EPBD 2002/91/EC Umsetzung in NÖ
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- Rudolf Voss
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1 EPBD 2002/91/EC Umsetzung in NÖ Dipl. HTL-Ing. Andreas Zottl; Amt der NÖ Landesregierung GBA II
2 Richtlinie 2002/91/EG des EUROPÄISCHEN PARLAMENTES und RATES vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
3 Berechnungsmethode für die Gesamtenergieeffizienz Mindestanforderung an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude und bestehender großer Gebäude-Renovierung
4 Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen Überprüfung alter Heizungsanlagen
5 Alternativenprüfung bei Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als m²
6 beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden
7 Aushangpflicht bei so genannten öffentlichen Gebäuden bei einer Gesamtnutzfläche von mehr 1000 m²
8 EPBD OIB RL 6 LF 2.6 NÖ BO NÖ GEEV 2008 NÖ BTV
9 Wohngebäude Nicht Wohngebäude sonstige Gebäude
10 Bürogebäude Kindergarten / Pflichtschulen Höhere Schulen / Hochschulen Krankenhäuser Pflegeheime Pensionen
11 Hotels Gaststätten Veranstaltungsstätten Sportstätten Verkaufsstätten
12 Kühlung H 5058 Lüftung H 5057 HWB KWB B Beleuchtung H 5059 Warmwasser H 5056 Heizenergiebedarf H 5056
13 B , Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen Heizwärmebedarf und Kühlbedarf B , Klimamodell und Nutzungsprofile B , Grundlagen und Nachweisverfahren Heizwärmebedarf und Kühlbedarf
14 H 5056, Heiztechnik-Energiebedarf H 5057, Raumlufttechnik-Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude H5058, Kühltechnik-Energiebedarf H 5059, Beleuchtungsenergiebedarf
15 hwb
16 grenz werte neubau wohngebäude ab Inkrafttreten bis HWB BGFh,WG,max,Ref = 26 * (1+ 2,0/lc) [kwh/m 2 a] höchstens 78,0 [kwh/m 2 a] ab HWB BGFh,WG,max,Ref = 19 * (1+2,5/lc) [kwh/m 2 a] höchstens 66,5 [kwh/m 2 a]
17 grenz werte neubau nicht-wohngebäude ab Inkrafttreten bis HWB* V,NWG,max,Ref = 9,0 * (1+ 2,0/lc) [kwh/m³a] Höchstens 27,0 [kwh/m 3 a] ab HWB* V,NWG,max,Ref = 6,5 * (1+2,5/lc) [kwh/m³a] Höchstens 22,75 [kwh/m 3 a]
18 grenz werte umfassende sanierung wohngebäude ab Inkrafttreten bis HWB BGF,WGsan,max,Ref = 34 * (1+ 2,0/lc) [kwh/m²a] höchstens 102,0 [kwh/m²a] ab HWB BGF, WGsan,max,Ref = 25 * (1+2,5/lc) [kwh/m²a] höchstens 87,5 [kwh/m²a]
19 grenz werte umfassende sanierung nicht-wohngebäude ab Inkrafttreten bis HWB* V,NWGsan,max,Ref = 11,0 * (1+ 2,0/lc) [kwh/m³a] höchstens 33,0 [kwh/m³a] ab HWB* V,NWGsan,max,Ref = 8,5 * (1+2,5/lc) [kwh/m³a] höchstens 30,0 [kwh/m³a]
20 Niederösterreichische Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008
21 NÖ GEEV 2008 OIB RL 6 Leitfaden 2.6
22 OIB RL 6 Begriffe LEK - Werte Ausnahmen
23 Geltungsbereich Erstellung des EA Begriffsbestimmungen Anforderungen und EA Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren Schlussbestimmungen
24 vorlage konditioniert
25 neue gebäude konditioniert
26 Ausnahmen konditioniert
27 u-werte gottesdienst religiöse zwecke RL 6
28 Gebäude für Gottesdienst und religiöse Zwecke bestimmt sind Anforderung an wärmeübertragende Bauteile gemäß OIB Richtlinie 6
29 u-werte vorübergehender bestand RL 6
30 Gebäude vorübergehendes Bestandes, die auf längstens 2 Jahre bewilligt werden, für die unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes jeweils die Summe der HGT 12/20 nicht mehr als 680 Kd beträgt Anforderung an wärmeübertragende Bauteile gemäß OIB Richtlinie 6
31 u-werte betriebsgebäude land- und forstwirtschaft RL 6
32 Betriebsgebäude und land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude die unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes jeweils die Summe der HGT 12/20 nicht mehr als 680 Kd beträgt Anforderung an wärmeübertragende Bauteile gemäß OIB Richtlinie 6
33 u-werte frei stehende ng-f < 50 m² RL 6
34 Frei stehende, am mindestens zwei Seiten auf eigenem Grund zugängliche Gebäude mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von weniger als 50 m² Anforderung an wärmeübertragende Bauteile gemäß OIB Richtlinie 6
35 erweiterung konditioniert ng-f 50 m² nutzungseinheit
36 Herstellung konditionierter Netto-Grundflächen ab 50 m² von Gebäuden, wenn diese eine eigene Nutzungseinheit bilden
37 bestehende gebäude konditioniert ng-f > 1000 m² umfassende sanierung
38 technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar
39 umfassende sanierung
40 Gesamtbaukosten 25% des Bauwertes übersteigen (ohne Bodenwertes und Außenanlagen),
41 oder zumindest 25% der Gebäudehülle betroffen werden,
42 oder zumindest drei Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen zum überwiegenden Teil
43 Fensterflächen Dach oder oberste Geschoßdecke bestand Fassadenfläche Haustechniksystem
44 u-werte RL 6 klein bau werke
45 Aushangpflicht
46 konditionierte N-GF > 1000 m² Behörden Einrichtungen öffentliche Dienstleistung max. 10 Jahre alt gut sichtbarer Stelle (Haupteingang)
47
48 Wer darf e ausstellen
49 gewerberechtlich befugte Fachleute Ziviltechniker
50 Gewerbetreibende Baumeister Elektrotechnik Gas- und Sanitärtechnik Heizungstechnik Kälte- und Klimatechnik Lüftungstechnik Zimmermeister
51 Ingenieurbüros Technische Physik Bauphysik Maschinenbau Verfahrenstechnik Gebäudetechnik Umwelttechnik Elektrotechnik
52 Ziviltechniker Architekten Bauingenieurwesen Wirtschaftsingenieurwesen Bauwesen Technische Physik Verfahrenstechnik Gebäudetechnik
53 Rauchfangkehrer ( 94 Z. 55 GeWO 1994) Ausstellung von EAW bestehender WG ausgenommen Neubauten und baubewilligungspflichtige Änderungen von Bauwerken
54 Hafner ( 94 Z. 30 GeWO 1994) Ausstellung von en von Einund Zweifamilienhäusern
55 Antragsbeilage konditioniert
56 Neu- und Zubauten umfassender Sanierung
57 Wohngebäude Nachweis der Sommertauglichkeit ÖNORM B
58 Nicht- Wohngebäude Nachweis ÖNORM B
59 Nicht- Wohngebäude oder KB* 1 kwh/m³a Neubau
60 Nicht- Wohngebäude oder KB* 2 kwh/m³a Umfassende Sanierung
61 Energieeffizienzskala EKZ -Datenblatt
62 Anhang
63 Bauteilerfassung Geometrieerfassung Fenster - Türen
64 Haustechnik ÖNORMen EDV validiert Empfehlungen (Bestand) Hinweise
65 burian kunze passawa reisel schraml zottl
66 Danke für ihre Aufmerksamkeit Dipl. HTL-Ing. Andreas Zottl konditioniert NÖ Gebietsbauamt II Wiener Neustadt - Grazer Straße / andreas.zottl@noel.gv.at
4 die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau, 9800 Spittal an der Drau, 6 die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen, 9560 Feldkirchen i. K.
AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 7 Wirtschaftsrecht und Infrastruktur Betreff: Änderung der Kärntner Bauvorschriften: Einführung des Energieausweises. Datum: 10. März 2008 Zahl: 7-AL-GVB-7/1/2008
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