Richtlinie für die Ausführung von Erdarbeiten im Bereich von Kabeln im INDUSTRIEPARK BAYER Brunsbüttel

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1 Richtlinie für die Ausführung von Erdarbeiten im Bereich von Kabeln im INDUSTRIEPARK BAYER Brunsbüttel Bayer MaterialScience AG PUR-PTI-BRU-ENA Fährstr Brunsbüttel Tel:

2 1 Vorbemerkung Im Erdreich des Industrieparkgeländes befinden sich Wasser-, Dampf-, Fäka- und Erdgasleitungen sowie Leistungs-, Steuer- und Kommunikationskabel. Sie liegen in Tiefen von 0,8 bis 2,0m, können in Ausnahmefällen auch flacher oder tiefer liegen. Die Verläufe von Kabeltrassen und deren Vermessung werden ausschließlich über das GEOPARK Freigabeverfahren für Erdarbeiten im Rahmen der Werksleitplanung festgelegt und verwaltet. Die Art und Ausführung der Erdverlegung aller Kabel ist für alle Industrieparkpartner verbindlich und in Abstimmung mit dem Bereich Elektrizitätsversorgung Werk BRU ( kurz EV ) auszuführen. Eine Identifizierung erfolgt über ein Nummernsystem. Neue Kabel- / Muffennummern sind mittels Vordruck über EV anzufordern Mit Erdarbeiten darf erst nach der Empfang eines Freigabescheines für Erdarbeiten ("Buddelplan") begonnen werden. Dieser ist über das GEOPARK-System zu beantragen. Auf dem gesamten Werksgelände dürfen ohne Freigabeschein für Erdarbeiten keine Pfähle u. ä. eingeschlagen werden. Der Bauunternehmer, der die Tiefbauarbeiten durchführt hat sich vor Beginn der Arbeiten im vorgesehenen Arbeitsbereich davon zu überzeugen, dass bei dessen Tätigkeit keine Anlagen geschädigt werden können. Bei Arbeiten an oder in der Nähe von Erdkabeltrassen muß ein ausgebildeter Sicherungsposten, welcher u.a. bei der Elektrizitätsversorgung BRU angefordert werden kann, anwesend sein. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten anzufordern. 2 Tiefbauarbeiten Vorhandene Kabeltrassen dürfen mittels eines Baggers bis zu den Abdeckplatten geöffnet werden. Die Abdeckplatten und die darunter liegende Sandabdeckung sind von Hand zu entfernen. Der Sandaushub in diesem unteren Bereich muss mit Kunststoffschaufeln erfolgen. Das Einsanden der verlegten Kabel muss mit steinfreiem, gesiebten Sand erfolgen. 3 Kabelverlegearbeiten Vor Arbeitsbeginn benennen jeweils der Auftraggeber und der Auftragnehmer die vor Ort anwesenden Arbeitsverantwortlichen, gemäß VDE Der Arbeitsverantwortliche des Auftragnehmers ist auf der Baustelle verantwortlich für die technische und termingerechte Abwicklung der Verkabelung, sowie für die Sicherheit und Sauberkeit auf der Baustelle. Suchschlitze zum Aufsuchen von Rohrleitungen oder Kabel sind von Hand auszuführen. Freigelegte Rohrleitungen oder Kabel dürfen nicht betreten oder bewegt werden.

3 Müssen Rohrleitungen oder Kabel dennoch bewegt werden, muß die entsprechende Fachabteilung dazugerufen werden. Freihängende Kabel, Kabellochsteine oder Rohrleitungen sind ordnungsgemäß gegen Durchhängen zu sichern. An gefährdeten Stellen sind die freigelegten Kabel und Rohrleitungen gegen herabfallende Steine oder sonstige Gegenstände zu sichern. Erforderliche Übergänge sind ordnungsgemäß und unfallsicher zu erstellen. In Verkehrsbereichen sind offenen Gräben als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. An den Einzugsstellen der Schutzrohre und Kabellochsteine sind die Kabel fachgerecht zu schützen. Bei maschinellem Zug der Kabel dürfen die zulässigen Zugkräfte nur bis maximal 80% ausgenutzt werden. Es ist automatisch ein Zugdiagramm zu erstellen und dieses dem Prüfprotokoll beizulegen. Die Kabel sollen möglichst muffenfrei montiert werden. Im Bedarfsfall sind Muffen in Schrumpftechnik einzusetzen; die Aderverbindung erfolgt über Sechskantpressung. Nach Abschluß der Verlegearbeiten sind die Kabel abzuspannen und meßtechnisch zu prüfen. Diese Überprüfung ist zu dokumentieren. Der Kabelverleger übernimmt das Aufbocken, Abtrommeln, Auslegen, Bündeln und Ausrichten der Kabel, einschließlich der Lieferung, Prägung und Montage der Kabelnummern aus Kunststoff zur Kennzeichnung der erdverlegten Kabel, Kabelrohre und Muffen. Ausführung der Kunststoffkabelnummern können bei EV erfragt werden. Mengengerüst: Kabel und Rohre im Kabelgraben ausrichten - je 1,0m Leistungskabel in Erde im Dreieck mit Kabelbindern bündeln - nach Berechnung Leistungskabel auf Kabelbahnen kurzschlußfest bündeln - je 3,0m Erdverlegte Rohre, Kabel und Kabelsysteme mit Nummer kennzeichnen Endverschlüsse sind kurzschlußfest zu errichten, wobei in der Zelle die Schirme so zu bemessen sind, daß sie durch den Kabelumbauwandler gegebenenfalls je Ader einzeln isoliert geführt werden können. Die Kabelschuhe sind mit Sechskantpressung aufzubringen. Zusätzlich zur Muffennummer ist jeweils eine Kabelnummer vor und hinter einer Muffe anzubringen. Vor dem Verfüllen sind folgende Punkte verbindlich einzuhalten: 1. Trassenbegehung und Abnahme mit den entsprechenden Fachabteilungen (u.a. Elektrizitätsversorgung) 2. Einmessen der freiliegenden Kabel oder Rohrleitungen durch die Vermessung 3. Freigabe zum Verfüllen durch die Bauabteilung Zum Verfüllen darf nur steinfreier Sand verwendet werden. Für eine ordnungsgemäße Unterstopfung der Kabel oder Rohrleitungen ist Sorge zu tragen. Der Füllboden ist lagenweise zu verdichten.

4 Kabel: Alle Kabel sind in steinfreien Sand gebettet und mit Ziegelsteinen, Klinker- oder Betonplatten abgedeckt. Zwischen dieser Abdeckung und den Kabeln muß eine steinfreie Sandschicht von mindestens 15 cm sein. Über die Abdeckung wird ein gelbes Warnband verlegt. Aus betrieblichen Gründen können Kabel unter Spannung sein, alle Arbeitskräfte sind deshalb über die genaue Lage der Kabel zu unterrichten. Wenn trotz aller Vorsicht Kabel beschädigt werden, muß der Graben sofort verlassen und die Schadensstelle gesichert werden. Der Schaden muß von der Bauaufsicht an die Elektrizitätsversorgung, Tel.-Nr. 3399, gemeldet werden. Das gleiche gilt für freigelegte Altschäden und stark erwärmte Kabel. Auch leichte äußerliche Schäden machen sich später nach Eindringen von Feuchtigkeit bemerkbar und können zu schweren Schäden sowie zu Unfällen führen. Wer trotz aller Vorsicht mit spannungsführenden Teilen in Berührung gekommen ist, muß sofort ärztlich behandelt werden. Meldung hat umgehend an die Bauaufsicht und die Elektrizitätsversorgung Tel.-Nr. 3399, zu erfolgen.

5 4 Aufbau einer Nachrichtentrasse Die NT-Kabel sollten in einer eigenen Trasse in einem Abstand von mindestens 1 Meter zu den Mittelspannungskabeln verlegt werden.

6 5 Aufbau einer Kabeltrasse 30kV, 10kV, 690V Hinweis: Während der Erstinstallationen wurde zwischen zwei 30kV-Systemen 250mm Zwischenraum gelassen. Zwischen zwei 10kV-Systemen wurde bei der Erstverlegung ein Ziegelstein hochkant angeordnet und damit 70mm Abstand erreicht. Zwischen 10kV-System und EV-Steuerkabel betrug der Abstand 70mm.

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