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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Thomas Höll, stellv. Abteilungsdirektor, DZ BANK Stand: 1. März 2013 Information für Firmenkunden

2 Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

3 Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs bisher: 25 verschiedene nationale Systeme neu: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)

4 SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient

5 Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld

6 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* 6 * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie

7 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick

8 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 2. November November 2010 Start des SEPA-Basis- und SEPA-Firmen- Lastschriftverfahrens Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA- Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA- Migration

9 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) 8. November 2012 Das SEPA-Begleitgesetz wurde am im Bundestag verabschiedet. Die Umsetzungsfristen werden nicht verändert, das Gesetz ist im Dezember 2012 in Kraft getreten. 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht => Verbraucher dürfen bis noch Kontonummer und BLZ verwenden 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet

10 SEPA Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Gesetzliche Vorgaben Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

11 Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands und/oder in SEPA-Länder abwickeln heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten

12 Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kontonummer und BLZ IBAN DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung SEPA- Basis-Lastschriftverfahren Abbuchungsauftrag SEPA- Firmenlastschriftverfahren

13 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN des Zahlungsempfängers BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16

14 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENODES1DEH IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

15 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos.

16 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine, ) national IBAN oder Kontonummer / BLZ ab 01. Februar 2014 IBAN SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC ab 01. Februar 2016 national IBAN IBAN SEPA-weit IBAN IBAN

17 Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Anwendungsbereich Inlandsüberweisung* Deutschland *noch bis 1. Februar 2014 uro-überweisung 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers -IBAN des Zahlungsempfängers Belege Überweisung (BS 20) URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

18 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter BLZ + Kontonummer Kontonummer und BLZ IBAN (+ BIC) IBAN und BIC

19 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter

20 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift

21 Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar NEU NEU NEU Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln NEU Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage vor Fälligkeit vorliegt

22 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) NEU

23 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen).

24 Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Kreislauf Mandatseinholung und Lastschriftverfahren 1 Vordruck Mandat (inkl. CI) Mandat Kreditor/Empfänger Mandatsverwaltung Mandatsprüfung Lastschrift (B2C D-6 / D3; B2B D-2) 4Einreichung der 5 Prüfung Gläubiger-ID 9 Avis der Gutschrift 2 Erteilung Mandat Mandat 3 Vereinbarung Fälligkeitstag D Debitor/Zahler am Fälligkeitstag D 7Belastung Bank des Kreditors 6 Einreichung der Lastschrift 8 Prüfung und Gutschrift Bank des Debitors

25 Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabe wg. Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Zahlungspflichtiger: 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) papierhafter Beleg, Diskette, USB-Stick online Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Zahlungspflichtiger: 8 Wochen nach Belastungsdatum XML (Kennzeichnung als core ) nur noch online! SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Gläubiger-ID nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

26 Vorabankündigung (Pre-Notification) Die Vorabankündigung (Pre-Notification) ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Inhalt der Vorabankündigung: Betrag der/die Belastungstermin(e) Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) Mandatsreferenz Der Gläubiger muss die Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

27 Vorabankündigung (Pre-Notification) Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden, z.b. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. (Die 14 Tage für die Vorabankündigung (Pre-Notification) werden gerechnet zum Fälligkeitstag) Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Vorabankündigung (Pre- Notification) vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine Das Medium für die Vorabankündigung (Pre-Notification) ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B. Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, Mail, Internet

28 Pre-Notification - Beispiele Beispiel für eine einzelne Prenotification pro Einzug: Telefonrechnung vom : "Die Forderung von 68,11 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE bei der Volksbank Dettenhausen eg GENODES1DEH zum Fälligkeitstag ein. Beispiel für eine einmalige Prenotification: Mietvertrag: "Die Miete von 500 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE bei der Volksbank Dettenhausen eg GENODES1DEH zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

29 Pre-Notification - Beispiele Beispiel für eine einzelne Vorabinformation (Pre-Notification) pro Einzug: Platzumlage 2012: "Die Platzumlage in Höhe von 80,00 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifiationsnummer DE32xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE bei der Volksbank Dettenhausen eg GENODES1DEH zum Fälligkeitstag ein." Beispiel für eine einmalige Vorabinformation (Pre-Notification): Jahresbeitrag: "Den Jahresbeitrag in Höhe von 100 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger- Identifikationsnummer DE321xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE123 bei der Volksbank Dettenhausen eg GENODES1DEH zum jeweils 1.4. des Kalenderjahres, beginnend mit dem ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

30 Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA- Lastschriftmandate anpassen.

31 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Musterschreiben Umdeutung

32 Das Vorgehen Überblick Voraussetzungen Lastschriftmandat Einreichen der Lastschrift Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID IBAN und BIC müssen vorliegen Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem zu einem SEPA-Mandat Empfehlung: bis zur firmenindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten Erst- und Einmal- Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung

33 Einreichungsfristen bei SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage Das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen.

34 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Abbuchungslastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift

35 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) NEU

36 SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen- Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 2 Tage vor Fälligkeit (D-2) die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank des Zahlungspflichtigen hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen

37 Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012 Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen bei Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen die Belastungsbuchung vorgesehen SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen die Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein vorhanden / notwendig

38 Einreichungsfristen bei SEPA-Firmen-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit *TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertag das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

39 SEPA - Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Volksbank Dettenhausen eg Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Volksbank Dettenhausen eg

40 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre banking-software auf SEPA-Fähigkeit Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

41 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen II Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung (Pre-Notification) beachten Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

42 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen III Wichtig: die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem nur noch online! Lassen Sie sich von Ihrer Volksbank Dettenhausen eg beraten welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist.

43 Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt. Wir danken Ihnen dafür!

44 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine I Wer kümmert sich im Verein um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihren Verein Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie die Mitglieder nach deren IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Vereinssoftware auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar?) Wie kommen Ihre Lastschriften zur Bank? Planen Sie welche Informationen und Beschlussfassungen in der kommenden Mitglieder- / Generalversammlung erfolgen sollen

45 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine II Beispiele für mögliche Beschlussfassungen: Umdeutung der Einzugsermächtigungen zu SEPA-Basis- Lastschriftmandaten mit Nennung des Termins Festlegung des Fälligkeitstermins (der Fälligkeitstermine) für den Jahresbeitrag sowie evtl. andere Einzüge Festlegung der Mandatsreferenz (z.b: Mitgliedsnummer + Zusatztext) die Vorabinformation erfolgt auf der Homepage des Vereins oder z.b. über das Vereinsblättle die Vorlaufzeit für die Vorabinformation über einen anstehenden Lastschrifteinzug wird auf 1 Tag verkürzt

46 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine III bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (1 pro Verein ) Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten zip Vorlauffristen bei der Einreichung beachten ( 6 / 3 Tage!) wie kommen die Daten zur Bank? (online-zugang mit der Berechtigung zum Lastschrifteinzug für das Vereinskonto einrichten)

47 Praxisbeispiel: Satzung eines Tennisclubs

48 Praxisbeispiel: SEPA-Beschlussfassung

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