Heizestriche. In der Anlage Muster eines Ausheizprotokolls.
|
|
- Cornelius Solberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Heizestriche Vor Weiterbearbeitung von Heizestrichen zur Herstellung eines verlegereifen Untergrundes zur Verlegung von Bodenbelägen ist der Estrich aufzuheizen. Ein Ausheizprotokoll ist anzufertigen. In der Anlage Muster eines Ausheizprotokolls. Anlage Auszüge aus der ÖNORM B und ÖNORM B Muster Abnahmeprotokoll Fußbodenheizung Muster Ausheizprotokoll
2 Seite 8 ÖNORM B : Verlegung von Abdeckungen Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM EN :2002, Abschnitt Abdeckungen gelten nicht als Feuchtigkeitsabdichtung, Feuchtigkeitssperre oder Dampfbremse Verlegung von Trennschichten Estriche auf Trennschicht (gemäß EN :1998, Abschnitt 3.11, Typ C) sind vom Untergrund durch zwei Trennlagen in geeigneter Kombination zu trennen. Die Trennlagen müssen eine Mindestdicke von je 0,1 mm aufweisen und mindestens 10 cm überlappt sein. Bei Gussasphalt genügt eine Trennlage aus Papier, Wellpappe oder Glasvlies Trennschichten gelten nicht als Feuchtigkeitsabdichtung, Feuchtigkeitssperre oder Dampfbremse Befestigung von im Estrich eingebetteten Heizleitern Die Verlegerichtlinien des Systemherstellers für das auszuführende Heizsystem, sind einzuhalten Die Verlegung des Heizsystems hat in einer Ebene zu erfolgen, wobei durch entsprechende Befestigungen die Einhaltung des vorgesehenen Abstandes und der Höhenlage der Rohre während der Estrichherstellung gesichert sein muss Die Rohre sind so zu befestigen, dass ein Aufschwimmen derselben verhindert wird Systeme für die Heizrohrbefestigung, die in die Dämmung eindringen, sind zulässig, wenn die Funktion der Dämmschichte nicht beeinträchtigt wird. Es ist darauf zu achten, dass durch die Art des Befestigungssystems keine Schall- und Wärmebrücken entstehen Verlegung Die Verlegung des Heizsystems hat in einer Ebene parallel zur fertigen Fußboden-Oberfläche zu erfolgen Bei Verlegung der Rohre darf der Mindestbiegeradius nicht unterschritten werden. Kunststoffrohre sind außerdem mit der vorgeschriebenen Mindesttemperatur des Rohres gemäß den Angaben des Systemherstellers zu verlegen Die Breite von Randzonen ist mit Rücksicht auf die Raumgeometrie festzulegen. Sie darf jedoch einen Wert von 20% der (normal auf die Außenwand zu messenden) Raumtiefe nicht überschreiten und keinesfalls breiter als 1 m ausgeführt werden. Seite 9 ÖNORM B : Rohrverbindungen, die innerhalb oder unterhalb des Estrichs eingesetzt werden, müssen die gleichen Anforderungen an die Zeitstandsfestigkeit gemäß den einschlägigen ÖNORMEN wie das Rohr erfüllen Für Kunststoffrohre dürfen nur solche Verbindungen eingesetzt werden, die mit den zugehörigen Rohren entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN geprüft wurden Bei allen Störbereichen (zb Fugen, Tür- und Wanddurchführungen) sowie bei frei liegenden Anschlüssen an die Verteiler ist das Heizrohr durch ein Überschubrohr zu schützen, welches Estrichbewegungen bis zu 5 mm ohne Schädigung des Heizrohres aufnimmt. Das Überschubrohr muss beiderseits 25 cm über die Störstelle hinausragen Eine Verlegung von Heizrohren über einer Gebäudedehnfuge ist nicht zulässig Verbindungen von Kupferrohren, die in oder unter dem Estrich liegen, sind durch Hartlöten ohne Flussmittel mit dem Lot CP102, CP 104 oder CP 105 gemäß ÖNORM M :2000 und -2:2000 oder als Pressverbindung (ausgenommen Gussasphalt) auszuführen Im Estrich (ausgenommen Gussasphalt) liegende bzw. den Estrich berührende Kupferrohre müssen gemäß den Bestimmungen der ÖNORM EN ummantelt sein. Zusätzliche Maßnahmen zur Aufnahme der Wärmedehnung sind bei Längen über 5 m erforderlich, wobei die Richtlinien des Systemherstellers zu beachten sind Nach der Verlegung ist die Dichtheit des Systems gemäß ÖNORN EN zu prüfen. Der Prüfbericht ist dem Auftraggeber auszuhändigen.
3 Ausheizvorgang Mit dem Aufheizen darf erst nach der für die einzelnen Estricharten erforderlichen Mindesterhärtungszeit begonnen werden. Bei zementgebundenen Estrichen darf nach einer Erhärtungszeit von mindestens 21 Tagen und bei Calciumsulfatestrichen und Calciumsulfat-Fließestrichen nach einer Erhärtungszeit von mindestens 7 Tagen mit dem Aufheizen begonnen werden. Bei der Ermittlung der Mindesterhärtungszeit sind Tage mit einer mittleren Raumtemperatur von mindestens +15 C voll und Tage mit einer mittleren Raumtemperatur zwischen +5 C und +15 C mit 0,7 Tagen in Rechnung zu stellen Aufgeheizt wird ab einer Vorlauftemperatur, die etwa der Oberflächentemperatur des Estrichs entspricht, aber mindestens +15 C beträgt, und zwar in Stufen von maximal 5 K pro 24 h bis zum Erreichen der maximalen Vorlauftemperatur. Die maximale Vorlauftemperatur muss solange beibehalten werden, bis die Ausheizzeit (Aufheizzeit und Stand- einschließlich Abheizzeit) mindestens 11 Tage beträgt. Das Abheizen muss in Temperaturstufen von täglich maximal 10 K erfolgen. Während des Auf- und Abheizens ist der Raum zu be- und entlüften, wobei Zugluft zu vermeiden ist Bei Dampf bremsenden Bodenbelägen (zb aus PVC, keramischen Fliesen oder Platten, Natur- und Kunststein) und bei Holzfußböden ist nach Beendigung des ersten Aufheizvorganges und nach dreitägiger Auskühlung nochmals bis zur maximalen Vorlauftemperatur aufzuheizen und diese 24 h beizubehalten. Bei diesem zweiten Ausheizvorgang muss das Auf- und Abheizen nicht mehr in Stufen erfolgen Ergibt die Prüfung der Restfeuchtigkeit nach der Ausheizung (ÖNORMEN B :2007, Abschnitt 5.3.1, B :2007, Abschnitt und B :2007, Abschnitt 5.3.1) eine zu hohe Restfeuchtigkeit, ist der Ausheizvorgang zu wiederholen Mit dem Ausheizen darf nicht ohne Regeleinrichtung begonnen werden. Der Ausheizvorgang ist in einem Protokoll festzuhalten, welches nach Beendigung des Ausheizvorganges dem Auftraggeber auszuhändigen ist Sind die Heizleiter mehr als 1,5 cm über der Abdeckung im Estrich angehoben verlegt, ist wegen der Restfeuchtigkeit der Ausheizvorgang gemäß zu wiederholen. Seite 10 ÖNORM B : Nach dem Ausheizvorgang ist die Heizung auszuschalten bzw. eine solche Vorlauftemperatur beizubehalten, dass die für die Verlegung des Bodenbelages erforderliche Oberflächentemperatur des Estrichs sichergestellt ist Funktionsheizen Das in ÖNORM EN beschriebene Funktionsheizen dient nur dem Nachweis der Funktion der Fußbodenheizung. Es ist nach dem Ausheizvorgang durchzuführen und ersetzt diesen nicht Inbetriebnahme, Probebetrieb, Leistungsnachweis Inbetriebnahme, Probebetrieb und Leistungsnachweise dürfen erst nach der Verlegung des für die Leistungsberechnung vorgesehenen Bodenbelages erfolgen. 5.4 Nebenleistungen In Ergänzung der ÖNORM B 2110: 2002, Abschnitt sind folgende Nebenleistungen mit den vereinbarten Preisen abgegolten: (1) die Nebenleistungen gemäß ÖNORM B 2232:2007 Abschnitte 5.4, (1) bis (7); (2) einmaliges Prüfen des Untergrundes vor Erbringung der Leistung gemäß 5.3.2; (3) einmaliges Füllen des Rohrsystems mit Leitungswasser vor Beginn der Estricharbeiten einschließlich Druckprüfung; (4) hydraulische Abgleichung der Heizkreise sowie die Förderstromzuteilung für die Fußbodenheizungs-Verteiler; (5) Funktionsprüfung gemäß Ausmaß und Abrechnung Allgemeines Die Ausmaßfeststellung hat nach Längenmaß in Meter oder nach Flächenmaß in Quadratmeter oder nach Raummaß in Kubikmeter oder nach Hohlmaß in Liter oder nach Masse in Kilogramm oder nach Zeit in Stunden oder nach Stück zu erfolgen.
4 Die Ausmaßermittlung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Heizflächen. Das Runden hat gemäß ÖNORM A 6403 zu erfolgen Ausmaßfeststellung Längenmaß Nach dem Längenmaß werden nicht in der Heizfläche integrierte Anbindungsleitungen und deren Dämmung festgestellt Flächenmaß Nach dem Flächenmaß wird das Heizsystem festgestellt. Aussparungen für Schachtdeckel, Syphone, Pfeilervorsprünge u. dgl. bis 0,50 m² Einzelfläche sind hierbei nicht abzuziehen.
5 Seite 4 ÖNORM B : Verfahrensbestimmungen Für die Anwendung dieser ÖNORM gelten die Verfahrensbestimmungen gemäß ÖNORM B Vertragsbestimmungen 5.1 Allgemeines Es gelten die verwendeten Begriffe gemäß ÖNORM B :2007, Abschnitt Die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 sind Vertragsbestandteil Ergänzend zu den Bestimmungen der ÖNORM B 2110:2002, Abschnitt 5.15 ist die Koordinationsbesprechung gemäß ÖNORM B :2007, Abschnitt 5.2 durchzuführen. 5.2 Materialien Allgemeines Wenn die Ausschreibung oder das Angebot nichts anderes bestimmt, umfassen die Leistungen auch die Lieferung der zugehörigen Materialien. Materialien, zb Werkstücke und Bauteile, die der Auftragnehmer beizustellen hat, müssen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes festgelegt ist, erstmalig der bestimmungsgemäßen Seite 5 ÖNORM B :2007 Verwendung zugeführt werden. Darunter fällt auch durch Aufbereitungsschritte behandeltes Material. Die zu verwendenden Materialien müssen den einschlägigen ÖNORMEN, Richlinien, Zulassungen oder europäischen Zertifikationen entsprechen. Soweit es sich um in ÖNORMEN nicht erfasste oder in Gesetzen bzw. Verordnungen nicht geregelte Baumaterialien und Werkstoffe handelt, sind die Materialeigenschaften durch Zeugnisse akkreditierter Prüfstellen 1 ) oder durch Prüfzeugnisse nachzuweisen Alle für die Verlegung von Bodenbelägen auf beheizten Fußbodenkonstruktionen verwendeten Materialien müssen hierfür geeignet und gegen eine Dauertemperatur von +50 C beständig sein. Bei Belägen im Sinne dieser ÖNORM dürfen die in der Ausschreibung oder im Angebot angegebenen und im Koordinierungsgespräch abgestimmten Grenzwerte der Wärmedurchlasswiderstände nicht überschritten werden Hilfsstoffe Klebestoffe auf Bitumenbasis sind nicht geeignet. 5.3 Ausführung Allgemeines Mit der Verlegung darf erst begonnen werden, wenn der Auftragnehmer aufgrund des Heizprotokolls die Ausführung des normgemäßen Ausheizvorganges feststellen konnte. Dieses Heizprotokoll ist vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zu übergeben. Ist kein Ausheizprotokoll vorhanden, ist jedenfalls eine Ausheizung durchzuführen und ein Protokoll zu erstellen. Für die Anforderungen an den Untergrund gelten die Bestimmungen gemäß ÖNORM B Zum Zeitpunkt des Verlegens des Bodenbelages muss die Oberflächentemperatur des Estrichs mindestens +12 C betragen und darf bei eingeschalteten Fußbodenheizung +20 C nicht überschreiten. Die Restfeuchtigkeit, gemessen nach der Calcium-Carbid-Methode (CM), darf bei Zementestrichen den Wert von 1,8 % und bei Calciumsulfatestrichen den Wert von 0,3 % nicht überschreiten. Bei Verwendung von Zusatzmitteln sind die zulässigen Werte für die Restfeuchtigkeit vom Auftraggeber bekannt zu geben Prüfung des Untergrundes Die Prüfung erstreckt sich unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausführungsart auf den vorhandenen Untergrund mit branchenüblichen, einfachen Methoden, zb Augenschein, Klopfen, Ritzen, Kontrolle mit Messlatte. Ergänzend zu den Bestimmungen der ÖNORM B sind insbesondere zu prüfen: 1) Vorhandensein vereinbarter Dehnfugen oder mangelhaft ausgebildete Dehnfugen; 2) Restfeuchtigkeit des Estrichs.
6 Bei der Prüfung sind die Proben an den vom Estrichhersteller gekennzeichneten Stellen getrennt aus der oberen und aus der unteren Hälfte des Estrichs zu nehmen. Diese Prüfung ist unmittelbar vor den Verlegearbeiten durchzuführen (je Geschoß und je angefangene 100 m² mindestens eine Stelle; auch gemäß ÖNORM B :2007, Abschnitt 5.2, 4). Bei negativem Prüfergebnis ist der Ausheizvorgang gemäß ÖNORM B vor Beginn der Verlegearbeiten zu wiederholen. 1 ) siehe auch Akkreditierungsgesetz Seite 6 ÖNORM B : Wird dem Auftraggeber bekannt, dass in angrenzenden Räumen unterschiedliche klimatische Bedingungen herrschen werden, hat er den Auftraggeber schriftlich aufmerksam zu machen, dass bei Verlegung von Dampf bremsenden Belägen Schäden durch Bildung von diffusionsbedingter Feuchtigkeit entstehen können.
7 Abnahme Protokoll Fußbodenheizung Baustelle / Objekt Anschrift Bauleitung Planungsbüro Tag und Datum der Druck- und Dichtheitsprobe Im Estrich eingebaute Heizleiter müssen vom Estrich vollflächig umschlossen sein. Bei Heizestrichen, bei denen eine Warmwasser-Fußbodenheizung innerhalb des Estrichs verlegt wird, beträgt die Gesamtdicke des Estrichs die Mindestdicke gemäß ÖNORM B 2232:2007, Tabelle A.2 zuzüglich Rohrdurchmesser. Die Mindestüberdeckung des Rohrscheitels muss der Mindestdicke gemäß ÖNORM B 2232:2007, Tabelle A.2 entsprechen. Für eine geringere Überdeckung ist ein gesonderter Nachweis (Herstellernachweis, statischer Nachweis, Nachweis einer akkreditierten Prüfstelle) erforderlich. Randdämmstreifen sind vor Estrich-Verlegung an allen wandberührenden Flächen anzubringen. Die Dehnungsfugen müssen lt. Koordinationsgespräch ausgeführt werden. Es sind nur Zusätze zu verwenden, deren Verträglichkeit mit den einzubauenden Heizelementen nachgewiesen ist. Verflüssiger und Fließmittel müssen mit den Heizelementen bzw. mit den Heizleitern verträglich sein und dürfen keine zusätzlichen Luftporen erzeugen. Frostschutzmittel dürfen nicht verwendet werden. Vor dem Einbau des Estrichs sind die Heizkreise mit einer Wasserdruckprobe auf Dichtheit zu prüfen. Der Prüfdruck muss das Doppelte des Betriebsdruckes, mindestens jedoch 6 bar betragen. Dieser Druck muss auf die Rohre während des Einbringen des Estrichs aufrechterhalten werden. Die Dichtheit und der Prüfdruck müssen in einem Prüfbericht aufgezeichnet werden. Keller Erdgeschoss Obergeschoss Heizkreis Anzahl Druck Dauer der Dichthaltsprobe Monteur/Bauleiter der Firma... Ausführender Mitarbeiter der Fa.... Bauherr bzw. Vertreter
8 Musterprotokoll Erhärtungszeit beachten: - bei zementgebundenem Estrich nach mindestens 3 Wochen - bei Estrich auf Calciumsulfatbasis nach Angabe des Herstellers Mindest Auf- und Abheizzeiten Musterprotokoll Datum Grad Datum 1. Tag 20 aufheizen 13. Tag warten, auskühlen 2. Tag 25 aufheizen 14. Tag warten, auskühlen 3. Tag 30 aufheizen 15. Tag warten, auskühlen 4. Tag 35 aufheizen 16. Tag 50 C aufheizen 5. Tag 40 aufheizen 17. Tag abschalten 6. Tag 45 aufheizen 7. Tag 50 aufheizen 8. Tag 50 Standzeit 9. Tag 50 Standzeit 10. Tag 40 abheizen 11. Tag 30 abheizen 12. Tag 20 abheizen Datum Grad Datum
Kombiniertes Funktions- und Belegreifheizen
Arbeitsblatt Kombiniertes Funktions- und Belegreifheizen Estrichtechnisch angepasstes Auf- und Abheizprotokoll für Fußbodenheizungen mit Calciumsulfat- und Zementestrichen Im Zuge moderner Bauweise gibt
MehrInformationen für das Funktions- und Belegreifheizen von Calciumsulfat und Zementestrich sowie Estriche aus Schnellzement
-1- Informationen für das Funktions- und Belegreifheizen von Calciumsulfat und Zementestrich sowie Estriche aus Schnellzement Aufheizbeginn: - Bei Calciumsulfatestrich (Anhydritestrich) frühestens 7 Tage
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrMontageanleitung MA007. Anleitung zur Montage von. PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000. nach RC2
Anleitung zur Montage von PVC-Fenstern der Serien IDEAL5000-8000 nach RC2 Standort 1 Gewerbegebiet Mont-Royal 56841 Traben-Trarbach Standort 2 Zum Rachtiger Wald 54516 Wittlich-Wengerohr Tel.: + 49 6571
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrMerkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)
Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2
MehrSpezielle Bedingungen für Heizestriche
Empfehlung PE 01-08 Oktober 2008 Spezielle Bedingungen für Heizestriche Sachlage Schwimmende Estriche sind in der Schweiz zum grössten Teil mit Fussbodenheizungen ausgestattet. Wegen falscher Planung und
MehrTechnische Info Nr. 4 / 2005 für Architekten, Planer und Bauherrn
Technische Info Nr. 4 / 2005 für Architekten, Planer und Bauherrn Estrichtechnisch angepasstes Auf- und Abheizprotokoll für Fußbodenheizungen mit Calciumsulfat- und Zementestrichen. Im Zuge moderner Bauweise
MehrUntergrundvoraussetzungen wichtige Hinweise für die Verlegung von ter Hürne-Bodendielen
Untergrundvoraussetzungen wichtige Hinweise für die Verlegung von ter Hürne-Bodendielen Inhalt 1. Verlegemöglichkeiten 2. Allgemeine Voraussetzungen an den Untergrund 2.1 Untergrundarten 2.2 Beschaffenheit
MehrWärmerückgewinnungsgerät mit Wärmepumpe
Wärmepumpe zur Brauchwassererwärmung in Kombination mit Abluftanlage und maschinellen Be- und Entlüftungsanlagen - DIN EN 255 von Bernhard Schrempf FNKä 6 Elektromotorisch angetriebene Wärmepumpen und
MehrBauhinweise Dampfbad Selbstbau:
Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Kaiser Wellness +43 660 68 60 599 www.dampfgenerator.at office@kaiser-wellness.at Dampfbad Selbstbau Bauhinweise - Dampfbad Selbstbau: Das eigene Dampfbad, einfach selbst
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrAls Untergrund für die Verlegung von Oberböden kommen in der Regel folgende Unterböden in Betracht:
Unterboden-Aufbau Anforderungen an den Untergrund Als Untergrund für die Verlegung von Oberböden kommen in der Regel folgende Unterböden in Betracht: > Polsterhölzer > Blindboden > Spanplatten auf Polsterhölzer
MehrGutachten. Anton Spiegel. Dornbirn, xxx. Bodenlegermeister
xxx xxx xx Dornbirn, xxx Gutachten Auftraggeber: Firma xxx GesmbH, xx Projekt: Wohnanlage xxx xxx Bauträger GmbH, xxx Auftrag: Besichtigung und Beurteilung der Laminatböden Besichtigung und Begutachtung:
MehrDampfkessel ( Beispiel) Datenblatt
Dampfkessel ( Beispiel) Technische Beschreibung, Herstellung und Prüfung, Konforätserklärung Datenblatt Technische Daten: Herstellung und Prüfung nach der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG und AD2000 Merkblatt
MehrArbeitsstätten-Richtlinie für Umkleideräume 34 Abs. 1 bis 5 der Arbeitsstättenverordnung 1
Arbeitsstätten-Richtlinie für Umkleideräume 34 Abs. bis 5 der Arbeitsstättenverordnung Inhalt. Bereitstellung von Umkleideräumen. Lage der Umkleideräume bei Hitzearbeitsplätzen 3. Schwarz-Weiß-Anlagen
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
Mehr-Prüfung der Tragwerksplanung-
Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrHeizleitungen im Estrich (Unterlagsboden)
Fachbereich Clima Heizung infojanuar 2012 Heizleitungen im Estrich (Unterlagsboden) Ziel und Zweck Die sternförmig angeschlossenen Heizkörperheizungen haben in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung
Mehr8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung
8 Entkopplung durch Abstand, Trennung oder Schirmung 8.1 Entkopplung durch Abstand Die einfachste Art der Entkopplung von Leistungskabeln mit Signal-/Steuerleitung oder Kabel der Informationstechnik ist
MehrEnergieversorgungseinrichtungen
Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 0; Fax: (0221) 77 66 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten. VdS-Richtlinien
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrVOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250
VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300
MehrL E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G über die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten/Leistungen aus dem Bereich Schutz nicht zu bearbeitender Bauteile Bauvorhaben / Objekt Architekturbüro
MehrBILDUNG VON BIETERGEMEINSCHAFTEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON ARTIKEL 263 DES DPR 207/2010 LEITFADEN
BILDUNG VON BIETERGEMEINSCHAFTEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN VON ARTIKEL 263 DES DPR 207/2010 LEITFADEN Eine BIETERGEMEINSCHAFT muss 3 Anforderungen erfüllen: A allgemeine Berufserfahrung, B spezifische
MehrFortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrEnergetische Klassen von Gebäuden
Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrVergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24
Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49
MehrVortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012
EAVG 2012 Vortragsunterlagen Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 3 Vorlage: Vor Vertragsunterzeichnung Aushändigen: Nach Vertragsunterzeichnung (binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss)
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrMarktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1
Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrZahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013. Pentaflex KB, Pentaflex FTS, Pentaflex OBS und Pentaflex ABS
Prüfbericht Zahl OIB-140-002/98-011 Zahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013 Auftrag: Beauftragt wurde die Prüfung der Fugenbleche KB, FTS, OBS und ABS zur Abdichtung von Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitten
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrPlatzierungsrichtlinie
Platzierungsrichtlinie fidbox Electronic Monitoring System Überblick Generell benötigt man eine fidbox für je 50 m² Bodenbelag, die in einem Projekt verlegt wird. Beim Einbau muss darauf geachtet werden,
MehrVerkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015
n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrCHECKLISTE FÜR IHR MASSIVHAUS
CHECKLISTE FÜR IHR MASSIVHAUS Ein eigenes Massivhaus ist in den meisten Fällen eine Investition für ein ganzes Leben, die man nur einmal tätigt. Deshalb sollten Sie Ihren Baupartner besonders sorgfältig
MehrVdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security
VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage
MehrRenovierungssystem R 50 I.5. R 50 das neue Fußbodenheizungssystem für die Gebäuderenovation. Die Vorteile: Tragender Untergrund
Gebäuderenovation. Die Vorteile: z Einbauhöhe inklusive R 50 Hochleistungsboden: mindestens 52mm z Einbauhöhe inklusive Zementestrich mit SCHÜTZ W200S: mindestens 62mm z integrierte Wärmedämmung gemäß
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrAluminium-Unterkonstruktion Aluminium Aluminium U-Profil Eckleiste. Montageklammer Start- & Endklammer 140-220mm 60-140mm 30-65mm
Seite - 1 - Montageanleitung PREWOOD-Terrassendielen PREWOOD-TERRASSENDIELE Montagezubehör Aluminium-Unterkonstruktion Aluminium Aluminium U-Profil Eckleiste Montageklammern mit Bohrschraube Terrassenlager
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrZwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrINTERNET SERVICES ONLINE
VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrKünstlervertrag Kunst am Bau
Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
MehrANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG
1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)
MehrInformationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Informationen für Bauherren und Planer > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Inhaltsverzeichnis Gesetze und Verordnungen 2 Ihr Ansprechpartner
MehrSTADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN
STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrStrom in unserem Alltag
Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrZusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrVermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag
Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.
MehrOptimierung von Heizungsanlagen. Hydraulischer Abgleich Arbeitsweise der Software
Optimierung von Heizungsanlagen Hydraulischer Abgleich Arbeitsweise der Software Wie wird die Optimierung einer Heizungsanlage durchgeführt? Datenaufnahme vor Ort: Ermittlung der optimalen Einstellungen
MehrTEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00
ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrWerbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
MehrEin Bisschen Mathe vorweg J
Ein Bisschen Mathe vorweg J Dr. Stefan Thielke Dr. Stefan Thielke Übersicht Abiturprüfung nach OAPVO 2010 Geregelt durch den Abschnitt II 8-24 der OAPVO 2010 8 Abiturprüfungsfächer (1) Die Abiturprüfung
MehrCheckliste zur Bestellung eines Online-Energieausweises für Wohngebäude
Checkliste zur Bestellung eines Online-Energieausweises für Wohngebäude Der von den Stadtwerken Schwerin angebotene Online-Energieausweis ist ein bedarfs- bzw. verbrauchsorientierter Energieausweis für
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrStephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3
Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrSatzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.
Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)
MehrWinVetpro im Betriebsmodus Laptop
WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online
MehrErläuterung Hydraulikventile TECHNISCHE ERLÄUTERUNG HYDRAULIKVENTILE. Inhaltsverzeichnis. 1. Vorwort. 2. Kenngrössen
TECHNISCHE ERLÄUTERUNG HYDRAULIKVENTILE Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Kenngrössen 2.1. Kenngrössen für Wegeventile 2.1.1. Eckwerte 2.1.2. Allgemeine Kenngrössen 2.1.3. Spezielle Kenngrössen 2.2. Kenngrössen
Mehr