Ihr Vorsorgeausweis. Hans

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1 Ihr Vorsorgeausweis März 2014 Merkblatt für die Versicherten Jedes Jahr wird ein Vorsorgeausweis für Sie erstellt. Dieser gibt Ihnen wichtige Informationen über Ihre persönliche Absicherung bei Eintritt des Vorsorgefalles Alter, Tod oder Invalidität. Unsere Erläuterungen sollen Ihnen helfen, mehr über Ihre Vorsorgesituation zu erfahren. Vorsorgeausweis per Vertrags-Nr. G 9999/ Angaben zur Person Name Muster Vorname Hans Geburtsdatum / AHV-Nr / männlich Zivilstand verheiratet Ordentliche Pensionierung Versicherten-Nr. / Versicherter Personenkreis 3 / Alle Arbeitnehmer Alle Beträge in CHF BVG-Teil Total Angaben zur Erwerbstätigkeit Gemeldeter Jahreslohn Versicherter Jahreslohn Beschäftigungsgrad 100 % Erwerbsunfähigkeitsgrad Angaben zum Altersguthaben Vorhandenes Altersguthaben Austrittsleistung per Ende Jahr Gültiger Zinssatz bis Ende Jahr für den BVG-Teil 1,500 % für den überobligatorischen Teil 1,000 % Altersleistungen Projiziertes Altersguthaben ohne Zins Projiziertes Altersguthaben mit Zins Projektionszinssatz BVG-Teil 2,000 % Projektionszinssatz überobligatorischer Teil 2,000 % Angewendeter Umwandlungssatz BVG-Teil 6,800 % Angewendeter Umwandlungssatz überobligatorischer Teil 5,835 % Voraussichtliche jährliche Altersrente Voraussichtliche jährliche Pensioniertenkinderrente pro Kind Schlussalter 18 Jahre Es gelten die vertragsrelevanten Bedingungen der Allianz Suisse.

2 Vorsorgeausweis per (Fortsetzung) Hans Muster Versicherten-Nr. 3, Vertrags-Nr. G 9999/1 5 6 Alle Beträge in CHF BVG-Teil Total Hinterlassenenleistungen Jährliche Witwen-/ Witwerrente 1) 5) Jährliche Waisenrente pro Kind 1) Schlussalter 18 Jahre Invalidenleistungen Jährliche Invalidenrente 1) Wartefrist 12 Mte Jährliche Invalidenkinderrente pro Kind 1) Wartefrist 12 Mte Schlussalter 18 Jahre Beitragsbefreiung Wartefrist 3 Mte. Bestandteile des Gesamtbeitrags Jährlicher Beitrag für Altersgutschriften Jährlicher Beitrag für Risikoleistungen und Verwaltungskosten Jährlicher Beitrag für Teuerungsausgleich Jährlicher Beitrag für den Sicherheitsfonds Gesamtbeitrag pro Jahr Anteil Arbeitgeber pro Jahr Anteil Arbeitnehmer pro Jahr Periodischer Arbeitnehmerabzug 12 Abzüge pro Jahr Zusätzliche Angaben Max. möglicher Einkauf in die reglementarischen Leistungen 4) ) Bei Krankheit 4) Reglementarisch anrechenbare Guthaben oder andere reglementarische Beschränkungen sind nicht berücksichtigt. Den Antrag für einen Einkauf finden Sie auf unter Unternehmenskunden Berufliche Vorsorge Formulare. 5) Partnerschaftsrente (PartG) bzw. Lebenspartnerrente in gleicher Rentenhöhe

3 Erklärungen zum Vorsorgeauswis 1 Angaben zur Person Teilen Sie Änderungen des Zivilstands bitte direkt Ihrem Arbeitgeber mit. Eingetragene Partnerschaften sind der Ehe gleichgestellt und werden aus technischen Gründen mit dem Zivilstand «verheiratet» angezeigt. Auch Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare mit gemeinsamem Haushalt können unter Umständen eine Lebenspartnerrente beanspruchen. Neben anderen Voraussetzungen ist uns dazu eine solche Partnerschaft zwingend mit dem Formular «Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt» zu melden. Tipp: Paare, welche im Konkubinat leben, sollten sich darüber informieren, ob und inwiefern der Konkubinatspartner in PK-Fragen begünstigt werden kann. Formular: Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 2 3 Angaben zur Erwerbstätigkeit Der gemeldete Jahreslohn entspricht dem AHV-Jahreslohn (Bruttolohn). Dieser Betrag abzüglich Koordinationsabzug ergibt den versicherten Jahreslohn (minimal versicherbarer Jahreslohn gemäss BVG, ab 1. Januar 2013 CHF ). Der Koordinationsabzug dient der Abstimmung mit der ersten Säule (AHV). Ab 1. Januar 2013 beträgt der Koordinationsabzug CHF und der maximal versicherbare Jahreslohn gemäss BVG CHF In der Spalte BVG-Teil wird der gemäss BVG-Obligatorium versicherte Lohn ausgewiesen. In der Spalte Total wird der gesamte versicherte Lohn entsprechend dem anwendbaren Plan aufgeführt. Der versicherte Lohn gemäss BVG-Obligatorium ist darin enthalten. Angaben zum Altersguthaben Unter vorhandenes Altersguthaben wird der Betrag aufgeführt, den Sie bis Ende Vorjahr angespart haben. Darin enthalten sind die jährlichen Spargutschriften, an uns übertragene Freizügigkeitsleistungen, Zinsen, Einkäufe, sowie allfällig zugeteilte Überschüsse und freie Mittel. Die Austrittsleistung per Ende Jahr steht Ihnen als Freizügigkeitsleistung zu, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis per Ende Jahr beenden. In diesem Fall wird der Betrag an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers weitergeleitet oder er dient zur Erhaltung des Vorsorgeschutzes in anderer Form. Tipp: Falls Sie mit dem Gedanken spielen, sich früher pensionieren zu lassen, beraten Sie unsere Mitarbeiter gerne über die Auswirkungen auf das Alterskapital bzw. die Altersrente. Merkblatt: Vorbereitung auf den Ruhestand 4 Altersleistungen Das projizierte Altersguthaben ohne Zins dient der Festlegung der Höhe der Risikoleistungen (Tod und Invalidität) in einem Beitragsprimatplan. Je nach Plan können die Risikoleistungen aber auch in Prozenten vom AHV- bzw. versicherten Lohn definiert werden. Das projizierte Altersguthaben mit Zins wird mit den uns heute bekannten Angaben: vorhandenes Altersguthaben, zuletzt gemeldeter Lohn (gemeldeter Jahreslohn), jährliche Altersgutschriften, Versicherungsdauer bis zur ordentlichen Pensionierung und einer Verzinsung hochgerechnet. Dieser Wert bildet die Basis für die Berechnung der voraussichtlichen Altersrente (mittels angewendetem Umwandlungssatz). Altersleistungen können gemäss Reglement vollumfänglich oder teilweise in Kapitalform (Formular «Pensionierung: Antrag auf Bezug der Altersleistung in Kapitalform») bezogen werden. Die der Projektion zugrunde liegenden Zinssätze finden Sie unter Projektionszinssatz BVG-Teil bzw. Projektionszinssatz überobligatorischer Teil. Mit dem angewendeten Umwandlungssatz wird die voraussichtliche Altersrente im ordentlichen Pensionierungsalter ermittelt. Im Obligatorium (BVG) gilt der gesetzliche Umwandlungssatz. Dieser wird bis ins Jahr 2014 auf 6,8% gesenkt. Rechenbeispiel: Bei einem Kapital von CHF ergibt sich bei einem Rentenumwandlungssatz von 6,8% eine jährliche Rente von CHF Im überobligatorischen Bereich sieht Allianz Suisse im ordentlichen Pensionierungsalter zurzeit einen Umwandlungssatz von 5,835% für Männer bzw. 5,574% für Frauen vor (gilt für gesplittete Verträge).

4 Die voraussichtliche jährliche Altersrente gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, wie hoch die lebenslängliche Altersrente im ordentlichen Pensionierungsalter ausfällt. Bei Männern beträgt das ordentliche Rücktrittsalter 65, bei Frauen 64 Jahre. Die Höhe der voraussichtlichen Altersrente errechnet sich aus den jeweiligen projizierten Altersguthaben mit Zins, multipliziert mit den anwendbaren Umwandlungssätzen. Tipp: Für den Bezug Ihrer Altersleistungen haben Sie zwei Möglichkeiten, nämlich eine lebenslange Rente oder ein Alterskapitalbezug. Setzen Sie sich früh genug mit den beiden Optionen auseinander. Merkblatt: Rente oder Kapitalbezug Hinterlassenenleistungen Stirbt eine versicherte Person, können entsprechend Zivilstand Witwen-/Witwer- oder Partnerrenten fällig werden. Die Witwen-/ Witwerrente wird unabhängig vom Zivilstand immer aufgeführt. Haben hinterbliebene Kinder Anrecht auf eine Waisenrente, kann die ungekürzte Höhe der jährlichen Waisenrente pro Kind entnommen werden. Ist ein zusätzliches Todesfallkapital versichert, wird dieses ebenfalls unter dieser Rubrik aufgeführt. Invalidenleistungen Die im Vorsorgeausweis enthaltenen Angaben zur jährlichen Invalidenrente gelten bei einem Invaliditätsgrad von 100% (gemäss der eidgenössischen Invalidenversicherung), d.h. für versicherte Personen, welche mindestens zu 70% invalid sind und die vereinbarte Wartefrist zurückgelegt haben. Bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad werden die Leistungen reduziert. Zusätzlich zur Invalidenrente kann ein Anspruch auf eine Invalidenkinderrente bestehen. Die ungekürzte Höhe dieser Rente wird unter jährliche Invalidenkinderrente angegeben. Veränderungen Altersguthaben Wurden im letzten Jahr Einkäufe getätigt, eine Freizügigkeitsleistung oder eine andere Einmaleinlage eingebracht, werden diese unter dem Titel Einmaleinlage (bei Einkauf: Einmaleinlage Einkauf von Dienstjahren) aufgeführt. Hier ist auch ein allfälliger Überschussanteil, welcher als Einmaleinlage aus Überschuss eingebaut wird, ersichtlich. Der Überschuss ist nicht garantiert und hängt vom jährlichen Geschäftsergebnis der Allianz Suisse ab. Eine «Kapitalauszahlung infolge Scheidung» wird ebenfalls unter diesem Titel erwähnt wie auch ein «Vorbezug Wohneigentumsförderung» oder eine «Rückzahlung Wohneigentumsförderung». Tipp: Falls Sie sich überlegen, das Geld in Ihrer Pensionskasse für Wohneigentumsförderung zu investieren, ist es steuerlich attraktiver, das Geld der Bank zu verpfänden als das Kapital zu beziehen. Merkblatt: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 8 Zusätzliche Angaben Bei Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft wird unter dieser Rubrik das bis zu diesem Zeitpunkt geäufnete Altersguthaben und nach einem Antrag zur Kapitaloption das Datum des Briefeingangs festgehalten. Ebenfalls wird das Datum sowie der Umfang eines Vorbezugs oder einer Verpfändung zur Wohneigentumsförderung aufgeführt. Falls bei Ihnen eine Vorsorgelücke besteht, finden Sie unter max. möglicher Einkauf in die reglementarischen Leistungen die Angabe der maximalen Einkaufssumme. Sie dürfen diese freiwillig nachzahlen, wodurch sich Ihr Altersguthaben erhöht und Sie höhere Versicherungsleistungen erreichen. In Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Einkaufs, insbesondere bei allfällig geplantem Kapitalbezug innerhalb der nächsten drei Jahre, empfehlen wir Ihnen, die konkrete Steuerfolge vorab bei der für Sie zuständigen Steuerbehörde abzuklären. So wird gemäss einem Bundesgerichtsentscheid (2C.658/2009 vom ) ein Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf als missbräuchliche Steuerminimierung qualifiziert, weshalb der entsprechende Einkaufsbetrag steuerlich nicht mehr zum Abzug zugelassen wird. Trotz dieses steuerrechtlichen Entscheids, welcher in Fachkreisen hinterfragt wird, hält Allianz Suisse an der bisherigen Praxis fest, wonach vorsorgerechtlich ein Kapitalbezug innerhalb der nächsten drei Jahre nach einem Einkauf nicht generell ausgeschlossen ist, sondern nur insoweit, als er entsprechende Einkaufsbeträge plus Zinsen betrifft. Für weitere Informationen und Merkblätter, besuchen Sie auch unsere Homepage unter (Merkblätter)

5 Zusammenfassung und Kontakt: Detaillierte Informationen bezüglich den Einzahlungen in Ihre Berufliche Vorsorge und Ihrem Vorsorgekapital finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis, welchen Sie jedes Jahr von Ihrer Personalvorsorgeeinrichtung erhalten. Ein Vorsorgeausweis gibt Ihnen Informationen über Ihre persönliche Absicherung bei Eintritt des Vorsorgefalles Alter, Tod oder Invalidität. Die vielen Beträge und technischen Ausdrücke auf dem Vorsorgeausweis können einem unübersichtlich und verwirrend erscheinen. Bei Fragen zu Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie die Kontaktperson, inkl. Adresse und Telefonnummer oben rechts auf Ihrem Vorsorgeausweis unter «Sie werden betreut durch». Auf den Seiten 1 und 2 finden Sie daher einen Muster-Vorsorgeausweis, der Ihnen die einzelnen Positionen näher erklärt. Beim abgebildeten Vorsorgeausweis handelt es sich um ein fiktives Beispiel auf der Basis eines Beitragsprimatplanes, welches von Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis abweichen kann. Im Leistungsfall sind immer die Leistungen gemäss dem gültigen Vorsorgereglement massgebend, welches Sie bei Ihrem Arbeitgeber einsehen oder bei Allianz Suisse anfordern können. Es gelten die vertragsrelevanten Bedingungen der Allianz Suisse.

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