vom 02. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2011) und Antwort
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- Timo Junge
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1 Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 02. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2011) und Antwort Schulbesuch von Ausländern in Berlin gem. 16 Aufenthaltsgesetz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei den in der Kleinen Anfrage zitierten Verfahrenshinweisen der Abteilung IV des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde - handelt es sich um verwaltungsinterne Vorgaben. Die hier in Rede stehenden Passagen enthalten im Wesentlichen ermessensleitende Hinweise zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Schulbesuchs gemäß 16 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Daneben ist von der Ausländerbehörde vorrangig auch die vom Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG- VwV vom ; GMBl. 2009; S. 878 ff.) zu beachten. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt: 1. Welche Schulen fallen unter Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin vom / Ausnahmeregelungen für Schulbesuch, 1. Spiegelstrich bzgl. der Ausnahmen für Schüler, die die Staatsangehörigkeit von Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Monaco, Neuseeland, San Marino, der Schweiz oder der Vereinigten Staaten von Amerika besitzen? Fallen darunter alle allgemeinbildende Schulen (keine einzelne Aufzählung)? Fallen darunter grundsätzlich Volkshochschulen (keine einzelne Aufzählung)? Fallen darunter auch Ergänzungsschulen zur Nichtschülerprüfung, insbesondere Schulen des Zweiten Bildungsweges und Schulen für Erwachsene? Zu 1.: Weder die Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin noch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz enthalten Einschränkungen, wonach Ausländer/innen, die aus den in der Frage genannten Staaten kommen, eine bestimmte Schule - z.b. eine öffentliche Schule - besuchen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch erhalten zu können. Hierfür besteht nach Ansicht des Senats auch keine praktische Notwendigkeit, da Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Lehrganges des zweiten Bildungsweges an einer allgemeinbildenden Schule oder auch an einer Volkshochschule (VHS) oder Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines/einer Volljährigen zum Schulbesuch nach Miteilung der Ausländerbehörde bisher nicht gestellt wurden. Sollte sich dies ändern, wäre über diese Frage zu entscheiden. 2. Ist bei Staatsangehörigen von Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Monaco, Neuseeland, San Marino, der Schweiz oder der Vereinigten Staaten von Amerika grundsätzlich von einem Ausnahmefall im Sinne des 16 V Aufenthaltsgesetz/ Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin vom /Ausnahmeregelungen für Schulbesuch, 1. Spiegelstrich auszugehen oder müssen Staatsangehörige über ihre Staatsangehörigkeit hinaus weitere besondere Umstände geltend machen? Zu 2.: Nein. Es ist nicht grundsätzlich von einem Ausnahmefall auszugehen. Die Ausländerbehörde entscheidet einzelfallbezogen im Rahmen des Ermessens des 16 Absatz 5 AufenthG. Ausweislich der Nr und der AufenthG- VwV ist hierbei etwa von Bedeutung, ob die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder erfolgt ist, ob die Eltern des/der ausländischen Schülers/in sich weiter im Ausland aufhalten und wie ggf. die Betreuungssituation ist, ob und wenn, wie der Lebensunterhalt und entstehende Ausbildungskosten des/der ausländischen Schülers/in z.b. durch Zahlungen der Eltern gesichert sind. 3. Kommt ein Ausnahmefall im Sinne des 16 V Aufenthaltsgesetz/ Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin vom auch für Personen in Betracht, welche in ihrem Heimatstaat nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, jedoch keinen Abschluss erlangt haben, welcher einem Hauptschul-, Realschulabschluss oder Abitur vergleichbar ist? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
2 Abgeordnetenhaus Berlin 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Zu 3.: Über einen solchen Antrag wäre in den engen Grenzen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - insbesondere Nr sowie Nr AufenthG- VwV - zu entscheiden. Die in der Fragestellung genannten Umstände würden zu Lasten des Betroffenen gewertet werden müssen. 4. Welche öffentlich oder staatlich anerkannten Schulen mit internationaler Ausrichtung fallen unter Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin vom /Ausnahmeregelungen für Schulbesuch, 3. Spiegelstrich (bitte einzeln aufzählen)? Zu 4.: Die Entscheidung, welche staatlichen, staatlich genehmigten oder staatlich anerkannten Schulen unter 16 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes bzw. unter Nr der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin fallen, obliegt der Ausländerbehörde. Ob diese eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schulbesuchs gemäß 16 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Ausnahmefall erteilt, steht in ihrem Ermessen (s. Wortlaut der Vorschrift kann ). Soweit sie ihr Ermessen auf der Grundlage ihrer Verfahrenshinweise (VAB) dahingehend eingegrenzt hat, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Schulbesuchs erteilt werden kann, wenn insbesondere eine öffentliche Schule (gemeint sind offenbar staatliche Schulen) oder staatlich anerkannte Ersatzschule, die bilinguale Bildungsgänge oder Bildungsgänge mit einem deutschen und einem ausländischen Abschluss anbietet, besucht werden soll, wird auf die beigefügte Excel-Tabelle verwiesen. Einschränkend ist darauf hinzuweisen, dass bezogen auf die Schulen in freier Trägerschaft (unterer Teil der in der Tabelle aufgeführten Schulen) keine Angaben gemacht werden können, ob diese bilinguale Bildungsgänge oder Bildungsgänge mit einem deutschen und einem ausländischen Abschluss anbieten. Hierfür wären einzelfallbezogen bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis Informationen zu erbitten. Zu 5.: Ersatzschulen, die eine staatliche Bezuschussung erhalten (s. dazu die anliegende Excel-Tabelle), werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Ergänzungsschulen, die nicht staatlich bezuschusst werden, finanzieren sich aus eigenen Mitteln. Inwieweit die Ergänzungsschulen die Voraussetzungen des vierten Spiegelstrichs der unter genannten Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde erfüllen, ist hier nicht bekannt. Auch hierfür wären einzelfallbezogen bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis Informationen zu erbitten. 6. Umfasst der Schulbesuch in 16 V Aufenthaltsgesetz auch die Nichtschülerprüfung (Zweiter Bildungsweg/Schule für Erwachsene) zur Erlangung des Haupt oder Realabschlusses? Zu 6.: Auf eine Nichtschülerprüfung bereiten nur Ergänzungsschulen, keine staatlichen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen vor. Die Entscheidung, ob der Besuch einer Ergänzungsschule ein Schulbesuch im Sinne des 16 Abs. 5 AufenthG ist, liegt im Ermessen der Ausländerbehörde. Gleiches gilt für die Entscheidung, ob die gemäß 16 Abs. 5 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis um den Zeitraum der Ablegung der Nichtschülerprüfung erweitert wird. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen der Nichtschülerprüfung zur Erlangung des Haupt- oder Realschulabschlusses ist jedoch nach Mitteilung der Ausländerbehörde bisher nicht gestellt worden. Auf die Antworten zur ersten Frage wird verwiesen. Berlin, den 09. Juni 2011 Dr. Ehrhart Körting Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2011) Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Schulen können auch dem Schulverzeichnis entnommen werden ( portraets/anwendung/). 5. Welche Schulen, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten, fallen unter Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin vom /Ausnahmeregelungen für Schulbesuch, 4. Spiegelstrich (bitte einzeln aufzählen)? 2
3 BSN Schulname Schulart Schulzweig Schultraeger 01G01 Grundschule am Arkonaplatz Grundschule Grundschulen Bezirk 01G05 Grundschule Neues Tor Grundschule Grundschulen Bezirk 01G08 Grundschule am Brandenburger Tor Grundschule Grundschulen Bezirk 01K09 9. Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 01Y06 Heinrich-von-Kleist-Schule (Gymnasium) Gymnasium Gymnasien Bezirk 01Y07 Französisches Gymnasium Gymnasium Gymnasien Bezirk 02G02 Hausburg-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 02G33 Aziz-Nesin-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 02T02 Carl-von-Ossietzky-Oberschule Gesamtschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 03G05 Homer-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 03K01 Kurt-Schwitters-Schule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 03Y08 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Gymnasium Gymnasien Bezirk 04G04 Joan-Miró-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 04G15 Charles-Dickens-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 04G20 Katharina-Heinroth-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 04G27 Judith-Kerr-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 04K02 Friedensburg-Schule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 04K03 Robert-Jungk-Schule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 04K04 Nelson-Mandela-Schule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 04Y01 Schiller-Oberschule Gymnasium Gymnasien Bezirk 06G12 Quentin-Blake-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 06G18 Athene-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 06K01 John-F.-Kennedy-Schule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 07G02 Finow-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 07K01 Sophie-Scholl-Schule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 07K06 Georg-von-Giesche-Schule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 07Y02 Rückert-Oberschule Gymnasium Gymnasien Bezirk 08G09 Regenbogen-Schule (Grundschule) Grundschule Grundschulen Bezirk 08G19 Herman-Nohl-Schule (Grundschule) Grundschule Grundschulen Bezirk 08Y03 Albert-Einstein-Schule (Gymnasium) Gymnasium Gymnasien Bezirk 11G12 Lew-Tolstoi-Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk
4 11K02 Mildred-Harnack-Schule Integrierte Sekundarschule Integrierte Sekundarschule Bezirk 11Y02 Johann-Gottfried-Herder-Oberschule Gymnasium Gymnasien Bezirk 12G26 Märkische Grundschule Grundschule Grundschulen Bezirk 12Y01 Friedrich-Engels-Oberschule Gymnasium Gymnasien Bezirk 12Y07 Romain-Rolland-Oberschule Gymnasium Gymnasien Bezirk 01P18 Bilinguale Schule Phorms Berlin Mitte Kombinierte allgemein bildende Schule Gymnasien juristische Person 01P18 Bilinguale Schule Phorms Berlin Mitte Kombinierte allgemein bildende Schule Grundschulen juristische Person 01P28 Familienservice Schule Berlin Grundschule Grundschulen juristische Person 02P11 Berlin Kids International School Grundschule Grundschulen juristische Person 03P22 Klax-Gesamtschule Gesamtschule Gesamtschulen juristische Person 03P28 Platanus Schule Berlin Kombinierte allgemein bildende Schule Gymnasien juristische Person 03P28 Platanus Schule Berlin Kombinierte allgemein bildende Schule Grundschulen juristische Person 04P24 Moser-Schule (Gymnasium) Gymnasium Gymnasien juristische Person 04P26 Internationale Montessorischule Berlin (Grundschule) Grundschule Grundschulen juristische Person 06P10 Private Kant-Schule (Grundschule) Grundschule Grundschulen juristische Person 06P11 Private Kant-Schule (Gesamtschule) Gesamtschule Gesamtschulen juristische Person 06P18 Bilinguale Schule Phorms Berlin Süd Kombinierte allgemein bildende Schule Grundschulen juristische Person 06P18 Bilinguale Schule Phorms Berlin Süd Kombinierte allgemein bildende Schule Gymnasien juristische Person 09P09 BEST-Sabel-Gemeinnützige Bildungsgesellschaft Kombinierte allgemein bildende Schule Gymnasien juristische Person 09P09 BEST-Sabel-Gemeinnützige Bildungsgesellschaft Kombinierte allgemein bildende Schule Realschulen juristische Person 04E32 Berlin British School Ausländ. Schule juristische Person 04E33 SSB Schwedische Schule Ausländ. Schule juristische Person 05E04 International School Villa Amalienhof Ausländ. Schule juristische Person 04E34 König Fahad Akademie Ausländ. Schule juristische Person 06E13 Japanische Internationale Schule Ausländ. Schule juristische Person 12E02 College Voltaire Berlin Ausländ. Schule juristische Person
5 Adresse PLZ BEZIRK Angebote Ruppiner Str Mitte Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Französisch Hannoversche Str Mitte Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Portugiesisch Wilhelmstr Mitte Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Russisch Stephanstr Mitte Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Griechisch Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Griechisch, Staatliche Europaschule Berlin Levetzowstr Mitte Deutsch/Portugiesisch Derfflingerstr Mitte Gleichzeitiger Erwerb von Abitur und Baccalauréat Zuschussberecht. nach 101 SchulG Hausburgstr Friedrichshain-Kreuzberg bilinguale Angebote Deutsch/Spanisch, Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Spanisch Urbanstr Friedrichshain-Kreuzberg Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Türkisch Blücherstr Friedrichshain-Kreuzberg bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Türkisch Pasteurstr Pankow Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Griechisch Pasteurstr Pankow Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Portugiesisch Görschstr Pankow bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, Gleichzeitiger Erwerb von Abitur und Baccalauréat Bleibtreustr Charlottenburg-Wilmersdorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Spanisch Dickensweg Charlottenburg-Wilmersdorf bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Englisch Münstersche Str Charlottenburg-Wilmersdorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Polnisch Friedrichshaller Str Charlottenburg-Wilmersdorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Französisch Goethestr Charlottenburg-Wilmersdorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Spanisch Sächsische Str Charlottenburg-Wilmersdorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Polnisch Pfalzburger Str Charlottenburg-Wilmersdorf bilinguale Angebote Deutsch/Englisch Schillerstr Charlottenburg-Wilmersdorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Englisch Hüttenweg Steglitz-Zehlendorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Englisch Curtiusstr Steglitz-Zehlendorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Griechisch Teltower Damm Steglitz-Zehlendorf Unterrichtssprache Deutsch u. Englisch, Abitur und amerikanisches High School Diploma, Vorklassen Welserstr Tempelhof-Schöneberg Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Italienisch Elßholzstr Tempelhof-Schöneberg bilinguale Angebote Deutsch/Französisch, Gleichzeitiger Erwerb von Abitur und Baccalauréat, Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Französisch Hohenstaufenstr Tempelhof-Schöneberg Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Französisch Mettestr Tempelhof-Schöneberg bilinguale Angebote Deutsch/Französisch, Gleichzeitiger Erwerb von Abitur und Baccalauréat Morusstr Neukölln Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Französisch Hannemannstr Neukölln Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Italienisch Parchimer Allee Neukölln Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Italienisch Römerweg Lichtenberg Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Russisch
6 Schulze-Boysen-Str Lichtenberg bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, Schule mit Teilnahme an der Budgetierung, Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Russisch Franz-Jacob-Str. 4E Lichtenberg bilinguale Angebote Deutsch/Englisch Dannenwalder Weg Reinickendorf Staatliche Europaschule Berlin Deutsch/Französisch Emmentaler Str Reinickendorf bilinguale Angebote Deutsch/Spanisch Place Moliere Reinickendorf bilinguale Angebote Deutsch/Französisch, Gleichzeitiger Erwerb von Abitur und Baccalauréat Ackerstr Mitte bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule Ackerstr Mitte bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule Lützowstr Mitte bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule Schulbetr. eingest. Weinstr Friedrichshain-Kreuzberg bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule Neumannstr. 13B Pankow bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule Berliner Str Pankow bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule demnächst Berliner Str Pankow bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule demnächst Badenallee Charlottenburg-Wilmersdorf bilinguale Angebote Deutsch/Französisch, Gleichzeitiger Erwerb von Abitur und Baccalauréat, Staatlich anerkannte Ersatzschule Wiesbadener Str Charlottenburg-Wilmersdorf bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule demnächst Grunewaldstr Steglitz-Zehlendorf bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, Staatlich anerkannte Ersatzschule Körnerstr Steglitz-Zehlendorf bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule, Staatlich anerkannte Ersatzschule Harry-S.-Truman-Allee Steglitz-Zehlendorf bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule Harry-S.-Truman-Allee Steglitz-Zehlendorf bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, genehmigte Ersatzschule Lindenstr Treptow-Köpenick bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, bilinguale Angebote Deutsch/Französisch, bilinguale Angebote Deutsch/Spanisch, genehmigte Ersatzschule Lindenstr Treptow-Köpenick bilinguale Angebote Deutsch/Englisch, bilinguale Angebote Deutsch/Französisch, bilinguale Angebote Deutsch/Spanisch, genehmigte Ersatzschule Dickensweg Charlottenburg-Wilmersdorf nein Landhausstr Wilmersdorf nein Heerstr Spandau nein Fürstenbrunner Weg Charlottenburg-Wilmersdorf nein Charlottenstr Steglitz-Zehlendorf nein Rue Racine Reinickendorf nein
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