Sparkasse Hochrhein. SEPA Migration für Vereine Der neue Zahlungsverkehr
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- Erwin Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 SEPA Migration für Vereine Der neue Zahlungsverkehr
2 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Rep. Ungarn Zypern Seite 2
3 IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE BIC Business Identifier Code (Internationale BLZ) Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale Ab 2014 wird die BIC für innerdeutsche Zahlungen nicht mehr benötigt, ab 2016 auch SEPA-weit (IBAN-only) Institutsname Länderkennzeichen Ort 2-stellig Filiale/ Niederlassung SKHR DE 6W XXX Seite 3
4 Die SEPA-Überweisung Seite 4
5 Die SEPA-Überweisung Vol Gemeinde kshochschul Musterhausen e I r gendwo DE DE BANKDEFFXXX SKHRDE6WXXX Akkordeon Orchester Musterhausen e.v Seite 5
6 Die neue SEPA-Lastschrift Seite 6
7 Alle relevanten Fristen bei der SEPA-Basis-Lastschrift Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten vom Einreicher (Verein) D Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen (ZP) und seiner Bank D-6 Arbeitstage * (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften D+8 Wochen Erstattungsanspruch D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs. D-3 Arbeitstage * (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften Verkürzung beschlossen = Fälligkeitsdatum D = Belastungsdatum D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktion (SONDER- FALL), bei der kein gültiges Mandat besteht * Die jeweiligen Fristen werden vom jeweiligen Einreicher-Institut festgelegt und können daher abweichend sein. Seite 7
8 Änderungen im Überblick Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format) Die Einreichung erfolgt ausschließlich online (Keine Belege und Disketten mehr) Seite 8
9 Die Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen soll das Rücklastschriftrisiko minimieren Der Zahlungsempfänger wird in der Inkassovereinbarung verpflichtet, den Zahlungspflichtigen vor einem geplanten Einzug zu informieren. Die Vorabinformation kann auch als Teil eines Vertrages oder durch Aufnahme in der Vereinssatzung erfolgen. Sie kann sowohl einen als auch mehrere Einzüge ankündigen (z.b. Zahlungsplan bei Ratenzahlungen, Vereinbarung jährlicher Beitragszahlung). Vorabinformation Die Vorabinformation enthält den Fälligkeitstag und den Betrag des nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz. Beispieltext im Mitgliedsantrag: Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15,00 EUR wird jährlich zum 01. Februar unter Verwendung der Mandatsreferenz XXX belastet. Unsere Gläubiger-ID lautet: DE12ZZZ Die Vorabinformation ist spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit durch den Zahlungsempfänger zu versenden, damit der Zahlungspflichtige die erforderliche Deckung bereitstellen kann. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen vereinbart werden (z.b. in der Satzung). Seite 9
10 Das SEPA-Lastschriftmandat Seite 10
11 Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original oder in der gesetzlich vorgeschrieben Form durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufzubewahren Seite 11
12 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 12
13 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden. Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Lastschriftmandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden Seite 13
14 Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Bei bestehenden Einzugsermächtigungen muss ein Lastschrifteinreicher folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Weiternutzung der Einzugsermächtigung ist nur möglich, sofern Ihnen diese schriftlich vorliegt und vom Kontoinhaber eigenhändig unterschrieben wurde. Eine Mandatsreferenz für jedes SEPA-Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 14
15 Softwareeinrichtung: Hinterlegung der Gläubiger-ID Seite 15
16 Softwareeinrichtung: Hinterlegung der Mandatsangaben SKHRDE6WXXX DE Erst-Last. Seite 16
17 Checkliste Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Abschluss der Inkassovereinbarung mit der Hausbank Online-Banking beantragen Vereinssoftware auf SEPA-Fähigkeit überprüfen und ggf. aktualisieren Mandatsreferenz für SEPA-Mandate vergeben Verwendung von IBAN und BIC, inkl. Anpassung von Verträgen und Briefen Neue SEPA-Mandate verwenden Bestehende Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umwidmen Feste Einzugs- und Vorlauffristen beachten! Seite 17
18 Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Migration auf SEPA
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