Zahlen/Daten/Fakten Die Wirtschaftsbeziehungen Österreich Mazedonien Die Beziehungen EU - Mazedonien... 2
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- Ewald Sauer
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1 MAZEDONIEN Beitrittskandidat Februar Dezember 2015 INHALT Zahlen/Daten/Fakten... 2 Die Wirtschaftsbeziehungen Österreich Mazedonien... 2 Die Beziehungen EU - Mazedonien... 2 Der Fortschrittbericht der Kommission vom 10.November Das Erweiterungs-Strategiepapier vom 10. November Die Beitrittskriterien ( Kopenhagener Kriterien )... 5
2 ZAHLEN/DATEN/FAKTEN Fläche: km² Bevölkerung: Einwohner (Volkszählung 2002), Hauptstadt: Skopje ( EW) Wirtschaftswachstum: 2015: 3,3 % 2016: 3,3 % Arbeitslosigkeit: 2015: 27 % 2016: 25,8 % Inflation: 2015: -0,3 % 2016: 0,7% Quelle: EU- Kommission, Februar 2016 DIE WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN ÖSTERREICH MAZEDONIEN Exporte: 2013: 119,5 Mio. 2014: 117,8 Mio. Importe: 2013: 62,9 Mio. 2014: 69,2 Mio. Handelsbilanz: 2013: 56,6 Mio. 2014: 48,6 Mio. INVESTITIONEN Quelle: Statistik Austria, Juni 2015 Nach den Daten der Mazedonischen Nationalbank steht Österreich hinter den Niederlanden (Mittal Steel) und Griechenland nunmehr an 3. Stelle der ausländischen Investoren, vor Slowenien und Ungarn. Laut mazedonischer Nationalbank sind mit Stand 2014 ca. 437 Mio. EUR aus Österreich in Mazedonien investiert worden. Zurzeit gibt es ca. 50 Unternehmen mit österreichischer Beteiligung. Die größten Unternehmen vor Ort sind die EVN AG, Steiermärkische Sparkasse, Soravia, Mobilkom Austria, Securicom, S&T, Tondach Gleinstätten, Strabag und Knauf. Auch Porsche und Porsche Leasing sind vor Ort. Die Versicherungen UNIQA, Vienna Insurance Group und GRAWE sind mit Tochterunternehmen vertreten. Die Cineplexx-Kette betreibt das größte Kino in Mazedonien und der Region. Der Personalberater Pendl & Piswanger hat im Mai 2013 ein Büro in Skopje eröffnet. Im Juni 2014 gab Telekom Austria bekannt, dass die mazedonische Mobilfunktochter VIP Operator den mazedonischen Cable Operator Blizoo übernommen hat. Das Unter-nehmen hält 14% am Breitbandmarkt und 17% des TV Marktes. Zudem kam es zu einer stärkeren Konzentration am Mobilfunk-Markt, VIP Operator wird mit dem dritten Mobilfunkanbieter (slowenische ONE) fusionieren (55% Eigentum VIP). (Quelle: AWO, Dezember 2015) DIE BEZIEHUNGEN EU - MAZEDONIEN Die EU will in der gesamten Westbalkan-Region dazu beitragen, dass eine Situation geschaffen wird, in der militärische Konflikte undenkbar werden. Der Raum des Friedens, der Stabilität und der Freiheit, der im Laufe der letzten 50 Jahre in der EU und in ihren Mitgliedstaaten aufgebaut worden ist, soll somit auf diese Region ausgedehnt werden. Den Rahmen für die Strategie der EU bildet der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP), der Reformen unterstützen und vorantreiben soll. Langfristig bietet der SAP allen Ländern der Westbalkan- Region und so auch Mazedonien die Möglichkeit einer vollständigen Integrierung in die Strukturen der EU, aber nur sofern sie bestimmte politische und wirtschaftliche Bedingungen erfüllen. 2
3 Mazedonien war das erste Land in der Region, das 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) unterzeichnete. Es trat am 1. April 2004 in Kraft. Am 2. März 2004 stellte Mazedonien den Antrag auf EU-Mitgliedschaft. Im Rahmen des CARDS -Programms teilte die EU dem Land für den Zeitraum einen Haushalt in Höhe von 173 Millionen Euro zu. Das Budget wurde von der Europäischen Agentur für Wiederaufbau verwaltet. Im April 2005 billigte die Kommission für das Jahr 2005 ein CARDS- Finanzhilfepaket in Höhe von 34,5 Millionen Euro. Am 9. November 2005 empfahl die Kommission den offiziellen Kandidatenstatus für Mazedonien und am Gipfel der Staats und Regierungschefs vom 16./17. Dezember 2005 wurde Mazedonien der Kandidatenstatus zuerkannt. Ein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen wurde aber bisher noch nicht genannt. Seit 2006 erfolgen jeweils im Herbst Berichte der Europäischen Kommission über die von Mazedonien erzielten Fortschritte. Seit 19. Dezember 2010 können Bürger von Mazedonien (sowie von Serbien und von Montenegro) für maximal 90 Tage ohne Visum in die Europäische Union einreisen. In Ihrem bisher letzten Fortschrittsbericht vom November 2015 (siehe unten) betont die Kommission, dass das Land große Fortschritte gemacht hat, dass aber vor allem in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, Grundrechte und Medienfreiheit noch große Defizite bestehen. Sie drückt auch ihr Verständnis dafür aus, dass der Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen noch nicht beschließen konnte, da die Namensfrage nach wie vor nicht gelöst ist. Namensstreit mit Griechenland Hintergrund des Streits ist der seit 1991 bestehende Konflikt zwischen Griechenland und Mazedonien über die Bezeichnung Mazedonien. Griechenland wirft Mazedonien vor, den Namen zu benutzen, um Gebietsansprüche auf die gleichnamige Region in Griechenland zu erheben. DER FORTSCHRITTBERICHT DER KOMMISSION VOM 10.NOVEMBER 2015 In dem letzten Fortschrittsbericht betont die Kommission, dass Mazedonien seit der Anerkennung als Beitrittskandidat im Jahr 2005 zahlreiche Reformen in den Bereichen Justiz und öffentliche Verwaltung durchgeführt hat und auch sonst Fortschritte erzielt hat. Trotz des Stands des Beitrittsprozesses hat das Land bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Wegen des Namensstreites mit Griechenland können aber nach wie vor die Beitrittsverhandlungen nicht begonnen werden. Fortschritte: Leichte Fortschritte bei Wahlrechtsreform, Rechtsstaatlichkeit, Reform der öffentlichen Verwaltung; in der Korruptionsbekämpfung; Gute Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern, aktive Rolle bei regionaler Zusammenarbeit; Stabiles makroökonomisches Umfeld, solide Geldpolitik. Defizite: Schwerwiegendste politische Krise seit Missachtung von Grundrechten, politische Einflussnahme auf die Justiz und Medien, Politisierung der staatlichen Institutionen, Defizite bei Abhaltung von Wahlen, Korruption; Weiterhin angespannte inter-ethnische Beziehungen; Zunehmende Politisierung der öffentlichen Verwaltung; 3
4 Fortschritte bei Korruptionsbekämpfung werden durch fehlenden politischen Willen und politischer Einmischung v.a. bei high-level-fällen überschattet; Umsetzung des rechtlichen Rahmens bei Menschenrechtsschutz mangelhaft; Der EU-Beitrittsprozess befindet sich in einer Sackgasse. Wesentlich sind entschlossene Schritte in der Namensfrage. DAS ERWEITERUNGS-STRATEGIEPAPIER VOM 10. NOVEMBER 2015 Mit der am 10.November 2015 angenommenen Erweiterungsstrategie der Kommission wird der Ansatz bestätigt, wonach im Erweiterungsprozess das Schwergewicht auf eine Reihe von Grundprinzipien Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftspolitische Steuerung und Reform der öffentlichen Verwaltung gelegt wird. Fortschritte sind vor allem bei der Verabschiedung einschlägiger Gesetze und beim Aufbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen zu beobachten, doch insgesamt fehlt es sehr häufig an einer wirksamen Umsetzung. Die Kommission wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Länder den Reformen in diesen Schlüsselbereichen Vorrang einräumen und eine Erfolgsbilanz schaffen. Die Kommission hat ein verbessertes Konzept für die Bewertung der wesentlichen Aspekte und der entsprechenden Kapitel der Beitrittsverhandlungen eingeführt. Die Gesamtstrategie für die Erweiterung ist nun auf mehrere Jahre angelegt und erstreckt sich auf die Amtszeit der derzeitigen Kommission. Neben der Berichterstattung über die Fortschritte rückt der Stand der Vorbereitungen auf die Übernahme der mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen stärker in den Mittelpunkt. Gleichzeitig bieten die Berichte klarere Orientierungshilfen in Bezug auf die Maßnahmen, die die Länder sowohl kurz- als auch langfristig ergreifen sollen. Es wird eine harmonisierte Bewertungsskala verwendet, die eine größere Vergleichbarkeit zwischen den Ländern gewährleistet und die Transparenz des Beitrittsprozesses erhöht. Dadurch soll eine bessere Kontrolle des Reformprozesses durch alle Beteiligten ermöglicht werden. Die Region ist von der Flüchtlingskrise stark betroffen. Die Türkei leistet erhebliche Unterstützung für mehr als zwei Millionen syrische Flüchtlinge, die sich in ihrem Gebiet aufhalten. Seit Jahresanfang haben die Länder des westlichen Balkans (insbesondere die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien) einen gewaltigen Zustrom von Drittstaatsangehörigen, die ihr Gebiet durchqueren, bewältigt. Die Migrationsproblematik zeigt eindringlicher denn je, wie wichtig eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern ist, und die EU leistet zu diesem Zweck umfangreiche Unterstützung. Auch wenn 2015 bedeutende Fortschritte erzielt wurden, sind noch große Herausforderungen zu bewältigen. Was die Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so mangelt es der Justiz an Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht. Zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere um eine Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen zu schaffen. Die Grundrechte sind zwar häufig gesetzlich verankert, doch in der Praxis sind nach wie vor Defizite festzustellen. Die Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser Hinsicht sind in einer Reihe von Ländern negative Entwicklungen zu verzeichnen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss mit Nachdruck fortgesetzt werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten, aber auch um das hohe Maß an Politisierung und den Mangel an Transparenz anzugehen. Der Funktionsweise der demokratischen Institutionen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden. Es besteht Bedarf an einer noch engeren Zusammenarbeit 4
5 mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Reform in allen Gesellschaftsbereichen fest zu verankern. Auch im Hinblick auf wirtschaftspolitische Steuerung und Wettbewerbsfähigkeit stehen die meisten Länder vor großen Aufgaben. Die Entwicklung der Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung für Beschäftigung und Wachstum und für die Anziehung von Investoren. Die Kommission legt besonderes Gewicht auf die regionale Zusammenarbeit und die Förderung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung und Konnektivität. Hier wurden vor allem im Rahmen des Berliner Prozesses und der Initiative Westbalkan-Sechs erhebliche Fortschritte erzielt. Die Kommission betont außerdem, dass gutnachbarliche Beziehungen geschaffen und bilaterale Streitigkeiten beigelegt werden müssen. DIE BEITRITTSKRITERIEN ( KOPENHAGENER KRITERIEN ) Politisch: institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz der Minderheiten Wirtschaft: funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit nachzuweisen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten Recht: Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die Länder müssen sich die Ziele der politischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen. "Die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten, stellt ebenfalls einen sowohl für die Union als auch für die Beitrittskandidaten wichtigen Gesichtspunkt dar." (sog. "viertes Kopenhagener Kriterium") Dieses Kriterium bezieht sich nach Ansicht des BMAA sowohl auf die institutionelle als auch auf die strukturell-finanzielle Seite einer Mitgliedschaft. INTEGRATIONSFÄHIGKEIT DER EU Das Strategiepapier der Kommission vom November 2006 enthält auch einen Sonderbericht über die Integrationsfähigkeit der EU, der vor allem institutionelle und finanzielle Aspekte künftiger Erweiterungen behandelt. Danach soll künftig in allen wichtigen Phasen des Erweiterungsprozesses eine Bewertung der Fähigkeit der EU zur Integration eines bestimmten Landes in die EU erfolgen. Die Europäische Kommission wird künftig Folgenabschätzungen erstellen, die sich auf die Auswirkungen des Beitritts auf die Institutionen, den Haushalt sowie die EU - Politiken insbesondere die Agrar- und Strukturpolitik beziehen. Impressum: Wirtschaftskammer Österreich 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 Stabsabteilung EU-Koordination T: W: E: eu@wko.at Für den Inhalt verantwortlich: MMag. Christian Mandl Autor(en): Mag. Micaela Kleedorfer 2016 Wirtschaftskammer Österreich Inhalt nach bestem Gewissen aber ohne Gewähr 5
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