Antwort. Drucksache 16/8781. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3352 vom 21. April 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8502 Gewalt gegen Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3352 mit Schreiben vom 26. Mai 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meiner Kleinen Anfrage 3089 habe ich die Landesregierung u.a. über die Entwicklung von Straftaten gegenüber Polizistinnen und Polizisten in den letzten Jahren befragt: 2011 gab es statistisch erfasste Fälle, 2012 waren es Fälle und 2013 stiegen die registrierten Übergriffe auf (Drucksache 16/8020). Die erhöhte Aggressionsbereitschaft gegenüber unseren Polizisten geht einher mit einem erhöhten Respekt- und Autoritätsverlust gegenüber der Staatsgewalt. Der Landesinnenminister kündigt immer wieder Maßnahmenprogramme, Initiativen und Studien zur Lösung der Problematik an. Handeln ist auch dringend geboten, denn der Schutz von Beamten vor jeglicher Form der Gewalt und deren Folgen muss für die Regierung Priorität haben. Der Respektverlust trifft aber nicht nur die Polizei. Auch bei der Feuerwehr, im Rettungsdienst und beim Katastrophenschutz kennt man die wachsende Gewaltbereitschaft. Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 16/8781 Vorbemerkung der Landesregierung Zu dem Gewaltphänomen gegenüber Polizeibeamtinnen und - beamten hat die Landesregierung bereits ausführlich in den Antworten zu den Kleinen Anfragen 2219 (Drucksache 16/5854) und 3089 (Drucksache 16/8020) Stellung genommen. Dort wurde auch auf die vom Ministerium für Inneres und Kommunales beauftragte Studie Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hingewiesen, deren Abschlussbericht mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom dem Innenausschuss des Landtages NRW zur Verfügung gestellt wurde. Die Feuerwehren sind in ihrem Kerngeschäft bei der Brandbekämpfung und der Rettung von Personen in Not seltener mit gegen sie gerichteter körperlicher Gewalt konfrontiert. Vermehrt lässt sich jedoch ein allgemeiner Respektsverlust gegenüber Einsatzkräften im Rettungsdienst beobachten. Dies geschieht oft unter Alkoholeinfluss und äußert sich unter anderem durch das Ignorieren von Anweisungen der Einsatzkräfte, Behinderungen an der Einsatzstelle sowie verbale Attacken und Beschimpfungen und - selten - tätliche Angriffe. Insgesamt ist dabei ein deutliches Gefälle zwischen städtischem und ländlichem Gebiet zu verzeichnen. 1. Wie viele Fälle von Gewalt gegenüber Polizeibeamten, Feuerwehrleuten, Rettungssanitätern und Mitarbeitern des Katastrophenschutzes gab es von ? Datenquelle zur Beantwortung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord-rhein-Westfalen (PKS). In der PKS werden nach den bundesweiten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik Opferdaten beim überwiegenden Teil der Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit sowie bei Rohheitsdelikten erfasst. Hinzu kommt die Erfassung von Opferdaten u. a. bei den Delikten Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte, Vollstreckungsbeamte und Vollstreckungsbeamten gleichstehende Personen. In der PKS werden in der Opferspezifik Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehr und sonstige Rettungsdienste unterschieden. Bedienstete des Katastrophenschutzes werden in der PKS nicht gesondert ausgewiesen. Aus dieser Statistik ist auch nicht erkennbar, ob Feuerwehrkräfte im originären Einsatz in der Brandbekämpfung oder bei der Erfüllung anderer Aufgaben - etwa im Rettungsdienst oder von Aufgaben der Ordnungsbehörde nach dem PsychKG - Opfer von Straftaten wurden. Anlage 1a stellt die Anzahl der Fälle dar, in denen Polizeivollzugsbeamte und Bedienstete der Feuerwehr sowie sonstiger Rettungsdienste in den Jahren als Opfer in der PKS erfasst wurden. 2. Welche konkreten Delikte sind von 2011 bis 2014 gegen diese Personengruppen vorgefallen? (Bitte nach Jahr, Anlass, Personengruppe, Deliktart und Verletzungsgrad, ggf. Spätfolgen auflisten) In der PKS werden Angaben zum Anlass von Straftaten, Daten zu Verletzungsgraden und zu Spätfolgen nicht erfasst. Die Anlagen 1b bis 1d bilden die einzelnen Delikte aufgegliedert nach Personengruppen und Jahren sowie unterteilt nach versuchten und vollendeten Delikten ab. 2
3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 16/ Liegen der Landesregierung konkretere Zahlen und Studien zur Thematik vor? Wenn ja, bitte in Gänze wiedergeben.) Im Hinblick auf den Polizeibereich verweise ich auf die Vorbemerkungen. Für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz liegen der Landesregierung keine Studien zum Thema Gewalt gegen die Einsatzkräfte vor. Im Bereich des Rettungsdienstes hat der Lehrstuhl für Kriminologie von Prof. Feltes an der Ruhr-Universität Bochum im Jahr 2012 eine Studie zum Thema Gewalt gegen Rettungskräfte herausgegeben (Schmidt, Julia: Gewalt gegen Rettungskräfte. Bestandsaufnahme zur Gewalt gegen Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen, Bochum, 2012). 3
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5 Anlage 1a Übersicht Polizeivollzugsbeamte Feuerwehr sonstige Rettungsdienste Quelle: LKA NRW SG 31.6 (PKS) Stand:
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7 Anlage 1b Opfer und Delikte - Polizei Polizeivollzugsbeamte Sonstiger Mord Totschlag 212 StGB Sonstige sexuelle Nötigung 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB Exhibitionistische Handlungen 183 StGB Sonstiger Raub 249 StGB Räuberischer Diebstahl 252 StGB Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen 249 StGB Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen 250 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung 226 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung 223 StGB Fahrlässige Körperverletzung 229 StGB Freiheitsberaubung 239 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung gemäß 240 Abs. 1 und 4 StGB Bedrohung 241 StGB Nachstellung (Stalking) gem. 238 StGB Abs. 1 StGB Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (ohne PVB) Körperverletzung im Amt 340 StGB 9 9 Polizeivollzugsbeamte Mord Totschlag Exhibitionistische Handlungen Erregung öffentlichen Ärgernisses Raub Räuberischer Diebstahl Räuberische Erpressung Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen Gefährliche Körperverletzung Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen Vorsätzliche Körperverletzung Fahrlässige Körperverletzung Freiheitsberaubung Nötigung im Straßenverkehr Nötigung Bedrohung Nachstellung (Stalking) Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (ohne Polizeivollzugsbeamte) Körperverletzung im Amt 4 4 Polizeivollzugsbeamte Sonstiger Mord Totschlag 212 StGB Exhibitionistische Handlungen 183 StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses 183a StGB Räuberischer Diebstahl 252 StGB Sonstige räuberische Erpressung 255 StGB Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen 249 StGB Sonstiger schwerer Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen 250 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 226 StGB Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge auf Straßen, Wegen oder Plätzen (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung 223 StGB Fahrlässige Körperverletzung 229 StGB Freiheitsberaubung 239 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung Bedrohung 241 StGB Nachstellung (Stalking) gem. 238 StGB Abs. 1 StGB Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte Körperverletzung im Amt 340 StGB 1 1 Quelle: LKA NRW SG 31.6 (PKS) Stand:
8 Anlage 1b Opfer und Delikte - Polizei Polizeivollzugsbeamte Sonstiger Mord Totschlag 212 StGB Exhibitionistische Handlungen 183 StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses 183a StGB Sonstiger Raub 249 StGB Räuberischer Diebstahl 252 StGB Räuberischer Angriff auf sonstige Kraftfahrer Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen 249 StGB Raub in Wohnungen gemäß 249 StGB Schwerer Raub in Wohnungen gemäß 250 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung 226 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen Vorsätzliche einfache Körperverletzung Fahrlässige Körperverletzung 229 StGB Freiheitsberaubung 239 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung Bedrohung 241 StGB Nachstellung (Stalking) gem. 238 StGB Abs. 1 StGB Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte Widerstand gegen Personen die Vollstreckungsbeamten gleichstehen Körperverletzung im Amt 340 StGB 1 1 Quelle: LKA NRW SG 31.6 (PKS) Stand:
9 Anlage 1c Opfer und Delikte - Feuerwehr Feuerwehr Totschlag 212 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung 223 StGB Fahrlässige Körperverletzung 229 StGB Freiheitsberaubung 239 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung gemäß 240 Abs. 1 und 4 StGB Bedrohung 241 StGB 8 8 Feuerwehr Gefährliche Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen Vorsätzliche Körperverletzung Fahrlässige Körperverletzung Nötigung im Straßenverkehr Nötigung Bedrohung Feuerwehr Einwirken auf Kinder gemäß 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung 226 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung 223 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung Bedrohung 241 StGB 7 7 Feuerwehr Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren 174 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen Vorsätzliche einfache Körperverletzung Fahrlässige Körperverletzung 229 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung Bedrohung 241 StGB Quelle: LKA NRW SG 31.6 (PKS) Stand:
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11 Anlage 1d Opfer und Delikte - sonstige Rettungsdienste sonstige Rettungsdienste Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung 226 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung 223 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung gemäß 240 Abs. 1 und 4 StGB Bedrohung 241 StGB Nachstellung (Stalking) gem. 238 StGB Abs. 1 StGB 1 1 sonstige Rettungsdienste Gefährliche Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen Vorsätzliche Körperverletzung Fahrlässige Körperverletzung Nötigung im Straßenverkehr Nötigung Bedrohung sonstige Rettungsdienste Exhibitionistische Handlungen 183 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung 223 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung Bedrohung 241 StGB sonstige Rettungsdienste Sexueller Missbrauch von Jugendlichen 182 StGB Räuberischer Diebstahl 252 StGB Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß 224 StGB Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen Vorsätzliche einfache Körperverletzung Fahrlässige Körperverletzung 229 StGB Nötigung im Straßenverkehr gemäß 240 Abs. 1 StGB Sonstige Nötigung Bedrohung 241 StGB Nachstellung (Stalking) gem. 238 StGB Abs. 1 StGB 3 3 Quelle: LKA NRW SG 31.6 (PKS) Stand:
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