Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit in der Altersmedizin

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1 Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit in der Altersmedizin Fortbildungsreihe Geriatrie Der alternde Mensch im Blickpunkt der Medizin Klinikum -Nord

2 Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig vollwirksam vorzunehmen. Grundsätzlich sind alle Menschen geschäftsfähig BGB (Geschäftsunfähigkeit) Geschäftsunfähig ist: 2... wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist BGB (Nichtigkeit der Willenserklärung) (1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

3 Geschäftsunfähigkeit nach 104 Nr. 2 BGB krankhafte Störung der Geistestätigkeit = alle Fälle, in denen infolge einer psychischen Krankheit einer abnormen seelischen Veranlagung einer geistigen Behinderung einer Suchtkrankheit einer anderen Hirnschädigung das Urteilsvermögen und die Willensbildung so sehr gestört sind, dass mit einer normalen Motivation und Urteilsfindung nicht gerechnet werden kann.

4 Geschäftsunfähigkeit nach 104 Nr. 2 BGB krankhafte Störung der Geistestätigkeit muss die freie Willensbildung ausschließen Unfähigkeit, die Bedeutung eine abgegebenen Willenserklärung zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln Person ist unfähig, ihre Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit reichen nicht aus! Bei Debilität GU erst bei einem IQ unter 60 Bei chronischem Alkohol- oder Drogenmissbrauch nur, wenn psychopathologische, die freie Willensbestimmung ausschließende Störungen aufgrund bedingten Abbaus der Persönlichkeit vorliegen

5 Geschäftsunfähigkeit nach 104 Nr. 2 BGB = überdauernde Erkrankung, d.h. nicht nur vorübergehende Störung Auf Heilbarkeit kommt es nicht an Bei periodisch oder schubweise auftretenden psychischen Erkrankungen wie - bipolaren Störungen (manisch-depressive Erkrankungen) - rezidivierende Depression besteht in den gesunden Zeiten Geschäftsfähigkeit

6 Partielle Geschäftsunfähigkeit = GU kann sich auf einen bestimmten gegenständlich abgegrenzten Kreis von Angelegenheit beschränken, z. B. bei Querulantenwahn zur Prozessführung bei krankhafter Eifersucht für Fragen der Ehe lucidum intervallum = die Willenserklärung eines grundsätzlich geschäftunfähigen, volljährigen Geistesgestörten sind wirksam, wenn sie in einem vorübergehenden lichten Moment abgegeben wurde, er also zeitweise bei Sinne und Herr seiner Handlungen ist...

7 Beweislast Wer sich auf GU beruft, hat ihre Voraussetzungen zu beweisen Steht ein Zustand nach 104 Nr. 2 fest, sind lichte Augenblicke vom Gegner zu beweisen.

8 Einwilligungsfähigkeit = Sonderfall der Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit des Patienten, rechtsgültig in einem medizinischen Eingriff einzuwilligen 1. Wer darf einwilligen? Patient selbst oder gesetzliche Vertreter (z. B. Betreuer, je nach Aufgabenkreis) Bevollmächtigter nicht: Angehörige als solche ohne förmliche Vertretereigenschaft!

9 Einwilligungsfähigkeit 2. Wer ist fähig einzuwilligen? Einwilligungsfähigkeit = Entscheidungskompetenz = Einsichts- und Urteilsfähigkeit = imstande sein, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs in seinem Für und Wider hinreichend zu beurteilen Probleme in der Steuerungsfähigkeit z. B. bei Überdetermination durch Angst oder Wunschvorstellung Objektiv unvernünftige Entscheidung schließt Einwilligungsfähigkeit nicht aus!

10 Einwilligungsfähigkeit Einwilligungsfähigkeit trotz Betreuung, wenn Patient bei psychischer Krankheit oder Behinderung in der Lage ist, über den geplanten Eingriff selbst zu entscheiden BGB: Bei besonders risikoreichen medizinischen Eingriffen ist zusätzlich zur Einwilligung des Betreuers die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einzuholen Voraussetzung: Begründete Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden Schadens ab einer Wahrscheinlichkeit von 20 %.

11 Einwilligungsfähigkeit 3. Mutmaßliche Einwilligung Legitimation des dringlichen ärztlichen Handelns bei aktueller Unerreichbarkeit einer ausdrücklichen Einwilligung Kriterium: mutmaßlicher Wille des Einwilligungsberechtigten aufgrund objektiver Beurteilung ex ante unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falls. Objektives Interesse als Indiz für mutmaßlichen Wille hier ausnahmsweise Mitspracherecht der Angehörigen als Ermittlungsgehilfen! Problemfall: mutmaßliche Willensmängel oder missverständliche Meinungsäußerung, insbesondere bei unklarer Patientenverfügung

12 Einwilligungsfähigkeit 5. Folgen fehlender Einwilligung strafrechtliche: 223, 229 StGB Problem: Tatbestandsmäßigkeit von lege artis vorgenommenen Eingriffen Problemfall: Irrtum über Voraussetzungen für wirksame Einwilligung zivilrechtlich: Schadensersatz / Schmerzensgeld

13 Ärztliche Ermittlung der Geschäfts-, Testier- oder Einwilligungsfähigkeit 1. Demenz Schwierigkeiten im Grau-Bereich : GU tritt ein, wenn der Demenzkranke soziale Intaktheit vortäuscht = FASSADE 2. Delir Unterscheidung von Demenz vor allem durch Störung von Aufmerksamkeit und Wachheit 3. Depression führt zur GU, wenn kognitive Störungen auftreten (Verlangsamung des Denkens, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen) wenn qualitative Veränderungen des Denkens erfolgen (insbesondere Hoffnungslosigkeit, Nihilismus, Lebensmüdigkeit)

14 Screening-Verfahren Im Bereich psychischer Erkrankungen im höheren Lebensalter gibt es folgende Papier- und Bleistifttests, zu deren Durchführung es angeblich keiner speziellen fachärztlichen Kompetenz, aber einer Durchführungs- und Auswertungskompetenz bedarf (1.-3. gehören zum Aufnahmeverfahren einer gut geführten Geriatrie) 1. Mini-Mental-Statustest (MMSE) Testbogen mit Fragen zeitlichen und räumlichen Orientierung sowie zur Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit und Rechenfähigkeit, Erinnerungsfähigkeit und Sprache 2. Uhren-Zeichen-Test Patient soll in einem runden Kreis die fehlenden Ziffern einsetzen und die Uhrzeit zehn nach elf einzeichnen. 3. Geriatrische Depressionsskala (GDS) meist in der 4-Item-Kurzform 4. DEMTECT 5. Der Test zur Früherkennung der Demenz und Depressionsabgrenzung (TFDD)

15 Appell Bitte wirken Sie bei älteren und/oder einschlägig erkranken Patienten mit Nachdruck darauf hin, dass rechtzeitig Vollmachten erteilt werden, und zwar Generalvollmacht (für alle wirtschaftlichen Fragen) Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung (für alle persönlichen und medizinischen Fragen) Sie machen es damit dem Patienten, sich und Ihren Kolleginnen/Kollegen sowie den Pflegekräften leichter! Das Amt für soziale Dienste und das Vormundschaftsgericht sind wegen der Vielzahl von Betreuungsanträgen hoffnungslos überlastet! In vielen Fällen hätte es geeignete Bevollmächtigte gegeben!

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