Anhang I 8. Studienjahr 2011/12

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1 NTB INTERSTAATLICHE HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BUCHS Anhang I 8 zur Studien- und Prüfungsordnung der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB für das Bachelor-Studium Systemtechnik NTB Studienjahr 2011/12 Erlass durch Hochschulrat vom 19. Oktober 2005 Geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 4. Juli 2007, 24. Oktober 2007, 17. Juni 2008, 28. Oktober 2009, 30. Juni 2010, 2. November 2010 und 30. Juni 2011

2 2 / 11 Anhang I 8 zur Studien- und Prüfungsordnung der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB für das Bachelor-Studium Systemtechnik NTB vom 19. Oktober 2005 Der Hochschulrat der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB erlässt als Anhang I 8 zur Studien- und Prüfungsordnung: Art. 1 1) Im Vollzeitstudium dauern die folgenden Module zwei Semester: - Systemtechnikprojekt. - Fokusprojekt 16 - Produktentwicklung 17 Alle anderen Module dauern ein Semester. 2) Im berufsbegleitenden Studium dauern die folgenden Module zwei Semester: - Systemtechnikprojekt - Elektrotechnik & Lineare Algebra I - Elektrotechnik & Lineare Algebra II - Mechanik & Werkstoffe/Chemie I - Mechanik & Werkstoffe/Chemie II - Informatik 1 - Fokusprojekt 16 - Produktentwicklung 17 Alle anderen Module dauern ein Semester. Dauer der Module

3 Art / 11 Die Grundlagenmodule und die zugehörige Anzahl sind nachfolgend aufgeführt: DKM Differentialrechnung & Klassische Mechanik 7 IEM Integralrechnung & Elektrizität / Magnetismus 7 ELA I Elektrotechnik & Lineare Algebra I 8 ELA II Elektrotechnik & Lineare Algebra II 7 MWC I Mechanik & Werkstoffe / Chemie I 6 MWC II Mechanik & Werkstoffe / Chemie II 6 IIW Informatik & IT Wissen 3 3 Inf Informatik 3 4 AKK I Allgemeiner kultureller Kontext I 3 AKK II Allgemeiner kultureller Kontext II 3 SYSP Systemtechnikprojekt 6 DWW Differentialgleichungen & Wärmelehre / Wellenlehre 3 7 MAS Mehrdimensionale Analysis & Schwingungslehre / Optik 3 6 AKK III Allgemeiner kultureller Kontext III 3 AKK IV Allgemeiner kultureller Kontext IV 3 BIM I Betriebswirtschaft / Integriertes Management I 4 BIM II Betriebswirtschaft / Integriertes Management II 2 Grundlagenmodule mit

4 Art / 11 1) Die zur Wahl stehenden Profile und Profilkombinationen sind nachfolgend aufgeführt. Profile: - Mechanik und Produktion, - Technologie und Prozesse, - Elektronik und Regelungstechnik, - Ingenieurinformatik, - Informations- und Kommunikationssysteme 14. Profilkombinationen: - Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Mechanik und Produktion, - Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Technologie und Prozesse, - Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Elektronik und Regelungstechnik, - Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Ingenieurinformatik. 2) Das Profil Mechanik und Produktion besteht aus den Modulen mit den zugehörigen : SYS A Systemtechnik A (Mechanik und Produktion) 8 SYS B Systemtechnik B (Mechanik und Produktion) 9 MuP I Mechanik und Produktion I 12 MuP II Mechanik und Produktion II 12 MuP III Mechanik und Produktion III 10 MuP IV Mechanik und Produktion IV 10 3) Das Profil Technologie und Prozesse besteht aus den Modulen mit den zugehörigen : SYS A Systemtechnik A (Technologie und Prozesse) 8 SYS B Systemtechnik B (Technologie und Prozesse) 9 TuP I Technologie und Prozesse I 12 TuP II Technologie und Prozesse II 12 TuP III Technologie und Prozesse III 10 TuP IV Technologie und Prozesse IV 10 4) Das Profil Elektronik und Regelungstechnik besteht aus den Modulen mit den zugehörigen : SYS A Systemtechnik A (Elektronik und Regelungstechnik) 8 SYS B Systemtechnik B (Elektronik und Regelungstechnik) 9 EuR I Elektronik und Regelungstechnik I 12 EuR II Elektronik und Regelungstechnik II 12 EuR III Elektronik und Regelungstechnik III 10 EuR IV Elektronik und Regelungstechnik IV 10 Profile und Profilkombinationen, Profilmodule mit Profil Mechanik und Produktion mit Profil Technologie und Prozesse mit Profil Elektronik und Regelungstechnik mit

5 5 / 11 5) Das Profil Ingenieurinformatik besteht aus den Modulen mit den zugehörigen : SYS A Systemtechnik A (Ingenieurinformatik) 8 SYS B Systemtechnik B (Ingenieurinformatik) 9 InI I Ingenieurinformatik I 12 InI II Ingenieurinformatik II 12 InI III Ingenieurinformatik III 10 InI IV Ingenieurinformatik IV 10 Profil Ingenieurinformatik mit ECTS- Credits 6) Die Profilkombination Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Mechanik und Produktion besteht aus den Modulen mit den zugehörigen ECTS- Credits: SYS A Systemtechnik A (Mechanik und Produktion) 8 SYS B Systemtechnik B (Mechanik und Produktion) 9 MuP I Mechanik und Produktion I 12 MuP II Mechanik und Produktion II 12 IuP I Innovationsmanagement und Produktentwicklung I 10 IuP II Innovationsmanagement und Produktentwicklung II 10 Profilkombination Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Mechanik und Produktion mit 7) Die Profilkombination Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Technologie und Prozesse besteht aus den Modulen mit den zugehörigen ECTS- Credits: SYS A Systemtechnik A (Technologie und Prozesse) 8 SYS B Systemtechnik B (Technologie und Prozesse) 9 TuP I Technologie und Prozesse I 12 TuP II Technologie und Prozesse II 12 IuP I Innovationsmanagement und Produktentwicklung I 10 IuP II Innovationsmanagement und Produktentwicklung II 10 Profilkombination Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Technologie und Prozesse mit ECTS- Credits 8) Die Profilkombination Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Elektronik und Regelungstechnik besteht aus den Modulen mit den zugehörigen : SYS A Systemtechnik A (Elektronik und Regelungstechnik) 8 SYS B Systemtechnik B (Elektronik und Regelungstechnik) 9 EuR I Elektronik und Regelungstechnik I 12 EuR II Elektronik und Regelungstechnik II 12 IuP I Innovationsmanagement und Produktentwicklung I 10 IuP II Innovationsmanagement und Produktentwicklung II 10 Profilkombination Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Elektronik und Regelungstechnik mit

6 6 / 11 9) Die Profilkombination Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Ingenieurinformatik besteht aus den Modulen mit den zugehörigen : SYS A Systemtechnik A (Ingenieurinformatik) 8 SYS B Systemtechnik B (Ingenieurinformatik) 9 InI I Ingenieurinformatik I 12 InI II Ingenieurinformatik II 12 IuP I Innovationsmanagement und Produktentwicklung I 10 IuP II Innovationsmanagement und Produktentwicklung II 10 Profilkombination Innovationsmanagement und Produktentwicklung mit Ingenieurinformatik mit ) Das Profil Informations- und Kommunikationssysteme besteht aus den Modulen mit den zugehörigen : SYS A Systemtechnik A (Informations- und Kommunikationssysteme) 8 SYS B Systemtechnik B (Informations- und Kommunikationssysteme) 9 IuK I Informations- und Kommunikationssysteme I 12 IuK II Informations- und Kommunikationssysteme II 12 IuK III Informations- und Kommunikationssysteme III 10 IuK IV Informations- und Kommunikationssysteme IV 10 Profil Informationsund Kommunikationssystem mit

7 Art / 11 Die im Studienjahr 2011/12 zur Verfügung stehenden Wahlmodule mit den zugehörigen sind: APE Advanced Materials 4 AUT I Automation I 4 AUT II Automation II 4 BMT Biomedizinische Technik 2 BMS Biomedizinische Systemtechnik 2 EES Elektrische Energiesysteme 4 FaQ Faszination der Quantenmechanik und Anwendungen der modernen Physik 2 FP 16 Fokusprojekt 20 IBV Industrielle Bildverarbeitung 2 3DB 3D-Bildverarbeitung 2 KOM I Kommunikation I 2 KOM II Kommunikation II 2 MNT Mikro- Nanotechnologie 2 OP Organisationspsychologie 2 SP Sozialpsychologie 2 NMP Numerische Mathematik für Praktiker 2 PM I Projektmanagement I 4 PM II Projektmanagement I 4 RmP Rechnergestützte mechatronische Produktentwicklung 2 SSE Schaltungsentwicklung, Simulation, EDA 2 SC Scientific Computing 2 TEN Technical English 2 TdP Technik des Publizierens 2 TES I Thermische Energiesysteme I 4 TES II Thermische Energiesysteme II 2 Web Webprogrammierung 2 Wahlmodule mit Art. 5 1) Die zur Wahl stehenden Anwendungsschwerpunkte sind nachfolgend aufgeführt: - Mikro- und Nanotechnologie, - Werkstofftechnik, - Technische Optik 10, - Medizintechnik, -..Produktionsmesstechnik 12 - Produktentwicklung, - Mechatronik, - Elektronische Systeme 10, - Embedded Systems, - Energiesysteme ) Ein Fachmodul umfasst 2. Das Modul der Bachelor-Arbeit umfasst 12. Anwendungsschwerpunkte, Module mit

8 Art. 6 1) Numerische Bewertung: 8 / 11 6 hervorragend 5.5 sehr gut 5 gut 4.5 befriedigend 4 ausreichend 3.5 unbefriedigend 3 ungenügend 2.5 schwach 2 sehr schwach 1.5 unbrauchbar 1 wertlos Bedeutung der Noten bei Leistungsbewertungen 2) ECTS-Bewertung: A B C D E FX F hervorragend sehr gut gut befriedigend ausreichend nicht bestanden Es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können. nicht bestanden Es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich. Art Art. 8 1) Für die Festlegung der zulässigen Anzahl nicht bestandener Grundlagenmodule werden diese zu folgenden Gruppen zusammengefasst: Gruppe1: - Differentialrechnung & Klassische Mechanik - Integralrechnung & Elektrizität / Magnetismus - Elektrotechnik & Lineare Algebra I - Elektrotechnik & Lineare Algebra II - Mechanik & Werkstoffe / Chemie I - Mechanik & Werkstoffe / Chemie II - Informatik & IT Wissen6 - Informatik6 - Allgemeiner kultureller Kontext I - Allgemeiner kultureller Kontext II - Systemtechnikprojekt Gruppe 2: - Differentialgleichungen & Wärmelehre / Wellenlehre6 - Mehrdimensionale Analysis & Schwingungslehre / Optik6 - Allgemeiner kultureller Kontext III - Allgemeiner kultureller Kontext IV - Betriebswirtschaft / Integriertes Management I - Betriebswirtschaft / Integriertes Management II Zulässige Anzahl nicht bestandener Grundlagenmodule

9 9 / 11 Gruppe 3: - Differentialrechnung & Klassische Mechanik - Integralrechnung & Elektrizität / Magnetismus - Differentialgleichungen & Wärmelehre / Wellenlehre 6 - Mehrdimensionale Analysis & Schwingungslehre / Optik 6 Gruppe 4: - Elektrotechnik & Lineare Algebra I - Elektrotechnik & Lineare Algebra II Gruppe 5: - Mechanik & Werkstoffe / Chemie I - Mechanik & Werkstoffe / Chemie II Gruppe 6: - Informatik & IT Wissen 6 - Informatik 6 Gruppe 7: - Allgemeiner kultureller Kontext I - Allgemeiner kultureller Kontext II - Allgemeiner kultureller Kontext III - Allgemeiner kultureller Kontext IV Gruppe 8: - Betriebswirtschaft / Integriertes Management I - Betriebswirtschaft / Integriertes Management II 2) Die zulässige Anzahl nicht bestandener Grundlagenmodule beträgt zwei, wobei die folgenden Bedingungen alle erfüllt sein müssen: a) insgesamt sind maximal zwei Grundlagenmodule nicht bestanden, b) in der Gruppe 1 sind maximal 2 Module nicht bestanden, c) in den Gruppen 2 bis 8 ist je maximal ein Modul nicht bestanden. Art In der Kategorie Wahlmodule müssen für die Verleihung des Bachelor-Diploms mindestens 20 ECTS- Credits erreicht worden sein oder es müssen alle Module der Zusatzqualifikation zum Produkt- und Projektingenieur im Umfang von 20 ECTS bestanden worden sein. Minimale Anzahl für Wahlmodule

10 Art / 11 1) Der Anwendungsschwerpunkt besteht aus einem Fachmodul und dem Modul der Bachelor-Arbeit. 2) Für die Zulassung zum Fachmodul müssen die folgenden Module aus demselben Profil bestanden sein: - Systemtechnik A - Systemtechnik B - Profilmodul I - Profilmodul II Zudem muss das Profilmodul III oder das Modul Innovationsmanagement und Produktentwicklung I belegt sein. 3) Für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit muss das Fachmodul bestanden sein. Zudem muss das Profilmodul III oder das Modul Innovationsmanagement und Produktentwicklung I besucht sein sowie das Profilmodul IV oder das Modul Innovationsmanagement und Produktentwicklung II belegt sein. Zulassung zu den Modulen des Anwendungsschwerpunktes Art Unter einem Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin zu verstehen. Das Plagiat ist eine Verletzung des Urheberrechtes. Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen zitiert werden. Dies setzt aber eine Kennzeichnung des Zitates und eine Angabe der Quelle voraus. Folgende Handlungen stellen ein Plagiat im weiteren Sinne dar: a) Die Studierenden reichen ein Werk, das von einer anderen Person auf Auftrag erstellt wurde (Ghostwriter), unter ihrem Namen ein. b) Die Studierenden reichen ein fremdes Werk unter ihrem Namen ein (Vollplagiat). c) Die Studierenden reichen ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) zu verschiedenen Leistungsnachweisen ein (Selbstplagiat). d) Die Studierenden übersetzen fremdsprachige Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten und geben sie ohne Quellenabgabe als eigene aus (Übersetzungsplagiat). e) Die Studierenden übernehmen Textteile aus einem fremden Werk, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Dazu gehört namentlich auch das Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe. f) Die Studierenden übernehmen Textteile aus einem fremden Werk und nehmen leichte Textanpassungen und -umstellungen vor (Paraphrasieren), ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Plagiat* *Adaptiert vom Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten, erlassen am 30. April 2007 von der Lehrkommission der Universität Zürich.

11 11 / 11 g) Die Studierenden übernehmen Textteile aus einem fremden Werk, paraphrasieren sie allenfalls und zitieren die entsprechende Quelle zwar, aber markieren den übernommenen Textteil bzw. die übernommenen Textteile nicht (Beispiel: Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fussnote am Ende der Arbeit ohne Markierung des übernommenen Textteiles). Wissenschaftliches Ethos verlangt, dass geistige Schöpfung, Ideen, Theorien anderer Personen durch ein Zitat kenntlich gemacht werden, auch wenn sie im Text bloss sinngemäss wiedergegeben sind. Art Die drei Module der Zusatzqualifikation zum Produktund Projektingenieur mit den zugehörigen ECTS- Credits sind: PM I Projektmanagement I 4 PM II Projektmanagement I 4 PE Produktentwicklung 12 Module der Zusatzqualifikation zum Produkt- und Projektingenieur mit ECTS- Credits 1 Art. 1 Abs. 2 Bezeichnung geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 4. Juli Art. 2 Abkürzungen eingefügt durch Beschluss Hochschulrat vom 4. Juli Art. 2 Bezeichnung geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 4. Juli Art. 3 Abs. 2 bis Abs. 9 eingefügt durch Beschluss Hochschulrat vom 4. Juli Art. 4 geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 4. Juli 2007, 17. Juni 2008, 28. Oktober 2009, 30.Juni 2010 und 30. Juni Art. 8 Abs. 1 Bezeichnung geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 4. Juli Art. 10 geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 4. Juli eingefügt durch Beschluss Hochschulrat vom 24. Oktober Art. 7 aufgehoben durch Beschluss Hochschulrat vom 24. Oktober Art. 5 geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 17. Juni Art. 9 geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 17. Juni 2008 und 30. Juni Art. 5 Abs. 1 ergänzt durch Beschluss Hochschulrat vom 28. Oktober Art. 11 eingefügt durch Beschluss Hochschulrat vom 28. Oktober Art. 3 Abs. 1 eingefügt durch Beschluss Hochschulrat vom 30.Juni Art. 3 Abs. 10 eingefügt durch Beschluss Hochschulrat vom 30.Juni Art. 1 und Art. 4 ergänzt durch Beschluss Hochschulrat vom 2. November Art. 1 Abs. 1 und 2 ergänzt durch Beschluss Hochschulrat vom 30. Juni Art. 12 eingefügt durch Beschluss Hochschulrat vom 30. Juni 2011

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