Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI. Rainer Guse IHR persönlicher Pflegeservice. Entgeltverzeichnis. Gültig ab
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- Irma Stein
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1 Leistungsübersicht Verbindliche Hinweise zu den en Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitger Die Erläuterungen zum system in der Fassung vom sind verbindliche Bestandteile dieser Anlage. Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines es sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig. Der jeweilige ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden. In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im system aufgeführten Leistungen nach 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des katalogs sind. Übersicht der e SGB XI Preis Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 0, Ganzwaschung 1. Waschen, Duschen, Baden ,22 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege LK 2, 15a - 21, Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches Teilwaschung 1.Teilwaschung (z.b. Intimbereich) ,39 2.Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege LK 1, 15a - 21, Haarpflege 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches Ausscheidungen 1. Utensilien bereitstellen, anreichen 100 5,18 2. zur Toilette führen 3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, LK 16-21, Überwachung der Ausscheidung 5. Entsorgen, Reinigen des Gerätes und des Bettes 6. Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels) 7. Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung 8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. Intimpflege Gültig ab Seite 1 von 6
2 Selbständige 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung 100 5,18 Nahrungsaufnahme (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen 3. Entsorgen der benötigten Materialien 4. Säubern des Arbeitsbereiches LK 5; 16-18; 20; Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen Hilfe bei der 1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung ,94 Nahrungsaufnahme (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen 3. Darreichung der Nahrung LK 4, 15a-18;20; 24;27,28 4. Entsorgen der benötigten Materialien 5. Säubern des Arbeitsbereiches (spülen) 6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) 7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.b. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen Sondenernährung 1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung 100 5,18 bei implantierter 2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung Magensonde (PEG) 3. Nachbereitung LK 16, 17, 27, Richten des Bettes 100 5,18 2. Wechseln der Bettwäsche 3. Körper- und situationsgerechtes Lagern 4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz LK 16-18; 20, von Lagerungshilfen Mobilisation 1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett 180 9,32 2. An- / Auskleiden incl. An- und Ablegen von Mindesteinsatzdauer Körperersatzstücken 15 Minuten; nur als 3. Aufstehen / Zubettgehen selbständige Leistung abrechnbar 4. Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen 5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung LK 16-17; Hilfe beim Treppensteigen Behördengänge 1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn ,63 und Arztbesuche persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist LK 15a Beheizen des 1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im 60 3,11 Wohnbereiches Wohnungsumfeld 2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-, Zentralheizung) LK gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen Gültig ab Seite 2 von 6
3 Einkaufen 1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs (Abrufempfehlung bis zu 2. Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und 2 x je Woche) notwendige Besorgung; (z.b. Bank- und Behördengänge) 3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel 4. Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmittel LK 15a Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen Zubereiten von warmen Speisen LK 16, 17, 27, Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel 2. Zubereiten von warmen Speisen 3. Säubern des Arbeitsbereiches (z.b. Spülen) 4. Entsorgen des verbrauchten Materials 150 7, , Reinigen der Wohnung 1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z.b. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) ,95 (Abrufempfehlung alle 2. Trennen und Entsorgen des Abfalls 14 Tage) 3. Keine Grundreinigung Waschen und Pflegen 1. Waschen und trocknen ,63 der Wäsche u. Kleidung 2. Bügeln 3. Ausbessern (Abrufempfehlung: 4. Sortieren und einräumen 1 x wöchentlich) 5. Schuhpflege Hausbesuchspauschale 1. Anfahrt 2,00 (bis zu 2 x je Tag abrechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag 2. Dokumentation 15a a Erhöhte 1. Anfahrt 4,91 Hausbesuchspauschale 2. Dokumentation (bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1x je Tag abrechenbar) Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1 x je Tag abrechenbar. Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungs-komplexe 03, 04, 06 bis 08, 10,12, 27, 28, 29 oder 30 je Einsatz Gültig ab Seite 3 von 6
4 Erstgespräch 1. Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes ,82 (vor Aufnahme der Pflege) 2. Feststellung der Pflegeprobleme incl. Hausbesuchspauschale 3. Feststellung der Ressourcen d. Pflegebedürftigen 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des Pflegevertrages 5. Planung der Pflegeeinsätze 6. Informationen über weitere Hilfen 7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeum-feldes (wie z.b. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote 10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung 16 a a Folgebesuch 1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld incl. Hausbesuchspauschale 2. Feststellen von neuen Pflegeproblemen 3. Feststellung der Ressourcen d. Pflegebedürftigen 4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des modifizierten Pflegevertrages 5. Planung der Pflegeeinsätze 6. Informationen über weitere Hilfen 7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt 8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeum-feldes (wie z.b. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers 9. Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote 10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung , Beratungsbesuch 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen Stufe 1 22,00 nach 37.3 SGB XI 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen nach Stufe 1 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekurse 17a a Beratungsbesuch 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen nach 37.3 SGB XI 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen Stufe 2 22,00 nach Stufe 2 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekurse 17b b Beratungsbesuch 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen Stufe 3 32,00 nach 37.3 SGB XI 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen nach Stufe 3 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekurse 17c c Beratungsbesuch nach 1. Beratung und Unterstützung der Angehörigen bzw. Betreuungsperson 37.3 Satz 6 SGB XI 2. Einschätzung der individuellen Situation nach Stufe 0 3. Hinweise auf Hilfestellungen 4. Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten Stufe 0 21,00 Gültig ab Seite 4 von 6
5 Verbundene e Große Grundpflege e: ,57 mit Lagern/Betten und 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) selbständiger Nahrungsaufnahme 04 Selbständige Nahrungsaufnahme Große Grundpflege e: ,29 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) Kleine Grundpflege e: ,29 mit Lagern/Betten und 02 Teilwaschung selbständiger Nahrungsaufnahme 04 Selbständige Nahrungsaufnahme Kleine Grundpflege e: ,01 02 Teilwaschung Große hauswirtschaftliche e: ,34 Versorgung 13 Reinigen der Wohnung 14 Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung e: Große Grundpflege 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) ,92 mit Lagern/Betten Große Grundpflege e: ,30 mit Lagern/Betten und 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Kleine Grundpflege e: ,12 mit Lagern/Betten 02 Teilwaschung Kleine Grundpflege e ,02 mit Lagern/Betten und 02 Teilwaschung Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Kleine pflegerische Hilfestellung 1 ( LK 1-15,16-30) 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes 100 5,18 Gültig ab Seite 5 von 6
6 Kleine pflegerische 1. An- und/oder Auskleiden 100 5,18 Hilfestellung 2 (incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen ( 3. Richten des Bettes LK 1-15, 16-30) Kleine pflegerische e 170 8,80 Hilfestellung 3 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 ( LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16-28) 28 Kleine pflegerische Hilfestellung Kleine pflegerische 1. Wechseln der Bettwäsche 80 4,14 Hilfestellung 4 2. Richten des Bettes ( LK 7, 13, 14, 16-18, 20, 22, 23-28) Gültig ab Seite 6 von 6
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