Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN
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- Wolfgang Sauer
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1 & Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Forschungssupport Stelle IPR & Patente des Vizerektorats für Forschung und Internationale Beziehungen Nähere Informationen >Organisation >Forschungssupport >Patent & IPR-Beratung
2 Innovative Potentiale nutzen Die MUW ist bemüht, die Ergebnisse der universitären Forschung bestmöglich zum Wohle der Gesellschaft und des medizinischen Fortschrittes zu verbreiten. Es ist aber auch erklärtes Ziel der MUW, die Patentierung und wirtschaftliche Verwertung ihrer Forschungsergebnisse zu fördern, um zusätzliche Finanzierungsquellen für die Forschung generieren zu können. Das an der MUW zweifellos vorhandene große Innovationspotential soll dadurch noch wesentlich mehr ausgeschöpft werden. Viele WissenschafterInnen schrecken aufgrund des hohen Zeitaufwandes und der hohen Kosten vor einer Patentierung Ihrer Erfindungen und deren Vermarktung zurück. Um diese Hemmschwellen überwinden zu können wurde die Dienstleistungseinrichtung Forschungssupport-Stelle, Abteilung IPR & Patente geschaffen. Die Forschungssupport-Stelle unterstützt alle ErfinderInnen der Medizinischen Universität Wien bei der Patentierung und der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse und trägt so gemeinsam mit den WissenschafterInnen zur Etablierung nachhaltiger Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bei.
3 FORSCHUNGSSUPPORT-STELLE ERFINDUNGEN Welche Erfindungen sind zu melden? Zu melden sind alle an der MUW gemachten Erfindungen, sowie solche aus Kooperationen mit anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Firmen. Die Meldepflicht von Diensterfindungen gilt für alle Mitarbeiter- Innen der MUW (siehe auch Anmerkungen zur Rechtslage). Anmerkungen zur Rechtslage Gemäß 106, UG 2002 Abs. 2 und 3, welches seit Jänner 2004 in Kraft ist, sind Erfindungen, die von Mitarbeitern der MUW im Rahmen ihrer Tätigkeit an der MUW gemacht werden, als Diensterfindungen anzusehen. Diensterfindungen sind unverzüglich dem Rektorat zu melden. Der Begriff der Diensterfindung ist im 7 Abs 3 PatG definiert. Die Rechte an einer solchen Erfindung stehen der MUW als Dienstgeberin zu. Das Rektorat bzw. die Forschungssupport-Stelle prüft die Einhaltung dieser Richtlinien.
4 Welchen Service bietet Ihnen die Abteilung IPR & Patente der Forschungssupport-Stelle? Meldestelle für Diensterfindungen an das Rektorat Zentrale Anlaufstelle für alle WissenschafterInnen bei auftretenden Fragen zu: Diensterfindungen, Patenten, Geistigem Eigentum, Geheimhaltungsabkommen, Verwertungen, Lizenzierung etc. Patentrecherchen Erfindungsbewertung Entscheidung über Inanspruchnahme bzw. Freigabe der Erfindung gemeinsam mit dem Vizerektor für Forschung und Internationale Beziehungen Koordination der Patentanmeldung Professionelle schutzrechtliche Absicherung durch enge Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung der MUW Betreuung der wirtschaftlichen Verwertung Welche Vorteile haben Sie als ErfinderIn? Stark reduzierter Arbeitsaufwand bei der patentrechtlichen Absicherung der Erfindung Vollständige Finanzierung des Patents durch die MUW, daher keine finanziellen Risiken Schnelle und erfolgreiche Verwertung durch die Möglichkeit der Einbindung von professionellen Verwertungsagenturen (z.b. AWS/Tecma*** im Rahmen des Programms uni:invent***) Erhalt eines erheblichen Anteils der Verwertungserlöse Erhalt von Punkten für die Leistungsbewertung ***Die AWS/Tecma ( ist Partner der MUW im Förderprogramm uni:invent ( welches gemeinsam vom BMBWK und BMWA finanziert wird.
5 Was sind die Kriterien für die Patentierbarkeit einer Erfindung? Neuheit Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört ( 1 und 3(1) PatG). Den Stand der Technik bildet alles, was der Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag der Anmeldung zugänglich gemacht wurde. Erfinderische Höhe Eine Erfindung darf sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben, d.h. sie muss auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Gewerbliche Anwendbarkeit Ausreichende Offenbarung Publizieren oder Patentieren? Beides. Die Reihenfolge ist aber dabei zu beachten, da jede Veröffentlichung vor der Patentanmeldung die Möglichkeit der Patentierung zerstört. Bei rechtzeitiger Meldung der Erfindung, steht die Patentierung einer raschen Publikation der Forschungsergebnisse nicht im Weg. Zuerst patentieren- dann publizieren!
6 Der Weg von der Erfindungsmeldung zu den Einnahmen MUW und Erfinder Verwertungsagentur Erfindungsmeldung Forschnungssupport-Stelle der MUW Kopie der Erfindungsmeldung Verwertungsagentur AWS-Tecma Prüfung der Neuheit Prüfung der rechtlichen Situation (Diensterfindung, Rechte Dritter etc.) Prüfung der Patentfähigkeit Abschätzung des Marktpotentials Entscheidung des Rektorats Empfehlung Aufgriff Rechte bei MUW kein Aufgriff Rechte gehen an Erfinder Beauftragung eines Patentanwaltes Patentanmeldung Patent Beauftragung der AWS-Tecma Firmensuche Vertragsverhandlungen Controlling Verkauf oder Verlizenzierung der Erfindung Einnahmen Erfindervergütung
7 Vergütung Im Falle der erfolgreichen Verwertung werden die Erlöse zwischen der Universität und den Erfindern wie folgt aufgeteilt: Erfinderanteil 35% Organisationseinheit 25% MUW 40% Persönliche Verwendung Forschung Forschung und andere Verwendungsaktivitäten 12,5% im Dispositionsbereich der Erfinder 12,5% im Dispositionsbereich der OEL Rektorat Anmerkung: Falls eine Verwertungsagentur mit der Vermarktung betraut wurde, erfolgt die Erlösaufteilung nach vorherigem Abzug der entstandenen Kosten (zwischen 3%-20%) MitarbeiterIn Forschungssupport Stelle IPR & Patente Biotechnologie Medizintechnik Dr. Christiane Galhaup Spitalgasse 23, BT 88, 1. Stock, 1090 Wien Tel.: +43 (0) Fax.:+43 (0) Dr. Michael Hoschitz Spitalgasse 23, BT 88, 1. Stock, 1090 Wien Tel.: +43 (0) Fax.:+43 (0)
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Total
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