Förderung unternehmerischen Know-hows durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

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1 Förderung unternehmerischen Know-hows durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Regionalpartner-Veranstaltung der KfW am 3. November 2015 in Frankfurt/M

2 Gliederung Aus Vier mach EINS (vorbehaltlich weiterer Abstimmung des Richtlinienentwurfs) Was gefördert wird: Adressatenkreis Beratungsarten Höhe der Förderung Wie gefördert wird: Verfahren Leitstellen und regionale Ansprechpartner

3 Adressatenkreis KMU nach EU-Mittelstandsdefinition (2003/361/EG) neu gegründete, junge Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung (Jungunternehmen) bestehende Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter. Sie müssen die Voraussetzung im Sinne von Nummer 20 a) oder Nummer 20 b) der Leitlinien für staat-liche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen.

4 Beratungsarten Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen) für Jung- und Bestandsunternehmen Beratungen zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmenssicherungsberatung) mit Moderation / Begleitung durch einen regionalen Ansprechpartner. Zusätzlich kann danach eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden (Folgeberatung). Beratungen für Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsart eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

5 Beratungsarten Nicht gefördert werden Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden (Kumulierungsverbot); die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität); die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z.b. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben. Die Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die Fördermaßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen, Seminare oder Workshops werden nicht gefördert. Die Beratungsleistung ist in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben.

6 Beratungsarten Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich für Jung- und Bestands-unternehmen folgende Beratungen gefördert werden (spezielle Beratungen): Beratungen von Unternehmen die von Unternehmerinnen geführt werden, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, die von Unternehmern/innen mit Behinderung geführt werden, zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

7 Höhe der Förderung Der Zuschuss bemisst sich nach den in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) betragen bei Jungunternehmen 4.000, bei allen anderen Unternehmen Der Zuschuss beträgt für Jung- und Bestandsunternehmen mit Betriebsstätte im Geltungsbereich der neuen Länder (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 %, der Region Lüneburg 60 % bzw. der alten Länder (einschl. Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig 50 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Der Zuschuss beträgt für Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit 90 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage.

8 Verfahren I Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses und zahlt sie aus. Bevor mit einer Beratung begonnen wird, muss ein Förderantrag online bei einer Leitstelle gestellt werden. Die Auswahl einer Leitstellen ist frei. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt bereits der Abschluss eines Vertrages über die Beratung. Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den Unternehmen überlassen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich.

9 Verfahren II Die Unternehmen erfassen die Antragsdaten online über die Antragsplattform in ein elektronisch erzeugtes Formular. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Leitstelle übermittelt werden. Mit dem Antrag ist bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zusätzlich das Bestätigungsschreiben über die Führung des Informationsgesprächs mit dem regionalen Ansprechpartner hochzuladen. Die Leitstelle prüft die Antragsunterlagen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.

10 Verfahren III Spätestens sechs Monate nach Antragstellung müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden: ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- Erklärung Beratungsbericht Rechnung des Beratungsunternehmens und Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils. Die Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Richtlinie vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und alle in dieser Richtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.

11 Leitstellen DIHK-Service GmbH, Breite Straße 29, Berlin Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Leitstelle für freiberufliche Beratung, Mohrenstraße 20-21, Berlin Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, An Lyskirchen 14, Köln (HDE) Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbh für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe, August-Bier-Straße 18, Bonn BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH, Am Weidendamm 1 A, Berlin (BGA) Interhoga - Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbh, Am Weidendamm 1 A, Berlin Regionale Ansprechpartner Auswahl, Betreuung und Koordinierung durch die Leitstellen, nicht von der Bewilligungsbehörde oder dem Richtliniengeber vorgegeben

12 Ansprechpartner im BMWi / BAFA Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat VIIB2 Handwerks- und Gewerbeförderung Villemombler Straße 76, Bonn, Fax: Andreas Kepper, Tel.: , Andreas.Kepper@bmwi.bund.de Sonja Welsch, Tel.: , Sonja.Welsch@bmwi.bund.de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 413 Beratungsförderung Frankfurter Straße 29-35, Eschborn Renate Pieper, Tel.: , Renate.Pieper@bafa.bund.de Kristina Fröhlich, Tel.: , Kristina.Froehlich@bafa.bund.de Danke für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg für Ihre Tätigkeit!!!!

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