Mobile Dienste in Tirol. Leistungskatalog für die Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in Tirol

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1 Mobile Dienste in Tirol Leistungskatalog für die Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in Tirol

2 Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck

3 S e i t e 1 Erfassung der Leistungen In diesem Leistungskatalog sind die einzelnen Basisleistungen und indirekten Leistungen mit den jeweiligen Einzelleistungen umfassend beschrieben. Dies ermöglicht eine genaue Zuordnung der erbrachten Leistungen. Darüber hinaus bietet dieser Leistungskatalog eine Anleitung zur Erfassung der Pflege- und Betreuungsleistungen, der indirekten Leistungen sowie der Abwesenheitszeiten. Die Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste erfassen im EDV-Programm bzw. über die Erfassungsgeräte (Palm-Geräte, androidfähige Handys etc.) Pflege- und Betreuungsleistungen (direkte Leistungen) sowie die indirekten Zeiten (indirekte Leistungen) und Abwesenheitszeiten. Die Erfassung der direkten Leistungen muss möglichst zeitnah zur Leistungserbringung, unmittelbar nach dem Besuch beim Klienten, erfolgen. Ebenso hat die Erfassung der indirekten Leistungen (zb. Besprechung) sowie der Abwesenheitszeiten zeitnah zu erfolgen. Falls die Erfassung nicht über Erfassungsgeräte durchgeführt wird, hat diese schriftlich zu erfolgen. Hierfür sind die dafür vorgegebenen Formulare zu verwenden. 1. Erfassung der Pflege- und Betreuungsleistungen Die Erfassung und Abrechnung der Pflege- und Betreuungsleistungen hat nach folgenden zeitlichen Intervallen zu erfolgen: jeder Klientenkontakt in der Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe/Soziale Betreuung wird grundsätzlich mit einer Dauer von 15 Minuten erfasst und verrechnet, auch wenn dieser kürzer ist jeder Klientenkontakt in der Medizinischen Hauskrankenpflege wird mit einer Dauer von 5 Minuten erfasst und verrechnet sollte ein Klientenkontakt länger dauern, so erfolgt die Erfassung und Verrechnung der darüber hinausgehenden Zeiten in 5-Minuten-Intervallen 2. Erfassung der Wegzeiten Die Erfassung aller Wegzeiten erfolgt minutengenau, gemeinsam mit der jeweiligen Erfassung der Pflege- und Betreuungsleistung. Die Unterscheidung der Wegzeiten nach Qualifikation erfolgt automatisch im EDV-System.

4 S e i t e 2 Basisleistungen (direkte Pflege- und Betreuungsleistungen) Im Rahmen der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in Tirol werden vom Land Tirol die folgend beschriebenen Basisleistungen gewährt. Medizinische Hauskrankenpflege Hauskrankenpflege Mobile psychiatrische Pflege für Senioren Haushaltshilfe/Soziale Betreuung Beratungs- und Organisationsleistungen Diese Kategorien beinhalten folgende Einzelleistungen: Medizinische Hauskrankenpflege Hauskrankenpflege Mobile psychiatrische Pflege für Senioren Haushaltshilfe / Soziale Betreuung Beratung und Organisation Medizinische Hauskrankenpflege Behandlungspflege Mobile psychiatrische Pflege für Senioren Haushaltshilfe Erstgespräch Grundpflege Soziale Betreuung Casemanagement Pflegeplanung Ausfallzeit (nicht begründet) Wegzeiten Angehörigengespräche Ausfallzeit (nicht begründet)

5 S e i t e 3 1. Leistungsbeschreibung Medizinische Hauskrankenpflege Unter medizinischer Hauskrankenpflege werden folgende Leistungen verstanden: Abklopfen und Absaugen bei Sekretanschoppung Beine bandagieren Blasenkatheterismus, Blasenspülung, -instillation Blutentnahme: venös, kapillär, Blutzuckerbestimmung Darmeinlauf, Clysmol Dauerkatheter- und Urinalpflege Flüssigkeitsbilanz Harnuntersuchungen (Teststreifen) Hilfestellung bei kleinen chirurgischen Eingriffen und Arztvisiten Inhalationen Injektionen (s.c. und i.m.) Insulininjektionen (incl. Anlernen) Magensonde (Nährsonde) legen Medikamentenversorgung Sondennahrung verabreichen Stomapflege Therapeutische Lagerungen (Bobath...) und Handling Tracheotomiepflege Überwachung von Infusionen Verbandwechsel Versorgung von Drainagen, Blasenfisteln etc. Die Sozialversicherungsanstalten (SVA) leisten Kostenbeiträge zur medizinischen Hauskrankenpflege, wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Anstaltspflege vermieden wird. Weiters erfolgt die medizinische Hauskrankenpflege über ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht. Die Medizinische Hauskrankenpflege wird gewährt, wenn und solange es eine Krankheit erfordert und zwar für ein- und denselben Versicherungsfall für die Dauer von vier Wochen. Über diese Zeitdauer hinaus wird die medizinische Hauskrankenpflege nur nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung gewährt. Diese Leistungen dürfen ausschließlich durch diplomiertes Krankenpflegepersonal erbracht werden.

6 S e i t e 4 Die Verrechnung der Leistung Medizinische Hauskrankenpflege erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer und den Sozialversicherungsanstalten. Soweit es sich um Maßnahmen der medizinischen Hauskrankenpflege handelt, für welche ein Sozialversicherungsträger einen Kostenbeitrag leistet, gilt dieser Kostenbeitrag als Selbstbehaltsbeitrag des Klienten. 2. Leistungsbeschreibung Hauskrankenpflege Unter Hauskrankenpflege werden folgende Tätigkeiten verstanden: Behandlungspflege Grundpflege Pflegeplanung Weiters sind zu erfassen: Ausfallzeiten (nicht begründet) 2.1 Behandlungspflege - Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung inkl. Medikamentengebahrung - Beratungs- und Informationsgespräche bei den KlientInnen bzw. deren Angehörigen erbracht durch das Pflege- und Betreuungspersonal 2.2 Grundpflege - Unterstützung und Durchführung von Körperpflege - An- und Auskleiden - Mobilisierung und Aktivierung - Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme - im Zusammenhang mit Ausscheidungen - Prophylaxen - Krankenbeobachtung - Anleitung von Angehörigen

7 S e i t e Pflegeplanung - Pflegeplanung nach dem Prozessmodell Maßnahmenabstimmung Zielsetzung Evaluation 2.4 Angehörigengespräch - Gespräche mit Angehörigen vor Ort oder telefonisch 2.5 Ausfallzeiten (nicht begründet) - der Klient ist zum vereinbarten Termin nicht zu Hause und die mobile Pflege- und Betreuungseinrichtung wurde nicht darüber informiert (mindestens 24 Stunden vorher) - in diesem Fall wird dem Klienten die geplante Zeit verrechnet - diese Vorgangsweise wird beim Erstgespräch bzw. in der Pflege- und Betreuungsvereinbarung fixiert 3. Leistungsbeschreibung Mobile psychiatrische Pflege für Senioren Unter mobiler psychiatrischer Pflege für Senioren werden folgende Tätigkeiten verstanden: Behandlungspflege Grundpflege Pflegeplanung Gesprächsführung Motivationsarbeit durch Gespräche mit Klienten psychosoziale Betreuung Krisenintervention Tagesstruktur - Anleitung und Motivation zur eigenständigen Durchführung von Alltagstätigkeiten (Haushaltsführung, Einkauf und Zubereitung der Mahlzeiten, Kleiderwäsche, Wohnungsreinigung, finanzielle Gebarung, Sozialtraining) Gedächtnistraining reaktivierende Pflege/Biographiearbeit Angehörigengespräch

8 S e i t e 6 4. Leistungsbeschreibung Haushaltshilfe/Soziale Betreuung Zu den wesentlichen Aufgaben zählen die Aktivierung und Hilfestellung im Alltag sowie die Unterstützung und Ausführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Folgende Tätigkeiten werden unter Haushaltshilfe/Soziale Betreuung erfasst: Haushaltshilfe Soziale Betreuung Weiters sind zu erfassen: Ausfallzeiten (nicht begründet) 4.1 Haushaltshilfe - Reinigungsarbeiten ( Aufräumen, Geschirrspülen, Wohnungsreinigung) - Waschen, Bügeln - Heizen - Zubereiten von Mahlzeiten - diversen Erledigungen und Einkäufe (Post, Behördengänge, Botengänge, Besorgungen) - Unterstützung und Entlastung der Angehörigen 4.2 Soziale Betreuung - Aktivierung und Hilfestellung im Alltag - Erhaltung des eigenen Lebensumfeldes und Erhaltung des eigenen Wohnraums - Begleitung und Förderung sozialer Kontakte - Training, Förderung und Unterstützung von Alltagsfertigkeiten 4.3 Ausfallzeiten (nicht begründet) - der Klient ist zum vereinbarten Termin nicht zu Hause und die mobile Pflege- und Betreuungseinrichtung wurde nicht darüber informiert (mindestens 24 Stunden vorher) - in diesem Fall wird dem Klienten die geplante Zeit verrechnet - diese Vorgangsweise wird beim Erstgespräch bzw. in der Betreuungsvereinbarung fixiert

9 S e i t e 7 5. Leistungsbeschreibung Beratung und Organisation Beratung der Klienten und deren Angehörigen in Hinblick auf die Inanspruchnahme von Pflegeund Betreuungsleistungen. Folgende Tätigkeiten werden unter Beratung und Organisation erfasst: Erstgespräche Casemanagement Wegzeiten 5.1 Erstgespräch Das Erstgespräch ist durch die Pflegedienstleitung/Pflegerische Aufsicht bzw. deren Stellvertretung durchzuführen und beinhaltet die erste Beratung und Information der Klienten bzw. deren Angehörigen in Bezug auf die - möglichen Pflege- und Betreuungsleistungen - Kosten und deren Finanzierung (Erhebung Bemessungsgrundlage) - Pflegeanamnese inkl. Hausbesuch - Erhebung des Pflegebedarfs - Erhebung der Pflegedaten - Abstimmung der Wünsche und Bedürfnisse der Klienten 5.2 Casemanagement Das Casemanagement ist durch die Pflegedienstleitung/Pflegerische Aufsicht bzw. deren Stellvertretung durchzuführen. Casemanagement ist ein individuelles Fallmanagement, d.h. - die kontinuierliche Begleitung eines Klienten über einen längeren Zeitraum und die damit verbundene Koordination der erforderlichen Dienstleistungen - das Nahtstellenmanagement, d.h. einrichtungs- und sektorenübergreifende Koordination zur Versorgung des Klienten(zB. Kontakt zu Altenwohnheimen, Ärzten, Krankenhäusern, etc.) - die Vermittlung und Koordination von Therapeuten, Informationen über Sachwalter, Ärzten, Betreuungseinrichtungen, Hospizgruppen etc. für den Klienten Für die Leistung Casemanagement sind von der Organisation entsprechende Aufzeichnungen zu führen sowie die Daten der Klienten zu erfassen, um den Verlauf der Beratung jederzeit nachvollziehen und überprüfen zu können.

10 S e i t e 8 Die Dokumentation hat mindestens folgende Punkte zu umfassen: - Klientenstammdaten analog der Richtlinie des Landes Tirol zur Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol - Angaben zu besonderen Vereinbarungen (zb. Vollmachten, Verfügungen etc.) - Assessement Statuserhebung mittels Assessmentinstrumenten unter Verwendung von bereits verfügbaren Daten (Transferierungsbericht, Enlassungsplanung Krankenhaus etc.) - Hilfsbedarfsplanung systematische, strukturierte Gewichtung der Problemlagen, Formulierung von konkreten Zielsetzungen, Festlegung von gezielten Maßnahmen und Zuordnung zu verfügbaren Leistungsangeboten und Koordinierung dieser Leistungsangebote - Durchführungsnachweis der geplanten Maßnahmen - Evaluation von Besonderheiten und Abweichungen der eingeleiteten Maßnahmen sowie Erprobung von Alternativen bei Nichtakzeptanz oder mangelnder Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen 5.3 Wegzeiten - Wegzeiten sind alle Fahrten zu den Klienten und retour ab der 1. Minute und werden im Zuge der Erbringung der direkten Pflege- und Betreuungsleistungen miterfasst - die Unterteilung der Wegzeiten nach Qualifikation erfolgt automatisch im EDV-System - die Wegzeit endet mit dem Betreten des Wohnhauses bzw. der Wohnung des Klienten - als Wegzeiten gelten Autofahrten, Fahrten mit dem Fahrrad, Motorrad oder ähnliches und auch Zeiten zu Fuß

11 S e i t e 9 IV. Indirekte Leistungen (indirekte Zeiten) Im Rahmen der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in Tirol werden auch indirekte Leistungen durch Mitarbeiter erbracht. Diese indirekten Zeiten sind zu erfassen, können jedoch nicht direkt abgerechnet werden, da sie in den Normkosten berücksichtigt sind. Die indirekten Leistungen sind: Führung und Qualitätssicherung Besprechungen Organisation Verwaltung Fuhrpark Rufbereitschaft Verwaltung Ehrenamt Verwaltung Fuhrpark Rufbereitschaft Die Kategorien beinhalten folgende Einzelleistungen: Führung und Qualitätssicherung Besprechungen Organisation Verwaltung Fuhrpark Rufbereitschaft Verwaltung Ehrenamt Geschäftsführung Ausfallzeit (begründet) Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Pflegedienstleitung/ Pflegerische Aufsicht Allgemeine Tätigkeiten Buchhaltung/ Fakturierung/ Lohnverrechnung Einschulung neuer Mitarbeiter Betriebsratstätigkeiten Controlling Qualitätsmanagement Öffentlichkeitsarbeit Projekte

12 S e i t e Leistungsbeschreibung Führung und Qualitätssicherung Diese Leistungen beinhalten alle Tätigkeiten, welche im Zusammenhang mit der Geschäftsführung und mit der Sicherung der Qualität der Mobilen Pflege- und Betreuungseinrichtung erforderlich sind. Dabei handelt es sich um folgende Tätigkeiten: Geschäftsführung Pflegedienstleitung/Pflegerische Aufsicht Einschulung neuer Mitarbeiter Qualitätsmanagement 1.1 Geschäftsführung - Tätigkeiten der Geschäftsführung - Abstimmung mit dem Vorstand, Vorstandssitzungen, Jahreshauptversammlungen und alle dafür nötigen Vorbereitungsarbeiten 1.2 Pflegedienstleitung/Pflegerische Aufsicht - Tätigkeiten, die von der Pflegedienstleitung/Pflegerischen Aufsicht wahrzunehmen sind 1.3 Einschulung neuer Mitarbeiter - alle Tätigkeiten im Zuge der Einschulung und Einführung von neuen Mitarbeiter 1.4 Qualitätsmanagement - Maßnahmen zur Verbesserung der Abläufe und der Pflege- und Betreuungsleistungen - Aktivitäten für Zufriedenheitsmessungen (Interviews, Auswertung von Fragebögen) - Aktivitäten zur Ablaufoptimierung - Erstellung von Standards, Prozessbeschreibungen - Aktivitäten im Zuge einer Evaluation

13 S e i t e Leistungsbeschreibung Besprechungen Besprechungen unabhängig von Ort und Teilnehmer, zb.: - Dienstübergaben - Fallbesprechungen - Dienstbesprechungen - Mitarbeiterbesprechungen - Externe und interne Besprechungen 3. Leistungsbeschreibung Organisation Folgende Tätigkeiten werden unter Organisation erfasst: Ausfallzeit (begründet) Allgemeine Tätigkeiten Betriebsratstätigkeiten 3.1 Ausfallzeit (begründet) - der Klient hat seinen Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) bei der mobilen Pflege- und Betreuungseinrichtung abgesagt, die Einrichtung war jedoch nicht in der Lage die Touren- bzw. Dienstplanung dementsprechend abzuändern - die Nichtanwesenheit des Klienten ist sonst begründet, zb. unerwartete Einlieferung ins Krankenhaus 3.2 Allgemeine Tätigkeiten Allgemeine Tätigkeiten sind zb.: - Reinigungs- und Aufräumarbeiten - Lagerverwaltung - Vor- und Nachbereitungsarbeiten - Sterilisation - Hygienemaßnahmen 3.3 Betriebsratstätigkeiten - Tätigkeiten im Rahmen der Ausübung einer Funktion als Betriebsrat

14 S e i t e Leistungsbeschreibung Verwaltung Alle Verwaltungstätigkeiten einer Mobilen Pflege- und Betreuungseinrichtung. Folgende Tätigkeiten werden unter Verwaltung erfasst: Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Buchhaltung, Fakturierung, Lohnverrechnung Controlling Öffentlichkeitsarbeit Projekte Alle Leistungserbringer mit einem Leistungsausmaß von unter Leistungsstunden pro Jahr können die einzelnen Tätigkeiten auf Allgemeine Verwaltungstätigkeiten buchen. 4.1 Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Alle Tätigkeiten im Verwaltungsbereich: - Büroorganisation inkl. EDV-Wartung, EDV-Installationen etc. - Schriftverkehr - Arbeiten zur Durchführung von Datenerhebungen - Amts- und Behördengänge - Besorgungen - Telefon - Stundenkontrolle und Gegenprüfung der erfassten Arbeitszeiten durch die Mitarbeiter 4.2 Buchhaltung, Fakturierung, Lohnverrechnung - alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchhaltung - Erarbeitung der Grundlagen zur Erstellung des Budgets und des Rechnungsabschlusses - Lohnverrechnung - alle Tätigkeiten rund um die Fakturierung: Rechnungslegung Verwaltungsaufwand im Zuge der Abrechnung der medizinischen Hauskrankenpflege Abrechnungskontrolle Kontrolle der Zahlungseingänge

15 S e i t e Controlling - Tätigkeiten im Zusammenhang mit Erhebungen, Statistiken, Auswertungen, Analysen und Berichten - Jahresplanung - Personalcontrolling 4.4 Öffentlichkeitsarbeit Alle Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit: 4.5 Projekte - Marketing - Gesundheitsförderung (Gesundheitstage) - Medienarbeit - Homepage - Organisation von Veranstaltungen - erstellen von Informationsmaterial Alle Tätigkeiten im Rahmen von Projekten und Arbeitsgruppen: - Planung - Organisation - Begleitung - Teilnahme 5. Leistungsbeschreibung Fuhrpark Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Fuhrparks wie zb. Reinigung, Fahrten zum Service etc. 6. Leistungsbeschreibung Rufbereitschaft Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit laut BAGS-Kollektivvertrag. Diese Leistung ist als Einheit zu erfassen. 7. Verwaltung und Organisation Ehrenamt - Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten im Zuge der Einbindung von Ehrenamtlichen

16 S e i t e 14 V. Abwesenheitszeiten Die Abwesenheiten werden in folgende Kategorien unterteilt: Bezahlte Pausen Fortbildung Supervision Dienstverhinderung Krankenstand Urlaub bezahlte Pausen Fortbildung Supervision Dienstverhinderung Krankenstand Urlaub 1. Bezahlte Pausen Den MitarbeiterInnen stehen nach 6 durchgängigen Arbeitsstunden 10 Minuten bezahlte Pause zu 2. Fortbildung Alle internen und externen Schulungen (keine Ausbildungen) 3. Supervision Teilnahme an Einzel- oder Gruppensupervisionsveranstaltungen 4. Dienstverhinderung - Dienstverhinderungen sind: Amts- und Behördengänge Arztbesuche/Ambulanzbesuche Dienstverhinderung aufgrund äußerer Umstände (zb. Witterungsverhältnisse etc.) Pflege- und Betreuungsfreistellung

17 S e i t e 15 eigene Eheschließung Teilnahme an der Eheschließung der Kinder, Geschwister oder Eltern Niederkunft der Ehegattin oder Lebensgefährtin Wohnungswechsel bei eigenem Haushalt Tod des Ehegatten, Lebensgefährten oder Kindes Tod der Eltern, Schwiegereltern, oder Enkelkinder Beerdigung des Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Geschwister oder Großeltern - Angestellte behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn Sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind - Dienstverhinderungen müssen dem Arbeitgeber umgehend mitgeteilt werden - ist eine Dienstverhinderung vorhersehbar, ist sie dem Arbeitgeber anzukündigen, damit dieser Vorkehrungen treffen kann 5. Krankenstand - Krankenstand und Kuraufenthalte 6. Urlaub - Erholungsurlaub nach dem jeweils gültigem Kollektivvertrag

18 S e i t e 16 VI. weitere Leistungen Folgende weitere Leistungen, welche von den Mobilen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol in der Praxis erbracht werden, werden vom Land Tirol im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol nicht gewährt: Essen auf Rädern (inkl. dazugehöriger Verwaltungstätigkeiten) Heilbehelfverleih (inkl. dazugehöriger Verwaltungstätigkeiten) Betreutes Wohnen (eigene Förderungsrichtlinie) Tagespflege (eigene Förderungsrichtlinie) Familienhilfe (inkl. dazugehörigen Wegzeiten) Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige Rehabilitation Aktivitäten für Senioren wie zb. Tanz und Bewegung, Fußpflege, Senioren-Treff, Computerkurse etc. Aktivitäten für Kinder und Jugendliche wie zb. Kinderkrippe, Ferienzug, Spiel-mit-mir-Wochen etc. Sonstige Aktivitäten wie zb. Tanz und Bewegung, Ernährungs- und Diätberatung, Selbsthilfegruppen, Gesundheitstage, Vorträge etc. Falls von den Mobilen Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine oder mehrere solcher Leistungen erbracht werden, sind diese zum Zwecke der Erhebung des darin enthaltenen Overheadanteils ebenfalls nach den Vorgaben des Landes Tirol zu erfassen. Soweit in diesem Leistungskatalog personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich soweit dies inhaltlich in Betracht kommt auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

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