SGB II Heizung und Warmwasser 22 SGB II 22-2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SGB II Heizung und Warmwasser 22 SGB II 22-2"

Transkript

1 Seite: 1 Fassung vom Mehrbedarf Warmwasser und Anhang aktualisiert Fassung vom redaktionelle Änderungen, u.a. im Bereich von Nachforderungen und Guthaben - Berechnungsbeispiel für Fall mit Nachforderung Strom Fassung vom Zusammenfassung der Arbeitsanweisungen Beschaffung von Heizmaterial und vollständige Überarbeitung der Arbeitsanweisung Inhaltsverzeichnis: 1. Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen 1.1 Vorauszahlungen bei Sammelheizungen Ermittlung der Vorauszahlung für bei Gesamtvorauszahlungen Ermittlung der monatlichen Vorauszahlung bei gemeinsamer Vorauszahlung und Abrechnung von Heizung, Warmwasser und Kaltwasser Heizkostenvorauszahlung in Form einer Pauschale 1.2 Abschlagszahlungen bei Einzelheizungen Gas-Einzelheizungen Nachtspeicherheizung Heizwärme und Warmwasser werden mit Haushaltsstrom erzeugt 2. Mehrbedarf für Warmwasser 3. Beschaffung von Heizmaterial 4. Einmalige Kosten für Geräte Gastherme, Warmwasserboiler, Durchlauferhitzer - 5. Jahresabrechnungen 6. Prüfung der Angemessenheit 6.1 Angemessenheitswerte für Heizung nach dem Münchener Heizspiegel 6.2 Angemessenheitswerte für Warmwasser 6.3 Individuelle Prüfung der Angemessenheit 7. Belehrung bei individuell unangemessenen Heiz und/oder Warmwasserkosten 8. Maßnahmen zur Senkung unangemessener Heizkosten 8.1 Heizkosten überschreiten den Grenzwert um weniger als 70 % 8.2 Heizkosten überschreiten den Grenzwert um mehr als 70 % Prüfung, ob ein Umzug aus wirtschaftlichen Gründen zumutbar ist Prüfung, ob persönliche Gründe einem Umzug entgegenstehen Umzug ist möglich und zumutbar 9. Nicht laufende Fälle Anhang: In den Regelbedarfen enthaltene Anteile für Haushaltsenergie 1. Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen 1.1 Vorauszahlungen bei Sammelheizungen Der Vermieter verlangt eine monatliche Vorauszahlung. Diese ist als Bedarf gemäß 22 Abs. 1 anzuerkennen. Zum Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt eine Abrechnung. Diese muss dem Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.

2 Seite: 2 Bei einigen Sozialwohnungen verlangt der Vermieter zusammen mit den Kosten für auch ein Umlageausfallwagnis i.h.v. 2 % der Heiz- und Warmwasserkosten. Diese Kosten sind im Rahmen der Heiz- und Warmwasserkosten als Bedarf anzuerkennen Ermittlung der Vorauszahlung für bei Gesamtvorauszahlungen Verlangt ein Vermieter nur eine gemeinsame Vorauszahlung für sämtliche Wohnnebenkosten, sind die Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten auf Grund der letzten Jahresabrechnung zu bestimmen: Heiz- und WW-Kosten lt. Jahresabrechnung gesamte Wohnnebenkosten Die Vorauszahlung für Heiz- und Warmwasserkosten ergibt sich aus dem o.g. Prozentwert aus der neuen Vorauszahlung. Sollte noch keine Vorjahresabrechnung vorliegen, so ist der Wert aus dem aktuellen Münchener Mietspiegel für Heiz- und Warmwasserkosten i.h.v. 1,19 /m² heranzuziehen Ermittlung der monatlichen Vorauszahlung bei gemeinsamer Vorauszahlung und Abrechnung von Heizung, Warmwasser und Kaltwasser Verlangt ein Vermieter eine gemeinsame Vorauszahlung für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser (und rechnet diese auch gemeinsam ab), sind die Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten auf Grund der letzten Jahresabrechnung aus der neuen Vorauszahlung zu berechnen: Heiz- und WW-Kosten lt. Jahresabrechnung x 100 = X % Gesamtergebnis Hzg., WW und Kaltwasser Die Vorauszahlung für Heiz- und Warmwasserkosten ergibt sich aus dem o.g. Prozentwert aus der neuen Vorauszahlung. Die Vorauszahlung für das Kaltwasser ergibt sich aus der Gesamtvorauszahlung für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser abzgl. der Vorauszahlung für. Die Vorauszahlung für Kaltwasser ist den Betriebskosten hinzuzurechnen und bei den Bemerkungen auszuweisen Heizkostenvorauszahlung in Form einer Pauschale Eine Vereinbarung der Vorauszahlung für Heiz- und Warmwasserkosten als Pauschale ist grundsätzlich durch 2 der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ausgeschlossen. Nur bei Gebäuden mit 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt und ggf. für Untermietverhältnisse in der gleichen Wohnung können auch hier pauschale Vorauszahlungen vereinbart werden. Heizkosten sind daher auch bei einer vereinbarten Betriebskostenpauschale grundsätzlich gesondert jährlich abzurechnen. 1.2 Abschlagszahlungen bei Einzelheizungen x 100 = X % Wird eine Wohnung mit einer Gas- oder Strom-Einzelheizung betrieben, so sind monatliche Abschlagszahlungen an ein Versorgungsunternehmen (z.b. SWM Versorgungs GmbH) zu zahlen.

3 Seite: 3 Achtung: Die Versorgungsunternehmen verlangen Abschlagszahlungen nur für elf Monate. Im zwölften Monat wird die Abrechnung erstellt. Es muss darauf geachtet werden, dass im zwölften Monat keine Abschlagszahlung als Bedarf anerkannt wird und keine Überweisung an das Versorgungsunternehmen erfolgt. Die Monate, in denen Abschlagszahlungen zu leisten sind, können den Jahresabrechnungen entnommen werden Gas-Einzelheizungen Die monatlichen Kosten für eine Gasheizung (mit oder ohne Warmwasserbereitung) ergeben sich aus der monatlich geforderten Gas-Abschlagszahlung des Versorgungsunternehmens zzgl. pauschal 5 % der Gas-Abschlagszahlung für den Betrieb der Gasheizung mit Strom (s. LSG Baden-Württemberg am , L 12 AS 2404/08) Nachtspeicherheizung Die monatlichen Kosten für eine Nachtspeicherheizung sind in der Abschlagszahlung für Strom enthalten. Von den Versorgungsunternehmen wird eine Gesamtabschlagszahlung gefordert. Aus dieser ist der Anteil für Heizung zu berechnen. Zum besseren Verständnis werden hier Begriffe der Versorgungsunternehmen definiert: NT: Nebentarif oder auch Nachtstrom. Der Strom wird in schwach ausgelasteten Zeiten nachts zu einem günstigeren Preis bereitgestellt. In dieser Zeit werden die Nachtspeicherheizungen i.d.r. geladen. Daher werden in Fällen mit Nachtspeicherheizung die Stromkosten des NT als Heizkosten berücksichtigt wenn nicht gesondert der Wärmestrom genutzt wird. HT: Haupttarif oder auch Tagstrom/Haushaltsstrom. Wird in Fällen mit Nachtspeicherheizung nicht im Rahmen der Heizkosten berücksichtigt. Wärmestrom: entspricht weitgehend dem NT. Strom wird jedoch explizit nur für die Nachtspeicherheizung zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diesen Tarif werden im Rahmen der Heizkosten berücksichtigt. Wird Wärmestrom genutzt, werden Kosten für einen evtl zusätzliche genutzten NT nicht als Heizkosten berücksichtigt. Arbeitspreis: tatsächlicher Verbrauch in den jeweiligen Tarifen in Kilowattstunden (kwh) Grundpreis: z.b. Grundpreis Komfort. Dieser Betrag ist einmal im Jahr für die Nutzung des Stroms in zwei Tarifen (NT und HT) zu zahlen. Da dieser Preis für beide Tarife zusammen, also auch für den Tagstrom z.t. auch für die Warmwasserbereitung, gezahlt wird, ist er nur anteilig bei den Heizkosten zu berücksichtigen Näheres dazu unter 5. Jahresabrechnungen fester Leistungspreis und Verrechnungspreis : werden bei einigen Abrechnungen anstelle des Grundpreises gefordert. Diese Kosten sind ebenfalls anteilig den Heizkosten zuzuordnen. Der Anteil für Heizkosten wird wie folgt berechnet: Arbeitspreis NT oder Wärmestrom Arbeitspreis gesamt (HT/NT/Wärmestrom) Mit diesem Prozentsatz wird der Betrag für die Nachtspeicherheizung aus der neuen Abschlagszahlung berechnet. Beispiel: Arbeitspreis NT: 900,00 Arbeitspreis HT + Arbeitspreis NT: 1.250,00 neue Vorauszahlung: 110,00 x 100 = X %

4 Seite: 4 900,00 : 1.250,00 x 100 = 72 % (=Anteil für Nachtstrom) 72 % von 110,00 = 79,20 (= Heizkostenanteil für Nachtspeicherheizung) Beim erstmaligen Bezug einer Wohnung mit Nachtspeicherheizung kann nicht auf vorherige Verbrauchswerte zurückgegriffen werden. In diesen Fällen ist bis zur Vorlage der ersten Jahresabrechnung die Abschlagszahlung abzüglich der im Regelsatz enthaltene Anteile für Haushaltsenergie (s.tabelle In den Regelbedarfen enthaltene Anteile für Haushaltsenergie im Anhang) heranzuziehen Heizwärme und Warmwasser werden mit Haushaltsstrom erzeugt In Fällen, in denen sowohl die Beheizung der Wohnung (z.b. durch Radiator) als auch die Bereitung des Warmwassers mit Haushaltsstrom erfolgt und für Strom nur eine Gesamtabrechnung (ohne Unterscheidung zwischen Tag- und Nachtstrom) vorliegt, ist von der Abschlagszahlung für Strom lediglich der in den einzelnen Regelbedarfsstufen enthaltene Anteil für Energie (s.tabelle In den Regelbedarfen enthaltene Anteile für Haushaltsenergie im Anhang) in Abzug zu bringen. Übrig bleiben danach die Heiz- und Warmwasserkosten. Textbaustein für Bescheide: Ermittlung Ihrer Heiz- und Warmwasserkosten: In Ihrer Abschlagszahlung für Strom sind sowohl die Kosten für Ihre Heizung als auch die Kosten für die Bereitung von Warmwasser enthalten. Um Ihre Heiz- und Warmwasserkosten zu ermitteln, wurde von Ihrer Strom-Abschlagszahlung der Betrag für Haushaltsenergie i.h.v.... abgezogen. Dieser Betrag ergibt sich aus dem in Ihrem Regelbedarf enthaltenen Anteil für Energie. Der verbleibende Betrag sind Ihre Heiz- und Warmwasserkosten, die in voller Höhe als Bedarf anerkannt werden. 2. Mehrbedarf für Warmwasser Bei Wohnungen, in denen das Warmwasser dezentral z.b. durch einen Elektroboiler oder Durchlauferhitzer in der Wohnung erzeugt wird, müssen die Kosten für Warmwasser zusammen mit den nicht übernahmefähigen - Stromkosten gezahlt werden. In diesen Fällen ist neben der Vorauszahlung für Heizkosten ein Mehrbedarf nach 21 Abs. 7 für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person entsprechend ihrer Regelbedarfsstufe zu gewähren: ab in RBS 1 RBS 2 RBS 3 RBS 4 RBS 5 RBS ,60 7,75 6,88 4,02 3,01 1, ,79 7,94 7,04 4,05 3,06 1, ,99 8,12 7,20 4,14 3,13 1, , ,36 4,23 3,20 1, ,29 8,37 7,45 4,28 3,24 1,90 3. Beschaffung von Heizmaterial In Fällen, in denen das Heizmaterial durch die Leistungsberechtigten selbst besorgt wird, sind die Kosten dafür im Monat bzw. in den Monaten der Beschaf-

5 Seite: 5 fung als Bedarf nach 22 Abs. 1 anzuerkennen. Die Kosten sind in diesem Monat bzw. in diesen Monaten dem laufenden Bedarf der Kosten der Unterkunft und Heizung hinzuzurechnen. Es ist für den Monat der Beschaffung ein Änderungsbescheid zu erlassen, kein Bescheid über eine einmalige Leistung! 4. Einmalige Kosten für Geräte Gastherme, Boiler, Durchlauferhitzer In der Regel gehören sämtliche Geräte zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser zur Ausstattung einer Wohnung. Die Kosten für eine Neuanschaffung oder Reparatur der Geräte werden vom Vermieter getragen. Allerdings kann es mietvertraglich geregelt sein, dass die Wartung dieser Geräte vom Mieter durchzuführen ist. Dazu kann z.b. auch das Entkalken des Durchlauferhitzers oder auch auch die Prüfung der Therme durch einen Schornsteinfeger gehören. In Zweifelsfällen ist die Teamleitung einzubeziehen. 5. Jahresabrechnungen Nachzahlungen und Guthaben Es sind stets die Heiz- und Warmwasserkosten laut Jahresabrechnung den tatsächlich durch das Jobcenter geleisteten Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen gegenüber zu stellen. Für die Entscheidungen über Nachzahlungen oder Berücksichtigung von Guthaben sind Änderungsbescheide nach den Vorschriften der 45 und 48 SGB X für die Monate zu erlassen, in denen die Nachzahlungen fällig sind oder Guthaben die Kosten der Unterkunft mindern. Wurden Guthaben zu spät bekannt gegeben, sind zu viel gewährte Kosten der Unterkunft und Heizung ggf. zurückzufordern. Anzuerkennende Nachzahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten sind im Monat der Fälligkeit den laufenden Kosten der Unterkunft hinzuzurechnen. Sie erhöhen für einen Monat den Bedarf für nach 22 Abs. 1 SGB XII. Guthaben aus Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen mindern gemäß 22 Abs. 3 den Bedarf der Kosten der Unterkunft und Heizung ab dem Monat nach der Rückzahlung oder Gutschrift. Sind Guthaben höher als die monatlichen Kosten der Unterkunft, so ist der verbleibende Restbetrag in dem bzw. den folgenden Monaten zu berücksichtigen. Werden auf Grund von Einkommen insgesamt weniger Leistungen gezahlt als die Miete laut Mietvertrag, so mindern die Guthaben nur den tatsächlichen Leistungsbetrag. Achtung: Durch die Anrechnung von Guthaben könnten Leistungsberechtigte für den Zeitraum der Anrechnung des Guthabens aus dem Leistungsbezug fallen. In diesem Fall ist unbedingt auf den Erhalt des Krankenversicherungsschutzes zu achten. Guthaben können nur dann bedarfsmindernd berücksichtigt werden, wenn sie dem Leistungsberechtigten tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies ist z.b. nicht der Fall, wenn der Vermieter das Guthaben mit Mietschulden verrechnet oder wenn das Versorgungsunternehmen das Guthaben mit Strom- oder Gas-

6 Seite: 6 schulden verrechnet. Ebenso ist es nicht möglich ein Guthaben für die Gasheizung zu berücksichtigen, wenn das Versorgungsunternehmen dieses Guthaben mit einer Nachforderung für Strom verrechnet. Textbaustein für Bescheide: Ihre Jahresabrechnung für (Betriebs-,) Heiz- und Warmwasserkosten vom... für den Zeitraum vom... bis... weist ein Guthaben i.h.v.... aus. Dieses Guthaben mindert gemäß 22 Abs. 3 Ihre Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder Gutschrift. Ihre als Bedarf nach 22 anerkannten Kosten der Unterkunft für den Monat.../für die Monate... bis einschließlich... mindern sich daher um.... Bei den Einzelheizungen ist Folgendes zu beachten: Gas-Einzelheizung Die Kosten für Gas in einer Jahresabrechnung ergeben sich aus dem Arbeitspreis für Gas zzgl. dem jährlichen Grundpreis für den Gaszähler zzgl. pauschal 5 % der Gesamtkosten für Gas für den Betrieb der Gasheizung mit Strom. Nachtspeicherheizung Die Heizkosten ergeben sich aus dem Arbeitspreis für Nachtstrom (NT) bzw. Wärmestrom und dem anteiligen (in der Regel 1/3, wenn auch das Warmwasser mit Strom bereitet wird, sonst 1/2) Leistungs- und Verrechnungspreis bzw. Grundpreis, zzgl. 19 % MwSt). werden mit Haushaltsstrom bereitet: Die Heiz- und Warmwasserkosten ergeben sich aus den Gesamtstromkosten für Strom abzgl. der Beträge für Energie aus den Regelbedarfen (s.tabelle In den Regelbedarfen enthaltene Anteile für Haushaltsenergie im Anhang) Warmwasserbereitung mit Strom: Die Warmwasserkosten ergeben sich aus den Stromkosten für Haushaltsstrom (HT) abzgl. der in den Regelbedarfen enthaltenen Anteile für Energie (s.tabelle In den Regelbedarfen enthaltene Anteile für Haushaltsenergie im Anhang) Bei den Vorauszahlungen ist zu beachten, dass die tatsächlich geleisteten Heiz- und/oder Warmwasserkosten gemäß Bewilligungsbescheid den oben berechneten Heiz- und/oder Warmwasserkosten gegenüberzustellen sind. Erhält der Leistungsberechtigte erst seit wenigen Monaten Leistungen, so sind die bis dahin anerkannten monatlichen Heiz- und/oder Warmwasserkosten auf das Abrechnungsjahr hochzurechnen. Wird das Warmwasser mit Strom bereitet, ergibt der Mehrbedarf für Warmwasser die geleistete Vorauszahlung. Beispiel: Nachzahlung für Strom i.h.v. 135,28 in einem Fall mit Nachtspeicherheizung und Warmwasserbereitung mit Strom. Gesamtkosten für Strom: 1213,28 Arbeitspreis Wärmestrom: 790,10 Verrechnungs- und Leistungspreis: 89,81 Vorauszahlung Heizkosten gemäß Bescheid: 949,71

7 Seite: 7 Mehrbedarf Warmwasser 2014: 113,40 1. Berechnung der Heizkosten: Arbeitspreis Wärmestrom + 1/3 Verrechnungs- und Leistungspreis 790, ,94 = 820,04 zzgl. 19 % MwSt. = 975,85 abzgl. Vorauszahlung 949,71 => Nachzahlung für Heizkosten: 26,14 2. Berechnung der Warmwasserkosten: Gesamtkosten für Strom abzgl. bereits berechnete Heizkosten = Haushaltsstrom (inkl. Warmwasser) 1213,28-975,85 = 237,43 Die Warmwasserkosten ergeben sich aus den Kosten für Haushaltsstrom abzgl. dem in den Regelbedarfen enthaltenen Anteil für Energie 12 x 31,94 (Wert aus 2014) = 356,28 Der Anteil für Haushaltsenergie ist höher als die tatsächlichen Kosten für Haushalts- strom. Daher kann kein Anteil für Warmwasser berechnet werden und es kann auch keine weitere Nachzahlung übernommen werden. Für das Warmwasser wurde jedoch das ganze Jahr der Mehrbedarf gewährt. Von der Stromnachzahlung i.h.v. 135,28 kann ein Betrag i.h.v. 26,14 (=Nachzahlung für Heizkosten) übernommen werden. 6. Prüfung der Angemessenheit Die folgenden Angemessenheitsgrenzen stellen die Angemessenheit der Kosten für für ein Jahr dar. Die Angemessenheit der monatlichen Vorauszahlungen ergibt sich aus den ermittelten angemessenen Jahreswerten für, geteilt durch zwölf. Für Abschlagszahlungen (Strom, Gas z.b. an SWM Versorgungs GmbH) sind monatliche Beträge ausgewiesen. 6.1 Angemessenheitswerte für Heizung nach dem Münchener Heizspiegel Die Angemessenheit von Heizkosten ist grundsätzlich für jeden Fall individuell zu ermitteln. Es ist jedoch zulässig, eine Grenze festzulegen, bis zu der von angemessenen Heizkosten ausgegangen wird. Eine individuelle Prüfung der Heizkosten ist bis zu diesem Grenzwert entbehrlich. Der Grenzwert für angemessene Heizkosten in München wird ausschließlich nach dem Münchener Heizspiegel ermittelt. Die Grenzwerte für Sammelheizungen wurden mittels dem Betrag aus dem Heizspiegel für kleine Wohnungen ermittelt, den übrigen Grenzwerten wurden jeweils 10 % hinzugerechnet. Dadurch beinhalten sämtliche Grenzwerte von vornherein einen Toleranzrahmen von mindestens 10 %. Wurden für Leistungsberechtigte abweichende Mietobergrenzen und damit abweichende angemessene Wohnflächen anerkannt (vgl. dazu die Ausführungen zum AHB Gl.Nr Nr. 5.2), so sind diese auch bei den angemessenen Heizkosten zu berücksichtigen! Es wird unterschieden in a) Sammelheizungen und b) Einzelheizungen.

8 Seite: 8 a) Sammelheizungen in Mehrfamilienhäusern (i.d.r. Fernwärme, Heizöl, Gas): In diesen Fällen wird der Grenzwert anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt. Angemessenheitswerte für Sammelheizungen: Personen Kosten pro Jahr maximal bis zu Heizöl Erdgas Fernwärme ,00 870, , , , , , , , , , , , , , , , ,00 für jede weitere Person 363,00 261,00 315,00 b) Einzelheizungen, betrieben mit Strom, Gas oder selbst beschafften Heizmaterialien: In diesen Fällen wird der Grenzwert anhand der Verbrauchswerte (Kilowattstunden kwh bei Strom, Kubikmeter m³ bei Gas) bzw. der beschafften Heizmaterialmenge ermittelt. Ausschlaggebend ist der Energieverbrauch nach dem Münchener Heizspiegel für die kostenaufwändigste Heizungsart (Heizöl) i.h.v. von 243 kwh pro m² und Jahr. Anhand der Heizwerte wurden die folgenden angemessenen Verbrauchswerte für ein Jahr ermittelt: Heizungsart Personen Strom (Nachtspeicherheizung, Radiatoren, etc.) - kwh für jede weitere Person Gas - m³ Heizöl - Liter Steinkohle - kg Holzpellets - kg Brennholz - kg Hinweis zum Brennholz: Holz wird meist in der Mengeneinheit Ster (= Raummeter) verkauft. Ein Ster Hartholz (z.b. Buche) enthält 476 kg, ein Ster Weichholz (z.b. Fichte) enthält 323 kg trockenes Holz. Hinweis zu Stromheizungen: Falls die Verbrauchswerte für Heizung in der Jahresabrechnung nicht separat (als Arbeitspreis Wärmetarif oder Nebentarif NT) ausgewiesen sind, sind vom Gesamtstromverbrauch folgende Beträge für den Haushaltsstrom abzuziehen:

9 Seite: 9 Alleinstehender oder 1. Person in BG Für jede weitere Person in der BG kwh kwh Angemessenheit der monatlichen Abschlagszahlungen von Gas und Strom in pro Monat: Heizungsart Strom (Nachtspeicherheizung, Radiatoren, etc.) Personen für jede weitere Person 210,00 270,00 310,00 370,00 430,00 490,00 70,00 Gas 90,00 120,00 130,00 160,00 180,00 210,00 40,00 Wenn Warmwasser ebenfalls mit Gas bereitet wird: 105,00 140,00 160,00 195,00 225,00 260,00 50, Angemessenheitswerte für Warmwasser a) Angemessenheitswerte bei Sammelheizungen Fernwärme Heizöl Erdgas Alleinstehender oder 1. Person in BG Für jede weitere Person in der BG 350,00 400,00 260,00 250,00 290,00 190,00 b) Angemessene Verbrauchswerte bei Einzelheizungen: Heizungsart für Alleinstehenden oder 1. Person in BG pro Jahr Strom* 1964 kwh 1403 kwh Erdgas 229 m³ 164 m³ Heizöl 197 Liter 141 Liter Steinkohle 262 kg 187 kg Holzpellets 418 kg 300 kg Brennholz 492 kg 351 kg für jede weitere Person in BG pro Jahr (Die Kosten bei Sammelheizungen in Mietshäusern sind deutlich höher, weil Vermieter grundsätzlich verpflichtet sind, warmes Wasser 24 Stunden am Tag bereit zu halten) *die Verbrauchswerte für Warmwasser werden in der Jahresabrechnung nicht separat ausgewiesen, da sie im Haushaltsstrom enthalten sind. Daher sind vom Gesamtstromverbrauch folgende Beträge für den Haushaltsstrom abzuziehen: Alleinstehender oder 1. Person in BG kwh Für jede weitere Person in der BG kwh

10 Seite: Individuelle Prüfung der Angemessenheit Es werden die Besonderheiten des Einzelfalls geprüft. 1. Heizung: Liegen die Kosten für Heizung über dem Grenzwert, ist zu prüfen, ob die Kosten trotzdem auf Grund besonderer Umstände im Einzelfall noch als angemessen anzusehen sind. Werden Umstände geltend gemacht, die den Heizbedarf beeinflussen, z.b. (Aufzählung nicht abschließend): erhöhtes Wärmebedürfnis (durch Krankheit, Alter, Behinderung usw.) extrem kalte Wohnung (z.b. Wohnung über Toreinfahrt, 3 Außenwände, Wohnung direkt unter einem Flachdach) können auch Heizkosten angemessen sein, die den Grenzwert überschreiten. Hierüber ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Für die Entscheidung hilfreich könnten z.b. ein Hausbesuch oder der Vergleich mit den Heizkosten anderer Hausbewohner sein. In Zweifelsfällen kann die Teamleitung eingeschaltet werden. Liegen besondere Umstände vor, die einen erhöhten Heizbedarf erfordern, sind diese in der Akte zu dokumentieren. Eine neuerliche Prüfung der Heizkosten entfällt dann in diesen Fällen. 2. Warmwasser: Die Anerkennung eines überhöhten Warmwasserverbrauchs ist nur auf Grund der gesundheitlichen Situation des Leistungsberechtigten denkbar (z.b. wegen Wasch- und Putzzwangs, sonstige Erkrankung mit erhöhtem Hygienebedarf). Liegen besondere Umstände vor, die einen erhöhten Warmwasserbedarf erfordern, sind diese in der Akte zu dokumentieren. Eine neuerliche Prüfung der Warmwasserkosten entfällt dann in diesen Fällen. 7. Belehrung bei individuell unangemessenen Heiz und/oder Warmwasser kosten Die Leistungsberechtigten sind schriftlich darauf hinzuweisen, dass ihre Heizund /oder Warmwasserkosten unangemessen hoch sind. Gleichzeitig werden sie aufgefordert, ihre Kosten durch einen sparsameren Umgang mit Energie zu senken. Mustertext für eine Belehrung: Ihre jährlichen Heiz- und Warmwasserkosten/Ihre monatlichen Vorauszahlungen für überschreiten den Höchstwert von angemessenen Heizkosten nach dem Münchner Heizspiegel (erhältlich in der Stadtinformation oder unter Ihre Heiz- und Warmwasserkosten betragen..., der angemessene Wert nach dem Münchener Heizspiegel beträgt... Wir fordern Sie daher auf, Ihre Heiz- und Warmwasserkosten zu senken.

11 Seite: 11 Bitte bedenken Sie auch, dass jede unnötige Verschwendung von Energie der Umwelt schadet! Tipps zum sparsameren Umgang mit Energie erhalten Sie bei der Energieberatung der Stadtwerke München GmbH in der SWM Zentrale in der Emmy-Noether-Straße (Mo-Do und Uhr, Fr 9 14 Uhr), Tel , energieberatung@swm.de oder im Bauzentrum Riem, Willy-Brandt-Allee 10 (vorherige Anmeldung empfohlen, Tel ). Wir weisen Sie darauf hin, dass wir uns vorbehalten, bei fortgesetzt überhöhten Heiz- und Warmwasserkosten, weitere Konsequenzen bis hin zu einem Wohnungswechsel zu prüfen. Alternativ können die Leistungsberechtigten auch auf das Energieberatungsprojekt oder auf die sozialpädagogisch begleitete Energieberatung von Haushalten mit Energieschulden von I.SAR und das Frühwarnsystem zur Vermeidung von Stromsperrungen hingewiesen werden (s. Gliederungspunkt Energieberatung). 8. Maßnahmen zur Senkung unangemessener Heizkosten Sind die Heizkosten trotz erfolgter Belehrung auch nach dem nächsten Abrechnungszeitraum weiterhin unangemessen hoch, so ist wie folgt vorzugehen: 8.1 Heizkosten überschreiten den Grenzwert um weniger als 70 % Die Leistungsberechtigten sind erneut zu belehren, wenn der unter Punkt 6.1 ermittelte Grenzwert um weniger als 70 % überschritten wird. Weitere Maßnahmen werden nicht eingeleitet. 8.2 Heizkosten überschreiten den Grenzwert um mehr als 70 % Wird der Grenzwert um mehr als 70 % überschritten, ist zu prüfen, ob ein Umzug in eine kostengünstigere Wohnung möglich und zumutbar ist Prüfung, ob ein Umzug aus wirtschaftlichen Gründen zumutbar ist Bevor ein Umzug von einem Leistungsberechtigten verlangt werden kann, ist ein sog. Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Ein Umzug ist unzumutbar, wenn die Vergleichskosten, die sich auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt ergeben, gleich hoch oder sogar höher wären als die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung - KDUH. Bei dem Wirtschaftlichkeitsvergleich werden a) die tatsächlichen KDUH den b) angemessenen KDUH gegenüber gestellt: a) Die tatsächlichen KDUH ergeben sich aus den tatsächlichen monatlichen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung, bestehend aus der Bruttokaltmiete und der Vorauszahlung für Heizung (ohne Warmwasser). Liegt eine Jahresabrechnung für Heizung vor oder wird Heizmaterial selbst beschafft, so ist ein Zwölftel dieser Kosten der monatlichen Bruttokaltmiete hinzu zurechnen. b) Die angemessenen KDUH sind die Vergleichskosten, die sich auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt ergeben. Diese errechnen sich aus der angemessenen Bruttokaltmiete lt. AHB Gl.Nr und 1,00 pro m² angemessener Wohnfläche für Heizung (die angemessenen Heizkosten nach dem Münchener Heizspiegel sind hier nicht heranzuziehen).

12 Seite: 12 Personen Wohnungsgröße bis m² Mietobergrenze ab Bruttokaltmiete zzgl. 1,00 /m³ für Heizung , ,00 = 660, , ,00 = 797, , ,00 = 924, , ,00 = 1140, , ,00 = 1382, , ,00 = 1644,00 Für jede weitere Person sind zusätzlich 200,00 zu berücksichtigen. Sind die tatsächlichen KDUH aus a) niedriger, gleich hoch oder nur geringfügig höher (bis zu 10 %) als die angemessenen KDUH aus b), so ist ein Umzug nicht zumutbar. Es sind dann weiterhin die tatsächlichen Heizkosten als Bedarf anzuerkennen Prüfung, ob persönliche Gründe einem Umzug entgegenstehen: Ein Umzug kann zudem aus gesundheitlichen oder aus familiären Gründen unzumutbar sein (s. dazu AHB Gl.Nr , Nr. 6.1) Umzug ist möglich und zumutbar Sind die Heizkosten extrem, also um mehr als 70 %, überhöht und ist ein Umzug grundsätzlich möglich und zumutbar, so ist auf Grund des angespannten Münchener Wohnungsmarktes sehr kritisch zu beurteilen, ob ein Umzug verlangt wird. Die Teamleitung ist einzuschalten, ob in dem konkreten Einzelfall ein Umzug in Frage kommt. Ist dies nicht der Fall, so ist das Ergebnis schriftlich für die Akte festzuhalten. Die Heizkosten werden weiterhin in tatsächlicher Höhe als Bedarf anerkennt. Lediglich in den Ausnahmefällen, in denen ein Umzug von den Leistungsberechtigten verlangt wird, ist entsprechend dem AHB ein Mietsenkungsverfahren durchzuführen (Nrn ). 9. Nicht laufende Fälle Wird in einem nicht laufenden Fall ein Antrag auf Übernahme einer Nachzahlung aus einer Jahresabrechnung oder ein Antrag auf Kostenübernahme von Heizmaterial gestellt, so ist wie folgt vorzugehen: Nachzahlungen aus Jahresabrechnungen: Es wird das normale Antragsverfahren nach dem durchgeführt. Anschließend wird der Bedarf nach dem für den Monat berechnet, in dem die Nachzahlung zu leisten ist. Die Nachzahlung gehört in diesem Monat zu den Kosten der Unterkunft und Heizung. Errechnet sich ein Bedarf, so können für diesen Monat Leistungen nach dem gewährt werden. Kostenübernahme für Heizmaterial: Im Monat der Antragstellung ist der Bedarf zu errechnen und dem einsetzbaren Einkommen gegenüber zu stellen. Das übersteigende Einkommen kann im

13 Seite: 13 pflichtgemäßen Ermessen für den Antragsmonat und für die darauf folgenden sechs Monate berücksichtigt werden analog der Regelung des 24 Abs. 3 Satz 4. Die Ermessensentschedung, das übersteigende Einkommen mit dem Faktor 7 zu berücksichtigen, kann u.a. damit begründet werden, dass die Antragsteller für die gesamte Heizperiode (Oktober bis April = 7 Monate) in der Lage sind, einen Eigenanteil zu leisten (so auch SG Regensburg am , S 4 SO 88/09 ER). Dieser Betrag ist von dem übernahmefähigen Rechnungsbetrag abzuziehen. Der dann verbleibende Betrag ist als Bedarf anzuerkennen. Anhang: In den Regelbedarfen enthaltene Anteile für Haushaltsenergie: ab in RBS 1 RBS 2 RBS 3 RBS 4 RBS 5 RBS ,06 26,15 23,23 13,29 10,23 5, ,69 26,81 23,79 13,97 10,79 6, ,39 27,43 24,33 14,30 11,04 6, ,01 27,98 24,87 14,59 11,30 6, ,40 28,28 25,19 14,79 11,42 6,48

Unterkunft und Heizung Heizung und Warmwasser 35-3 35 SGB XII

Unterkunft und Heizung Heizung und Warmwasser 35-3 35 SGB XII Suchbegriffe: Heizkosten, Warmwasserkosten, Gasheizung, Nachtspeicherheizung Seite: 1 Die hier durchgehend verwendete männliche Form gilt auch für Frauen. Inhaltsverzeichnis 1. Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen

Mehr

SGB II Heizung und Warmwasser 22 SGB II 22-2

SGB II Heizung und Warmwasser 22 SGB II 22-2 Seite: 1 Fassung vom 01.01.2017 - Mehrbedarf Warmwasser und Energieanteile aktualisiert - Angemessenheitsgrenzen aktualisiert - bei den nicht laufenden Fällen Wegfall der analogen Regelung zu 24 Abs. 3

Mehr

Unterkunft und Heizung Heizung und Warmwasser SGB XII

Unterkunft und Heizung Heizung und Warmwasser SGB XII Suchbegriffe: Heizkosten, Warmwasserkosten, Gasheizung, Nachtspeicherheizung Seite: 1 Die hier durchgehend verwendete männliche Form gilt auch für Frauen. Inhaltsverzeichnis 1. Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen

Mehr

Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010

Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 1. Mietwohnung 1. 1 Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Nach SGB II und SGB XII bestimmen sich die

Mehr

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie

Mehr

SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014

SGB II 022.04 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten - 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Bedarfe - 1. Rechtliche Grundlage 20 Absatz

Mehr

Werra-Meißner-Kreis. Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum

Werra-Meißner-Kreis. Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum Inhaltsverzeichnis Allgemeines 3 Was sind tatsächliche Aufwendungen? 3 Welche Kosten der Unterkunft gelten als angemessen? 4 Was passiert, wenn die Wohnung zu teuer

Mehr

Merkblatt Wohnungswechsel

Merkblatt Wohnungswechsel Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich

Mehr

Gasverbrauch einschätzen und Abrechnung verstehen

Gasverbrauch einschätzen und Abrechnung verstehen Gasverbrauch einschätzen und Abrechnung verstehen Vorbemerkung: Als Beispiele werden hier Jahresabrechnungen des Energieversorgers Wien Energie verwendet. Die besprochenen Angaben sind in der Regel so

Mehr

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag. Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung

Mehr

Informationen zur Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung. www.heimstaette.de. Da bin ich zuhause.

Informationen zur Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung. www.heimstaette.de. Da bin ich zuhause. Informationen zur Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung www.heimstaette.de Da bin ich zuhause. Betriebskosten-Musterabrechnung Erklärungen auf Seite 4 2 Herrn Klaus Mustermann Musterweg 1 89077 Ulm

Mehr

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die

Mehr

Unterkunft und Heizung Wohnnebenkosten bei Mietwohnungen und für selbstgenutzte Eigenheime 35-1-4 35 SGB XII

Unterkunft und Heizung Wohnnebenkosten bei Mietwohnungen und für selbstgenutzte Eigenheime 35-1-4 35 SGB XII Suchbegriffe: Nebenkosten (Miete), Eigenheim (Kosten), Betriebskosten Seite: 1 Die hier durchgehend verwendete männliche Form gilt auch für Frauen. Inhaltsverzeichnis 1. Kosten der Unterkunft für Mietverhältnisse,

Mehr

Meine Energie: Strom aus Neuwied.

Meine Energie: Strom aus Neuwied. Meine Energie: Strom aus Neuwied. Meine Stadt. Daheim sein in Neuwied! Das heißt: Beim Sonnenuntergang auf der Deichmauer sitzen, Ausflüge mit den Kleinen in den Zoo machen, in der Fußgängerzone ein Eis

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015)

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des

Mehr

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

STADTWERKE KULMBACH. Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0

STADTWERKE KULMBACH. Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0 STADTWERKE KULMBACH Hofer Str. 14 Tel. 09221/9042-0 Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) und Gasgrundversorgerverordnung (GasGVV) 01.10.2015

Mehr

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37

Mehr

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Elektrizität in Niederspannung (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137 7030-0

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S

E N E R G I E A U S W E I S Gültig bis: 26.02.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Neubau eines Studentenwohnheimes Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien

Mehr

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des

Mehr

Merkblatt Wohnungswechsel

Merkblatt Wohnungswechsel Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich

Mehr

30 Mehrbedarf. Heizung 35 SGB XII. 35 Unterkunft und Heizung

30 Mehrbedarf. Heizung 35 SGB XII. 35 Unterkunft und Heizung 35 Unterkunft und Heizung (1) Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Leistungen für die Unterkunft sind auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den

Mehr

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II Arbeitshinweise für die nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II (Einmalige Sonderbedarfe) Stand: 01.01.2014 Seite 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - 24 Absatz

Mehr

Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen

Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen von Harald Thomé / Tacheles e.v. Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht www.tacheles-sozialhilfe.de www.harald-thome.de »Angemessene Unterkunftskosten«nach

Mehr

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger: Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom 01.10.2009 i. d. F. vom 21.12.2011 1. Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Infoblock. Ihr Gasentgelt. Ihr Verbrauchszeitraum. Ihre Vertragsnummer. Ihr Rechnungsendbetrag / Gutschrift. Ihre Kontoangaben

Infoblock. Ihr Gasentgelt. Ihr Verbrauchszeitraum. Ihre Vertragsnummer. Ihr Rechnungsendbetrag / Gutschrift. Ihre Kontoangaben Infoblock Hier befinden sich Ihre Kundennummer, Ihre Rechnungsnummer und die Kontaktdaten unseres Serviceteams. Ihr Verbrauchszeitraum Für diesen Zeitraum stellen wir Ihnen das aufgeführte Gasentgelt in

Mehr

Postbank Essen 51 80-437 (BLZ 360 100 43) IBAN: DE53360100430005180437 BIC: PBNKDEFFXXX

Postbank Essen 51 80-437 (BLZ 360 100 43) IBAN: DE53360100430005180437 BIC: PBNKDEFFXXX 1. 2. 3. 4. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 1. Für Rückfragen finden Sie hier alle Kontakdaten aufgeführt. 2. Die Information zu Nachzahlung oder Rückerstattung wird hier als Rechnungsbetrag oder

Mehr

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II - 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,

Mehr

Strom in unserem Alltag

Strom in unserem Alltag Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir

Mehr

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

1212-1234. Forderung. Guthaben

1212-1234. Forderung. Guthaben 1212-12 1 2 orderung 5 Guthaben 6 7 8 9 1 2 Die Kundennummer und Rechnungsnummer ermöglichen die genaue Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle zu Ihren persönlichen Daten. Bitte geben Sie daher bei allen ragen,

Mehr

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Erläuterung der Musterrechnung Die Musterrechnung hilft Ihnen Ihre Erdgas-Abrechnungen im Detail nachzuvollziehen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Rechtsanwalt Jürgen Hammel

Rechtsanwalt Jürgen Hammel Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete

Mehr

Rechnungserläuterung der Gasversorgung Ismaning GmbH

Rechnungserläuterung der Gasversorgung Ismaning GmbH Rechnungserläuterung der Gasversorgung Ismaning GmbH Herr Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt (Verb.St 1) 3001234/1 000123456 Herr Mustermann,

Mehr

Senken Sie die Stromkosten Ihres Unternehmens. Mit 100 % Wasserkraft. Jetzt 4 Monate Gratis-Strom 1 sichern!

Senken Sie die Stromkosten Ihres Unternehmens. Mit 100 % Wasserkraft. Jetzt 4 Monate Gratis-Strom 1 sichern! Senken Sie die Stromkosten Ihres Unternehmens. Mit 100 % Wasserkraft. Jetzt 4 Monate Gratis-Strom 1 sichern! Sauberer Strom bringt jetzt noch mehr für Ihr Unternehmen. Mit VERBUND-Strom setzen Sie nicht

Mehr

Rückerstattung von Darlehen für Kautionen und Genossen- SGB II schaftsanteilen 22-3-2 22 SGB II Seite: 1

Rückerstattung von Darlehen für Kautionen und Genossen- SGB II schaftsanteilen 22-3-2 22 SGB II Seite: 1 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort 2. Allgemeine Regelungen 2.1 Verfahren bei Beendigung des Mietverhältnisses 2.1.1 Ansprüche gegenüber dem Vermieter 2.1.2 Ansprüche gegenüber dem Leistungsberechtigen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Glasbläserallee 18/Fischzug 2-8/Krachtstraße, Bauteil 1 - Haus I-M 2 Endenergiebedarf 73 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) [kg/(m² a)] 43 kwh/(m² a) Primärenergiebedarf

Mehr

Satzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung

Satzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung 40.10 Satzung des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung Aktuelle Lesefassung der Satzung vom 03.07.2007 unter Berücksichtigung der durch die 1. Nachtragssatzung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

Zweibrücker Sanierungsinfo

Zweibrücker Sanierungsinfo Zweibrücker Sanierungsinfo Nr. 3 10/2012 05/2001 Sanierung Innenstadt Zweibrücken Sanierungsgebiet "Obere Vorstadt/Bereich Luitpoldstraße" Sanierungsgebiet "Innenstadt und Herzogvorstadt" In dieser Ausgabe:

Mehr

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Neufestsetzung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII Mietobergrenzen

Mehr

Wohnungskosten, was ist drin im ALG II? Warm-Miete für verhältnismäßige Wohnung Dazu zählen Heizung (incl. Warmwasser)

Wohnungskosten, was ist drin im ALG II? Warm-Miete für verhältnismäßige Wohnung Dazu zählen Heizung (incl. Warmwasser) Wohnungskosten, was ist drin im ALG II? Warm-Miete für verhältnismäßige Wohnung Dazu zählen Heizung (incl. Warmwasser) und Nebenkosten (Wasser, Müll, Schornsteinfeger, Hausversicherung etc.) Aus der Regelleistung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Tag und Nacht mit sauberem und günstigem Strom sparen. Danke, Wasserkraft!

Tag und Nacht mit sauberem und günstigem Strom sparen. Danke, Wasserkraft! Tag und Nacht mit sauberem und günstigem Strom sparen. Danke, Wasserkraft! Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem und sauberem Strom von VERBUND tragen Sie aktiv zum Gelingen der

Mehr

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele

Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele (1) Tabelle ALGII-Regelsätze: Alleinerziehende Alleinstehende Personen mit minderjährigem Partner 2 Partner ab 19. Lebensjahr jede weitere volljährige Person der BG* Kinder ab 15 Jahre 18 Jahre Kinder

Mehr

ERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT. Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr

ERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT. Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr ERDGAS DIREKT AUS IHRER NACH- BARSCHAFT Unsere Gasangebote mit günstigen Verbrauchspreisen und niedriger Grundgebühr Das Angebot für Preisbewusste Aufgepasst: Mit den vier Erdgas-Tarifen der Stadtwerke

Mehr

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

E N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 10.2.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Parkstraße 1, 10000 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 1956 1993 13

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Tag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft!

Tag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft! Tag und Nacht von sauberem und günstigem Strom profitieren. Danke, Wasserkraft! Jetzt verlängert! 4 Monate Gratis-Strom 1 Nur noch bis 31.1.2016 Mit sauberem Strom gelingt auch die Energiewende. Mit günstigem

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII

Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII - neue Mietobergrenzen in Lübeck - Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck Lübeck hat die Mietobergrenzen (MOG) für Unterkunftskosten nach 22 SGB II (Hartz

Mehr

SGB II 022.05 "Unterkunft und Heizung - angemessene Heizkosten -" 50/02-01/20-03 SGB II 022.05 Version 008 22.08.2014

SGB II 022.05 Unterkunft und Heizung - angemessene Heizkosten - 50/02-01/20-03 SGB II 022.05 Version 008 22.08.2014 SGB II 022.05 "Unterkunft und Heizung - angemessene Heizkosten -" 50/02-01/20-03 SGB II 022.05 Version 008 22.08.2014 Heizung - angemessene Bedarfe bei Zentral- oder Sammelheizungen / Kosten der Warmwasserbereitung

Mehr

Adresse des Rechnungsempfängers Max Mustermann Beispielstraße 100 99867 Gotha

Adresse des Rechnungsempfängers Max Mustermann Beispielstraße 100 99867 Gotha Herr Max Mustermann Beispielstraße 100 99867 Gotha Adresse des Rechnungsempfängers Max Mustermann Beispielstraße 100 99867 Gotha Wichtige Daten, die Ihre Rechnung betreffen: Bei Fragengeben Sie bitte stets

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1980 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2001 Anzahl Wohnungen 47 Gebäudenutzfläche (A ) N 3677 m² Erneuerbare Energien

Mehr

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) GUT ZU WISSEN! KOMPLIZIERTES EINFACH AUSGEDRÜCKT Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und mein Einkommen zu gering ist? Sie können bei

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Jetzt doppelt sparen: Mit sauberem Strom und günstigem Gas. günstiges Gas 100 % Wasserkraft

Jetzt doppelt sparen: Mit sauberem Strom und günstigem Gas. günstiges Gas 100 % Wasserkraft Jetzt doppelt sparen: Mit sauberem Strom und günstigem Gas. günstiges Gas 100 % Wasserkraft Die beste Kombi für die Umwelt und Ihr Haushaltsbudget. VERBUND versorgt Sie jetzt mit sauberem Strom und günstigem

Mehr

Damit Ihre Gaskosten im Keller bleiben. Wir finanzieren Ihre neue Heizungsanlage.

Damit Ihre Gaskosten im Keller bleiben. Wir finanzieren Ihre neue Heizungsanlage. Neue Heizung Damit Ihre Gaskosten im Keller bleiben. Wir finanzieren Ihre neue Heizungsanlage. Wir denken heute schon an morgen. Damit Ihre Gaskosten im Keller bleiben. Wir finanzieren Ihre neue Heizungsanlage.

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Mehrfamilienhaus 1896 1896

Mehr

Heiznebenkosten. Auswertung auf Basis von 21.947 Heizkostenabrechnungen der Jahre 2009-2012. Berlin, 15.01.2015

Heiznebenkosten. Auswertung auf Basis von 21.947 Heizkostenabrechnungen der Jahre 2009-2012. Berlin, 15.01.2015 co2online gemeinnützige GmbH Hochkirchstraße 9 10829 Berlin Berlin, 15.01.2015 Heiznebenkosten Auswertung auf Basis von 21.947 Heizkostenabrechnungen der Jahre 2009-2012 Bearbeiter: Peter Hennig, Uwe Schlichter

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH Hoher Weg 2 48683 Ahaus Telefon 02561 / 9308-0 Telefax 02561 / 9308-990 Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet

Mehr

Abrechnungsservice. Dienstleistung. für Wärme Warmwasser Trinkwasser Hausnebenkosten

Abrechnungsservice. Dienstleistung. für Wärme Warmwasser Trinkwasser Hausnebenkosten Abrechnungsservice Dienstleistung für Wärme Warmwasser Trinkwasser Hausnebenkosten Vorwort Sie haben doch Wichtigeres zu tun, als sich um die Energie- und Wasser- sowie Heizund Nebenkostenabrechnung in

Mehr

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 13. August 2008

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 13. August 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 7/569 Landtag 7. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 3. August 008 Zwangsabschaltungen von Strom, Gas und Wasser

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Gültig bis: 30.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen 1929 Gebäudenutzfläche 565,20 Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV. Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Einfamilienhaus 1959 1998 1 162,0 m² Erneuerbare

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Landeshauptstadt Magdeburg Verwaltungsvorschrift Nr. 31

Landeshauptstadt Magdeburg Verwaltungsvorschrift Nr. 31 Fassung vom 27.01.2014 Seite 1 Verwaltungsvorschrift der Landeshauptstadt Magdeburg zur Gewährung einmaliger Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, für Bekleidung,

Mehr

Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude

Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Nichtwohngebäude Fragebogen verbrauchsbasierter Energieausweis Seite 2 Fragebogen zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises

Mehr