KEINE ANGST VOR TYPGENEHMIGUNGEN

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1 ARGE-NKF Jahrestagung SGS-TÜV Saar GmbH Stefano Mastrogiovanni Teamleiter Homologation

2 EG-Rahmenrichtlinie 2007/46/EG Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge Verweise auf Rechtsakte mit spezifischen Bauvorschriften (EG- Richtlinien, EU-Verordnungen und ECE-Regelungen) SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 2

3 Für Fahrzeuge der Klassen M, N, O gelten EU-Bauvorschriften! Inkrafttreten der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung am (EG-FGV). EG-FGV ist die Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in nationales Recht. Fahrzeuge der Klassen M, N, O müssen seit die Bauvorschriften von Anhang IV, bzw. Anhang XI der 2007/46/EG erfüllen. Genehmigungen von Einzelfahrzeugen nach 13 EG-FGV und nicht mehr nach 21 StVZO. Die StVZO ist seit dem nur noch anwendbar für die Genehmigung von: Land- oder Forstwirtschaftlichen Anhängern Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 3

4 Definition der selbstfahrenden Arbeitsmaschine aus Artikel 3 der 2007/46/EG: Ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das speziell für die Verrichtung von Arbeiten konstruiert und gebaut und bauartbedingt nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern geeignet ist. Eine Maschine, die auf einem Kraftfahrzeugfahrgestell montiert ist, gilt nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Daraus folgt: Keine Anwendung der StVZO möglich bei auf Lkw-Fahrgestellen aufgebauten Mobilkranen, Fahrmischern, Betonpumpen, Hubarbeitsbühnen, etc. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich in der Regel um Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung. SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 4

5 Welche Bauvorschriften müssen erfüllt werden? NORMALE FAHRZEUGE (FAHRZEUGKLASSE M, N, O) Alle erforderlichen Rechtsakte gemäß Anhang IV der 2007/46/EG FAHRZEUGE MIT BESONDERER ZWECKBESTIMMUNG (FAHRZEUGKLASSE M, N, O) Alle erforderlichen Rechtsakte gemäß Anhang XI der 2007/46/EG (Hier sind Erleichterungen möglich) SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 5

6 Liste der anwendbaren Bauvorschriften aus 2007/46/EG Anhang IV SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 6

7 SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 7

8 Generell bestehen zwei Möglichkeiten für die Genehmigung von Fahrzeugen: Genehmigung eines Einzelfahrzeugs Genehmigung eines Fahrzeugtyps (Typgenehmigung) SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 8

9 Ablauf des Einzelgenehmigungsverfahrens HERSTELLER Stellt Fahrzeug her TECHNISCHER DIENST Begutachtung jedes Einzelfahrzeugs Gutachten für jedes Einzelfahrzeug ZULASSUNGSSTELLE Erteilung der Genehmigung für das Einzelfahrzeug Bei Zulassung auch Erteilung der Zulassungsbescheinigung SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 9

10 Ablauf des Typgenehmigungsvefahrens Stellt Fahrzeuge in Serienfertigung her HERSTELLER Erstellt technische Dokumentation des Fahrzeugtyps Qualitätssicherung Begutachtung eines repräsentativen Fahrzeugs TECHNISCHER DIENST Prüfung der Herstellerdokumentation Erstellung eines Typ-Gutachtens GENEHMIGUNGSBEHÖRDE, Z. B. KRAFTFAHRT-BUNDESAMT Erteilung der Typgenehmigung Überwachung der COP-Pflicht des Genehmigungsinhabers Erstellung und Ausfüllen der Übereinstimmungsbescheinigung (COC) HERSTELLER Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II Übereinstimmungsprüfung (COP) ZULASSUNGSSTELLE Zulassung des Fahrzeugs auf Basis des COC Erstellen der Zulassungsbescheinigungen Teil I und ggf. Teil II SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 10

11 Typgenehmigungsbehörde, z.b. Benennt auf Basis ISO / ISO Technischer Dienst, z.b. Antrag auf Erteilung Prüfung, Bestätigung der Übereinstimmung (Technischer Bericht) Anerkennung als Hersteller (QM-System, Basis: ISO GRA) Ext. Partner Erteilt Typgenehmigung, z.b. E 1 e 1 Hersteller Liefert Beschreibungsmappe und Prüflinge SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 11

12 Häufig gehörte scheinbare Argumente die gegen Typgenehmigungen sprechen: Alle Fahrzeuge sind unterschiedlich. Alle Fahrzeuge haben verschiedene Abmessungen. Daher werden so viele Typgenehmigungen benötigt, dass es viel zu teuer wird. SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 12

13 Was ist wirklich typabgrenzend? Anhänger O3, O4 Firmenname des Herstellers Lkw N2, N3 Fahrzeugklasse (O3 oder O4) Fahrzeugklasse (N2 oder N3) Anzahl der Achsen Ausführung und Bau der wesentlichen Bestandteile des Fahrgestells (z.b. selbstragender Aufbau oder Leiterrahmen) Hersteller und Typ des Basisfahrzeugs Art des Anhängers (Deichsel-, Sattel- oder Zentralachsanhänger) SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 13

14 Alle nicht typabgrenzenden Merkmale können innerhalb einer Typgenehmigung variieren, z.b.: Art des Aufbaus (Plane, Koffer, Plattform, etc.) unterschiedliche Längen, Breiten, Höhen, Unterschiedliche Motoren (z.b. Hubraum, Leistung, Fahrgeräusch) Radbremsen (z.b. Scheiben, Trommeln) Achsen, Liftachsen, Lenkachsen, etc. Auszugsfähigkeit des Rahmens Sehr verschiedene Fahrzeuge können durch eine einzige Typgenehmigung abgedeckt werden. SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 14

15 Vor- und Nachteile Genehmigung Einzelgenehmigung Typgenehmigung Vorteile Nachteile Relativ geringer Dokumentationsaufwand Keine Qualitätssicherung erforderlich Unwirtschaftlich bei großen Stückzahlen Akzeptanz im Ausland sehr gering Begutachtungstermine erforderlich Hohe Akzeptanz im Ausland Neue Märkte im Ausland Image am Markt Schnell wirtschaftlich bei großen Stückzahlen Freie Zeiteinplanung Qualitätssicherung erforderlich (keine ISO 9001 gefordert!) Höherer Dokumentationsaufwand SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 15

16 Mehrstufen-Typgenehmigung als interessante Alternative für Aufbauhersteller: Bei Wohnmobilherstellern seit Jahren etabliert. Jeder Hersteller ist nur für die Genehmigung und die Übereinstimmung der Produktion seiner Fahrzeug- Fertigungsstufe verantwortlich. Verändert ein Hersteller Bauteile oder Systeme, die auf früheren Fertigungsstufen bereits genehmigt wurden, so ist er für die Genehmigung und die Übereinstimmung der Produktion dieser Änderungen verantwortlich. Alle Vorteile der Typgenehmigung gelten dann auch für vervollständigte Fahrzeuge. SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 16

17 Vorraussetzung für Mehrstufen-Typgenehmigungen Vereinbarung mit Basisfahrzeughersteller Verwendung von typgenehmigtem Basisfahrzeug Qualitätssicherung SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 17

18 SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 18

19 SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 19

20 RECHTSKREIS EG Mehrstufentypgenehmigung Hersteller des Basis-Fahrzeugs Basis-Fahrzeug, z.b. Fahrgestell Typgenehmigung für unvollständiges Fahrzeug Veränderung des unvollständigen Fahrzeugs Hersteller der Stufe x Typgenehmigung für unvollständiges Fahrzeug Begutachtung / Genehmigung nur der Veränderungen Vervollständigung des Fahrzeugs Hersteller der letzten Stufe Typgenehmigung für vervollständigtes Fahrzeug Begutachtung / Genehmigung nur der Veränderungen SGS SA 2011 ALL RIGHTS RESERVED 20

21 VIELEN DANK für ihre Aufmerksamkeit!

22 Kontakt Stefano Mastrogiovanni SGS-TÜV Saar GmbH Oberrather Straße Düsseldorf Telefon +49 (0) Fax +49 (0) stefano.mastrogiovanni@sgs.com SGS-TÜV Saar GmbH Hofmannstraße München SGS-TÜV Saar GmbH Am Ostkai Stuttgart SGS SA 2013 ALL RIGHTS RESERVED 22

23 2013 SGS Société Générale de Surveillance SA - All rights reserved Besuchen Sie unseren FACHTAG HOMOLOGATION am IN DORTMUND. SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH 2013 All rights reserved SGS is a registered trademark of SGS Group Management SA 23

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