Heizestriche. In der Anlage Muster eines Ausheizprotokolls.

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1 Heizestriche Vor Weiterbearbeitung von Heizestrichen zur Herstellung eines verlegereifen Untergrundes zur Verlegung von Bodenbelägen ist der Estrich aufzuheizen. Ein Ausheizprotokoll ist anzufertigen. In der Anlage Muster eines Ausheizprotokolls. Anlage Auszüge aus der ÖNORM B und ÖNORM B Muster Abnahmeprotokoll Fußbodenheizung Muster Ausheizprotokoll

2 Seite 8 ÖNORM B : Verlegung von Abdeckungen Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM EN :2002, Abschnitt Abdeckungen gelten nicht als Feuchtigkeitsabdichtung, Feuchtigkeitssperre oder Dampfbremse Verlegung von Trennschichten Estriche auf Trennschicht (gemäß EN :1998, Abschnitt 3.11, Typ C) sind vom Untergrund durch zwei Trennlagen in geeigneter Kombination zu trennen. Die Trennlagen müssen eine Mindestdicke von je 0,1 mm aufweisen und mindestens 10 cm überlappt sein. Bei Gussasphalt genügt eine Trennlage aus Papier, Wellpappe oder Glasvlies Trennschichten gelten nicht als Feuchtigkeitsabdichtung, Feuchtigkeitssperre oder Dampfbremse Befestigung von im Estrich eingebetteten Heizleitern Die Verlegerichtlinien des Systemherstellers für das auszuführende Heizsystem, sind einzuhalten Die Verlegung des Heizsystems hat in einer Ebene zu erfolgen, wobei durch entsprechende Befestigungen die Einhaltung des vorgesehenen Abstandes und der Höhenlage der Rohre während der Estrichherstellung gesichert sein muss Die Rohre sind so zu befestigen, dass ein Aufschwimmen derselben verhindert wird Systeme für die Heizrohrbefestigung, die in die Dämmung eindringen, sind zulässig, wenn die Funktion der Dämmschichte nicht beeinträchtigt wird. Es ist darauf zu achten, dass durch die Art des Befestigungssystems keine Schall- und Wärmebrücken entstehen Verlegung Die Verlegung des Heizsystems hat in einer Ebene parallel zur fertigen Fußboden-Oberfläche zu erfolgen Bei Verlegung der Rohre darf der Mindestbiegeradius nicht unterschritten werden. Kunststoffrohre sind außerdem mit der vorgeschriebenen Mindesttemperatur des Rohres gemäß den Angaben des Systemherstellers zu verlegen Die Breite von Randzonen ist mit Rücksicht auf die Raumgeometrie festzulegen. Sie darf jedoch einen Wert von 20% der (normal auf die Außenwand zu messenden) Raumtiefe nicht überschreiten und keinesfalls breiter als 1 m ausgeführt werden. Seite 9 ÖNORM B : Rohrverbindungen, die innerhalb oder unterhalb des Estrichs eingesetzt werden, müssen die gleichen Anforderungen an die Zeitstandsfestigkeit gemäß den einschlägigen ÖNORMEN wie das Rohr erfüllen Für Kunststoffrohre dürfen nur solche Verbindungen eingesetzt werden, die mit den zugehörigen Rohren entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN geprüft wurden Bei allen Störbereichen (zb Fugen, Tür- und Wanddurchführungen) sowie bei frei liegenden Anschlüssen an die Verteiler ist das Heizrohr durch ein Überschubrohr zu schützen, welches Estrichbewegungen bis zu 5 mm ohne Schädigung des Heizrohres aufnimmt. Das Überschubrohr muss beiderseits 25 cm über die Störstelle hinausragen Eine Verlegung von Heizrohren über einer Gebäudedehnfuge ist nicht zulässig Verbindungen von Kupferrohren, die in oder unter dem Estrich liegen, sind durch Hartlöten ohne Flussmittel mit dem Lot CP102, CP 104 oder CP 105 gemäß ÖNORM M :2000 und -2:2000 oder als Pressverbindung (ausgenommen Gussasphalt) auszuführen Im Estrich (ausgenommen Gussasphalt) liegende bzw. den Estrich berührende Kupferrohre müssen gemäß den Bestimmungen der ÖNORM EN ummantelt sein. Zusätzliche Maßnahmen zur Aufnahme der Wärmedehnung sind bei Längen über 5 m erforderlich, wobei die Richtlinien des Systemherstellers zu beachten sind Nach der Verlegung ist die Dichtheit des Systems gemäß ÖNORN EN zu prüfen. Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber auszuhändigen.

3 Ausheizvorgang Mit dem Aufheizen darf erst nach der für die einzelnen Estricharten erforderlichen Mindesterhärtungszeit begonnen werden. Bei zementgebundenen Estrichen darf nach einer Erhärtungszeit von mindestens 21 Tagen und bei Calciumsulfatestrichen und Calciumsulfat-Fließestrichen nach einer Erhärtungszeit von mindestens 7 Tagen mit dem Aufheizen begonnen werden. Bei der Ermittlung der Mindesterhärtungszeit sind Tage mit einer mittleren Raumtemperatur von mindestens +15 C voll und Tage mit einer mittleren Raumtemperatur zwischen +5 C und +15 C mit 0,7 Tagen in Rechnung zu stellen Aufgeheizt wird ab einer Vorlauftemperatur, die etwa der Oberflächentemperatur des Estrichs entspricht, aber mindestens +15 C beträgt, und zwar in Stufen von maximal 5 K pro 24 h bis zum Erreichen der maximalen Vorlauftemperatur. Die maximale Vorlauftemperatur muss solange beibehalten werden, bis die Ausheizzeit (Aufheizzeit und Stand- einschließlich Abheizzeit) mindestens 11 Tage beträgt. Das Abheizen muss in Temperaturstufen von täglich maximal 10 K erfolgen. Während des Auf- und Abheizens ist der Raum zu be- und entlüften, wobei Zugluft zu vermeiden ist Bei Dampf bremsenden Bodenbelägen (zb aus PVC, keramischen Fliesen oder Platten, Natur- und Kunststein) und bei Holzfußböden ist nach Beendigung des ersten Aufheizvorganges und nach dreitägiger Auskühlung nochmals bis zur maximalen Vorlauftemperatur aufzuheizen und diese 24 h beizubehalten. Bei diesem zweiten Ausheizvorgang muss das Auf- und Abheizen nicht mehr in Stufen erfolgen Ergibt die Prüfung der Restfeuchtigkeit nach der Ausheizung (ÖNORMEN B :2007, Abschnitt 5.3.1, B :2007, Abschnitt und B :2007, Abschnitt 5.3.1) eine zu hohe Restfeuchtigkeit, ist der Ausheizvorgang zu wiederholen Mit dem Ausheizen darf nicht ohne Regeleinrichtung begonnen werden. Der Ausheizvorgang ist in einem Protokoll festzuhalten, welches nach Beendigung des Ausheizvorganges dem Auftraggeber auszuhändigen ist Sind die Heizleiter mehr als 1,5 cm über der Abdeckung im Estrich angehoben verlegt, ist wegen der Restfeuchtigkeit der Ausheizvorgang gemäß zu wiederholen. Seite 10 ÖNORM B : Nach dem Ausheizvorgang ist die Heizung auszuschalten bzw. eine solche Vorlauftemperatur beizubehalten, dass die für die Verlegung des Bodenbelages erforderliche Oberflächentemperatur des Estrichs sichergestellt ist Funktionsheizen Das in ÖNORM EN beschriebene Funktionsheizen dient nur dem Nachweis der Funktion der Fußbodenheizung. Es ist nach dem Ausheizvorgang durchzuführen und ersetzt diesen nicht Inbetriebnahme, Probebetrieb, Leistungsnachweis Inbetriebnahme, Probebetrieb und Leistungsnachweise dürfen erst nach der Verlegung des für die Leistungsberechnung vorgesehenen Bodenbelages erfolgen. 5.4 Nebenleistungen In Ergänzung der ÖNORM B 2110: 2002, Abschnitt sind folgende Nebenleistungen mit den vereinbarten Preisen abgegolten: (1) die Nebenleistungen gemäß ÖNORM B 2232:2007 Abschnitte 5.4, (1) bis (7); (2) einmaliges Prüfen des Untergrundes vor Erbringung der Leistung gemäß 5.3.2; (3) einmaliges Füllen des Rohrsystems mit Leitungswasser vor Beginn der Estricharbeiten einschließlich Druckprüfung; (4) hydraulische Abgleichung der Heizkreise sowie die Förderstromzuteilung für die Fußbodenheizungs-Verteiler; (5) Funktionsprüfung gemäß Ausmaß und Abrechnung Allgemeines Die Ausmaßfeststellung hat nach Längenmaß in Meter oder nach Flächenmaß in Quadratmeter oder nach Raummaß in Kubikmeter oder nach Hohlmaß in Liter oder nach Masse in Kilogramm oder nach Zeit in Stunden oder nach Stück zu erfolgen.

4 Die Ausmaßermittlung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Heizflächen. Das Runden hat gemäß ÖNORM A 6403 zu erfolgen Ausmaßfeststellung Längenmaß Nach dem Längenmaß werden nicht in der Heizfläche integrierte Anbindungsleitungen und deren Dämmung festgestellt Flächenmaß Nach dem Flächenmaß wird das Heizsystem festgestellt. Aussparungen für Schachtdeckel, Syphone, Pfeilervorsprünge u. dgl. bis 0,50 m² Einzelfläche sind hierbei nicht abzuziehen.

5 Seite 4 ÖNORM B : Verfahrensbestimmungen Für die Anwendung dieser ÖNORM gelten die Verfahrensbestimmungen gemäß ÖNORM B Vertragsbestimmungen 5.1 Allgemeines Es gelten die verwendeten Begriffe gemäß ÖNORM B :2007, Abschnitt Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 sind Vertragsbestandteil Ergänzend zu den Bestimmungen der ÖNORM B 2110:2002, Abschnitt 5.15 ist die Koordinationsbesprechung gemäß ÖNORM B :2007, Abschnitt 5.2 durchzuführen. 5.2 Materialien Allgemeines Wenn die Ausschreibung oder das Angebot nichts anderes bestimmt, umfassen die Leistungen auch die Lieferung der zugehörigen Materialien. Materialien, zb Werkstücke und Bauteile, die der Auftragnehmer beizustellen hat, müssen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes festgelegt ist, erstmalig der bestimmungsgemäßen Seite 5 ÖNORM B :2007 Verwendung zugeführt werden. Darunter fällt auch durch Aufbereitungsschritte behandeltes Material. Die zu verwendenden Materialien müssen den einschlägigen ÖNORMEN, Richlinien, Zulassungen oder europäischen Zertifikationen entsprechen. Soweit es sich um in ÖNORMEN nicht erfasste oder in Gesetzen bzw. Verordnungen nicht geregelte Baumaterialien und Werkstoffe handelt, sind die Materialeigenschaften durch Zeugnisse akkreditierter Prüfstellen 1 ) oder durch Prüfzeugnisse nachzuweisen Alle für die Verlegung von Bodenbelägen auf beheizten Fußbodenkonstruktionen verwendeten Materialien müssen hierfür geeignet und gegen eine Dauertemperatur von +50 C beständig sein. Bei Belägen im Sinne dieser ÖNORM dürfen die in der Ausschreibung oder im Angebot angegebenen und im Koordinierungsgespräch abgestimmten Grenzwerte der Wärmedurchlasswiderstände nicht überschritten werden Hilfsstoffe Klebestoffe auf Bitumenbasis sind nicht geeignet. 5.3 Ausführung Allgemeines Mit der Verlegung darf erst begonnen werden, wenn der Auftragnehmer aufgrund des Heizprotokolls die Ausführung des normgemäßen Ausheizvorganges feststellen konnte. Dieses Heizprotokoll ist vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zu übergeben. Ist kein Ausheizprotokoll vorhanden, ist jedenfalls eine Ausheizung durchzuführen und ein Protokoll zu erstellen. Für die Anforderungen an den Untergrund gelten die Bestimmungen gemäß ÖNORM B Zum Zeitpunkt des Verlegens des Bodenbelages muss die Oberflächentemperatur des Estrichs mindestens +12 C betragen und darf bei eingeschalteten Fußbodenheizung +20 C nicht überschreiten. Die Restfeuchtigkeit, gemessen nach der Calcium-Carbid-Methode (CM), darf bei Zementestrichen den Wert von 1,8 % und bei Calciumsulfatestrichen den Wert von 0,3 % nicht überschreiten. Bei Verwendung von Zusatzmitteln sind die zulässigen Werte für die Restfeuchtigkeit vom Auftraggeber bekannt zu geben Prüfung des Untergrundes Die Prüfung erstreckt sich unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausführungsart auf den vorhandenen Untergrund mit branchenüblichen, einfachen Methoden, zb Augenschein, Klopfen, Ritzen, Kontrolle mit Messlatte. Ergänzend zu den Bestimmungen der ÖNORM B sind insbesondere zu prüfen: 1) Vorhandensein vereinbarter Dehnfugen oder mangelhaft ausgebildete Dehnfugen; 2) Restfeuchtigkeit des Estrichs.

6 Bei der Prüfung sind die Proben an den vom Estrichhersteller gekennzeichneten Stellen getrennt aus der oberen und aus der unteren Hälfte des Estrichs zu nehmen. Diese Prüfung ist unmittelbar vor den Verlegearbeiten durchzuführen (je Geschoß und je angefangene 100 m² mindestens eine Stelle; auch gemäß ÖNORM B :2007, Abschnitt 5.2, 4). Bei negativem Prüfergebnis ist der Ausheizvorgang gemäß ÖNORM B vor Beginn der Verlegearbeiten zu wiederholen. 1 ) siehe auch Akkreditierungsgesetz Seite 6 ÖNORM B : Wird dem Auftraggeber bekannt, dass in angrenzenden Räumen unterschiedliche klimatische Bedingungen herrschen werden, hat er den Auftraggeber schriftlich aufmerksam zu machen, dass bei Verlegung von Dampf bremsenden Belägen Schäden durch Bildung von diffusionsbedingter Feuchtigkeit entstehen können.

7 Abnahme Protokoll Fußbodenheizung Baustelle / Objekt Anschrift Bauleitung Planungsbüro Tag und Datum der Druck- und Dichtheitsprobe Im Estrich eingebaute Heizleiter müssen vom Estrich vollflächig umschlossen sein. Bei Heizestrichen, bei denen eine Warmwasser-Fußbodenheizung innerhalb des Estrichs verlegt wird, beträgt die Gesamtdicke des Estrichs die Mindestdicke gemäß ÖNORM B 2232:2007, Tabelle A.2 zuzüglich Rohrdurchmesser. Die Mindestüberdeckung des Rohrscheitels muss der Mindestdicke gemäß ÖNORM B 2232:2007, Tabelle A.2 entsprechen. Für eine geringere Überdeckung ist ein gesonderter Nachweis (Herstellernachweis, statischer Nachweis, Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle) erforderlich. Randdämmstreifen sind vor Estrich-Verlegung an allen wandberührenden Flächen anzubringen. Die Dehnungsfugen müssen lt. Koordinationsgespräch ausgeführt werden. Es sind nur Zusätze zu verwenden, deren Verträglichkeit mit den einzubauenden Heizelementen nachgewiesen ist. Verflüssiger und Fließmittel müssen mit den Heizelementen bzw. mit den Heizleitern verträglich sein und dürfen keine zusätzlichen Luftporen erzeugen. Frostschutzmittel dürfen nicht verwendet werden. Vor dem Einbau des Estrichs sind die Heizkreise mit einer Wasserdruckprobe auf Dichtheit zu prüfen. Der Prüfdruck muss das Doppelte des Betriebsdruckes, mindestens jedoch 6 bar betragen. Dieser Druck muss auf die Rohre während des Einbringen des Estrichs aufrechterhalten werden. Die Dichtheit und der Prüfdruck müssen in einem Prüfbericht aufgezeichnet werden. Keller Erdgeschoss Obergeschoss Heizkreis Anzahl Druck Dauer der Dichthaltsprobe Monteur/Bauleiter der Firma... Ausführender Mitarbeiter der Fa.... Bauherr bzw. Vertreter

8 Musterprotokoll Erhärtungszeit beachten: - bei zementgebundenem Estrich nach mindestens 3 Wochen - bei Estrich auf Calciumsulfatbasis nach Angabe des Herstellers Mindest Auf- und Abheizzeiten Musterprotokoll Datum Grad Datum 1. Tag 20 aufheizen 13. Tag warten, auskühlen 2. Tag 25 aufheizen 14. Tag warten, auskühlen 3. Tag 30 aufheizen 15. Tag warten, auskühlen 4. Tag 35 aufheizen 16. Tag 50 C aufheizen 5. Tag 40 aufheizen 17. Tag abschalten 6. Tag 45 aufheizen 7. Tag 50 aufheizen 8. Tag 50 Standzeit 9. Tag 50 Standzeit 10. Tag 40 abheizen 11. Tag 30 abheizen 12. Tag 20 abheizen Datum Grad Datum

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