Maßstab über die Bewertung einzelner Kriterien zum Bewerbungsverfahren für den Studiengang

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1 Maßstab über die Bewertung einzelner Kriterien zum Bewerbungsverfahren für den Studiengang Ernährungsmedizin (M.Sc.) gemäß 6 Absatz 3 der Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für die deutschsprachigen Master-Studiengänge der Fakultät Naturwissenschaften A Bewerbungsverfahren Anzahl der Studienplätze: 24 Bewerbungsfrist: 15. Juni des jeweils laufenden Jahres Bewerbungsverfahren: Bewerbungsantrag online; Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen Bewerbungsunterlagen: - Zulassungsantrag (unterschrieben) beglaubigte Kopie von Zeugnis, Urkunde und Transcript of Records des grundständigen Studienganges oder Kopie des aktuellen Studienkontoauszuges mit ausgewiesener bisheriger Durchschnittsnote Nachweis Englisch B2-Niveau Nachweis Deutsch C1-Niveau Anlage zum Zulassungsantrag (Erfassungsbogen) tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten) Ggf. Nachweise nach Zulassungssatzung 5 Absatz 1e sowie 6 Absatz 2 Ggf. Nachweise nach Zulassungssatzung 5 Absatz 1f B Auswahlverfahren und Erstellung der Rangliste 1) Allgemeines Am Auswahlverfahren teil nimmt nur, wer sich form- und fristgerecht an der Universität Hohenheim für einen Studienplatz im Master-Studiengang Ernährungsmedizin beworben hat. Grundlage für das Auswahlverfahren ist das Vorliegen der vollständig und richtig ausgefüllten Anlage zum Zulassungsantrag (Erfassungsbogen). Alle Angaben sind mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Durch die Zulassungssatzung sind die für das Auswahlverfahren geltenden Kriterien und deren Gewichtung wie folgt festgelegt: März 2014 Seite 1 von 8

2 Nr. Kriterien Anteil 2.1 (vorläufige) Gesamtnote des grundständigen Studienganges 50 % 2.2 Fachspezifische Leistungen; davon: 2.2.1) Naturwissenschaftliche Grundlagen 2.2.2) Fachspezifische Grundlagen 2.2.3) Fachspezifische Vertiefung 2.3 Zusatzkriterien (einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, weitere Auswahlkriterien) Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt entsprechend der nachfolgend dargestellten Richtlinien. Auf dieser Grundlage wird für jeden Bewerber/jede Bewerberin eine individuelle Gesamtpunktzahl ermittelt und entsprechend eine Rangliste gebildet. Maximal kann eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erreicht werden. 2) Erläuterung der einzelnen Kriterien 2.1) (vorläufige) Gesamtnote des grundständigen Studienganges 15 % 15 % 10 % 10 % Nach geltender Zulassungssatzung wird eine (vorläufige) Gesamtnote von gut (2,5) oder besser gefordert. Um eine Gewichtung gewährleisten zu können, wird die angegebene Note zunächst gemäß folgender Tabelle in eine Punktzahl umgerechnet: Note Pkt. Note Pkt. Note Pkt. Note Pkt. 1,0 31 1,5 26 2,0 21 2,5 16 1,1 30 1,6 25 2,1 20 1,2 29 1,7 24 2,2 19 1,3 28 1,8 23 2,3 18 1,4 27 1,9 22 2,4 17 Dabei gilt: Die (vorläufige) Gesamtnote muss ausgewiesen sein. Ist keine (vorläufige) Gesamtnote ausgewiesen, wird das arithmetische Mittel aller angegebenen Einzelnoten gebildet. Liegen andere Notensysteme zugrunde, muss eine Umrechnungsgrundlage vorgelegt werden. Ausländische Notensysteme werden durch das Akademische Auslandsamt in vergleichbare Noten übersetzt. Die in eine Punktzahl übersetzte (vorläufige) Gesamtnote wird anteilig zu 50% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl einbezogen. März 2014 Seite 2 von 8

3 2.2) Fachspezifische Leistungen Im Umgang mit den Kriterien nach 2.2 ist allgemein zu beachten: (1) Jedes zu berücksichtigende Modul muss durch das Transcript of Records oder den aktuellen Studienkontoauszug ausgewiesen sein. Das gilt ggf. auch für Module, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch abgeschlossen werden müssen. (2) Es werden ausschließlich ganze Module angerechnet; Modulteilleistungen können keine Berücksichtigung finden. (3) Jedes Modul kann nur einmal angerechnet werden. Sollte ein Modul mehreren Kategorien ( ) zugeordnet werden können, kann die Zuordnung so erfolgen, dass sich das für den Bewerber/die Bewerberin bestmögliche Resultat ergibt. (4) Ausschlaggebend ist neben der Zugehörigkeit zur jeweiligen Kategorie allein die Anzahl der für das Modul erlangten ECTS-Punkte. Sollten für Module oder Studienleistungen keine Credits nach dem European Credit Transfer System vergeben worden sein, ist die jeweilige Anzahl an Semesterwochenstunden (SWS) anzugeben. Eine Umrechnung in ECTS-Punkte erfolgt später durch die Auswahlkommission anhand der üblichen Kriterien. (5) Die anzurechnenden Module einschließlich der erlangten ECTS-Punkte (oder SWS) sind in die Anlage zum Zulassungsantrag einzutragen. Nicht eingetragene Leistungen werden nicht berücksichtigt. Leistungen, die nach dem Ermessen der Auswahlkommission nicht anrechenbar sind finden gleichfalls keine Berücksichtigung. Im Zweifelsfall entscheidet die Auswahlkommission. (6) Eine beispielhafte Auflistung von Zuordnungen verschiedener Module und Modulbezeichnungen in die verschiedenen Fachbereiche kann im Anhang eingesehen werden. (7) Die in jeder Kategorie eingetragenen ECTS-Punkte werden summiert und für die Erstellung der Rangliste verwendet ) Naturwissenschaftliche Grundlagen Nach geltender Zulassungssatzung sind der Kategorie Naturwissenschaftliche Grundlagen alle Module anzurechnen, die einem der folgenden Fachbereiche zugeordnet werden können: Mathematik/Statistik Biologie Chemie Physik Dabei gilt: Es müssen mindestens 6 ECTS-Punkte angerechnet werden können. Maximal werden 36 ECTS-Punkte berücksichtigt. Die für diese Kategorie erreichte Anzahl an ECTS-Punkten wird anteilig zu 15% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl einbezogen. März 2014 Seite 3 von 8

4 2.2.2) Fachspezifische Grundlagen Nach geltender Zulassungssatzung sind der Kategorie Fachspezifische Grundlagen alle Module anzurechnen, die einem der folgenden Fachbereiche zugeordnet werden können: Biochemie Anatomie Physiologie Immunologie Mikrobiologie Biofunktionalität der Lebensmittel/Toxikologie Laborpraxis Dabei gilt: Es müssen mindestens 6 ECTS-Punkte angerechnet werden können. Maximal werden 42 ECTS-Punkte berücksichtigt. Die für diese Kategorie erreichte Anzahl an ECTS-Punkten wird anteilig zu 15% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl einbezogen ) Fachspezifische Vertiefung Nach geltender Zulassungssatzung sind der Kategorie Fachspezifische Vertiefung alle Module anzurechnen, die einem der folgenden Fachbereiche zugeordnet werden können: Ernährungswissenschaft Ernährungsmedizin/Pathophysiologie Dabei gilt: Es müssen mindestens 6 ECTS-Punkte angerechnet werden können. Maximal werden 36 ECTS-Punkte berücksichtigt. Die für diese Kategorie erreichte Anzahl an ECTS-Punkten wird anteilig zu 10% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl einbezogen. März 2014 Seite 4 von 8

5 2.3) Zusatzkriterien Nach geltender Zulassungssatzung sind folgende Leistungen als weitere Auswahlkriterien anrechenbar: Kriterien Punkte Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten; davon: - Berufsausbildungen nach 8 (2) Zulassungssatzung Berufserfahrung nach 8 (2) Zulassungssatzung ( 1Jahr) Praktika nach 8 (2) Zulassungssatzung 3 Monate Auslandssemester 2 Soziales Engagement 1 Experimentelle Thesis 2 Relevante Auszeichnungen und Stipendien 1 Maximal werden 10 Punkte angerechnet. Die erreichte Punktzahl wird anteilig zu 10% in die Berechnung der Gesamtpunktzahl einbezogen. C Kontakt Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an: Frau Dipl.-troph. Janette Bérczes Institut für Biologische Chemie und Ernährungswissenschaft Tel.: 0711 / beratung-ew@uni-hohenheim.de März 2014 Seite 5 von 8

6 D Anhang Beispielhafte alphabetische Auflistung von Zuordnungen für Module und Modulbezeichnungen in die unter 2.2 genannten Kategorien und Fachbereiche: Naturwissenschaftliche Grundlagen (NW) Allgemeine (molekulare) Mathematik/Statistik/Physik/Chemie/Biologie Analysis Analytische Chemie Anatomie und Diversität der Pflanzen Angewandte Biologie und Genetik Angewandte Informatik Angewandte Mathematik/Statistik/Physik/Chemie/Biologie Anorganische Chemie Biobasics Biologie der Nutzpflanzen/Nutztiere Biomechanik Biometrie Biometrie, Epidemiologie und Grundlagen der Bioinformatik Biophysik Biostatistik Botanik Chemisches Praktikum Entwicklungsbiologie Experimental-Mathematik/Physik/Chemie/Biologie Flora und Fauna Funktionelle Biologie Genetik Humanbiologie und Ergonomie Humanökologie Mikrobiologie und Genetik Naturstoffchemie und Analytische Chemie Naturwissenschaftliche Grundlagen Organisation und Evolution der der Pflanzen Organische Chemie Organismenkunde Physik und Technik Physikalische Chemie Stöchiometrie Stoffwechselphysiologie der Pflanzen Technologie der Life Sciences Tierische und pflanzliche Lebensräume Übungen Chemie/Histologie/Zytologie Virologische Biogenetik Wissenschaftliche Methodik Zellbiologie Zelluläre Biologie Zoologie März 2014 Seite 6 von 8

7 Fachspezifische Grundlagen (fspgl) Biochemie Biochemie (der Ernährung) Biochemie und Molekularbiologie Biochemische Stoffwechselregulation inklusive Pathobiochemie Biomoleküle der Zelle Chemie der Biomoleküle Ernährung und Chemie Ernährungslehre/Energiestoffwechsel und Makronährstoffe Genetik Gentechnik Gentechnologie Molekulare Biologie Molekulare Ernährungswissenschaft Zellbiologie Anatomie Anatomie Anatomie und Diversität der Tiere Anatomie und Histologie des Menschen Anatomie und Physiologie (der Tiere) Funktionelle Anatomie Humanbiologie Makroskopische Anatomie Mikroskopisch-anatomischer Kurs Übungen Histologie/Zoologie Physiologie Allgemeine und zelluläre Physiologie Anatomie und Physiologie (der Tiere) Ernährungsphysiologie Neurobiologie und Zoophysiologie Physiologie (des Menschen) Tierphysiologie Vegetative Physiologie und Neurophysiologie Immunologie Biotechnologie und Immunologie Einführung Immunologie Ernährung und Immunologie Immunologie, Allergologie, Immunpathologie Immunologie, Hygiene, Pharmakologie Mikrobiologie, Immunologie und Virologie Biofunktionalität von Lebensmitteln/ Toxikologie Mikrobiologie Laborpraxis Biofunktionalität und Sicherheit von Lebensmitteln Ernährung und Lebensmittelhygiene Humanernährung und Biofunktionalität der Lebensmittel Lebensmittelchemie und -analytik Lebensmittel- und Ernährungslehre Allgemeine Biotechnologie und Mikrobiologie Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene Mikrobiologie Analytik und Labortechnik Analytische Methoden Biochemie Praktikum Biologisches Methodenpraktikum Einführung in experimentelle Arbeitsweisen der Ernährungswissenschaft Experimentelle Ernährungsforschung Laborübungen Mikrobiologie Lebensmittelanalytisches Praktikum Praktikum Biochemie Praktikum Ernährungswissenschaft Praktikum Grundlagen ernährungswissenschaftlicher experimenteller Methoden Praktikum Humangenetik/Genetik Praktikum Mikrobiologie und Virologie Praktikum Molekularbiologie/Zellbiologie Zellkulturen März 2014 Seite 7 von 8

8 Fachspezifische Vertiefung (fspvt) Ernährungswissenschaft (allgemeine und angewandte) Ernährungsmedizin/ Pathophysiologie Altersspezifische Ernährung Angewandte Diätetik Angewandte Ernährungslehre und Diätetik Biometrie und Methodik in der Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaft Diätetik Einführung in die Ernährungswissenschaft Einführung in Public Health and Nutrition Erhebungen zu Verbraucher- und Ernährungsverhalten Ernährung Ernährung des gesunden Menschen Ernährung des kranken Menschen Ernährung des Menschen Ernährung in besonderen Lebenssituationen Ernährung und Gesundheit Ernährung und Leistung Ernährungserziehung und beratung Ernährungslehre: Mikronährstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe Ernährungsphysiologie Ernährungspraxis Ernährungssoziologie Ernährungsstatus und Risikogruppen Ernährungswissenschaftliche Grundlagen Ernährungswissenschaftliches Seminar Grundlagen der (Human-)Ernährung Grundlagen der Ernährungsberatung Humane Ernährungsbiologie Humanernährung und Biofunktionalität der Lebensmittel Molekulare Ernährungswissenschaft Physiologie und Biochemie des Gastrointestinaltraktes Präventive Ernährung-Allgemeine Ernährungslehre Präventive Ernährung-Angewandte Diätetik Public Health and Nutrition Qualitätsparameter ernährungswissenschaftlicher Studien Sport und Ernährung Clinical Nutrition Diättherapie Ernährungsbedingte Erkrankungen Ernährungsmedizin/Pathophysiologie Ernährungstherapie Grundlagen der Ernährungsmedizin Klinische Chemie Künstliche Ernährung Lebensstil- und ernährungsassoziierte Erkrankungen/Diätetik Pathobiochemie Pathophysiologie der Ernährung März 2014 Seite 8 von 8

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