Aktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover
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1 Aktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover Regionalbüro Nord
2 Aktuelle politische Diskussionen Strommarktdesign Kein Kapazitätsmarkt Energy only Markt Chance für Biogasanlagen als Ausgleich der fluktuierenden Energien EEG 2016 Ziel der Bundesregierung nur wenige Anpassungen Systematik und Vergütungsstrukturen des EEG 2014 beibehalten Ziel von BBE, DBV, FvB Perspektiven für Biomasse entwickeln, Bestandsanlagen sichern, Ausbauziel erreichen
3 Bemessungsleistung [MW] 100 MW BRUTTO bedeutet Entwicklung der Bemessungsleistung der Biomasse (fest + gasförmig) Annahme Zubau Feste Biomasse ab 2015 Annahme Zubau Biogas ab 2015 Bemessungsleistung Feste Biomasse Bestand Bemessungsleistung Biogas Bestand Jahr Fachverband Biogas e.v. 2015; Datenbasis DBFZ 2015; Annamhme: Zubau Biomasse ab MW
4 Ziele für das EEG Politisches Bekenntnis zur Bioenergie mit 3 Zielen: Zubauziel: Mindestens 100 MW pro Jahr Ertüchtigungsziel: Jede effiziente Bestandsanlage, die die Bedingungen des EEG 2016 erfüllt, darf weiterbetrieben werden Stabilisierungsziel: Stromerzeugung aus Biomasse zumindest auf dem heutigen Niveau bewahren 2. Anschlussregelungen für Bestandsanlagen per Ausschreibungen in der EEG-Novelle 2016 einführen 3. Finanzierungsbedingungen für Neuanlagen per Ausschreibungen verbessern 4. Güllevergärung ausweiten und damit kurzfristig weitere THG- Emissionen einsparen 5. Lücken im Vertrauens- und Investitionsschutz beheben
5 Systematik 1. Systematik des EEG 2014 wird weitgehend beibehalten (z.b. Direktvermarktung, verpflichtende Flexibilisierung für BGA etc.) 2. Wettbewerblich ermittelt wird der anzulegende Wert (Marktprämie, Einspeisevergütung; Flexzuschlag wird beibehalten) 3. Keine Segmentierung des Ausschreibungsvolumens (Förderberechtigungen für alle Technologien, Einsatzstoffe, Größenklassen & Projekttypen werden über dieselbe Ausschreibung vergeben) 4. Förderberechtigungen beziehen sich auf eine bestimmte Menge elektrischer Arbeit pro Jahr (Bemessungsleistung) Beispiel: Förderberechtigung für 100 kw Bem. Leistung = Vergütung von kwh/a Für Strom, der die förderberechtigte Bem. Leistung übersteigt, wird nur der Marktwert gezahlt (analog zur Höchstbemessungsleistung ).
6 Adressaten und Ausnahmereglungen Mögliche Gebotstypen: Projekte zum Neubau Projekte zur Neuinbetriebnahme Wichtig: Hinreichender Vorlauf (mind. 3 Jahre)! Projekte zur Erweiterung Ausnahmeregeln: Gülleanlagen (mind. 80% Gülle) mit niedriger Leistung: Sondervergütungsklasse nach EEG 2014 Förderberechtigungen werden nicht ausgeschrieben Gülleanlagen mit höherer Leistung. & Sonstige Anlagen < 100 kw Bem. Förderberechtigungen werden nicht ausgeschrieben anzulegender Wert entspricht dem höchsten noch bezuschlagten Gebot
7 Bewertung Eckpunktepapier Keine Ausschreibung für Bioenergie-Neuanlagen Ausbaupfad wird nicht erreicht! Akuter Nachbesserungsbedarf! Ausschreibungen von Bestandsanlagen werden untersucht Bioenergieverbände unterstützen diesen Weg! Biomasseausschreibungen als Verordnungsermächtigung Ausschreibungen müssen Teil der EEG-Novelle 2016 sein! Wichtige Prämisse: 100 MW Ausbaupfad muss tatsächlicher Ausbau sein! Bestandskapazitäten einbeziehen! Stabile Stromversorgung aus Biomasse!
8 Es wird behauptet, dass der FvB unbedingt Ausschreibungen möchte FvB sieht die Nachteile von Ausschreibungen aber EEG 2016 ist Ausschreibungsgesetz BMWi lässt bei festgelegten Vergütungen keine höheren Werte als EEG 2014 zu auch im Modell des FvB sind Festvergütungskomponenten enthalten der FvB des Fokus auf Neuanalagen hat FvB geht Richtung Ausschreibung mit dem zentralen Ziel den Bestand zu erhalten Neuanlagen haben größere Probleme mit Ausschreibungen die Länder und MDB sich für Festvergütungen entschieden hätten AMK aufgrund Einzelstimmen nicht Ausschreibungen als Konsens Viele Politiker sich Festpreismodell vorstellen können Durchsetzung?! Fakt ist aber auch, dass der Weg voller Hürden ist und der FvB die politischen Entwicklungen besser kommunizieren muss! 04. November 2015
9 Ausblick: Politischer Zeitplan Juli 2015: BMWi-Eckpunkte Ausschreibungsgesetz für alle EE bis Oktober 2015: Verbändekonsultation Eckpunkte Parallel: Wissenschaftl. Vorhaben Ausschreibungen Bioenergie Q4 2015: Referentenentwurf / Ressortabstimmung Januar 2016: Länder- und Verbändeanhörung Februar/März 2016: Kabinettsbeschluss Q : Parlamentarisches Verfahren Q4 2016: Erste Ausschreibungsrunden Notfalls danach: Verordnung Ausschreibungen Biomasse
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eine Auswahl an Infomaterialien für Ihre Öffentlichkeitsarbeit Die Komplette Übersicht finden Sie unter / Produktübersicht
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