Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze

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1 Reglement Kindertagesstätte im Unnergoms 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Gogwärgi. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen möchten über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb. 2. Sinn und Zweck Die Kindertagesstätte Gogwärgi ist eine polyvalente Betreuungsstruktur für Kinder ab drei Monaten bis zwölf Jahre. Sie bietet den Kindern Spiel-, Lern-, und Lebensraum soziale Kontakte werden gewährleistet und verstärkt. Die Kinder werden von professionellem Fachpersonal nach sozialpädagogischen Grundsätzen betreut. 3. Ziele / Grundsätze Die Kita Gogwärgi hat zum Ziel, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Das Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, körperlichen, seelischen und sprachlichen Fähigkeiten der Kinder. Durch gezielte Aktivitäten und viel Freiraum für das individuelle freie Spiel können die Kompetenzen unterstützt und gefördert werden. Gezielte Beobachtungen ermöglichen es, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Die kreative und gestalterische Entwicklung der Kinder ist uns ebenfalls wichtig. Wir legen Wert auf rücksichtsvollen Umgang mit der Natur und wollen Ji 1 / Oktober 2014

2 diese gemeinsam erforschen. Die Kinder werden in das Alltagsgeschehen mit einbezogen, die Jüngsten durch das einfache Dabeisein, die Älteren durch Mitwissen und Mitbestimmung. Wir bauen auf den Ressourcen der Kinder auf, holen jedes Kind dort ab, wo es gerade steht. 4. Betriebsbewilligung Die Kindertagesstätte Gogwärgi erhält ihre Betriebsbewilligung vom Kanton Wallis (nach Eröffnung erfolgt die Abnahme und Kontrolle durch die Kantonale Verantwortliche des Bereichs Tagesbetreuung für Kinder, danach die Bewilligung des Dienstchefs der kantonalen Dienststelle für Jugend). Die Einhaltung der Richtlinien wird regelmässig durch den Vorstand kontrolliert. 5. Trägerschaft und Kindertagesstätten- Leitung Träger der Kita ist der Verein Kindertagesstätte Gogwärgi. Der Vorstand des Vereins ist für die Kita verantwortlich. Mit einer Leistungsvereinbarung der Gemeinden wir die Finanzierung gewährleistet. Die Kita wird von einer Fachfrau Betreuung mit eig. Fähigkeitszeugnis geführt. 6. Personal Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechenden Ausbildung. Der Personalbestand wird auf die Betreuungsbedürfnisse der Kinder abgestimmt und richtet sich nach den Vorgaben der kantonalen Dienststelle. 7. Lage/ Räumlichkeiten Die Kita Gogwärgi liegt zentral gelegen in Lax. Mit den Räumlichkeiten (ca.100m2) verfügen wir über eine ideale Voraussetzung für unseren Kita-Betrieb 8. Öffnungszeiten, Ferien und Feiertage Die Kindertagesstätte ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00Uhr geöffnet. Sie ist jeweils zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie die letzten zwei Juli Wochen und an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Ji 2 / Oktober 2014

3 9. Betreuung Die Kindertagesstätte hat Platz für zehn Kinder im Alter von drei Monaten bis zwölf Jahren Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Die vereinbarten Betreuungstage sind verbindlich. In gegenseitiger Absprache können zusätzliche Betreuungstage angeboten werden. 10.Betreuungszeiten Ganztagesbetreuung Vormittag mit Mittagessen Vormittag ohne Mittagessen Nachmittag ohne Mittagessen Nachmittag mit Mittagessen bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr Sollte ein Kind ausnahmsweise früher abgeholt werden, bitten wir um vorzeitige Mitteilung, damit dies im Tagesablauf eingeplant werden kann. Wird das Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person abgeholt, müssen die Eltern die Gruppenleiterin im Voraus informieren. 11. Bring und Abholzeiten Bringen Vormittag Nachmittag mit Essen Nachmittag ohne Essen bis Uhr bis Uhr bis Uhr Abholen Vormittag ohne Essen Vormittag mit Essen Uhr bis Uhr Ji 3 / Oktober 2014

4 12. Tagesablauf Die Kinder werden zwischen und Uhr in die Kita gebracht. Der gemeinsame Start in den Tag bildet das Morgenkreis-Ritual mit anschliessendem gemeinsamem Frühstück. Danach wird der Ablauf den Kindern entsprechend geplant. Das Mittagessen findet um Uhr statt. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Zwischen und Uhr essen wir gemeinsam ein Zvieri. Zwischen und Uhr werden die Kinder abgeholt. 13. Eingewöhnung der Kinder Die Eingewöhnungszeit ist eine sehr wichtige Zeit für das Kind, die Eltern und die Betreuungspersonen. Das Kind lernt in dieser Zeit neue Bezugspersonen und Kinder kennen. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind zu begleiten, bis es in die neue Umgebung Vertrauen gefasst hat. 14. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren Kleidung Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen, die auch schmutzig werden dürfen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kita zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz und im Winter Skibekleidung wie auch wasserfeste Schuhe sollten vorhanden sein. Die Kita übernimmt für Kleider keine Haftung. Eigene Spielsachen Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kita mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Esswaren Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen (wenn sie über Mittag in der Kita sind), Zvieri Getränke ( Tee Wasser verdünnte Fruchtsäfte) Da das Angebot der Säuglingsernährung sehr vielfältig ist, bitten wir die Eltern, die Babynahrung und Schoppenpulver mitzubringen. Ji 4 / Oktober 2014

5 15. Krankheit/ Unfall Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kita gebracht werden. Erkrankt das Kind in der Kita werden die Eltern umgehend benachrichtigt. Hat das Kind hohes Fieber oder eine ansteckende Krankheit, so muss das Kind baldmöglichst abgeholt werden. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ansteckende Krankheiten in der Familie sind der Kita Leitung mitzuteilen. 16. Abwesenheit/ Ferien Bei Abwesenheit (Krankheit, Ferien etc.) wird die Kita Gebühr vollständig verrechnet. Der Platz für ihr Kind ist reserviert. Ausgefallene Tage oder Feiertage können nicht kompensiert werden. 17. Versicherung Die Haft und Unfallversicherung ist Sache der Eltern 18. Kündigung Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kindertagesstätte mit einer Frist von einem Monat auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 19. Hygiene und Sicherheit Die allgemeinen Räume werden nach einem bestimmten Reinigungsplan von allen Angestellten gereinigt. Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig überprüft. Für die Sicherheit der Kinder werden die Massnahmen wie geschützte Steckdosen Fenster sichern, Brandschutz etc. überprüft und gewährleistet. Ji 5 / Oktober 2014

6 20. Elternarbeit Eltern sind die Experten ihrer Kinder! Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Kita Gogwärgi ist ein wichtiger Grundstein für das Wohlbefinden des Kindes. Wir streben eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an und schaffen eine Atmosphäre von Offenheit und Vertrauen. Die Eltern werden von den Betreuungspersonen täglich über das Tagesgeschehen und das Wohlbefinden des Kindes informiert. Bei Unsicherheiten und Fragen können sich die Eltern jederzeit an die Erzieherinnen wenden. Für längere Gespräche sowie für Standortgespräche, die über die Entwicklung der Kinder geführt werden, wird ein Termin mit den Eltern vereinbart. Es werden regelmässig Anlässe oder Elternabende organisiert, die den Austausch unter den Eltern fördern. 21. Tarife Tarifordnung im Anhang Die Kita ist im Jahr 4 Wochen geschlossen. Tariferhöhungen können durch den Vorstandsbeschluss angepasst werden. Diese werden drei Monate im Voraus den Eltern schriftlich mitgeteilt. 22. Zahlungsregelungen Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Eventuell zusätzliche Tage werden im Nachhinein verrechnet. 23. Finanzen allgemein Die Ausgaben der Kita werden gedeckt durch: Elternbeiträge, Vereinsbeiträge Spenden, Gönner Erlöse aus Veranstaltungen Fixbeiträge und Defizitgarantie der Gemeinden im Unner Goms Ji 6 / Oktober 2014

7 Anhang I. Tarifordnung für die Kinderbetreuungsplätze im Goms Reines Einkommen (gemäss Ziffer 24 der Steuererklärung) Ganzer Tag mit Essen Halber Tag mit Essen Halber Tag ohne Essen bis CHF CHF CHF CHF > Die Tarifordnung gilt für alle Kinder die in den Trägergemeinden Wohnsitz haben. Alle anderen bezahlen +10 CHF pro Angebot. Ji 7 / Oktober 2014

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