Fachveranstaltung Heizungs-Netzwerk

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1 Fachveranstaltung Heizungs-Netzwerk Warmwasserbereitung Anforderungen an die Hygiene Was müssen Vermieter bei der Bereitstellung von Warmwasser beachten?

2 Vorschriften DIN EN Allgemeines DIN EN mit DIN Planung DIN EN mit DIN Berechnung DIN EN Installation DIN EN Betrieb und Wartung DIN EN 1717 und DIN Schutz des Trinkwassers Trinkwasserverordnung 2. Änderungsverordnung 2012 DIN EN europäische Norm DIN 1988 deutsche Ergänzungsnorm

3 Vorschriften Inhalt (Ausschnitt) 1. Einleitung 2. Anwendungsbereich Planung und Errichtung, den Betrieb, Wartung,...von Trinkwasserinstallationen 3. Normative Verweise 4. Begriffe 5. Planung und Errichtung 6. Betrieb Großanlagen Kleinanlagen Zirkulationssystem 7. Wartung und Inspektion 8. Sanierung Thermische Desinfektion Chemische Desinfektion UV-Bestrahlung 9. Hygienisch-mikrobiologische Untersuchungen und Bewertung Orientierende Untersuchung Weitergehende Untersuchung Nachuntersuchung Probenahme Bewertung der Legionellenbefunde

4 Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 3. Mai 2011 TrinkwV trat am 1. November 2011 in Kraft (Aktuelle Version 2. Änderungsverordnung 2012) 1 Zweck der Verordnung Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. TrinkwV richtet sich an alle Beteiligten: Gesundheitsämter Haustechnikplaner Ausführende Fachbetriebe Betreiber Wasserversorgungsunternehmen Trinkwasser muss an der Entnahmestelle mikrobiologisch und chemisch so beschaffen sein, dass es bei lebenslangem Genuss und Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursachen kann!

5 Prüfpflicht warum? 3 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung 10. ist gewerbliche Tätigkeit die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit. Dazu gehört auch die Vermietung von Wohnungen! Konsequenz: Untersuchungspflicht auch für Wohngebäude (Großanlagen)! Für Gewerbe bestand schon immer eine Untersuchungspflicht. 14 Untersuchungspflichten Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben Untersuchungen des Trinkwassers durchzuführen oder durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser den Anforderungen dieser Verordnung entspricht. 1. mikrobiologische Untersuchung (Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, ) 2. chemische Untersuchung (Blei, neuer Grenzwert seit , 10µg/l) 3. Untersuchung zur Feststellung, ob Grenzwerte eingehalten oder die Anforderungen erfüllt werden.

6 Prüfpflicht wann? Definition Großanlage nach DVGW W 551 Alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern, wie z. B. in Wohngebäuden, Hotels, Altenheimen, Krankenhäusern, Bädern, Sport- und Industrieanlagen, Campingplätzen, Schwimmbädern. Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt >400 l und/oder >3 l in einer Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Die eventuelle Zirkulationsleitung wird nicht berücksichtigt. Hinweis: In der W551 steht/stand in jeder Leitung.

7 Verantwortlichkeiten und Pflichten AVBWasserV: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser 12 Kundenanlage Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. Wartung von Trinkwasserinstallationen Für den Eigentümer, Vermieter und Betreiber ergibt sich eine Wartungspflicht unter anderem aus dem BGB (Verkehrssicherungspflicht) AVBWasserV EnEV 2009 VOB Teil B und Teil C DIN EN und DIN Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen etc.

8 Betreiberpflichten VDI 6023 (3 Tage) DIN EN (7 Tage) VDI entspricht den anerkannten Regeln der Technik und ist daher anzuwenden!

9 Probenahmeventil 14 Betreiber muss geeignete Probenahmestellen nach den anerkannten Regeln der Technik vorhalten! DIN Abschnitt 3.9 Probenahmestellen 14, Probenahmestellen DIN Einrichtungen zur Probenahme nach DIN EN ISO sind vorzusehen. Probenahmestellen müssen nach Anzahl, Beprobungsintervallen und Ort geplant und zur sicheren Identifizierbarkeit gekennzeichnet werden, sowie für die Probenahme geeignet sein. Neben Armaturen zur Trinkwasserentnahme sind geeignete Einrichtungen zur Entnahme von Wasserproben jeweils vor und hinter Apparaten anzuordnen. Probenahmearmaturen speziell für die Entnahme von Wasserproben zur mikrobiologischen Untersuchung müssen desinfizierbar und sollten abflammbar sein.

10 Technische Grundlagen DIN EN Betrieb und Wartung TrinkwV 2012, Seite 43 Wo ist die richtige Position des Probenahmeventils? Vom Speicher aus gesehen hinter dem Rückflussverhinderer und der Zirkulationspumpe. Außer es wird sichergestellt, dass der Volumenstrom der Zirkulationspumpe höher ist als der Entnahmevolumenstrom bei der Probe. Wenn das Probenahmeventil direkt am Speicher sitzt, ergibt sich in den meisten Fällen eine undefinierte Mischprobe aus dem Leitungsnetz und Speicher.

11 TrinkwV 2012, Seite 42 TrinkwV 2012, Seite 43

12 Technische Trinkwasserhygiene Stagnation muss vermieden werden (Wasser muss fließen!) Möglichst kurze Rohrleitungsführung Anordnung der überwiegend genutzten Entnahmestellen am Ende von Stichleitungen Keine Überdimensionierung der Rohrquerschnitte Auslegung der Warmwasserspeicher so klein wie möglich Unmittelbarer Anschluss von Sicherheitsventilen Abtrennung der Löschwasserversorgung Fachgerechte Dämmung der kalt- und warm gehenden Leitungen Einhaltung der Vorgaben zur Temperaturführung in Warmwassersystemen Sicherstellung eines bestimmungsgemäßen Betriebes der Trinkwasserinstallation Anwendung der DIN EN 1717 mit DIN Schutz des Trinkwassers Auf Sauberkeit achten!!! Einen Bestandsschutz gibt es nicht mehr, wenn die Gesundheit gefährdet ist. OLG Hamm, Urteil vom U 20/21 Daraus ergibt sich, dass bauliche Mängel, wie z. B. Tote- oder Umgehungsleitungen, rückgebaut werden müssen. Es besteht daher auch eine Informationspflicht des Installateurs, auf solche Mängel hinzuweisen. Die notwendigen Maßnahmen sind anzubieten.

13 Füllen von Heizungsanlagen und Installationsarten Bisher gab es in der DIN einen Unterschied zwischen kurzzeitigem und ständigem Anschluss. Kurzzeitiger Anschluss für längstens 24 Stunden unter ständiger Beobachtung.!!! Ab sofort verboten!!! Alle Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation werden als ständige Anschlüsse angesehen. Das bedeutet für Heizungsanlagen, dass beim Füllen mindestens ein Rohrtrenner zur Absicherung vorhanden sein muss!!! Mögliche Installationsarten zum Anschluss von Sanitärgegenständen. 1. T-Stück Installation (herkömmlich) 2. Durchschleifen 3. Ringinstallation

14 Temperaturen Entnahmestellen DIN EN Planung 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle sollte die Wassertemperatur nicht 25 C für Kaltwasserstellen übersteigen und sollte nicht weniger als 60 C für Warmwasserentnahmestellen betragen, sofern dem nicht örtliche oder nationale Regelungen entgegenstehen. Zum Zwecke der thermischen Desinfektion sollte in Warmwassersystemen die Möglichkeit bestehen, auch an den entferntesten Entnahmestellen 70 C zu erreichen (siehe 9.1). DIN

15 Sammelsicherung Strangbelüftungsventil Rohrbelüfter Schutz gegen Rücksaugen von verunreinigtem Wasser in die Trinkwasserleitung. Früher verpflichtend für die Bauabnahme, heute hygienisch bedenklich. Sammelsicherungen werden durch Einzelsicherungen ersetzt (Rückflussverhinderer) - Duschschläuchen - Armaturen - Handbrausen -.. Problemstellung 1. Die Installation der Strangbelüftungsventile sollte wie auf der Grafik dargestellt erfolgen. Häufig wurde in der Vergangenheit Rohr gespart. Beginnend von der Wohnungsabsperrung wurde eine ca. 1-1,5 m lange Zuleitung verlegt. 2. Viele Rohrbelüfter wurden entfernt und mit Stopfen verschlossen. Die Leitungen mit stagnierendem Wasser liegen weiterhin unsichtbar unter Putz. Achtung: Wenn Rohrbelüfter zurückgebaut werden, sind alle Armaturen im Gebäude mit Einzelsicherungen zu versehen!

16 Möglicher Ablauf bei einem Legionellenbefall 1. Gefährdungsanalyse, Information Gesundheitsamt und der Bewohner 2. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten Endständige Filter (Haltbarkeit 4-8 Wochen). Die thermische Spülung kann im Anschluss zu einer erhöhten Legionellenbelastung führen. ( Alarmmeldung und Verkapseln der Legionellen im Biofilm). Es werden nur die frei schwimmenden Legionellen inaktiviert. 3. Abarbeiten der Maßnahmenempfehlung aus der Gefährdungsanalyse. 4. Eventuell erneut thermische oder chemische Desinfektion durchführen. 5. Beprobung nach Absprache mit dem Gesundheitsamt. 6. Ggf. weitere Maßnahmen..

17 Ablauf der thermischen Desinfektion nach Arbeitsblatt W Das gesamte System, einschließlich aller Entnahmestellen. 2. Bei Zirkulationssystemen (Zirkulationspumpe an, Entnahmestellen geschlossen und Zirkulationstemperatur <70 C) Achtung: Materialverträglichkeit. 3. Entnahmestellen nacheinander mit >70 C für 3 Minuten thermisch Desinfizieren. 4. Zur Verhinderung von Rekontamination sind die Armaturen und Leitungsabschnitte hintereinander zu wählen. 5. Kontrolle und Protokollierung der Temperatur und Spülreihenfolge. 6. Für Verbrühungsschutz sorgen. 7. Anlage in den bestimmungsgemäßen Betrieb bringen. Chemische Desinfektion gemäß DVGW-Arbeitsblatt W291 Jede Desinfektionsmaßnahme, egal ob chemisch oder thermisch, schädigt die Trinkwasserinstallation!!!

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20 Grenzwertüberschreitung des Werkstoffes Blei in einer Trinkwasser-Installation Technische und rechtliche Betrachtung Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt seit dem µg Blei/Liter Seit Ende der neunziger Jahre ist bekannt, dass dieser Grenzwert zum obigen Datum in Kraft tritt. Der Grenzwert wurde sukzessive abgesenkt, 40 µg/l Ende der Neunziger, 25 µg/l ab 2003 und als Schlusswert 10 µg/l ab S-0-Probe Ist die sogenannte Frischwasserprobe, es wird solange Wasser gezapft, bis sich eine Temperaturkonstanz eingestellt hat, ein Liter Wasser wird untersucht. Die S-0-Probe gibt Auskunft über den Bleigehalt des vom Versorger gelieferten Trinkwassers. S-1 und S-2 Nach vier Stunden Stagnation (in Ausnahmefällen auch weniger, aber mindestens nach zwei Stunden) Probe wird an der gleichen Armatur ohne vorheriges Ablassen zweimal ein Liter Wasser entnommen, die sogenannten S-1- und S-2-Proben. Grenzwert S1 und S2 überschritten Information der Verbraucher 1. über die Prüfergebnisse. 2. Das Trinkwasser kann für andere Zwecke als zur Nahrungszubereitung, z. B. Duschen, verwendet werden. 3. Erwachsene und Jugendliche können bis zur Mängelbeseitigung das Trinkwasser zur Nahrungszubereitung nutzen, wenn es bis zur Temperaturkonstanz abgelassen wird. 4. Für Säuglinge und Kleinkinder ist das Trinkwasser unter keinen Umständen zur Nahrungsmittelzubereitung zu verwenden.

21 Fachveranstaltung Heizungs-Netzwerk Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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