SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 13 Auszug aus Reglement zu Aufgabe 2 (2 Seiten) Bilanz zu Aufgabe 6 (1 Seite) Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich und stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich verlangt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2

2 Aufgabe 1: Versicherte Personen 5 Mike Zoller gründete per eine Aktiengesellschaft und stellte per neue Mitarbeitende ein. Das Unternehmen hat sich bei der Sammelstiftung GEMEINSAM per angeschlossen. Es sind nur BVG- Minimalleistungen versichert. 1.1 Berechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Mitarbeitenden den koordinierten Jahreslohn gemäss den im Jahre 2013 gültigen BVG- Grenzwerten. 5 Arbeitnehmer BVG Alter AHV-Jahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad in CHF Beschäftigungsgrad in % IV-Grad in % Koordinierter Lohn BVG in CHF Rita Roos, Empfang 42 57' Sara Egli, Buchhalterin Linda Hiller, Buchhalterin Hans Krug, Junior Controller 24 19' Stefan Meister, Sen. Controller 49 84' Seite 2

3 Aufgabe 2: Finanzierung und Beitragswesen 10 Georg Zurkinden, geb , ist seit 10 Jahren bei der firmeneigenen Pensionskasse, der Vorsorgeeinrichtung der Xelus Bank AG, vorsorgeversichert. Im Jahr 2012 hat er sich nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber - entschieden, das Salär per um 30% zu reduzieren und die Vorsorge auf dem bisherigen versicherten Verdienst weiterzuführen. Das AHV-Salär von Georg Zurkinden beträgt im Jahr 2012 CHF Für die Bearbeitung dieser Aufgaben finden Sie in der Beilage einen Auszug aus dem Reglement der Pensionskasse der Xelus Bank AG. 2.1 Berechnen Sie den versicherten Jahreslohn und die persönlichen Beiträge von Georg Zurkinden für das Jahr Berechnen Sie die persönlichen Beiträge für das Jahr 2013 für Herr Georg Zurkinden. 7 Seite 3

4 Aufgabe 2: Fortsetzung Seite 4

5 Aufgabe 3: Regelung für die Selbständigerwerbenden 7 Herr Bohrer ist Zahnarzt mit eigener Praxis und Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO. Er beschäftigt eine Assistentin. Diese erzielt einen Bruttomonatslohn von CHF 4' Der Bruttojahreslohn entspricht 13 Monatslöhnen. 3.1 Herr Bohrer gelangt nun mit der Frage an Sie, welche Möglichkeiten er hat, eine laufend Einkommenssteuer reduzierende Vorsorge (Risiken: Alter, Tod und Invalidität) für sich durchzuführen. Nennen Sie alle Möglichkeiten, welche sich Herrn Bohrer bieten unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). 5 Seite 5

6 Aufgabe 3: Fortsetzung 3.2 Zusätzlich bittet Herr Bohrer Sie um Ihre Meinung, welche der vorgeschlagenen Möglichkeiten für ihn die tiefsten Kosten mit bestem Preis- Leistungsverhältnis und höchsten Vorsorgeleistungen bietet. Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig. 2 Aufgabe 4: Weiterarbeit nach vorzeitiger Pensionierung 8 Die Pensionskasse PKX hat beschlossen, per den Umwandlungssatz deutlich zu senken und die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenso deutlich zu erhöhen. Für weitere Kompensationsmassnahmen fehlen ihr die Mittel. Der Arbeitgeber kann ebenfalls kein Geld einschiessen. Gleichzeitig werden die grosszügigen Bestimmungen zu den Umwandlungssätzen bei vorzeitiger Pensionierung und zur Überbrückungsrente abgeschafft. Gemäss Reglement der Pensionskasse entspricht der versicherte Lohn dem fixen Jahreslohn abzüglich eines Koordinationsbetrags. Der Koordinationsbetrag entspricht 30% des fixen Jahreslohns, höchstens aber der n einfachen AHV-Altersrente. Der Altersrücktritt erfolgt nach Erreichen des 58. Altersjahres bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses, spätestens bei Erreichen des AHV-Rentenalters. Anstelle einer Rente ist der vollständige Kapitalbezug möglich. Für die Beiträge auf dem versicherten Lohn gilt folgende Tabelle: BVG-Alter Bis Ab Vor % 14% % 20% % 28% % 36% Dabei übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel der Beiträge. Seite 6

7 Aufgabe 4: Fortsetzung Herr Schlau, geboren am , hat eine Kündigungsfrist gemäss Arbeitsvertrag von sechs Monaten. Herr Schlau glaubt, für den Arbeitgeber bis mindestens Ende 2016 unverzichtbar zu sein. Herr Schlau möchte nun das Beste aus seiner Situation machen und sich per 31. Dezember 2013 pensionieren und per zu 100% mit demselben Lohn neu anstellen lassen. Das ab bis zur endgültigen Pensionierung erworbene Altersguthaben möchte er in Kapitalform beziehen. Herrn Schlaus aktueller fixer Jahreslohn beträgt CHF 278' Der Arbeitgeber möchte Herrn Schlau bis Ende 2016 anstellen, hat aber Zweifel, ob ein Pensionierter überhaupt zu versichern ist. Falls dies zutrifft, möchte der Arbeitgeber keinesfalls mehr zahlen als gemäss dem aktuellen Reglement. Er schlägt Herrn Schlau folgende Regelung im ab gültigen Arbeitsvertrag vor: Der aktuelle fixe Jahreslohn bleibt unverändert, der versicherte Lohn ist von der Pensionskasse jedoch so festzulegen, dass die Arbeitgeberbeiträge nicht steigen. Der Arbeitsvertrag endet per 31. Dezember Ist Herr Schlau ab zu versichern? Antworten Sie mit ja oder nein und begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n) Kann mit der geplanten Vereinbarung im Arbeitsvertrag das Ziel konstanter Arbeitgeberbeiträge erreicht werden? Antworten Sie mit ja oder nein und begründen Sie Ihre Antwort. 3 Seite 7

8 Aufgabe 4: Fortsetzung 4.3 Welches Vorgehen würden Sie empfehlen, um den Wünschen der Parteien so weit wie möglich zu entsprechen? Zeigen Sie Ihren Lösungsvorschlag auf und begründen Sie Ihre Antwort. 3 Seite 8

9 Aufgabe 5: Vergleich von Vorsorgeeinrichtungen 9 Gegeben sind folgende versicherungstechnischen Bilanzen zweier Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat per In Mio. CHF PKA PKB Technischer Zinssatz 3.0% 4.0% Technische Grundlagen BVG 2010 (PT 2012) BVG 2010 (PT 2007) VK Aktive VK Rentner Technische Rückstellungen Lebenserwartung Rentner Pend. IV-Fälle Umwandlungssatz Total VK Vorsorgevermögen VK = Vorsorgekapital PT = Periodentafel (Grundlage für die Sterbewahrscheinlichkeit) 5.1 Welchen Deckungsgrad weisen die beiden Vorsorgeeinrichtungen in der Jahresrechnung 2012 aus? Berechnen Sie die gesuchten Werte. 1 Seite 9

10 Aufgabe 5: Fortsetzung 5.2 Welche der beiden Vorsorgeeinrichtungen weist die bessere finanzielle Lage auf? Zeigen Sie dies, indem Sie die den technischen Zinssatz der PKB auf das Niveau der PKA senken, also auf 3%. Begründen Sie anschliessend ihr Ergebnis. Passen Sie daher die Bilanz der PKB an und verwenden Sie dazu folgendes: 8 Eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0.5 Prozentpunkte erhöht die damit berechneten Verpflichtungen um rund 5%. Seite 10

11 Aufgabe 6: Sicherheitsfonds und Bilanz 11 Die Firma Lexon AG beschäftigt 200 Personen. Die Firma hat eine betriebseigene Pensionskasse. Als Beilage erhalten Sie die Bilanz der Pensionskasse 2012 der Firma Lexon AG und aus der Betriebsrechnung die Angaben zu den Rentenzahlungen. Der Deckungsgrad der Pensionskasse beträgt 103% am Die Summe der BVG-Altersgutschriften beträgt CHF Die Summe der koordinierten BVG-Löhne ergibt CHF Der Sicherheitsfonds überweist der Pensionskasse nach Verrechnung der Beiträge eine Gutschrift von CHF Erstellen Sie eine detaillierte Abrechnung der Beiträge der Pensionskasse an den Sicherheitsfonds und zeigen Sie auf, weshalb der Sicherheitsfonds eine Gutschrift von CHF an die Pensionskasse überweist. 4 Seite 11

12 Aufgabe 6: Fortsetzung 6.2 Wer bestimmt die Beitragssätze des Sicherheitsfonds und in welcher Periode? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n) Die Firma Lexon AG (Arbeitgeber und Stifterin) stellt einen Antrag an die eigene Pensionskasse. Sie möchte auf der Basis der PK-Bilanz 2012 per ein ungesichertes Darlehen von CHF erhalten. Es sind keine Erweiterungen der Anlagemöglichkeiten vorhanden. 5 Darf die Pensionskasse ihrer Stifterin dieses Darlehen oder allenfalls einen Teilbetrag in CHF gewähren? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). Seite 12

13 Aufgabe 7: Vermögensverwaltung 5 Der Portfoliomanager der Pensionskasse GeTech AG hat von der Geschäftsleitung der Firma Meyer Burger erfahren, dass ein gewichtiger Investor (Warren Buffet) bei ihr in das Solargeschäft für CHF 250 Mio. einsteigen will. Der Vertrag wird gemäss der Geschäftsleitung in 20 Tagen abgewickelt. Die Pensionskasse von GeTech AG ist interessiert Aktien in der Höhe von 5 Mio. CHF von diesem Unternehmen zu erwerben und gibt dem Portfoliomanager den entsprechenden Kaufauftrag für den morgigen Tag unter Berücksichtigung der Rendite und Anlagevorschriften. Der Portfoliomanager hat für sich privat am nächsten Tag Call-Optionen für Aktien im Betrag von CHF 1 Mio. bei der UBS gekauft. 7.1 Darf der Portfoliomanager diese Call-Option erwerben? Antworten Sie mit ja oder nein, begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) Welche rechtlichen Konsequenzen sieht das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) vor, wenn ein Pensionskassen-Verantwortlicher unzulässige Eigengeschäfte tätigt? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). 2 Seite 13

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