Vorläufiges Pädagogisches Konzept zur Einrichtung der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13
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- Käthe Friedrich
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1 Oberschule Bückeburg Unterwallweg Bückeburg Telefon: Fax: rektorat@oberschule-bueckeburg.de der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Grundlage dieses Konzepts bilden: Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vom , 10a 1 Die Arbeit in der Oberschule, RdErl. d. MK v VORIS Errichtung von Oberschulen im Land Niedersachsen; Hinweise für die kommunalen Schulträger vom Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen vom (Nds. GVBl. S. 83) 4 Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule, RdErl. d. MK v (SVBl. Nr.5/2004 S.219) - VORIS Die schulorganisatorischen Festlegungen werden seit dem durch eine inoffizielle Planungsgruppe - bestehend aus den Schulleitungen und Mitgliedern der Kollegien der Graf- Wilhelm-Schule und der Herderschule - vorbereitet. Das endgültige Konzept kann dann erst vom Schulvorstand der Oberschule verabschiedet werden. 1. Organisatorische Grundlage für die Errichtung der Oberschule in Bückeburg Derzeit gibt es in Bückeburg eine eigenständige Haupt- und eine eigenständige Realschule jeweils mit den Jahrgängen Diese beiden Schulformen sollen zur Oberschule ohne Gymnasialzweig zusammengeführt werden. Beide Schulen haben jetzt bereits an vier Tagen ein gemeinsames offenes Ganztagsangebot. 3 Der Schulträger hat für die schulorganisatorische Maßnahme unter Berücksichtigung der konkreten Bevölkerungsentwicklung eine Prognose der Schülerzahlen für mindestens 10 Jahre zugrunde zu legen (vgl. 6 Abs. 1 SchOrgVO). Bei der Errichtung von Oberschulen ohne gymnasiales Angebot darf die Schülerzahl (2 x 24) bis zum 31. Juli 2015 unterschritten werden. Da das Schulgesetz die Umwandlung einer Schule nicht als schulorganisatorische Maßnahme ausweist, ist von einem besonderen Fall der Errichtung einer Schule auszugehen, die nicht jahrgangsweise aufsteigend erfolgt, sondern alle Schuljahrgänge umfasst. Die übernommenen Schuljahrgänge der Vorläuferschulformen werden entsprechend der Vorgaben der Vorläuferschulform weitergeführt (vgl. 183a Abs. 1 Satz 2 NSchG). der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 1 von 10
2 Die neue Schulform umfasst alle Schuljahrgänge. Jedoch werden die übernommenen Schuljahrgänge 6-10 ab Schuljahr 2012/13 weiterhin bis zu ihrem Auslaufen nach den Vorgaben der Haupt- und Realschule weitergeführt und der Jahrgang 5 nach den neuen schulorganisatorischen Festlegungen für die eigentliche Oberschule unterrichtet. Diese schulorganisatorischen Festlegungen werden bei Genehmigung einer Oberschule in Bückeburg ab durch eine offizielle Planungsgruppe vorbereitet und das endgültige Konzept dem Schulvorstand zur Abstimmung vorgelegt. Der Schulvorstand entscheidet über die im Rahmen der Vorgaben nach 2 Nr. 6 (Differenzierung und Förderung) über die Gestaltung der Organisations- und Unterrichtsform. Diese Entscheidung gilt jeweils mindestens für zwei aufeinanderfolgende Durchgänge im Sekundarbereich I. 2. Die neue Oberschule in Bückeburg 2.1. Ziele der Oberschule 2 Die Oberschule umfasst nach 10 a Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) die Schuljahrgänge Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen auch durch jahrgangsbezogenen und schulzweigübergreifenden Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung. Dazu bietet die Oberschule im Rahmen ihrer organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung mit Kooperationspartnern wie berufsbildenden Schulen, der Berufsberatung der Arbeitsagentur, den Kammern, insbesondere ausbildenden Betrieben und anderen Einrichtungen sowie neben dem Profil Fremdsprachen mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales an. So bereitet die Oberschule ihre Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung oder den Übergang in eine berufsbildende Schule, aber auch auf den Übergang in ein allgemein bildendes Gymnasium vor Organisations- und Unterrichtsformen ab 2012/13 im Jahrgang 5 (aufsteigend) Die Oberschule wird jahrgangsbezogen eingerichtet. Dies entspricht im Wesentlichen den integrativen pädagogischen Ansätzen einer IGS. Das bedeutet, dass der Unterricht überwiegend im Klassenverband nach den Curricularen Vorgaben der Oberschule mit binnendifferenzierenden Maßnahmen erteilt wird. Ausnahme bilden die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Chemie oder Physik, die erlassgemäß 2 in festgelegten Jahrgängen in Fachleistungskursen zu unterrichten sind. Die Oberschule Bückeburg wird im Jahrgang 5 jahrgangsbezogen ohne fachleistungsdifferenzierte Kurse errichtet. Folgende Ausgestaltungsmöglichkeiten sind von der Planungsgruppe in Zusammenarbeit mit den Fachkonferenzen zu klären und vom Schulvorstand zu entscheiden: der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 2 von 10
3 die Schüler/innen der Oberschule ab Jahrgang 6 in den Fächern Mathematik und Englisch in fachleistungsdifferenzierten Kursen zu unterrichten, ab Klasse 7 zusätzlich zu den Fächern Mathematik und Englisch Fachleistungskurse im Fach Deutsch einzurichten, in Klasse 9/10 Physik oder Chemie in Fachleistungskursen zu unterrichten. In den Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung (Fachleistungskursen) wird der Unterricht auf zwei Anforderungsebenen erteilt, denen folgende Kerncurricula zugrunde liegen: - grundlegende Anforderungsebene (G-Kurs), Kerncurricula der Hauptschule, - erhöhte Anforderungsebene (E-Kurs), Kerncurricula der Realschule Mögliche Formen der Differenzierung Innere Differenzierung ist wegen der Vielfalt der Lernvoraussetzungen und Lernziele notwendig. Sie erfordert einen angemessenen Einsatz verschiedener Unterrichtsformen und Unterrichtsmethoden, die sich aus den didaktischen Anforderungen der einzelnen Fächer ableiten. Mögliche Formen der äußeren Differenzierung in der Oberschule sind: fachleistungsdifferenzierter Unterricht; schulzweigbezogener Unterricht; Wahlpflichtkurse; Schwerpunktbildungen; Förderunterricht; Arbeitsgemeinschaften Die Fachleistungskurse Kurszuweisungen und umstufungen sind pädagogische Maßnahmen. Die Entscheidungen trifft die Klassenkonferenz auf Vorschlag der Fachlehrerin oder des Fachlehrers; die Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig zu informieren. Bei Kurszuweisungen und -umstufungen ist über die Noten der schriftlichen, mündlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen hinaus die Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen Abschlüsse An der Oberschule können am Ende des Sekundarbereichs I dieselben Abschlüsse wie an den in 9, 10 und 11 NSchG genannten Schulformen erworben werden. Das sind: - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 - Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - Sekundarabschluss I Realschulabschluss - Erweiterter Sekundarabschluss I - Abschluss der Förderschule (für Förderschüler/innen in Integrationsklassen) der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 3 von 10
4 2.6. Integrationsklassen Entsprechend der allgemeinen pädagogischen Leitlinie zur Integration von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen, setzen wir diese wie bisher an der Graf-Wilhelm-Schule (Hauptschule) auch in der Oberschule fort. Da diese Schüler/innen bei ausreichender Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft vom gemeinsamen Unterricht mit Gleichaltrigen profitieren, soll dies weiterhin Bestandteil unseres schulischen Konzeptes sein Stundentafel (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht) und Profilbildung Für die Oberschule ohne gymnasialen Zweig gilt die Stundentafel I. 2 Eine sinnvolle Ausgestaltung der Stundentafel obliegt der Planungsgruppe bzw. dem Schulvorstand. Dazu soll z. B. die Erteilung von einstündigen Fächern epochal erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass bei der Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen der Eigenverantwortlichen Schule die Gesamtstundenzahl über die Jahrgänge 5-10 der Stundentafelvorgabe entsprechen. Die zweite Fremdsprache ist als Wahlpflichtfremdsprache bzw. als Pflichtfremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang durchgängig an jeder Oberschule einzurichten. Die WPK werden ab Klasse 6 in zwei 2-stündigen Kursen (außer Französisch) erteilt. Für leistungsschwache Schüler/innen besteht stattdessen nach Entscheidung der Klassenkonferenz die Möglichkeit der Teilnahme an einem 2-stündigen WPK und an je einer verpflichtenden Förderstunde in Mathematik und Deutsch. Die WPK werden in den Jahrgängen 6-8 jährlich gewählt. Im 9. und 10. Schuljahrgang nehmen die Schülerinnen und Schüler in der jahrgangsbezogen geführten Oberschule nach Beratung durch die Lehrkräfte eine Schwerpunktbildung vor. Die Schülerinnen und Schüler wählen entweder ein von der Schule angebotenes vierstündiges Profil oder zwei von der Schule angebotene zweistündige Wahlpflichtkurse sowie einen berufspraktischen Schwerpunkt. Schülerinnen und Schüler, die verbindlichen Förderunterricht in Mathematik und Deutsch erhalten, wählen nur einen Wahlpflichtkurs. Diese Entscheidung zur Profilbildung trifft auf Grundlage der Empfehlung der Planungsgruppe der Schulvorstand. Die Schule kann die Profile mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache auch zweistündig anbieten. Die Schülerinnen und Schüler wählen bei einem zweistündigen Profilangebot ein weiteres zweistündiges Profil oder einen anderen zweistündigen Wahlpflichtkurs. In den Schuljahrgängen 9 und 10 erfolgt je nach Organisationsform der Oberschule eine Schwerpunktbildung (Wahl für 2 Jahre) - mit eher berufspraktischem Unterricht auch in Kooperation mit berufsbildenden Schulen, Kammern, Betrieben und anderen Einrichtungen zur Vorbereitung auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung sowie den Übergang in das berufsbildende Schulwesen; - mit der Einrichtung der Profile Technik, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales zur Vorbereitung auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung oder den Übergang in das berufsbildende Schulwesen, aber auch in das allgemein bildende Gymnasium. der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 4 von 10
5 2.8. Förderunterricht Die Teilnahme am Förderunterricht ist im Rahmen des verbindlichen Ganztagsangebotes verpflichtend und erfolgt auf Vorschlag der betreffenden Fachlehrkraft in Abstimmung mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den Erziehungsberechtigten. In der Oberschule wird die von der Grundschule dokumentierte individuelle Lernentwicklung für die Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen 5 bis 10 fortgeschrieben. Die Dokumentation enthält Aussagen: zur Lernausgangslage; zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen; zu Maßnahmen, mit deren Hilfe das Ziel erreicht werden soll; zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft und durch die Schülerin oder den Schüler. Die Klassenkonferenz erörtert die individuelle Lernentwicklung und beschließt die sich daraus ergebenden Arbeitsschritte. Die dokumentierte individuelle Lernentwicklung ist mit Grundlage der Unterrichtung und Beratung der Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihrer Kinder Verfügungsstunden Laut Stundentafel I erhalten alle 5. Klassen eine Verfügungsstunde. Im Rahmen des verbindlichen Ganztagsangebots kann diese auch in den Jahrgängen 6-10 ermöglicht werden Beratungskonzept Das Beratungsteam besteht aus einer Sozialarbeiterin und einer Beratungslehrerin. Die Aufgaben dieses Teams bestehen darin, Beratungsprozesse in der Schule zu unterstützen und zu intensivieren. Diese Beratungen können z.b. folgende Inhalte haben: schulische Leistungsentwicklung Verhaltensauffälligkeiten private Probleme Berufsorientierung spezielle Probleme und Erziehungsprobleme Planung der Berufspraktika soziales Training in den Klassen Dabei ist die Beratung so individuell wie es die Schülerinnen und Schüler sind. 3. Vorläufiges Konzept für die teilweise offene Ganztagsschule Die Oberschule Bückeburg soll als teilgebundene Ganztagsschule mit einem verpflichtenden an drei Tagen und einem offenen AG-Angebot an einem weiteren Nachmittag Dienstag angeboten werden. der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 5 von 10
6 Die teilweise gebundene Ganztagsschule beginnt aufsteigend ab Jahrgang 5. Die Teilnahme an den drei verbindlichen Nachmittagen ist für die Schülerinnen und Schüler Pflicht. Zu den Angeboten können zusätzlich zum Unterricht gehören: 3.1 Verfügungsstunden der Klassen bei der Klassenlehrkraft In den Ganztagsbetrieb sind aufsteigend ab Klasse 5 die Verfügungsstunden für alle Jahrgänge integriert Arbeitsgemeinschaften Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Arbeitsgemeinschaft entschieden haben, sind weiterhin zur regelmäßigen Teilnahme für ½ Jahr verpflichtet. Die Teilnahme wird ohne Note im Zeugnis bescheinigt. Die AG-Angebote sind überwiegend schulübergreifend. Die anderen Jahrgänge werden ab 2012/13 weiterhin als offene Ganztagsschule mit vier Nachmittagen angeboten Arbeits- und Übungsstunden Arbeits- und Übungsstunden dienen der Sicherung, Anwendung, Weiterführung und Vertiefung des Gelernten und der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Dabei sind insbesondere Formen der Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit zu berücksichtigen. Eine Ganztagsschule kann entsprechend ihrem pädagogischen Konzept überwiegend auf Hausaufgaben verzichten. Insbesondere in diesem Fall ist eine pädagogische Konzeption für die Arbeits- und Übungsstunden notwendig, um den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Arbeits- und Übungsstunden können bestimmte Arbeiten wie z.b. Vokabellernen, Lektüre von Ganzschriften, Erledigung weiterer zeitaufwändiger Aufgaben und die Vorbereitung von Referaten nicht voll ersetzen Fördermaßnahmen Fördermaßnahmen sind Teil des verbindlichen Ganztagsangebotes. Die Teilnahme für die Schüler/innen ist somit verbindlich Projekte an außerschulischen Lernorten Je nach Angebot an Partnern sollen außerschulische Lernorte in den Ganztagsbereich eingebunden werden. Das können Projekte mit Vereinen, Institutionen (z. B. Museen), Betrieben, weiterführenden Schulen (z. B. die BBS) oder andere außerschulische Lernorte sein Mittagspause und das Mittagessen Zur Ganztagsschule gehört auch ein gemeinsames Mittagessen an den Tagen mit verbindlichem Angebot. Beim gemeinsamen Mittagessen sollen Regeln der Tisch- und Esskultur vermittelt und eingehalten werden. Es gehört demnach zur Entwicklung der sozialen Kompetenzen und zur Fes- der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 6 von 10
7 tigung der Klassengemeinschaft und soll in der Regel mindestens an einem Tag gemeinsam mit der Klassenlehrkraft erfolgen. Dabei ist die gemeinsame Einnahme des Essens wichtig. Der Kauf eines Mittagessens am Schulkiosk ist dazu nicht verpflichtend. Die Schüler/innen können auch mitgebrachtes Essen verzehren. Die organisatorische Ausgestaltung der Mittagspause obliegt der Planungsgruppe und dem Schulvorstand Außerunterrichtliche Angebote Außerunterrichtliche Angebote sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, nach eigener Wahl und Schwerpunktsetzung ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten z. B. in künstlerischmusischen, sportlich-spielerischen, sozialen und kommunikativen oder handwerklichen und technischen Bereichen zu entwickeln und sie dadurch zu einer sinnvollen und kreativen Freizeitgestaltung befähigen. Im Rahmen eines rhythmisiert gestalteten Ganztagsbetriebs bieten sie daneben Gelegenheit zu Entspannung und Erholung. Außerunterrichtliche Angebote werden regelmäßig oder auch gelegentlich von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unter Einbeziehung von Erziehungsberechtigten und in Kooperation mit außerschulischen Trägern unterbreitet. 4. Besondere Organisationsformen 4.1 Die Einführungsphase in Klasse 5 Die Einführungsphase in Klasse 5 kann nach den besonderen Bedingungen und Bedürfnissen der Schüler/innen gestaltet werden. Sie soll die Klassen- und Schulgemeinschaft fördern und den Schüler/innen den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erleichtern Projektunterricht In jedem Schuljahr soll Projektunterricht durchgeführt werden. Der projektbezogene Unterricht kann dabei klassen- und jahrgangsbezogen sowie jahrgangsübergreifend organisiert werden Methodenlernen siehe Anlage In den Schuljahrgängen 5 bis 10 sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere folgende methodische Kompetenzen (Methodenkonzept) erwerben: Arbeitstechniken Visualisierungstechniken Informationsbeschaffung Präsentation mündliche Vorträge mediengestützte Präsentation der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 7 von 10
8 5. Berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahmen Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und beruflichen Bildung an Praxistagen, zu denen u. a. Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen, berufspraktische Projekte, praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts und andere Lernangebote gehören, dienen der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlkompetenz in einem umfassenden Sinne. Berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen werden je nach Schwerpunktbildung für Schülerinnen und Schüler, die ein Profilangebot wählen, an mindestens insgesamt 30 Tagen, für Schülerinnen und Schüler, die den berufspraktischen Schwerpunkt wählen, an mindestens insgesamt 60 Tagen durchgeführt. 6. Leistungsbewertung Grundlage für die Leistungsbewertung sind schriftliche, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen. In allen Fächern und Fachbereichen haben mündliche und fachspezifische Lernkontrollen eine große Bedeutung. Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem fünfstündigen Fach sind 5 bis 7, in einem vierstündigen Fach 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an. In einem vierstündig erteilten Schwerpunktfach (Profil) sind 4 schriftliche Lernkontrollen pro Schuljahr verpflichtend. Die schriftlichen Lernkontrollen sollen in der Regel nicht länger als zwei Unterrichtsstunden und im Fach Deutsch in den Schuljahrgängen 8 und 10 nicht länger als drei Unterrichtsstunden dauern. Die Fachkonferenzen gestalten die Grundsätze der Leistungsbewertung in den jeweiligen Fächern aus. 7. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Das Recht der Erziehungsberechtigten sowie die Aufgaben der Schule erfordern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Für die Erziehungsberechtigten einzelner Schuljahrgänge finden Informationsveranstaltungen statt: Im Schuljahrgang 5 dienen sie der Information über Aufgaben und Ziele der Oberschule, über die Organisation des Unterrichts, über Inhalte und Arbeitsweisen sowie über das Schulleben. Darüber hinaus sind die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die Fremdsprachenregelung und Schwerpunktbildung im Wahlpflichtunterricht sowie über die möglichen weiteren schulischen Bildungsgänge und den Übergang in eine betriebliche Ausbildung zu informieren. Im Schuljahrgang 8 werden der Übergang in eine berufliche Ausbildung und die damit zu erwerbenden Berechtigungen, mögliche Schullaufbahnen im berufsbildenden und allgemein bildenden Schulwesen mit den jeweils zu erreichenden Abschlüssen sowie Informationen über die Durchlässigkeit des Bildungswesens dargestellt. Zu diesen Veranstaltungen werden Vertreterinnen und Vertreter von berufsund studienbezogenen Schulformen des Sekundarbereichs II und der Berufsberatung eingeladen. der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 8 von 10
9 8. Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler Die Schule muss entsprechende Rahmenbedingungen für eine altersgemäß angemessene Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an schulischen Entscheidungsprozessen und Fragen schaffen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören u. a.: die Sicherstellung der Wahl der Schülervertretung sowie der Konferenzteilnahme von Schülervertreterinnen und -vertretern; die Nutzung der Schulanlagen durch die gewählten Schülervertretungen; die wöchentliche SV-Stunde für Versammlungen und Beratungen innerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit; bis zu je vier Schülerinnen- und Schülerversammlungen sowie Schülerinnen- und Schülerratssitzungen im Schuljahr; die Tätigkeit von SV-Beraterinnen oder SV-Beratern der Schülerschaft. Schlusswort Die Oberschule lässt große Gestaltungsspielräume für die pädagogische Arbeit. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können diese noch nicht im Detail festgelegt werden, da die offizielle Planungsgruppe erst im Februar ihre reguläre Arbeit aufnehmen kann. Daher sind die konzeptionellen Ansätze von der Planungsgruppe nochmals zu durchdenken und dann vom Schulvorstand zu entscheiden. Die Arbeit soll in der Oberschule gemäß deren Möglichkeit wie in der IGS - durch das Bestreben geprägt sein, Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsame Lernerfahrungen zu vermitteln und sie durch differenzierenden Unterricht individuell zu fördern. Die Arbeit in der Schule zielt auf die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit. Sie muss also die kognitive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und zugleich ihre sozialen, emotionalen, kreativen und praktischen Fähigkeiten fördern. (Siehe auch: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS) RdErl. d. MK v (SVBl. 6/2010 S.196) - VORIS ) der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 9 von 10
10 Anlage zu 4.3 Methodenlernen: Erwerb von Methodenkompetenz: Lern- und Arbeitsstrategien Klasse 5 August Tag (Klasse 5) bzw Tag nach den Sommerferien Eingangsphase Hausaufgabenheft, Hausaufgaben Hefte und Ordner Mein Arbeitsplatz Oktober 1. Tag nach den Herbstferien Februar 1. Tag nach dem Halbjahreswechsel Hausaufgaben Effektiv üben Lerntypen April 1. Tag nach den Osterferien Vorbereitung Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Durchführung KL und FL KL und FL KL und FL KL und FL Klasse 6 Wiederholungszyklus neu: Klassenarbeiten Mindmapping Lesetechniken 5-Gang-Lesetechnik Markieren und strukturieren Vorbereitung Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Durchführung KL und FL KL und FL KL und FL KL und FL Klasse 7 Wiederholungszyklus neu: Notizen Gruppenarbeit Visualisierungstechniken Kurven-, Säulen-, Balken-, Kreis-, Flussdiagramm, Zeitleiste, Network, Symbole Informationsbeschaffung Nachschlagewerke Internet-Suchmaschinen Vorbereitung Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Durchführung KL und FL KL und FL KL und FL KL und FL Klasse 8 Wiederholungszyklus neu: Zeitplanung Präsentation I Präsentation II Selbstüberprüfung Vorbereitung Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team AW-Lehrkräfte Durchführung KL und FL KL und FL KL und FL Externe Trainerinnen und Trainer Klasse 9 Wiederholungszyklus Mindmapping Projektplanung Bewerbungstraining Vorbereitung Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Klassenlehrkräfte-Team Durchführung KL und FL KL und FL KL und FL KL, FL und externe Trainerinnen, Trainer der Oberschule Bückeburg zum Schuljahr 2012/13 Seite 10 von 10
Schulformen. Am Ende der 9. Klasse kann folgender Abschluss erworben werden: - Hauptschulabschluss.
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