Ing. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd

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1 NÖ Landesförderungen (Wohnbauförderung 2006) Ing. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd

2 NÖ-Eigenheimförderung (Neubau) Darlehen, 1% verzinst, Laufzeit 27,5 Jahre Energiekennzahl muß kleiner 50 kwh/m² Jahr sein!

3 NÖ Eigenheimförderung (Neubau) Eigentümer = Österr. Staatsbürger (od. gleichgest.) Wohnungsnützer = Eigentümer oder Verwandter Wohneinheit muß Hauptwohnsitz werden! Einkommensnachweis erforderlich! Förderung nur mit Energieausweis! Förderung nur für Niedrigenergiehäuser mit einer Energiekennzahl kleiner 50 kwh/m² Jahr

4 Familienförderung NÖ-Eigenheimförderung Jungfamilien (Eltern unter 35Jahre, mind. 1 Kind) Für das erste Kind 6.000,- für das zweite Kind 8.000,-, für jedes weitere Kind ,-, Für jedes behinderte Kind ,- und für jede Person mit verminderter 7.500,- Erwerbsfähigkeit NÖ Arbeitsnehmer, Wohnsitz > 3a in NÖ 4.000, ,-

5 NÖ-Eigenheimförderung 100Punkte-Haus (a 300,-) Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Energiekennzahl < 50 (<50 / < 40 / < 30 / < 20) - Heizung mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme oder - Heizung mit monovalenten Wärmepumpenanlange oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder - oder mit raumluftunabhängigen Kachelöfen Kontrollierte Wohnraumlüftung Ökologische Baustoffe Sicherheitspaket Beratung, Berechnung Regenwassernutzung begrüntes Dach Gartengestaltung bis zu bis zu Punkte Bonus Niedrigenergie (Energiekennzahhl kleiner 15) + 30 % Bonus Lagequalität (gekoppelt 1.500, Zentrum od. Häuserzeile 3.000)

6 NÖ- Eigenheimsanierung Arbeitskreis Jährlicher Zuschuß zur Rückzahlung eines Bank-Darlehens 10 Jahre lang jährlich 5 % der förderbaren Darlehenshöhe

7 NÖ-Eigenheimsanierung Baubewilligung muss älter als 20 Jahre sein Ausnahme: Wärmedämmung, Schallschutz, Heizungsverbesserung, Behindertenmaßnahmen Benützungsbewilligung Weder österr. Staatsbürgerschaft noch Einkommensnachweis erforderlich Förderungswerber muß natürl. Person sein - Eigentümer - Pächter oder Mieter - Bauberechtigte Ansuchen um Förderung unbedingt vor Baubeginn!!!

8 Eigenheimsanierung Förderbare Darlehenshöhe in % der anerkannten Baukosten Ansuchen ohne Energieausweis 50% (ausgenommen Denkmalschutz und behindertengerechte Maßnahmen) mit Energieausweis und Punktesystem % (Je nach Energiekennzahlverbesserung, ökologische Heizung Lüftungsanlage, Solar- oder Wärmepumpenanlage, ökologische Baustoffe, Sicherheitspaket, Beratung, begrüntes Dach)

9 NÖ-Eigenheimsanierungsförderung Punktesystem Voraussetzung für gesamtes Punktesystem: Energiekennzahlverbesserung mehr als 50 % oder EKZ kleiner 70 - Heizung mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme oder - Heizung mit monovalenten Wärmepumpenanlange oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder - oder mit raumluftunabhängigen Kachelöfen Kontrollierte Wohnraumlüftung Solaranlage oder Wärmepumpe (Warmwasserbereitung) Ökologische Baustoffe Sicherheitspaket Beratung, Berechnung begrüntes Dach bis zu bis zu Punkte = % förd.b * 12* 5 5 5* 15 1* 1 4 Bonus Denkmalschutz Bei denkmalgeschützten Häuser ohne E-ausweis werden die Sanierungskosten mit 75% anerkannt (mit neuer Holzheizung 100%) * Nur wenn nicht um Direktförderung angesucht wird

10 Förderbeispiel Arbeitskreis mit Kesseltauschförderung nur Eigenheimsanierungs-Förderung Sonst. Sanierung Kesselt. Sonst. Sanierung Kesselt %* - anerkannt 90% - anerkannt gef. Darl. priv. Kesselt.förd. gefördertes Darlehen priv Rückzahlung (in 10 Jahren) Land NÖ BauwerberIn * Zahlungen BauwerberIn gesamt: ,- Rückzahlung (in 10 Jahren) Land NÖ BauwerberIn * Zahlungen BauwerberIn gesamt: ,- * EKZ-Halbierung: 60; ökol.baust.: 4; Beratung: 1 * ca. 5% effektiver Zinssatz ergibt bei 10 Jahresraten Zinsen von ca. 28 % der Darlehenshöhe

11 Heizkesseltauschförderung Nicht rückzahlbarer Zuschuss Heizkessel muss entfernt werden! Arbeitskreis Ansuchen kann: -Eigentümer, -Mieter, -Pächter

12 Heizkesseltauschförderung Arbeitskreis Direktzuschuss in der Höhe von 30 % der Gesamtbaukosten (inkl. Nebenarbeiten wie Elektriker, Maurer,...) Hackschnitzel / Pellet max.: 2.950,- Stückholzkessel + Puffer max.: 2.550,- Fernwärmeanschluss max.: 1.500,- Jede zusätzliche Wohnung erhöht den Maximalbetrag um 370,- Ansuchen enthält: Bestätigung der Gemeinde (Bauanzeige), Rechnungen, Abnahme durch Installateur (Entfernen alt. Kessels & Funktion neue Aanlage)

13 Solar- und Wärmepumpenförderung Nicht rückzahlbarer Zuschuss Spätestens 6 Monate nach Abnahme ansuchen Ansuchen kann: (natürl. Person) - Eigentümer - Mieter oder Pächter - Bauberechtigter Ansuchen enthält: Bestätigung der Gemeinde (Bauanzeige), Rechnungen, Abnahme durch Installateur (Bei Selbstbauanlagen durch AEE)

14 Solar- und Wärmepumpenförderung % der Gesamtbaukosten (inkl. Boiler, Elektriker,...) Warmwassersolaranlage 30% max.: 1.500,- mind. 4 m² / mind. 300 Liter Boiler Teilsolare Heizung + WW 30% max.: 2.200,- mind. 15 m² / mind. 300 Liter Boiler Wärmep. Heizen + WW 30% max.: 2.200,- Jede zusätzliche Wohnung erhöt den Maximalbetrag um 370,- Wärmep. - Warmwasser 20% max.: 1.100,-

15 Hompage Land NÖ: NÖ-Wohnbauförderungs- Hotline: Tel.: 02743/22133 werktags von 8 16 Uhr

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