SOLARENERGIE UND DENKMALPFLEGE

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1 1 SOLARENERGIE UND DENKMALPFLEGE

2 Inhalt Impressum Herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, November 2012 Texte: Andreas Baur, Daniela Hambauer, Bernd Vollmar Redaktion: Karlheinz Hemmeter, Dorothee Ott, Beate Zarges Satz, Layout und Bildbearbeitung: Susanne Scherff, Singhi Deisenhofer Druck: Lipp GmbH Auflage: Stück Abbildungsnachweis S. 1: BLfD, Nikolaus Könner; S. 6: Michael Geins, Passau; S. 8 links: Green City Energy AG Armin Schröer, rechts: BLfD, Michael Forstner; S. 9 rechts: BLfD, Simone Wolfrum; S. 10: Stadt Iphofen; S. 11 oben: BLfD, Bernd Vollmar, unten: BLfD, Nikolaus Könner; S. 13: Architekturbüro Haase und Partner; S. 15: BLfD, Fotomontage: Daniela Hambauer; S. 18 links: BLfD, Michael Forstner; S. 20 links: Norbert Palzer, Nördlingen Alle nicht eigens aufgeführten Abbildungen: BLfD Vorwort... 3 Solarenergie und Denkmalpflege... 4 Der Energie-3-Sprung: immer zu empfehlen... 5 Gesetzliche Grundlagen und notwendige Behördenbeteiligung... 6 Nutzen Sie Flächen, die der Betrachter nicht einsehen kann... 8 Integrieren Sie eine Solaranlage in die bestehende Dachfläche... 9 Ebenfalls denkbar die Verwendung der Hausfassade Meist besser als das Hauptgebäude das Nebengebäude Historisches Traufblech als Vorbild für den Traufbereich Nachhaltige Planungsgrundlage der Solarkataster Nachhaltige Veränderung der Ortsbilder Muss das sein? Warum das Hauptgebäude? Muss das sein? Kein Blickfang! Die Ortsbilder prägen unsere Heimat Muss das sein? Ortsansichten leben von den Dachlandschaften Sie geben unserer Heimat Individualität die Einzelbaudenkmäler. 20 Muss das sein? Weniger wäre mehr Das Baudenkmal und seine Umgebung Muss das sein? Zu nah am Baudenkmal Gestaltungsziele Freiflächen-Photovoltaikanlagen Weiterführende Hinweise Herausgeber und Partner... 28

3 Vorwort Denkmalschutz ist Nachhaltigkeit. 40 Prozent des weltweiten, das Klima verändernden Kohlendioxid-Ausstoßes werden von Bauwerken verursacht, weitere 10 Prozent ergeben sich aus der Bautätigkeit generell. Die Hälfte des Klimaproblems geht also zu Lasten des Bauwesens. Ferner: 60 Prozent des jährlichen Abfallaufkommens der Bundesrepublik Deutschland sind vom Bauschutt verursacht. Daraus folgt: Auf dem Sektor des Bauens, des Wie-Bauens, des Wo-Bauens, des Ob-Bauens und des Nicht-Bauens schlummern gewaltige Potentiale für positive wie negative Veränderungen unserer Umweltbedingungen. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege sind ein Aspekt des Bauwesens, nämlich des Nicht-Bauens, des Weiter-Bauens und der Bauschuttvermeidung. Energiesparen und Nachhaltigkeit sind, wie gerade die Denkmalpflege weiß, uralte Werte. Klassische Bauweisen sind energiebewusst. Die Frage nach dem Beitrag, den unsere Denkmäler und unsere historischen Kulturlandschaften im Rahmen der Erzeugung regenerativer Energien leisten können, verlangt eine sehr differenzierte Antwort. Bei allen Überlegungen müssen wir fragen: Welche Möglichkeiten gibt es? Verfolgen wir mit unseren Aktivitäten ein kurzfristiges oder ein langfristiges Ziel? Welche negativen Auswirkungen stehen den positiven entgegen? Innerhalb des bayerischen Gesamtgebäudebestandes beträgt der Anteil an Einzelbaudenkmälern, die zur Installation von Solaranlagen technisch geeignet wären, weniger als 1 Prozent. Lediglich bei ca. 0,01 Prozent ist der Anteil an Kirchenbauten anzusetzen. Insgesamt sind ca. 2,5 Prozent aller baulichen Anlagen in Bayern vom Ensembleschutz erfasst (einschließlich der im Ensemble befindlichen Einzelbaudenkmäler). Zusammen mit dem Anteil der Gebäude, die sich im Nähebereich von Denkmälern bzw. Ensembles befinden, sind in Bayern weniger als 5 Prozent des Gesamtgebäudebestandes von denkmalpflegerischen Belangen betroffen. Die vorliegende Broschüre Solarenergie und Denkmalpflege soll Ihnen gelungene Beispiele als Hilfestellung präsentieren und Sie vor Aktivitäten warnen, die Ihrem Denkmal, seinem Erscheinungsbild und seinem Wert Schaden zufügen. Ausdrücklich danken möchte ich allen beteiligten Partnern, die bei diesem Gemeinschaftsprojekt mitgewirkt haben: Dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt, dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.v., dem Bund Naturschutz in Bayern e.v., der Bayerischen Architektenkammer und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Prof. Dr. Egon Johannes Greipl Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege 3

4 Solarenergie und Denkmalpflege Im Mai 2011 hat die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Energiekonzept Energie innovativ vorgelegt. Dabei sollen für eine dauerhafte Minderung der CO 2 -Emission Energie sparsam eingesetzt und unnötiger Verbrauch vermieden werden. Weiter sollen energieeffiziente Techniken verwendet und schließlich fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ausgetauscht werden. Die Verschwendung fossiler Energieträger darf nicht durch die Verschwendung erneuerbarer Energien ersetzt werden (siehe auch Energie-3-Sprung ). In diesem Sinn ist im Energiekonzept der Staatsregierung vorgesehen, den Anteil der erneuerbaren Energien am bayerischen Energiemix innerhalb von zehn Jahren zu verdoppeln. Auch die Solarenergie soll zur Erreichung dieses ambitionierten Ziels beitragen. Es wird das Potential gesehen, zukünftig rund 16 Prozent des bayerischen Stromverbrauchs aus dieser Energiequelle zu decken. Insbesondere bei Baudenkmälern stellt sich dabei die Frage nach der Vereinbarkeit von Denkmal- und Klimaschutz. Diese Broschüre möchte dazu Anregungen und Hilfestellung geben, denn Denkmalschutz und Klimaschutz sind gleichberechtigte Belange. Unsere Denkmäler sind wertvolle Zeugnisse der Geschichte. Sie stiften Identität und prägen das Erscheinungsbild der Städte und Dörfer oder ganzer Regionen. Wir verdanken ihnen in hohem Maße eine besondere Lebensqualität, für die Bayern über die Grenzen hinaus bekannt ist. Deshalb gehören Denkmalschutz und Denkmalpflege zu den wichtigsten kulturellen Verpflichtungen des Staates. Zugleich sind Kulturdenkmäler Teil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in der Gegenwart. Viele Baudenkmäler werden nach wie vor bewohnt oder sind anderweitig fester Bestandteil des Alltages. Historische Kulissen ohne Nutzwert gehören somit nicht zu den Zielen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Denkmalschutz und Denkmalpflege geht es in erster Linie um eine lebendige und zeitgemäße Nutzung. Nur auf diesem Weg kann es gelingen, unser bauliches Erbe auch für die Zukunft zu erhalten. Auch die Installation von Solaranlagen kann zu einer zeitgemäßen Nutzung von Baudenkmälern gehören. Diese Broschüre soll zeigen, dass sich Denkmalschutz und Solarenergie gegenseitig nicht ausschließen. Zwar verändern Solaranlagen regelmäßig das geschützte authentische Erscheinungsbild von historischen Einzelbauten und Ensembles. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn die Solaranlage nicht unmittelbar auf einem Baudenkmal, sondern nur in dessen Nähe errichtet wird. Aus diesem Grund erfordert Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) eine Erlaubnis, wenn auf Einzeldenkmälern, im Ensemble oder im Nähebereich von Baudenkmälern eine Solaranlage errichtet werden soll, sofern nicht ohnehin eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wie die hier zusammengestellten gelungenen Beispiele verdeutlichen, lassen sich individuelle Lösungen finden, die eine Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbilds im denkmalgeschützten Bereich minimieren. In vielen Fällen kann eine Solaranlage so installiert werden, dass die Anforderungen des Denkmalschutzes durchaus gewahrt bleiben und die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis für die Errichtung der Solaranlage erteilt werden kann. Wegen des hohen kulturellen Wertes der 4

5 Denkmäler gibt es aber trotz Ausschöpfung aller Spielräume (zu nennen wären insbesondere Größe, Struktur, Lage und Ausrichtung der Solaranlage) auch Fälle, in denen keine denkmalverträgliche Lösung gefunden werden kann. Auch solche Beispiele werden in dieser Broschüre in Bild und Text dargestellt. Der Konflikt zwischen Denkmalschutz und Solarenergie kann häufig aufgelöst werden, wenn die entsprechende Flexibilität bei der Gestaltung oder Standortwahl einer Solaranlage besteht. Es ist sehr empfehlenswert, bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt den fachlichen Rat des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Nur so kann sichergestellt werden, dass dem Denkmalschutz der Stellenwert eingeräumt wird, der ihm gebührt. Denkmalschutz und Klimaschutz verfolgen schließlich die gleichen Ziele: Beiden geht es um Nachhaltigkeit und um die Bewahrung einer lebenswerten Umwelt für nachfolgende Generationen. Der Energie-3-Sprung immer zu empfehlen Können bei einem denkmalgeschützten Gebäude oder innerhalb eines Ensembles keine Solaranlagen angebracht werden, so gibt es für den Eigentümer trotzdem die Möglichkeit, sich am sogenannten Energie-3-Sprung zu beteiligen und damit einen Beitrag für die Umwelt zu leisten: 1. Energieverbrauch vermeiden Die Idee dahinter ist einfach: Energie, die nicht verbraucht wird, muss nicht erzeugt werden. Beispiele zur Nachahmung: Licht aus, wo es keiner braucht. Heizung herunter drehen in Räumen, die Sie nicht nutzen. Den Stecker aus der Steckdose ziehen, um Stand-by-Verluste zu vermeiden. Überlegen Sie doch, wo Sie noch Energie einsparen können! 2. Energieeffizienz steigern Anlagen, Geräte oder Gebäude gelten als energieeffizient, wenn vergleichsweise wenig Energie für ihren Betrieb aufgewendet werden muss. Zum Beispiel: Der Einsatz hocheffizienter Pumpen und eine verbesserte Haustechnik senken die Energiekosten. 3. Erneuerbare Energien ausbauen Den verbleibenden Energiebedarf aus regenerativen Energien nutzen. Zum Beispiel durch den Einsatz einer Wärmepumpe, die die Umweltwärme effizient verwertet oder der Einbau einer Holzpelletheizung. Ausführliche Erläuterungen und Anregungen zum Energie-3-Sprung finden Sie im Energie-Atlas Bayern unter 5

6 Gesetzliche Grundlagen und notwendige Behördenbeteiligung Die Verfahrensfreiheit von Solaranlagen ist in Art. 57 Absatz 1 Nr. 3 Bayerische Bauordnung geregelt. Die materiellen Anforderungen des Bauordungsrechts sind aber auch hier einzuhalten. Für Solaranlagen auf Baudenkmälern, im Ensemble und im Nähebereich von Baudenkmälern besteht jedoch eine Erlaubnispflicht nach Art. 6 DSchG. Die Erlaubnis kann nach Art. 6 Absatz 2 Satz 1 DSchG versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes dagegen sprechen. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Der Erlaubnisantrag ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen. Eine Erlaubnis nach Art. 7 DSchG ist notwendig, wenn, etwa bei Flächensolaranlagen, bodendenkmalpflegerische Belange betroffen sind. Darüber hinaus sind die jeweiligen Orts- und Gestaltungssatzungen der Städte und Gemeinden im denkmalgeschützten Bereich zu beachten. Gesetzliche Grundlage zum Nähefall ist der Art. 6 Absatz 1 Satz 2 DSchG: Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Weiter heißt es in Art. 6 Absatz 2 Satz 2: Im Fall des Absatzes 1 Satz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. 6

7 Was bedeutet Nähefall? Auch wenn ein Gebäude nicht als Einzeldenkmal oder als Teil eines Ensembles in die Denkmalliste eingetragen ist, kann die Installation einer Solaranlage erlaubnispflichtig sein. Der sogenannte Nähefall oder Umgebungsschutz ist dann zu prüfen, wenn sich eine Solaranlage auf das Erscheinungsbild eines Einzelbaudenkmals zum Beispiel auf die Fernsicht eines Ensembles auswirken kann. In jedem Fall ist hier eine Behördenbeteiligung notwendig. Wichtige Informationsquelle: der BayernViewer-denkmal Beratungsrichtlinie: erneuerbare Energien Wenn es um Solarthermie, Photovoltaik, Windkraft, Geothermie und Energie aus Biomassen in denkmalgeschützen Bereichen geht, gibt es für die Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege eine verbindliche Richtlinie für die Beratungstätigkeit. Diese Richtlinie Erneuerbare Energien wendet sich als denkmalfachliche Empfehlung auch an Denkmaleigentümer, Planer und Behörden. Veröffentlicht ist sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege unter energien_2012.pdf Die Boden- und Baudenkmäler sowie Ensembles werden im BayernViewer-denkmal flächenscharf abgebildet. Zu den einzelnen Denkmälern können Fachinformationen per Mausklick aufgerufen werden. Der BayernViewer-denkmal ist ein Gemeinschaftsprojekt des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Bayerischen Landesamtes für Vermessung und Geoinformation. Er wird täglich aktualisiert, ist kostenfrei nutzbar und kann rund um die Uhr eingesehen werden. Ein in dieser Form weltweit einmaliger Service! 7

8 Nutzen Sie Flächen, die der Betrachter nicht einsehen kann Bei frühzeitiger Beteiligung der Behörden können meist alternative Anbringungsorte gefunden werden, die vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind beispielsweise in rückwärtigen Bereichen von Gebäuden. 8

9 Integrieren Sie eine Solaranlage in die bestehende Dachfläche Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Solaranlagen in eine bestehende Dachfläche zu integrieren, sodass keine nachteilige Wirkung auf das Erscheinungsbild eines Denkmals zu erwarten ist. Beispielsweise bieten viele Hersteller Lamellen oder so genannte Solarziegel an, die direkt in der Dachfläche verlegt werden und die kleinteilige Struktur der Dachziegel aufnehmen. Im Gegensatz zu auf dem Dach vollflächig aufliegenden Solarmodulen wirkt diese Lösung weniger dominant und fügt sich in den Gesamtcharakter des Gebäudes ein. 9

10 Ebenfalls denkbar die Verwendung der Hausfassade Im Einzelfall kann auch die Anbringung von Kollektoren an der Fassade am verträglichsten für das Erscheinungsbild des Baudenkmals sein, beispielsweise wenn es hier weniger einsehbare Bereiche gibt, als auf den Dachflächen. Wichtig ist auch hier, dass sich die Anlage optisch unterordnet und farblich eine Einheit mit der Fassade bildet. Sie muss außerdem plan in der Ebene der Fassade liegen und kann nicht aufgeständert werden. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Solarthermieanlagen mit Röhrenkollektoren. 10

11 Meist besser als das Hauptgebäude das Nebengebäude Oft besteht die Möglichkeit, Solaranlagen auf Nebengebäuden oder untergeordneten Anbauten zu installieren. Diese weniger exponierten Flächen treten neben dem Hauptgebäude optisch in den Hintergrund und das Baudenkmal wird in seiner Erscheinung nicht beeinträchtigt. Bei rechtzeitiger Planung kann so in vielen Fällen ein geeigneter Standort für die Installation einer Solaranlage gefunden werden. 11

12 Historisches Traufblech als Vorbild für den Traufbereich Landschaftstypische Gegebenheiten können bei der Planung von Solaranlagen einen positiven Nutzen haben. Es gibt beispielsweise realisierte Solarthermieanlagen im Bereich einer Traufverblechung. Eine gute Detaillierung schon bei der Planung ist hier wichtig. Die Module müssen oberflächenbündig direkt oberhalb der Traufkante befestigt werden. So entsteht optisch eine Annäherung an die historische Blechverkleidung und die Solarmodule fügen sich in das überlieferte Erscheinungsbild des Denkmals ein. 12

13 Nachhaltige Planungsgrundlage der Solarkataster In Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Landratsämtern und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege können zum Beispiel Standortkataster für Solaranlagen im Ensemble entwickelt werden. Es werden dabei verträgliche Standorte für Solaranlagen kartiert und Gestaltungsrichtlinien entwickelt. Die so ausgewiesenen Flächen können zudem für größere gemeinschaftliche Anlagen genutzt werden, an denen sich auch Bürger beteiligen können, auf deren Anwesen eine denkmalrechtliche Erlaubnis für eine Solaranlage aus gestalterischen Gründen versagt werden musste. Hilfreich die Solarflächenbörse Flächen, die Eigentümer für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen möchten, werden in der Solarflächenbörse im Energie-Atlas Bayern angezeigt: sonne/solarflaechenboerse.html Im Energie-Atlas Bayern finden Sie umfangreiche Informationen zur Solarenergie. Im Kartenteil können Sie sich zum Beispiel für jeden Ort die Globalstrahlung, die Sonnenscheindauer und -intensität anzeigen lassen. Zudem sind unter dem Layer Planungsgrundlagen Kriterien dargestellt, die die Nutzung der Solarenergie eventuell einschränken können, zum Beispiel Schutzgebiete oder Denkmäler. Die Information, wo sich Denkmäler, Bodendenkmäler und Ensembles in Bayern finden, sind über den BayernViewer-denkmal auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zu finden: 13

14 Nachhaltige Veränderung der Ortsbilder 14

15 Die Installation von Solaranlagen verändert vor allem historische Dächer nachhaltig. Solarmodule stehen mit ihrem häufig durch Rahmenkonstruktionen akzentuierten Größenformat, der glatten spiegelnden Oberfläche und der bläulichsilbrigen bzw. schwärzlichen Farbgebung im starken Kontrast zu Material und Farbe von traditionell gedeckten Dachflächen. Mit Solaranlagen entstehen im historischen Umfeld Elemente, die das Erscheinungsbild von Gebäuden und Ortsbildern dominieren und in einer homogenen Dachlandschaft wie Fremdkörper wirken können. Durch gezielte Beratung bei der Standortsuche und Gestaltung der Anlagen im Vorfeld kann dies vermieden werden. Die Gegenüberstellung der beiden Fotografien verdeutlicht eindrucksvoll den Unterschied: Auf der linken Seite die aktuelle Situation, auf der rechten eine Fotomontage, wie dieser Ort früher einmal gewesen ist. 15

16 Muss das sein? Warum das Hauptgebäude? Bei den hier vorgestellten Beispielen wurde die Solaranlage jeweils an sehr exponierter, weithin sichtbarer Stelle großflächig installiert. Die Möglichkeit, die Anlage auf den bestehenden Nebengebäuden oder weniger deutlich erkennbar zu installieren, wurde nicht genutzt. Bei frühzeitiger Beteiligung der Behörden kann meist ein alternativer Standort gefunden werden, der die optische Wirkung des Denkmals in einem weniger erheblichen Ausmaß beeinträchtigt. 16

17 Muss das sein? Kein Blickfang! Neben einer gezielten Standortsuche ist die Gestaltung der Solaranlage entscheidend für die Gesamtwirkung. Die hier gezeigten Beispiele sind ohne vorausgehende Planung installiert worden. Es entstehen Restflächen und Ausschnitte, die Module treten durch silbrig glänzende Rahmen optisch in den Vordergrund. Platzierung und Anordnung passen sich nicht an das bestehende Gebäude an. 17

18 Die Ortsbilder prägen unsere Heimat Die gezeigten Ensembles sind für die Installation von Solaranlagen ungeeignet, da sämtliche Dachflächen stark einsehbar sind. Das überlieferte Ortsbild mit seinen prägenden Eigenschaften könnte hier nicht ohne Störung durch die dominierende optische Wirkung von Solaranlagen erhalten werden. 18

19 Muss das sein? Ortsansichten leben von den Dachlandschaften Ein Ensemble wird von der Dachform und von Art, Farbe und Materialität der Dachdeckung wesentlich bestimmt. Die sogenannte Dachlandschaft bestimmt das Ortsbild und die darin eingebundenen, prägenden Gebäude. Diese Beispiele verdeutlichen, wie stark Solardächer Ensembles und Ortsbilder verändern können, sodass eine Beeinträchtigung der historisch überlieferten Strukturen entsteht. 19

20 Sie geben unserer Heimat Individualität die Einzelbaudenkmäler Bei sehr exponiert stehenden Gebäuden, deren Dachflächen vollständig von jeder Seite her einsehbar sind, sind Solaranlagen nicht möglich. Entsprechende Beispiele werden auf dieser Seite gezeigt. Ebenso bieten Kirchendächer regelmäßig keine geeigneten Flächen für Solaranlagen. 20

21 Muss das sein? Weniger wäre mehr Die Flächengröße von Solaranlagen sollte auf den Energiebedarf des Baudenkmals ausgelegt sein. Großflächige Solaranlagen, die einen kommerziellen Ertrag erwirtschaften sollen, müssen dem mehr als 95 Prozent nicht denkmalrelevanten Gebäudebestand zugeordnet werden. 21

22 Das Baudenkmal und seine Umgebung Die hier gezeigten Dachflächen sind aufgrund ihrer Nähe zu den direkt benachbarten Einzeldenkmälern nicht für Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen geeignet. Sie stehen in optischem Zusammenhang mit den Denkmälern, die oft auf ihre Fernwirkung ausgerichtet sind und sich in exponierter Lage befinden. Diese Wirkung soll nachvollziehbar erhalten bleiben, kann aber durch das Installieren von Solaranlagen auf den nebenliegenden Gebäuden gestört werden. Da Solaranlagen durch ihre Farbe und Oberflächenbeschaffenheit sowie Materialität sehr dominant wirken, würde die historisch beabsichtigte optische Wirkung des Baudenkmals in den Hintergrund treten. 22

23 Muss das sein? Zu nah am Baudenkmal Auch Solaranlagen in der Nähe von Baudenkmälern können sich negativ auf deren Erscheinungsbild auswirken, wie die hier gezeigten Beispiele verdeutlichen. Das Baudenkmal tritt in seiner optischen Wirkung zurück, die Dachflächen mit installierten Solaranlagen stören überlieferte historische Ansichten. 23

24 Gestaltungsziele 1. Eine geschlossene Fläche ist immer besser als eine unruhige Anordnung der Module. 2. Besser sind Paneele ohne Umrandung. Wenn sich eine solche nicht vermeiden lässt, ist eine gleichfarbige Umrandung immer von Vorteil. 3. Eine Paneelfarbe, die der Farbe der Dachdeckung entspricht, fällt weniger auf

25 4. Auch unauffällige Befestigungshilfen sind die bessere Wahl. 5. Wenn Module in die Dachfläche integriert werden und bündig mit der Dachkante abschließen, entsteht ein ruhiger Gesamteindruck. 6. Keine Sägezahn-Lösungen! Die Solaranlage sollte an die vorhandenen Gegebenheiten angepasst werden

26 Freiflächen-Photovoltaikanlagen Für die Ausweisung von Gebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist seitens der Gemeinden eine Bauleitplanung erforderlich, die den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung Genüge leistet. Für die Gemeinden ist es daher zweckmäßig, sich bereits im Rahmen der im Vorfeld einer Bauleitplanung durchgeführten Ermittlung von geeigneten Standorten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit den Denkmalschutzbehörden abzustimmen. Die Einbeziehung der Belange von Bau- und Kunstdenkmalpflege und der Bodendenkmalpflege bei der Planung von Solarparks wird im Rundschreiben des Innenministeriums vom (ergänzend zum Schreiben vom ) ausführlich erläutert. Nähere Informationen sind über den Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern unter dem Stichwort Freiflächen-Photovoltaikanlagen abrufbar ( 26

27 Weiterführende Hinweise Beratungsrichtlinie des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, 2012: Energieatlas-Bayern: Broschüre: Energetische Modernisierung und Denkmalpflege, 2009: EnergetischeModernisierungundDenkmalpflege.pdf Infobrief 8: Planen und Bauen in Oberbayern Solaranlagen gut gestalten, November 2008: dokumente/bereich3/infobriefe/infobrief _8_gesamt_i_net.pdf 27

28 Herausgeber Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Hofgraben München Partner Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße München Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.v. Ludwigstraße 23, Rgb München Bund Naturschutz in Bayern e.v. Dr.-Johann-Maier-Straße Regensburg Bayerische Architektenkammer Waisenhausstraße München Bayerische Ingenieurekammer-Bau Nymphenburger Straße München

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