Metall Nord Süd. Ihre Berufsgenossenschaft

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1 BG Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Ihre Berufsgenossenschaft Prävention Rehabilitation Entschädigung

2 GRUSSWORT Einzelne atomare Teilchen machen noch kein Metall aus, erst deren Bindungen untereinander machen sie dazu. Diese Verknüpfung zu einer starken und vor allem tragfähigen Gemeinschaft hat Vorbildcharakter für die gut funktionierende Partnerschaft, wie sie die Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM) ihren Versicherten und Mitgliedsunternehmen bietet. Wir sorgen in der Metallbranche für Sicherheit, Gesundheit und stabile Beiträge. Hauptaugenmerk unseres Dienstleistungsnetzwerks, das wir Ihnen mit dieser Broschüre vorstellen, liegt auf der Unfallverhütung. Zudem ist es von hoher sozialer und volkswirtschaftlicher Bedeutung, Mitarbeitern, die durch einen Arbeitsunfall oder eine beruflich bedingte Erkrankung für längere Zeit ausgefallen sind, den Wiedereinstieg zu erleichtern und das Weiterarbeiten zu ermöglichen. Unser gesamtes Angebot bietet also nicht nur einen umfassenden Schutz der Berufstätigen, sondern sorgt über die Ablösung der Haftpflicht der Unternehmen auch für einen verlässlichen wirtschaftlichen Handlungsrahmen nach dem Motto: Sicherheit für Mensch und Wirtschaft! Dr. Albert Platz Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd 2

3 INHALT Die Gesetzliche Unfallversicherung 4 Die Organisation 6 Wer ist versichert? 8 Der Versicherungsschutz 9 Was leistet die BGM? Prävention 11 Rehabilitation 19 Entschädigung 21 Wer zahlt die Beiträge? 23 Die Kennzahlen der BGM 25 Die Servicehotline 26 Die Leitlinien der BGM 27 3

4 DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Wir sorgen in der Metallbranche für Sicherheit, Gesundheit und stabile Beiträge! Die Gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Träger des sozialen Netzes sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung, die von staatlichen Behörden kontrolliert werden. Neben der Gesetzlichen Unfallversicherung gehören dazu folgende Sparten: Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich in Deutschland sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Diese betreuen 42 Millionen Versicherte in drei Millionen Unternehmen. Die Berufsgenossenschaften sind in Berufsgruppen aufgeteilt, weil jeder Gewerbszweig seine eigenen Gefahren und Lasten grundsätzlich selbst trägt. 4

5 Die Berufsgenossenschaften lösen die einzelnen Unternehmer von ihrer Haftpflicht gegenüber ihren Mitarbeitern im Falle von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab. Die Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM) sorgt dafür, dass die in Metallberufen Beschäftigten nach Unfällen oder berufsbedingten Erkrankungen bestmöglich versorgt werden. Als eine von über 20 gewerblichen Berufsgenossenschaften übernimmt die BGM die Haftpflicht von Betrieben des Metall verarbeitenden Gewerbes in 15 Bundesländern und versichert über 2,7 Millionen Arbeitnehmer. 5

6 DIE ORGANISATION Wir richten Organisation und Entscheidungen an unseren Kunden aus! Die Berufsgenossenschaft nimmt gesetzliche Aufgaben wahr. Sie ist in ihrer Rechtsform eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane, die für die Berufsgenossenschaft handeln, sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. In diesen Gremien der Berufsgenossenschaft sind die Unternehmer und die Versicherten paritätisch vertreten. Rechtsgrundlage für die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften ist das Sozialgesetzbuch (IV. Buch). Die Vertreterversammlung der BGM setzt sich aus jeweils 30 Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen, der Vorstand aus jeweils zehn Vertretern. Dadurch, dass unterschiedliche Interessengruppen sich einbringen, wird ein Höchstmaß an Transparenz und Akzeptanz für alle Seiten garantiert. Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter wechseln sich im Vorsitz von Vorstand und Vertreterversammlung im regelmäßigen Turnus ab. Organigramm der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Stand Selbstverwaltung Hauptgeschäftsführer Hauptabteilung Selbstverwaltung und Organisation Controlling und Statistik Innenrevision Leiter Prävention Bereich Prävention Stv. Hauptgeschäftsführer Bereich Finanzierung und Zentrale Dienste Stv. Hauptgeschäftsführer Bereich Rehabilitation Hauptabteilung Präventionsdienste und Ausbildung Hauptabteilung Fachbereiche und Dienstleistungen Hauptabteilung Personal und Allgemeine Verwaltung Hauptabteilung Bezirksverwaltungen Hauptabteilung Leistungen und Regress PD Berlin PD Hannover Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz Mitglieder- und Beitragsabteilung Allgemeine Verwaltung BV Berlin BV Hannover Leistungen PD Nürnberg PD Mainz Dienstleistung 1 Dienstleistung 2 Finanzabteilung Immobilien BV Nürnberg BV Mainz Regress PD Hamburg PD Erfurt Fachausschuss MFS Prüf- und Zertifizierungsstelle MFS Personalverwaltung BV Hamburg BV Erfurt PD Bremen PD Saarbrücken/ Mannheim Fachausschuss MO Prüf- und Zertifizierungsstelle MO Personalentwicklung BV Bremen BV München PD München PD Stuttgart Fachausschuss LM BV Stuttgart Seminar 1 Konzepte Bildungsstätten Seminar 2 BV PD MFS MO LM Bezirksverwaltung Präventionsdienst Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau Metall und Oberflächenbehandlung Leichtmetall 6

7 Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind mit denen eines Parlaments zu vergleichen. Neben dem Erlass von autonomen Recht wie Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrtarif oder Dienstordnung, stellt sie den jährlichen Haushalt fest. Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er vertritt die Berufsgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Hierbei beschließt er als ausführendes Organ der BGM beispielsweise über die Aufstellung des Haushaltes, die Erhebung der Umlage und der Beitragsvorschüsse, über die Zuführung zur Rücklage und über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden. Als drittes Organ vertritt der Geschäftsführer den Versicherungsträger. In erster Linie führt er die laufenden Verwaltungsgeschäfte, damit die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der BGM ordnungsgemäß wahrgenommen werden. 7

8 WER IST VERSICHERT? Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden! Arbeitnehmer, vorübergehend Beschäftigte, Heimarbeiter und Auszubildende sind kraft Gesetzes versichert, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung oder einer Anmeldung bedarf. Über den Abschluss einer freiwilligen Versicherung besteht für den Unternehmer selbst die Möglichkeit, sich für einen Versicherungsfall grundsätzlich die gleichen Ansprüche zu sichern. In der BGM wird über die Versicherung der mitarbeitenden Ehegatten im Einzelfall nach Rechtslage entschieden. Bei der BGM sind über freiwillig Versicherte registriert. In Zweifelsfällen beraten wir Sie gern, denn die Berufsgenossenschaft sieht sich im Verständnis ihrer Mitarbeiter als Partner der Versicherten und der Unternehmen. Kostenlose Service-Hotline: Mitglieder und Beitrag Jede Unternehmensgründung muss der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn bereits bei der Gemeindebehörde ein Gewerbe angemeldet ist. Die Versicherung beginnt mit der Eröffnung des Unternehmens oder der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen. 8

9 DER VERSICHERUNGSSCHUTZ Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfällen, die Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden. Der Schutz bezieht sich grundsätzlich auch auf die mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten, Geschäftsreisen und auf betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen. Vom Gesetzgeber geforderte Voraussetzung dafür ist, dass die zu versichernden Risiken in einem so genannten inneren Zusammenhang mit den betrieblichen Tätigkeiten stehen müssen. Wir betreuen unsere Kunden persönlich! Versichert sind darüber hinaus Wegeunfälle, also jene, die sich auf dem unmittelbaren Weg zum oder vom Arbeitsplatz ereignen. Wege zur Nahrungsaufnahme, die aus dem Betrieb hinausführen, in Fremdkantinen, nach Hause oder in ein Restaurant, sind ebenfalls versichert. Nicht versichert sind dagegen Tätigkeiten, die nicht dem Unternehmen, sondern privaten Zwecken dienen. Dazu zählt, was unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis erledigt werden muss, wie zum Beispiel Essen, Trinken, Schlafen, Einkaufen oder Spazierengehen. Das bedeutet: Der Weg zur Kantine ist versichert, der Aufenthalt in der Kantine selbst jedoch nicht. 9

10 Versichert sind außerdem Berufskrankheiten, die durch besondere Einwirkungen bei der Arbeit verursacht worden sind. Diese Krankheiten müssen außerdem in der Berufskrankheiten-Verordnung (BK-Liste) verzeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht worden sein. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf- Erkrankungen können deshalb in der Regel keine Berufskrankheiten sein. Die Liste der Berufskrankheiten beruht auf einer von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Rechtsverordnung. Die häufigsten Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit bei der BGM im Jahr 2007 waren Lärmschwerhörigkeit (2.074 Verdachtsanzeigen) Hautkrankheiten (1.975 Verdachtsanzeigen) Asbestose (804 Verdachtsanzeigen). 10

11 WAS LEISTET DIE BGM? PRÄVENTION Produktqualität und wirtschaftliche Ergebnisse stehen im direkten Zusammenhang mit sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsprozessen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zählen deshalb zu den unverzichtbaren Zielen jedes erfolgreichen Unternehmens. Betriebe, die auf diese Art und Weise ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, profitieren nicht nur von der hohen Motivation ihrer Mitarbeiter und einer großen Personalverfügbarkeit, sondern sie erreichen auch eine höhere Produktivität. Wir unterstützen die Unternehmen, ihre Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen! Kostenlose Service-Hotline: Prävention Die gezielte Beratung für kleine und mittlere Betriebe ist eine der Schwerpunktaufgaben der Berufsgenossenschaften. Diese Aufgabe übernehmen im Bereich Prävention Aufsichtspersonen, die nach ihrem Studium und einigen Jahren Berufserfahrung eine spezielle Ausbildung zu den Mitteln und Möglichkeiten des Arbeitsschutzes absolviert haben. 11

12 Aufsichtspersonen beraten und informieren in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes führen sicherheitstechnische Lehrgänge durch werten Unfälle aus überwachen die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz prüfen Maschinen und Geräte Neben den Aufsichtspersonen unterstützen weitere BG-Fachleute die Betriebe bei Fragen rund um den Gesundheitsschutz, z.b. Arbeitsmediziner, Ergonomieexperten, Psychologen und Sportpädagogen. Als weiteren Service speziell für Kleinbetriebe hat die BGM einen mobilen Dienst für Gehörvorsorgeuntersuchungen installiert. Ergänzt wird dieses Angebot durch einen mobilen Seh- und Reaktionstest. Fachausschüsse Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau Metall- und Oberflächenbehandlung Leichtmetall Die Fachausschüsse stellen ein Bindeglied zwischen Herstellern und Anwendern dar und nehmen Gemeinschaftsaufgaben für alle Berufsgenossenschaften zu ihren Themengebieten wahr. Die Mitarbeiter in den Fachausschüssen wirken bei der nationalen und internationalen Normung mit, prüfen technische Arbeitsmittel in den Prüf- und Zertifizierungsstellen und geben Fachausschuss-Informationsblätter heraus. 12

13 Messtechnischer Dienst In vielen Betrieben besteht für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz eine Einwirkung verschiedener Noxen, z.b. gefährliche Stoffe in der Luft oder Lärm. Ob dadurch Gefährdungen für die Mitarbeiter vorliegen, kann auch von den Aufsichtspersonen nicht immer zweifelsfrei ohne Messungen beurteilt werden. Zur Unterstützung der Aufsichtspersonen unterhält die BGM einen messtechnischen Dienst, der erforderliche Messungen durch erfahrene und autorisierte Messtechniker und Messingenieure durchführt. 13

14 Gütesiegel Sicher mit System Mit der Vergabe des Gütesiegels Sicher mit System besteht für Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb durch eine neutrale Stelle auf freiwilliger Basis und kostenlos prüfen zu lassen. Schwachstellen, die während dieser Prüfung zu Tage treten, werden behoben und Defizite ausgeglichen. Nach Abschluss der Prüfung darf das Unternehmen das Gütesiegel öffentlichkeitswirksam führen. Das Unternehmen erfüllt dann die grundlegenden rechtlichen Anforderungen für die systematische, organisatorische Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die betriebliche Struktur. Weiterführende Informationen unter: Webcode: 196 Selbst-Check für das Handwerk Das Messinstrument für Zufriedenheit von Mitarbeitern steht handwerklich geprägten Unternehmen aus den Branchen Pkw-Instandhaltung, Metallbau, Feinwerktechnik und Heizung/Klima zur Verfügung, die bis etwa 50 Mitarbeiter beschäftigen. Mit Hilfe dieses Services erhalten Betriebsinhaber konkrete Auskünfte über den Motivationsgrad ihrer Mitarbeiter und die Veränderungspotentiale in der Werkstatt- Ergonomie, über die Ökonomie der Arbeitsabläufe, über die Auftragsabwicklung und über das Betriebsklima. Weiterführende Informationen unter: Webcode:

15 BG-Unterstützung bei betrieblichen Schwerpunktaktionen Arbeitsschutztage oder Gesundheitstage sind zwei Beispiele für Schwerpunktaktionen, die in Betrieben durchgeführt werden. Dabei steht auch die BGM unterstützend zur Seite: Sie berät bei der Planung, stellt Druckmedien für Preisausschreiben zur Verfügung und steht am Veranstaltungstag mit personeller und medialer Ausrüstung zur Verfügung. Zu den verschiedenen Themenschwerpunkten stehen Stellwände, Exponate, Broschüren, Mitmach- und Beratungsangebote bereit. Weiterführende Informationen unter: Webcode: 457 Eine weitere Unterstützung bei Inhouse- Veranstaltungen bieten die Präventionsmodule der BGM. Informativ aufgearbeitete Tafeln zu den Themen Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Brand- und Explosionsschutz sowie Gefährdungsbeurteilung werden durch Terminals mit Lern- bzw. Spielsoftware ergänzt und durch einen BG-Moderator erläutert. Weiterführende Informationen unter: Webcode:

16 Messeauftritte Im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten gewinnen auch Auftritte auf Fachmessen zunehmend an Bedeutung. Hier können sich die betrieblichen Arbeitsschutzexperten und Hersteller über aktuelle Regeln, Kampagnen und Unterstützungsmöglichkeiten der BGM informieren. Ideenwettbewerb und AZUBI-Preis Mit diesen beiden Prämierungsmöglichkeiten hat die BGM ein überbetriebliches Ideenmanagement etabliert, bei dem Versicherte und Unternehmen sowie Auszubildende für gute Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz ausgezeichnet werden können. Weiterführende Informationen unter: Webcode:

17 Industrieberatung Ein spezielles Präventionspaket beschäftigt sich mit Industrieberatung und dem Risikound Gesundheitsmanagement für Großbetriebe mit hohen Unfallzahlen. Ein Team dezentral arbeitender Aufsichtspersonen arbeitet an dem Abbau von Fehlzeiten analysiert das Betriebsklima und entwickelt individuelle Lösungen legt betriebsinterne Strukturen offen hilft Belastungen abzubauen und steigert die Motivation erarbeitet zusammen mit den Mitarbeitern Vorschläge zur Stärkung des Gesundheitsmanagements baut eine selbstlernende Organisation auf Weiterführende Informationen unter: Webcode:

18 Wir garantieren eine hohe Qualität unserer Dienstleistungen Aus- und Fortbildung Voraussetzung für eine wirksame Arbeitssicherheit und einen erfolgreichen Gesundheitsschutz ist die Aus- und Fortbildung jener Mitarbeiter, die mit der Umsetzung dieser wichtigen Aufgaben in den Mitgliedsunternehmen betraut sind. Denn wer eine Gefahr kennt, kann sich und seine Kollegen besser schützen. Um mehr Sicherheit im Betrieb und auf dem Arbeitsweg zu erzielen, setzt die BGM auf Motivation durch Aus- und Fortbildung. Zu diesem Zweck stehen den Versicherten der Metallbranche über sieben Bildungsstätten in ganz Deutschland zur Verfügung, die alle dem modernen multimedialen Standard entsprechen. Der schnellste Weg zur Seminarübersicht und den Buchungsmodalitäten führt über das Internet. Mitglieder erreichen das Online-Seminarangebot über: Webcode: 136 Von dieser Stelle aus führen mehrere Wege in das Extranet. Nach der Anmeldung steht das aktuelle Angebot über einen Mausklick auf Seminare zur Verfügung. Die Kosten dieser Ausbildung trägt mit Ausnahme der Lohn- und Gehaltszahlung für die Teilnehmer die Berufsgenossenschaft. 18

19 REHABILITATION Die Erstversorgung ist der Beginn der Rehabilitation und beinhaltet die qualifizierte Versorgung am Unfallort durch geschultes Personal. Ein Netzwerk von Ärzten (z.b. Durchgangsärzte), eigene BG-Kliniken und ein gutes Rehabilitationsmanagement der Bezirksverwaltungen der BGM streben einen frühen und nachhaltigen Heilungserfolg an. Kostenlose Service-Hotline: Rehabilitation Wir sorgen nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln für eine umfassende medizinische und berufliche Rehabilitation der Versicherten! Dabei werden die unterschiedlichen Abschnitte des Heilverfahrens mit den beteiligten Personen aufeinander abgestimmt, denn die Reha-Abschnitte sollen nahtlos ineinander übergehen: Stationäre Behandlung Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung Ambulante Behandlung Hilfsmittelversorgung Krankengymnastik oder erweiterte ambulante Physiotherapie Evaluierte Funktions- und Leistungsdiagnostik Arbeits- und Belastungserprobung Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit Alle Rehabilitationsleistungen werden ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zuzahlung der Versicherten erbracht. Die Kosten der Heilbehandlung rechnen der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Eine Praxisgebühr entfällt. Fällt ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen aus, muss der Arbeitgeber dazu beitragen (seit 2004 nach 84 Sozialgesetzbuch IX verpflichtend), dass sein Mitarbeiter nicht dauerhaft arbeitsunfähig wird. Dies geschieht gemeinsam mit den Betroffenen, der Arbeitnehmervertretung und anderen Beteiligten im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Ansprechpart- 19

20 Weiterführende Informationen unter: ner sind in diesem Fall die speziell dafür ausgebildeten Berufshelfer in den Bezirksverwaltungen der BGM. Das so genannte Disability Management sorgt in optimaler Weise für die berufliche Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen von längerer Arbeitsunfähigkeit bedroht ist. Dieses Management tritt jedoch nicht erst nach einem Unfall oder nach einer Erkrankung in Aktion, sondern bereits präventiv, um solche Entwicklungen zu verhindern. Ist eine Weiterarbeit am alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich, kümmert sich die BGM in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, Berufsförderungswerken und anderen Stellen um eine anderweitige berufliche Wiedereingliederung. Als Leistungen stehen zur Verfügung: Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Berufsvorbereitung Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, Umschulung Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Leistungen an Arbeitgeber Kraftfahrzeughilfe Wohnungshilfe 20

21 ENTSCHÄDIGUNG Während der Arbeitsunfähigkeit und der medizinischen Rehabilitation zahlt die BGM nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber in der Regel ab der siebten Woche Verletztengeld. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts und darf nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Im Vergleich dazu: Das Krankengeld in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts und höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Wir leisten zeitnah und umfassend Beim Verletztengeldbezug werden zusätzlich die Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe übernommen (Ausnahme: Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung bei Kinderlosen). Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls, jedoch nicht in voller Höhe, gezahlt. Während der Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme zahlt die BGM Übergangsgeld. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich grundsätzlich nach den Einkommensverhältnissen von Beginn der Arbeitsunfähigkeit und den Familienverhältnissen der Verletzten zur Zeit der Berufshilfemaßnahme. Die Höhe des Übergangsgeldes beträgt bei Versicherten, die mindestens ein Kind haben oder pflegebedürftig sind, 75 Prozent, bei den übrigen Versicherten 68 Prozent des Verletztengeldes. Zusätzlich zum Übergangsgeld zahlt die BGM die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung jeweils in voller Höhe. Ausnahme: Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung bei Kinderlosen. Verletzten- und Übergangsgeld stellen somit eine Art Einkommensersatz dar, ähnlich dem Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung. 21

22 Können Versicherte im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation nicht wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen, wird eine Rente gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls länger als 26 Wochen gemindert ist und die Minderung mindestens 20 Prozent beträgt. Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit wird eine Vollrente gezahlt. Diese beträgt zwei Drittel des vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit erzielten Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Beispiel: JAV: MdE: 20% (Minderung der Erwerbsfähigkeit) Rente X 2 /3 X 20% jährlich 400 monatlich Als JAV gelten das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen in den vergangenen zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. Der Höchstbetrag des JAV beträgt laut Satzung Euro. Die Berufsgenossenschaft zahlt ihre Renten für die Dauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit, unter Umständen also lebenslang, unabhängig von jeder Berufstätigkeit und vom Alter des Versicherten. Renten an Hinterbliebene (Ehegatten, Kinder und seit 2005 auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner) sollen den Familienangehörigen von Versicherten Ersatz für den entfallenden Unterhalt schaffen. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Sterbegeld und Erstattung der Kosten für die Überführung des Verstorbenen. 22

23 WER ZAHLT DIE BEITRÄGE? Die Berufsgenossenschaft bezahlt - wie alle Versicherungen ihre Leistungen von den Beiträgen ihrer Mitglieder. Die Beiträge werden von den Unternehmern allein aufgebracht. Die Arbeitnehmer sind daran nicht beteiligt. Wir gehen mit den finanziellen Mitteln wirkungsvoll und wirtschaftlich um! Eine BG darf keine Gewinne erzielen. Sie erhebt Beiträge nur in der Höhe, die nötig ist, um die gesetzlichen Leistungen zu erbringen. Für die Gesetzlichen Unfallversicherungen gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung (im Gegensatz zu den Kranken- und Rentenversicherungen): Der Bedarf des abgelaufenen Kalenderjahres (sog. Umlagesoll) muss exakt ermittelt werden. Dieser Bedarf wird dann auf die Beitragspflichtigen umgelegt ( 152 Abs. 1, 150 SGB VII). Der Beitrag berechnet sich nach der Formel: Beitrag Gefahrklasse X Arbeitsentgelt X Beitragsfuß 1000 Die Gefahrklasse bezeichnet die Gefährdungseinstufung des Unternehmens, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem Unternehmenszweig ergibt. Durch die Gefahrklasse wird erreicht, dass die Beiträge gerecht verteilt werden. Das Arbeitsentgelt ist die vom Unternehmen im Lohnnachweis gemeldete Summe der an die Beschäftigten gezahlten Bruttoentgelte. Beitragsfuß (auch Umlageziffer genannt) 23

24 definiert den Berechnungsfaktor (Beitrag auf Arbeitsentgelt in der Gefahrklasse 1), der sich aus der Verteilung des Umlagesolls auf die Beitragseinheiten ergibt. Ein Sinken der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten hält die Beiträge niedrig. Jeder Arbeitnehmer kann dazu beitragen. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben im Jahr 2007 Entschädigungsleistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls in Höhe von 7,39 Mrd. Euro erbracht (DGUV Pressemitteilung vom ). Dabei handelt es sich um Dienst-, Sach- und Barleistungen an Unfallverletzte, Berufserkrankte und Hinterbliebene. 2,54 Mrd. Euro wurden für Heilbehandlung, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation aufgewendet. Die weiteren 4,85 Mrd. Euro wurden insbesondere für Renten, Abfindungen und Beihilfen erbracht. Die Aufwendungen für die Prävention betrugen rund 743 Mio. Euro. 24

25 KENNZAHLEN DER BGM Allgemeine Daten Anzahl der Mitgliedsunternehmen Personalbestand Mitarbeiter der HV, Bezirksverwaltungen u. Bildungsstätten Aufwendungen ,88 Reha- und Entschädigungsleistungen ,48 Betriebsgröße nach Versicherten Anzahl der Betriebe Präventionsdienst Aufsichtspersonen Unfallhäufigkeiten 1 bis Arbeits- und Dienstwegeunfälle 11 bis je 1 Mio. Arbeitsstunden 27,99 21 bis bis bis Arbeits- und Dienstwegeunfälle 250 bis je 1000 Vollarbeiter 44, und mehr 580 Wegeunfälle je 1000 Versicherte 4,51 Anzahl der abhängig Beschäftigten neue Renten aus Arbeits- und Dienstwegeunfällen Anzahl der Vollarbeiter je 1 Mio. Arbeitsstunden 0,32 (ohne sonstige Vollarbeiter) Beitragspflichtiges Entgelt neue Renten aus Arbeits- und Dienstwegeunfällen Freiwillig Versicherte je 1000 Vollarbeiter 0,51 Geleistete Arbeitsstunden Prävention ,24 Vermögensaufwendungen und sonstige Ausgaben ,96 Verwaltungskosten ,37 Verfahrenskosten ,83 Erträge ,48 Beiträge und Gebühren ,71 Vermögenserträge und Sonstige Einnahmen ,77 davon Regresseinnahmen ,79 Allgemeine Umlage ,40 Meldepflichtige Unfälle davon Arbeitsunfälle Wegeunfälle Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit davon Lärmschwerhörigkeit Hautkrankheiten Asbestose 804 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch Asbeststaub 697 Lendenwirbelsäule, Heben u. Tragen 322 Mesotheliom (Asbest) 307 Atemwegserkrankungen (toxisch) 261 neue Renten aus Wegeunfällen je 1000 Versicherte 0,18 Standorte der Bildungsstätten: Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Sennfeld Standorte der Bezirksverwaltungen und Präventionsdienste inkl. Außenstellen Berlin, Hannover, Nürnberg, Mainz, Hamburg, Erfurt, Bremen, München, Stuttgart, Saarbrücken, Mannheim, Rostock, Pforzheim, Bad Hersfeld, Chemnitz, Traunstein, Freiburg Sonderumlage Ausgleichslast ,02 Sonderumlage Insolvenzgeld ,39 Gesamtumlage ,81 Beitragsfuß zur Allgemeinen Umlage: Nord 5,98 Süd 5,61 Rücklagebestand ,85 Betriebsmittelbestand ,55 Neue Unfall-/BK-Renten Arbeitsunfälle Wegeunfälle 502 Berufskrankheiten 588 Fälle mit Todesfolge Arbeitsunfälle 33 Wegeunfälle 52 Berufskrankheiten 306 Renten-Gesamtzahl z. Jahresschluss Verfahrenskosten 1% Verwaltungskosten 7% Vermögensaufwendungen und sonstige Ausgaben 11% Prävention 7% 74% Reha- und Entschädigungsleistungen Stand

26 Einfach schneller dran. Die kostenlose Service-Hotline der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Mitglieder und Beitrag: Prävention: Rehabilitation:

27 Leitlinien der BGM Individuell helfen - gemeinsam handeln Wir sorgen in der Metallbranche für Sicherheit, Gesundheit und stabile Beiträge wir unterstützen die Unternehmen, ihre Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen unser Ziel ist es, nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln die umfassende medizinische und berufliche Rehabilitation und Entschädigung der Versicherten zu erreichen wir gehen mit den finanziellen Mitteln wirkungsvoll und wirtschaftlich um Wir richten Organisation und Entscheidungen an unseren Kunden aus wir leisten zeitnah und umfassend wir treffen unsere Entscheidungen zügig und begründen sie nachvollziehbar wir optimieren unsere Verfahren und Abläufe kontinuierlich und arbeiten intern effizient zusammen Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden wir arbeiten mit unseren Partnern vertrauensvoll zusammen wir informieren umfassend über unser Vorgehen wir nehmen Kritik unserer Kunden ernst Wir betreuen unsere Kunden persönlich wir nehmen mit den Versicherten und Unternehmern schnell Kontakt auf und sind gut erreichbar wir beraten individuell und praxisnah wir sind freundlich, zuverlässig und verständnisvoll Wir stehen für eine hohe Qualität unserer Dienstleistungen ein wir bilden uns ständig weiter wir lernen aus unseren Fehlern und schaffen Abhilfe wir sorgen durch ein gutes Betriebsklima, gegenseitigen Respekt und Kollegialität für ein leistungsfähiges Arbeitsumfeld 27

28 Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 15 D Mainz Tel.: Mitglieder und Beitrag Prävention Rehabilitation Internet: Ausgabe 2009 Impressum Herausgeber Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 15 D Mainz Verantwortlich für den Inhalt Dr. Albert Platz Redaktion Kathrin Ehrig, Edith Münch, Klaus Taubitz, Roland Trocha, Bildnachweis Titel: Dr. Marco Einhaus, mit freundlicher Genehmigung der Fa. Membranteam GmbH Seite 3,5,7,8,9,10,13,17,19,20,21,22,23,24,26: Bilderbox Seite 2,4: aboutpixel Seite 11: Michael Münch Fotodesign Seite 15,16,18: BGM Gestaltung Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Mathias Widmann Druck Druckerei Schäfer, Sarstedt Best. Nr.: BG 83.0

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