Die Beschlüsse der Beschlusskommission der AK Caritas vom
|
|
- Dörte Vogt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tarifrunde 2010/2011 Die Beschlüsse der Beschlusskommission der AK Caritas vom Alle von der BK als mittlere Werte festgelegten Beträge gelten bis Ab sind zunächst keine mittleren Werte festgelegt. Die Bandbreite für die Regionalkommissionen beträgt 20% nach oben und nach unten. Tarifrunde 2010/2011 Mittlere Werte Tarifrunde 2010/2011 Erhöhung aller von der Erhöhung erfassten Werte um 1,2% für die Zeit vom bis zum (Umsetzung bis zum bleibt den RKs vorbehalten, z.b. per Einmalzahlung) Weitere Erhöhung dieser Werte um 0,6% für die Zeit vom bis zum Weitere Erhöhung dieser Werte um 0,5% für die Zeit ab dem Erhöhung aller Ausbildungsvergütungen auf das Niveau des TVöD ab (macht 7,5-9,5% Erhööhung aus) Weihnachtsgeld nimmt wieder an den prozentualen Erhöhungen teil. Mittlere Werte, die von den prozentualen Erhöhungen erfasst werden: Alle Werte der Regelvergütungstabellen Urlaubsgeld /Weihnachtszuwendung Alle dynamisierten Besitzstandszulagen aus der Tarifrunde 2008 Vergütungsgruppenzulage in Anlage 2 b Einsatzzuschlag im Rettungsdienst Zeitzuschläge 1
2 Tarifrunde 2010/2011 Mittlere Werte Einmalzahlungen Tarifrunde 2010/2011 Altersteilzeit Einmalzahlung für alle Mitarbeiter von 240,- im Januar 2011 Einmalzahlung für alle Auszubildenden (Anlage 7) von 50,- im Januar 2011 Übernahme der Regelungen des ÖD: Rechtsanspruch ab Vollendung des 60. Lebensjahres Aufstockung um 20% des TZ-Gehaltes Überforderungsgrenze bei 2,5% Regelungen durch DV verbesserbar FALTER-Regelung ebenfalls übernommen Flexible Altersarbeitszeit (FALTER) Strukturveränderungen bei Ärzte, Pflege und SuE (Anlagen 30-33) Mitarbeiter halbiert seine Arbeitszeit zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze Er erhält ein halbes Gehalt und eine Teilrente Er arbeitet zwei Jahre über die Regelaltersgrenze hinaus und geht erst danach in den vollen Rentenbezug Übernahme der Vergütungstabellen und der Eingruppierungsregelungen des ÖD Übernahme der Arbeitszeitregelungen des ÖD Übernahme der Bereitschaftsdienst- und Zeitzuschlagsregelungen des ÖD Ablösung von UG + WG durch Jahressonderzuwendung des ÖD (außer Ärzte) gestaffelt nach Lohngruppen ( %) Einführung des leistungsabhängigen Beschleunigen oder Verzögern der Stufenlaufzeiten Führung auf Probe und Führung auf Zeit Wegfall von AZV-Tag und Kinderzulage 2
3 Strukturveränderungen bei Pflege und Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) (Anlagen 31-33) Strukturveränderungen für Ärzte (Anlage 30) Leistungsentgelt und/oder Sozialkomponente: 1,25% in 2010 und 1,5% in 2011 Für die Mitarbeiter der jeweiligen Anlage Durch Dienstvereinbarung zu regeln Wenn keine Dienstvereinbarung, dann Ausschüttung an alle betroffenen MA im Januar des Folgejahres (Gießkanne) In den ersten zwölf Monaten nach Umstellung monatliche Ausschüttung an alle zwingend Ab 2012 Übernahme des Wertes des ÖD beabsichtigt Wöchentliche Arbeitszeit40 Stunden Nachtarbeit von Uhr bis 6.00 Uhr Eingruppierung a) Entgeltgruppe I: Ärztin/Arzt mit entsprechender Tätigkeit. b) Entgeltgruppe II: Fachärztin/Facharzt mit entsprechender Tätigkeit c) Entgeltgruppe III: Oberärztin/Oberarzt d) Entgeltgruppe IV: Leitende Oberärztin/leitender Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die ständige Vertretung der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes (Chefärztin/Chefarzt) vom Dienstgeber ausdrücklich übertragen worden ist. Strukturveränderungen für Ärzte (Anlage 30) Strukturveränderungen für Pflege im Krankenhaus (Anlage 31) Stufen a) Entgeltgruppe I Stufe 2: nach einjähriger ärztlicher Tätigkeit, Stufe 3: nach zweijähriger ärztlicher Tätigkeit, Stufe 4: nach dreijähriger ärztlicher Tätigkeit, Stufe 5: nach vierjähriger ärztlicher Tätigkeit, b) Entgeltgruppe II Stufe 2: nach dreijähriger fachärztlicher Tätigkeit, Stufe 3: nach sechsjähriger fachärztlicher Tätigkeit, Stufe 4: nach achtjähriger fachärztlicher Tätigkeit, Stufe 5: nach zehnjähriger fachärztlicher Tätigkeit, Stufe 6: nach zwölfjähriger fachärztlicher Tätigkeit Wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden (Mittelwert) Keine Veränderung bei den Tätigkeitsmerkmalen Monatliche Zulage von 25,- für Kr 7a 12a (neu) Einmalzahlung von 8,4% der Stufe 2 für Kr 3a + 4a (neu) im Juli jeden Jahres Monatliche Zulage von 30,- für Stationsleitungen c) Entgeltgruppe III Stufe 2: nach dreijähriger oberärztlicher Tätigkeit. 3
4 Strukturveränderungen für Pflege in Betreuungseinrichtungen und der ambulanten Pflege (Anlage 32) Strukturveränderungen für SuE (Anlage 33) Wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden Keine Veränderung bei den Tätigkeitsmerkmalen Ausnahme: Streichung des Klammerzusatzes beim Gemeindekrankenpfleger Tätigkeitsmerkmale sind Mischung aus AVR + SuE Erhalt der Eingruppierungen für Heilpädagogen Gleichstellung von Bachelor und Diplom (FH) Verbesserung der Eingruppierung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Verbesserung der Eingruppierung für Einrichtungsleiter Wegfall der Tätigkeitsmerkmale für Leiter von großen Beratungsstellen Dies gilt nicht für die MAr der Vergütungsgruppen 2 mit Aufstieg nach 1b, 1b und 1a der Anlage 2d zu den AVR. Diese MA bleiben in Anlage 2d Strukturveränderungen für SuE (Anlage 33) Zuordnung AVR - SuE Stufen Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Vergütungsgruppe (AVR)Alt (Anlage 2d) 9 8 mit Aufstieg nach 7 7, und 7 mit Aufstieg nach 6b - 6b mit Aufstieg nach 5c, 6b mit Aufstieg nach 5c + VG-Zulage 5c ohne Aufstieg + Vergütungsgruppenzulage 5c mit Aufstieg nach 5b 5b ohne Aufstieg + Vergütungsgruppenzulage 5b mit Aufstieg nach 4b 5b mit Aufstieg nach 4b + in 4b Vergütungsgruppenzulage 4b (Ziff. 17, 17a, 20, 21, 23 und 24) mit Aufstieg nach 4a 4b ohne Aufstieg + Vergütungsgruppenzulage - 4b mit Aufstieg nach 4a, (soweit nicht in S 12) 4a ohne Aufstieg + Vergütungsgruppenzulage 4a mit Aufstieg in 3 und 3 Ziff. 19a 3 mit Aufstieg in 2 2, 1b, 1a Entgeltgruppe (SuE) S 2 S 3 S 4 S 5 S 6 S 7 S 8 S 9 S 10 S 11 S 12 S 13 S 14 S 15 S 16 S 17 S 18 Keine Überleitung in SuE 4
5 Strukturveränderungen für neue MA Untere Lohngruppen Anlage 2 Strukturveränderungen für neue MA Geringfügig nebenberuflich Beschäftigte Streichung folgender Tätigkeitsmerkmale: in Vergütungsgruppe 9a die Ziffern 1b, 2, 2a, 2b, 3, 4, 4a, 4b, 5, 6, 7, 8 in Vergütungsgruppe 9 die Ziffern 2, 3, 4, 8, 12, 13, 17, 19, 21, 31 sowie in Vergütungsgruppe 10 die Ziffer 6a Untergrenze 7,50 für Mitarbeiter der Anlagen 2, 2b, 30 und 33 Untergrenze 9,00 für Mitarbeiter der Anlagen 31 und 32 Maximal 13 Stunden pro Woche Maximal 400,- im Monat Regelung ist befristet für 3 Jahre Vertragsbestandteile müssen der MAV mitgeteilt werden Überleitungsvereinbarung Sonderregelung für Anlage 2d Überführung aller Alt-Mitarbeiter (Ärzte, Pflege, SuE) in das neue System Besitzstandszulage für Alt-Mitarbeiter, wenn die Vergütung im alten System höher war Alt-Mitarbeiter, die im neuen System höher liegen: sofort höheres Gehalt Wenn Umstellungskosten höher als 3% der Bruttopersonalkosten, dann Aussetzung der Leistungs-/Sozialkomponente für längstens 3 Jahre für diese Mitarbeiter Mitarbeiter in VG 4b, Ziffern 23+24, erhalten eine Neuberechnung des Besitzstandes, wenn sie innerhalb von vier Jahren nach der Umstellung im alten System noch eine Höhergruppierung nach VG 4a erreicht hätten. 5
6 Kosten der Paketlösung Kosten der Paketlösung Kostensenkung durch Anlage Bewährungsaufstiege fallen weg Kinderzulage fällt weg AZV- Tag entfällt Allgemeine Pflegezulage im stat. Altenhilfebereich fällt weg Eingruppierungsmerkmale fallen weg: Ambulante Krankenschwester Fachdienst (4a eingeschränkt) Psychologen als Leiter von Beratungsstellen Kostensteigerung Tarifrunde 2010/2011 Leistungszulage Überleitung Verlängerung der Altersteilzeit 38,5 h der Pflege im Krankenhausbereich Eingruppierungsmerkmale: Leitungsfunktionen im SuE-Bereich Leitungsfunktionen in der Pflege Umsetzung in der RK Mitte Sitzung am rk.mas wollte die Umsetzung des Bundesbeschlusses 1:1 Dienstgeber stimmen der Umsetzung der Tariferhöhung nicht zu Sondersitzung am Umsetzung in der RK Mitte Sondersitzung am : Dienstgeber legen neues Absenkungspapier vor >> keine Beschlussfassung Vermittlungsverfahren eingeleitet 6
Der Beschluss der Beschlusskommission vom
Der Beschluss der Beschlusskommission vom 21.10.2010 Tarifrunde 2010/2011 Alle von der BK als mittlere Werte festgelegten Beträge gelten bis 31.12.2012. Ab 01.01.2013 sind zunächst keine mittleren Werte
MehrArbeitsrechtliche Kommission MAS Erzdiözese München und Freising. Herzlich Willkommen. zum Info-Tag SuE
Arbeitsrechtliche Kommission MAS Erzdiözese München und Freising Herzlich Willkommen zum Info-Tag SuE I. Geltungsbereich: Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission (21.10.2010 ) und die Regionalkommission
MehrDeutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage:
Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes Aktualisierungsbeilage: Änderung der Anlage 30 zu den AVR durch die Tarifrunde für
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrTarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 14. September 2010 Zwischen
MehrAnderungstarifvertrag Nr. 4
.. Anderungstarifvertrag Nr. 4 vom 10. Februar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Baden-Württemberg (TV AWO BW) vom 18. Dezember 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten
MehrTarifverhandlungen zur Entgeltordnung TV L. Personalversammlung Uni Stuttgart 10.11.2011
Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung TV L Personalversammlung Uni Stuttgart Ausgangslage 1 2006 TV Länder (TV L) ohne neue Entgeltordnung (EO) in Kraft Neue EO sollte (zunächst) bis 1.1.2009 vereinbart
Mehr4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)
Faktencheck 1. Der Aufruf zum Warnstreik erweckt den Eindruck, dass die Mitarbeiter der GPS überwiegend unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation sind. Dies ist nachweislich nicht der Fall. (Zitat: Gut zu
MehrErläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014
Tarifrunde TVöD (Bund und Kommunen) 2014 Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014 Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent erhöht, mindestens aber um 90 Euro.
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
MehrNeuregelungen der AVR. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst
Neuregelungen der AVR Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Vergütungserhöhung 1,2 % Erhöhung 01.01.2010-31.12.2010 als Einmalzahlung im April 2011 = 15,33 % der Vergütung Dezember
MehrVKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016
VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 16-MAV-01 Eingruppierung in der AVR Eingruppierung in den AVR ist für viele MAVen ein unübersichtliches Wirrwarr. Das Seminar erklärt anhand von Beispielen,
MehrEinigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Sozial-
MehrAnleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15
Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15 1 Bitte melden Sie sich über das Campusmanagementportal campus.studium.kit.edu
MehrI. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD hat folgende Änderungen und Ergänzungen der AVR beschlossen:
Diakonisches Werk der EKD e.v. Postfach 10 11 42 D-70010 Stuttgart An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrHinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
Mehr1.10.2009 Abschluss PK
I. Dienstverhältnis begonnen ab 1.1.2004 auch vom KV Uni erfasst, wenn vor 1.1.2004 begonnen und dann verlängert (befristet oder unbefristet) auch, wenn Dienstverhältnis vor 1.1.2004 begonnen und Option
MehrRentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund
Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die
MehrRegelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats
Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats Beschluss des IT-Planungsrats vom 25. Oktober 2012 Inhaltsübersicht Vorbemerkung... 3 1. Anwendungen...
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrAusfertigung. Satzungsänderung
Ausfertigung Satzungsänderung Die Vertreterversammlung des Niedersächsischen Versorgungswerkes der Rechtsanwälte hat am 4. September 2013 aufgrund des 4 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Niedersächsische
MehrJugendwerk Birkeneck ggmbh
Jugendwerk Birkeneck ggmbh Einrichtung der stationären Jugendhilfe in unmittelbarer Nachbarschaft zum Münchner Flughafen Vielfältige erzieherische, schulische und berufliche Angebote für ca. 110 junge
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrDA Seite 1 28. Gesetzestext
DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches
MehrBereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR
Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR A. Bereitschaftsdienst 1. Die 7 bis 9 der Anlage 5 zu den AVR erhalten folgende Fassung: 7 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
MehrDeutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:
Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrPflege Ihrer implantatgetragenen Krone
Pflege Ihrer implantatgetragenen Krone 1 2 Ästhetik und Funktion Der implantatgetragene Zahnersatz sieht aus und funktioniert wie Ihre natürlichen Zähne. Wie Ihre eigenen Zähne, so muss auch der implan
MehrBesoldungsentwicklung. des Landes Berlin
Besoldungsentwicklung der Beamtinnen e und Beamten des Landes Berlin Beamtinnen und Beamte an der TU im mittleren Dienst: A 7 bis A 9 S im gehobenen Dienst: A 9 bis A 13 S im höheren Dienst: A 13 bis A
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrSatzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.
Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrRundschreiben 1/2015
An die Mitglieder des VKDA 16. Juni 2015 050 Rundschreiben 1/2015 I. Aus der Tarifkommission II. III. 37. Mitgliederversammlung 2015 des VKDA Mustertarifvertrag für Praktikantinnen, die unter den Geltungsbereich
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrTarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni 2010. Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen:
Tarifvergleich für den Bereich Pflege Stand Juni 2010 Dr. Pascal Krimmer 1 Annahmen für die Vergleichsberechnungen Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen: TVöD (TVöD-B und TVöD-K) öffentliche
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
MehrUmwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO)
Verfügungsverzicht Umwandlung einer bestehenden Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes ( 167 VVG, 851 c ZPO) Versicherungs-Nummer Versicherungsnehmer (Vor- und Nachname) Original an die
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrJeder zweite Selbstständige in Vollzeit mit überlanger Arbeitszeit
Pressemitteilung vom 3. November 2015 403/15 Jeder zweite Selbstständige in Vollzeit mit überlanger Arbeitszeit Neuer Bericht zur Qualität der Arbeit erschienen - KORREKTUR auf Seite 2 - WIESBADEN Im Jahr
MehrSEPA-Leitfaden für PC-VAB Version 3.27.44 Inhalt
Inhalt 1. Voraussetzungen... 2 2. Auf SEPA-Zahlungsverkehr umstellen... 3 3. Gläubiger-Identifikationsnummer... 4 4. Mandate erzeugen... 5 5. SEPA-Zahlungsdateien erstellen... 6 5.1. Zahlungsdateien im
Mehr----------------------------------------------------------- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Absender: An das Bürgermeisteramt Pflasterstraße 15 71729 Erdmannhausen Datum Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes Vorname Geburtsdatum Straße/Hausnummer
MehrTarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016
Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrAnhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V.
Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien Projekttitel: Projektträger: Kriterium mit Punktebewertung von 0 bis 3 (0 Punkte, wenn Kriterium nicht erfüllt) P = Pflichtkriterium F = Fakultatives Kriterium
MehrGEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrOberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER
Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
MehrDas Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick
MehrDie SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.
Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische
MehrFörderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrDas Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst
Das Freiwillige Soziale Jahr Die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr ist: FSJ Das bedeutet: Junge Menschen arbeiten 1 Jahr in einer gemeinwohl-orientierten Einrichtung. Gemeinwohl-orientierte Einrichtungen
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrWachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de
1. Herr Meier bekommt nach 3 Jahren Geldanlage 25.000. Er hatte 22.500 angelegt. Wie hoch war der Zinssatz? 2. Herr Meiers Vorfahren haben bei der Gründung Roms (753. V. Chr.) 1 Sesterze auf die Bank gebracht
MehrWeiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Grundsatz Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 2 WeGebAU
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrUmstellung von Inlandssammelaufträgen in SEPA-Sammelaufträge
Umstellung von Inlandssammelaufträgen in SEPA-Sammelaufträge Die neue Funktion "Auf SEPA konvertieren" wird standardmäßig im Hauptnavigationspunkt [Banking] unter dem Navigationspunkt [Sammler-Vorlagen]
MehrZahlenwinkel: Forscherkarte 1. alleine. Zahlenwinkel: Forschertipp 1
Zahlenwinkel: Forscherkarte 1 alleine Tipp 1 Lege die Ziffern von 1 bis 9 so in den Zahlenwinkel, dass jeder Arm des Zahlenwinkels zusammengezählt das gleiche Ergebnis ergibt! Finde möglichst viele verschiedene
MehrBaufinanzierung mit Wohnriester
12 finanzplanung konkret 1/2009 Finanz-Training Von Prof. Heinrich Bockholt Baufinanzierung mit Wohnriester 1. Kurzer Produktüberblick Seit dem 1.1.2008 ist rückwirkend das Eigenheimrentengesetz (=Wohnriester)
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
Mehr5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrII. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009
II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsregelungen 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Vergütungstarifvertrages entspricht dem des Manteltarifvertrages. Die Regelungen
MehrUlrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012
Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen
MehrWann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?
Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 2030-2-30 Bundesbeamtengesetz (BBG) 1. Aktualisierung 2013 (11. Juli 2013) Das Bundesbeamtengesetz wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren
MehrErläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern
Anlage 7 Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern I. Grundsätzliches Die Kästchen in den Arbeitsvertragsmustern eröffnen entweder eine Wahlmöglichkeit zwischen zwei oder mehreren Alternativen oder auch,
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrPapier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen
Tarifbereich/Branche Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Verband Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Unternehmen Mitte e.v. in Frankfurt
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 20. vom 2. August 2001. zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen.
Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 2. August 2001 zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrUnser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte
Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten
MehrGroße Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Verabschiedetes Familienpflegegesetz kombiniert mit
Deutsche Zeitwert GmbH Krokamp 29 24539 Neumünster Deutsche Zeitwert GmbH Krokamp 29 24539 Neumünster An die Redaktionen Tel.: +49 (0)4321 99 95-83 Fax: +49 (0)4321 99 95-89 post@deutsche-zeitwert.de www.deutsche-zeitwert.de
MehrHautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?
Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Metallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.02.2004 Gültig ab: 01.01.2004 Kündbar
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
MehrZusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge
D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
Mehr