Energieeffizienz im öffentlichen Bereich
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- Hans Junge
- vor 8 Jahren
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1 Energieeffizienz im öffentlichen Bereich Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen Hannover Kommunaler Klimaschutz 1
2 Die EFRE - Förderrichtlinie in Niedersachsen Kommunaler Klimaschutz 2
3 Die EFRE-Richtlinie EFRE Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Programm: Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern sowie Kultureinrichtungen Ziel THG von öffentlichen Infrastrukturen reduzieren Schutz von Klima und Umwelt Gegenstand öffentliche Nichtwohngebäude und Gewinnung von Wärme inklusive Wärmenetze öffentliche Abwasseranlagen Kommunaler Klimaschutz 3
4 Förderrichtlinie Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern Gemeinschaftsrichtlinie Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Kommunaler Klimaschutz
5 Was wird gefördert? (1) investive Maßnahmen in öffentliche Nichtwohngebäude energetische Sanierung oder Neuanschaffung von Anlagen zur energetischen Versorgung Neubau von Nichtwohngebäuden (innovative Modellvorhaben, z.b. Plus-Energie-Haus Konzepte, für breiten Einsatz) Kommunaler Klimaschutz 5
6 Was wird gefördert? (2) Gewinnung von Wärme inklusive Wärmenetze (nur im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Einsatz Erneuerbarer Energien) bis zur Grundstücksgrenze der geförderten Anlage Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus Erneuerbaren Energien Erstellung von Wärmekonzepten Speicherung von Erneuerbaren Energien am Ort ihres Entstehens Kommunaler Klimaschutz 6
7 Was wird gefördert? (3) Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung bei öffentlichen Abwasseranlagen z.b. Einbau von energieeffizienten Aggregaten Umrüstung von Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung Umgestaltung der Funktionsweise von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion und Verstromung,.., Kommunaler Klimaschutz 7
8 Was wird gefördert? (4) Verbesserung der Energieeffizienz durch bauliche Aus- und Umrüstung z.b. Abwärmenutzung Nutzung von Bewegungsenergie Mikroturbinen Brennstoffzellen Blockheizkraftwerke, Kommunaler Klimaschutz 8
9 Was wird nicht gefördert? Maßnahmen, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder anderen Mitteln der EU erfolgt (mit Ausnahmen) energetische Sanierung von Sakralbauten bei Abwasseranlagen: die Nutzung regenerativer Energien, soweit die Nutzung nicht direkt aus dem Abwasser/Klärschlamm erzeugt wird Infrastruktur zur Versorgung externer Gebäude mit Energie Kommunaler Klimaschutz 9
10 Wer kann eine Förderung beantragen? Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen ( Non Profit Organisationen i.s. d. 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), wie auch soziale, gesundheitliche Einrichtungen, in denen sich die öffentliche Hand einer privaten Rechtsform bedient Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie in den Fällen, in denen sich die öffentliche Hand für die öffentliche Abwasserbeseitigung einer privaten Rechtsform bedient, juristische Personen des Privatrechts Kommunaler Klimaschutz
11 Welche Voraussetzungen gelten? gesetzliche Standards (soweit vorhanden) müssen überschritten werden erhebliche Energieeinsparung und Reduzierung des CO 2 Ausstoßes mindestens 140 t CO 2 Äquivalent pro Jahr je 1 Million Euro Investitionssumme Bei Abwasseranlagen < EW mindestens 20 t CO 2 Äquivalent pro Jahr und Anlage > EW mindestens 30 t CO 2 Äquivalent pro Jahr und Anlage Gewünscht ist die Nutzung von Synergieeffekten und die Schaffung von Modellvorhaben. Gesamtfinanzierung muss gesichert sein Kommunaler Klimaschutz 11
12 Wie viel CO 2 bindet ein Baum? Buche: 80 Jahre alt - 23 m hoch - Stammdurchmesser 30 cm 600 Kilogramm Trockenmasse bindet ca. 1 Tonne CO 2 pro Jahr bindet die Buche also 12,5 kg CO 2 Kompensation CO 2 1 Tonne/Jahr 140 Tonnen/Jahr erforderl. Anpflanzung 80 Bäume Bäume Kommunaler Klimaschutz 12
13 Wieviel sind 140 Tonnen CO t CO 2 sind Jahresstromverbrauch von ca Personen Haushalten Benzinverbrauch von 57 PKW/a (7 l/100 km) und km Fahrleistung pro Jahr Ersatz von ca herkömmlichen Straßenleuchten gegen LED Einsparung von 143 t CO 2 oder kwh/strom Kommunaler Klimaschutz 13
14 Beispiel: Erneuerbare Energien Jahresertrag Solaranlage (100 m² Dachfläche, Süd, 30 Grad Neigung) ca kwh x 0,576 = 6 t CO 2 /a Jahresertrag 1 MW WKA je nach Standort ca kwh = t CO 2 /a Kommunaler Klimaschutz 14
15 Beispiel: Sanierung der Grundschule in Lingen Maßnahmen (EnEV %) Innendämmung mit Mineral-Blocksteinen Schließung der Heizkörpernischen Sanierung der Heizung mit MSR1 Technik Neuverlegung und Dämmung aller Leitungen Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen Tageslichtabhängige Beleuchtung (Präsenzmelder in Fluren und Toiletten) mechanische Lüftungsanlage mit WRG. Kosten ca Euro Gas: m³ = 95 t CO 2 /a Strom: kwh = 7 t CO 2 /a Kommunaler Klimaschutz 15
16 Umrechnungstabelle CO 2 Gesamtemissionsfaktor Strom Heizöl Erdgas Flüssiggas Diesel Benzin Holzpellets 0,576 kg/kwh 3,092 kg/l 2,385 kg/m³ 1,821 kg/l 3,155 kg/l 2,874 kg/l 0,137 kg/kg Quelle: izu - Bayrisches Landesamt für Umwelt GEMIS Datenbank Kommunaler Klimaschutz 16
17 Projektauswahl Projektauswahl nach Bestenauslese nicht nach dem Windhundprinzip Scoringliste der Richtlinie enthält Auswahlkriterien und Bepunktung Kommunaler Klimaschutz
18 Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet? max. Punkte: Erwartete Energieeinsparung (THG) 40 Nachhaltigkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis) 20 Wirksamkeit in der Öffentlichkeit 12 Innovativer Ansatz 12 Qualität des Gesamtkonzepts 6 Synergieeffekte 6 Barrierefreiheit u. Nichtdiskriminierung 2 Gleichstellung von Männern und Frauen 2 Gesamtpunktzahl 100 Kommunaler Klimaschutz
19 Voraussetzungen für Antragstellung Vorlage eines Sachverständigengutachtens Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC zertifizierten Sachverständigen oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien nicht auszustellen vom Planungsbüro, das mit der Planung der Maßnahme beauftragt wurde Inhalt des Sachverständigengutachtens Einsparung 140 to CO 2 / a / 1 Mio. Investitionssumme Prüfung der technischen Durchführbarkeit, Kosten-Nutzen Verhältnis, erwartete jährliche Einsparung CO 2 /a und Rückgang Primärenergieverbrauch kwh/a Vorhabenbeschreibung (Beschreibung, Ausgaben- und Finanzierungsplan) Ausgaben für Gutachten förderfähig Kommunaler Klimaschutz 19
20 Wie hoch ist die Förderung? maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss (bitte beachten Sie das Beihilferecht!!) mind und max. 1 Mio. (MU und MS sowie bei Abwasseranlagen mind ) Kultureinrichtungen mind und max für Kultureinrichtungen (MWK) max in kleinstädtischen Gebieten (Ausnahme landesweite Bedeutung) Änderung der Beihilfeintensität für Organisationen die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben Kommunaler Klimaschutz
21 Was ist zuwendungsfähig, was nicht? Zuwendungsfähig 1. Ausgaben für Gutachten (zertifizierter Sachverständiger) 2. Bauausgaben einschließlich der dazugehörigen Baunebenkosten 3. Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für technische Ausstattungen Nicht zuwendungsfähig 1. Finanzierungskosten 2. Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist 3. Personal- und Verwaltungsausgaben 4. Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung 5. Eigenleistungen 6. Grunderwerbskosten 7. pauschalierte Ausgaben Kommunaler Klimaschutz
22 Wie sind die Fördermittel verteilt? 53,56 Mio. Euro für Vorhaben des MU und MS 14,4 Mio. Euro für Vorhaben des MU für Abwasseranlagen 18,8 Mio. Euro für Vorhaben des MWK Kommunaler Klimaschutz
23 Antragstellung Stichtagsregelung - 2 Stichtage für die Antragsstellung pro Jahr jeweils und Antragstellung vor Beginn der Maßnahme (Ausnahme: vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt) Kommunaler Klimaschutz
24 Sonstiges Kumulation mit anderen Fördermitteln zulässig soweit die anderen Förderprogramme des Bundes und des Landes die Kumulierung zulassen und Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden ab werden Einzelbeihilfen über Euro veröffentlicht erhaltene Förderungen können von der Europäischen Kommission geprüft werden Kommunaler Klimaschutz
25 Wo müssen Sie Ihren Antrag stellen? NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH Günther-Wagner-Allee Hannover Telefon: 0511/ Telefax: 0511/ info@nbank.de Internet: Kommunaler Klimaschutz
26 Weiterführende Infos AGVO vom 17. Juni Kommunaler Klimaschutz 26
27 Fragen? Kommunaler Klimaschutz 27
28 Kontakt: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Ruth Drügemöller Osterstraße Hannover Kommunaler Klimaschutz
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