Kind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden
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- Michael Maus
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1 Kind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Urlaub und Leistungsbezug vor und nach der Entbindung 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland 3 Niederländisches Kindergeld 4 Kinderbetreuungszuschlag 5 Kindgebundenes Budget 5 Deutsches Kindergeld 6 Und was, wenn 6 So bleiben Sie informiert DX/1213
2 Kind - Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden 2 von 7 Sie wohnen mit Ihrer Familie in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Wenn Sie schwanger sind, können Sie in Mutterschutz gehen. Während des Mutterschutzes erhalten Sie Schwangerschafts- und Mutterschaftsgeld. Sie bekommen aus den Niederlanden Kindergeld, vielleicht auch ein kindgebundenes Budget und einen Kinderbetreuungszuschlag. Sie können auch Kindergeld aus Deutschland erhalten. Urlaub und Leistungsbezug vor und nach der Entbindung Wie viel Urlaub steht Ihnen vor und nach der Entbindung zu? Ihnen stehen sechzehn Wochen Urlaub (Mutterschutz) zu: sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (Schwangerschaftsurlaub) und zehn Wochen nach der Entbindung (Mutterschaftsurlaub). Sie können den Schwangerschaftsurlaub um ein oder zwei Wochen hinauszögern, also bis zu fünf oder vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ihr Mutterschaftsurlaub verlängert sich dann um ein oder zwei Wochen. Wie hoch ist Ihr Leistungsanspruch während des Mutterschutzes? Während des Mutterschutzes erhalten Sie Schwangerschafts- und Mutterschaftsgeld aus den Niederlanden. Das UWV zahlt diese Leistung in der Regel an Ihren Arbeitgeber, sodass Sie eine Lohnfortzahlung erhalten. Diese Leistung entspricht also der Höhe Ihres Lohns. Es gilt jedoch ein Höchstbetrag für das Schwangerschafts- und Mutterschaftsgeld. Die genauen Beträge finden Sie in der Anlage. Wie beantragen Sie den Urlaub und die Leistungszahlung? Sie legen Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Schwangerschaft vor und teilen ihm mit, wann Sie in Mutterschutz gehen. Ihr Arbeitgeber beantragt die Leistung für Sie beim UWV. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden. Elterngeld Wer bekommt Elterngeld? Wenn Ihr Kind nach dem dem 1. Januar 2007 geboren wurde, können Sie aus Deutschland Elterngeld bekommen. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und Sie arbeiten maximal 30 Stunden pro Woche und Ihr Kind wohnt bei Ihnen zu Hause. Wie lange können Sie Elterngeld bekommen? Sie können das Elterngeld ab dem Tag der Geburt des Kindes für die Dauer von mindestens zwei und höchstens vierzehn Monaten bekommen. Der Zeitraum kann zwischen beiden Elternteilen verteilt werden.
3 Kind - wonen in Duitsland, werken in Nederland 3 von 7 Wie hoch ist das Elterngeld? Das Elterngeld beträgt etwa 67 % Ihres zuletzt bezogenen Arbeitseinkommens. Hier gelten jedoch Mindest- und Höchstbeträge. Wie beantragen Sie das Elterngeld? Den Antrag reichen Sie bei der Elterngeldstelle ein, die für Ihre Region zuständig ist. Die Adressen finden Sie auf der Website Betreuungsgeld Wer bekommt Betreuungsgeld? Ist der Leistungszeitraum für das Elterngeld abgelaufen, können Sie direkt anschließend Betreuungsgeld erhalten. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: Ihr Kind wurde ab dem 1. August 2012 geboren und Ihr Kind besucht keine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Kinderbetreuungseinrichtung und wird auch nicht von Gasteltern betreut. Wie lange können Sie Betreuungsgeld bekommen? Das Betreuungsgeld wird für die Dauer von maximal 22 Monaten gezahlt. Wie hoch ist das Betreuungsgeld? Ab 1. August 2013 erhalten Sie 100,00 pro Monat. Ab 1. August 2014 erhalten Sie monatlich 150,00. Wie beantragen Sie das Betreuungsgeld? Den Antrag stellen Sie bei Ihrer regionalen Betreuungsgeldstelle. Die Adressen finden Sie auf der Website Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland Zu den niederländischen Familienleistungen zählen das Kindergeld, das kindgebundene Budget, der Kinderbetreuungszuschlag und der Elternzuschuss für zu Hause wohnende behinderte Kinder (TOG). In Deutschland gibt es eine Familienleistung: das Kindergeld. Die Niederlande und Deutschland haben zur Kindergeldzahlung Folgendes vereinbart: Das eine Land zahlt den vollen Leistungssatz, das andere Land höchstens noch einen Aufstockungsbetrag. Sie bekommen niemals die vollen Leistungsbeträge aus beiden Ländern. Aus welchem Land Sie Familienleistung bekommen, hängt davon ab, ob und wo Ihr Partner/Ihre Partnerin arbeitet. Ihr Partner/Ihre Partnerin arbeitet in Deutschland In diesem Fall erhält Ihr Partner/Ihre Partnerin deutsches Kindergeld. Da das deutsche Kindergeld höher ist als das niederländische Kindergeld, erhalten Sie aus den Niederlanden nur dann einen Aufstockungsbetrag, wenn die
4 Kind - wonen in Duitsland, werken in Nederland 4 von 7 niederländischen Familienleistungen insgesamt den deutschen Kindergeldbetrag übersteigen. Ihr Partner/Ihre Partnerin erhält nicht das volle deutsche Kindergeld, wenn er/ sie durchschnittlich weniger als acht Wochenstunden arbeitet. Ihr Partner/Ihre Partnerin arbeitet in den Niederlanden oder ist nicht erwerbstätig Dann bekommen Sie niederländisches Kindergeld. Da das niederländische Kindergeld unter dem deutschen Kindergeldsatz liegt, erhält Ihr Partner/Ihre Partnerin eine Aufstockung aus Deutschland. Deutschland stockt den Gesamtbetrag der niederländischen Familienleistungen bis zum Betrag des deutschen Kindergelds auf. Nur der Kinderbetreuungszuschlag wird in Deutschland nicht angerechnet. Möchten Sie wissen, ob Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin Familienleistungen bekommen können? Lesen Sie den entsprechenden Abschnitt zur jeweiligen Familienleistung. Niederländisches Kindergeld Wer bekommt niederländisches Kindergeld? Sie erhalten niederländisches Kindergeld, da Sie in den Niederlanden arbeiten und ein Kind unter 18 Jahren versorgen und erziehen. Niederländisches Kindergeld wird für leibliche Kinder, aber auch für Stief- oder Pflegekinder gezahlt. Für Kinder ab 16 wird nur dann Kindergeld gezahlt, wenn diese eine Ausbildung absolvieren, arbeitslos oder erwerbsgemindert sind. Wie lange können Sie niederländisches Kindergeld bekommen? Für Kinder ab 16 wird nur dann Kindergeld gezahlt, wenn diese eine Ausbildung absolvieren, arbeitslos oder erwerbsgemindert sind. Das niederländische Kindergeld endet, wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Wie hoch ist das niederländische Kindergeld? Die Höhe des niederländischen Kindergelds richtet sich nach dem Alter des Kindes. Das Kindergeld wird vierteljährlich gezahlt. Die genauen Beträge finden Sie unserem Leaflet Relevante Beträge. Wie beantragen Sie das niederländische Kindergeld? Sie stellen den Kindergeldantrag bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Welche Geschäftsstelle der SVB für Sie zuständig ist, richtet sich nach der Hauptniederlassung Ihres niederländischen Arbeitgebers. Die Adressen aller SVB-Geschäftsstellen finden Sie auf der Website die auch in deutscher Sprache aufgerufen werden kann.
5 Kind - wonen in Duitsland, werken in Nederland 5 von 7 Kinderbetreuungszuschlag Wer bekommt den niederländischen Kinderbetreuungszuschlag? Werden Ihre Kinder professionell betreut? Dann können Sie einen monatlichen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten bekommen. Sie können diesen Kinderbetreuungszuschlag unter folgenden Voraussetzungen erhalten: Sowohl Sie als auch Ihr Partner/Ihre Partnerin sind erwerbstätig und Ihr Kind besucht eine anerkannte Kinderbetreuungseinrichtung, für die Sie zahlen, und Ihr Kind ist an Ihrer Wohnanschrift gemeldet. Wie lange können Sie den Kinderbetreuungszuschlag bekommen? Sie können den Kinderbetreuungszuschlag bekommen, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wie hoch ist der Kinderbetreuungszuschlag? Die Höhe des Kinderbetreuungszuschlags richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Zahl Ihrer Arbeitsstunden. Darüber hinaus wird berücksichtigt, wie viele Kinder die Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, in welchem Umfang (Stundenzahl) die Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird und wie hoch die Kosten pro Stunde sind. Auf der Website kann ein Proberechner aufgerufen werden, mit dem Sie sehen, wie viel Kinderbetreuungszuschlag Sie erhalten können. Wie beantragen Sie den Kinderbetreuungszuschlag? Den Antrag stellen Sie beim Belastingdienst/Toeslagen. Ausführlichere Informationen in niederländischer Sprache finden Sie auf der Website des Finanzamts: Kindgebundenes Budget Wer bekommt das niederländische kindgebundene Budget? Kindgebundenes Budget erhalten Sie, wenn Sie ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren haben und Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin niederländisches Kindergeld bekommen und Ihr Einkommen und Vermögen (Ihres und das Ihres Partners/Ihrer Partnerin) einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Wie lange können Sie kindgebundenes Budget bekommen? Sie erhalten kindgebundenes Budget, solange Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (sehen Sie hierzu den Abschnitt Wer bekommt kindgebundenes Budget? ) Wie hoch ist das kindgebundene Budget? Die Höhe richtet sich nach Ihren persönlichen Umständen. Nutzen Sie den Proberechner auf der Website
6 Kind - wonen in Duitsland, werken in Nederland 6 von 7 Wie beantragen Sie das kindgebundene Budget? Das kindgebundene Budget brauchen Sie nicht zu beantragen. Der Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) informiert Sie automatisch, wenn Sie Anspruch auf kindgebundenes Budget haben. Wenn Sie keine Mitteilung erhalten, jedoch der Ansicht sind, dass Sie Anspruch auf kindgebundenes Budget haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Belastingdienst Toeslagen auf. Deutsches Kindergeld Wer bekommt deutsches Kindergeld? Sie haben Anspruch auf deutsches Kindergeld, da Sie in Deutschland wohnen. Deutsches Kindergeld wird für eigene Kinder, für Kinder des Ehepartners und Pflegekinder gezahlt. Wie lange können Sie deutsches Kindergeld bekommen? Deutsches Kindergeld können Sie ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Kind geboren wurde. Der Anspruch endet ab dem vollendeten 25. Lebensjahr. Für Kinder ab 18 Jahren besteht nur Kindergeldanspruch, wenn Ihr Kind: eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (nur für Kinder unter 21 Jahren). Das deutsche Kindergeld wird monatlich gezahlt. Wie hoch ist das deutsche Kindergeld? Die Höhe des deutschen Kindergelds richtet sich nach der Zahl der Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten. Die aktuellen Beträge finden Sie in unserem Leaflet Relevante Beträge. Wie beantragen Sie das deutsche Kindergeld? Sie stellen den Kindergeldantrag bei der Agentur für Arbeit in Saarbrücken. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Und was, wenn Sie nicht mehr in den Niederlanden arbeiten? Dann endet das niederländische Kindergeld, der Kinderbetreuungszuschlag, das kindgebundene Budget und der TOG-Zuschuss. Sie in die Niederlande ziehen? Ihr niederländischer Kindergeldanspruch ändert sich nicht. Wenn Ihr Partner/ Ihre Partnerin einen Aufstockungsbetrag aus Deutschland erhält und nicht mehr in Deutschland wohnt, endet die deutsche Kindergeldzahlung. Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin in Deutschland gearbeitet und nun Erziehungsurlaub haben? Für den deutschen Kindergeldanspruch wird Erziehungsurlaub maximal drei Jahre lang mit einer Erwerbstätigkeit in Deutschland gleichgestellt
7 Kind - wonen in Duitsland, werken in Nederland 7 von 7 vorausgesetzt, es wird keine Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands ausgeübt. Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin erhalten daher den vollen Kindergeldbetrag. Sie zu Hause ein behindertes Kind versorgen? In diesem Fall können Sie einen TOG-Zuschuss bekommen vorausgesetzt, Ihr Kind ist noch keine 18 Jahre alt. Sie beantragen den TOG-Zuschuss bei der SVB, Geschäftsstelle Roermond, Telefon: +31 (0) Ihr Kind eine Arbeit aufnimmt? Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Informieren Sie die SVB über eventuelles Einkommen. Ist das Einkommen zu hoch, kann es sein, dass Sie kein Kindergeld mehr bekommen. Die Beträge, die Ihr Kind hinzuverdienen darf, finden Sie unter Ihr Kind ein Studium aufnimmt? In diesem Fall erhält Ihr Kind möglicherweise niederländische Ausbildungsförderung. Weitere Informationen finden Sie unter So bleiben Sie informiert Das BDZ (Bureau Duitse Zaken) ist die niederländische Auskunfts- und Beratungsstelle im Bereich der Sozialversicherung zwischen den Niederlanden und Deutschland. Das BDZ ist Bestandteil der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Mit dem vorliegenden Merkblatt bietet das BDZ Ihnen eine übersichtliche Erläuterung. Es sind jedoch nicht alle Bedingungen und Ausnahmen in diesem Merkblatt enthalten. Auch können sich Gesetze und Vorschriften ändern. Besuchen Sie daher regelmäßig die Website des BDZ: Haben Sie Fragen? Rufen Sie das BDZ an: +31 (0) Wir sind Ihnen gerne behilflich.
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