Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet.
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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbdlich! Prof. Dr. Raald Kasprik Prorektor Studium, Lehre und Qualitätssicherung
2 54 Bachelorstudiengang Technisches Logistikmanagement (TLM-B) 1. Studienaufbau 1.1. Gesamtumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtund Wahlpflichtbereich beträgt 142 Semesterwochenstunden und führt zum Erwerb von 210 ECTS-Punkte. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich und die zugehörigen Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen gliedern sich das Grundstudium (vgl. Abschnitt 2.), die Pflichtveranstaltungen im Hauptstudium (vgl. Abschnitt 3.1) und die Listung der zu wählenden Fächer nerhalb der Wahlmodule (vgl. Abschnitt 3.2) im Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen sd den ezelnen Modulen zugeordnet und mit ECTS-Punkten versehen Für die Unterrichts- und Prüfungssprache gilt 3 Abs Grundstudium 2.1. Fächer Die Veranstaltungen des Grundstudiums sd der folgenden Tabelle 1 wiedergegeben. Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 1 von 11
3 Tabelle 1: Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen (Grundstudium) S e m. Nr. Prüfungsvorleistung Mo- dul- Nr Lehrveranstaltung Bezeichnung G1 Mathematischnaturwissenschaftliche Grundlagen Umfang SWS Dauer Prüfungsleistung Dauer G1.1 Mathematik 1 V/Ü 6 1 SK G1.2 Physik V/Ü 4 1 LK G2 Technische Grundlagen G2.1 Technische Mechanik 1 V/Ü 4 1 SK G2.2 Werkstoffkunde V/Ü 2 1 LK G3 Konstruktionslehre G3.1 Konstruktionslehre 1 V/Ü 2 1 SK G4 Informationstechnik G4.1 Informationstechnik 1 V/Ü 4 1 SA G5 Logistikgrundlagen G5.1 Betriebswirtschaftliche und logistische Prozesse G5.2 V/Ü 4 Arbeitsgrundlagen V/Ü 2 1 SKBK 1 SKBK EC TS Summe 28 2 LK 6 (SK/ SA/ SKBK) 30 Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 2 von 11
4 Tabelle 1: Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen (Grundstudium) S e m. Nr. Prüfungsvorleistung Mo- dul- Nr Lehrveranstaltung Bezeichnung G1 Mathematischnaturwissenschaftliche Grundlagen Umfang SWS Dau er Prüfungsleistung Dau er G1.3 Mathematik 2 V/Ü 4 1 PK G1.4 Statistik V/Ü G2 Technische Grundlagen G2.3 Technische Mechanik 2 V/Ü 2 1 LK G2.4 Elektrotechnik V/Ü 4 1 LKBK G3 Konstruktionslehre G3.2 Konstruktionslehre 2 mit Computer Aided Design G4 Informationstechnik G4.2 Informationstechnik 2 mit Datenbanksysteme G5 Logistikgrundlagen G5.3 Betriebswirtschaftliche und logistische Prozesse 2 V/Ü 4 1 LKBK 60 6 V/Ü 6 1 LKBK 90 8 V/Ü 4 1 LKBK 60 4 EC TS Summe 26 6 (PK/LK/ LKBK) 30 Summe Grundstudium Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 3 von 11
5 2.2. Fachprüfungen des Grundstudiums Die Fachprüfungen des Grundstudiums sd nachstehender Tabelle 2 wiedergegeben. Tabelle 2: Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung, Gewichte der Noten der ezelnen Prüfungsleistungen und Fachnoten Prüfungsleistung Prüfungsvorleistung Gewicht der Note der Prüfungsleistung für die Note des Moduls (ECTS-Punkte) Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung G1 Mathematisch naturwissenschaftliche Grundlagen Gewicht der Fachnote für die Note nach G1.2 Physik G1.3 Mathematik G1.1 Mathematik 1 3 G1.4 Statistik G2 Technische Grundlagen G2.2 Werkstoffkunde G2.3 Technische Mechanik G2.1 Technische 3 Mechanik G2.4 Elektrotechnik 2 G3 Konstruktionslehre G3.2 Konstruktionslehre 2 mit G3.1 Konstruktionslehre Computer Aided Design G4 Informationstechnik G4.2 Informationstechnik 2 mitdatenbanksysteme G4.1 Informationstechnik G 5 Logistikgrundlagen G5.3 Betriebswirtschaftliche und logistische Prozesse G5.1 Betriebswirtschaftliche und logistische Prozesse G5.2 Arbeitsgrundlagen Nichtausgleichbare Prüfungsleistungen im Grundstudium Die Fachprüfungen (Modul G1) (Modul G2) Mathematisch naturwissenschaftliche Grundlagen Technische Grundlagen sd nur dann bestanden, wenn alle den Fachprüfungen vorgesehenen Prüfungsleistungen mit mdestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. Für das Bestehen des Moduls ist die Wiederholung der nicht bestandenen Teilprüfung ausreichend. 2.4 Bachelorvorprüfung Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung enthält die Fachnoten aller der Tabelle 2 des Abschnitt 2.2. aufgeführten Fachprüfungen. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Note eer Prüfungsleistung mit den der Tabelle 2 des Abschnitt 2.2. aufgeführten Gewichten gewichtet. Die Gesamtnote der Bachelorvorprüfung wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten gebildet, wobei für die ezelnen Noten die Gewichte der Tabelle 2 des Abschnitt 2.2. (rechte Spalte), festgelegt sd. Alle Prüfungsvorleistungen des Grundstudiums müssen bis zur Ausstellung des Zeugnisses über die Bachelorvorprüfung gemäß 22 erbracht worden se. Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 4 von 11
6 2.5. Vorpraktikum Die Dauer des Vorpraktikums beträgt acht Wochen. Das Ausbildungsziel des Vorpraktikums ist es, Logistikprozesse und technische Erichtungen Bereichen der Intralogistik kennenzulernen. Weiterh dient das Vorpraktikum dazu, een Eblick die Organisation ees Betriebes zu bekommen. Die Voraussetzungen zur Anrechnung des Vorpraktikums und die für die Anrechnung zuständige Stelle sd im Allgemeen Teil dieser Prüfungsordnung ( 2) sowie der für diesen Studiengang geltenden Satzung für das Auswahlverfahren geregelt. Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 5 von 11
7 3. Hauptstudium 3.1 Fächer Tabelle 3: Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen (Hauptstudium) S e m. Nr. Prüfungsvorleistung Mo- dul- Nr Lehrveranstaltung Bezeichnung Umfang SWS Dau er Prüfungsleistung H1 Automatisierungs- und Regelungstechnik H1.1 Steuerungs- und Regelungstechnik V/Ü 4 1 LKBK H2 Materialflusstechnik H2.1 Auslegung von Förder- und V/Ü 6 1 LKBK 90 6 Umschlagtechnik H3 Verpackung, Lager- und Kommissioniersysteme H3.1 Verpackung, Lager- und V/Ü 6 1 LK 90 6 Kommissioniersysteme H4 Betriebliches Rechnungswesen H4.1 Kosten- und Leistungsrechnung V/Ü 4 1 PK H4.2 Investition und Fanzierung V/Ü H5 Recht H5.1 Wirtschaftsrecht V/Ü 4 1 LK H6 Betriebsorganisation für Ingenieure H6.1 Projektmanagement V/Ü 2 1 SP 4 Summe 28 5 (PK/ LK/LKB K) H1 Automatisierungs- und Regelungstechnik H1.2 Angewandte V/Ü 4 1 LKBK 60 4 Automatisierungstechnik H4 Betriebliches Rechnungswesen H4.3 Logistikcontrollg V/Ü 2 1 LK H6 Betriebsorganisation für Ingenieure H6.2 Betriebsorganisation V/Ü 6 1 LKBK H6.3 Prozessmodellierung V/Ü 2 1 SA H7 Logistikplanung H7.1 Logistiksystemplanung mit V/Ü 4 1 LA 6 Simulation H8 Managementsysteme mit Fachenglisch H8.1 Qualitäts- und Umweltmanagement V/Ü 2 1 LK H8.2 Fachenglisch V/Ü 2 1 SKBR 60 4 Summe 22 5 (LK/LA/ LKBK) 1 ( SP) 2 ( SA/ SKBR) Dau er EC TS Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 6 von 11
8 S e m. Nr. Prüfungsvorleistung Mo- dul- Nr Lehrveranstaltung Bezeichnung Umfang SWS Dau er Prüfungsleistung P Praktisches Studiensemester und Kolloquium zum Praxissemester P1 Betreute Praxisphase P2 Kolloquium zum Praxissemester S 2 1 SR 4 Summe 2 1 (SR) H9 Informationstechnik und Vernetzung der Logistik H9.1 Warenwirtschaftssysteme mit V/Ü 4 1 PK 6 Datenbankanwendungen H9.2 Lagerverwaltungssysteme V/Ü H9.3 Supply-Cha-Management V/Ü 2 1 LK H10 Veränderungsmanagement H10.1 Ergonomie und Arbeitssicherheit V/Ü 2 1 LK H10.2 Veränderungsmanagement V/Ü SKBK H10.3 Praktische Studien Ü 4 1 LA WL Wahlmodul Logistik (Tab. 4) 4 2 LK 4 Summe 22 6 (PK/LK/ LA) 1 ( SKBK) H11 Transferkompetenz H11.1 Angewandte Studien Ü 4 1 LA H11.2 Studium Generale vgl. Pkt. 3.3 vgl H11.3 Führung V/Ü LKBK B Abschlussarbeit B1 Bachelor Thesis 1 PB B2 Kolloquium zur Bachelor Thesis S 2 1 SR 2 Dau er EC TS 30 Summe 14 2 (LA/PB/ LKBK) 3 (SK/ SR/SA ) Summe Hauptstudium Summe Gesamt Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 7 von 11
9 3.2 Wahlmodul Tabelle 4: Wahlmodul Logistik Im Wahlmodul Logistik müssen die Studierenden Lehrveranstaltungen aus nachfolgender Tabelle belegen: Lehrveranstaltung Nr. Bezeichnung Prüfungsvorleistung Umfang SWS Prüfungsleistung Dauer Dauer Energieeffizienz, der Logistik V/Ü 2 1 LK Logistik der Automobildustrie Distributions- und Handelslogistik V/Ü 2 1 LK 60 2 V/Ü 2 1 LK Entsorgungslogistik V/Ü 2 1 LK E-Busess V/Ü 2 1 LK Spezialgebiete der Logistik V/Ü 2 1 LK 60 2 EC TS 3.3 Studium Generale Der Nachweis der Prüfungsvorleistung Studium Generale geschieht durch die Teilnahme an außercurricularen Veranstaltungen im Umfang von 4 ECTS-Punkten, die von der Hochschule Heilbronn und/oder von kooperierenden Institutionen angeboten werden. Die der Prüfungsvorleistung wird den Studierenden rechtzeitig entsprechend 3 Abs. 4 Satz 2 bekannt gegeben. Über die Anrechenbarkeit entscheidet im Zweifel der zuständige Prüfungsausschuss. 3.4 Fachprüfungen des Hauptstudiums Die Fachprüfungen des Hauptstudiums sd nachstehender Tabelle 5 wiedergegeben: Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 8 von 11
10 Tabelle 5: Fachprüfungen der Bachelorprüfung, Gewichte der Noten der ezelnen Prüfungsleistungen und Fachnoten Prüfungsleistung Prüfungsvorleistung Gewicht der Note der Prüfungsleistung für die Note des Moduls (ECTS-Punkte) Gewicht der Fachnote für die Note nach 22 Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung H1 Automatisierungs- und Regelungstechnik H1.1 Steuerungs- und 1 8 Regelungstechnik H1.2 Angewandte 1 Automatisierungstechnik H2 Materialflusstechnik H2.1 Auslegung von Förder- 1 6 und Umschlagsystemen H3 Verpackung, Lager- und Kommissioniersysteme H3.1 Verpackung, Lager- und Kommissioniersysteme 1 6 H4 Betriebliches Rechnungswesen H4.1 Kosten- und 2 8 Leistungsrechnung H4.2 Investition und Fanzierung H4.3 Logistikcontrollg 1 H5 Recht H5.1 Wirtschaftsrecht 1 4 H6 Betriebsorganisation für Ingenieure H6.2 Betriebsorganisation H Projektmanagement H6.3 Prozessmodellierung H7 Logistikplanung H7.1 Logistiksystemplanung mit 1 6 Simulation H8 Managementsysteme mit Fachenglisch H8.1 Qualitäts- und H 8.2 Fachenglisch 1 6 Umweltmanagement H9 Informationstechnik und Vernetzung der Logistik H9.1 Warenwirtschaftssysteme 4 10 mit Datenbankanwendungen H9.2 Lagerverwaltungssysteme H9.3 Supply-Cha- 1 Management H10 Veränderungsmanagement H10.1 Ergonomie und 1 16 Arbeitssicherheit H10.2 Praktische Studien H Veränderungsmanagement WL Wahlmodul Logistik Prüfungsleistungen gemäß 1 4 Fächerwahl H11 Transferkompetenz H11.1 Angewandte Studien H11.2 Studium 2 16 Generale H11.3 Führung 1 B Bachelor Thesis B1 Bachelor Thesis B2 Kolloquium zur Bachelorthesis 1 14 Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 9 von 11
11 3.5 Nichtausgleichbare Prüfungsleistungen im Hauptstudium Die Fachprüfung (Modul H1) Automatisierungstechnik ist nur dann bestanden, wenn die Fachprüfung H1.2 Angewandte Automatisierungstechnik bestanden ist. Für das Bestehen des Moduls ist die Wiederholung der nicht bestandenen Teilprüfung ausreichend. 3.6 Die Zulassungsvoraussetzungen für Fachprüfungen und Prüfungsleistungen, das Praxissemester und die Bachelorprüfung sd der Tabelle 6 aufgeführt. Alle anderen Prüfungsvorleistungen des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses erbracht werden. Tabelle 6: Zulassungsvoraussetzungen für Fachprüfungen, Prüfungsleistungen, Praxissemester und Bachelorprüfung Fachprüfung bzw. Prüfungsleistung Zulassungsvoraussetzung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung H7.1 Warenwirtschaftssysteme mit Datenbankanwendungen G4.2 Informationstechnik 2 mit Datenbanksysteme H9 Veränderungsmanagement Praktische Studien P Praktisches Studiensemester und Kolloquium zum Praxissemester B Abschlussarbeit P Praktisches Studiensemester und Kolloquium zum Praxissemester 3.7 Kolloquium zur Bachelor Thesis Gegenstand des Kolloquiums zur Bachelor Thesis ist die Erarbeitung vertiefender und über die Bachelor Thesis hausgehender Inhalte aus dem Themengebiet der Bachelor Thesis. Das Arbeitsergebnis wird der Lehrveranstaltung mündlich vorgetragen und diskutiert. 3.8 Bachelorzeugnis Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller Tabelle 5 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelor Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Note eer Prüfungsleistung mit den Tabelle 5 enthaltenen Gewichten gewichtet. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelor Thesis gebildet, wobei für die ezelnen Noten die Gewichte Tabelle 5 (rechte Spalte) festgelegt sd. Alle Prüfungsvorleistungen des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses gemäß 29 erbracht worden se. 3.9 Praktisches Studiensemester Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ihr bisher erarbeitetes Wissen anwenden. Darüber haus sollen praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Intralogistik gewonnen werden. Inhalt des praktischen Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 10 von 11
12 Studiensemesters ist es, eem (oder mehreren) ausgewählten betrieblichen Funktionsbereich(en) qualifizierte Arbeit zu leisten. Die Mitarbeit an speziellen Projekten wird empfohlen. 4. Inkrafttreten und Übergangsregelung 4.1. Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 1. September 2012 Kraft Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ihr Studium bereits aufgenommen haben, können auf Antrag die noch fehlenden Prüfungsleistungen des Grundstudiums nach der bisher für sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Der Antrag muss schriftlich und unwiderruflich bis spätestens 1. März 2013 beim Prüfungsamt egehen Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ihr Studium bereits aufgenommen haben, können auf Antrag die noch fehlenden Prüfungsleistungen des Hauptstudiums nach der bisher für sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Der Antrag muss schriftlich und unwiderruflich bis spätestens 1. März 2013 beim Prüfungsamt egehen. Heilbronn, den 19. Juli 2012 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Die SPO wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, Herr Roland Schweizer Leiter des Zentralen Prüfungsamtes Senatsentscheid vom 18. Juli 2012, redaktionelle Änderung Seite 11 von 11
54 Bachelorstudiengang Technisches Logistikmanagement (TLM-B)
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und der 299. Sitzung des Senats am 21. Juli 2010 verabschiedet.. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung verbdlich! ist daher Prof. Dr. Raald Kasprik
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und der 328. Sitzung des Senats am 6. Oktober 203 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbdlich! Prof. Dr. Raald Kasprik
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 302. Sitzung des Senats am 08. Dezember 2010 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und der 302. Sitzung des Senats am 08. Dezember 200 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbdlich! Prof. Dr. Raald Kasprik
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15. Juli 2015 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 5. Juli 05 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 347. Sitzung des Senats am 17. Juni 2015 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 347. Sitzung des Senats am 17. Juni 2015 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B
Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B 8 Bachelorstudiengang Maschinenbau (MB-B) () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und sordnung wurde geprüft und in der 33. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und sordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor
34 Masterstudiengang Technical Management (MTM)
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 31. Sitzung des Senats am 1. Juli 01 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 330. Sitzung des Senats am 11. Dezember 2013 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 330. Sitzung des Senats am 11. Dezember 2013 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und sordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und sordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 335. Sitzung des Senats am 09. April 2014 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 335. Sitzung des Senats am 09. April 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich!
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 290. Sitzung des Senats am 22. Juli 2009 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich!
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 290. Sitzung des Senats am 22. Juli 2009 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 332. Sitzung des Senats am 19. Februar 2014 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 332. Sitzung des Senats am 19. Februar 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
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Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 283. Sitzung des Senats am verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 283. Sitzung des Senats am 2. 11. 2008 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
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Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 283. Sitzung des Senats am verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 283. Sitzung des Senats am 2. 11. 2008 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 14. August 201 (nach 9. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit
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Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet.
Nachstehende Studien- und sordnung wurde geprüft und in der 3. Sitzung des Senats am 13.4.2016 verabschiedet. Nur diese Studien- und sordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor
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Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 250. Sitzung des Senats am 11. Januar 200 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. R. Pferdmenges
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40 Diplom-Studiengang Medieninformatik () Der Gesamtumfang der den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 60 Semesterwochenstunden.
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Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 303. Sitzung des Senats am 19. Januar 2011 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 303. Sitzung des Senats am 19. Januar 2011 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
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