Positionspapier Beruflicher Schulen

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1 Positionspapier Beruflicher Schulen - Veränderte Rahmenbedingungen für die Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg (Schulleiter/Innen der Beruflichen Schulen des Rhein-Neckar-Kreises) Inhaltsverzeichnis: Das Schulsystem in Baden-Württemberg - die Beruflichen Schulen als Teil des Schulsystems Quellenangabe: Strukturveränderungen und mögliche Entwicklungspfade im Schulsystem o Gründe der Strukturveränderungen o Mögliche Entwicklungspfade im Schulsystem Ziele und Aufgaben der Beruflichen Schulen - Mögliche Vorteile der Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen Kommunikationswege 1

2 Das Schulsystem in Baden-Württemberg - die Beruflichen Schulen als Teil des Schulsystems Fachgeb. bzw. Allgem. HR Berufliche Schulen Allgemeine Hochschulreife (HR) Allgemeinbildende Schulen Mittl. BA FH-Reife FH-Reife Mittl. BA Mittlerer Bildungsabschluss (BA) Hauptschulabschluss Ohne Abschl. Hauptschulabschluss Prinzip: Kein Abschluss ohne Anschluss! 2

3 Strukturveränderungen und mögliche Entwicklungspfade im Schulsystem Gründe der Strukturveränderungen Demographische Entwicklung Die demographische Entwicklung wirkt sich auf die Schülerzahlen aus, insbesondere im ländlichen Raum und in kleineren Gemeinden. Schulstandorte (besonders Haupt- und Werkrealschulen) sind gefährdet Politischer Wille Modell Gemeinschaftsschule gemeinsame Beschulung der Schüler, individualisierte Förderung, individualisierte Abschlüsse: (Hauptschulabschluss (nach Klasse 9), Mittlerer Bildungsabschluss (nach Klasse 10), Allgemeine Hochschulreife (nach Klasse 12 bzw. 13 Jahren), Ganztagsbetreuung. Grundschulempfehlung Seit dem Schuljahr 12/13 gibt es keine verbindliche Grundschulempfehlung mehr. (Die Auswirkungen werden ab dem Schuljahr 2017/2018 voll wirksam (voraussichtlich wird die Nachfrage nach der Werkrealschule nur noch sehr gering sein) Mögliche Entwicklungspfade im Schulsystems FH-Reife Allgemeine Hochschulreife Sekundarstufe II (bis Klasse 12 bzw. 13, Oberstufe) 2 Mittlerer Bildungsabschluss Sekundarstufe I (bis Klasse 10, Mittelstufe) Schülerzahl gegen Null 1 Schülerströme 3 Primarstufe (bis Klasse 4)

4 Sekundarstufe 1 (Mittlerer Bildungsabschluss): 1 Die genannten Gründe der Strukturveränderungen lassen erwarten, dass die Schulstandorte der Primarstufe (Grundschulen) in den Stadtbezirken insgesamt zurück gehen und in jeder größeren Gemeinde - trotz zurückgehender Schülerzahlen - voraussichtlich gehalten werden können. Nach der Primarstufe können die Schüler und Schülerinnen - ohne verbindliche Grundschulempfehlung - eine Schule ihrer Wahl besuchen. Durch die neue Schulart der Gemeinschaftsschule (seit dem Schuljahr 2012/2013) können die Schüler und Schülerinnen zwischen der Werkrealschule, der Realschule, der Gemeinschaftsschule (2012/ Standorte, 2013/2014 weitere 40 Standorte..) und dem Gymnasium auswählen. Es zeigte sich bereits im Schuljahr 2012/2013, dass der Übergang von der Grundschule zur Werkrealschule nur sehr gering war. Die Schüler wählten vorwiegend die Realschulen, die Gymnasien oder die vorhandenen Gemeinschaftsschulen. Bei diesem Schülerverhalten und dem gleichzeitigen Ausbau der Gemeinschaftsschulen ist davon auszugehen, dass die Werkrealschule in ihrem Bestand gefährdet ist. Da die Haupt-/Werkrealschulen die Zubringerschulen für die zweijährigen Berufsfachschulen sind, ist auch die Existenz der zweijährigen Berufsfachschulen hochgradig gefährdet. Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung zu begegnen und für junge Familien attraktiv zu sein, versuchen die Kommunen (Schulgemeinde: politische Gemeinde, Schulträger, Schulen und Eltern) der Werkrealschulen eine Gemeinschaftsschule in ihren Gemeinden bzw. in einem Gemeindeverbund einzurichten. Die Schulstandorte mit Primarstufe (bis Klasse 4) und Sekundarstufe 1 (bis Klasse 10) sollen, wenn möglich, in den Kommunen erhalten bleiben. Das Einrichten der Gemeinschaftsschulen wird durch die Landespolitik nicht nur bei den Werkrealschulen wegen Existenzgefährdung, sondern auch bei den Realschulen und Gymnasien unterstützt. Fazit: Bündelung der Schüler an einem gemeinsamen Schulstandort mit mehreren Gemeinden und/oder Stadtbezirken und das Einrichten von Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe 1). Die Schülerzahlen der Werkrealschulen und der zweijährigen Berufsfachschulen werden in einem überschaubaren Zeitraum bedeutungslos werden. Sekundarstufe 2 (Allgemeine Hochschulreife und Fachhochschulreife): 2 Der Übergang von der Sekundarstufe 1 auf die Sekundarstufe 2 (Klasse 11, 12 bzw. 13) erfolgt auf der Grundlage des Mittleren Bildungsabschlusses. Der Mittlere Bildungsabschluss kann zukünftig durch die Realschule, die Gemeinschaftsschule und das Gymnasium (Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 9 (G8) bzw. Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 10 (G9) erworben werden. (Hinweis: weitere gleichwertige Bildungsabschlüsse spielen bei der Analyse zukünftiger Entwicklungspfade eine untergeordnete Rolle). Die Schüler und Schülerinnen der Realschule und der Gemeinschaftsschule sowie der Allgemeinbildenden Gymnasien haben (nach Klasse 10 bzw. bei G8 nach Klasse 9) die Möglichkeit, auf einem Beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife bzw. auf einem Berufskolleg die Fachhochschulreife zu erwerben. 4

5 Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Schüler und Schülerinnen der Realschulen das Angebot - kein Abschluss ohne Anschluss - mit dem Ziel einen höheren Bildungsabschluss zu erwerben, stark nutzen werden. Über das Verhalten der Schüler und Schülerinnen der Gemeinschaftsschule können noch keine validen Aussagen gemacht werden. Erst im Schuljahr 2017/2018 stehen die Schüler der Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe vor der Wahl, sich beim Erwerb eines höheren Bildungsabschlusses (Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife) zu entscheiden. Die Schüler und Schülerinnen können ein Allgemeinbildendes Gymnasium oder ein Berufliches Gymnasium bzw. ein Berufskolleg auswählen. Schüler und Schülerinnen, die eine Gemeinschaftsschule mit der Oberstufe besuchen, haben die Möglichkeit, entsprechend ihren Neigungen Berufliche Gymnasien mit den verschiedenen Profilen und Richtungen (Technik und Management, Gestaltung und Medientechnik, Informationstechnik, Mechatronik, Umwelttechnik/ Wirtschaft, internationale Wirtschaft/ Ernährungswissenschaft, Biotechnologie, Soziales, Gesundheit, Biotechnologie, Agrarwissenschaft) oder Berufskollegs zu wählen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schüler und Schülerinnen ein ähnliches Wechselverhalten an den Tag legen werden, wie es bisher von den Allgemeinbildenden Gymnasien an die Beruflichen Gymnasien über die Jahre beobachtet werden konnte. Die Schüler und Schülerinnen, die von den Allgemeinbildenden Gymnasien und zukünftig auch von den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe zu den Beruflichen Gymnasien wechseln werden, spielen nur eine untergeordnete Rolle. Die Übergänge werden maximal 10% der angebotenen Schulplätze an den Beruflichen Gymnasien und Berufskollegs betragen. Fazit: Die Beruflichen Schulen garantieren, dass der Grundsatz kein Abschluss ohne Anschluss auch zukünftig für die Schüler und Schülerinnen, die eine Allgemeine Hochschulreife bzw. eine Fachhochschulreife erwerben möchten, weiterhin Gültigkeit besitzt. Das breite Fächerspektrum der Beruflichen Gymnasien und der Berufskollegs mit den verschiedenen berufsbezogenen Profilfächern ermöglicht den Schülern und Schülerinnen eine individualisierte Förderung nach Eignung und Neigung. Dies ist verbunden mit einer grundlegenden Berufsorientierung, die in dieser Form nur von den Beruflichen Schulen geleistet werden kann. Die Tatsache, dass 50% der Hochschulzugangsberechtigungen über die Berufskollegs (Fachhochschulreife) und die Beruflichen Gymnasien (Allgemeine Hochschulreife) vergeben werden spricht für deren hohe Akzeptanz und Qualität. 5

6 Ziele und Aufgaben der Beruflichen Schulen - Mögliche Vorteile der Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen Die Beruflichen Schulen sind dem Ziel der Durchlässigkeit verpflichtet: Kein Abschluss ohne Anschluss. Im Rahmen der Dualen Ausbildung sind sie Ausbildungspartner der Ausbildungsbetriebe. Hier arbeiten die Beruflichen Schulen eng mit den Ausbildungsbetrieben zusammen, arbeiten gemeinsam mit Vertretern der Betriebe in den Bildungsplankommissionen, erstellen Prüfungsaufgaben und sind ehrenamtlich in den Prüfungsausschüssen als Prüfer im Auftrag der Industrie- und Handwerkskammern tätig. Die enge Verzahnung mit der Wirtschaft garantiert die Fachkompetenz der Lehrerinnen und der Lehrer sowie einen sächlichen Ausstattungsgrad auf höchstem Niveau. Die enge und fachkompetente Zusammenarbeit mit der Praxis ist der Garant für Qualität, von der auch der Vollzeitbereich der Beruflichen Schulen in besonderem Maße partizipiert. Die veränderten Rahmenbedingungen können ideale Potentiale durch strukturelle Ergänzungen zwischen den Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen zum Vorteil der Schüler und der Schülerinnen, der Eltern, der Ausbildungsbetriebe, der Schulträger und der Kammern bewirken. Die Beruflichen Schulen vergeben mehr (???) als 50 % der Zugangsberechtigungen zu den Universitäten und zu den Fachhochschulen. Vorteile der Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen für die Schüler und die Eltern: Kein Abschluss ohne Anschluss Berufliches Schulsystem als Garant. Berufliche Gymnasien /Berufskollegs sind die ideale Oberstufe im Anschluss an die Gemeinschaftsschule. Schüler erlangen gleichzeitig allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife und eine berufliche Grundbildung. Schüler/innen werden für ein Studium oder eine Ausbildung vorbereitet. Die Beruflichen Gymnasien und die Berufskollegs haben bisher erfolgreich bewiesen, dass der Übergang nach der 10ten Klasse einer Schulart für die Schüler problemlos gestaltet ist. Erfolgreiche Vermittlung von Allgemeinbildung plus individualisierter beruflicher Grundbildung (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft, Sozialwissenschaft, Pflege und Erziehung). Das Angebot des sechsjährigen Beruflichen Gymnasiums (nach Klasse 7 der Realschule oder der Gemeinschaftschule) ermöglicht eine frühere Förderung einer ausgeprägten Begabung der Schüler durch die Profilfächer (Technik, Wirtschaft, Sozial- und Ernährungswissenschaft). Diese Heranführung und Spezialisierung kann nicht an einer Gemeinschaftsschule geleistet werden. Die sechsjährigen Beruflichen Gymnasien haben eine andere Intention als die Gemeinschaftsschule und ergänzen damit optimal das Bildungsangebot in der Sekundarstufe. Die Beruflichen Schulen stehen für einen hohen Integrationsgrad für Schüler mit Migrationshintergrund und für Schüler aus bildungsferneren Bevölkerungsschichten. Für Schüler/innen kann es eine Chance sein, unbelastet (ohne Vergangenheit) in einem neuen Umfeld die Oberstufe zu beginnen. Ein neuer Start führt häufig zu einem Motivationsschub. Die Beruflichen Schulen erfahren eine große Wertschätzung von ihren Ausbildungsbetrieben, der Wirtschaft und der Verwaltung sowie von den Universitäten, den Dualen Hoch- und Fachhochschulen. 6

7 Vorteile der Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen für die Kommunen und die Schulträger: Die Beruflichen Schulen unterstützen eine ganzheitliche Schulentwicklungsplanung (Allgemeinbildende Schulen und Berufliche Schulen), in welche die Potentiale der Beruflichen Schulen eingebracht werden. So muss beispielsweise bei der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen das bereits vorhandene Angebot der Oberstufe der Beruflichen Gymnasien berücksichtigt werden. Dies hätte für den Schulträger einerseits den Vorteil, große Investitionen zu vermeiden und andererseits auf bewährte Infrastrukturen der Beruflichen Schulen zurückzugreifen. Die Schüler und Schülerinnen hätten dadurch eine individualisierte und breite Auswahl - entsprechend ihren Neigungen - aus einem Kursangebot der Oberstufe. Dies bedeutet, dass auch die Beruflichen Vollzeitschulen von Anfang an bei der Regionalen Schulentwicklungsplanung der allgemeinbildenden Schulen einbezogen werden müssen. Der Aufbau einer (dreijährigen) Oberstufe nach Klasse 10 an den Gemeinschaftsschulen kostet sowohl den Schulträger (Gebäude und sächliche Ausstattung) als auch das Land Baden- Württemberg (Personal) zusätzliches Geld. Die Oberstufe der Gemeinschaftsschule muss nicht erst neu konzipiert und aufgebaut werden, die Oberstufe gibt es bereits. Durch die Einrichtung der Oberstufe in Gemeinschaftsschulen entstehen immense Kosten, die absolut unnötig sind, da die Beruflichen Gymnasien und die Berufskollegs - als ideale Oberstufe für die Schüler der Gemeinschaftsschule nach Klasse 10- bereits vorhanden sind und eine hohe Akzeptanz genießen. Die Beruflichen Gymnasien und die Berufskollegs sind weit verbreitet und somit wohnortsnah. Vorteile der Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen für die Ausbildungsbetriebe und die Kammern: Berufliche Schulen haben einen engen Kontakt zu den regionalen Unternehmen und gewährleisten dadurch praxisnahe bzw. praxisorientierte Inhalte sowohl im Profilfach als auch in Bezug auf die Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Fächern. Die Qualität der Abschlüsse, die an den Beruflichen Schulen erworben werden, ist in der Gesellschaft und in den Unternehmen anerkannt. Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen, den Jobcentern und den Betrieben (Ausbildungsbetrieben). 7

8 Kommunikationswege Über die Schulleitungen der Beruflichen Schulen und deren Direktorenvereinigungen sollte das Positionspapier an folgende Personen und Personengruppen kommuniziert werden: Eltern (Grundschulinformationsabende, Elternabenden, Infoveranstaltungen) Kollegen Politische Entscheidungsträger sächliche Schulträger (Gemeinderäte, Kreisräte, Bürgermeister, Landtagsabgeordnete) Schulleiter (Werkrealschule, Realschule, Gymnasien, berufliche Schulen) Direktorenvereinigungen der Beruflichen Schulen Regierungspräsidium RNK (Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport) Entscheidungsträge, die über die Einrichtung von Gemeinschaftschulen entscheiden (Bildungs-, Kommunal- und Kreispolitiker) Kultusministerium Lehrerverbände: GEW, BLV Regierungspräsidium Geschäftsführende Schulleiter Betriebe: Ausbilderversammlungen 8

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