Informationen für die Gästefans
|
|
- Brigitte Pohl
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen für die Gästefans Liebe Gästefans, auf dieser Seite möchten wir Euch gerne alle Informationen für Euren Besuch bei unseren Heimspielen in der 3. Liga mitteilen. Wir wünschen Euch einen tollen und fairen Fußballtag in unserer Ausweichspielstätte in Reutlingen. Mitte Mai 2014 begannen die Bauarbeiten zum Neubau der Haupttribüne und der Einbau der Rasenheizung in unserem traditionsreichen GAZi-Stadion auf der Waldau. Bis voraussichtlich 15. Februar 2015 wird der SVK seine Heimspiele im Reutlinger Stadion An der Kreuzeiche durchführen. Nach erfolgtem Umbau werden die Kickers im Laufe der Rückrunde wieder ins GAZi-Stadion auf der Waldau zurückkehren. Eine definitive Anzahl an Spielen in Reutlingen ist aber noch nicht absehbar, die Kickers planen mit 13 Spielen in Reutlingen und 6 Spielen in Degerloch. Wir werden für Euch die Haupt-Ansprechpartner sein und versuchen alles in die Wege zu leiten, um Euch den Aufenthalt bei uns in Reutlingen bzw. in Stuttgart so angenehm wie nur möglich zu gestalten. Die Stuttgarter Kickers wünschen allen Fans eine angenehme Anreise und schöne Stunden bei den Blauen. Steffen Eigel Gerd Andrae Fanbeauftragter stellv. Fanbeauftragter / Behindertenbeauftragter Mobil: / Mobil: 0157 / fanbeauftragter@stuttgarter-kickers.de behindertenbeauftragter@stuttgarter-kickers.de Seite 1 von 8
2 Gästebereich: Die Gästefans sind im Stehplatz-Block 5 / V (1200 Plätze, unüberdacht) und falls erforderlich Block 4 / IV (1500 Plätze, unüberdacht) untergebracht, wobei insgesamt eine Kapazität von bis zu Gästefans möglich ist. Sitzplätze für die Gästefans befinden sich im Block DD der Haupttribüne. Bitte beachtet, dass bei Risikospielen die Tickets eventuell über den eigenen Verein zu beziehen sind. Kickers-Fanblock: Der Block A,AA,B,BB auf der Haupttribüne ist der offizielle Fanblock der Stuttgarter Kickers und daher ausschließlich den heimischen Kickers-Fans vorbehalten. Fans mit Fanutensilien des Gastvereins werden aus diesem Bereich verwiesen. Stadion- und Tageskassenöffnung ist immer 75 Minuten vor Spielbeginn. Stehplatzbereich: Der Zugang zum Stehplatzbereich erfolgt über den Gästezugang, dort stehen Euch separate Kassen, Catering, Toiletten und ein Verwahr-Container zur Verfügung. Sitzplatzbereich: Einen exklusiven Sitzplatzbereich für Gästefans gibt es nicht, daher können Sitzplatzkarten nur für den Bereich der Haupttribüne (Block DD) erworben werden. Der Zugang erfolgt über die Kassenanlagen Haupttribüne. Rollstuhlfahrer / Behinderte / Versehrte / Blinde: Rollstuhlfahrer sitzen direkt am Spielfeldrand und bezahlen den ermäßigten Stehplatz-Betrag. Die Rollstuhlfahrer-Tickets gibt es aber nur an den Kassenanlage an der Haupttribüne, nicht an der Gäste-Kassenanlage. Auch Behinderte / Versehrte / Blinde bezahlen den ermäßigten Betrag für eine Steh- oder Sitzplatz-Karte, einen separaten Bereich auf den Tribünen gibt es nicht. Eine Begleitperson - falls nötig - erhält normalerweise freien Eintritt, darf aber auch gerne ein Ticket erwerben. Begleitpersonen erhalten aber nur für den Stehplatz-Bereich freien Eintritt. Auf dem Parkplatz P6 direkt vor der Haupttribüne stehen kostenfreie Behinderten-Parkplätze zur Verfügung. Die Eintrittspreise: Sitzplatz Haupttribüne Block DD (alle überdacht) Erwachsener / Vollzahler Ermäßigter Personenkreis Kinder / Jugendliche 25,00 Euro 18,00 Euro 14,00 Euro Stehplatz Gästeblock 5 und / oder 4 (alle unüberdacht) Erwachsener / Vollzahler 10,00 Euro Ermäßigter Personenkreis 9,00 Euro Kinder / Jugendliche 7,00 Euro Seite 2 von 8
3 Ermäßigter Personenkreis: Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende, Behinderte und Rentner bezahlen den ermäßigten Betrag, wenn der entsprechende amtliche Nachweis der Ermäßigung beim Kauf vorgelegt und am Spieltag beim Betreten des Stadions auf Verlangen vorgezeigt wird Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre bis einschließlich 16 Jahre bezahlen den Kinderpreis. Kinder bis 5 Jahre bezahlen keinen Eintritt, benötigen aus Versicherungsgründen aber eine Kinder-Freikarte, die an jeder Tageskasse am Stadion erhältlich ist. Diese Kinder-Freikarten sind Stehplatz- Freikarten, aber in Verbindung mit einer Haupttribünenkarte der Eltern / des Erziehungsberechtigten / der Begleitung berechtigt diese auch für die Haupttribüne (sog. Schoßkarte ). Das Kind sitzt dann auf dem Schoß der Eltern / des Erziehungsberechtigten / der Begleitung und nicht auf einem eigenen Sitzplatz. Wenn das Kind einen eigenen Sitzplatz haben soll, muss entsprechend eine Karte zum Kinderpreis erworben werden. Tickets für den VIP-Bereich und Rollstuhlfahrer-Karten: müssen über die Kickers bezogen werden. Anreise: Adresse: Stadion "An der Kreuzeiche", An der Kreuzeiche 23, Reutlingen Anfahrt mit dem Zug: Für Gästefans, die dem Zug nach Reutlingen an- und abreisen möchten, bieten sich die Angebote der Deutschen Bahn mit dem Baden-Württemberg-Ticket ab 23,- Euro oder dem Schönes-Wochenende-Ticket für 44,- Euro an. Damit können bis zu fünf Fans günstig in allen DB-Nahverkehrszügen und den Verbundverkehrsmitteln (S-, U-, Straßenbahn, Bussen) in Stuttgart (VVS) und Reutlingen (RSV) zu den Spielen kommen. Zugverbindungen Hinfahrt (Samstag-Spieltag): IRE 3257 ab Stuttgart Hbf Uhr an Reutlingen Hbf Uhr RE ab Stuttgart Hbf Uhr an Reutlingen Hbf Uhr RE & RB ab Stuttgart Hbf Uhr an Reutlingen Hbf Uhr mit Umstieg in Plochingen Zugverbindungen Rückfahrt (Samstag-Spieltag): RB & RE ab Reutlingen Hbf Uhr über Umstieg in Plochingen an Stuttgart Hbf Uhr RE ab Reutlingen Hbf Uhr an Stuttgart Hbf Uhr IRE 3266 ab Reutlingen Hbf Uhr an Stuttgart Hbf Uhr Shuttle-Busse für die bahnreisenden Fans: vom Bahnhof Reutlingen werden getrennte Shuttle-Busse für die Kickers- und Gäste-Fans kostenfrei eingesetzt, da ein Fußmarsch durch die City nicht erwünscht ist. Eine Stadtbahn/U-Bahn gibt es in Reutlingen nicht, die Eintrittskarten sind keine KombiTickets für den normalen öffentlichen Nahverkehr außer den Shuttle-Bussen. Parkbereich für Bus und PKWs: Für Gästebusse, Kleintransporter oder PKWs steht auf dem Gästeparkplatz P1 beim Freibad / Verkehrsübungsplatz ausreichend kostenfreier Parkraum zur Verfügung. Seite 3 von 8
4 Anfahrtsbeschreibung mit dem PKW: Über die A8 bis Ausfahrt Stuttgart Möhringen / Degerloch bzw. Tübingen / Reutlingen, hier abfahren und die B27 in Richtung Reutlingen/Tübingen bis Ausfahrt Reutlingen fahren. Dann weiter über die B464 bis kurz vor der Ortseinfahrt Reutlingen und an der Kreuzung rechts auf die L378, die Rommelsbacher Strasse einbiegen. Der Hauptstraße und den Piktogrammen / Beschilderung bis zur Alteburgstraße / L383 folgen. Der Gästeparkplatz P1 beim Freibad/Verkehrsübungsplatz ist über die Zielstraße Hermann-Hesse-Straße / An der Kreuzeiche anzufahren. Das Stadion ist von diesem Parkplatz aus über einen kurzen Fußmarsch über das Sportgelände erreichbar. Umweltplakette: Teile von Reutlingen befinden sich in einer Umweltzone, in die Sie nur mit einer gültigen Umweltplakette einfahren dürfen. Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette dürfen nicht mehr einfahren. Fanutensilien: Grundsätzlich gilt: Alle Fanmaterialien müssen über den Fanbeauftragten des Gastvereins mit der entsprechend Anzahl angefragt werden. Die Mitnahme von Fahnen mit einer Stocklänge von maximal 1,50m ist immer gestattet, Zaunfahnen dürfen nach Absprache vorne am Zaun, an den Wellenbrechern und im leeren Pufferblock angebracht werden. Werbebanden dürfen selbstverständlich nicht überhangen werden. Ein Megaphon und eine Trommel (halbseitig offen) sind ebenfalls erlaubt. Schwenkfahnen und Doppelhalter können wir jedoch nur nach Absprache mit den Sicherheitsbehörden genehmigen. Gleiches gilt für Besonderheiten wie Spruchbänder und Choreographien. Gepäck und Verpflegung: Taschen, Rucksäcke etc. müssen grundsätzlich am Gästeeingang an dem Verwahrcontainer abgegeben werden, die Aufbewahrung ist kostenlos möglich. Gürteltaschen sind hingegen erlaubt. Im Gästebereich gibt es einen Cateringstand. Zusätzlich gibt es auf dem Parkplatz beim Zugang zum Gästeblock einen Kiosk. Dort erworbene Speisen und Getränke dürfen jedoch nicht mit ins Stadion genommen werden. Seite 4 von 8
5 Fans mit Stadionverbot: Sollten Fans von Euch mit einem bundesweiten Stadionverbot zum Spiel anreisen, besteht die Möglichkeit, dass diese sich auf dem Gästeparkplatz P1 aufhalten. Sollten sich die Fans entsprechend benehmen, wird dies von der Polizei so geduldet. Bei Risikospielen oder Vorfällen kann diese Duldung direkt am Stadion aber aufgehoben und ein Aufenthaltsverbot für das Stadiongebiet ausgesprochen werden. Sonstiges: Den Anweisungen der Polizei und des Ordnungspersonals der Stuttgarter Kickers ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich hat sich auch jeder Besucher an die Stadionordnung (siehe nächste Seiten) zu halten. Seite 5 von 8
6 Stadionordnung / Satzung zur Benutzung des Stadions Kreuzeiche und des Carl-Diem-Stadions vom Aufgrund der 4 und 10 (Abs. 2) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom (Ges.Bl. S. 577), zuletzt geändert am (Ges.Bl. S. 101), hat der Gemeinderat der Stadt Reutlingen am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1: Die Satzung zur Benutzung des Stadions Kreuzeiche und des Carl-Diem-Stadions erhält folgende Fassung: 1 Zweckbestimmung (1) Die Stadien dienen dem Schul- und Vereinssport. Darüber hinaus können Veranstaltungen nichtsportlicher Art zugelassen werden. (2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen der Stadien besteht nur im Rahmen des in Absatz 1 genannten Zweckes. (3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung der Stadien richten sich nach bürgerlichem Recht. (4) Über die Überlassung entscheidet das Schul-, Kultur- und Sportamt der Stadt Reutlingen. 2 Geltungsbereich Diese Stadionordnung gilt innerhalb des umfriedeten Bereichs der beiden Stadien. 3 Aufenthalt (1) Im Geltungsbereich der Stadionordnung darf sich nicht aufhalten, wer unter Einwirkung berauschender Mittel steht, Hunde oder gemäß 7 Abs. (2) der Stadionordnung verbotene Gegenstände bei sich führt oder die Absicht hat, die Sicherheit zu gefährden. (2) Bei Veranstaltungen, für die Eintrittsgeld erhoben wird, ist zum Zutritt in die Stadien nur berechtigt, wer im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder eines sonstigen Berechtigungsausweises ist oder seine Aufenthaltsberechtigung auf andere Art nachweisen kann. (3) Besucher haben den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz einzunehmen. Aus Sicherheitsgründen sowie zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei verpflichtet, einen anderen als den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einzunehmen. 4 Eingangskontrolle (1) Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind beim Betreten des umfriedeten Bereichs sowie im umfriedeten Bereich der Stadien auf Verlangen dem Ordnungsdienst sowie der Polizei vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen. (2) Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher - auch mit technischen Hilfsmitteln - auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen. 5 Verhalten in den Stadien (1) Innerhalb der Stadien hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt werden. (2) Die Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes und des Stadionsprechers und der Polizei sowie sonstiger berechtigter Personen Folge zu leisten. (3) Die Auf- und Abgänge, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Seite 6 von 8
7 (4) Es ist insbesondere untersagt a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielflächen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern; b) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei zu betreten; c) Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in Besucherbereiche zu werfen bzw. zu schütten; d) Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen oder sonstige Feuerwerkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen; e) ohne Erlaubnis der Stadt gewerbsmäßig Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten; g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. die Stadien in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen. 6 Inverwahrnahme von Sachen Soweit Besucher Gegenstände mit sich führen, die im Einzelfall eine Gefährdung der Zuschauer verursachen können oder eine passive Bewaffnung darstellen, z. B. Regenschirme, Bierkrüge, Flaschen oder Motorhelme, wird ihnen beim Einlass durch Stadionordner die Gelegenheit eingeräumt, diese bis Ende des Spiels zu hinterlegen. Nach Spielende bzw. bei endgültigem Verlassen des Stadions sind die hinterlegten Sachen herauszugeben. Bei Nichtabholung werden die Sachen der Fundbehörde zugeführt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist verwertet bzw. vernichtet. 7 Verbote (1) Den Besuchern ist das Mitführen von Hunden untersagt. (2) Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: a) Waffen, Gassprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind. b) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. c) sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle oder Kisten. d) Fahnen und Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen. e) alkoholische Getränke aller Art. 8 Zuwiderhandlungen (1) Personen, die gegen die Stadionordnung verstoßen oder die Weisungen des Veranstalters, des Ordnungsdienstes oder der Polizei nicht befolgen oder die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, können am Betreten der Stadien gehindert oder aus ihnen verwiesen werden. (2) Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Stadionverbot erteilt werden. (3) Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht. Seite 7 von 8
8 9 Haftung (1) Die Besucher betreten oder benutzen die Stadien auf eigene Gefahr. (2) Die Haftung trägt der jeweilige Veranstalter. Die Stadt haftet nur für Personen- und Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Bediensteten verursacht werden. Verletzte oder Geschädigte haben sich unverzüglich mit den Veranstaltern in Verbindung zu setzen. 10 Video-Überwachung Die Stadien können mit Video-Kameras überwacht werden. Artikel 2: Die Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für das Stadion Kreuzeiche vom , Amtsblatt Nr. 24 vom , außer Kraft. Bürgermeisteramt gez. Dr. Schultes Oberbürgermeister Seite 8 von 8
1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung
562.10 Stadionordnung für das Wasenstadion Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Freiberg a. N. in seiner Sitzung vom 24.
MehrSatzung. zur Nutzung der Sportanlage Ludwigspark vom 06.06.2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 17.03.2010
Satzung zur Nutzung der Sportanlage Ludwigspark vom 06.06.2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 17.03.2010 1 Zweckbestimmung Die Satzung dient er geregelten Benutzung, der Ordnung und der Verkehrssicherheit
Mehr(1) Die Stadionordnung gilt für das Holzhofstadion des 1. CfR Pforzheim 1896 e. V., Kanzlerstraße
Polizeiverordnung der Stadt Pforzheim als Ortspolizeibehörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Holzhofstadion des 1. CfR Pforzheim 1896 e. V. (Stadionordnung) vom 31.07.2015
MehrSatzung zur Benutzung des Stadions Kreuzeiche und des Carl-Diem-Stadions
Satzung zur Benutzung des Stadions Kreuzeiche I n h a l t s ü b e r s i c h t Zweckbestimmung 1 Geltungsbereich 2 Aufenthalt 3 Eingangskontrolle 4 Verhalten in den Stadien 5 Inverwahrnahme von Sachen 6
MehrDiese Verordnung gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen im Bereich des Stadions an der Humboldtstraße Bonlanden.
Polizeiverordnung der Stadt Filderstadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadion an der Humboldtstraße in Filderstadt-Bonlanden Aufgrund von 10 Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 1, 15
MehrVom 3. Juli 2008. Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 29/08 vom 17.07.08
Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Fußballspielen im Stadion an der Lennéstraße (PolVO Lennéstraße) 3.6 Vom
MehrStadt 32.110 Chemnitz. Inhalt
Stadt 32.110 Chemnitz Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Fußballspielen im Stadion an der Gellertstraße (PolVO Stadion
MehrFanbrief an die Fans vom FC Erzgebirge Aue
Fanbrief an die Fans vom FC Erzgebirge Aue Am Samstag, dem 07.05.2016, um 13:30 Uhr, findet die Begegnung zwischen dem SC Fortuna Köln und dem FC Erzgebirge Aue statt. Die Kapazität des Stadions ist auf
MehrVeranstaltungsordnung Bürgerfest 25 Jahre Land Brandenburg. Veranstaltungsordnung für die Veranstaltung. 25 Jahre Land Brandenburg. am 26.09.
Veranstaltungsordnung Bürgerfest 25 Jahre Land Brandenburg Veranstaltungsordnung für die Veranstaltung 25 Jahre Land Brandenburg am 26.09.2015 in Potsdam, Alter Markt, Steubenplatz und Neuer Lustgarten
MehrRICHTLINIEN DES KOMITEES SFL BETREF- FEND UNERLAUBTES MITFÜHREN VON GEGEN- STÄNDEN BEIM ZUTRITT ZU DEN STADIEN DER KLUBS DER SFL VOM 17.
RICHTLINIEN DES KOMITEES SFL BETREF- FEND UNERLAUBTES MITFÜHREN VON GEGEN- STÄNDEN BEIM ZUTRITT ZU DEN STADIEN DER KLUBS DER SFL VOM 17. JANUAR 2005 (REVIDIERTE FASSUNG VOM 25. JULI 2014) 1 SWISSFOOTBALLLEAGUE
MehrSatzung über die Benutzung des Stadions an der Humboldtstraße in Filderstadt-Bonlanden
Satzung über die Benutzung des Stadions an der Humboldtstraße in Filderstadt-Bonlanden Aufgrund der 4 und 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert
MehrHausordnung für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2006
Hausordnung für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2006 Präambel Diese Stadion-Hausordnung ( Hausordnung ) ist materiell eine Benutzungsordnung. Sie gilt für das gesamte umfriedete Stadiongelände und
MehrInformation für Behinderte Stand: 15.11.2011
Fachdienst 21 Kultur und Sport Information für Behinderte Stand: 15.11.2011 Die Neue Stadthalle Langen freut sich auf ihre Gäste und will, dass sie sich wohl fühlen. Für Personen, die in ihrer Mobilität
MehrFanbrief an die Fans von Preußen Münster
Fanbrief an die Fans von Preußen Münster Am Dienstag, den 01.03.2016, um 19:00 Uhr, findet die Begegnung zwischen dem SC Fortuna Köln und dem SC Preußen Münster statt. Die Kapazität des Stadions ist auf
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrNeu-/Erstfassung. Tel. 07231/39-2546
Neu-/Erstfassung Verantwortlicher Fachbereich Polizeiverordnung der Stadt Pforzheim zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadion des 1. FC Pforzheim und Umgebung (Stadionordnung)
MehrAnreiseinformationen für das Länderspiel Deutschland Kamerun am 01. Juni 2014 in Mönchengladbach um 20.30 Uhr (Stadionöffnung um 18.
Anreiseinformationen für das Länderspiel Deutschland Kamerun am 01. Juni 2014 in Mönchengladbach um 20.30 Uhr (Stadionöffnung um 18.30 Uhr) Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird ausdrücklich
MehrAQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX
AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene
MehrInformationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr
Informationsbroschüre zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit Ihrer Einladungskarte zu unserer Hauptversammlung am 20.
MehrS a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim
S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof
MehrInformationen für die Gästefans
Informationen für die Gästefans Liebe Gästefans, mit diesem Schreiben möchten wir Euch gerne alle Informationen für Euren Besuch bei unseren Heimspielen in der 3. Liga in unserem neuen GAZi-Stadion auf
MehrHansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R
Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrVerkehrsleitfaden. Stand: Juli 2015
Stand: Juli 2015 Auszug aus Technische Info 08/09/2015 1 Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden,
MehrBenutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus
Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrSATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek
SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.
Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrVerkehrsleitfaden. Stand: August 2011
Stand: August 2011 1 Pariser Straße Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann ab 01.01.2012 nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden, die mit
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrS A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.
30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrDie Fanbetreuung informiert über Berlin
1. Barrierefrei ins Stadion Reiseführer für Menschen mit Behinderung: Hertha BSC Rollstuhlfahrer Rollstuhlplätze befinden sich direkt am Eingang zum Gästeblock. Ingesamt 35 Rollstuhlplätze Kein gesonderter
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrAnleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge
Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie
MehrGebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom 24.11.2006
Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus vom 24.11.2006 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss bekannt gemacht in Kraft getreten vom: am: am: 22. November 2006 24. November
MehrSTADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41
STADT GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: 6 ö Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015 Az.-K: 020.0611; 354.41 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
MehrBetriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage
Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt
MehrFanbrief der Polizei
Fanbrief der Polizei Informationen der Polizei Leverkusen und der Bundespolizeiinspektion Köln anlässlich des Bundesligaspiels zwischen Bayer 04 Leverkusen und FC Schalke 04 am 25.10.2014 in der BayArena.
MehrBadeerlaubnis Freizeitzentrum Annaparkhütte. Erlaubnis zum Ausflug auf den Waldspielplatz Hasenheide
Badeerlaubnis Freizeitzentrum Annaparkhütte Mein Kind darf am mit ins Freibad nach fahren. Es wird dringend empfohlen den Kindern, neben dem Eintrittsgeld ins Bad, ein Taschengeld zur Verpflegung mitzugeben.
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrSatzung über den Wochenmarkt in Neu-Ulm ( Wochenmarktordnung )
Satzung über den Wochenmarkt in Neu-Ulm ( Wochenmarktordnung ) 7/12 Die Große Kreisstadt Neu-Ulm erlässt auf Grund der Art. 21, 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrS a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.
S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.
MehrLeitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Leitfaden für ein Praktikum Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Allgemeines Dieser Praktikumsleitfaden gibt Orientierung und Empfehlungen über den Ablauf und den Inhalt eines Praktikums in der Kreisverwaltung.
MehrBenutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998
Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrUm unsere Gemeindewebseite für Ihre Zwecke zu nutzen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Nutzen Sie unsere Webseite www.kirchstetten.at Um unsere Gemeindewebseite für Ihre Zwecke zu nutzen, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können Veranstaltungen selbst auf unserer Webseite veröffentlichen.
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrAllgemeine Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen geltend für die Nutzung der folgenden Spa Bereiche: Gästehaus & Spa der Villa Lönssee, Hermann Löns Straße 24a, 30900 Wedemark Spa, Fitness & Sauna am Jakob Bolehof, Schnippheide
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrAllgemeines vor Reiseantritt
Personen mit eingeschränkter Mobilität Allgemeines vor Reiseantritt Bitte melden Sie sich an! Sie sollen sich an unserem Flughafen wohl fühlen. Damit Sie den Service erhalten, den Sie wünschen und benötigen,
MehrDie SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.
Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische
MehrStrafgesetzbuch (StGB)
Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung
MehrBenützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos
Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4
MehrProtokoll Fanbeiratssitzung 23.08.06 SC Paderborn 07. Presseraum SC Paderborn 07 (Hermann-Löns-Stadion) 04.10.2006 (unter Vorbehalt)
Veranstaltung: Fanbeiratssitzung Termin: 23.08.2006 Ort: Presseraum SC Paderborn 07 (Hermann-Löns-Stadion) Teilnehmer: Christoph Geise (SC Paderborn 07) Christian Just (SC Paderborn 07) Benjamin Dißen
MehrSHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...
DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie
MehrExklusive VIP Angebote für:
Exklusive VIP Angebote für: DEG DEL Saison 2014 / 2015 DEL Eishockey Saison 2014 / 2015 Erleben Sie die DEG live im ISS DOME und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Gesprächspartnern, Kollegen und Freunden
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrSatzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule
Mehrnach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
MehrFlaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
MehrDas Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach
Der Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 nachstehendes Jugendschutz-Konzept für den Gemeindebereich von Rednitzhembach beschlossen: Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrBenutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001
Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Aufgrund der 7, 8 und 41 (1) Satz 2, Ziffer f der Gemeindeordnung für das Land
MehrEscuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrOrtssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992
Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrHamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Felix-Dahn-Str. 3 20357 Hamburg Tel.: 428 842-842 Benutzungsordnung 1. Allgemeines 1.1 Aufgaben Die Bibliothek
MehrStation 1. Zeitungsstaffelspiel. Das. Aufgabe: Ziel: Wertung: Die Plätze 1 3 erhalten jeweils 10 Punkte, der Rest bekommt jeweils 5 Punkte.
Station 1 Zeitungsstaffelspiel Es werden 5 Zeitungen benötigt. Jeder Spieler steht auf einer Zeitung. Die Gruppe steht hintereinander. Die 5. Zeitung bleibt somit frei, sie liegt am Schluss der Gruppe.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Anlage 2 der DüsseldorfCongress Veranstaltungsgesellschaft mbh für den Verkauf von Tickets für Konzertveranstaltungen der MCT Agentur GmbH (Business Seats) 1. Geltungsbereich,
MehrStadionordnung für das RheinEnergieSTADION
Stadionordnung für das RheinEnergieSTADION RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark Höhenberg 1 Geltungsbereich Diese Stadionordnung
Mehr01 Anmelden auf www.fc-tickets.de
SPÜRBAR ANDERS. 01 Anmelden auf www.fc-tickets.de 2 02 Benutzername und Passwort eingeben Anmelden 1. 2. 3. Nutzen Sie diesen Button nur, wenn Sie kein FC-Mitglied und nicht registriert sind. 3 03 Gewünschtes
MehrBeschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck
SELBSTBESTIMMT LEBEN NORDRHEIN- WESTFALEN Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck Am 7. Mai 2015 führten die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben NRW und das Kompetenzzentrum
MehrDas Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst
Das Freiwillige Soziale Jahr Die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr ist: FSJ Das bedeutet: Junge Menschen arbeiten 1 Jahr in einer gemeinwohl-orientierten Einrichtung. Gemeinwohl-orientierte Einrichtungen
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrIhre Weihnachtsfeier beim Hamburger SV. Firmenevent Weihnachten 2012
Ihre Weihnachtsfeier beim Hamburger SV Firmenevent Weihnachten 2012 Ein SPORTFIVE-Angebot, Hamburg 2012 Ihre Weihnachtsfeier beim HSV Beim HSV weihnachtet es für Sie Gestalten Sie Ihre Firmen-Weihnachtsfeier
MehrAlle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.
Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten
MehrPREISE FÜR MIETOBJEKTE 2016
PREISE FÜR MIETOBJEKTE 2016 MOBILHEIM TRIGANO SYMPA 4/6 PERSONEN OHNE SANITÄRANLAGEN 18 M² Ein Zimmer mit einem Bett 135 cm mit Oberbett, Ein Zimmer mit zwei Schlafplätzen 70 cm mit Oberbett, Ein Wohn-
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrFeiertage in Marvin hinterlegen
von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,
MehrVor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)
5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
Mehr