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1 Informationen für die Gästefans Liebe Gästefans, auf dieser Seite möchten wir Euch gerne alle Informationen für Euren Besuch bei unseren Heimspielen in der 3. Liga mitteilen. Wir wünschen Euch einen tollen und fairen Fußballtag in unserer Ausweichspielstätte in Reutlingen. Mitte Mai 2014 begannen die Bauarbeiten zum Neubau der Haupttribüne und der Einbau der Rasenheizung in unserem traditionsreichen GAZi-Stadion auf der Waldau. Bis voraussichtlich 15. Februar 2015 wird der SVK seine Heimspiele im Reutlinger Stadion An der Kreuzeiche durchführen. Nach erfolgtem Umbau werden die Kickers im Laufe der Rückrunde wieder ins GAZi-Stadion auf der Waldau zurückkehren. Eine definitive Anzahl an Spielen in Reutlingen ist aber noch nicht absehbar, die Kickers planen mit 13 Spielen in Reutlingen und 6 Spielen in Degerloch. Wir werden für Euch die Haupt-Ansprechpartner sein und versuchen alles in die Wege zu leiten, um Euch den Aufenthalt bei uns in Reutlingen bzw. in Stuttgart so angenehm wie nur möglich zu gestalten. Die Stuttgarter Kickers wünschen allen Fans eine angenehme Anreise und schöne Stunden bei den Blauen. Steffen Eigel Gerd Andrae Fanbeauftragter stellv. Fanbeauftragter / Behindertenbeauftragter Mobil: / Mobil: 0157 / fanbeauftragter@stuttgarter-kickers.de behindertenbeauftragter@stuttgarter-kickers.de Seite 1 von 8

2 Gästebereich: Die Gästefans sind im Stehplatz-Block 5 / V (1200 Plätze, unüberdacht) und falls erforderlich Block 4 / IV (1500 Plätze, unüberdacht) untergebracht, wobei insgesamt eine Kapazität von bis zu Gästefans möglich ist. Sitzplätze für die Gästefans befinden sich im Block DD der Haupttribüne. Bitte beachtet, dass bei Risikospielen die Tickets eventuell über den eigenen Verein zu beziehen sind. Kickers-Fanblock: Der Block A,AA,B,BB auf der Haupttribüne ist der offizielle Fanblock der Stuttgarter Kickers und daher ausschließlich den heimischen Kickers-Fans vorbehalten. Fans mit Fanutensilien des Gastvereins werden aus diesem Bereich verwiesen. Stadion- und Tageskassenöffnung ist immer 75 Minuten vor Spielbeginn. Stehplatzbereich: Der Zugang zum Stehplatzbereich erfolgt über den Gästezugang, dort stehen Euch separate Kassen, Catering, Toiletten und ein Verwahr-Container zur Verfügung. Sitzplatzbereich: Einen exklusiven Sitzplatzbereich für Gästefans gibt es nicht, daher können Sitzplatzkarten nur für den Bereich der Haupttribüne (Block DD) erworben werden. Der Zugang erfolgt über die Kassenanlagen Haupttribüne. Rollstuhlfahrer / Behinderte / Versehrte / Blinde: Rollstuhlfahrer sitzen direkt am Spielfeldrand und bezahlen den ermäßigten Stehplatz-Betrag. Die Rollstuhlfahrer-Tickets gibt es aber nur an den Kassenanlage an der Haupttribüne, nicht an der Gäste-Kassenanlage. Auch Behinderte / Versehrte / Blinde bezahlen den ermäßigten Betrag für eine Steh- oder Sitzplatz-Karte, einen separaten Bereich auf den Tribünen gibt es nicht. Eine Begleitperson - falls nötig - erhält normalerweise freien Eintritt, darf aber auch gerne ein Ticket erwerben. Begleitpersonen erhalten aber nur für den Stehplatz-Bereich freien Eintritt. Auf dem Parkplatz P6 direkt vor der Haupttribüne stehen kostenfreie Behinderten-Parkplätze zur Verfügung. Die Eintrittspreise: Sitzplatz Haupttribüne Block DD (alle überdacht) Erwachsener / Vollzahler Ermäßigter Personenkreis Kinder / Jugendliche 25,00 Euro 18,00 Euro 14,00 Euro Stehplatz Gästeblock 5 und / oder 4 (alle unüberdacht) Erwachsener / Vollzahler 10,00 Euro Ermäßigter Personenkreis 9,00 Euro Kinder / Jugendliche 7,00 Euro Seite 2 von 8

3 Ermäßigter Personenkreis: Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende, Behinderte und Rentner bezahlen den ermäßigten Betrag, wenn der entsprechende amtliche Nachweis der Ermäßigung beim Kauf vorgelegt und am Spieltag beim Betreten des Stadions auf Verlangen vorgezeigt wird Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre bis einschließlich 16 Jahre bezahlen den Kinderpreis. Kinder bis 5 Jahre bezahlen keinen Eintritt, benötigen aus Versicherungsgründen aber eine Kinder-Freikarte, die an jeder Tageskasse am Stadion erhältlich ist. Diese Kinder-Freikarten sind Stehplatz- Freikarten, aber in Verbindung mit einer Haupttribünenkarte der Eltern / des Erziehungsberechtigten / der Begleitung berechtigt diese auch für die Haupttribüne (sog. Schoßkarte ). Das Kind sitzt dann auf dem Schoß der Eltern / des Erziehungsberechtigten / der Begleitung und nicht auf einem eigenen Sitzplatz. Wenn das Kind einen eigenen Sitzplatz haben soll, muss entsprechend eine Karte zum Kinderpreis erworben werden. Tickets für den VIP-Bereich und Rollstuhlfahrer-Karten: müssen über die Kickers bezogen werden. Anreise: Adresse: Stadion "An der Kreuzeiche", An der Kreuzeiche 23, Reutlingen Anfahrt mit dem Zug: Für Gästefans, die dem Zug nach Reutlingen an- und abreisen möchten, bieten sich die Angebote der Deutschen Bahn mit dem Baden-Württemberg-Ticket ab 23,- Euro oder dem Schönes-Wochenende-Ticket für 44,- Euro an. Damit können bis zu fünf Fans günstig in allen DB-Nahverkehrszügen und den Verbundverkehrsmitteln (S-, U-, Straßenbahn, Bussen) in Stuttgart (VVS) und Reutlingen (RSV) zu den Spielen kommen. Zugverbindungen Hinfahrt (Samstag-Spieltag): IRE 3257 ab Stuttgart Hbf Uhr an Reutlingen Hbf Uhr RE ab Stuttgart Hbf Uhr an Reutlingen Hbf Uhr RE & RB ab Stuttgart Hbf Uhr an Reutlingen Hbf Uhr mit Umstieg in Plochingen Zugverbindungen Rückfahrt (Samstag-Spieltag): RB & RE ab Reutlingen Hbf Uhr über Umstieg in Plochingen an Stuttgart Hbf Uhr RE ab Reutlingen Hbf Uhr an Stuttgart Hbf Uhr IRE 3266 ab Reutlingen Hbf Uhr an Stuttgart Hbf Uhr Shuttle-Busse für die bahnreisenden Fans: vom Bahnhof Reutlingen werden getrennte Shuttle-Busse für die Kickers- und Gäste-Fans kostenfrei eingesetzt, da ein Fußmarsch durch die City nicht erwünscht ist. Eine Stadtbahn/U-Bahn gibt es in Reutlingen nicht, die Eintrittskarten sind keine KombiTickets für den normalen öffentlichen Nahverkehr außer den Shuttle-Bussen. Parkbereich für Bus und PKWs: Für Gästebusse, Kleintransporter oder PKWs steht auf dem Gästeparkplatz P1 beim Freibad / Verkehrsübungsplatz ausreichend kostenfreier Parkraum zur Verfügung. Seite 3 von 8

4 Anfahrtsbeschreibung mit dem PKW: Über die A8 bis Ausfahrt Stuttgart Möhringen / Degerloch bzw. Tübingen / Reutlingen, hier abfahren und die B27 in Richtung Reutlingen/Tübingen bis Ausfahrt Reutlingen fahren. Dann weiter über die B464 bis kurz vor der Ortseinfahrt Reutlingen und an der Kreuzung rechts auf die L378, die Rommelsbacher Strasse einbiegen. Der Hauptstraße und den Piktogrammen / Beschilderung bis zur Alteburgstraße / L383 folgen. Der Gästeparkplatz P1 beim Freibad/Verkehrsübungsplatz ist über die Zielstraße Hermann-Hesse-Straße / An der Kreuzeiche anzufahren. Das Stadion ist von diesem Parkplatz aus über einen kurzen Fußmarsch über das Sportgelände erreichbar. Umweltplakette: Teile von Reutlingen befinden sich in einer Umweltzone, in die Sie nur mit einer gültigen Umweltplakette einfahren dürfen. Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette dürfen nicht mehr einfahren. Fanutensilien: Grundsätzlich gilt: Alle Fanmaterialien müssen über den Fanbeauftragten des Gastvereins mit der entsprechend Anzahl angefragt werden. Die Mitnahme von Fahnen mit einer Stocklänge von maximal 1,50m ist immer gestattet, Zaunfahnen dürfen nach Absprache vorne am Zaun, an den Wellenbrechern und im leeren Pufferblock angebracht werden. Werbebanden dürfen selbstverständlich nicht überhangen werden. Ein Megaphon und eine Trommel (halbseitig offen) sind ebenfalls erlaubt. Schwenkfahnen und Doppelhalter können wir jedoch nur nach Absprache mit den Sicherheitsbehörden genehmigen. Gleiches gilt für Besonderheiten wie Spruchbänder und Choreographien. Gepäck und Verpflegung: Taschen, Rucksäcke etc. müssen grundsätzlich am Gästeeingang an dem Verwahrcontainer abgegeben werden, die Aufbewahrung ist kostenlos möglich. Gürteltaschen sind hingegen erlaubt. Im Gästebereich gibt es einen Cateringstand. Zusätzlich gibt es auf dem Parkplatz beim Zugang zum Gästeblock einen Kiosk. Dort erworbene Speisen und Getränke dürfen jedoch nicht mit ins Stadion genommen werden. Seite 4 von 8

5 Fans mit Stadionverbot: Sollten Fans von Euch mit einem bundesweiten Stadionverbot zum Spiel anreisen, besteht die Möglichkeit, dass diese sich auf dem Gästeparkplatz P1 aufhalten. Sollten sich die Fans entsprechend benehmen, wird dies von der Polizei so geduldet. Bei Risikospielen oder Vorfällen kann diese Duldung direkt am Stadion aber aufgehoben und ein Aufenthaltsverbot für das Stadiongebiet ausgesprochen werden. Sonstiges: Den Anweisungen der Polizei und des Ordnungspersonals der Stuttgarter Kickers ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich hat sich auch jeder Besucher an die Stadionordnung (siehe nächste Seiten) zu halten. Seite 5 von 8

6 Stadionordnung / Satzung zur Benutzung des Stadions Kreuzeiche und des Carl-Diem-Stadions vom Aufgrund der 4 und 10 (Abs. 2) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom (Ges.Bl. S. 577), zuletzt geändert am (Ges.Bl. S. 101), hat der Gemeinderat der Stadt Reutlingen am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1: Die Satzung zur Benutzung des Stadions Kreuzeiche und des Carl-Diem-Stadions erhält folgende Fassung: 1 Zweckbestimmung (1) Die Stadien dienen dem Schul- und Vereinssport. Darüber hinaus können Veranstaltungen nichtsportlicher Art zugelassen werden. (2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen der Stadien besteht nur im Rahmen des in Absatz 1 genannten Zweckes. (3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung der Stadien richten sich nach bürgerlichem Recht. (4) Über die Überlassung entscheidet das Schul-, Kultur- und Sportamt der Stadt Reutlingen. 2 Geltungsbereich Diese Stadionordnung gilt innerhalb des umfriedeten Bereichs der beiden Stadien. 3 Aufenthalt (1) Im Geltungsbereich der Stadionordnung darf sich nicht aufhalten, wer unter Einwirkung berauschender Mittel steht, Hunde oder gemäß 7 Abs. (2) der Stadionordnung verbotene Gegenstände bei sich führt oder die Absicht hat, die Sicherheit zu gefährden. (2) Bei Veranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird, ist zum Zutritt in die Stadien nur berechtigt, wer im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder eines sonstigen Berechtigungsausweises ist oder seine Aufenthaltsberechtigung auf andere Art nachweisen kann. (3) Besucher haben den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz einzunehmen. Aus Sicherheitsgründen sowie zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei verpflichtet, einen anderen als den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einzunehmen. 4 Eingangskontrolle (1) Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind beim Betreten des umfriedeten Bereichs sowie im umfriedeten Bereich der Stadien auf Verlangen dem Ordnungsdienst sowie der Polizei vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen. (2) Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher - auch mit technischen Hilfsmitteln - auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen. 5 Verhalten in den Stadien (1) Innerhalb der Stadien hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt werden. (2) Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes und des Stadionsprechers und der Polizei sowie sonstiger berechtigter Personen Folge zu leisten. (3) Die Auf- und Abgänge, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Seite 6 von 8

7 (4) Es ist insbesondere untersagt a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielflächen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern; b) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei zu betreten; c) Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in Besucherbereiche zu werfen bzw. zu schütten; d) Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen; e) ohne Erlaubnis der Stadt gewerbsmäßig Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten; g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. die Stadien in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen. 6 Inverwahrnahme von Sachen Soweit Besucher Gegenstände mit sich führen, die im Einzelfall eine Gefährdung der Zuschauer verursachen können oder eine passive Bewaffnung darstellen, z. B. Regenschirme, Bierkrüge, Flaschen oder Motorhelme, wird ihnen beim Einlass durch Stadionordner die Gelegenheit eingeräumt, diese bis Ende des Spiels zu hinterlegen. Nach Spielende bzw. bei endgültigem Verlassen des Stadions sind die hinterlegten Sachen herauszugeben. Bei Nichtabholung werden die Sachen der Fundbehörde zugeführt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist verwertet bzw. vernichtet. 7 Verbote (1) Den Besuchern ist das Mitführen von Hunden untersagt. (2) Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: a) Waffen, Gassprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind. b) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. c) sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle oder Kisten. d) Fahnen und Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen. e) alkoholische Getränke aller Art. 8 Zuwiderhandlungen (1) Personen, die gegen die Stadionordnung verstoßen oder die Weisungen des Veranstalters, des Ordnungsdienstes oder der Polizei nicht befolgen oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, können am Betreten der Stadien gehindert oder aus ihnen verwiesen werden. (2) Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Stadionverbot erteilt werden. (3) Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht. Seite 7 von 8

8 9 Haftung (1) Die Besucher betreten oder benutzen die Stadien auf eigene Gefahr. (2) Die Haftung trägt der jeweilige Veranstalter. Die Stadt haftet nur für Personen- und Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Bediensteten verursacht werden. Verletzte oder Geschädigte haben sich unverzüglich mit den Veranstaltern in Verbindung zu setzen. 10 Video-Überwachung Die Stadien können mit Video-Kameras überwacht werden. Artikel 2: Die Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für das Stadion Kreuzeiche vom , Amtsblatt Nr. 24 vom , außer Kraft. Bürgermeisteramt gez. Dr. Schultes Oberbürgermeister Seite 8 von 8

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