Aktuelles Steuerrecht. Steuerberaterin Partner KPWT AG Passau

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1 Aktuelles Steuerrecht Referentin: Dr. Silvia Thole Steuerberaterin Partner KPWT AG Passau

2 Gliederung 1. Bürokratieentlastungsgesetz 2. Anhebung von Freibeträgen und Kindergeld 3. Zollkodex-Anpassungsgesetz bzw. Jahressteuergesetz Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.1 Einkommensteuer 4.2 Umsatzsteuer

3 1) Bürokratieentlastungsgesetz Verabschiedung Entwurf am Änderungen sollen grds. zum in Kraft treten; Ausnahme: Änderungen EStG, Energiewirtschaft und Gasnetzzugangsverordnung Wesentliche Änderungen: - Erhöhung Grenzwerte für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Umsatz: EUR EUR Gewinn : EUR EUR - Anhebung Grenze Lohnsteuerpauschalierung für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer - Anhebung Grenzen für diverse Statistikgesetze 3

4 1) Bürokratieentlastungsgesetz Geplante Änderungen (im Entwurf noch nicht enthalten): - Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag auf EUR - Häusliches Arbeitszimmer: monatliche Pauschale von 100 EUR - Anhebung Behinderten-Pauschbeträge - Sockelbetrag von 300 EUR für Handwerkerleistungen Verabschiedung am

5 2) Anhebung von Freibeträgen/Kindergeld Grundfreibetrag (aktuell EUR): Anhebung ab um 118 EUR auf EUR Anhebung ab um weitere 180 EUR auf EUR Kinderfreibetrag (aktuell EUR einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung): Anhebung ab um 144 EUR auf EUR Anhebung ab um weitere 96 EUR auf EUR Kindergeld (aktuell 184 EUR für das erste und zweite Kind, 190 EUR für das dritte Kind und 215 EUR für das vierte Kind und weitere Kinder): Anhebung ab um 4 EUR monatlich je Kind Anhebung ab um weitere 2 EUR monatlich je Kind Kinderzuschlag (aktuell max. 140 EUR monatlich): Anhebung ab um 20 EUR monatlich 5

6 3) Zollkodex-Anpassungsgesetz bzw. Jahressteuergesetz 2015 Verkündung des Gesetzes am Omnibusgesetz: zahlreiche Änderung quer durch das gesamte Steuerrecht Einkommensteuer: - Definition erste Berufsausbildung (Abschlussprüfung, Mindestdauer) - Betriebsveranstaltung: Freibetrag statt Freigrenze ab Teilabzugsverbot nach 3c Abs. 2 EStG: Erweiterung Anwendungsbereich auf Betriebsausgaben / Betriebsvermögensminderungen im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Gesellschafterdarlehen, Inanspruchnahme von Sicherheiten sowie mit der un- oder teilentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern (Betriebsaufspaltung); Voraussetzung: Beteiligung mehr als 25% (mittel- und unmittelbar) 6

7 3) Zollkodex-Anpassungsgesetz bzw. Jahressteuergesetz 2015 Einkommensteuer: - Teilabzugsverbot nach 3c Abs. 2 EStG: 1) Grundlegendes Beispiel: - Steuerpflichtiger hat 100%-Beteiligung an GmbH - Beteiligung ist zu 100% fremdfinanziert - Gewinnausschüttung: EUR Schuldzinsen: EUR Steuerpflichtige Dividende 60% von 100 TEUR: Werbungskosten nach 3c Abs. 2 EStG 60% von 20 TEUR: 60 TEUR 12 TEUR 7

8 3) Zollkodex-Anpassungsgesetz bzw. Jahressteuergesetz 2015 Einkommensteuer: - Teilabzugsverbot nach 3c Abs. 2 EStG: 2) Änderung durch JStG Darlehen - Steuerpflichtiger hat 100%-Beteiligung an GmbH sowie Verpachtung Betriebsgrundstück an GmbH (Betriebsaufspaltung) - Ausreichung Darlehen an GmbH in Höhe von 100 TEUR - Darlehen wird notleidend Teilwertabschreibung - Bisher steuerliche Auswirkung: Teilwertabschreibung 100% Betriebsausgabe - Neuregelung: Teilwertabschreibung nur noch zu 60% abzugsfähig Voraussetzungen: - Beteiligungsgrenze mind. 25% - fehlende Fremdüblichkeit 8

9 3) Zollkodex-Anpassungsgesetz bzw. Jahressteuergesetz 2015 Einkommensteuer: - Teilabzugsverbot nach 3c Abs. 2 EStG: 3) Änderung durch JStG 2015 Überlassung von Wirtschaftsgütern - Steuerpflichtiger hat 100%-Beteiligung an GmbH sowie Verpachtung Betriebsgrundstück an GmbH (Betriebsaufspaltung) - Verpachtung erfolgt unentgeltlich - Bisher steuerliche Auswirkung: Substanzverluste (AfA) 100% Betriebsausgabe; laufende Aufwendungen 60% Betriebsausgabe - Neuregelung: Substanzverluste nur noch zu 60% abzugsfähig Anmerkung: Dies gilt auch für Teilentgeltlichkeit; Aufteilung notwendig 9

10 3) Zollkodex-Anpassungsgesetz bzw. Jahressteuergesetz 2015 Umsatzsteuer: - Schnellreaktionsmechanismus für 13b zur Bekämpfung Umsatzsteuerbetrug 10

11 3) Zollkodex-Anpassungsgesetz bzw. Jahressteuergesetz 2015 Nachtrag 2015 geplante Änderungen: - Investitionsabzugsbetrag: Wegfall der bisher obligatorischen Funktionsbezeichnung - Erweiterte Verlustverrechnung bei Körperschaften - Erweiterung der Steuerpflicht im Offshore-Bereich 11

12 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.1 Einkommensteuer Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen - Sachverhalt: Abschlagsrechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) - Strittig: Gewinnrealisierung - BFH vom : - Gewinnrealisierung bei diesen Planungsleistungen nicht erst im Zeitpunkt der Abnahme - Abschlagszahlungen nach HOAI sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren 12

13 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.1 Einkommensteuer Unterjähriger Wechsel zur Fahrtenbuchmethode - Sachverhalt: Wahl zwischen Fahrtenbuch-Methode und 1%-Methode - Strittig: unterjähriger Wechsel zwischen den Methoden - BFH vom : - Unterjähriger Wechsel ist nicht zulässig - Entscheidung für Arbeitnehmer - Offen: Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf Unternehmer - Anmerkung: Wahlrecht zwischen 1%-Methode und Fahrtenbuchmethode kann bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausgeübt und geändert werden 13

14 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.2 Umsatzsteuer Wechsel von Soll- zur Ist-Versteuerung - Grds. besteht Möglichkeit Wechsel Ist-Besteuerung wenn: - Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr < 500 TEUR oder - Befreiung von Buchführungspflicht oder - Freie Berufe - Wechsel bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahresfestsetzung - Bsp: Abgabe USt-Jahreserklärung: Antrag auf Ist-Besteuerung: Formelle Bestandskraft: Beachte: Antrag bei Neugründungen muss im Rahmen des Erfassungsbogens gestellt werden! 14

15 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.2 Umsatzsteuer Wechsel von Soll- zur Ist-Versteuerung - Aktuell: Finanzgericht Niedersachsen konkludentes Verhalten ersetzt förmlichen Antrag 15

16 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.2 Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung - Versagung des Vorsteuerabzugs, wenn Umsatz in eine vom Lieferanten begangene Steuerhinterziehung einbezogen wurde - Leistungsempfänger muss bösgläubig sein Vorsteuerabzug bei Ungereimtheiten - Grundsatz: Eingehende Rechnungen müssen geprüft werden auf Vollständigkeit - Offensichtliche Unrichtigkeiten (hier: falsche PLZ, falsche Steuernummer, fehlende Kontaktdaten, Untersagung der Ausübung eines Gewerbes) 16

17 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.2 Umsatzsteuer Vorsteuerabzug innergemeinschaftlicher Erwerb - Beschränkung Vorsteuerabzug auf innergemeinschaftlichen Erwerb nach 3d Abs. 1 - Ausschluss Vorsteuerabzug auf innergemeinschaftlichen Erwerb nach 3d Abs. 2 17

18 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.2 Umsatzsteuer Vorsteuerabzug innergemeinschaftlicher Erwerb NL Reg.weg DE Lager AT Warenweg Bsp.: - DE verwendet deutsche USt-Id-Nr., NL rechnet steuerfrei ab - DE muss ig-erwerb in AT versteuern (Registrierung) - Solange Besteuerung ig-erwerb in AT nicht nachgewiesen, muss ig- Erwerb in DE besteuert werden aber: KEIN Vorsteuerabzug aus ig-erwerb! 18

19 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.2 Umsatzsteuer Reihengeschäfte - BFH-Urteile vom Bestimmung der bewegten Lieferung - Bisher deutsches Rechtsverständnis: Transportauftrag - Rechtsprechung BFH: Zu welchem Zeitpunkt verschafft der mittlere Unternehmer dem letzten Abnehmer die Verfügungsmacht an der Ware? 19

20 4) Aktuelle Rechtsprechung / Schwerpunkte Betriebsprüfung 4.2 Umsatzsteuer Reihengeschäfte - Maßgebend sind die Gesamtumstände des Einzelfalls - Vermutungsregelung, sofern nicht klärbar, wann die Verfügungsmacht übergeht - Auswirkungen auf die Praxis: Vertragliche Vereinbarungen Entsprechende Dokumentation Schaffung einer Indizienlage 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

22 Dr. Silvia Thole Steuerberaterin KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG Messestr Passau 0851/ s.thole@kpwt-pa.de

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