GEMEINDE KATTENDORF - Der Bürgermeister Kattendorf, den I 7/sc Seite 70. Nr GEMEINDEVERTRETUNG KATTENDORF vom

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1 GEMEINDE KATTENDORF - Der Bürgermeister Kattendorf, den I 7/sc Seite 70 «Anrede» «Vorname» «Nachname» «Straße_Hnr» «Postleitzahl» «Wohnort» Nr GEMEINDEVERTRETUNG KATTENDORF vom «Anrede2» «Nachname», nachstehendes Protokoll erhalten Sie für Ihre Akten: Beginn: Uhr; Ende: Uhr, Steenbuck s Gasthof Mitgliederzahl: 11 Anwesend stimmberechtigt: Bürgermeister Ahrens, Horst-Helmut GV Otte, Walter GV Rau, Elfi GV Müller, Dirk GV Ulrich, Bernd GV Dill, Günter GV Möller, Jochen GV Hübner, Karsten GV Kriemann, Lars GV Reimer, Rolf Nicht stimmberechtigt: Herr Löchelt, Amt Kisdorf - zugleich als Protokollführer Nicht anwesend: GV Möller, Gunda Die Mitglieder der Gemeindevertretung Kattendorf wurden durch schriftliche Einladung vom auf Donnerstag, den , unter Zustellung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.

2 Seite 71 Die Tagesordnung wird wie folgt geändert: TOP 13 Einwohnerfragestunde 2. Teil wird neu TOP 14 Die Tagesordnung wird nach 3 Abs. 5 GeschO wie folgt erweitert: Neu TOP 13: Rechtsstreit Dacheindeckung am Theaterneubau; hier: Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeister Tagesordnung: 01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 14 vom Mitteilungen des Bürgermeisters 04. Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung 05. Einwohnerfragestunde 1. Teil 06. Beschluss über die Jahresrechnung Nachtragshaushalt Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr 09. Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung 10. Widmung von Straßen und Wegen 11. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen hier: Übertragung der Entscheidung auf den Bürgermeister 12. Beteiligung am Vergabeverfahren Digitalfunk für die Feuerwehr 13. Rechtsstreit Dacheindeckung am Theaterneubau hier: Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters 14. Einwohnerfragestunde 2. Teil Sitzungsniederschrift TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 14 vom Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 14 vom wurden Einwendungen nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach 41 Abs. 1 GO ausgefertigt. TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg ordnet nach Verkehrsschau am die Verlegung der Ortstafel an der L80 und das Freischneiden des Verkehrsschildes Spielstraße an der Straße Rohrstücke an Das Wasser- und Verkehrskontor Neumünster bereitet eine weitere Variante zur Beseitigung der Geruchsbelästigung aus der Abwasseranlage im Bereich Am Brahmberg vor Betriebsgemeinschaft Kattendorfer Hof hat Bauantrag für einen Jungtierstall und für eine Dunkplatte gestellt Notstromanlage für Fluchtwegebeleuchtung in der Sporthalle defekt Schulausschuss des Amtes Kisdorf hat am getagt; Gemeindevertreter Reimer berichtet über die Beratungen u. a. zum Haushalt 2013 und Beschwerden von Eltern über den baulichen Zustand der Grundschule Am Wald, Sievershütten

3 Seite 72 Die Verbandsversammlung des Wege-Zweckverbandes hat die Änderung des Tarifsystems bei der Abfallbeseitigung mit Wirkung vom beschlossen Der Finanzausschuss wird zum eingeladen, Theaterbesuch der Mitglieder der Gemeindevertretung für den geplant Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Amtes Kisdorf empfiehlt den Gemeinden den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung für den Kindergartenbetrieb; Brandschutzmaßnahmen am Kindergartengebäude Kattendorf beauftragt Virenangriffe auf die Internetseite der Gemeinde Kattendorf TOP 4: Fragen der Mitglieder der Gemeindevertretung GV Dill: Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss sollte vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung über die Lösung der Geruchsbelästigung Am Brahmberg beraten TOP 5: Einwohnerfragestunde 1. Teil Die neue Tarifstruktur bei der Abfallbeseitigung ist im Internetauftritt des Wege-Zweckverbandes einsehbar TOP 6: Beschluss über die Jahresrechnung 2011 Die Jahresrechnung 2011 schließt in Einnahme und Ausgabe mit ,39 ab. Der Überschuss beträgt 6.508,40 und wurde der Rücklage zugeführt. Der Finanzausschuss hat bei seiner Prüfung keine Beanstandungen erhoben und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Jahresrechnung 2011 zu beschließen (13. FinA vom , TOP 3). Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung TOP 7: Nachtragshaushalt 2012 Der Finanzausschuss hat über die Aufstellung des Nachtragshaushaltes beraten und schlägt der Gemeindevertretung vor, die Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen (13. FinA vom , TOP 8). Einzelheiten können dem Vorbericht und dem Nachtragshaushaltsplan entnommen werden. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden neu auf ,00, die des Vermögenshaushaltes neu auf ,00 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite wird neu auf ,00 festgesetzt. TOP 8: Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist die Gemeinde gehalten, ihre Finanzierung vorrangig dadurch sicher zu stellen, dass Gebühren für die eigenen Leistungen von den Empfängern der Leistung erhoben werden. Auch die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde sind daher grundsätzlich durch entsprechende Gebührenerhebung zu finanzieren. Grundlage für die Gebührenerhebung ist dabei eine gemeindliche Satzung. Der Finanzausschuss hat sich mit der Angelegenheit befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, die beigefügte Satzung über die Erhebung einer Feuerwehrgebühr zu beschließen (12. FinA vom , TOP 4, und 13. FinA vom , TOP 5). Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Feuerwehrgebühr.

4 Seite 73 TOP 9: Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung Die aktuelle Satzung über die Straßenreinigung ist von der Gemeindevertretung am beschlossen worden und gilt seit dem unverändert. Zwischenzeitlich haben sich allerdings Änderungen im zugrunde liegenden Landesrecht ergeben, so dass eine Neufassung der Satzung erforderlich wird. Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss hat sich mit der Angelegenheit befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, die beigefügte Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung zu beschließen (27. BauWeUmwA vom ,TOP 3b). Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Satzung über die Straßenreinigung. (9:1:0) TOP 10: Widmung von Straßen und Wegen Nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein sind Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen durch ein besonderes Verfahren für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Voraussetzung für das Widmungsverfahren ist die Klassifizierung in die Gruppen Ortsstraße, sonstige öffentliche Straße und beschränkt öffentliche Straße. Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss hat sich mit dem Widmungsverfahren und der Klassifizierung befasst und schlägt der Gemeindevertretung vor, den Widmungsbeschluss auf der Basis der beigefügten Klassifizierungsliste zu fassen (27. BauWeUmwA vom , TOP 3a). Auf Antrag von GV Dill wird die Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt vertragt. TOP 11: Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen hier: Übertragung der Entscheidung auf den Bürgermeister Gemäß 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kattendorf in der Fassung der 4. Nachtrags-satzung vom entscheidet der Bürgermeister u. a. über die Annahme von Spenden. Da in der Öffentlichkeit die Annahme von Spenden im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit von gemeindlichen Entscheidungen kritisch gesehen wird, hat der Landtag am die Gemeindeordnung so geändert, dass klar gestellt wird, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen annehmen darf. In einer weiteren Änderung der Gemeindeordnung hat der Landtag am die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Annahme solcher Zuwendungen der Gemeindevertretung zugeordnet. Diese kann allerdings durch Beschluss entscheiden, die Zuständigkeit im Rahmen einer vor ihr zu bestimmenden Wertgrenze auf den Bürgermeister zu übertragen. Die getroffene Zuständigkeitsregelung in der Hauptsatzung ist nach der nunmehr geltenden Rechtslage also nicht mehr ausreichend. Die Übertragung auf den Bürgermeister hat den Vorteil, dass nicht bei jeder eingehenden Spende im Rahmen einer gesonderten Sitzung der Gemeindevertretung zu entscheiden ist. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung wäre im Falle einer Übertragung der Bürgermeister verpflichtet, jährlich der Gemeindevertretung einen Bericht über die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke zu erstatten. Die Gemeindevertretung überträgt die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 im Einzelfall auf den Bürgermeister. TOP 12: Beteiligung am Vergabeverfahren Digitalfunk für die Feuerwehr Seit mehreren Jahren strebt das Land Schleswig-Holstein die Einführung des digitalen Sprechfunks bei Polizei und Rettungsdiensten an. Nach dem auf Landesebene vereinbarten Zeitplan ist die Ausstattung der Feuerwehren im Kreis Segeberg in den Jahren 2013 / 2014 vorgesehen. Zur Vermeidung von parallel laufendem analogen Funkverkehr und digitalem Funkverkehr ist die zeitgleiche Ausstattung aller gemeindlichen Feuerwehren mindestens auf Kreisebene erforderlich.

5 Seite 74 Nach bisherigen Erkenntnissen wird das Land Schleswig-Holstein die entstehenden Kosten für die Endgeräte mit ca. 50% bezuschussen. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist die Teilnahme am landesweit betriebenen Vergabeverfahren. Über dieses Vergabeverfahren soll u. a. sichergestellt werden, dass technisch gleiche Geräte angeschafft werden. Der Amtswehrführer hat die Ermittlung des Bedarfs in den einzelnen Gemeindewehren des Amtes Kisdorf koordiniert. Danach entstehen für die Gemeindewehr Kattendorf geschätzte Ausgaben in Höhe von ca ,00. In diesem Betrag sind nicht zuschussfähige Einbaukosten von ca. 800,00 enthalten. Die Gemeinde Kattendorf beteiligt sich für die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit Digitalfunk an dem landesweiten Vergabeverfahren. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca ,00. Bei entsprechender Mittelbereitstellung im Haushalt 2013 ist der Bürgermeister berechtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. TOP 13: Rechtsstreit Dacheindeckung am Theaterneubau hier: Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters Die Arbeiten der Dacheindeckung am Theaterneubau wurden mangelhaft ausgeführt. Nachdem alle außergerichtlichen Versuche gescheitert waren, eine Neueindeckung des Theaterdaches durch die seinerzeit bauausführende Firma Albert Kliewe jr., Kellinghusen, zu erreichen, wurde ein anderer Unternehmer (Fa. Wagner, Heidmoor) mit den Arbeiten beauftragt. Vor Durchführung der Arbeiten wurde ein Gutachter mit der Feststellung der Mängel und des Schadenumfangs beauftragt. Gleichzeitig wurde der Fachanwalt Moebus, Neumünster, mit der Geltendmachung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegenüber Fa. Kliewe beauftragt. Da die Fa. Kliewe sich weigerte, die Schäden am Dach auf eigenen Kosten zu beheben, wurde Klage vor dem Landgericht Kiel im August 2010 erhoben. Nach mittlerweile zwei Verhandlungsterminen, Vorlage eines weiteren Gutachtens durch einen vereidigten Gutachter, hat nunmehr der mit der Sache zuletzt befasste Richter am Landgericht mit Beschluss vom einen Vorschlag zur Beendigung des Rechtsstreites unterbreitet. Da die Frist für eine Stellungnahme der Gemeinde am abgelaufen ist, hat der Bürgermeister nach Rücksprache mit den Fraktionen am dem darin unterbreiteten Vorschlag zur Beendigung des Rechtsstreits zugestimmt. Der Richter am Landgericht hat in seinem Beschluss zugleich auf die Verantwortlichkeit des planenden Architekten Wedig hingewiesen, so dass auch mit diesem Gespräche hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits stattgefunden haben. Architekt Wedig hat mit Schreiben vom ebenfalls einen Vorschlag zur Beendigung des Rechtsstreits auf außergerichtlichem Wege unterbreitet. Im Ergebnis stellen sich die Kosten sowie die Kostenerstattung wie folgt dar: 1. Bisherige Kosten a) Mängelbeseitigung Fa. Wagner ,91 b) Verfahrenskosten (Rechtsanwalt, Gutachter) rd ,00 Gesamt rd ,00 ========== 2. Kostenerstattung unter Berücksichtigung des Vorschlags des Landgerichts a) Sicherheit und Einbehalt Fa. Kliewe 5.373,29 b) Zahlung Fa. Kliewe gem. Beschluss ,00 c) Anteil Verfahrenskosten Fa. Kliewe rd ,00 Gesamt rd ,00 3. Kostenerstattung Architekt Wedig gem. Vorschlag vom ,00 Gesamtkostenerstattung rd ,00 ========== Nach Gegenüberstellung der Kosten und der an die Gemeinde gezahlten bzw. zu zahlenden Kostenerstattungen verbleibt ein Betrag von rd ,00, auf den die Gemeinde verzichten müsste. Nach der Hauptsatzung der Gemeinde stellt dies einen Verzicht auf Ansprüche dar, der einer Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vorbehalten ist. Die Gemeindevertretung beschließt,

6 Seite die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Zustimmung zum Vorschlag des Landgerichtes Kiel gemäß Beschluss vom auf Kostenerstattung in Höhe von mindestens ,00 zu genehmigen; 2. dem Vorschlag des Architekten Wedig zum Abschluss einer außergerichtlichen Vereinbarung in Höhe von 3.500,00 zum Abschluss des Verfahrens zuzustimmen; 3. auf den Anspruch der Gemeinde in Höhe von rd ,00 aus dem Verfahren gegen die Fa. Kliewe zu verzichten. TOP 14: Einwohnerfragestunde 2. Teil Zusammenhang zwischen digitaler Kreiskarte im Internetauftritt des Kreises Segeberg (WebGIS) und Widmung von Gemeindestraßen Heizenergieverbrauch nach energetischer Sanierung des Amtsgebäudes Protokollführer Bürgermeister

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