Electrosuisse Stromkennzeichnung und Herkunftsnachweise HKN. Christian Frei
|
|
- Lennart Salzmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stromkennzeichnung und HKN Christian Frei 1 Electrosuisse 2 1
2 Stromkennzeichnung und Wozu dient die Stromkennzeichnung Deklaration Zusammensetzung und Herkunft des Stroms Inhalt Herkunftsnachweis Kraftwerk Energiequelle Energiemenge (kwh) Produktionsperiode (z.b. Januar 2015) Allfällige Zusatzqualitäten Ziele: Information Konsument Verhinderung von Mehrfachvermarktung Transparenz Klare Rechtslage, diskriminierungsfreie und EU-kompatible Rahmenbedingungen 3 Stromkennzeichnung und Gesetzliche Grundlagen: Seit 2005/6 gilt die Pflicht zur Stromkennzeichnung Aktuell: Energieverordnung (EnV) Stand Herkunftsnachweis-Verordnung (HKNV) vom Ausblick: Studie Weiterentwicklung der Stromkennzeichnung vom Verbraucherbewusstsein schärfen Informationen ökologische Auswirkungen Anregen von Produzenten und Lieferant Produkteangebot anzupassen 4 2
3 Energieverordnung EnV Art. 1 Kennzeichnung der Elektrizität Obligatorisch >30kVA, Definition welche Angaben und Pflichten Art Anschlussbedingungen für Energieproduktionen Gesamtnutzungsgrad für fossile Anlagen >80% Alle Bedingungen für erneuerbare Energien und Zuschläge inkl. Befreiung Art Wettbewerbliche Ausschreibungen Art. 6 Austritt und Wiedereintritt aus dem KEV Modell (jährlich möglich!), Einmalvergütungen, Kapitel 3: Anlagen Fahrzeuge Geräte Art 7-10 Energetische Prüfverfahren, Angaben und Kennzeichnung Art 11 Gebäude 5 Energieverordnung EnV Kapitel 4 Förderung, Risikoabsicherung und Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken Art Kapitel 5 Vollzug und Untersuchung der Auswirkungen Art Kapitel 6 Strafbestimmungen und Kapitel 7 Schlussbestimmungen Art Anhang 1.1 Anschlussbestimmungen für Kleinwasserkraftanlagen Anhang 1.2 Anschlussbestimmungen für Photovoltaik Anhang 1.3 Anschlussbestimmungen für Windenergie Anhang 1.4 Anschlussbestimmungen für Geothermieanlagen Anhang 1.5 Anschlussbestimmungen für Biomassenenergieanlagen Anhang 1.6 Risikoabsicherung für Geothermieanlagen Anhang 1.8 Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen Anhang 2.1 Anforderungen für das Inverkehrbringen von Wassererwärmern, Warmwasser- und Wärmespeichern Anhang 4 Stromkennzeichnung 6 3
4 Energieverordnung Überarbeitung Gesetzgebung Schweiz 7 Energieverordnung EnV Art. 1a Kennzeichnungspflicht Jährliche Informationspflicht der Endverbraucher Prozentualen Anteil der Energieträger an der gelieferten Elektrizität Herkunft (In- oder Ausland) Bezugsjahr Name und Kontaktstelle der kennzeichnungspflichtigen Unternehmung Lieferanten und Produktemix Führen einer Elektrizitätsbuchhaltung Veröffentlichung des Lieferantenmix bis Ende des Kalenderjahres Art. 1b Informationspflicht Informationspflicht der Produzenten und Vorlieferanten Art. 1c Anforderungen an die Elektrizitäts-buchhaltung und -kennzeichnung, Anhang 4 8 4
5 Energieverordnung EnV Art. 1d Herkunftsnachweis Wer Elektrizität ins Netz einspeist kann HKN ausstellen lassen Bei Anlagen > 30 kva ist das erfassen obligatorisch Inhalt des HKN Produktionsmenge Energieträger Ort und Zeitraum der Produktion Ob und in welchem Umfang der Produzent eine Vergütung erhalten hat Ausstellerin muss den HKN entwerten wenn: verwendet für Stromkennzeichnung schriftliches oder elektronisches Dokument ausgestellt wird elektronisch ins Ausland übertragen wird für Eigenverbrauch verwendet wird (nicht im Markt) Art. 1e Prüfverfahren Prüfverfahren transparent, zuverlässig und durch UVEK festgelegt Art. 1f Meldepflicht Art. 1g Berichterstattung und Auswertung 9 Energieverordnung EnV Herkunftsnachweis Verordnung HKNV Art 4. Produktionsdaten: 10 5
6 Ablauf 11 Rollen im HKN System: Dienstleister / Auditor (gratis) Anlagenbetreiber (gratis) Netzbetreiber (gratis; Eingabe von Produktionen) separate Rolle? Händler (5 Fr./Monat) Stromlieferant (gratis) Anlage ohne Förderung >10 MW (10 Fr./ Monat) Jede Rolle hat eigenen Zugang im HKN System! 12 6
7 Auditieren Produktionsanlagen: Alle Anlagen grösser 30 kva müssen durch unabhängigen Auditor auditiert werden (zum Beispiel Electrosuisse) kleinere Anlagen werden normalerweise durch das EVU auditiert; ausser eigene des EVU Notwendige Punkte Audit Audit Vorort Anlage fertig erstellt Genehmigungen (ESTI, SINA, Baubewilligung) liegen vor Netto Messung (unter 30 kva kann dies auch Überschussmessung sein) bei Anlagen grösser 300 kva alle 5 Jahre 13 Formular: 14 7
8 Formular: 15 Formular: 16 8
9 Formular: 17 Schema: 18 9
10 Schema: 19 Formular: 20 10
11 Vorgehen KEV Anlage Ausfüllen Formular und Einsenden mit Prinzipschema und Photos (bei integrierter PV Anlage) an Swissgrid mit Originalunterschrift Vorgehen HKN Anlage Erfassen HKN Anlage im HKN System durch Auditor / VNB Ausdruck Formular aus System, anbringen von Handkorrekturen falls notwendig und Einsenden mit Prinzipschema an Swissgrid mit Originalunterschrift Unterstützung Anlagenbetreiber Ausfüllen HKN /KEV Formular mit allen Angaben von Seiten Anlagenbetreiber 21 Formular Beglaubigung Änderung der Messanordnung: 22 11
12 Freigabe Produktionen: Automatisch gemeldete Produktionen müssen im HKN System nicht freigegeben werden Nicht automatisierte Produktionen müssen vom Netzbetreiber im System erfasst werden. Und durch den Auditor freigegeben werden. 23 Weitergabe von HKN: Die Anlagenbetreiber geben die HKN normalerweise via Dauerauftrag an Händler / Stromlieferant weiter. Auszug Dauerauftrag: 24 12
13 Händler: Übernahme und Weitergabe von HKN in System 25 Stromlieferant: Übernahme und Entwerten von HKN in System Deklaration von Lieferantenmix für Stromkennzeichnung
14 Abterminierung HKN Der HKN ist nur im Zeitraum der Produktion verwendbar (z.b. 2014). Handel und Entwertbar sind sie gemäss beiliegender Grafik! 27 Gebühren HKN System 2015 Transaktionsgebühren Ausstellung HKN nicht geförderte Anlagen >10 MW Weitergabe HKN durch Anlagenbetreiber Weitergabe HKN durch Händler Import von HKN (Ausland) Export von HKN (Ausland) Erstellen von Daueraufträgen Erstellen von Daueraufträgen Löschung von HKN (inkl. Best.) Löschungsbestätigung per Post Weitere Dienstleistungen nach Aufwand Fr. / MWh Online 0.0 Online 0.01 Online 0.01 Online 0.01 Online 0.0/A Online 80.--/A schriftlich 0.0/A Online 80.--/A /h 28 14
15 Ausblick Vorschläge für die Weiterentwicklung der SKZ Quelle: Studie BFE 29 Ausblick Vorschläge für die Weiterentwicklung der SKZ Quelle: Studie BFE 30 15
16 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 31 Mustervorschriften der Kantone MUKEN 32 16
17 Mustervorschriften der Kantone Wärmebedarf Wohngebäude 33 Mustervorschriften der Kantone MUKEN 2014 Neubau: «Nahezu-Null-Energiegebäude» (NZEB) Pflicht zur Eigenstromerzeugung 10W/m2 EBF (max. 30 kw) Altbauten: Bei Ersatz fossiler Heizsysteme 10% erneuerbar oder effizient Innerhalb 15 Jahre alle Elektroheizungen ersetzen Bei Boiler ersetzen oder mit Solarwärme ergänzen Allgemein: Betriebsoptimierung für Verbraucher > kwh Gebäudeautomation EBF > 5000 m2 Zukunft: Vereinfachung der Verfahren 34 17
18 Kostendeckende Einspeisevergütung Ziele KEV (Gemäss Energiegesetz von 2007): Produktion von 5.4 TWh aus erneuerbaren Energien bis 2030 Finanzierung Abgabe von maximal 1.5 Rp./kWh (aktuell 1.0 Rp./kWh) auf Strompreis (ev. 2.3 Rp./kWh) Aktueller Stand Bew. Projekte KEV mit Produktionskapazität 6.33 TWh davon in Betrieb mit Produktionskapazität 2.29 TWh Projekte auf Warteliste mit Produktionskapazität 6.39 TWh Warteliste ist auf Stand Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Rückzüge (1 555) Stand der Förderung per EIV (2 507) Warteliste Bescheide (37 263) Widerrufe / Rückzüge (2 198) Anmeldungen (58 235) positive Bescheide (16 910) EIV (357) Projekte «bewilligt» (3 753) Projekte «In Betrieb» (10 602) 36 18
PRODUZENTEN-VERBRAUCHER- EIGENVERBRAUCHSGEMEINSCHAFTEN
PRODUZENTEN-VERBRAUCHER- EIGENVERBRAUCHSGEMEINSCHAFTEN Patric Giot Datenverwalter patric.giot@groupe-e.ch GRUNDBEGRIFFE Präsentation an Installateure 2 GRUNDLAGEN Der Produzent Hat die Wahl, ob er den
MehrDie 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung
Datum 24. März 2014 Version 1.0 Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung 1. Was ist die Eigenverbrauchsregelung? 2 2. Was bedeutet die Eigenverbrauchsregelung für die Vergütung bzw. den Verkauf
MehrNiederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT
blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den
MehrStrom bis 10 000 kwh HT / Jahr
Muotastrom-Tarif «Casa» Strom bis 10 000 kwh HT / Jahr Ihr Muotastrom-Preis Kunden in der Grundversorgung Bis ca. 10 000 kwh Jahresverbrauch im Hochtarif Bei Einfachtarifmessungen wird der gesamte Verbrauch
MehrSolarstrom erzeugen und selber nutzen. Teo Crameri, Energieberatung Markt Graubünden Albulastrasse 110, 7411 Sils i.d., 058 319 68 68 09.
Solarstrom erzeugen und selber nutzen Teo Crameri, Energieberatung Markt Graubünden Albulastrasse 110, 7411 Sils i.d., 058 319 68 68 09. Mai 2015 Energiebedarf und -perspektive. Elektrischer Energiebedarf
MehrTeuffenthal / Buchen. Information über die Strompreise. g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6
Teuffenthal / Buchen Information über die Strompreise g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 Der Strompreis setzt sich aus den folgenden n zusammen: Preis für Energielieferung (Elektrizitätstarif) Preis
MehrDienstleistungserstellung Beglaubigte Daten der Produktionsanlage Wasserkraft
1 von 5 1 Beglaubigung für die Anlage KEV-Projekt-Nr.: (für KEV oder EIV angemeldet) Für KEV-Anlagen auf der KEV-Warteliste oder für EIV-Anlagen: 1 Der Produzent wünscht die Ausstellung von HKN (freier
MehrELEKTRA. Anlagen für die Stromerzeugung. Erneuerbaren Energien. Weisung 2016. (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) über die. aus. Gültig ab 1.
ELEKTRA Weisung 2016 über die Anlagen für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) Gültig ab 1. Januar 2016 Verteiler - GF Elektra Neuendorf - Homepage - Interessierte
MehrMuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude
MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude Zusammenfassung der wichtigsten Informationen Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz Jules
MehrErläuterung zum Erhebungsbogen Stromkennzeichnung der Bundesnetzagentur nach 42 Abs. 7 EnWG
Allgemeine Erläuterung: Die übermittelten Daten aus dem Erhebungsbogen Stromkennzeichnung werden von der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der in den Stromkennzeichnungen an Letztverbrauchern ausgewiesenen
MehrTarifordnung ANHANG V: Tarifordnung. Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Seite 1
ANHANG V: Tarifordnung Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeinde Bestimmungen 3 Art. 2 Strompreise 4 Art. 3 Einspeisung von erzeugungsanlagen 7 Art.
MehrDie neuen Stromprodukte und -preise Kundengruppe private Haushalte und Gewerbebetriebe bis 100 000 kwh/jahr. Photovoltaikmodul
Die neuen Stromprodukte und -preise Kundengruppe private Haushalte und Gewerbebetriebe bis 100 000 kwh/jahr Photovoltaikmodul Die neuen Stromprodukte ewa energie wasser aarberg ag vereinfacht ab 2014 die
MehrDie Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom ist ein Teil der Massnahmen für die Erneuerbaren
Energie Apéro Schwyz, 22. September 2008 erneuerbaren Energien in der Schweiz Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE und Programmleiter EnergieSchweiz Warum die erneuerbaren Energien fördern? 5 gute Motive
MehrEinmalvergütung. Informationen zur Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen
Einmalvergütung Informationen zur Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen Stand: 09/2015 1 Was ist der Unterschied zwischen der kostendeckenden Einspeisevergütung und der Einmalvergütung? Die Einmalvergütung
MehrDie neuen Stromprodukte und -preise Kundengruppe private Haushalte und Gewerbe
Die neuen Stromprodukte und -preise Kundengruppe private Haushalte und Gewerbe Unsere drei Stromprodukte ewa.regio.strom ewa.wasser.strom ewa.basis.strom Zusammensetzung kann sich verändern 1) 40 % Wasserkraft
MehrInformation über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife. gültig ab 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2015
Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2015 Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Tarif für die Netznutzung
MehrWie rentieren PV-Anlagen auch ohne Einspeisevergütung?
Wie rentieren PV-Anlagen auch ohne Einspeisevergütung? 1 Vorstellung Christian Frei Elektroinstallateur Elektroingenieur HTL MAS EN Bau Abteilungsleiter Beratung und Engineering Projektleiter Energieeffizienz
MehrSolarstrom jetzt erst recht Energie Apéro März 2014. Heinz Friedli Technischer Kaufmann eidg. FA Abteilungsleiter Solartechnik
Solarstrom jetzt erst recht Energie Apéro März 2014 Heinz Friedli Technischer Kaufmann eidg. FA Abteilungsleiter Solartechnik Agenda Vorstellung Brunner + Imboden AG Förderung Kostendeckende Einspeisevergütung
MehrSTROMPREISE 2016. Gültig ab 1. Januar 2016. EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.
STROMPREISE 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.ch Grundlagen Grundlagen für die Lieferung elektrischer
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Raperswilen: Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt von der Werkkommission am: 12. September 2011 Politische
MehrElektrizitäts- und Netznutzungstarife
Elektrizitäts- und Netznutzungstarife 2015 Tarife 2015 ENERGIE Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin und jeden Kunden steht aufgrund
MehrEnergierückliefertarif Netzebene 7: Niederspannung
Politische Gemeinde Hohentannen: Elektrizitätsversorgung Energierückliefertarif Netzebene 7: Niederspannung Ausgabe 2010 Gültig ab: 1. Januar 2010 Genehmigt vom Gemeinderat am: 14. September 2010 Gemeindeverwaltung
Mehr8 9 1 2 3 10 12.01.2015 0 5 4 11 40 5 12 40 6 7 1 13 22 6
8 9 1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 12.01.2015 05 40 40 13 1 6 15 15 16 16 16 17 17 18 17 18 18 19 19 19 20 20 392.74 965.21 20 21 21 965.21 965.21 77.21 43 Rundungsdifferenz + 0.02 45 21 23 23 1 2 3 4 5 6 7 8
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Hohentannen Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 26. September 2011 Gemeindeverwaltung
MehrVertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwertes über die Webseite naturstromboerse.ch
Vertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwertes über die Webseite naturstromboerse.ch zwischen «Produzent», «Strasse», «PLZ» «Ort» nachstehend "Produzent" genannt und Verein Aargauer Naturstrom, Obere
Mehr// FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DEN STROMQUALITÄTEN 2016
// FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DEN STROMQUALITÄTEN 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Wechsel der Standardqualität... 3 1.1 Warum führt die SAK Naturstrom als Standard ein?... 3 1.2 Wie setzen sich die neuen Stromqualitäten
MehrUmfrage Stromkennzeichnung 2007
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Energieversorgung Christian Schaffner, 29. Juni 2009 Umfrage Stromkennzeichnung 2007 003838204
Mehr12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR)
Frühjahrssession 0 e-parl 0.0.0 - - :0.00 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Entwurf der Kommission für Umwelt,
MehrÖkostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta
Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Ökostromprodukte 2.0 Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom Vortragender: Andrés Acosta Betreuer: Andreas Grübel Organisation
MehrEigenverbrauchsregelung und Herkunftsnachweise
Eigenverbrauchsregelung und Herkunftsnachweise Informationen zur Umsetzung der Eigenverbrauchsregelung im Zusammenhang mit dem Schweizer Herkunftsnachweissystem 2 Einleitung Einleitung Alle Stromproduzenten
Mehr// IHR STROMPREIS 2016 SIE HABEN DIE WAHL
// IHR STROMPREIS 2016 SIE HABEN DIE WAHL // NATURSTROM STAR DER NACHHALTIGE naturstrom star erfüllt die anerkannten Standards von www.naturemade.ch und stammt zu 100% aus Anlagen, die als «naturemade
MehrMarktregeln für den Ausbau von Erneuerbaren Energien im Stromsektor
Marktregeln für den Ausbau von Erneuerbaren Energien im Stromsektor Eric Nussbaumer Nationalrat, Frenkendorf Mitglied der Geschäftsleitung, ADEV, Liestal Ausbauziel: Schweizer Bescheidenheit Ausbau-Ziel
MehrPhotovoltaik & Solarthermie Wer fördert wie?
Photovoltaik & Solarthermie Wer fördert wie? 14. Mai 2013, Informationsabend Solarkraftwerk in Altstätten Philipp Egger, Geschäftsleiter Energieagentur St.Gallen 1 Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung
MehrDas Schweizer Übertragungsnetz. Auftrag und Herausforderung für Swissgrid
Das Schweizer Übertragungsnetz Auftrag und Herausforderung für Swissgrid 2 Auftrag an Swissgrid Versorgungssicherheit als Auftrag für Swissgrid Wer ist Swissgrid? Die nationale Netzgesellschaft Mit dem
MehrSo lesen Sie Ihre Stromrechnung.
So lesen Sie Ihre Stromrechnung. Noch besser informiert. Sie halten die neue Stromrechnung der EKZ in den Händen. Sie ist trans parent und an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Eine kurze Wegleitung
MehrEnergiewirtschaftliche Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung. Eva Hauser, hauser@izes.de
Energiewirtschaftliche Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung Eva Hauser, hauser@izes.de Energiewirtschaftliche Auswirkungen der Eigenverbrauchsregelung 1 2 3 Eigenverbrauch und Energieeffizienz im Haushaltsbereich
MehrTarif EVS n.nutzung n7lg-14 Gültig ab 1. Januar 2014
Elektrizitätsversorgung 5040 Schöftland Netznutzungstarif für 0.4-kV-Endverbraucher mit Lastgangmessung Tarif EVS n.nutzung n7lg-14 Gültig ab 1. Januar 2014 Besondere Bestimmungen 1. Anwendung Die angegebenen
Mehr3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013
3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur
MehrDienstleistungserstellung Beglaubigte Daten der Produktionsanlage Biomasse-Biogas
01.12.2014 08 FO 08 41 02 Beglaubigte Anlagedaten 1 von 5 1 Beglaubigung für die Anlage KEV-Projekt-Nr.: (für KEV oder EIV angemeldet) Für KEV-Anlagen auf der KEV-Warteliste oder für EIV-Anlagen: Der Produzent
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrAnhang 1. Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität. Eigentümer EGR. Platzierung Hausanschluss
EGR Eigentümer Allgemeine Bedingungen Endkunden (ABE) Anhang 1 Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität Platzierung Hausanschluss Der Anschlussüberstromunterbrecher und die Mess- und Steuerapparate der EGR
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrIhr Energieversorger. Gültig ab 1. 1. 2013 bis 31. 12. 2013. 1to1 energy break: Der Strom für unterbrechbare Anlagen und Geräte
Ihr Energieversorger Gültig ab.. 203 bis 3. 2. 203 to energy break: Der Strom für unterbrechbare Anlagen und Geräte to energy break: günstiger Strom dank gezieltem Stromunterbruch to energy break ist unser
MehrDifferenzierte Stromabgabe - Ausgestaltung und Folgen in der Schweiz Ergebnisse einer Kurzstudie
Medienkonferenz Swissolar / WWF Schweiz Differenzierte Stromabgabe - Ausgestaltung und Folgen in der Schweiz Ergebnisse einer Kurzstudie Bern, 16. Juni 2014 Kraftwerk Oberaar, Foto: Kraftwerke Oberhasli
MehrGUNDELFINGER Umweltstrom. Natürlich und nachhaltig, jetzt umschalten.
GUNDELFINGER Umweltstrom Natürlich und nachhaltig, jetzt umschalten. Natürlich naheliegend: GUNDELFINGER Umweltstrom Unser Anspruch Ihr Vorteil Mit der Entscheidung, Gundelfinger Umweltstrom zu beziehen,
MehrVertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrVertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
MehrVerordnung über die Gebühren der Elektrizitätsversorgung
741.3 Einwohnergemeinde Brienz Verordnung über die Gebühren der Elektrizitätsversorgung Brienz vom 13. Juli 2015 1. Brienzstrom Haushalt 1 / Brienzstrom Haushalt 2 2. Brienzstrom Wärmepumpe 3. Brienzstrom
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
Mehrswissolar Branchenversammlung
swissolar Branchenversammlung 21. Mai 2014 Adrian Kottmann Inhalt I. Vollzugshilfe für die Umsetzung des Eigenverbrauchs «Anwendungsbeispiele» II. III. IV. Beispiel «Energiekosten» Ein Fazit «Zurück in
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): LEW Verteilnetz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001177 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter
MehrNeue energetische Herausforderungen an das Gebäude
MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude Z f d i hti t I f ti Zusammenfassung der wichtigsten Informationen Energiefachstellenkonferenz
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
Mehroekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt
oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität G ünstiger geht s nicht: 4,94 cent/kwh netto (5,93 cent/kwh
MehrSachstand der Diskussion zum Grünstromvermarktungsmodell im BDEW
Sachstand der Diskussion zum Grünstromvermarktungsmodell im BDEW Stefan Thimm () - Fachgebietsleiter Erneuerbare Energien Eberhard Holstein Grundgrün Energie GmbH - Geschäftsführer www.bdew.de Grünstromvermarktung
MehrP CALC Die Präferenzkalkulation
Beschreibung Die Europäische Gemeinschaft hat mit vielen Ländern Präferenzabkommen geschlossen. Waren, welche die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, werden beim Import in diesen Ländern mit einem niedrigeren
MehrUnser Service für Lieferanten und Nachunternehmer: Das zentrale Online-Portal für die Ausschreibungen der Köster GmbH.
Unser Service für Lieferanten und Nachunternehmer: Das zentrale Online-Portal für die Ausschreibungen der Köster GmbH. Gemeinsam besser bauen. Mit intensiver Zusammenarbeit zu perfekten Ergebnissen. Die
Mehr// ENERGIEPRODUKTE 2016 TECHNISCHE BETRIEBE GOLDACH
// ENERGIEPRODUKTE 2016 TECHNISCHE BETRIEBE GOLDACH Energieprodukte Technische Betriebe Goldach // ENERGIEPRODUKTE FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN... 3 // TBG Kompakt (inkl. Baustrom)... 4 // TBG Premium...
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
Mehrg ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 b i s 3 1. D e z e m b e r 2 0 1 6
Information über die Elektrizitäts- und Netznutzungstarife K r a f t w e r k L ü t s c h e n t a l, J u n g f r a u b a h n A G g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 b i s 3 1. D e z e m b e r 2 0 1 6
MehrENERGIE. Wichtige Informationen für Haushalte und Gewerbekunden
ENERGIE Wichtige Informationen für Haushalte und Gewerbekunden Wir bekennen Farbe und setzen auf einheimischen, zu 100 % naturemade-zertifizierten Naturstrom. Deshalb erhalten alle unsere Kunden standardmässig
MehrDas Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015
Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015 1 Das EVU entscheidet eigenständig über die Nutzer des Stationsportals Der
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrMORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
MehrENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien
ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien Bewertung und Registriernummer neu Gebäudebestand Durchschnittswerte in
MehrGenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten
GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten Die Neue Energie Bendorf eg kauft und errichtet die Photovoltaikanlage auf einem fremden Gebäude. Die Neue Energie Bendorf eg vermietet die Photovoltaikanlage an den
MehrHeizkesselersatz eine Chance zum Einsatz erneuerbarer Energien. Christian Mathys Amt für Umwelt und Energie Abt. Energie Kanton Basel-Stadt
Heizkesselersatz eine Chance zum Einsatz erneuerbarer Energien Christian Mathys Amt für Umwelt und Energie Abt. Energie Kanton Basel-Stadt MuKEn - Bestehende Bauten (Basismodul) Anteil erneuerbare Wärme
MehrNetzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)
Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr
MehrNutzen wir die Gelegenheit, Energie sparen lohnt sich auf jeden Fall!
Liebe Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Die im Herbst 2009 vom Staatsrat vorgestellte Energiestrategie sieht vor, die «4000-Watt-Gesellschaft» bis zum Jahr 2030 zu realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen,
MehrKooperatives ecrm Zermatt
Kooperatives ecrm Zermatt Ausgangslage E- Mail- Marke+ng (bzw. Newsle6er- Marke+ng) ist aufgrund der hohen Reichweite und Akzeptanz bei den Kunden sowie der geringen Kosten ein sehr nützliches Marke+nginstrument
MehrBUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG
BUSINESS ECO NIEDERSPANNUNGSTARIF UNTERBRECHBARE LIEFERUNG MIT LEISTUNGSMESSUNG 1 ANWENDUNG Tarif für Wärmepumpen mit einer installierten Leistung über 30 kw oder einem Verbrauch grösser 60'000 kwh/a mit
MehrAnleitung für die Hausverwaltung
www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...
MehrDie integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept
Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem
MehrQualitätsmanagement: Dokumentieren. Kontrollieren. Verfolgen.
Qualitätsmanagement: Dokumentieren. Kontrollieren. Verfolgen. Effizientes Qualitätsmanagement ist kein Problem mehr! Der Aufbau des s in Form verschiedener Module bietet Ihnen eine individuelle, flexible
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Lengwil Elektrizitätsversorgung Stromtarife der Elektrizitätsversorgung Lengwil Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Güttingen Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 25. Oktober 2011 Politische Gemeinde
MehrStromtarif GH. Ausgabe 2014 V1. Gültig ab 1. Januar 2014 Genehmigt vom Stadtrat am 13. August 2013
Stromtarif GH Ausgabe 2014 V1 Gültig ab 1. Januar 2014 GROSSBEZÜGERTARIF GH (Netzebene 5) 1. Anwendungsgebiet Dieser Tarif gilt für direkte Energiebezüger am Mittelspannungsnetz (16 kv) mit eigenen Transformatorenstationen.
MehrVerordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 27. Juni 2005. Stand 1. April 2014 1
Einwohnergemeinde Cham 0. Verordnung zum Energiereglement (Energieverordnung) Vom 7. Juni 00 Stand. April 0 Gestützt auf 8 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz
Mehr5. Novelle der Verpackungsverordnung. Erfahrungen mit der Vollständigkeitserklärung in der chemischen Industrie
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Informationsveranstaltung des Verbandes der Chemischen Industrie e.v. (VCI) am 9. November 2009 5. Novelle der Verpackungsverordnung Erfahrungen mit der Vollständigkeitserklärung,
MehrAnhang C zu den Werkvorschriften TAB
Anhang C zu den Werkvorschriften TAB Anhang C zu den Werkvorschriften TAB (Technische Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber (VNB) für den Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz) Artikel Seite
MehrErneuerbare Energien Gemeinsames Engagement für die Zukunft
Meine Meinung: Bei erneuerbarer Energie zählen Taten mehr als Worte. Erneuerbare Energien Gemeinsames Engagement für die Zukunft Nachhaltigkeit durch Know-how Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
MehrBericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:
MehrMuster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen
Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrVon der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus
Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434
MehrProfitieren Sie von flexiblen Marktpreisen. Danke, Wasserkraft!
Profitieren Sie von flexiblen Marktpreisen. Danke, Wasserkraft! Nachhaltig gut für die Zukunft und Ihr Haushaltsbudget. H 2 Ö-Float 3 ist das perfekte Produkt für alle, die sich für aktuelle Preisentwicklungen
MehrSunet. Kurzanleitung. Schadenmeldung UVG
Sunet Kurzanleitung Schadenmeldung UVG Willkommen bei Sunet. Diese Kurzanleitung soll Ihnen helfen, Ihre Unfallangaben schnell und effizient zu erfassen. Inhaltsverzeichnis Wichtige Hinweise...3 Schadenmeldungen
Mehr1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen
1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSTROMPREISE 2014. Gültig ab 1. Januar 2014. EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 737 09 25 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.
STROMPREISE 2014 Gültig ab 1. Januar 2014 EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 737 09 25 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.ch Grundlagen Grundlagen für die Lieferung elektrischer
MehrFörderprogramm Energie
Kanton Zürich Baudirektion Förderprogramm Energie für energetische Gebäude-Modernisierungen und Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme Ausgabe Januar 2016 energiefoerderung.zh.ch Hotline 0800 93 93
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
Mehrab 1. Januar 2016 Stromprodukte Leistung bewusst gewählt.
ab 1. Januar 2016 Stromprodukte Leistung bewusst gewählt. Preismodell Leistung Abhängig vom Verbrauchsverhalten bieten wir unterschiedliche Preismodelle an. Ab einer Bezugs leistung von 20 Kilowatt ist
MehrGehen der Energiewirtschaft das Geld und die Ideen aus? 16/09/2013 Carsten Petersdorff
Gehen der Energiewirtschaft das Geld und die Ideen aus? 16/09/2013 Carsten Petersdorff Schlagzeilen aus 2013 Peter Altmaier: Es kann teurer als eine Billion werden Bild-Zeitung: Wird Strom bald unbezahlbar?
MehrAbschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)
Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte
MehrBEDIENUNGSANLEITUNG FÜR LIEFERANTEN AUSSCHREIBUNG
BEDIENUNGSANLEITUNG FÜR LIEFERANTEN AUSSCHREIBUNG 1. Ihre persönliche Startseite... 2 2. Teilnahmeaviso abgeben... 2 3. Ausschreibungsunterlagen abrufen... 3 4. Angebot erstellen / Leistungsverzeichnis
MehrTarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung
Politische Gemeinde Sulgen: Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 30.08.2011 Gemeindeverwaltung Sulgen Elektrizitätswerk
Mehr