Freistellung zur Weiterbildung
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- Achim Vogel
- vor 8 Jahren
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1 Freistellung zur Weiterbildung Regelung in den Bundesländern Für die Seminare wird von der IG BCE bei den zuständigen Ministerien in den Bundesländern eine Bildungsfreistellung beantragt. Wenn du dich zu einem Seminar anmeldest, bekommst du von uns ca. 8 Wochen vor Seminarbeginn die Einladung mit einer entsprechenden Freistellungsnummer zugesandt. Diese musst du schnellstmöglich bei deinem Arbeitgeber einreichen, um die Freistellung zur Weiterbildung zu beantragen. Weitere Infos zu den Fristen findest du auf der Internetseite deines Bundeslandes. Bundesland Regelung Abkürzung Inhalt Internetseite ( Baden- Württemberg Keine Möglichkeit zur Bildungsfreistellung Bayern Keine Möglichkeit zur Bildungsfreistellung Berlin Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiurlG) Azubis und bis 25 Jahre 10 Tage pro Jahr, Älter als 25 Jahren 10 in 2 Jahren Brandenburg Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz) (BbgWBG) Azubis und 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
2 Bremen Bremisches Bildungsurlaubsgesetz (BUG) Azubis und 10 Tage innerhalb von 2 Jahren Hamburg Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG) Azubis und 10 Tage innerhalb von 2 Jahren Betriebsgehörigkeit Hessen Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) Azubis und 5 Tage pro Jahr, der Anspruch kann auch einmal ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, so dass auch ein Anspruch von 10 Tagen in 2 Jahren besteht (Stichwort: Bildungsurlaub) Besonderheit: Bildungsveranstaltung muss mindestens 5 Tage dauern, Mecklenburg- Vorpommern Bildungsfreistellungsgesetz (Bfg M-V) alle Azubis und
3 (Stichwort: Bildungsfreistellung) 5 Tage pro Jahr Betriebsgehörigkeit Niedersachsen Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (NBildUG) Azubis und alle 5 Tage pro Jahr, der Anspruch kann auch einmal ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, so dass auch ein Anspruch von 10 Tagen in 2 Jahren besteht Betriebsgehörigkeit Nordrhein- Westfalen Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbG) Keine Regelung für Azubis, alle 5 Tage pro Jahr, der Anspruch kann auch einmal ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, so dass auch ein Anspruch von 10 Tagen in 2 Jahren besteht Besonderheiten:
4 Träger der Veranstaltung muss seinen Sitz in NRW haben, sonst keine Bildungsfreistellung möglich, der Arbeitgeber kann bis zu 3 Tagen für eigene Bildungsveranstaltungen beanspruchen Rheinland- Pfalz Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmer für Zwecke der Weiterbildung (BFG) Azubis 3 Tage innerhalb der gesamten Berufsausbildung nach 12 alle 10 Tage in 2 Jahren nach 2 Jahren Saarland Saarländisches Weiterbildungsund Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) Azubis und alle 3 Tage pro Jahr, nur möglich, wenn gleiche Zeit eingebracht wird (Bsp. 4 Tage Veranstaltung = 2 Tage BU + 2 Tage Freizeit) Anspruch nach einem Jahr Sachsen Keine Möglichkeit zur Bildungsfreistellung
5 Sachsen- Anhalt Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Azubis und alle 5 Tage pro Jahr, der Anspruch kann auch einmal ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, so dass auch ein Anspruch von 10 Tagen in 2 Jahren besteht - Bildung+Wissenschaft - Erwachsenen-/Weiterbildung - Bildungsfreistellungen Schleswig- Holstein Bildungsfreistellungen- und Qualifizierungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (BFQG) Azubis und alle 5 Tage pro Jahr, der Anspruch kann auch einmal ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, so dass auch ein Anspruch von 10 Tagen in 2 Jahren besteht Stichwort: Landesgesetze Thüringen Keine Möglichkeit zur Bildungsfreistellung Weitere Freistellungsmöglichkeiten: Darüber hinaus kannst du Urlaub und Überstunden nehmen, um auf Seminar zu fahren. In Einzelfällen ist auch eine unbezahlte Freistellung möglich. Diese musst du vorher mit deinem zuständigen Bezirk besprechen.
6 Allgemeine Regelungen Unter Fortzahlung der Bezüge haben Arbeitnehmer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein das Recht, für eine Fort- oder Weiterbildung freigestellt zu werden. Grundsätzlich gilt dieser Anspruch ab einer Beschäftigungszeit von mindestens sechs. Allerdings müssen die Veranstaltungen nach den Bedingungen der einzelnen Länder anerkannt sein. Meist sind Veranstaltungen öffentlicher Schulen und Volkshochschulen, Hochschulen oder in Ausnahmefällen auch Privatschulen per Gesetz anerkannt. Einzelheiten erfährt man in den Bildungsgesetzen der Länder. Ablehnung von Bildungsurlaub darf aus dringenden betrieblichen Belangen abgelehnt werden. Berlin Jeder in Berlin beschäftigte Arbeitnehmer darf Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Ein Arbeitnehmer soll die Fähigkeit erwerben, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge zu beurteilen und in Zusammenhänge bringen zu können In einer beruflichen Weiterbildung soll der Arbeitnehmer seine berufliche Qualifikation verbessern Bei Arbeitnehmern über 25 Jahre und bei einem Betrieb mit nicht mehr als 20 Angestellten darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen. Das gilt dann, wenn im laufenden Kalenderjahr die Freistellungstage für Bildungsveranstaltungen die 2,5-fache Zahl der Arbeitnehmer erreicht haben. Brandenburg Beschäftigte im Sinne des Gesetzes dürfen Bildungsurlaub beantragen.
7 Das Recht auf Bildung muss gewährleistet werden Neue Kenntnisse und Fähigkeiten sollen erworben werden Fortbildung soll auch zu selbstständigem, kritischem Handeln im persönlichen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben erziehen Der verantwortliche Umgang mit Natur soll erlernt werden Die Gleichstellung von Mann und Frau soll gefördert werden In Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten dürfen die Freistellungstage nicht mehr als das 1,5-fache der Angestellten betragen. Bei mehr als 20 Beschäftigten dürfen die Arbeitstage, die für Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurden, nicht das 2,5-fache der Arbeitnehmer im Betrieb übersteigen. Bremen Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes haben Anspruch auf Bildungsfreistellung. Eine politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung wird gefördert. Nein. Hamburg Alle Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die in Hamburg beschäftigt sind, dürfen sich freistellen lassen. Veranstaltungen zur politischen Bildung und beruflichen Weiterbildung bei anerkannten Veranstaltern sollen Arbeitnehmern ermöglicht werden. Politische Bildung soll die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten erweitern.
8 Nein. Hessen Alle Arbeiter und Angestellte im Land Hessen dürfen Bildungsfreistellung beantragen. Bildungsurlaub soll der politischen Bildung und der Weiterbildung im Beruf dienen. Die Freistellung darf der Arbeitgeber verweigern, wenn im Kalenderjahr mehr als ein Drittel der Beschäftigten des Unternehmens Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben. (dies ist eigentlich nie der Fall) Mecklenburg-Vorpommern Jeder Arbeitnehmer, der in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt ist, darf Bildungsurlaub beantragen. Auch Seeleute, deren Reederei- Sitz in Mecklenburg-Vorpommern ist oder wenn der Heimathafen des Schiffes sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet, hat Anspruch auf Freistellung. Bildungsurlaub soll der politischen Bildung und Weiterbildung im Beruf dienen. Außerdem soll eine Qualifizierung für Ehrenämter erlangt werden. Nein. Nordrhein-Westfalen
9 Arbeitnehmer und Angestellte, deren Beschäftigungsfeld seinen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen hat, haben Anspruch auf Bildungsfreistellung. Eine Weiterbildung soll einen Beitrag zur besseren beruflichen und politischen Qualifikation leisten. Im Tarifvertrag kann vereinbart werden, dass bei einem Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern die Freistellungsverpflichtung nur dann gegeben ist, wenn ein personeller oder finanzieller Ausgleich erfolgt. Rheinland-Pfalz Alle in Rheinland-Pfalz Beschäftigte haben das Recht auf Bildungsfreistellung. Eine Weiterbildung soll einen Beitrag zur besseren beruflichen und politischen Qualifikation leisten. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber weniger als fünf Personen beschäftigt. Unter Berücksichtigung betrieblicher oder dienstlicher Belange darf aber hier Bildungsfreistellung gewährt werden. Saarland Alle Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die im Saarland beschäftigt sind dürfen, sich freistellen lassen. Die Freistellung darf nur gewährleistet werden, wenn es sich um berufliche oder politische Weiterbildung handelt. In Betrieben unter 50 Beschäftigten kann die Freistellung verweigert werden, wenn mehr als 40% der Belegschaft den Bildungsurlaub im Kalenderjahr in Anspruch genommen hat. (dies ist so gut wie nie der Fall)
10 Sachsen-Anhalt Alle Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt haben einen Anspruch auf Freistellung. Auch Arbeitslose dürfen Bildungsfreistellung beantragen. Die Ziele sind im Gesetz nicht genauer definiert. Gibt es eine Einschränkung? Wenn die Summe der zur Bildungsfreistellung genehmigten Arbeitstage die Zahl der am 30. April des laufenden Kalenderjahres Beschäftigten des Betriebes erreicht hat, darf der Arbeitgeber eine weitere Freistellung ablehnen. Beträgt die Anzahl der Beschäftigten eines Betriebes weniger als fünf Personen, so darf eine Bildungsfreistellung abgelehnt werden. Schleswig-Holstein Jeder Arbeitnehmer, der in Schleswig-Holstein beschäftigt ist, darf Bildungsurlaub beantragen. Auch Seeleute, deren Reederei-Sitz in Schleswig-Holstein ist oder wenn der Heimathafen des Schiffes sich in Schleswig-Holstein befindet, hat Anspruch auf Freistellung. In Schleswig-Holstein ist neben der politischen und beruflichen auch eine allgemeine Weiterbildung vorgesehen. So zählen Veranstaltungen zur Mitgestaltung an sozialen Entwicklungen mit zu den Bildungszielen. Es sind keine bekannt. Nordrhein Westfalen Bildungsurlaub - eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung - setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte, ArbeiterInnen und Auszubildende praktisch um: 3-5 Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen. Das ermöglicht Berufstätigen, Ihr Knowhow regelmässig aufzufrischen und am politisch & gesellschaftlichen Leben teilzunehmen..
11 Das Arbeitnehmerweiterbildungs-Gesetz NW (AwbG) regelt Umfang, Inhalte und Anspruch des Bildungsurlaubs für Nordrhein- Westfalen. Die Regelungen in anderen Bundesländer finden ihr unter Wie ihr euren Bildungsurlaub beantragt und was dabei zu beachten ist, hat das DGB-Bildungswerk NRW e.v. in seiner Broschüre "Der Weg zum Bildungsurlaub" zusammengefasst. In Einzelfällen bestreitet der Arbeitgeber vielleicht den Anspruch. Nehmt in diesem Fall Kontakt mit dem Betriebsrat auf. Teilnahmebedingungen An den Seminaren und Veranstaltungen dieses Bildungsprogramms können je nach Ausrichtung der Veranstaltung Funktionäre und Funktionärinnen, Mitglieder der IG BCE oder interessierte Arbeitnehmer/-innen teilnehmen. Für ihre Mitglieder übernimmt die IG BCE die Seminarkosten inklusive Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten der Anreise. Nichtmitglieder können gegen Erstattung der Kosten an den Veranstaltungen teilnehmen. Für bestimmte Seminare sind Eingangsvoraussetzungen formuliert, die sich auf Vorkenntnisse oder die Teilnahme an einem bestimmten Basisseminar beziehen. Die Voraussetzungen sind in der jeweiligen Seminarbeschreibung abgedruckt. Die jeweils aufgeführten Zielgruppen weisen auf die besondere Eignung des Seminars für die genannten Gruppen oder Personen hin und dienen somit als Entscheidungshilfe. Freistellung und Freistellungsansprüche Die Freistellung für die Dauer des jeweiligen Seminars regeln die Teilnehmer/-innen individuell mit ihrem Arbeitgeber, z.b. über Freizeitausgleich, Urlaub, unbezahlte Freistellung oder bestehende gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen. Ob bei einem Seminar besondere Freistellungsmöglichkeiten in Betracht kommen, ist der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen. Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzgebung der Bundesländer Bildung und die entsprechende Gesetzgebung ist den Ländern unterstellt und regional unterschiedlich geregelt. Freistellungsgesetze gibt es in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht jedoch in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. Eine Besonderheit, die für
12 Nordrhein-Westfalen gilt, wird im weiteren Textverlauf erläutert. Nach den jeweils geltenden Gesetzen der Länder haben Arbeitnehmer/ -innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber. Die Bildungsmaßnahme muss jedoch durch die jeweilige Landesbehörde anerkannt sein. Die Anträge auf Anerkennung stellt die IG BCE. Bestätigungen der Anerkennung können im Internet eingesehen oder bei der Abteilung Bildung bzw. bei den zuständigen Bezirken erfragt werden. Die Seminare, die nach Bildungsurlaubsgesetz ausgeschrieben sind, stehen allen Interessierten offen. Die bei den jeweiligen Seminaren angegebenen Zielgruppen weisen lediglich auf die besondere Eignung der Seminarinhalte für den genannten Personenkreis hin. So funktioniert... Bildungsurlaub beantragen Geeignetes Seminar aussuchen und den Arbeitgeber benachrichtigen: Bildungsurlaub beantragen: Der Veranstalter sendet den Teilnehmer(inne)n ein Formblatt»Mitteilung an den Arbeitgeber«zu, aus dem Datum, Ort, Thema und die Anerkennung der Veranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz hervorgehen. Dieses Formblatt ist von den Teilnehmer(inne)n zu unterschreiben und in der Regel 6 Wochen vor Seminarbeginn als Antrag beim Arbeitgeber einzureichen. Der Arbeitgeber hat bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn abzulehnen, sonst gilt die Freistellung als bewilligt. Das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, d.h. wenn durch die Abwesenheit der Arbeitnehmer/-innen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist. Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch und erscheint dieser unberechtigt, sollte man sich die Ablehnungsgründe schriftlich geben lassen und sofort den Betriebsrat informieren. Falls dieser keine Klärung erreichen kann, sollte umgehend Kontakt mit der IG Bergbau, Chemie, Energie aufgenommen werden. Seminarbescheinigung: Am Ende des Seminars erhalten alle Teilnehmer/-innen eine Teilnahmebescheinigung, diese ist ggf. ein Beleg für den Arbeitgeber. Kosten/Fahrtkosten Für Mitglieder der IG BCE sind die Seminare aus dem Angebot»Zentrale Seminare Aktiv in der IG BCE«kostenlos. Die IG BCE übernimmt darüber hinaus die ihren Mitgliedern entstehenden Fahrtkosten für die An- und Abreise (2. Wagenklasse im Rahmen des Großkundenrabatts der Deutschen Bahn AG). Die Fahrkarte für die An- und Abreise mit der Deutschen Bahn AG kann mit der, der Einladung beiliegenden, Anforderungskarte bestellt werden.
13 Grundsätzlich ist eine Anreise mit dem eigenen Fahrzeug nicht erwünscht. Erfolgt sie dennoch, wird pro Kilometer lediglich der jeweilige km-satz der Deutschen Bahn AG, 2. Wagenklasse, im Rahmen des Großkundenrabatts erstattet. Die Benutzung des privaten Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr.
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