Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen

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1 Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe vorliegen, die zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen müssen. Zur Information ist nachfolgend der Wortlaut von 6 EG Abs. 4 VOL/A wiedergegeben: Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhaltendem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzesüber das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Seite 1 von 6

2 Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 Abs. 5 VOL/A zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen können Der Bewerber versichert, dass keine Gründe vorliegen, die gem. 6 Abs. 5 VOL/A zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen können. Zur Information ist nachfolgend der Wortlaut von 6 Abs. 5 VOL/A wiedergegeben: Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben Kann die Versicherung so nicht abgegeben werden, weil Gründe vorliegen, die gemäß 6 Abs. 5 VOL/A zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen können, muss hier der Grund angegeben werden (bitte Dokumente beifügen, die eine Eignung trotz Vorliegen des Ausschlussgrundes belegen): Seite 2 von 6

3 Eigenerklärung des Bewerbers zur Eintragung ins Handelsregister oder vergleichbarem Register des Staates, in dem das Unternehmen, das sich bewirbt, seinen Sitz hat Der Bewerber ist eingetragen im Handelsregister oder in ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Union oder Vertragsstaates des EWR- Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Name des Registers (z.b. Amtsgericht): Bezeichnung des Eintrages (z.b. HRA): Gegebenenfalls Gründe für das Nichtvorliegen einer Eintragung: Bei Bedarf weitere Angaben Der Bewerber fügt dieser Eigenerklärung einen aktuellen Registerauszug bei, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als 3 Monate ist. Dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen Seite 3 von 6

4 Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Der Bewerber erklärt, dass er wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, langfristige Verträge über die Bereitstellung und Überlassung von Teilnehmeranbindungen zu erfüllen. Der Bewerber erklärt in den letzten 5 Geschäftsjahren nachfolgen aufgeführte Gesamtumsätze im bewerbenden Unternehmen und Umsätze aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind zu haben: Geschäftsjahr Gesamtumsatz des bewerbenden Unternehmens Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf de m Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor. Seite 4 von 6

5 Eigenerklärung des Bewerbers zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes Der Bewerber erklärt, dass er a) die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.s.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und b) das Mindestlohngesetz einhält und im Auftragsfall einhalten wird. Seite 5 von 6

6 Eigenerklärung des Bewerbers zur Erteilung von Auskünften im Auswahlverfahren Der Bewerber erklärt, dass er sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. Seite 6 von 6

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