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1 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für den Kurs Praxis der Personalarbeit in der Fassung vom 23. April 2012 Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Satzung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 1

2 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für den Kurs Praxis der Personalarbeit in der Fassung vom 23. April 2012 Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 33 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531), in Verbindung mit 9 Abs. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 21. Mai 2008 (Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums Nr. 6/2008 S. 207) erlässt die Universität Erfurt folgende Satzung; der Senat hat diese Ordnung am 16. Dezember 2009 beschlossen. Sie ist mit ihrer Ausfertigung durch den Präsidenten der Universität Erfurt genehmigt. 1 Geltungsbereich, Ziel des Kurses (1) Diese Satzung gilt für den Kurs Praxis der Personalarbeit (PdP) und regelt dessen Inhalte, Ablauf sowie das Verfahren der Prüfungen. Das Studienangebot in diesem Kurs erfolgt in Blockveranstaltungen über zwei Semester. (2) Ziel des Studienangebotes ist die Aneignung von Wissen über die verschiedenen Aspekte der Personalverwaltung, Personalführung und Personalentwicklung, dessen Anwendung in einem Praktikum im Personalbereich sowie dessen Reflexion in einer anwendungsorientierten Projektarbeit. Die Studierenden bereiten sich damit auf die Führung von Personal in unterschiedlichen beruflichen Kontexten vor. (3) Der Kurs PdP kann nur zum Sommersemester aufgenommen werden. 2 Rechtscharakter Der Kurs Praxis der Personalarbeit ist öffentlich-rechtlich gestaltet. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzung zu diesem Kurs ist der Nachweis über ein mindestens dreisemestriges wissenschaftliches Studium in einem Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengang. (2) Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen werden von einem Auswahlausschuss, der sich aus je zwei die Erfurt School of Education (ESE) und zwei den Verband der Thüringer Wirtschaft e.v. Vertretenden zusammengesetzt, geeignet erscheinende Studieninteressierte zu einem Vorstellungsgespräch geladen. Der Auswahlausschuss erteilt aufgrund des Vorstellungsgespräches die Teilnahmeberechtigung zum Kurs. (3) Von den Studierenden wird pro Semester eine Kursgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr für den Kurs PDP ist in der Allgemeinen Gebührenordnung der Universität Erfurt festgelegt. 4 Zertifikat Aufgrund einer den Kurs PdP abschließenden Prüfung erteilt der vom ESE-Rat eingesetzte Prüfungsausschuss (Prüfungsausschuss), der sich zusammensetzt aus drei Mitgliedern der ESE und zwei Dozierenden im Programm, ein Zertifikat über den abgeschlossenen Kurs Praxis der Personalarbeit. 5 Studienumfang (1) Der Studienumfang beträgt 6 Semesterwochenstunden (SWS). Für den Kurs PdP ist der Besuch der in der Anlage 1 ausgeführten Lehrveranstaltungen nachzuweisen. (2) In den vorlesungsfreien Zeiten des Sommersemesters ist ein mindestens sechswöchiges Praktikum im Personalbereich eines Unternehmens oder einer Institution zu absolvieren. (3) Die betriebliche Praxisphase ist durch einen Praktikumsvertrag zwischen den Studierenden und den Unternehmen zu regeln. Dieser ist in Kopie der ESE vorzulegen. 6 Zulassung zur Abschlussarbeit Zur Abschlussarbeit wird auf Antrag zugelassen, wer a) an der Universität Erfurt für den Kurs Praxis der Personalarbeit eingeschrieben ist; Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 2

3 b) die folgenden Leistungsnachweise vorgelegt hat: - Einführung in die Betriebswirtschafts-/Personalwirtschaftslehre mit dem Nachweis einer bewerteten Hausarbeit; - Teilnahmenachweise zu den anderen Lehrveranstaltungen des Kurses PdP (Anlage 1) (maximal zulässige Fehlzeit 20 %); c) einen Praktikumsnachweis sowie einen Praktikumsbericht hierzu vorgelegt hat. 7 Art und Umfang der Prüfung (1) Die Note der Abschlussprüfung setzt sich zusammen aus a) der Note der Abschlussarbeit (90 %) und b) der Note der Hausarbeit (10 %), die in der Lehrveranstaltung Einführung in die Betriebswirtschafts- /Personalwirtschaftslehre anzufertigen ist. Mit der Abschlussarbeit soll der Prüfling zeigen, dass sie bzw. er in der Lage ist, innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit eine Fragestellung aus dem Kontext des Personalmanagements selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen klar und verständlich darzustellen und die Praxisrelevanz des bearbeiteten Themas herauszustellen. (2) Die Abschlussarbeit kann von jeder bzw. jedem im Kurs PdP lehrenden Dozentin bzw. Dozenten sowie von den Betreuenden der Praktika in den Unternehmen vorgeschlagen und betreut werden. Sie wird vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Dem Prüfling ist Gelegenheit gegeben, für das Thema der Abschlussarbeit Vorschläge zu machen. Dabei sollen die Vorschläge bevorzugt berücksichtigt werden, die sich auf eine Problemstellung aus dem Praktikum beziehen. (3) Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt im Regelfall zehn Wochen. Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Abschlussarbeit innerhalb der vorgegebenen Frist beendet werden kann. 8 Annahme und Bewertung der Abschlussarbeit (1) Die Abschlussarbeit ist beim Prüfungsausschuss fristgemäß einzureichen. Der Abgabetermin ist aktenkundig zu machen. Bei Posteinlieferung gilt das Datum des Posteingangsstempels der Universität Erfurt. Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß eingereicht, gilt sie als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. (2) Die Abschlussarbeit ist von zwei Prüfenden zu begutachten und zu bewerten. Einer der Prüfenden soll derjenige sein, der die Arbeit betreut hat. Der zweite Prüfende wird von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt. Die Note der Abschlussarbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. Beträgt die Differenz mehr als 2,0-Notenwerte, wird vom Prüfungsausschuss eine dritte Prüfende bzw. ein dritter Prüfender zur Bewertung bestimmt. Dieser legt die Endnote im Rahmen der vorausgegangenen Bewertung fest. 9 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Praxis der Personalarbeit vom 14. Februar 2008 (VerkBl. UE RegNr ) außer Kraft. Anlagen zur Ordnung: 1. Musterstudienplan 2. Muster für das Zertifikat Der Präsident der Universität Erfurt Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 3

4 Musterstudienplan: Anlage 1) Die Veranstaltungen finden in der Regel immer in der Vorlesungszeit in Blockveranstaltungen freitags von bis Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis Uhr statt. Studienplan (Themen) 1. Semester: - Einführungsveranstaltung - 7 Blockseminare Vorlesungsfreie Zeit - qualifiziert begleitetes 6-10wöchiges Betriebspraktikum 2. Semester: - 7 Blockseminare - Abschlussveranstaltung Themen: Die Reihenfolge der Themen wird im aktuellen Programm bekannt gegeben. - Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre - Grundlagen der Personalwirtschaftslehre - Kollektives Arbeitsrecht - Individualarbeitsrecht - Führung und Kommunikation - Personal- und Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement - Personalplanung, - bedarf, -beschaffung, -einsatz und -anpassung - Beschäftigungsbedingungen: Arbeitszeitorganisation und Entgeltgestaltung - Personalauswahlverfahren - Methoden der betrieblichen Weiterbildung - Aus- und Weiterbildungspraxis in Unternehmen - Projektmanagement - Wissensmanagement - Individualberatung und Coaching - Sicher präsentieren wirksam auftreten/rhetorik Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 4

5 Anlage 2) aáé råáîéêëáí íbêñìêí ìåççéê séêä~åççéêtáêíëåü~ñíqüωêáåöéåëéksk îéêöéäéå eéêêåöcê~ìxsçêå~ãék~ãéz ÖÉÄK~ãxKKzáåxdÉÄìêíëçêíz Ç~ë wéêíáñáâ~í ÑΩêÇÉåÉêÑçäÖêÉáÅÜÉå^ÄëÅÜäìëëÇÉëhìêëÉë Ómê~ñáëÇÉêmÉêëçå~ä~êÄÉáíÓ ãáíçéêkçíéw xkçíéz xpáéöéäz bêñìêíixq~öçéêäéíòíéåmêωñìåöz xråíéêëåüêáñíz xråíéêëåüêáñíz xsçêå~ãék~ãéz xsçêå~ãék~ãéz xvorsitzende/rz des Prüfungsausschusses Verband der Thüringer Wirtschaft e. V. Bearbeitungsstand: Az. A0E30/028 5

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