EPBD 2002/91/EC Umsetzung in NÖ

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1 EPBD 2002/91/EC Umsetzung in NÖ Dipl. HTL-Ing. Andreas Zottl; Amt der NÖ Landesregierung GBA II

2 Richtlinie 2002/91/EG des EUROPÄISCHEN PARLAMENTES und RATES vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

3 Berechnungsmethode für die Gesamtenergieeffizienz Mindestanforderung an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude und bestehender großer Gebäude-Renovierung

4 Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen Überprüfung alter Heizungsanlagen

5 Alternativenprüfung bei Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als m²

6 beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden

7 Aushangpflicht bei so genannten öffentlichen Gebäuden bei einer Gesamtnutzfläche von mehr 1000 m²

8 EPBD OIB RL 6 LF 2.6 NÖ BO NÖ GEEV 2008 NÖ BTV

9 Wohngebäude Nicht Wohngebäude sonstige Gebäude

10 Bürogebäude Kindergarten / Pflichtschulen Höhere Schulen / Hochschulen Krankenhäuser Pflegeheime Pensionen

11 Hotels Gaststätten Veranstaltungsstätten Sportstätten Verkaufsstätten

12 Kühlung H 5058 Lüftung H 5057 HWB KWB B Beleuchtung H 5059 Warmwasser H 5056 Heizenergiebedarf H 5056

13 B , Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen Heizwärmebedarf und Kühlbedarf B , Klimamodell und Nutzungsprofile B , Grundlagen und Nachweisverfahren Heizwärmebedarf und Kühlbedarf

14 H 5056, Heiztechnik-Energiebedarf H 5057, Raumlufttechnik-Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude H5058, Kühltechnik-Energiebedarf H 5059, Beleuchtungsenergiebedarf

15 hwb

16 grenz werte neubau wohngebäude ab Inkrafttreten bis HWB BGFh,WG,max,Ref = 26 * (1+ 2,0/lc) [kwh/m 2 a] höchstens 78,0 [kwh/m 2 a] ab HWB BGFh,WG,max,Ref = 19 * (1+2,5/lc) [kwh/m 2 a] höchstens 66,5 [kwh/m 2 a]

17 grenz werte neubau nicht-wohngebäude ab Inkrafttreten bis HWB* V,NWG,max,Ref = 9,0 * (1+ 2,0/lc) [kwh/m³a] Höchstens 27,0 [kwh/m 3 a] ab HWB* V,NWG,max,Ref = 6,5 * (1+2,5/lc) [kwh/m³a] Höchstens 22,75 [kwh/m 3 a]

18 grenz werte umfassende sanierung wohngebäude ab Inkrafttreten bis HWB BGF,WGsan,max,Ref = 34 * (1+ 2,0/lc) [kwh/m²a] höchstens 102,0 [kwh/m²a] ab HWB BGF, WGsan,max,Ref = 25 * (1+2,5/lc) [kwh/m²a] höchstens 87,5 [kwh/m²a]

19 grenz werte umfassende sanierung nicht-wohngebäude ab Inkrafttreten bis HWB* V,NWGsan,max,Ref = 11,0 * (1+ 2,0/lc) [kwh/m³a] höchstens 33,0 [kwh/m³a] ab HWB* V,NWGsan,max,Ref = 8,5 * (1+2,5/lc) [kwh/m³a] höchstens 30,0 [kwh/m³a]

20 Niederösterreichische Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008

21 NÖ GEEV 2008 OIB RL 6 Leitfaden 2.6

22 OIB RL 6 Begriffe LEK - Werte Ausnahmen

23 Geltungsbereich Erstellung des EA Begriffsbestimmungen Anforderungen und EA Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren Schlussbestimmungen

24 vorlage konditioniert

25 neue gebäude konditioniert

26 Ausnahmen konditioniert

27 u-werte gottesdienst religiöse zwecke RL 6

28 Gebäude für Gottesdienst und religiöse Zwecke bestimmt sind Anforderung an wärmeübertragende Bauteile gemäß OIB Richtlinie 6

29 u-werte vorübergehender bestand RL 6

30 Gebäude vorübergehendes Bestandes, die auf längstens 2 Jahre bewilligt werden, für die unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes jeweils die Summe der HGT 12/20 nicht mehr als 680 Kd beträgt Anforderung an wärmeübertragende Bauteile gemäß OIB Richtlinie 6

31 u-werte betriebsgebäude land- und forstwirtschaft RL 6

32 Betriebsgebäude und land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude die unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes jeweils die Summe der HGT 12/20 nicht mehr als 680 Kd beträgt Anforderung an wärmeübertragende Bauteile gemäß OIB Richtlinie 6

33 u-werte frei stehende ng-f < 50 m² RL 6

34 Frei stehende, am mindestens zwei Seiten auf eigenem Grund zugängliche Gebäude mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von weniger als 50 m² Anforderung an wärmeübertragende Bauteile gemäß OIB Richtlinie 6

35 erweiterung konditioniert ng-f 50 m² nutzungseinheit

36 Herstellung konditionierter Netto-Grundflächen ab 50 m² von Gebäuden, wenn diese eine eigene Nutzungseinheit bilden

37 bestehende gebäude konditioniert ng-f > 1000 m² umfassende sanierung

38 technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar

39 umfassende sanierung

40 Gesamtbaukosten 25% des Bauwertes übersteigen (ohne Bodenwertes und Außenanlagen),

41 oder zumindest 25% der Gebäudehülle betroffen werden,

42 oder zumindest drei Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen zum überwiegenden Teil

43 Fensterflächen Dach oder oberste Geschoßdecke bestand Fassadenfläche Haustechniksystem

44 u-werte RL 6 klein bau werke

45 Aushangpflicht

46 konditionierte N-GF > 1000 m² Behörden Einrichtungen öffentliche Dienstleistung max. 10 Jahre alt gut sichtbarer Stelle (Haupteingang)

47

48 Wer darf e ausstellen

49 gewerberechtlich befugte Fachleute Ziviltechniker

50 Gewerbetreibende Baumeister Elektrotechnik Gas- und Sanitärtechnik Heizungstechnik Kälte- und Klimatechnik Lüftungstechnik Zimmermeister

51 Ingenieurbüros Technische Physik Bauphysik Maschinenbau Verfahrenstechnik Gebäudetechnik Umwelttechnik Elektrotechnik

52 Ziviltechniker Architekten Bauingenieurwesen Wirtschaftsingenieurwesen Bauwesen Technische Physik Verfahrenstechnik Gebäudetechnik

53 Rauchfangkehrer ( 94 Z. 55 GeWO 1994) Ausstellung von EAW bestehender WG ausgenommen Neubauten und baubewilligungspflichtige Änderungen von Bauwerken

54 Hafner ( 94 Z. 30 GeWO 1994) Ausstellung von en von Einund Zweifamilienhäusern

55 Antragsbeilage konditioniert

56 Neu- und Zubauten umfassender Sanierung

57 Wohngebäude Nachweis der Sommertauglichkeit ÖNORM B

58 Nicht- Wohngebäude Nachweis ÖNORM B

59 Nicht- Wohngebäude oder KB* 1 kwh/m³a Neubau

60 Nicht- Wohngebäude oder KB* 2 kwh/m³a Umfassende Sanierung

61 Energieeffizienzskala EKZ -Datenblatt

62 Anhang

63 Bauteilerfassung Geometrieerfassung Fenster - Türen

64 Haustechnik ÖNORMen EDV validiert Empfehlungen (Bestand) Hinweise

65 burian kunze passawa reisel schraml zottl

66 Danke für ihre Aufmerksamkeit Dipl. HTL-Ing. Andreas Zottl konditioniert NÖ Gebietsbauamt II Wiener Neustadt - Grazer Straße / andreas.zottl@noel.gv.at

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