auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6914
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6914 Deutschspracherwerb und Deutschprüfungen im Ausland im Zusammenhang der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug Vorbemerkung der Fragesteller NachInkrafttretendesEU-Richtlinienumsetzungsgesetzesistentsprechend der 28Abs.1Satz5und30Abs.1Satz1Nr.2desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)derNachzugvonEhegattenundLebenspartnern/-partnerinnenaus demauslandgrundsätzlichvomnachweiseinfacherdeutschersprachkenntnissedesniveausa1desgemeinsameneuropäischenreferenzrahmens (GER)abhängig.VondieserBestimmungausgenommensindunteranderem StaatsangehörigebestimmterLänder (USA,Australien,Kanada,Japanusw.) sowiepersonenmiteinem erkennbargeringenintegrationsbedarf,wovon nach 4Abs.2derIntegrationsverordnunginsbesonderebeimVorliegeneiner (Fach-)Hochschulqualifikation ausgegangen wird. DieNeuregelungdesSpracherwerbsimAuslandzieltvorallemauftürkische Staatsangehörigeausbildungs-undsozialschwachenSchichtenab,wiedie RedevonBundesministerdesInnernDr.WolfgangSchäublezurVorstellung deskabinettsentwurfsverdeutlichte (vgl.plenarprotokoll16/90,28.märz 2007,S.9065).VonmehrerentürkischenVerbändenwurdesiealsdiskriminierend empfunden und als verfassungswidrige Ungleichbehandlung bezeichnet. NachAuffassungvonBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelundStaatsministerin Dr.MariaBöhmer (beidecdu)seizurerreichungdessprachniveausa1ger lediglichdererwerbvon200bis300wörternindeutscherspracheerforderlich unddieseneuregelungdeshalbzumutbar (PressekonferenzzumIntegrationsgipfel vom 12. Juli 2007). NachdemErfahrungsberichtderBundesregierungzurDurchführungundFinanzierungderIntegrationskurse (Bundestagsdrucksache16/6043,S.27)istbeieinemdurchschnittlichenbzw.langsamenLerntempodasZielA1GERineinem deutschen Integrationskurs in 300 Unterrichtsstunden zu erreichen. BeiAnalphabetinnenundAnalphabetenistnachdemvorläufigenKonzeptfür einenbundesweitenalphabetisierungskursdesbundesamtesfürmigrationund Flüchtlinge (S.23)zurErreichungdiesesZiels wennauchnichtinallenfällen ein 600-stündiger Kursbesuch erforderlich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23.November2007übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode NachEinschätzungendeutscherSprachlehrerinnenundSprachlehrerkönnendie geforderteneinfachensprachkenntnissevontürkinnenundtürkenimgünstigstenfall (vorhandenefremdsprachenkenntnisse)ineinenzweimonatigen Kurs,vonTürkinnenundTürkenohneFremdsprachenkenntnisseineinenvierbissechsmonatigenoderimungünstigstenFall (AnalphabetinnenundAnalphabeten)ineinemeinbiszweiJahredauerndenUnterrichterworbenwerden (vgl. Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2007). DieSprachberaterinderDuisburgerAusländerbehörde,MarionOverhoff,wiederumschätzt,dassTürkinnenundTürkenmiteinfacherSchulbildung 400Kursstundenbenötigenwerden,umdengefordertenSprachtestbestehen zu können (vgl. Frankfurter Rundschau vom 9. Oktober 2007). AlldieseAngabenbasierenoffenkundigaufderAnnahme,dassdieBetroffenen einen Vollzeitkurs mitcirca25wochenstundenbesuchen wasaberz.b.nur inetwaderhälfteallerintegrationskurseinderbundesrepublikdeutschland derfallist (vgl.sachstandsberichtdesbundesministeriumsdesinnernzur DurchführungvonIntegrationskursennachderIntegrationskursverordnung vom 1. Oktober 2007, S. 19). 1.WelcheerstenkonkretenErfahrungenhatdieBundesregierunghinsichtlich derpraktischenumsetzungundanwendungderneuregelungennach 28 und30aufenthg,undwelcheproblemebzw.welcheränderungsbedarfist in welchen Ländern bzw. allgemein bereits ersichtlich geworden? DadieNeuregelungam28.August2007inKraftgetretenist,istderBundesregierung eine Bewertung noch nicht möglich. 2.WievieleVisazumEhegattennachzugwurdenim3.QuartaldesJahres2007 insgesamterteilt (bitteauchdifferenzierennachden15ländern,indenen diemeistenvisazumehegattennachzugerteiltwurden,undjeweilsdievergleichszahlen des 2. Quartals benennen)? ImdrittenQuartaldesJahres2007habendiedeutschenAuslandsvertretungen insgesamt8603visazumzweckdesehegattennachzugserteilt.imübrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 3.WievieleNeueinreisendewurden2005,2006,im1.Halbjahr2007zurIntegrationskursteilnahmeverpflichtet (inabsolutenzahlen,inrelativengrößen zurgesamtzahl,differenziertauchnachden10herkunftsstärkstenländern)? IndenJahren2005biseinschließlicherstesHalbjahr2007wurdenfüralleTeilnehmergruppeninsgesamtüber425374Teilnahmeberechtigungenausgestellt. Davonwurden109658NeuzuwandererdurchdieAusländerbehördenzueinem Integrationskursverpflichtet.DiesentsprichteinemAnteilvon25,8Prozentan den Berechtigungen. IndenJahren2005biseinschließlicherstesHalbjahr2007haben304565PersonenandenIntegrationskursenteilgenommen,davon72763verpflichtete Neuzuwanderer;diesentsprichteinemAnteilvon66,4Prozentderinsgesamt verpflichtetenNeuzuwanderer.ImÜbrigenwirdaufdieAnlage2verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7288 a)inwievielenfällenkamendieverpflichtetendieseraufforderungnicht nach,undwelcheswarendiegründehierfür (inabsolutenzahlen,inrelativengrößenzurgesamtzahl,differenziertauchnachden10herkunftsstärksten Ländern)? Biszum30.Juni2007sind36895verpflichteteNeuzuwandererihrerVerpflichtungnochnichtnachgekommen.Hierbeimussallerdingsberücksichtigt werden,dassderenteilnahmeansprucherstzweijahrenacherteilungdesden Anspruch begründenden Aufenthaltstitels erlischt ( 44 Abs. 2 AufenthG). b)wievieleundwelchesanktionsmaßnahmenwurdendaraufhinergriffen (inabsolutenzahlen,inrelativengrößenzurgesamtzahl,differenziert auch nach den 10 herkunftsstärksten Ländern)? Sanktionsmaßnahmen ( 44aAbs.3AufenthG)liegeninderZuständigkeitder Bundesländer (Ausländerbehörden).StatistikenüberArtundUmfangvon Sanktionen liegen der Bundesregierung nicht vor. 4.WiesowurdenkeineÜbergangsbestimmungenfürFällegeschaffen,indeneneineVisumsantragstellungvorEinführungderSprachnachweispflicht erfolgte? GesetzlicheÜbergangsregelungenwurdennichtalszwingendgebotenerachtet, da Übergangsprobleme in der Praxis lösbar sind. a)wieistdiederzeitigerechtslageundpraxisinsolchenfallkonstellationen? ImVisumverfahrenzumFamiliennachzugergebensichinderPraxisregelmäßig längerezeitenderbearbeitung,insbesonderebeiurkundenüberprüfungenim Herkunftsland.DieserUmstandsollsichnichtzulastenderjenigenAntragstellermiteinemgesetzlichenZuzugsanspruchauswirken,dieihrenAntragbereits vordeminkrafttretendergesetzlichenneuregelungam28.august2007gestellt hattenunddaraufvertrauenkonnten,dassüberihrenantraginnerhalbeiner angemessenenfrist (Dreimonatszeitraumentsprechend 75derVerwaltungsgerichtsordnung)entschiedenwürde.DementsprechendentscheidendieAuslandsvertretungenimFallederAntragstellungvordem28.Mai2007nochnach bisherigerrechtslage,d.h.ohnesprachnachweis.gleichesgiltfürdiejenigen anhängigenvisumanträge,dieamtagdesinkrafttretensbereitsentscheidungsreifwaren,d.h.infällen,indenendieausländerbehördedervisumerteilung bereits zugestimmt hat, das Visum aber noch nicht ausgestellt wurde. AuchbeiAntragstellern,dieihrenAntragerstnachdem28.Mai2007,abervor dem28.august2007gestellthaben,sollennochmaligeantragstellungenund Visumgebührenvermiedenwerden.DieAuslandsvertretungensetzendaher dieseanhängigenvisumanträgezunächstfürregelmäßigsechsmonateaus.die AntragstellerhabenhierdurchdieMöglichkeit,dengefordertenSprachnachweisoderwenigstenseinenNachweisüberdenlaufendenSpracherwerbnachzureichen.FürdieseAnträgeistwiefürNeuanträgehinsichtlichderanzuwendenden Rechtslage der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde maßgeblich. DiesesVerfahrenistzwischendemBundesministeriumdesInnernunddem Auswärtigen Amt abgestimmt.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Ja b)werdenauchvisaanträgeentgegengenommenundbearbeitet,wennkein Sprachzertifikatoder-nachweiserbrachtwurde,jedochzugleichunter HinweisaufeinemöglicheVerfassungswidrigkeitderneuenGesetzeslageausdrücklicheineBearbeitungundBescheidungerwünschtwird (wenn nein, bitte begründen)? c)wiewirdinsolchenkonstellationenverfahren,indeneneineeinreise nochunterdenaltenbestimmungenerfolgte,indenenaberinderbundesrepublikdeutschlandnachdenhinweisendesbundesministeriumsdes Innernvom2.Oktober2007 (Randnummer232)dasVisumnichtineine Aufenthaltserlaubnisumgewandeltwerdensoll,wennnichtdiegeforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können? WirdbeispielsweiseeineFiktionsbescheinigungerteiltwerden,oderdrohen Abschiebungsmaßnahmen? DasBundesministeriumdesInnernhatgegenüberdenInnenministerienund SenatsverwaltungenderLänderangeregt,indiesenFällendasVerfahreneinstweilenauszusetzen,wenndieAufenthaltserlaubnisnurdeshalbnichterteilt werdenkann,weileinfachedeutschkenntnissenochnichtvorliegenunddiegesetzlichenausnahmetatbeständeimeinzelfallnichtgegebensind.mitdieser Verfahrensweisesollverhindertwerden,dassdurcheinenablehnendenBescheidGebührenfürdenAntragstellerentstehen.WenndasVerfahrenausgesetztist,drohtkeineAbschiebung,sondernisteineFiktionsbescheinigungzu erteilen. 5.PlantdieBundesregierung,inHinblickaufdieneuensprachlichenAnforderungender 28und30AufenthGSprachkurseimAusland (insbesonderein dertürkei,aberz.b.auchinländernmiteinerbesondersschlechtendiesbezüglichenangebotsstruktur)zufördern,einzurichtenund/oderzufinanzieren, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungfördertdenAusbauvonSprachlernangebotenhauptsächlichüberdieGoethe-Institute.EineAusweitungderAngebotedesGoethe-InstitutserfolgtaufderGrundlageeineskonkretenMehrbedarfs.DieserMehrbedarfunddadurchbedingtestrukturelleAnpassungenaneinzelnenStandorten lassensicherstaufdergrundlagekonkretererfahrungswertebestimmen.solche belastbaren Erfahrungswerte liegen derzeit noch nicht vor. ImKosovo,demeinzigenStandortmiteinemhohenAntragsaufkommenbeim Ehegattennachzug,andemdasGoethe-Institutbislangnichtvertretenwar,hat dasgoethe-institutinzusammenarbeitmitlokalenpartnernsprachlernangeboteinpristina,prizrenundpecgeschaffen.fallssichaufgrundderneuen RechtslagedauerhaftzusätzlicherBedarffürdasGoethe-Institut weltweit oderaneinzelneninstituten ergebensollte,soistdiesimrahmenkünftiger Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. 6.WieistdiediesbezüglicheRegelung,PraxisundErfahrungderNiederlande, aufdieindiesemzusammenhanghäufigverwiesenwird,undwassiehtdie beabsichtigtefranzösischeregelungvor,ummenschenbeimspracherwerb imauslandzuhelfen (werdenz.b.kurseimauslandangeboten,werträgt die Kosten)? BestimmtePersonengruppen,dieeinendauerhaftenZuzugindieNiederlande beabsichtigen (insbesondereeinenfamiliennachzug),müssenvordereinreise einentestzulandeskundlichenkenntnissensowiezugrundkenntnissender
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7288 niederländischensprachebestehen.dertestinniederländischersprache dauertca.einehalbestunde.dietestgebührbeträgt350eurozusätzlichzu denallgemeinenvisumgebühren.staatlichevorbereitungskurseoderförderprogrammeimhinblickaufdentestgibtesnicht.dieartundweisedertestvorbereitungstehtdenbetroffenenfrei.fürdentestteilzudenkenntnissender niederländischensprachewerdenaufdeninternetseitenderzuständigenbehörden (AußenministeriumsowieImmigrations-undEinbürgerungsbehörde) Übungspakete mit drei Musterprüfungen angeboten. DievomfranzösischenParlamentam23.Oktober2007beschlossenenNeuregelungendesAusländerrechtssehendieEinführungeinerobligatorischenPrüfungvonKenntnissenderfranzösischenSprachesowieder WertederRepublik beimvisumverfahrenzumnachzugvonfamilienangehörigenimalter zwischen17und64jahrenvor.beiunzureichendensprachkenntnissenisteine PflichtzurTeilnahmeaneinembiszuzweimonatigen,kostenlosangebotenen SprachkursimAuslandmitanschließendererneuterPrüfungvorgesehen.Die SprachkurseundSprachprüfungensollendurchdie NationaleAgenturzur AufnahmevonAusländernundMigranten (ANAEM)erfolgen,diesichhierzu inersterliniederrund1000französischenkulturinstituteimausland (Instituts Français und Alliances Françaises) bedient. 7.MitwelchenKostenrechnetdieBundesregierungschätzungsweisefüreinen 300-bzw.einen600-stündigenSprachkurszusätzlicheinerZertifizierung durchdasgoethe-institutüberdasniveaua1gerimauslandbzw.inder Türkei (durchschnittlich,bittenachkursundzertifizierunggetrenntaufführen)? a)waswirddiebetroffeneneinesprachzertifizierungdurchlizenznehmer bzw.partnerorganisationendesgoethe-instituts,beidenendieanwesenheitvonmitarbeiterinnenundmitarbeiterndesgoethe-institutserforderlich ist, ungefähr kosten? DieGebührenfürdieSprachkurseundPrüfungendesGoethe-Institutsorientierensich entsprechenddervorgabedesgesetzgebers,wirtschaftlich,d.h. marktgerechtundsoweitwiemöglichkostendeckendzuarbeiten amortsüblichenpreisniveau.diesgiltauchfürprüfungendesgoethe-instituts,die vonlizenznehmerndurchgeführtwerden.diereguläreprüfungsgebührbeträgt 40bis80EurojenachStandort.EinregulärerSprachkursfürAnfängerohne Vorkenntnisse,derzumSprachniveauA1desGemeinsamenEuropäischen Referenzrahmensführt,umfasstbeispielsweiseamGoethe-InstitutAnkara 180Unterrichtseinheitenvonjeweils45MinutenDauer (verteiltauf3monate) undkostetca.700euro.weltweitliegtdiedurchschnittsgebührfüreinen vergleichbaren Deutschkurs des Goethe-Instituts im Ausland bei ca. 600 Euro. b)welchekostenwerdenmiteinersprachprüfungdurchdiebotschaften fürdiebetroffenenverbundensein,fallswedergoethe-institutenoch Partnerorganisationen in einem Land zur Verfügung stehen? DieFeststellungeinfacherDeutschkenntnissevonAntragstellernandenjenigen Auslandsvertretungen,inderenZuständigkeitsbereichkeinePrüfungenzum Sprachzertifikat StartDeutsch1 durchdasgoethe-institutbzw.dessen Lizenznehmerangebotenwerden,istTeildesVisumverfahrensundnebenden geltenden Visumgebühren nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)inwieweithältdiebundesregierungdiesekosten,diezudenkostenfür dasvisumsverfahren,fürdenumzug/dieeinreiseusw.nochhinzukommen,fürverhältnismäßigundzumutbarinhinblickdarauf,dassdiese KosteninsbesonderebeisozialSchwächerendazuführenkönnten,dass dieführungeinerehebzw.einerlebensgemeinschaftbe-odersogar verhindert wird? DieKostenfürSprachkurseundSprachprüfungensindnachAuffassungder Bundesregierungverhältnismäßigundzumutbar.ImÜbrigenwirdaufdieLeitentscheidungdesBundesverfassungsgerichts (BVerfGE76,1ff.)verwiesen. DarinweistdasBVerfGausdrücklichdaraufhin,dassArtikel6Abs.1des GrundgesetzeskeinengrundrechtlichenAnspruchvonausländischenEhegatten aufnachzugbegründet (BVerfGE,76,1 [41]).DemnachgehtauchdasBVerfG davonaus,dassesfällegebenkann,indenenderehegattennachzugtatsächlich verzögertoderverhindertwird,ohnedassdiesgegenartikel6abs.1des Grundgesetzes verstieße. 8.WiesohatdieBundesregierunginihrerAntwortaufeineKleineAnfrageder FraktionDIELINKE. (vgl.bundestagsdrucksache16/6263,antwortzuden Fragen13aund13b)behauptet,dieAuswirkungenderÄnderungender NachzugsregelungendurchEinführungvonSprachnachweisenalsEinreisebedingungseienbeidenHaushaltsberechnungenzudenIntegrationskursen nichtberücksichtigtworden,wennesimgegensatzdazuindersachinformationendesbundesministeriumsdesinnernvom13.september2007zum Kapitel0633andasMitglieddesBundestages,RolandClaus,alsAntwort zuderfrage1dheißt: EinePrognosederZuwanderungszahlennachInkrafttretenderNeuregelungenzumFamiliennachzugistnichtmöglich.Es wirdabervoneinemrückgangausgegangen,derfürdieprognosederteilnehmerzahlen bereits berücksichtigt wurde? AusSichtderBundesregierungbestehtkeinWiderspruchszwischenderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE.auf Bundestagsdrucksache16/6263vom24.August2007unddenSachinformationenzumHaushalt2008vom13.September2007.DieAussageinderAntwort derbundesregierungaufdiekleineanfrageverweistaushaushaltsrechtlicher SichtnuraufdenvorhandenenAnspruchaufTeilnahmeamIntegrationskurs beineueinreisendenungeachtetderfrage,obbeidieseneinfachesprachkenntnisse vorhanden sind. ZuunterscheidenistdieFrage,inwieweitdieAuswirkungenderFamiliennachzugsregelungenprognostizierbarsind,vonderFragederallgemeinenEntwicklungenbeidenZugangszahlenzudenIntegrationskursen.WährenddieAuswirkungenderneuenFamiliennachzugsregelungenmangelsErfahrungswerten nichteindeutigquantifizierbarsind,istbeiderprognosederallgemeinenzugangszahleneinerückläufigeentwicklungzugrundegelegtworden,diesich auchindenzuzugsstatistikenwiderspiegelt.dieteilnehmerzahleninbezug aufdieintegrationskursewerdenlaufendüberprüftundbewertet.dieaussage indersachinformationverweistdaherdarauf,dassdiehaushaltsberechnungen aufeinerschätzungimhinblickaufkommendezuwandererzahlenberuhen, die einen allgemein rückläufigen Trend erkennen lassen.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7288 DiefolgendeDarstellungweistdiebisherigenundvoraussichtlichenTeilnehmerzahlen aus. Teilnehmer an Integrationskursen HJ. 2007Prognose 2008 Neue Kursteilnehmer Verhältnis zum Vorjahr ( 10 %) ( 5 %) ( 5 %) DemTrenddesVorjahresfolgendwirdfürdasJahr2008miteinemleichten RückganganTeilnahmeberechtigungen ( 5Prozent)undeinemweiterenleichtenRückgangvonneuenTeilnehmernum5Prozentgerechnet.DieseVerringerungderAnzahlderneuenTeilnehmeristwesentlichaufdenRückgangzugelassenerAltzuwandererzurückzuführen,diebereitsindenJahren2005und2006 einenintegrationskursbegonnenhaben.zudemsindauchdieabsolutenzahlen derneuzuwandererinsgesamtleichtrückläufig.dieanzahlneuteilnehmender Spätaussiedleristseit2005starkzurückgegangen.Nichtprognostizierbarsind diewirkungendergeplantenneuregelungenderintegrationskursverordnung, die verbesserte Rahmenbedingungen für die Kursteilnahme beinhalten. 9.WiebewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassdieLeiterindes Goethe-InstitutsinAnkara,Fr.SabineHagemann-Ünlüsoy,sichvomGesetzgeber ineinediffizilelagegebracht sieht,dadasinstitutjetztschonvon ratsuchendenfamilienumlagertsei,undihreerwartungeines Ansturms vontausendenprüflingenzumendedesjahres,demdasgoethe-institut kaum gewachsen sei (vgl. Frankfurter Rundschau vom 9. Oktober 2007)? WelcheMaßnahmenoderGesetzesänderungenplantsie,umdieseMissstände zu beheben? DiedreiGoethe-InstituteinderTürkei (Ankara,IstanbulundIzmir)habensich inabstimmungmitdenauslandsvertretungenvorortaufdieerhöhtenachfragenachsprachkursenundprüfungenimanfängerbereicheingestelltund stellenbedarfsgerechteangebotebereit.sowerdenseitanfangseptember 2007auchspezielleKurzkursezurVermittlungvonGrundkenntnissender deutschenspracheangeboten.wegenderbesondershohenzahlanantragstellernimbereichderdeutschenbotschaftankarabietetdasdortansässige Goethe-InstitutfürdierelevantePrüfung StartDeutsch1 wöchentlicheterminean.imjanuar2008eröffnetdasgoethe-institutinankarazudemein eigenständigesprüfungszentrum,dasübereinekapazitätvonbiszu1000prüfungskandidatenpromonatverfügt.auchdiegoethe-instituteinistanbulund IzmirverfügenüberausreichendePrüfungskapazitätenundnehmendarüber hinausauchauswärtigeprüfungeninweiterengrößerenstädtenderamtsbezirkederdeutschenauslandsvertretungenistanbulundizmirab.zurinformationvonvisaantragstellernstehtbereitsseitaugust2007eintäglicherreichbarertelefondienstdergoethe-instituteindertürkeizuverfügung.darüber hinauswirdinabstimmungmitdenauslandsvertretungenunddembundesamtfürmigrationundflüchtlingenwieinanderenherkunftsländernüberfaltblätter und per Internet über Sprachprüfangebote informiert.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.KanndieBundesregierungdieAuskunftindemBerichtder Frankfurter Rundschau vom9.oktober2007bestätigen,wonachinländlichenregionen der Türkei ein Sprachkursangebot fast gänzlich fehle, und a)wennja,welchekonsequenzenziehtsiehieraus,wennnein,welche anders lautenden Kenntnisse liegen ihr vor; DieBundesregierungkanndieindemzitiertenPresseartikelberichteteAussage nichtbestätigen.esgibtbereitsjetzteinbreitesnetzanörtlichensprachkursanbieternindertürkei.aufdergrundlagedieserbestehendenstrukturenbereitetdasgoethe-institutderzeitinzusammenarbeitmitlokalenpartnerninder TürkeieinebedarfsgerechteAusweitungdesAngebotsanSprachkursenund Prüfungenvor.AußerdembestehtdieMöglichkeit,diedeutscheSpracheüber Fernlernkurse,anuniversitärenEinrichtungenundvorallemanlandesweit rund 900 öffentlichen Schulen in der Türkei zu erlernen. b)istdielageinvielenanderenländernnichtehernochschlechtereinzuschätzen,daindertürkeiaufgrundderhohenbetroffenenzahlen undderlangeneinwanderungsgeschichtezwischenderbundesrepublikdeutschlandundderrepubliktürkeideutschesprachkurse nochamehestenanmehrerenortenangebotenwerdenkönnten (welcherqualitätauchimmer) undwennja,welchekonsequenzenzieht die Bundesregierung hieraus? DieinderFrageaufgestellteVermutungtrifftnichtzu.InallenHerkunftsländern gibtesdiemöglichkeit,diedeutschesprachebeimgoethe-institut,beieinem seinersprachkurskooperationspartner,überfernlernkurse,anprivatensprachschulen,anuniversitäreneinrichtungen,anschulenund imeinzelfall durch Privatunterrichtzulernen.EinenachfrageorientierteAnpassungderSprachkursundPrüfungskapazitätendesGoethe-Institutsfindetinsbesondereinden Hauptherkunftsländern statt. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 11. In welchen Ländern gibt es keine Goethe-Institute, b)inwelchenländernwerdenkeinezertifizierungendessprachniveaus A1 GER durch Goethe-Institute angeboten; a)inwelchenländernwerdenkeinesprachkursevongoethe-instituten zumerlernenvondeutschkenntnissendesniveausa1gerangeboten; c)inwelchenländerngibteszudemauchkeineanerkanntenlizenznehmerbzw.partnerorganisationendesgoethe-instituts,dieeineentsprechendesprachzertifizierungvornehmenkönnten,sodassim RegelfalldieBotschaftenselbstdaserreichteSprachniveauwerden prüfen müssen? IndennachfolgendaufgezähltenStaatenwerdenwederdurchdasGoethe-Insti- tutselbstnochdurcheinenlizenznehmerbzw.kooperationspartnerdesgoethe- InstitutsdieinderFragegenannteSprachprüfungsowievorbereitendeDeutschkurseangeboten,sodassdieFeststellungdereinfachenDeutschkenntnisseim VisumverfahrendurchdiejeweilsörtlichzuständigeAuslandsvertretungerfolgt: Angola,Armenien,Aserbaidschan,Bahrain,Benin,Botswana,Brunei,Burkina Faso,Eritrea,DemokratischeVolksrepublikKorea,Guatemala,Guinea,Irak, Island,Katar,Kuba,Laos,Malawi,Mauretanien,Moldau,Mongolei,Mosambik, Myanmar, Ruanda, Sambia, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda. AuchindengenanntenStaatenbestehtgrundsätzlichdieMöglichkeit,einfache DeutschkenntnisseaufandereArtundWeisezuerwerben.AufdieAntwortzu Frage 10b wird verwiesen.
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WirddieBundesregierunginHinblickaufdieUnverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit/UnmöglichkeiteinesSpracherwerbs (inangemessenerzeit) ÄnderungenderGesetzeslageoderderUmsetzungshinweisevornehmen in Bezug auf a)menschen,dieeinensprachkursnichtinzumutbarernäheerreichen können,undwelchediesbezüglichenfinanziellenundzeitlichenaufwendungen hält die Bundesregierung für zumutbar; b)menschen,diesicheinensprachkursaufgrundihreseinkommensnicht leistenkönnen,undwieistdiederzeitigepraxisinländern,indenendie ungefährenkostenfürdenerforderlichensprachkursineinemerkennbarenmissverhältniszumdurchschnittsverdienstimjeweiligenland bzw.zumkonkretenverdienstdes/derbetroffenenstehen (etwa:mehr alsein (halbes)monatsgehalt),bzw.ineinerwelchenfallkonstellation würdediebundesregierungeinensolchensprachnachweisaufgrund unverhältnismäßiger Kosten für unzumutbar/verzichtbar halten? NachAuffassungderBundesregierungistderNachweiseinfacherDeutschkenntnissezumutbarundverhältnismäßig.DieBundesregierungbeabsichtigt, dieumsetzungderneuregelungimauslandzugegebenerzeitzuevaluieren. DarüberhinausisteineQualitätsbeobachtungdurchdasBundesamtfürMigration und Flüchtlinge eingeleitet. 13.WelcheInternetangebotezumErwerbdesdeutschenSprachniveausA1 GERgibtesfürwelcheSprachen,welchetechnischenVorraussetzungen müssenhierfürerfülltsein,undwielangebenötigennicht-deutsche durchschnittlich (wielangebenötigenlernschwache/analphabetinnenund Analphabeten),ummithilfedieserAngebotedieVoraussetzungender 28 und 30 AufenthG erfüllen zu können? Wiehochistder (eigene)internetzuganginländernwiez.b.türkei, Afghanistan,Russland,inafrikanischenLändern,wiehochisterindiesen LänderninländlichenGebieten,undwiehochisterinHaushaltenmitgeringem Einkommen in diesen Ländern? DieDeutscheWellebietetDeutschkursefürAnfängerin30Sprachversionen kostenlosüberdasinternetan.dieseinternet-deutschkursewerdenweltweit vonca.einermillionmenschengenutzt.überdeninternetzuganghinaussind fürdienutzungkeinebesonderentechnischenvoraussetzungenerforderlich. DarüberhinausbietetauchdasGoethe-InstitutverschiedeneModelledesFernlernens an, beispielsweise CD-ROM-Kurse oder Internet-Sprachkurse. BeiSprachlernangebotenlässtsichderLernaufwandnichtallgemeinbestimmen, sondernrichtetsichnachindividuellenvoraussetzungenundrahmenbedingungen.alsungefährerrichtwertbeimdeutschlernenistvon100bis300unterrichtseinheitenvonjeweils45minutendauerbiszumerreichendesniveaus A1desGemeinsamenEuropäischenReferenzrahmensdesEuroparatesauszugehen.SpezielleErfahrungswertezuAnalphabetenliegenderBundesregierung nicht vor. ZumInternetzugangimAuslandliegenderBundesregierungkeineErkenntnisse vor.
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 14.WelcheKassetten-AngebotezumErwerbdesdeutschenSprachniveausA1 GERgibtesfürwelcheSprachen,waskostensie,wiesindsieverfügbar, undwielangebenötigennicht-deutschedurchschnittlich (wielangebenötigenlernschwache/analphabetinnenundanalphabeten),ummithilfe dieserangebotedievoraussetzungender 28und30AufenthGerfüllen zu können? DiverseVerlageunddasGoethe-InstitutbietenheutzutageinderRegelCD- RomsstattKassettenzumErlernenvonDeutschalsFremdsprachean.ZusätzlichbestehtweltweitdieMöglichkeit,dieAudiobeiträgederkostenlosenInternet-SprachkursederDeutschenWelleunmittelbarherunterzuladenoderdie DeutschkursederDeutschenWelle,dieweltweitin30Sendesprachenüberdas Radioausgestrahltwerden,aufzuzeichnen.ZumerforderlichenLernaufwand wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15.BeiwelchenSprachengehtdieBundesregierungaufgrundderUnterschiedlichkeitenzurdeutschenSprachevoneinemerhöhtenLernaufwand zurerreichungdesniveausa1geraus,undmitwelcherbegründung siehtdiebundesregierungdengleichbehandlungsgrundsatzgewahrt, wenndensprecherinnenundsprecherndieserspracheneinelängere TrennungvonihrenEhe-bzw.LebenspartnerinnenundLebenspartnern zugemutet wird? ZuUnterschiedendesLernaufwandsbeiverschiedenenAusgangssprachen könnenkeinegenerellenaussagengemachtwerden.diesbestätigenerfahrungeninmultinationalendeutschkursen.dielerndauerhängtinallerersterlinie vomlernendenselbstundseinemspezifischenlernumfeldab.aussichtder BundesregierungistderGleichheitsgrundsatz (Artikel3Abs.1desGrundgesetzes) daher gewahrt. 16.InwieweitistfürdieBundesregierungdieUngleichbehandlunggerechtfertigt,diesichdarausergibt,dassEhe-oderLebenspartnern/-partnerinnen mitlernschwächenodersolchen,diedeslesensundschreibensnicht mächtigsind,einewesentlichlängeretrennungszeitzugemutetwirdals sprachbegabtenmenschenodersolchen,diezufälligerweisebereitsüber einfachedeutschkenntnisseverfügen,odersolchen,dievielgeldfürqualitativhochwertigeintensivkurseaufbringenkönnen (inderantwortbitte differenzieren)? Die Antwort zu Frage 15 gilt sinngemäß. 17.WelchekonkretenErkrankungenoderBehinderungenkönnenbeispielhaft dazuführen,dassvomnachweiseinfacherdeutschersprachkenntnisse beim Ehegattennachzug abgesehen wird? BeispielehierfürsinddasVorliegeneinergeistigenBehinderung,vonGehörlosigkeit oder Blindheit. WiesowirdindenHinweisendesBundesministeriumsdesInnernvom 2.Oktober2007zudenwesentlichenÄnderungendurchdasEU-RichtlinienumsetzungsgesetzinRandnummer209bausgeführt,dassaucheine solchekrankheitoderbehinderungalshärtefallanzuerkennensei,die einerlernenanräumlichentferntemgoetheinstitut unzumutbarerscheinenlässt (etwamangelsbehindertengerechterinfrastruktur) undwieso giltesnichtgleichsamalsanzuerkennenderhärtefall,wennbetroffene aufgrundihrerwohnlageinabgelegenengebietenund/odermangelszeit (infolgeeigenererwerbstätigkeitodermitarbeitaufdemhofdereltern usw.) und/oder mangels Geld keinen Sprachkurs besuchen können?
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/7288 DieWohnlagederAntragstellerundderzeitlicheundfinanzielleAufwanddes SpracherwerbssindkeineUmstände,diegemäßdergesetzlichenRegelungdes 30Abs.1Satz3Nr.2AufenthG,deraufKrankheitundBehinderungeines Ehegattenabstellt,odergemäßdersonstigenvomGesetzgebergeschaffenen Ausnahmetatbestände zu berücksichtigen sind. 18.WarumhältdieBundesregierungeinesichausdemErforderniseines Sprachnachweisesergebendefaktische Wartezeit voneinigenmonaten biszuweitmehralseinemjahr jenachsozialerlebenslage,wohnort, Infrastruktur, persönlicher Sprachbegabung usw. für verfassungsgemäß a)insbesondereauchindenfällen,indeneneinefortgeschritteneschwangerschaftvorliegtundinsoferndasschnellstmöglichezusammenkommen der Eltern aus nahe liegenden Gründen dringend erforderlich ist; b)insbesondereauchindenfällen,indeneneingemeinsameskindgerade geborenwurde,d.h.ineinerlebensphase,indernachderrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtsbereitseinekurzfristige,aufenthaltsrechtlichbedingtetrennungdeskindesvomvaterverfassungswidrigseinkann,undindereinermutterderregelmäßigebesucheines Sprachkurses zudem kaum möglich sein dürfte? DieBundesregierunghältdieRegelungenzumSprachnachweisbeimEhegattennachzugauchmitBlickaufdiegenanntenPersonengruppenfürverfassungsgemäß.InseinerLeitentscheidung (BVerfGE76,1ff.)hatdasBVerfG ausdrücklichdaraufhingewiesen,dassartikel6abs.1ggkeinengrundrechtlichenanspruchvonausländischenehegattenaufnachzugbegründet (BVerfGE,76,1 [41]).DemnachgehtauchdasBVerfGdavonaus,dassesFälle gebenkann,indenenderehegattennachzugtatsächlichverzögertoderverhindertwird,ohnedassdiesgegenartikel6abs.1desgrundgesetzesverstieße. DeninderFragegenanntenPersonengruppenist,andersalsz.B.Personen,für diedieausnahmenach 30Abs.1Satz3Nr.2AufenthGgilt,derErwerbeinfacher Kenntnisse der deutschen Sprache grundsätzlich möglich. 19.WirddieBundesregierunginHinblickaufdieUnverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit/UnmöglichkeiteinesSpracherwerbs (inangemessenerzeit) ÄnderungenderGesetzeslageoderderUmsetzungshinweisevornehmen in Bezug auf a)analphabeten/analphabetinnen, b)schwangere, c)müttermitbabysbzw.mütterodervätermitmehrerenminderjährigen Kindern, d)vollzeitberufstätigeoderdurchnichtentlohntearbeitenzeitlicherheblich gebundene Personen (bitte jeweils begründen)? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 20.WiesohatdieBundesregierunginihrerAntwortaufeineKleineAnfrage derfraktiondielinke. (vgl.bundestagsdrucksache16/6263,antwortzu denfragen10und10a)behauptet,siekönnekeine pauschalenaussagen zumzeitbedarffürdaserlernenvondeutschalsfremdsprache machen ( pauschaleaussagen warenallerdingsnichterfragtworden),wennsolche AussageninderUnterrichtungdurchdieBundesregierungaufBundestagsdrucksache16/6043z.B.aufderSeite27explizit,differenziertnachschnel-
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode lem,durchschnittlichemundlangsamemlerntempogetroffenwerden,d.h. ganzähnlichwiediesindergenanntenkleinenanfragegefragtworden war? DieAntwortderBundesregierungzuFrage10adergenanntenKleinenAnfrage aufbundestagsdrucksache16/6263vom24.august2007beziehtsichausschließlichaufdiefragestellung ( )mitwelchemzeitlichenaufwand ( ) diegefordertensprachkenntnisseimauslanderworbenwerdenkönnen ( )?. DerBezugbzw.VergleichzudenAussageninderUnterrichtungdurchdie BundesregierungzuDurchführungundFinanzierungderIntegrationskurse (Bundestagsdrucksache16/6043,Seite27)istnichtgegeben,daessichallein umaussagenzudenindeutschlandaufdergrundlagederintegrationskursverordnungdurchgeführtenintegrationskursenhandelt.sprachkurseimausland,diezumerwerbdesgefordertennachweisesvonsprachkenntnissender StufeA1GERerforderlichsind,werdenvondortortsansässigenEinrichtungen durchgeführt. 21.WarumerachtetdieBundesregierungdengefordertenNachweisvon SprachkenntnissenaufdemNiveauA1GERunterMaßgabedesUrteils desbundesverfassungsgerichtsvom12.mai1987 (2BvR1226/83),nach demderrahmenzulässigerzuzugsbegrenzungenbeieinerdreijährigen WartefristinAnbetrachtdesSchutz-undFördergebotsdesArtikels6des Grundgesetzes erheblichüberschritten sei,alsverfassungsrechtlichzulässig a)insbesondereinsolchenfällen,indenenaufgrundvonlernschwächen und/oderweildiebetroffenen (etwaaufgrundeigenererwerbstätigkeit)keinenvollzeitkursbesuchenkönnen,dersprachkursbesuchzur Erreichung des geforderten Sprachniveaus über ein Jahr dauert; b)insbesondereinbezugaufanalphabeten/analphabetinnen,beidenen imregelfallmiteinemweitübereinjährigensprachkursbesuchgerechnet werden muss? IndemvomBundesverfassungsgerichtzuentscheidendenFallwarderEhegattennachzugnebenanderenVoraussetzungennurmöglich,wennsichderim BundesgebietlebendeAusländerseitachtJahrenununterbrochenimBundesgebietaufhieltoderdieEheseitdreiJahrenbestand.ImFalldes 30Abs.1 Satz1Nr.2AufenthGhandeltessichhingegennichtumeineFristenregelung. AuchbeiVorliegeneinerLernschwächeoderAnalphabetismusliegtesinder VerantwortungdesAntragstellers,inwelcherZeitderErwerbeinfacher DeutschkenntnissedesNiveausA1desGemeinsamenEuropäischenReferenzrahmens stattfindet. 22.WelchewenigerbelastendenMaßnahmenzurErreichungdervorgegebenenZielederNachzugsbeschränkunghatdieBundesregierunggeprüft bzw. aus welchen Gründen verworfen GesetzgeberischesZielderEinführungdesSprachnachweiseswieaucheines MindestalterssinddieFörderungderIntegrationunddieBekämpfungvon Zwangsverheiratung, nicht die Beschränkung des Familiennachzugs. a)inbezugaufdasvorgegebenezielderbekämpfungvonzwangsheiraten; DieEinführungdesSprachnachweisesundeinesMindestalterszurBekämpfungvonZwangsverheiratungisterforderlich,dademGesetzgeberkeinegleich wirksamen,zielgenauerenmittelzurverfügungstehen.maßnahmen,dieauf
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/7288 dieaufdeckungundsanktionierungbereitsgeschlossenerzwangsehenundanschließenderhilfezielen,greifenerst,wenndiezwangssituationunddamitdie Menschenrechtsverletzungeingetretenist.AngesichtsdesRangesderverletztenSchutzgüter (insbesonderekörperlicheunversehrtheit,sexuelleselbstbestimmung)kannsichderstaatnichtdaraufzurückziehen,nureingetretene Folgenzulindern.DahergenügenwederVerbesserungenderzivilrechtlichen RechtsstellungnochdieEinführungeineseigenenStraftatbestandes.AufklärungsmaßnahmenunddieSensibilisierungbestimmterBerufsgruppen (Lehrer, Ärzteetc.)sindalsflankierendeMaßnahmesinnvoll,aberfürsichnichtausreichend.GleichesgiltfürVorschläge,dieaufPräventiondurchAufklärungder BetroffenengerichtetsindundfürsichinAnspruchnehmen,überGenerationen tradiertesoziokulturellegrundmusterkurzfristigzuverändern.eineeinzelfallbezogenefeststellungeinerzwangsehebeijedemvisumantragwürdevielfach praktischenschwierigkeitenbeidergebotenenabgrenzungzuarrangierten EheschließungenundrechtlichenBedenkeninBezugaufdendamitverbundenenEingriffindasallgemeinePersönlichkeitsrechtderAntragstellerbegegnen. AufdieGesetzesbegründungzu 30Abs.1AufenthGaufBundestragsdrucksache 16/5065, S. 173 wird verwiesen. b) in Bezug auf das vorgegebene Ziel einer Förderung der Integration; c)undinwelcherweisehatsiedieöffentlicheninteressenmitdem Schutz-undFördergebotdesArtikels6desGrundgesetzesundden persönlicheninteressenderbetroffenengegeneinanderabgewogen, wiediesvombundesverfassungsgerichtindemo.g.grundsatzurteil aus dem Jahr 1987 verlangt wurde? EswirdaufdieGesetzesbegründungzu 30Abs.1AufenthGaufBundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f verwiesen. 23.StimmtdieBundesregierungderAuffassungzu,dassesimRegelfalldes EhegattennachzugsnichtumZwangsverheiratungengeht (wennnein, warumnicht,undaufwelchekonkretenerkenntnissestütztsiesichdabei)? Die Bundesregierung stimmt dieser Auffassung zu. a)stimmtdiebundesregierungvordiesemhintergrundderauffassung zu,dassdiebewertungderverfassungsgemäßheitdersprachanforderungenalsnachzugsvoraussetzungvorallemandemvorgegebenen Zielder FörderungderIntegration gemessenwerdenmuss (wenn nein, warum nicht)? GesetzgeberischesZielsindsowohldieFörderungderIntegrationalsauchdie BekämpfungdesZuzugsinZwangsehen.AuchwennZwangsheiratennicht denregelfalldesehegattennachzugsdarstellen,sohandeltessichbeiihrer BekämpfungdochumdieVerhinderungvonfundamentalenMenschenrechtsverletzungen,diebeiderBewertungderVerfassungsmäßigkeitderSprachanforderungen in Rechnung zu stellen ist. b)weshalbistdiebundesregierungderauffassung,dassderspracherwerbimausland (unddamitdieintegrationinderbundesrepublik Deutschland)bessergelingenundfürdieBetroffenenwenigerbelastendseinkönntealsderSpracherwerbinderBundesrepublikDeutschlandineigenshierfüreingerichtetenSprachkursendesBundesamtes fürmigrationundflüchtlinge undstimmtsiederauffassungzu, dassnurunterdieserbedingungdiebeschränkungdesehegattennachzugsinanbetrachtdesartikels6desgrundgesetzesüberhauptals verfassungsgemäßbewertetwerdenkönnte (wennnein,bittebegründen)?
14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Maßgebendistnicht,obderSpracherwerbimAuslandbessergelingenundfür diebetroffenenwenigerbelastendseinkönntealsderspracherwerbin Deutschland,sonderndassdieVerpflichtungzurTeilnahmeamIntegrationskursnach 44aAufenthGkeinenerfolgreichenAbschlusssicherstellt.DagegengarantiertdieNachweispflichtvonDeutschkenntnissenvorderEinreise, dassbeidenbetroffenentatsächlichentsprechendegrundkenntnissederdeutschen Sprache vorliegen. c)wiebegründetdiebundesregierungdasdurchdieauslagerungdes erstenspracherwerbsinsauslandzumausdruckkommendemisstrauenindiequalitätundmöglichkeitenderintegrationskurseinder Bundesrepublik Deutschland? DieBundesregierungsiehtinderNeuregelungkeinenAusdruckvonMisstrauenindiesprachförderndenMaßnahmenfürausländischeEhegattennach Einreise.MaßgeblichistvielmehrFolgendes:ZwaristdieerfolgreicheTeilnahmealsgesetzlicheZielbestimmungin 43Abs.2AufenthGverankert;der AbschlusstestistdamitkeinefreiwilligeSonderleistungdesAusländers,sonderngenerellerBestandteildesIntegrationskurses.JedochknüpfendieVerpflichtungs-undSanktionstatbeständein 8Abs.3, 44aund 98Abs.2Nr.4 AufenthG nicht an das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung an. 24.TeiltdieBundesregierungdieBewertung,dassdiemöglichepositiveWirkungeinerIntegrationskursteilnahmefürtatsächlichzwangsverheiratete FrauennichtimbloßenSpracherwerbliegt,sondernvorallemdarin,dass diebetroffenenhierdurchinkontaktzur deutschengesellschaft,d.h. zuanderenmigrantinnenundmigranten,sozialarbeiterinnenundsozialarbeitern,informationsmaterialienundberatungsstellenkommenundin einemdeutschenintegrationskurszudembereitsimsprachunterricht RechtevonFrauenundentsprechendeHilfsangebotethematisiertwerden (wenn nein, warum nicht)? DiemöglichepositiveWirkungkannauchimbloßenSpracherwerbliegen,da erdiebetroffenenbereitsvorderteilnahmeamintegrationskursindielage versetzenkann,sichausihrenzwangsehenzubefreien,z.b.indemsieauf Beratungsangebote aufmerksam werden. a)welchevorteilesiehtsievordiesemhintergrunddarin,wennzwangsverheirateteerstesprachkenntnissezunächstinihremherkunftsland erwerbenmüssenunddortmutmaßlichsehrvielmehrinpatriarchale undgewaltförmigestruktureneingebundenbleibenundweniger Hilfsangeboteerfahren,alsdiesinderBundesrepublikDeutschland vermutlich der Fall wäre? EswirdaufdieGesetzesbegründungzu 30Abs.1AufenthGaufBundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f verwiesen. b)wiewirksamsinddieneueingeführtenzuzugsbeschränkungenalsangeblichesmittelgegenzwangsverheiratungen,wenndiegeforderten Sprachkenntnissesoschnellangeeignetwerdenkönnen,wieVertreterinnenundVertreterderBundesregierunginderÖffentlichkeitden Eindruck zu erwecken versuchen? GesetzgeberischesZielderEinführungeinesMindestaltersunddesSprachnachweisessinddieFörderungderIntegrationunddieBekämpfungvon Zwangsverheiratung,nichtdieBeschränkungdesFamiliennachzugs.Gebildete MännerundFrauensindnachdemFamilienbildderbetreffendenKreise unattraktiver,siesindschwerer kontrollierbar,woraufesdenzwangaus-
15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/7288 übendenpersonenimregelfallmaßgeblichankommt.aucheinfachesprachkenntnissebedeuteninsoweiteineverbesserungderbildungssituationder Betroffenen (vgl.gesetzesbegründungzu 30Abs.1AufenthG,Bundestagsdrucksache 16/5065, S. 173). 25.InwieweitsiehtdieBundesregierungeinenWiderspruchdarin,dassinden IntegrationskursenMigrantinnenüberpatriarchaleundgewaltförmige Strukturenaufgeklärtwerden,umsichvondiesenVerhältnissenemanzipierenzukönnen,dannaberunterUmständenwegendesBezugsvonstaatlichenHilfeleistungenaufgrundderRechtslageingenaudiesenVerhältnissenverbleiben (müssen),umnichtabgeschobenzuwerden (vgl.tazvom 16.Oktober 2007)? DieVerlängerungderAufenthaltserlaubnisdesEhegattenalseigenständiges AufenthaltsrechtkannbeiVorliegeneinesHärtefallsnach 31Abs.2AufenthG nurzurvermeidungvonmissbrauchversagtwerden,wennderehegatteauseinemvonihmzuvertretendengrundaufleistungennachsgbiiodersgbxii angewiesenist ( 31Abs.2Satz3AufenthG).DieVerlängerungderAufenthaltserlaubnisdesEhegattensetztalsobeiVorliegeneinesHärtefallsgemäß 31 Abs.2AufenthGgrundsätzlichnichtvoraus,dassderLebensunterhaltgesichert ist.
16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage 1 Erteilte Visa zum Ehegattennachzug 2. und 3. Quartal 2007 Land II Quartal 2007 III Quartal 2007 Türkei Kosovo* Russland Thailand Marokko Serbien Indien Bosnien und Herzegowina Tunesien Mazedonien Pakistan Kasachstan Libanon Philippinen Iran Vietnam97106 Summe * VN-SR-Resolution 1244/99
17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/7288 Anlage 2 Berechtigungen (1 Hj.)Gesamt Berechtigungen Gesamt Neuzuwandernde Ausländer davon Verpflichtung Anteil verpflichtete Neuzuwanderer20,9 %30,6 %31,2 %25,8 % Teilnehmer (1 Hj.)Gesamt Neue Teilnehmer Gesamt * davon verpflichtete Neuzwanderer Anteil verpflichtete Neuzuwanderer16,3 %28,2 %32,7 %23,9 % *Davonnehmenca.50000TeilnehmernichtmehraktivinKursenteil;diessindTeilnehmer,dieeinzelneodermehrereModuleeinesIntegrationskurses besucht haben, diesen jedoch nicht mit einem Orientierungskurs abgeschlossen haben. 2005: Verpflichtete Neuzuwanderer und neue Teilnehmer (verpflichtete Neuzuwanderer) RangStaatsangehörigkeitAnzahl neue Verpflichtungen Anzahl neue Teilnehmer 1Türkei Russische Föderation Ukraine Kasachstan Serbien und Montenegro Thailand Marokko Vietnam Rumänien Bosnien und Herzegowina Sonstige Staatsangehörige Summe
18 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2006: Verpflichtete Neuzuwanderer und neue Teilnehmer (verpflichtete Neuzuwanderer) RangStaatsangehörigkeitAnzahl neue Verpflichtungen Anzahl neue Teilnehmer 1Türkei Russische Föderation Serbien und Montenegro Thailand Ukraine Kasachstan Marokko Vietnam Bosnien und Herzegowina Rumänien Sonstige Staatsangehörige Summe Hj. 2007: Verpflichtete Neuzuwanderer und neue Teilnehmer (verpflichtete Neuzuwanderer) RangStaatsangehörigkeitAnzahl neue Verpflichtungen Anzahl neue Teilnehmer 1Türkei Russische Föderation Ukraine Thailand Serbien Marokko Vietnam Kasachstan Iran Irak Sonstige Staatsangehörige Summe
19
20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiesiehtderderzeitigePlanungsstandderCSAR-KerngruppederBundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4354 16. Wahlperiode 20. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrZur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
MehrLeistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrZusätzliche private Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos
Deutscher Bundestag Drucksache 17/146 17. Wahlperiode 02. 12. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/292
Deutscher Bundestag Drucksache 16/344 16. Wahlperiode 05. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1366 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Dr. Claudia Winterstein, Birgit Homburger
MehrStädtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14737 17. Wahlperiode 11. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11870 16. Wahlperiode 06. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9243 16. Wahlperiode 21. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
MehrHaltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4052 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4297 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DerEntwurfeinesStaatsvertrageszumGlücksspielwesenwurde trotzvielseitigerkritik,u.a.vondereuropäischenkommission
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6551 16. Wahlperiode 02. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
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Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12174 16. Wahlperiode 05. 03. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Hirsch, Klaus Ernst, Dr. Petra Sitte, Diana Golze, Dr. Lukrezia Joachimsen,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1569
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1741 16. Wahlperiode 02. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrErhöhung der Zinskonditionen in den Förderprogrammen der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11534 16. Wahlperiode 23. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Rainer Brüderle, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11528 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdievonHedge-Fondsausgehendensystemischen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4301 16. Wahlperiode 0. 0. 007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrRiester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
Mehrwehrtechnischeindustrie.eigenewehrtechnischefähigkeitensinddievoraussetzung,umdeneuropäischenintegrationsprozessmitzugestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8097 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrWildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3389 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer
MehrUmsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13101 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer,
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehr(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
Mehraneinerpersonalauswahlgemäßartikel33absatz2desgrundgesetzesnach der Eignung,BefähigungundfachlichenLeistung derbewerberinnenund Bewerber begründen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13781 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13593 Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
Mehrinwärme-undkältespeicherneingesetzt,umdieenergiespeicherungzuvergrößern.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10042 16. Wahlperiode 24. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
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