Franz Konz. Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch. Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ. Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2010/2011
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- Hertha Schuster
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1 Franz Konz Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2010/2011 Mit den Einkommensteuertabellen für Ausgabe
2 2 Überblick Das Beste geben die Götter uns umsonst. (Ernst Jünger) In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht. 27 fl 2.1 Diese Formulare benötigen Sie Vorbemerkung Eine Steuererklärung sollten Sie tunlichst nur dann abgeben, wenn Sie es entweder müssen ( Rz 29 ff.) oder wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen. Unter welchen Umständen ein freiwilliger Antrag auf Veranlagung Erfolg verspricht, also eine Erstattung von Lohnsteuer zu erwarten ist, dazu mehr unter Rz 31 f. Abgabefristen beachten! Wer gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese grundsätzlich bis Ende Mai des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt zuleiten. Für die Steuererklärung 2010 bedeutet dies also Abgabetermin Dienstag, 31. Mai Zur Verlängerung der Abgabefrist, insbesondere wenn eine Nachforderung des Finanzamts droht, mehr unter Rz Bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung (z. B. zwecks Erstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer) haben Sie mindestens vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2010 sollte demnach bis Ende des Jahres 2014 beim Finanzamt eingegangen sein. Entsprechendes gilt, wenn zu Unrecht Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Dazu mehr unter Rz 970 ff. Wann Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Als Arbeitnehmer müssen Sie zumeist nicht Jahr für Jahr eine Steuererklärung abgeben, denn durch den monatlichen Abzug der Lohnsteuer haben Sie Ihren Obolus an Vater Staat bereits entrichtet. In manchen Fällen führt das System der Lohnsteuerberechnung allerdings zu falschen Ergebnissen, d. h., es wurde zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Der Fiskus interessiert sich logischerweise nur für Fälle, in denen er womöglich zu wenig Lohnsteuer kassiert hat, und fordert daher eine Steuererklärung an (Quelle: 46 EStG), wenn sonstige steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 410 jährlich (z. B. aus Vermittlungsgeschäften/Provisionen, Zinsen, Vermietung oder auch Renten) anfielen, fifi 29
3 Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen wurde (eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI), Ehegatten die Steuerklassen III/V statt IV/IV haben, ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war oder ein Ausbildungsfreibetrag übertragen wurde. Da Ihnen das Finanzamt erst dann eine Nachzahlung aufbrummen kann, wenn es Ihre Steuererklärung vorliegen hat, werden Sie diese möglichst spät abgeben. Dazu mehr unter Rz 1181 ff. Steuererstattungsfälle Im umgekehrten Fall, wenn also zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, müssen Sie selbst aktiv werden und mit Abgabe einer Steuererklärung einen Antrag auf Veranlagung stellen. Dies sind die wichtigsten Fälle, die zu einer Steuererstattung führen können: keine ununterbrochene Beschäftigung während des ganzen Jahres, bedingt z. B. durch Berufseinstieg oder -ausstieg oder Arbeitslosigkeit, Verluste aus einer anderen Einkunftsart, z. B. Vermietung, berufliche Ausgaben (Werbungskosten) von mehr als 920 ( Rz 754 ff.), Eheschließung oder Familienzuwachs, sofern dies noch nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war, Lohnsteuerabzug bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn bezogen haben, nach Lohnsteuerklasse IV/IV. Je höher der Unterschied im Bruttoverdienst, umso höher kann die Erstattung sein. Egal, ob Sie Einkommensteuerzahler sind, also Vorauszahlungen auf die Steuer entrichten müssen, oder Ihre Steuer allein durch den monatlichen Lohnsteuerabzug erhoben wird, es wird immer nach demselben Schema gerechnet und dieselbe Steuertabelle angewendet. Das Schema finden Sie unter Rz 63, die Tabelle unter Rz Formulare für die Einkommensteuererklärung Das Hauptformular ( Rz 93 ff.) Dieses vierseitige Formular ist für alle obligatorisch. Es fragt nach Ihren persönlichen Daten und erfordert Ihre Unterschrift. Hier beantragen Sie außerdem die persönlichen Steuerermäßigungen für Sonderausgaben (Kirchensteuern, Ausbildungskosten, Spenden > Zeile 40 58), außergewöhnliche Belastungen (Behinderung, Pflegekosten, Krankheitskosten > Zeile 61 73) und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen, Pflege-, Betreuungs- sowie Handwerkerleistungen (> Zeile 74 79). 46
4 Die Anlage Vorsorgeaufwand Vier Seiten Mantelbogen reichen für persönliche Daten und Pflichtbeiträge in die Sozialkassen schon nicht mehr aus der stetigen Steuervereinfachung sei Dank! Daher haben sich die Finanzbürokraten eine weitere Anlage ausgedacht: die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier sind Beiträge zur Renten-, Kranken-, Haftpflicht- und Lebensversicherung einzutragen. Die Anlage AV»Riester-Sparen«Einmal»Hü«, einmal»hott«. Bis 2009 waren die Beiträge zu»riester- Sparverträgen«in der Anlage AV einzutragen dann wurde die Anlage AV eingestampft und die Eintragungen in die neue Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. Nun 2010 taucht die Anlage AV wieder auf ( Rz 392 ff.). Grund für dieses Hin und Her ist die Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab Damit ja nicht zu viel an Beiträgen berücksichtigt wird, denn begünstigt soll nur die sog.»basisabsicherung«sein, fühlt Ihnen der Fiskus hier mit pingeliger Fragerei auf den Zahn, wozu er sage und schreibe 23 Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand benötigt. Da bleibt letztlich kein Raum für die Angaben zum»riester-sparen«, und deshalb wurde die alte Anlage AV wieder aufgelegt. Die Anlage U benötigen Sie für den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben ( Rz 147 ff.). Für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind Angaben in der Anlage Unterhalt zu machen ( Rz 442 ff.). Zum Hauptformular gehören darüber hinaus zusätzliche Anlagen für Eltern Mit der Anlage Kind beantragen Sie den Kinderfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den Ausbildungsfreibetrag sowie den Abzug von Kinderbetreuungskosten, Rz 477 ff. Die Anlage K dient der Übertragung des Kinderfreibetrags auf die Stiefoder Großeltern, Rz 538. Arbeitnehmer/Pensionäre Anlage N ( Rz 574) Sparer Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten (= Abgeltungsteuer) und die Abgabe einer An
5 lage KAP ( Rz 958 ff.) entbehrlich. Grundsätzlich wohlgemerkt! Denn die Abgabe einer Anlage KAP und damit die Zusammenstellung der Kapitalerträge bleibt Ihnen nicht erspart, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen in den > Zeilen 68 bis 70 des Mantelbogens geltend machen, die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer beim Steuerabzug nicht berücksichtigt wurde, der Sparerpauschbetrag nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt wurde, Sie von der Günstigerprüfung Gebrauch machen möchten. Das Finanzamt prüft dann, ob sich eine niedrigere Besteuerung Ihrer Kapitalerträge ergibt und Ihr persönlicher Steuersatz weniger als 25 % beträgt. Kapitalerträge ausnahmsweise nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. aus Darlehen an Arbeitgeber und Privatpersonen), Sie mehr als 20 % Ihrer übrigen Einkünfte spenden und die Kapitalerträge daher in die Berechnung des Spendenhöchstbetrags einbeziehen möchten oder anrechenbare Steuerbeträge anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (z. B. Zinsen aus der Instandhaltungsrücklage bei Wohneigentumsgemeinschaften). Lesen Sie dazu Rz 969 ff. Ausländische Zinsen, z. B. aus einer Beteiligung an einem Investmentfonds, müssen Sie zusätzlich in der Anlage AUS erklären Vermieter Anlage V ( Rz 1090 ff.) Rentner Anlage R.»R«steht für Renteneinkünfte. Auf zwei Seiten wird hier nach gesetzlichen und privaten Renten gefragt. Auch Einnahmen aus Riester- Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung gehören in das Formular, Rz 1019 ff. Anleger/Immobilienbesitzer Anlage SO. SO steht für»sonstige Einkünfte«. In dieses Formular sind u. a. Erträge aus Spekulationsgeschäften (»privaten Veräußerungsgeschäften«) einzutragen ( Rz 1073 ff.). Gewerbetreibende/Freiberufler Mit der Anlage G bzw. S erklären Sie gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Anlagen werden in diesem Buch allerdings nicht behandelt. 48
6 Seien Sie dem Fiskalritter gut und kreuzen Sie im Hauptformular in > Zeile die entsprechenden Kästchen für die von Ihnen beigefügten Anlagen an, damit er sieht, dass alles vollständig ist, und er beruhigt seinen Haken daran machen kann Die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer Eine große Zahl von Zeilen, Kennziffern und Fragen in den Steuerformularen ist für die meisten Steuerzahler gar nicht relevant. Daher haben die Fiskalbürokraten sie durchforstet und eine abgespeckte Version mit den Kennziffern zusammengestellt, die die meisten Arbeitnehmer benötigen. Das Ergebnis ist die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer. Den vereinfachten Erklärungsvordruck können nur verwenden: Ehepaare und Alleinstehende, die nur Arbeitslohn (ggf. Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld) im Inland bezogen haben und die ausschließlich die im Formular bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Die Einfacherklärung scheidet für Sie aus, wenn Sie: Sparer, Rentner oder Vermieter sind, ausländische Einkünfte bezogen haben, geschieden sind und Unterhaltsleistungen Ihres Expartners versteuern müssen, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Werbungskosten bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit steuerlich geltend machen können, folgende Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen wollen: zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung, Renten, dauernde Lasten, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Aufwendungen für die Berufsausbildung, Parteispenden, Kosten für eine Haushaltshilfe oder Heimunterbringung sowie Unterhalt an bedürftige Personen, einen Steuerbonus für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse beanspruchen möchten. Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (Fensterputzer, Gärtner, Schornsteinfeger ) sowie für Handwerkerleistungen können hingegen auch mit der vereinfachten Erklärung geltend gemacht werden Wie Sie sehen, können Sie eine ganze Reihe von Steuervergünstigungen mit der vereinfachten Steuererklärung nicht geltend machen. Das erklärt, warum der Vordruck aus nur zwei Seiten besteht. 49
7 Dieses Werk entspricht dem ehemaligen Kleinen Konz. Besuchen Sie uns im Internet: Völlig überarbeitete Neuausgabe November /2010 Copyright 2010 der ebook Ausgabe by Knaur ebook. Ein Unternehmen der Droemerschen Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf. GmbH & Co. KG, München. Alle Rechte vorbehalten. Das Werk darf auch teilweise nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden. Umschlaggestaltung: ZERO Werbeagentur, München Satz: Vornehm Mediengestaltung GmbH, München ISBN
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