Kundenaufträge werden von der KA - soweit keine anderen Weisungen erteilt werden - auf Grundlage dieser Durchführungspolitik durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Wertpapierdienstleistungen bedienen wir uns vertraglich verbundener Vermittler, die in ein öffentliches Register gemäß 28 WAG 2007 eingetragen sind. Um die Transparenz für alle relevanten Geschäftsfälle sicherzustellen, werden Abrechnungen über Geschäfte in Finanzinstrumenten unverzüglich, längstens binnen eines Geschäftstages nach vollständiger Abwicklung des Kundenauftrages, dem Kunden auf dem mit ihm vereinbarten Weg (postalisch, schalterlagernd oder elektronisch) zur Verfügung gestellt. Die maßgebliche Kommunikationssprache für die Vertragsbeziehung ist Deutsch. Als Kommunikationsmittel steht den Kunden - je nach Vereinbarung - die Möglichkeit persönlich, telefonisch, per Brief, per Telefax oder per mit der KA zu kommunizieren. Schutz von Kundenvermögen Im Inland erworbene Finanzinstrumente werden regelmäßig in Österreich - bei einem von der KA beauftragten Drittverwahrer - verwahrt. Die Verwahrung erfolgt üblicherweise bei der Wertpapiersammelbank der Oesterreichischen Kontrollbank AG oder in Drittverwahrung bei einem anderen Kreditinstitut mit einer Berechtigung für das Depotgeschäft. Werden Finanzinstrumente im Inland verwahrt, erfolgt dies in der Regel in Form einer (Giro-) Sammelverwahrung. Im Ausland erworbenen Finanzinstrumente werden regelmäßig im Ausland - bei einem von der KA beauftragten Drittverwahrer - verwahrt. Werden Finanzinstrumente im Ausland verwahrt, erfolgt dies in der Regel in Form der Wertpapierrechnung. Bei einer Verwahrung im

3 Ausland kommen ausländische Rechtsvorschriften und Usancen zur Anwendung. Die KA haftet im Rahmen der Wertpapierverwahrung für ein Verschulden des Drittverwahrers Privatkunden gegenüber wie für eigenes Verschulden (ABGB 1313a), weshalb ein Nachteil für Kunden nicht gegeben ist. Auch eine allfällige Zahlungsunfähigkeit eines Drittverwahrers beeinträchtigt in der Regel die Sicherheit der verwahrten Wertpapiere nicht. In welchem Land Ihre Wertpapiere verwahrt werden, teilen wir Ihnen auf Ihrem Depotauszug mit. Anlegerschutz Die KA gehört der Anlegerentschädigungseinrichtung der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.h. an. Einlagen und Forderungen von natürlichen Personen gegen ein Kreditinstitut, die sich aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere ergeben können (Rückzahlung von Geldern oder Rückgabe von Wertpapieren), sind bis zu einem Gesamtbetrag von EUR ,- im Falle von Insolvenz, Geschäftsaufsicht oder Zahlungseinstellung gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen gegen ein Kreditinstitut, die sich aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere ergeben können, sind mit 90%, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR ,- gesichert. Nicht gesichert sind Einlagen oder Forderungen aus Wertpapier-Dienstleistungen von: Unternehmen (inkl. Genossenschaften und Vereine), welche die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften lt. 221 Abs. 3 UGB erfüllen, öffentlich-rechtliche Institutionen, Kreditoder Finanzinstitute, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds bzw. -kassen, Versicherungen. Darüber hinaus bestehen weitere Ausnahmen von der Sicherungspflicht gem. 93 Abs. 2 Z 3 und Abs. 5 BWG. Interessenkonflikte Die KA hat Leitlinien für den Umgang mit Interessenskonflikten festgelegt. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein Interessenkonflikt, der zwischen einem Kunden auf der einen Seite und der KA oder einem Ihrer Mitarbeiter, auf der anderen Seite oder auch zwischen Kunden der KA entsteht, den Interessen der Kunden schadet. In der KA können Interessenskonflikte auftreten zwischen unseren Kunden und - unserem Haus - den in unserem Haus beschäftigten Mitarbeitern - anderen Kunden. Derartige Interessenskonflikte können insbesondere daher rühren, dass - unserem Haus oder einzelnen Personen unseres Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt des Kundengeschäftes noch nicht öffentlich bekannt sind - unser Haus Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist. Zur weitgehenden Vermeidung von Interessenskonflikten hat die KA eine Compliance- Organisation unter Leitung eines Compliance-Officers eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen umfassen kann: - Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen zur Beschränkung und Regulierung der Weitergabe compliance-relevanter Information, um einen Informationsaustausch zwischen Personen, deren Tätigkeit einen Interessenkonflikt nach sich ziehen könnte, zu verhindern. - Regelungen betreffend private Wertpapiergeschäfte von Mitarbeitern - Führung von Beobachtungslisten und Sperrlisten, in die Finanzinstrumente aufgenommen werden, bei denen eine erhöhte Gefahr von Interessenskonflikten

4 besteht. Mitarbeitern der KA sind Geschäfte in Finanzinstrumenten der Sperrliste untersagt. - Regelungen betreffend die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen - Regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter der KA - Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen wird ausschließlich auf das Kundeninteresse Bedacht genommen. - Bei Ausführung von Aufträgen wird die Weisung des Kunden oder - in Ermangelung einer entsprechenden Weisung - die Durchführungspolitik der KA beachtet - Der Eigenhandel der KA erfolgt getrennt vom Kundenhandel - Die Festsetzung von Preisen erfolgt immer auf Grundlage der aktuellen Marktverhältnisse - Kontrolle von persönlichen Wertpapiergeschäften von Mitarbeitern in Vertraulichkeitsbereichen. Somit ist in der KA organisatorisch sichergestellt, dass jeder ungebührliche Einfluss auf die Art und Weise, in der Wertpapierdienstleistungen erbracht werden, vermieden wird. Es erfolgen laufende Schulungen der Mitarbeiter der KA. Sollten diese Maßnahmen im Einzelfall nicht ausreichen, um einen Konflikt zu bewältigen und die KA daher nicht gewährleisten können, dass das Kundeninteresse unbeeinträchtigt bleibt, wird sie ihren Kunden Art und Umfang des Interessenkonfliktes offen legen, bevor sie Geschäfte für ihre Kunden tätigen wird. Weitere Informationen sowie nähere Einzelheiten zum Thema Interessenkonflikte sind auf Nachfrage erhältlich. Anreize Emittenten von Finanzinstrumenten (insbesondere Fondsgesellschaften) gewähren Banken in bestimmten Fällen Vergütungen für die Vermittlungstätigkeit. Dabei wird die für den Ankauf vereinnahmte Kommission (Ausgabeaufschlag bei Fondsgesellschaften) ganz oder teilweise an den Vermittler weitergeleitet und von diesem vereinnahmt. Die Höhe der Provisionen hängt von der Art des Produktes und vom Emittenten oder Zwischenhändler ab. Für die Pflege der Kundenbestände erhält die KA von den jeweiligen Fondsgesellschaften Bestandsprovision, die Höhe ist von der Art des Produktes sowie vom Volumen der jeweils gehaltenen Bestände des Emittenten abhängig. Die KA legt hohen Wert auf eine bedarfsgerechte Kundenberatung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikostreuung. Aus diesem Grunde ist gewährleistet, dass auch bei unterschiedlichen Vergütungen für Produkte ein bedarfsgerechtes Angebot des Vermittlers erfolgt. Die Vereinnahmung dieser Zuwendungen dient zum überwiegenden Teil zur Abdeckung unserer Kosten sowie der Bereitstellung effizienter und qualitativer Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Die Provisionen, die die KA regelmäßig erhält liegen bei: Ausgabeaufschlagsvergütungen: zwischen 0 und 100% (des Ausgabeaufschlages) Abschlussprovision: zwischen 0 und 2,5% (des Ordervolumens Regelmäßige Bestandsbonifikationen: zwischen 0 und 50% (der Managementfee p.a. vom Wert der Anteile im Depot des Kunden) Die vorstehend angegebenen Prozentsätze können im Einzelfall überschritten werden.

5 Kosten und Aufwendungen. Mangels Sondervereinbarungen werden dem Kunden die im Gebührenaushang angeführten Entgelte für Dienstleistungen im Wertpapierbereich in Rechnung gestellt. Daneben fallen im Rahmen von Wertpapiergeschäften noch Barauslagen an, die die KA in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat (insbesondere fremde Spesen, Kaufpreis oder Kurs erworbener Wertpapiere und Entgelte eingeschalteter Handelspartner). Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen. Ist es im Rahmen eines der KA erteilten Auftrags erforderlich, Zahlungen in Fremdwährung zu tätigen oder in fremder Währung eingehende Zahlungen in Euro zu konvertieren, erfolgt die Umrechnung (="Konvertierung") durch die KA anhand des marktkonformen Kurses, den die KA Ihren Kunden zum Abrechnungszeitpunkt allgemein in Rechnung stellt. Weiter Entgelte die anlässlich der Konvertierung anfallen, sind dem Gebührenaushang zu entnehmen. Zu berücksichtigen ist, dass dem Kunden neben den vorstehend angesprochenen Entgelten und Barauslagen weitere Kosten und Steuern (z.b. in- und ausländische Kapitalertragsteuern) entstehen können, die nicht notwendigerweise über die KA gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner Abgabenverpflichtungen insbesondere in seinem Heimatland selbst verantwortlich. Beträge, die der Kunde im Rahmen von Geschäften in Finanzinstrumenten an die KA zu zahlen hat, werden - soweit nichts anderes vereinbart ist - dem Konto des Kunden bei der KA angelastet. Beschwerden Die KA ist stets bemüht, die Kunden in allen Belanges der Geschäftsbeziehung bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde sehen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der KA direkt oder über kommunal@kommunalkredit.at zur Verfügung und werden diesen umgehend nachgehen. Ferner besteht auch die Möglichkeit sich direkt an den Compliance-Officer der KA zu wenden.

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