hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft" genannt)
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- Helmut Wagner
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1 Präambel Vorname und Name Straße und Hausnr. PLZ und Wohnort (nachfolgend "Verkäufer" genannt) hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft" genannt) A unmittelbar als im Handelsregister eingetragener Kommanditist B mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder einen Kommanditanteil im Nominalbetrag (Pflichteinlage) in Höhe von EUR. Die Pflichteinlage ist vollständig eingezahlt. An dem Kommanditanteil bestehen keine Rechte Dritter. Der Verkäufer veräußert und überträgt an Frank Hermann Franziskaweg Stuttgart (nachfolgend "Käufer" genannt) seinen gesamten Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft (nachfolgend "Beteiligung" genannt) 1
2 Kauf- und Übertragungsvertrag Der Verkäufer veräußert und überträgt dem Käufer seine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zu den nachfolgenden Bedingungen 1 Verkauf der Beteiligung Der Verkäufer verkauft seine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft an den Käufer. Gegenstand des Kaufvertrages ist A ein Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft im Umfang der verkauften Beteiligung einschließlich einer etwaigen im Zusammenhang mit dem Kommanditanteil bestehenden schuldrechtlichen Position aus einem Treuhandvertrag mit einem für die Fondsgesellschaft vorgesehenen Treuhänder über eine Verwaltungstreuhand (unechte Treuhand), B die schuldrechtliche Treugeberposition im Umfang der verkauften Beteiligung, jeweils einschließlich der für den Verkäufer geführten Konten, soweit sie sich auf die Beteiligung beziehen. 2 Aufschiebend bedingte Übertragung der Beteiligung Der Verkäufer überträgt aufschiebend bedingt seine Beteiligung an den Käufer A Die Übertragung erfolgt aufschiebend bedingt entsprechend den Regelungen in 6 dieses Vertrages sowie aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Käufers als Kommanditist kraft Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister. Sofern der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft zwingend einen früheren Zeitpunkt als die Eintragung des Käufers als Kommanditist ins Handelsregister für die Übertragung vorsieht, ist die Wirksamkeit der Übertragung statt dessen insoweit auf den Eintritt dieses früheren im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Zeitpunktes aufschiebend befristet. B Die Übertragung erfolgt durch Vertragsübernahme des Treuhandvertrages durch den Käufer aufschiebend bedingt entsprechend den Regelungen in 6 dieses Vertrages. Der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Treuhandvertrag ein. Verkäufer und Käufer sind sich einig, dass die dingliche Wirkung der Übertragung zu dem nach dem Gesellschaftsvertrag oder Treuhandvertrag frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll, sofern der Gesellschaftsvertrag oder Treuhandvertrag für die Übertragung der Beteiligung eine Zeitbestimmung vorsehen. Der Verkäufer hält die Beteiligung ab dem Stichtag ( 3 dieses Vertrages) bis zum Zeitpunkt der dinglichen Übertragung als fremdnütziger Treuhänder für den Käufer. 2
3 3 Übergang von Rechten Die Parteien vereinbaren, dass die Entnahmen mit Wirkung zum [ ] (nachfolgend "Stichtag" genannt) auf den Käufer übergehen. Die übrigen Gesellschafterrechte bleiben bis zum [ ] (Übertragungsstichtag) unverändert beim Verkäufer. Bezüglich der Haftung sind die Parteien verpflichtet, die Lasten aus der Kommanditistenhaftung nach 171 ff. HGB im Innenverhältnis nach Maßgabe dieser Stichtagsabgrenzung zu tragen. Für Umstände, die die Kommanditistenhaftung vor dem Stichtag begründen, steht der Verkäufer ein, für Umstände, die die Kommanditistenhaftung ab dem Stichtag begründen, steht der Käufer ein. Die Parteien stellen sich insoweit wechselseitig frei. Entsprechendes gilt für Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag, die ihren Grund in Zahlungsverpflichtungen des Treuhänders aus der Kommanditistenhaftung haben. Für Umstände, die zur Verpflichtung eines Kommanditisten zur Leistung in das Vermögen der Fondsgesellschaft führen, gelten diese Regelungen entsprechend. 4 Kaufpreis und Kaufpreisabwicklung 1. Der Kaufpreis für die Beteiligung beträgt [xx%] des Nominalbetrages der Beteiligung und somit EUR [xxx,xx] (nachfolgend "Kaufpreis" genannt). Der Kaufpreis ist mit Abschluss dieses Vertrages fällig. Soweit Auszahlungen der Fondsgesellschaft am oder nach dem Stichtag an den Verkäufer geleistet wurden, ist der Käufer berechtigt, einen Teil des Kaufpreises in Höhe der geleisteten Auszahlungen einzubehalten. Der Kaufpreis ist zu zahlen auf das Konto des Verkäufers Kontonr. BLZ Bank IBAN BIC Die Kaufpreisforderung ist erfüllt, wenn und soweit die Kaufpreiszahlung auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. 2. Aufgrund der voraussichtlich vor Wirksamkeit der dinglichen Abtretung erfolgten Kaufpreiszahlung verpfändet der Verkäufer seine Beteiligung einschließlich des Rechts auf Gewinnausschüttung sowie eines etwaigen Anspruchs auf das Auseinandersetzungsguthaben hiermit sicherheitshalber an den Käufer. Der Käufer nimmt die Verpfändung an. Der Käufer ist berechtigt, diese Verpfändung Dritten gegenüber aufzudecken, soweit dies erforderlich oder dienlich ist. 3
4 5 Garantien des Verkäufers Der Verkäufer garantiert dem Käufer im Wege eines selbständigen Garantieversprechens, dass folgende Angaben zum Stichtag und zum Übertragungszeitpunkt zutreffend sind: 1. Der Verkäufer ist der alleinige rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der Beteiligung, die wirksam begründet und frei von jeglichen Belastungen und frei von Rechten Dritter ist. 2. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich erwähnten Rechte, den in 6 dieses Vertrages genannten Erklärungen und Vorkaufsrechte hat der Verkäufer das Recht, über die Beteiligung frei zu verfügen, ohne dass er hierzu die Zustimmung eines Dritten benötigt und ohne dass eine solche Verfügung die Rechte eines Dritten verletzen würde. 3. Die auf die Beteiligung entfallende Pflichteinlage ist - vorbehaltlich zeitlich nachfolgender Auszahlungen und / oder anders lautender Auskunft des Verkäufers -- anfänglich vollständig geleistet worden. 4. Etwaige Ansprüche aus der Beteiligung, insbesondere Ansprüche auf Ausschüttung oder auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens sind weder zur Sicherheit abgetreten, noch von Rechten Dritter belastet. Im Übrigen sind Ansprüche des Käufers aus und im Zusammenhang mit der Beschaffenheit der Beteiligung, insbesondere etwaige Ansprüchen aus kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften ( 433 ff. BGB), aus positiver Vertragsverletzung ( 280 BGB), culpa in contrahendo ( 311 BGB) und Störung der Geschäftsgrundlage ( 313 BGB) ausgeschlossen, soweit nicht dem Verkäufer Vorsatz, Arglist oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vorstehender Satz gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die vom Verkäufer verursacht werden. Der Verkäufer übernimmt eine Haftung für diese Schäden, soweit sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung von ihm beruhen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für diese Schäden, soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Handlung beruhen. 6 Aufschiebende Bedingungen für die Übertragung der Beteiligung Die Übertragung der Beteiligung ist aufschiebend bedingt durch 1. die Erklärung der Zustimmung durch etwaig nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft oder dem Treuhandvertrag Zustimmungsberechtigte, 2. die Nichtausübung etwaiger Vorkaufsrechte Dritter nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft oder nach dem Treuhandvertrag innerhalb der für ihre Ausübung vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Fristen, 3. die Erklärung einer etwaigen den Beteiligungserwerb des Verkäufers finanzierenden Bank oder sonstigen Person, wonach diese auf Sicherungsrechte an dem Kaufgegenstand rechtswirksam verzichtet, 4. Zahlung des Kaufpreises gemäß 4 dieses Vertrages und 5. Abgabe bzw. Vorlage der nach dem GWG erforderlichen Erklärungen bzw. Unterlagen bei bzw. gegenüber dem Treuhänder. 4
5 7 Rücktritt und auflösende Bedingung Sollte die aufschiebende Bedingung nach 6 dieses Vertrages nicht binnen drei Monaten nach dem Abschluss dieses Vertrages eingetreten sein, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Dies gilt nicht, sofern der Nichteintritt der Bedingung von dem Käufer zu vertreten ist. Ungeachtet 465 BGB ist dieser Vertrag auflösend bedingt auf die wirksame Ausübung eines Vorkaufrechts eines Dritten gegenüber dem Verkäufer, z.b. der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der übrigen Gesellschafter der Fondsgesellschaft oder des Treuhänders. Schadenersatzansprüche des Käufers im Falle der Ausübung eines Vorkaufrechts sind ausgeschlossen. 8 Mitwirkung, Ermächtigung, Vollmachten Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, alle zur Förderung und Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Handlungen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer, die Fondsgesellschaft und den Treuhänder anzuweisen, sämtliche Mitteilungen und Informationen, die die Beteiligung und die Fondsgesellschaft betreffen, anstelle des Verkäufers dem Käufer zuzuleiten. Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer, auf die Beteiligung entfallende Stimm- und Weisungsrechte ab dem Stichtag auszuüben, soweit dies nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und dem Treuhandvertrag zulässig ist. Im Übrigen verpflichtet sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer, auf die Beteiligung entfallende Stimm- und Weisungsrechte ab dem Stichtag nur nach Weisung des Käufers auszuüben. 9 Kosten Der Käufer trägt die nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft oder dem Treuhandvertrag für die Übertragung der Beteiligung etwa bestehenden Vergütungsansprüche der Fondsgesellschaft, der persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Treuhänders. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung der Beteiligung auf den Käufer trägt ebenfalls der Käufer, einschließlich der Kosten etwa erforderlicher Handelsregisteranmeldungen und Handelsregistereintragungen. Im Übrigen tragen Verkäufer und Käufer ihre Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Zustandekommen und der Durchführung dieses Vertrages jeweils selbst. 5
6 10 Schlussbestimmungen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag können nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei abgetreten werden. Die Zustimmung bedarf der Textform ( 126b BGB). Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag, Der Käufer bestätigt, dass ihm der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und ein etwaiger Treuhandvertrag mit dem für die Fondsgesellschaft vorgesehenen Treuhänder bekannt sind und dass er diese Verträge ausdrücklich anerkennt. Der Käufer bestätigt, dass er bei Abschluss dieses Vertrages in eigenem Namen und für eigene Rechnung handelt. Ort Datum Unterschrift des Verkäufers Ort Datum Unterschrift des Käufers 6
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