Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu. Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer

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1 Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer 1

2 Überblick VwGH Revision (ordentliche bzw außerordentliche) VfGH Erledigungsbeschwerde (Erkenntnis- bzw Beschlussbeschwerde) E-Verfahren Verwaltungsgericht (LVwG / BVwG) Beschwerde Verwaltungsbehörde 2

3 Verwaltungsgerichte erster Instanz Verfahrensarten im Überblick 3

4 Obligatorische Zuständigkeit der VwG Art 130 Abs 1 B-VG: Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden 1. gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit; 2. gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahme) wegen Rechtswidrigkeit; 3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde, 4. gegen Weisungen gemäß Art 81a Abs 4 B-VG (Kollegien LSR, SSR, BSR). 4

5 Fakultative Zuständigkeit der VwG Art 130 Abs 2 B-VG: Durch Bundes- oder Landesgesetz können sonstige Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über 1. Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze oder 2. Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens oder 3. Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten vorgesehen werden. 5

6 Die Revision an den VwGH 6

7 Revisionsgegenstand = außerordentliches Rechtsmittel gegen Erledigungen des VwG Revision gegen Erkenntnisse des VwG Revision gegen Beschlüsse des VwG ausgenommen: Vorentscheidungsbeschlüsse Verfahrenshilfebeschlüsse Beschlüsse betreffend Zurückweisung von Vorlageanträgen verfahrensleitende Beschlüsse (können nur gemeinsam in der Revision gegen das die Rechtssache erledigende Erkenntnis angefochten werden) 7

8 Ordentliche oder außerordentliche Revision Unterscheidung: VwG: Zulässigkeit der Revision? Art 133 Abs 4 B-VG Ja Nein Ordentliche Revision außerordentliche Revision VwGH ist an Ausspruch des VwG nicht gebunden! 8

9 Revisionsvoraussetzungen Prozessvoraussetzungen: Zuständigkeit des VwGH Revisionszulässigkeit entscheidend: Erkenntnis abhängig von Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung Erkenntnis weicht von Rsp des VwGH ab Fehlen einer Rsp des VwGH zu dieser Rechtsfrage uneinheitliche Rsp des VwGH zu dieser Rechtsfrage beachte aber 25a Abs 4 VwGG (Ausschluss bestimmter Verwaltungs- oder Finanzstrafsachen) Persönliche Revisionsberechtigung Revisionslegitimation ies (Parteirevision: = mögliche Verletzung in einem einfachgesetzlich gewährleisteten subjektiven Recht) Rechtsschutzbedürfnis (formelle oder materielle Beschwer) unverbrauchtes Revisionsrecht Rechtzeitigkeit der Revision keine res iudicata 9

10 Frist und Einbringung Revisionsfrist: sechs Wochen ab Tag der Zustellung der Erledigung bei bloß mündlicher Verkündung: ab Tag der Verkündung Mehrparteienverfahren: (auch) bereits ab Kenntnisnahme Verfahrenshilfe: bei Zurückweisung des Antrages kein neuer Fristenlauf Nach Ablauf der Revisionsfrist: unzulässig wären Ausweitung der Revision auf weitere Spruchpunkte des Erkenntnisses Nachschieben weiterer Beschwerdepunkte Austausch der revisionswerbenden Partei Einbringungsstelle: Verwaltungsgericht Relativer Anwaltszwang Eingabengebühr:

11 Revisionsschrift Inhalt der Revisionsschrift Bezeichnung der angefochtenen Enderledigung Bezeichnung des VwG, das Enderledigung erlassen hat Sachverhalt Revisionspunkte - Bindung des VwGH: Festlegung des Prozessgegenstandes Begründung Begrenzung des Prüfungsumfanges - Darlegung der Aufhebungsgründe (inhaltliche Rechtswidrigkeit, Unzuständigkeit des VwG, Verletzung von Verfahrensvorschriften [+ Darlegung der Ergebnisrelevanz]) - keine Bindung des VwGH an Begründung bestimmtes Begehren - Nebenanträge: Zuspruch von Aufwandersatz, Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Zuerkennung der aw, Anregung Normprüfungsverfahren bzw Vorabentscheidungsverfahren Angaben hinsichtlich Rechtzeitigkeit der Revisionserhebung (idr Zustelldatum) 11

12 Revisionsschrift Außerordentliche Revision Revisionsschrift: zusätzlich Anführen von Gründen, weshalb Revision entgegen der Ansicht des VwG doch zulässig ist = Rahmen für VwGH hinsichtlich vorzunehmender Zulässigkeitsprüfung 12

13 Mängel der Revisionsschrift Revisionsschrift: Verbesserungsfähige Mängel = Nichteinhalten von Vorschriften über Form und Inhalt der Revision Mängelbehebungsauftrag durch VwG, ab Revisionsvorlage auch durch VwGH Fiktion der Zurückziehung: Mangel wird innerhalb der gesetzten Frist nicht behoben Verbesserungsauftrag wird mangelhaft oder nur teilweise erfüllt Einstellung des Verfahrens 13

14 Revision und aufschiebende Wirkung Aufschiebende Wirkung: Revision hat ex lege keine aw Zuerkennung der aw: Antrag erforderlich durch Beschluss des VwG, ab Revisionsvorlage Zuständigkeit VwGH Voraussetzungen: Zugänglichkeit kein Entgegenstehen zwingender öffentlicher Interessen Interessenabwägung schwerwiegender Nachteil für Revisionswerber (Konkretisierungsgebot) Wirkung: ab Zustellung des Beschlusses ex nunc 14

15 Parteien des Revisionsverfahrens Parteien des Revisionsverfahrens Revisionswerber = Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Belangte Behörde = belangte Behörde im Verfahren vor VwG VwG belangte Behörde Mitbeteiligte = Personen, die durch Kassation der Enderledigung des VwG oder durch meritorische Entscheidung in ihren rechtlichen Interessen berührt werden ggf BM oder LReg 15

16 Vorprüfung der ordentlichen Revision Vorentscheidung VwG Zurückweisung mittels Beschluss, sofern Prozessvoraussetzungen nicht vorliegen (ausgenommen Voraussetzung der Revisionszulässigkeit) gegen Zurückweisung: Vorlageantrag statthaft ggf Mängelbehebungsverfahren ggf Entscheidung über aufschiebende Wirkung Vorlage der Revision (einschließlich Revisionsbeantwortungen) an VwGH 16

17 Prüfung der ao. Revision Vorgehen bei außerordentlicher Revision VwG hat... Ausfertigungen der Revisionsschrift den anderen Parteien zuzustellen Revision samt Verfahrensakten dem VwGH vorzulegen VwGH prüft Revisionszulässigkeit (maßgeblich sind nur die vorgebrachten Gründe des Revisionswerbers; keine Bindung an Ansicht des VwG) ao Revision unzulässig: Zurückweisung mittels Beschluss ao Revision zulässig: Durchführung des Vorverfahrens 17

18 Revision: Prüfungsumfang Maßgeblich: Parteirevision: Revisionspunkte Amts- oder Organrevision: Anfechtungserklärung Neuerungsverbot Ausnahme: Verfahrenspartei wurde an der Geltendmachung der Tatsache(n) verfahrensrechtswidrig gehindert Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Erledigung Beschränkte Ermessenskontrolle auf materielle oder formelle Ermessensfehler (zb Begründungsmängel, Ermessensüberschreitung) 18

19 Revisionserledigung Erledigungsarten durch den VwGH: Einstellung des Verfahrens mittels Beschluss wegen Klaglosstellung wegen Zurückziehung der Revision Aufhebung der Erledigung mittels Erkenntnis wegen: inhaltlicher Rechtswidrigkeit Unzuständigkeit des VwG Verletzung von Verfahrensvorschriften Aktenwidrigkeit Ergänzungsbedürftigkeit andere wesentliche Verfahrensfehler (Ergebnisrelevanz!) 19

20 Revision Erledigungsarten durch den VwGH: Reformatorische Entscheidung bei Entscheidungsreife oder wegen Verfahrensökonomie mittels Erkenntnis (maßgebliche Sach- und Rechtslage hier: im Zeitpunkt der Entscheidung des VwGH) Abweisung der Revision Revisionswerber ist nicht im geltend gemachten Revisionspunkt verletzt mittels Erkenntnis 20

21 Revision Wirkungen der Erledigung des VwGH: Aufhebung wirkt ex tunc Rechtssache tritt durch Aufhebung des angefochtenen Aktes in die Lage zurück, in der sie sich vor dessen Erlassung befunden hat = verwaltungsbehördliches Verfahren wird daher nicht behoben Stattgabe der Revision VwG hat idr eine Ersatzentscheidung zu treffen Bindungswirkung: Behörden, VwG, VwGH selbst, (eingeschränkt) VfGH Abweisung der Revision begründet Prozesshindernis der res iudicata 21

22 Revision Aufwandersatz: Obsiegende Partei hat Kostenersatzanspruch gegen unterlegene Partei 47 bis 59 VwGG Ersatzfähige Kosten Eingabengebühr Schriftsatzaufwand (Pauschale) Fahrt- und Aufenthaltskosten zu Verhandlungen vor VwGH Verhandlungsaufwand (Pauschale) Antrag erforderlich 22

23 Der Fristsetzungsantrag an den VwGH 23

24 Fristsetzungsantrag Bei Säumigkeit eines VwG Fristsetzung durch VwGH Kein Übergang der Erledigungszuständigkeit auf VwGH! 24

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