Herzlich willkommen zum. 3. Infoabend

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1 Herzlich willkommen zum 3. Infoabend Thema:

2 Inhalt Neubau im Rahmen eines KfW-Effizienzhauses 70, 55, 40 oder Passivhauses Bestandsgebäude im Rahmen eines KfW-Effizienzhauses 115, 100, 85, 70 oder 55 Programm 431 Bild-Dokumentationen, Fallbeispiele

3 Wird ein Förderantrag über Kredit oder Zuschuß bei der KfW- oder L-Bank für ein KfW-Effizienzhaus gestellt, ist die Einbindung eines Energieberaters (im folgenden Sachverständiger genannt) erforderlich. Die Kosten des Sachverständigen können bei Neubauten im Rahmen des Kredits mit eingebunden werden. Bei Sanierungen zu einem KfW-Effizienzhaus kann ein Zuschuss von max pro Vorhaben beantragt werden (Programm 431). Voraussetzung des Sachverständigen: Er muss ein Energieeffizienz-Experte sein und bei der Dena bzw. KfW gelistet sein. Zu finden sind Sachverständige unter

4

5 KfW- / L-Bank 153 Neubau /152/430 Sanierung Sachverständiger Mindestleistungen gemäß Anlagen Merkblätter der KfW-Bank

6 Bestandsgebäude Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen Welche Leistungen sind durch den Sachverständigen zu erbringen? Der Sachverständige führt eine energetische Fachplanung gemäß den Programmbedingungen dieses Merkblattes einschließlich Anlagen durch und erstellt die "Online-Bestätigung zum Antrag". Nach Abschluss der Sanierung prüft der Sachverständige die programmgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung". Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" beschrieben. Neubau Errichtung oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70, 55, 40 oder eines Passivhauses Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger erforderlich.

7 Leistungen des Sachverständigen Neubau und Bestandsgebäude Der Sachverständige muss beim Neubau eines KfW-Effizienzhauses mindestens folgende Leistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen. Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik im Rahmen der Effizienzhausberechnung (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen. Die Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (z. B. unter Anwendung der DIN ) und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.

8 Leistungen des Sachverständigen Neubau und Bestandsgebäude Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten (durch Angebote oder Kostenschätzung) zur Antragstellung mitwirken (nur bei Bestandsgebäude). Das geplante energetische Niveau auf dem KfW-Formular Bestätigung zum Antrag bestätigen. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der Ausführung energetisch relevanter, insbesondere später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau) sowie der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts und der Anlagenteile durchführen. Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen. Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung prüfen.

9 Leistungen des Sachverständigen Neubau und Bestandsgebäude Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagetechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Die Parameter aus der Energiebedarfsrechnung für die Heizungsanlage (und ggf. die thermische Solaranlage) dem Heizungsbauer zur Umsetzung mitteilen. Den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage (ggf. Heizungs- und Lüftungsanlage) prüfen. Die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer Einweisung). Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren. Die förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensdurchführung gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" prüfen sowie die Feststellungen dokumentieren (nur Bestandsgebäude). Die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem entsprechenden KfW-Formular bestätigen (Kreditvariante: "Bestätigung nach Durchführung"; Zuschussvariante: "Verwendungsnachweis"). Den Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs nach Abschnitt 5 EnEV für das fertig gestellte Gebäude ausstellen und dem Bauherren übergeben.

10 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Wer kann Anträge stellen? Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen. Für Wohnungseigentümer erfolgt die Antragstellung gemeinschaftlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Was wird gefördert? Die KfW bezuschusst die energetische Fachplanung und durch einen externen Sachverständigen für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus oder für die Durchführung von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme ab dem in den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren" (Programmnummer 151/152, 430) oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes. Für geförderte Sanierungsmaßnahmen bis gilt das Merkblatt für 431 in der Version 06/2013 oder 04/2012. Maßgeblich ist jeweils der Antragseingang bei der KfW.

11 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - In welchem Umfang werden Zuschüsse gewährt? Für die energetische Fachplanung und wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR pro Vorhaben gewährt. Als Vorhaben gilt die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus oder die Durchführung von Einzelmaßnahmen an einem Wohngebäude. Die gleichzeitige oder aufeinander folgende Sanierung mehrerer baugleicher Wohngebäude zum gleichen KfW-Effizienzhaus-Niveau oder die Durchführung gleicher Einzelmaßnahmen wird dabei als ein Vorhaben gefördert. Ein Zuschussbetrag unter 300 EUR wird nicht ausgezahlt. Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag nach Abschluss der energetischen Fachplanung und. Der Antrag muss der KfW bis spätestens 3 Monate nach (Schluss-) Rechnungsstellung vorliegen. Der Sachverständige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Expertenliste unter in der entsprechenden Kategorie eingetragen sein. Die Antragstellung erfolgt postalisch durch Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen im Original bei der KfW. Eine Antragstellung per Fax, oder in Kopie ist nicht möglich, auch nicht zur Fristwahrung vorab.

12 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Wann wird der Zuschuss ausgezahlt? Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt zeitnah nach der Prüfung der KfW, entweder zur nächstfolgenden Quartalsmitte oder zum Quartalsende. Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Zuschussnehmers Innerhalb von 10 Jahren nach Zuschusszusage sind von Ihnen aufzubewahren und der KfW auf Verlangen vorzulegen. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor. Alle Angaben im Antrag zum Verwendungszweck und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes.

13 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Mindestleistungen des Sachverständigen Der Sachverständige führt eine energetische Fachplanung und gemäß den Bedingungen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" (Programmnummern 151/152, 430) oder eines von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programms eines Landesförderinstituts durch (L-Bank). Neben den Mindestanforderungen können weitere Leistungen durch den Sachverständigen erbracht werden, die auch in diesem Programm förderfähig sind. Informationen zu den förderfähigen Leistungen finden Sie unter in der "Liste der förderfähigen Leistungen".

14 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Zusätzliche förderfähige Leistungen: Energieberatungsleistungen vor Antragstellung Lüftungskonzept Bestimmung lüftungstechnischer Maßnahmen Thermische Solarsimulation Ermittlung des Stromertrags einer Photovoltaikanlage Prüfung eines Zertifikats über den Primärenergiefaktor von Nah- /Fernwärmenetzen Ermittlung des Primärenergiefaktors für kleine Wärmenetze Überprüfung und ggf. Optimierung der Leitungslängen der Heizungs- und Trinkwarmwasseranlage Ermittlung von Varianten und Alternativlösungen zum sommerlichen Wärmeschutz

15 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Zusätzliche förderfähige Leistungen: Werkplanung Fortschreibung von Bilanzierung und Nachweisen zur Anpassung an die Ergebnisse der Werkplanung Dimensionierung Wärmeerzeuger Dimensionierung Lüftungsanlage Berechnungen zum hydraulischen Abgleich Aufstellen der förderfähigen Kosten oder Mitwirkung bei der Aufstellung Erstellung einer nutzerspezifischen Energieverbrauchsprognose auf Basis der geplanten energetischen Maßnahmen Stand: 06/2014

16 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Zusätzliche förderfähige Leistungen: Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs mit den energetisch relevanten Kenngrößen als Grundlage zur Angebotseinholung Unterstützung bei der Angebotseinholung / Ausschreibung Aufstellen von Textvorschlägen für Leistungsbeschreibungen Ausschreibung für die beteiligten Gewerke Prüfung der Leistungsverzeichnisse Dritter auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen Aufstellen eines Preisspiegels oder Mitwirkung bei der Anfertigung Bewertung der Angebote und Darstellung von energiebedingten Mehrkosten

17 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Zusätzliche förderfähige Leistungen: Aufstellen eines Bauzeitenplans oder Mitwirkung bei der Anfertigung Koordination des Bauablaufs oder Unterstützung bei der Koordination Teilnahme an Baubesprechungen der Bauleitung und ausführenden Fachunternehmen Bewertung von Änderungs- und Alternativvorschlägen durch die Fachunternehmen Dokumentation der Prüfungen vor Ort (Protokolle, Bautagebuch, Fotodokumentation, u.a.) Baubegleitende Leckageortung mittels Luftdichtheitsmessung zur Überprüfung neu eingebauter Luftdichtheitsschichten Luftdichtheitsmessung im Nutzungszustand Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle nach Umsetzung der Maßnahmen

18 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Zusätzliche förderfähige Leistungen: Baubegleitende Kostenkontrolle Rechnungsprüfung Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen Abnahmeprotokolle oder Unterstützung bei der Anfertigung Prüfung von Bestätigungen der Fachunternehmen (Unternehmererklärung, Bestätigungen über spezifische energetische Ausführungen, u.a.) Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit allen im Rahmen der KfW-Programme relevanten Unterlagen

19 Programm 431 Energieeffizient Sanieren - Zusätzliche förderfähige Leistungen: Erstellung einer Bauherrenfibel zum Nutzerverhalten Anfertigung individueller Gebrauchsanweisungen für den Bauherren Ausarbeitung eines Wartungsfahrplans Monitoring und Nachregulierung der energetischen Anlagentechnik zur Erfolgskontrolle und Optimierung Leistungen unabhängiger Fachplaner, z.b. Solar, Heizung, Lüftung, Photvoltaik

20 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus

21 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Detailaufnahmen

22 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Detailzeichnungen

23 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Detailzeichnungen

24 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Detailzeichnungen

25 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Verarbeitungsmängel

26 Detailaufnahmen Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Verarbeitungsmängel

27 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Verarbeitungsmängel

28 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Verarbeitungsmängel

29 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Verarbeitungsmängel

30 Bilddokumentation Mehrfamilienhaus Verarbeitungsmängel

31 Vortrag zum herunterladen unter Nächster Infoabend am , 20:00 Uhr hier im Bocksaal Thema: Fenster und Anlagentechnik Ich freue mich auf Ihr kommen

32 Herzlichen Dank

Die nachfolgende Tabelle der förderfähigen Leistungen enthält sowohl optionale als auch verpflichtende Leistungen und ist nicht abschließend.

Die nachfolgende Tabelle der förderfähigen Leistungen enthält sowohl optionale als auch verpflichtende Leistungen und ist nicht abschließend. Energetische Fachplanung und Baubegleitung Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung gemäß der Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient

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