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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6914 Deutschspracherwerb und Deutschprüfungen im Ausland im Zusammenhang der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug Vorbemerkung der Fragesteller NachInkrafttretendesEU-Richtlinienumsetzungsgesetzesistentsprechend der 28Abs.1Satz5und30Abs.1Satz1Nr.2desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)derNachzugvonEhegattenundLebenspartnern/-partnerinnenaus demauslandgrundsätzlichvomnachweiseinfacherdeutschersprachkenntnissedesniveausa1desgemeinsameneuropäischenreferenzrahmens (GER)abhängig.VondieserBestimmungausgenommensindunteranderem StaatsangehörigebestimmterLänder (USA,Australien,Kanada,Japanusw.) sowiepersonenmiteinem erkennbargeringenintegrationsbedarf,wovon nach 4Abs.2derIntegrationsverordnunginsbesonderebeimVorliegeneiner (Fach-)Hochschulqualifikation ausgegangen wird. DieNeuregelungdesSpracherwerbsimAuslandzieltvorallemauftürkische Staatsangehörigeausbildungs-undsozialschwachenSchichtenab,wiedie RedevonBundesministerdesInnernDr.WolfgangSchäublezurVorstellung deskabinettsentwurfsverdeutlichte (vgl.plenarprotokoll16/90,28.märz 2007,S.9065).VonmehrerentürkischenVerbändenwurdesiealsdiskriminierend empfunden und als verfassungswidrige Ungleichbehandlung bezeichnet. NachAuffassungvonBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelundStaatsministerin Dr.MariaBöhmer (beidecdu)seizurerreichungdessprachniveausa1ger lediglichdererwerbvon200bis300wörternindeutscherspracheerforderlich unddieseneuregelungdeshalbzumutbar (PressekonferenzzumIntegrationsgipfel vom 12. Juli 2007). NachdemErfahrungsberichtderBundesregierungzurDurchführungundFinanzierungderIntegrationskurse (Bundestagsdrucksache16/6043,S.27)istbeieinemdurchschnittlichenbzw.langsamenLerntempodasZielA1GERineinem deutschen Integrationskurs in 300 Unterrichtsstunden zu erreichen. BeiAnalphabetinnenundAnalphabetenistnachdemvorläufigenKonzeptfür einenbundesweitenalphabetisierungskursdesbundesamtesfürmigrationund Flüchtlinge (S.23)zurErreichungdiesesZiels wennauchnichtinallenfällen ein 600-stündiger Kursbesuch erforderlich. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23.November2007übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode NachEinschätzungendeutscherSprachlehrerinnenundSprachlehrerkönnendie geforderteneinfachensprachkenntnissevontürkinnenundtürkenimgünstigstenfall (vorhandenefremdsprachenkenntnisse)ineinenzweimonatigen Kurs,vonTürkinnenundTürkenohneFremdsprachenkenntnisseineinenvierbissechsmonatigenoderimungünstigstenFall (AnalphabetinnenundAnalphabeten)ineinemeinbiszweiJahredauerndenUnterrichterworbenwerden (vgl. Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2007). DieSprachberaterinderDuisburgerAusländerbehörde,MarionOverhoff,wiederumschätzt,dassTürkinnenundTürkenmiteinfacherSchulbildung 400Kursstundenbenötigenwerden,umdengefordertenSprachtestbestehen zu können (vgl. Frankfurter Rundschau vom 9. Oktober 2007). AlldieseAngabenbasierenoffenkundigaufderAnnahme,dassdieBetroffenen einen Vollzeitkurs mitcirca25wochenstundenbesuchen wasaberz.b.nur inetwaderhälfteallerintegrationskurseinderbundesrepublikdeutschland derfallist (vgl.sachstandsberichtdesbundesministeriumsdesinnernzur DurchführungvonIntegrationskursennachderIntegrationskursverordnung vom 1. Oktober 2007, S. 19). 1.WelcheerstenkonkretenErfahrungenhatdieBundesregierunghinsichtlich derpraktischenumsetzungundanwendungderneuregelungennach 28 und30aufenthg,undwelcheproblemebzw.welcheränderungsbedarfist in welchen Ländern bzw. allgemein bereits ersichtlich geworden? DadieNeuregelungam28.August2007inKraftgetretenist,istderBundesregierung eine Bewertung noch nicht möglich. 2.WievieleVisazumEhegattennachzugwurdenim3.QuartaldesJahres2007 insgesamterteilt (bitteauchdifferenzierennachden15ländern,indenen diemeistenvisazumehegattennachzugerteiltwurden,undjeweilsdievergleichszahlen des 2. Quartals benennen)? ImdrittenQuartaldesJahres2007habendiedeutschenAuslandsvertretungen insgesamt8603visazumzweckdesehegattennachzugserteilt.imübrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 3.WievieleNeueinreisendewurden2005,2006,im1.Halbjahr2007zurIntegrationskursteilnahmeverpflichtet (inabsolutenzahlen,inrelativengrößen zurgesamtzahl,differenziertauchnachden10herkunftsstärkstenländern)? IndenJahren2005biseinschließlicherstesHalbjahr2007wurdenfüralleTeilnehmergruppeninsgesamtüber425374Teilnahmeberechtigungenausgestellt. Davonwurden109658NeuzuwandererdurchdieAusländerbehördenzueinem Integrationskursverpflichtet.DiesentsprichteinemAnteilvon25,8Prozentan den Berechtigungen. IndenJahren2005biseinschließlicherstesHalbjahr2007haben304565PersonenandenIntegrationskursenteilgenommen,davon72763verpflichtete Neuzuwanderer;diesentsprichteinemAnteilvon66,4Prozentderinsgesamt verpflichtetenNeuzuwanderer.ImÜbrigenwirdaufdieAnlage2verwiesen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7288 a)inwievielenfällenkamendieverpflichtetendieseraufforderungnicht nach,undwelcheswarendiegründehierfür (inabsolutenzahlen,inrelativengrößenzurgesamtzahl,differenziertauchnachden10herkunftsstärksten Ländern)? Biszum30.Juni2007sind36895verpflichteteNeuzuwandererihrerVerpflichtungnochnichtnachgekommen.Hierbeimussallerdingsberücksichtigt werden,dassderenteilnahmeansprucherstzweijahrenacherteilungdesden Anspruch begründenden Aufenthaltstitels erlischt ( 44 Abs. 2 AufenthG). b)wievieleundwelchesanktionsmaßnahmenwurdendaraufhinergriffen (inabsolutenzahlen,inrelativengrößenzurgesamtzahl,differenziert auch nach den 10 herkunftsstärksten Ländern)? Sanktionsmaßnahmen ( 44aAbs.3AufenthG)liegeninderZuständigkeitder Bundesländer (Ausländerbehörden).StatistikenüberArtundUmfangvon Sanktionen liegen der Bundesregierung nicht vor. 4.WiesowurdenkeineÜbergangsbestimmungenfürFällegeschaffen,indeneneineVisumsantragstellungvorEinführungderSprachnachweispflicht erfolgte? GesetzlicheÜbergangsregelungenwurdennichtalszwingendgebotenerachtet, da Übergangsprobleme in der Praxis lösbar sind. a)wieistdiederzeitigerechtslageundpraxisinsolchenfallkonstellationen? ImVisumverfahrenzumFamiliennachzugergebensichinderPraxisregelmäßig längerezeitenderbearbeitung,insbesonderebeiurkundenüberprüfungenim Herkunftsland.DieserUmstandsollsichnichtzulastenderjenigenAntragstellermiteinemgesetzlichenZuzugsanspruchauswirken,dieihrenAntragbereits vordeminkrafttretendergesetzlichenneuregelungam28.august2007gestellt hattenunddaraufvertrauenkonnten,dassüberihrenantraginnerhalbeiner angemessenenfrist (Dreimonatszeitraumentsprechend 75derVerwaltungsgerichtsordnung)entschiedenwürde.DementsprechendentscheidendieAuslandsvertretungenimFallederAntragstellungvordem28.Mai2007nochnach bisherigerrechtslage,d.h.ohnesprachnachweis.gleichesgiltfürdiejenigen anhängigenvisumanträge,dieamtagdesinkrafttretensbereitsentscheidungsreifwaren,d.h.infällen,indenendieausländerbehördedervisumerteilung bereits zugestimmt hat, das Visum aber noch nicht ausgestellt wurde. AuchbeiAntragstellern,dieihrenAntragerstnachdem28.Mai2007,abervor dem28.august2007gestellthaben,sollennochmaligeantragstellungenund Visumgebührenvermiedenwerden.DieAuslandsvertretungensetzendaher dieseanhängigenvisumanträgezunächstfürregelmäßigsechsmonateaus.die AntragstellerhabenhierdurchdieMöglichkeit,dengefordertenSprachnachweisoderwenigstenseinenNachweisüberdenlaufendenSpracherwerbnachzureichen.FürdieseAnträgeistwiefürNeuanträgehinsichtlichderanzuwendenden Rechtslage der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde maßgeblich. DiesesVerfahrenistzwischendemBundesministeriumdesInnernunddem Auswärtigen Amt abgestimmt.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Ja b)werdenauchvisaanträgeentgegengenommenundbearbeitet,wennkein Sprachzertifikatoder-nachweiserbrachtwurde,jedochzugleichunter HinweisaufeinemöglicheVerfassungswidrigkeitderneuenGesetzeslageausdrücklicheineBearbeitungundBescheidungerwünschtwird (wenn nein, bitte begründen)? c)wiewirdinsolchenkonstellationenverfahren,indeneneineeinreise nochunterdenaltenbestimmungenerfolgte,indenenaberinderbundesrepublikdeutschlandnachdenhinweisendesbundesministeriumsdes Innernvom2.Oktober2007 (Randnummer232)dasVisumnichtineine Aufenthaltserlaubnisumgewandeltwerdensoll,wennnichtdiegeforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können? WirdbeispielsweiseeineFiktionsbescheinigungerteiltwerden,oderdrohen Abschiebungsmaßnahmen? DasBundesministeriumdesInnernhatgegenüberdenInnenministerienund SenatsverwaltungenderLänderangeregt,indiesenFällendasVerfahreneinstweilenauszusetzen,wenndieAufenthaltserlaubnisnurdeshalbnichterteilt werdenkann,weileinfachedeutschkenntnissenochnichtvorliegenunddiegesetzlichenausnahmetatbeständeimeinzelfallnichtgegebensind.mitdieser Verfahrensweisesollverhindertwerden,dassdurcheinenablehnendenBescheidGebührenfürdenAntragstellerentstehen.WenndasVerfahrenausgesetztist,drohtkeineAbschiebung,sondernisteineFiktionsbescheinigungzu erteilen. 5.PlantdieBundesregierung,inHinblickaufdieneuensprachlichenAnforderungender 28und30AufenthGSprachkurseimAusland (insbesonderein dertürkei,aberz.b.auchinländernmiteinerbesondersschlechtendiesbezüglichenangebotsstruktur)zufördern,einzurichtenund/oderzufinanzieren, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungfördertdenAusbauvonSprachlernangebotenhauptsächlichüberdieGoethe-Institute.EineAusweitungderAngebotedesGoethe-InstitutserfolgtaufderGrundlageeineskonkretenMehrbedarfs.DieserMehrbedarfunddadurchbedingtestrukturelleAnpassungenaneinzelnenStandorten lassensicherstaufdergrundlagekonkretererfahrungswertebestimmen.solche belastbaren Erfahrungswerte liegen derzeit noch nicht vor. ImKosovo,demeinzigenStandortmiteinemhohenAntragsaufkommenbeim Ehegattennachzug,andemdasGoethe-Institutbislangnichtvertretenwar,hat dasgoethe-institutinzusammenarbeitmitlokalenpartnernsprachlernangeboteinpristina,prizrenundpecgeschaffen.fallssichaufgrundderneuen RechtslagedauerhaftzusätzlicherBedarffürdasGoethe-Institut weltweit oderaneinzelneninstituten ergebensollte,soistdiesimrahmenkünftiger Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. 6.WieistdiediesbezüglicheRegelung,PraxisundErfahrungderNiederlande, aufdieindiesemzusammenhanghäufigverwiesenwird,undwassiehtdie beabsichtigtefranzösischeregelungvor,ummenschenbeimspracherwerb imauslandzuhelfen (werdenz.b.kurseimauslandangeboten,werträgt die Kosten)? BestimmtePersonengruppen,dieeinendauerhaftenZuzugindieNiederlande beabsichtigen (insbesondereeinenfamiliennachzug),müssenvordereinreise einentestzulandeskundlichenkenntnissensowiezugrundkenntnissender

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7288 niederländischensprachebestehen.dertestinniederländischersprache dauertca.einehalbestunde.dietestgebührbeträgt350eurozusätzlichzu denallgemeinenvisumgebühren.staatlichevorbereitungskurseoderförderprogrammeimhinblickaufdentestgibtesnicht.dieartundweisedertestvorbereitungstehtdenbetroffenenfrei.fürdentestteilzudenkenntnissender niederländischensprachewerdenaufdeninternetseitenderzuständigenbehörden (AußenministeriumsowieImmigrations-undEinbürgerungsbehörde) Übungspakete mit drei Musterprüfungen angeboten. DievomfranzösischenParlamentam23.Oktober2007beschlossenenNeuregelungendesAusländerrechtssehendieEinführungeinerobligatorischenPrüfungvonKenntnissenderfranzösischenSprachesowieder WertederRepublik beimvisumverfahrenzumnachzugvonfamilienangehörigenimalter zwischen17und64jahrenvor.beiunzureichendensprachkenntnissenisteine PflichtzurTeilnahmeaneinembiszuzweimonatigen,kostenlosangebotenen SprachkursimAuslandmitanschließendererneuterPrüfungvorgesehen.Die SprachkurseundSprachprüfungensollendurchdie NationaleAgenturzur AufnahmevonAusländernundMigranten (ANAEM)erfolgen,diesichhierzu inersterliniederrund1000französischenkulturinstituteimausland (Instituts Français und Alliances Françaises) bedient. 7.MitwelchenKostenrechnetdieBundesregierungschätzungsweisefüreinen 300-bzw.einen600-stündigenSprachkurszusätzlicheinerZertifizierung durchdasgoethe-institutüberdasniveaua1gerimauslandbzw.inder Türkei (durchschnittlich,bittenachkursundzertifizierunggetrenntaufführen)? a)waswirddiebetroffeneneinesprachzertifizierungdurchlizenznehmer bzw.partnerorganisationendesgoethe-instituts,beidenendieanwesenheitvonmitarbeiterinnenundmitarbeiterndesgoethe-institutserforderlich ist, ungefähr kosten? DieGebührenfürdieSprachkurseundPrüfungendesGoethe-Institutsorientierensich entsprechenddervorgabedesgesetzgebers,wirtschaftlich,d.h. marktgerechtundsoweitwiemöglichkostendeckendzuarbeiten amortsüblichenpreisniveau.diesgiltauchfürprüfungendesgoethe-instituts,die vonlizenznehmerndurchgeführtwerden.diereguläreprüfungsgebührbeträgt 40bis80EurojenachStandort.EinregulärerSprachkursfürAnfängerohne Vorkenntnisse,derzumSprachniveauA1desGemeinsamenEuropäischen Referenzrahmensführt,umfasstbeispielsweiseamGoethe-InstitutAnkara 180Unterrichtseinheitenvonjeweils45MinutenDauer (verteiltauf3monate) undkostetca.700euro.weltweitliegtdiedurchschnittsgebührfüreinen vergleichbaren Deutschkurs des Goethe-Instituts im Ausland bei ca. 600 Euro. b)welchekostenwerdenmiteinersprachprüfungdurchdiebotschaften fürdiebetroffenenverbundensein,fallswedergoethe-institutenoch Partnerorganisationen in einem Land zur Verfügung stehen? DieFeststellungeinfacherDeutschkenntnissevonAntragstellernandenjenigen Auslandsvertretungen,inderenZuständigkeitsbereichkeinePrüfungenzum Sprachzertifikat StartDeutsch1 durchdasgoethe-institutbzw.dessen Lizenznehmerangebotenwerden,istTeildesVisumverfahrensundnebenden geltenden Visumgebühren nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)inwieweithältdiebundesregierungdiesekosten,diezudenkostenfür dasvisumsverfahren,fürdenumzug/dieeinreiseusw.nochhinzukommen,fürverhältnismäßigundzumutbarinhinblickdarauf,dassdiese KosteninsbesonderebeisozialSchwächerendazuführenkönnten,dass dieführungeinerehebzw.einerlebensgemeinschaftbe-odersogar verhindert wird? DieKostenfürSprachkurseundSprachprüfungensindnachAuffassungder Bundesregierungverhältnismäßigundzumutbar.ImÜbrigenwirdaufdieLeitentscheidungdesBundesverfassungsgerichts (BVerfGE76,1ff.)verwiesen. DarinweistdasBVerfGausdrücklichdaraufhin,dassArtikel6Abs.1des GrundgesetzeskeinengrundrechtlichenAnspruchvonausländischenEhegatten aufnachzugbegründet (BVerfGE,76,1 [41]).DemnachgehtauchdasBVerfG davonaus,dassesfällegebenkann,indenenderehegattennachzugtatsächlich verzögertoderverhindertwird,ohnedassdiesgegenartikel6abs.1des Grundgesetzes verstieße. 8.WiesohatdieBundesregierunginihrerAntwortaufeineKleineAnfrageder FraktionDIELINKE. (vgl.bundestagsdrucksache16/6263,antwortzuden Fragen13aund13b)behauptet,dieAuswirkungenderÄnderungender NachzugsregelungendurchEinführungvonSprachnachweisenalsEinreisebedingungseienbeidenHaushaltsberechnungenzudenIntegrationskursen nichtberücksichtigtworden,wennesimgegensatzdazuindersachinformationendesbundesministeriumsdesinnernvom13.september2007zum Kapitel0633andasMitglieddesBundestages,RolandClaus,alsAntwort zuderfrage1dheißt: EinePrognosederZuwanderungszahlennachInkrafttretenderNeuregelungenzumFamiliennachzugistnichtmöglich.Es wirdabervoneinemrückgangausgegangen,derfürdieprognosederteilnehmerzahlen bereits berücksichtigt wurde? AusSichtderBundesregierungbestehtkeinWiderspruchszwischenderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE.auf Bundestagsdrucksache16/6263vom24.August2007unddenSachinformationenzumHaushalt2008vom13.September2007.DieAussageinderAntwort derbundesregierungaufdiekleineanfrageverweistaushaushaltsrechtlicher SichtnuraufdenvorhandenenAnspruchaufTeilnahmeamIntegrationskurs beineueinreisendenungeachtetderfrage,obbeidieseneinfachesprachkenntnisse vorhanden sind. ZuunterscheidenistdieFrage,inwieweitdieAuswirkungenderFamiliennachzugsregelungenprognostizierbarsind,vonderFragederallgemeinenEntwicklungenbeidenZugangszahlenzudenIntegrationskursen.WährenddieAuswirkungenderneuenFamiliennachzugsregelungenmangelsErfahrungswerten nichteindeutigquantifizierbarsind,istbeiderprognosederallgemeinenzugangszahleneinerückläufigeentwicklungzugrundegelegtworden,diesich auchindenzuzugsstatistikenwiderspiegelt.dieteilnehmerzahleninbezug aufdieintegrationskursewerdenlaufendüberprüftundbewertet.dieaussage indersachinformationverweistdaherdarauf,dassdiehaushaltsberechnungen aufeinerschätzungimhinblickaufkommendezuwandererzahlenberuhen, die einen allgemein rückläufigen Trend erkennen lassen.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7288 DiefolgendeDarstellungweistdiebisherigenundvoraussichtlichenTeilnehmerzahlen aus. Teilnehmer an Integrationskursen HJ. 2007Prognose 2008 Neue Kursteilnehmer Verhältnis zum Vorjahr ( 10 %) ( 5 %) ( 5 %) DemTrenddesVorjahresfolgendwirdfürdasJahr2008miteinemleichten RückganganTeilnahmeberechtigungen ( 5Prozent)undeinemweiterenleichtenRückgangvonneuenTeilnehmernum5Prozentgerechnet.DieseVerringerungderAnzahlderneuenTeilnehmeristwesentlichaufdenRückgangzugelassenerAltzuwandererzurückzuführen,diebereitsindenJahren2005und2006 einenintegrationskursbegonnenhaben.zudemsindauchdieabsolutenzahlen derneuzuwandererinsgesamtleichtrückläufig.dieanzahlneuteilnehmender Spätaussiedleristseit2005starkzurückgegangen.Nichtprognostizierbarsind diewirkungendergeplantenneuregelungenderintegrationskursverordnung, die verbesserte Rahmenbedingungen für die Kursteilnahme beinhalten. 9.WiebewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassdieLeiterindes Goethe-InstitutsinAnkara,Fr.SabineHagemann-Ünlüsoy,sichvomGesetzgeber ineinediffizilelagegebracht sieht,dadasinstitutjetztschonvon ratsuchendenfamilienumlagertsei,undihreerwartungeines Ansturms vontausendenprüflingenzumendedesjahres,demdasgoethe-institut kaum gewachsen sei (vgl. Frankfurter Rundschau vom 9. Oktober 2007)? WelcheMaßnahmenoderGesetzesänderungenplantsie,umdieseMissstände zu beheben? DiedreiGoethe-InstituteinderTürkei (Ankara,IstanbulundIzmir)habensich inabstimmungmitdenauslandsvertretungenvorortaufdieerhöhtenachfragenachsprachkursenundprüfungenimanfängerbereicheingestelltund stellenbedarfsgerechteangebotebereit.sowerdenseitanfangseptember 2007auchspezielleKurzkursezurVermittlungvonGrundkenntnissender deutschenspracheangeboten.wegenderbesondershohenzahlanantragstellernimbereichderdeutschenbotschaftankarabietetdasdortansässige Goethe-InstitutfürdierelevantePrüfung StartDeutsch1 wöchentlicheterminean.imjanuar2008eröffnetdasgoethe-institutinankarazudemein eigenständigesprüfungszentrum,dasübereinekapazitätvonbiszu1000prüfungskandidatenpromonatverfügt.auchdiegoethe-instituteinistanbulund IzmirverfügenüberausreichendePrüfungskapazitätenundnehmendarüber hinausauchauswärtigeprüfungeninweiterengrößerenstädtenderamtsbezirkederdeutschenauslandsvertretungenistanbulundizmirab.zurinformationvonvisaantragstellernstehtbereitsseitaugust2007eintäglicherreichbarertelefondienstdergoethe-instituteindertürkeizuverfügung.darüber hinauswirdinabstimmungmitdenauslandsvertretungenunddembundesamtfürmigrationundflüchtlingenwieinanderenherkunftsländernüberfaltblätter und per Internet über Sprachprüfangebote informiert.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.KanndieBundesregierungdieAuskunftindemBerichtder Frankfurter Rundschau vom9.oktober2007bestätigen,wonachinländlichenregionen der Türkei ein Sprachkursangebot fast gänzlich fehle, und a)wennja,welchekonsequenzenziehtsiehieraus,wennnein,welche anders lautenden Kenntnisse liegen ihr vor; DieBundesregierungkanndieindemzitiertenPresseartikelberichteteAussage nichtbestätigen.esgibtbereitsjetzteinbreitesnetzanörtlichensprachkursanbieternindertürkei.aufdergrundlagedieserbestehendenstrukturenbereitetdasgoethe-institutderzeitinzusammenarbeitmitlokalenpartnerninder TürkeieinebedarfsgerechteAusweitungdesAngebotsanSprachkursenund Prüfungenvor.AußerdembestehtdieMöglichkeit,diedeutscheSpracheüber Fernlernkurse,anuniversitärenEinrichtungenundvorallemanlandesweit rund 900 öffentlichen Schulen in der Türkei zu erlernen. b)istdielageinvielenanderenländernnichtehernochschlechtereinzuschätzen,daindertürkeiaufgrundderhohenbetroffenenzahlen undderlangeneinwanderungsgeschichtezwischenderbundesrepublikdeutschlandundderrepubliktürkeideutschesprachkurse nochamehestenanmehrerenortenangebotenwerdenkönnten (welcherqualitätauchimmer) undwennja,welchekonsequenzenzieht die Bundesregierung hieraus? DieinderFrageaufgestellteVermutungtrifftnichtzu.InallenHerkunftsländern gibtesdiemöglichkeit,diedeutschesprachebeimgoethe-institut,beieinem seinersprachkurskooperationspartner,überfernlernkurse,anprivatensprachschulen,anuniversitäreneinrichtungen,anschulenund imeinzelfall durch Privatunterrichtzulernen.EinenachfrageorientierteAnpassungderSprachkursundPrüfungskapazitätendesGoethe-Institutsfindetinsbesondereinden Hauptherkunftsländern statt. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 11. In welchen Ländern gibt es keine Goethe-Institute, b)inwelchenländernwerdenkeinezertifizierungendessprachniveaus A1 GER durch Goethe-Institute angeboten; a)inwelchenländernwerdenkeinesprachkursevongoethe-instituten zumerlernenvondeutschkenntnissendesniveausa1gerangeboten; c)inwelchenländerngibteszudemauchkeineanerkanntenlizenznehmerbzw.partnerorganisationendesgoethe-instituts,dieeineentsprechendesprachzertifizierungvornehmenkönnten,sodassim RegelfalldieBotschaftenselbstdaserreichteSprachniveauwerden prüfen müssen? IndennachfolgendaufgezähltenStaatenwerdenwederdurchdasGoethe-Insti- tutselbstnochdurcheinenlizenznehmerbzw.kooperationspartnerdesgoethe- InstitutsdieinderFragegenannteSprachprüfungsowievorbereitendeDeutschkurseangeboten,sodassdieFeststellungdereinfachenDeutschkenntnisseim VisumverfahrendurchdiejeweilsörtlichzuständigeAuslandsvertretungerfolgt: Angola,Armenien,Aserbaidschan,Bahrain,Benin,Botswana,Brunei,Burkina Faso,Eritrea,DemokratischeVolksrepublikKorea,Guatemala,Guinea,Irak, Island,Katar,Kuba,Laos,Malawi,Mauretanien,Moldau,Mongolei,Mosambik, Myanmar, Ruanda, Sambia, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda. AuchindengenanntenStaatenbestehtgrundsätzlichdieMöglichkeit,einfache DeutschkenntnisseaufandereArtundWeisezuerwerben.AufdieAntwortzu Frage 10b wird verwiesen.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WirddieBundesregierunginHinblickaufdieUnverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit/UnmöglichkeiteinesSpracherwerbs (inangemessenerzeit) ÄnderungenderGesetzeslageoderderUmsetzungshinweisevornehmen in Bezug auf a)menschen,dieeinensprachkursnichtinzumutbarernäheerreichen können,undwelchediesbezüglichenfinanziellenundzeitlichenaufwendungen hält die Bundesregierung für zumutbar; b)menschen,diesicheinensprachkursaufgrundihreseinkommensnicht leistenkönnen,undwieistdiederzeitigepraxisinländern,indenendie ungefährenkostenfürdenerforderlichensprachkursineinemerkennbarenmissverhältniszumdurchschnittsverdienstimjeweiligenland bzw.zumkonkretenverdienstdes/derbetroffenenstehen (etwa:mehr alsein (halbes)monatsgehalt),bzw.ineinerwelchenfallkonstellation würdediebundesregierungeinensolchensprachnachweisaufgrund unverhältnismäßiger Kosten für unzumutbar/verzichtbar halten? NachAuffassungderBundesregierungistderNachweiseinfacherDeutschkenntnissezumutbarundverhältnismäßig.DieBundesregierungbeabsichtigt, dieumsetzungderneuregelungimauslandzugegebenerzeitzuevaluieren. DarüberhinausisteineQualitätsbeobachtungdurchdasBundesamtfürMigration und Flüchtlinge eingeleitet. 13.WelcheInternetangebotezumErwerbdesdeutschenSprachniveausA1 GERgibtesfürwelcheSprachen,welchetechnischenVorraussetzungen müssenhierfürerfülltsein,undwielangebenötigennicht-deutsche durchschnittlich (wielangebenötigenlernschwache/analphabetinnenund Analphabeten),ummithilfedieserAngebotedieVoraussetzungender 28 und 30 AufenthG erfüllen zu können? Wiehochistder (eigene)internetzuganginländernwiez.b.türkei, Afghanistan,Russland,inafrikanischenLändern,wiehochisterindiesen LänderninländlichenGebieten,undwiehochisterinHaushaltenmitgeringem Einkommen in diesen Ländern? DieDeutscheWellebietetDeutschkursefürAnfängerin30Sprachversionen kostenlosüberdasinternetan.dieseinternet-deutschkursewerdenweltweit vonca.einermillionmenschengenutzt.überdeninternetzuganghinaussind fürdienutzungkeinebesonderentechnischenvoraussetzungenerforderlich. DarüberhinausbietetauchdasGoethe-InstitutverschiedeneModelledesFernlernens an, beispielsweise CD-ROM-Kurse oder Internet-Sprachkurse. BeiSprachlernangebotenlässtsichderLernaufwandnichtallgemeinbestimmen, sondernrichtetsichnachindividuellenvoraussetzungenundrahmenbedingungen.alsungefährerrichtwertbeimdeutschlernenistvon100bis300unterrichtseinheitenvonjeweils45minutendauerbiszumerreichendesniveaus A1desGemeinsamenEuropäischenReferenzrahmensdesEuroparatesauszugehen.SpezielleErfahrungswertezuAnalphabetenliegenderBundesregierung nicht vor. ZumInternetzugangimAuslandliegenderBundesregierungkeineErkenntnisse vor.

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 14.WelcheKassetten-AngebotezumErwerbdesdeutschenSprachniveausA1 GERgibtesfürwelcheSprachen,waskostensie,wiesindsieverfügbar, undwielangebenötigennicht-deutschedurchschnittlich (wielangebenötigenlernschwache/analphabetinnenundanalphabeten),ummithilfe dieserangebotedievoraussetzungender 28und30AufenthGerfüllen zu können? DiverseVerlageunddasGoethe-InstitutbietenheutzutageinderRegelCD- RomsstattKassettenzumErlernenvonDeutschalsFremdsprachean.ZusätzlichbestehtweltweitdieMöglichkeit,dieAudiobeiträgederkostenlosenInternet-SprachkursederDeutschenWelleunmittelbarherunterzuladenoderdie DeutschkursederDeutschenWelle,dieweltweitin30Sendesprachenüberdas Radioausgestrahltwerden,aufzuzeichnen.ZumerforderlichenLernaufwand wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15.BeiwelchenSprachengehtdieBundesregierungaufgrundderUnterschiedlichkeitenzurdeutschenSprachevoneinemerhöhtenLernaufwand zurerreichungdesniveausa1geraus,undmitwelcherbegründung siehtdiebundesregierungdengleichbehandlungsgrundsatzgewahrt, wenndensprecherinnenundsprecherndieserspracheneinelängere TrennungvonihrenEhe-bzw.LebenspartnerinnenundLebenspartnern zugemutet wird? ZuUnterschiedendesLernaufwandsbeiverschiedenenAusgangssprachen könnenkeinegenerellenaussagengemachtwerden.diesbestätigenerfahrungeninmultinationalendeutschkursen.dielerndauerhängtinallerersterlinie vomlernendenselbstundseinemspezifischenlernumfeldab.aussichtder BundesregierungistderGleichheitsgrundsatz (Artikel3Abs.1desGrundgesetzes) daher gewahrt. 16.InwieweitistfürdieBundesregierungdieUngleichbehandlunggerechtfertigt,diesichdarausergibt,dassEhe-oderLebenspartnern/-partnerinnen mitlernschwächenodersolchen,diedeslesensundschreibensnicht mächtigsind,einewesentlichlängeretrennungszeitzugemutetwirdals sprachbegabtenmenschenodersolchen,diezufälligerweisebereitsüber einfachedeutschkenntnisseverfügen,odersolchen,dievielgeldfürqualitativhochwertigeintensivkurseaufbringenkönnen (inderantwortbitte differenzieren)? Die Antwort zu Frage 15 gilt sinngemäß. 17.WelchekonkretenErkrankungenoderBehinderungenkönnenbeispielhaft dazuführen,dassvomnachweiseinfacherdeutschersprachkenntnisse beim Ehegattennachzug abgesehen wird? BeispielehierfürsinddasVorliegeneinergeistigenBehinderung,vonGehörlosigkeit oder Blindheit. WiesowirdindenHinweisendesBundesministeriumsdesInnernvom 2.Oktober2007zudenwesentlichenÄnderungendurchdasEU-RichtlinienumsetzungsgesetzinRandnummer209bausgeführt,dassaucheine solchekrankheitoderbehinderungalshärtefallanzuerkennensei,die einerlernenanräumlichentferntemgoetheinstitut unzumutbarerscheinenlässt (etwamangelsbehindertengerechterinfrastruktur) undwieso giltesnichtgleichsamalsanzuerkennenderhärtefall,wennbetroffene aufgrundihrerwohnlageinabgelegenengebietenund/odermangelszeit (infolgeeigenererwerbstätigkeitodermitarbeitaufdemhofdereltern usw.) und/oder mangels Geld keinen Sprachkurs besuchen können?

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/7288 DieWohnlagederAntragstellerundderzeitlicheundfinanzielleAufwanddes SpracherwerbssindkeineUmstände,diegemäßdergesetzlichenRegelungdes 30Abs.1Satz3Nr.2AufenthG,deraufKrankheitundBehinderungeines Ehegattenabstellt,odergemäßdersonstigenvomGesetzgebergeschaffenen Ausnahmetatbestände zu berücksichtigen sind. 18.WarumhältdieBundesregierungeinesichausdemErforderniseines Sprachnachweisesergebendefaktische Wartezeit voneinigenmonaten biszuweitmehralseinemjahr jenachsozialerlebenslage,wohnort, Infrastruktur, persönlicher Sprachbegabung usw. für verfassungsgemäß a)insbesondereauchindenfällen,indeneneinefortgeschritteneschwangerschaftvorliegtundinsoferndasschnellstmöglichezusammenkommen der Eltern aus nahe liegenden Gründen dringend erforderlich ist; b)insbesondereauchindenfällen,indeneneingemeinsameskindgerade geborenwurde,d.h.ineinerlebensphase,indernachderrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtsbereitseinekurzfristige,aufenthaltsrechtlichbedingtetrennungdeskindesvomvaterverfassungswidrigseinkann,undindereinermutterderregelmäßigebesucheines Sprachkurses zudem kaum möglich sein dürfte? DieBundesregierunghältdieRegelungenzumSprachnachweisbeimEhegattennachzugauchmitBlickaufdiegenanntenPersonengruppenfürverfassungsgemäß.InseinerLeitentscheidung (BVerfGE76,1ff.)hatdasBVerfG ausdrücklichdaraufhingewiesen,dassartikel6abs.1ggkeinengrundrechtlichenanspruchvonausländischenehegattenaufnachzugbegründet (BVerfGE,76,1 [41]).DemnachgehtauchdasBVerfGdavonaus,dassesFälle gebenkann,indenenderehegattennachzugtatsächlichverzögertoderverhindertwird,ohnedassdiesgegenartikel6abs.1desgrundgesetzesverstieße. DeninderFragegenanntenPersonengruppenist,andersalsz.B.Personen,für diedieausnahmenach 30Abs.1Satz3Nr.2AufenthGgilt,derErwerbeinfacher Kenntnisse der deutschen Sprache grundsätzlich möglich. 19.WirddieBundesregierunginHinblickaufdieUnverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit/UnmöglichkeiteinesSpracherwerbs (inangemessenerzeit) ÄnderungenderGesetzeslageoderderUmsetzungshinweisevornehmen in Bezug auf a)analphabeten/analphabetinnen, b)schwangere, c)müttermitbabysbzw.mütterodervätermitmehrerenminderjährigen Kindern, d)vollzeitberufstätigeoderdurchnichtentlohntearbeitenzeitlicherheblich gebundene Personen (bitte jeweils begründen)? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 20.WiesohatdieBundesregierunginihrerAntwortaufeineKleineAnfrage derfraktiondielinke. (vgl.bundestagsdrucksache16/6263,antwortzu denfragen10und10a)behauptet,siekönnekeine pauschalenaussagen zumzeitbedarffürdaserlernenvondeutschalsfremdsprache machen ( pauschaleaussagen warenallerdingsnichterfragtworden),wennsolche AussageninderUnterrichtungdurchdieBundesregierungaufBundestagsdrucksache16/6043z.B.aufderSeite27explizit,differenziertnachschnel-

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode lem,durchschnittlichemundlangsamemlerntempogetroffenwerden,d.h. ganzähnlichwiediesindergenanntenkleinenanfragegefragtworden war? DieAntwortderBundesregierungzuFrage10adergenanntenKleinenAnfrage aufbundestagsdrucksache16/6263vom24.august2007beziehtsichausschließlichaufdiefragestellung ( )mitwelchemzeitlichenaufwand ( ) diegefordertensprachkenntnisseimauslanderworbenwerdenkönnen ( )?. DerBezugbzw.VergleichzudenAussageninderUnterrichtungdurchdie BundesregierungzuDurchführungundFinanzierungderIntegrationskurse (Bundestagsdrucksache16/6043,Seite27)istnichtgegeben,daessichallein umaussagenzudenindeutschlandaufdergrundlagederintegrationskursverordnungdurchgeführtenintegrationskursenhandelt.sprachkurseimausland,diezumerwerbdesgefordertennachweisesvonsprachkenntnissender StufeA1GERerforderlichsind,werdenvondortortsansässigenEinrichtungen durchgeführt. 21.WarumerachtetdieBundesregierungdengefordertenNachweisvon SprachkenntnissenaufdemNiveauA1GERunterMaßgabedesUrteils desbundesverfassungsgerichtsvom12.mai1987 (2BvR1226/83),nach demderrahmenzulässigerzuzugsbegrenzungenbeieinerdreijährigen WartefristinAnbetrachtdesSchutz-undFördergebotsdesArtikels6des Grundgesetzes erheblichüberschritten sei,alsverfassungsrechtlichzulässig a)insbesondereinsolchenfällen,indenenaufgrundvonlernschwächen und/oderweildiebetroffenen (etwaaufgrundeigenererwerbstätigkeit)keinenvollzeitkursbesuchenkönnen,dersprachkursbesuchzur Erreichung des geforderten Sprachniveaus über ein Jahr dauert; b)insbesondereinbezugaufanalphabeten/analphabetinnen,beidenen imregelfallmiteinemweitübereinjährigensprachkursbesuchgerechnet werden muss? IndemvomBundesverfassungsgerichtzuentscheidendenFallwarderEhegattennachzugnebenanderenVoraussetzungennurmöglich,wennsichderim BundesgebietlebendeAusländerseitachtJahrenununterbrochenimBundesgebietaufhieltoderdieEheseitdreiJahrenbestand.ImFalldes 30Abs.1 Satz1Nr.2AufenthGhandeltessichhingegennichtumeineFristenregelung. AuchbeiVorliegeneinerLernschwächeoderAnalphabetismusliegtesinder VerantwortungdesAntragstellers,inwelcherZeitderErwerbeinfacher DeutschkenntnissedesNiveausA1desGemeinsamenEuropäischenReferenzrahmens stattfindet. 22.WelchewenigerbelastendenMaßnahmenzurErreichungdervorgegebenenZielederNachzugsbeschränkunghatdieBundesregierunggeprüft bzw. aus welchen Gründen verworfen GesetzgeberischesZielderEinführungdesSprachnachweiseswieaucheines MindestalterssinddieFörderungderIntegrationunddieBekämpfungvon Zwangsverheiratung, nicht die Beschränkung des Familiennachzugs. a)inbezugaufdasvorgegebenezielderbekämpfungvonzwangsheiraten; DieEinführungdesSprachnachweisesundeinesMindestalterszurBekämpfungvonZwangsverheiratungisterforderlich,dademGesetzgeberkeinegleich wirksamen,zielgenauerenmittelzurverfügungstehen.maßnahmen,dieauf

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/7288 dieaufdeckungundsanktionierungbereitsgeschlossenerzwangsehenundanschließenderhilfezielen,greifenerst,wenndiezwangssituationunddamitdie Menschenrechtsverletzungeingetretenist.AngesichtsdesRangesderverletztenSchutzgüter (insbesonderekörperlicheunversehrtheit,sexuelleselbstbestimmung)kannsichderstaatnichtdaraufzurückziehen,nureingetretene Folgenzulindern.DahergenügenwederVerbesserungenderzivilrechtlichen RechtsstellungnochdieEinführungeineseigenenStraftatbestandes.AufklärungsmaßnahmenunddieSensibilisierungbestimmterBerufsgruppen (Lehrer, Ärzteetc.)sindalsflankierendeMaßnahmesinnvoll,aberfürsichnichtausreichend.GleichesgiltfürVorschläge,dieaufPräventiondurchAufklärungder BetroffenengerichtetsindundfürsichinAnspruchnehmen,überGenerationen tradiertesoziokulturellegrundmusterkurzfristigzuverändern.eineeinzelfallbezogenefeststellungeinerzwangsehebeijedemvisumantragwürdevielfach praktischenschwierigkeitenbeidergebotenenabgrenzungzuarrangierten EheschließungenundrechtlichenBedenkeninBezugaufdendamitverbundenenEingriffindasallgemeinePersönlichkeitsrechtderAntragstellerbegegnen. AufdieGesetzesbegründungzu 30Abs.1AufenthGaufBundestragsdrucksache 16/5065, S. 173 wird verwiesen. b) in Bezug auf das vorgegebene Ziel einer Förderung der Integration; c)undinwelcherweisehatsiedieöffentlicheninteressenmitdem Schutz-undFördergebotdesArtikels6desGrundgesetzesundden persönlicheninteressenderbetroffenengegeneinanderabgewogen, wiediesvombundesverfassungsgerichtindemo.g.grundsatzurteil aus dem Jahr 1987 verlangt wurde? EswirdaufdieGesetzesbegründungzu 30Abs.1AufenthGaufBundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f verwiesen. 23.StimmtdieBundesregierungderAuffassungzu,dassesimRegelfalldes EhegattennachzugsnichtumZwangsverheiratungengeht (wennnein, warumnicht,undaufwelchekonkretenerkenntnissestütztsiesichdabei)? Die Bundesregierung stimmt dieser Auffassung zu. a)stimmtdiebundesregierungvordiesemhintergrundderauffassung zu,dassdiebewertungderverfassungsgemäßheitdersprachanforderungenalsnachzugsvoraussetzungvorallemandemvorgegebenen Zielder FörderungderIntegration gemessenwerdenmuss (wenn nein, warum nicht)? GesetzgeberischesZielsindsowohldieFörderungderIntegrationalsauchdie BekämpfungdesZuzugsinZwangsehen.AuchwennZwangsheiratennicht denregelfalldesehegattennachzugsdarstellen,sohandeltessichbeiihrer BekämpfungdochumdieVerhinderungvonfundamentalenMenschenrechtsverletzungen,diebeiderBewertungderVerfassungsmäßigkeitderSprachanforderungen in Rechnung zu stellen ist. b)weshalbistdiebundesregierungderauffassung,dassderspracherwerbimausland (unddamitdieintegrationinderbundesrepublik Deutschland)bessergelingenundfürdieBetroffenenwenigerbelastendseinkönntealsderSpracherwerbinderBundesrepublikDeutschlandineigenshierfüreingerichtetenSprachkursendesBundesamtes fürmigrationundflüchtlinge undstimmtsiederauffassungzu, dassnurunterdieserbedingungdiebeschränkungdesehegattennachzugsinanbetrachtdesartikels6desgrundgesetzesüberhauptals verfassungsgemäßbewertetwerdenkönnte (wennnein,bittebegründen)?

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Maßgebendistnicht,obderSpracherwerbimAuslandbessergelingenundfür diebetroffenenwenigerbelastendseinkönntealsderspracherwerbin Deutschland,sonderndassdieVerpflichtungzurTeilnahmeamIntegrationskursnach 44aAufenthGkeinenerfolgreichenAbschlusssicherstellt.DagegengarantiertdieNachweispflichtvonDeutschkenntnissenvorderEinreise, dassbeidenbetroffenentatsächlichentsprechendegrundkenntnissederdeutschen Sprache vorliegen. c)wiebegründetdiebundesregierungdasdurchdieauslagerungdes erstenspracherwerbsinsauslandzumausdruckkommendemisstrauenindiequalitätundmöglichkeitenderintegrationskurseinder Bundesrepublik Deutschland? DieBundesregierungsiehtinderNeuregelungkeinenAusdruckvonMisstrauenindiesprachförderndenMaßnahmenfürausländischeEhegattennach Einreise.MaßgeblichistvielmehrFolgendes:ZwaristdieerfolgreicheTeilnahmealsgesetzlicheZielbestimmungin 43Abs.2AufenthGverankert;der AbschlusstestistdamitkeinefreiwilligeSonderleistungdesAusländers,sonderngenerellerBestandteildesIntegrationskurses.JedochknüpfendieVerpflichtungs-undSanktionstatbeständein 8Abs.3, 44aund 98Abs.2Nr.4 AufenthG nicht an das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung an. 24.TeiltdieBundesregierungdieBewertung,dassdiemöglichepositiveWirkungeinerIntegrationskursteilnahmefürtatsächlichzwangsverheiratete FrauennichtimbloßenSpracherwerbliegt,sondernvorallemdarin,dass diebetroffenenhierdurchinkontaktzur deutschengesellschaft,d.h. zuanderenmigrantinnenundmigranten,sozialarbeiterinnenundsozialarbeitern,informationsmaterialienundberatungsstellenkommenundin einemdeutschenintegrationskurszudembereitsimsprachunterricht RechtevonFrauenundentsprechendeHilfsangebotethematisiertwerden (wenn nein, warum nicht)? DiemöglichepositiveWirkungkannauchimbloßenSpracherwerbliegen,da erdiebetroffenenbereitsvorderteilnahmeamintegrationskursindielage versetzenkann,sichausihrenzwangsehenzubefreien,z.b.indemsieauf Beratungsangebote aufmerksam werden. a)welchevorteilesiehtsievordiesemhintergrunddarin,wennzwangsverheirateteerstesprachkenntnissezunächstinihremherkunftsland erwerbenmüssenunddortmutmaßlichsehrvielmehrinpatriarchale undgewaltförmigestruktureneingebundenbleibenundweniger Hilfsangeboteerfahren,alsdiesinderBundesrepublikDeutschland vermutlich der Fall wäre? EswirdaufdieGesetzesbegründungzu 30Abs.1AufenthGaufBundestagsdrucksache 16/5065, S. 172 f verwiesen. b)wiewirksamsinddieneueingeführtenzuzugsbeschränkungenalsangeblichesmittelgegenzwangsverheiratungen,wenndiegeforderten Sprachkenntnissesoschnellangeeignetwerdenkönnen,wieVertreterinnenundVertreterderBundesregierunginderÖffentlichkeitden Eindruck zu erwecken versuchen? GesetzgeberischesZielderEinführungeinesMindestaltersunddesSprachnachweisessinddieFörderungderIntegrationunddieBekämpfungvon Zwangsverheiratung,nichtdieBeschränkungdesFamiliennachzugs.Gebildete MännerundFrauensindnachdemFamilienbildderbetreffendenKreise unattraktiver,siesindschwerer kontrollierbar,woraufesdenzwangaus-

15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/7288 übendenpersonenimregelfallmaßgeblichankommt.aucheinfachesprachkenntnissebedeuteninsoweiteineverbesserungderbildungssituationder Betroffenen (vgl.gesetzesbegründungzu 30Abs.1AufenthG,Bundestagsdrucksache 16/5065, S. 173). 25.InwieweitsiehtdieBundesregierungeinenWiderspruchdarin,dassinden IntegrationskursenMigrantinnenüberpatriarchaleundgewaltförmige Strukturenaufgeklärtwerden,umsichvondiesenVerhältnissenemanzipierenzukönnen,dannaberunterUmständenwegendesBezugsvonstaatlichenHilfeleistungenaufgrundderRechtslageingenaudiesenVerhältnissenverbleiben (müssen),umnichtabgeschobenzuwerden (vgl.tazvom 16.Oktober 2007)? DieVerlängerungderAufenthaltserlaubnisdesEhegattenalseigenständiges AufenthaltsrechtkannbeiVorliegeneinesHärtefallsnach 31Abs.2AufenthG nurzurvermeidungvonmissbrauchversagtwerden,wennderehegatteauseinemvonihmzuvertretendengrundaufleistungennachsgbiiodersgbxii angewiesenist ( 31Abs.2Satz3AufenthG).DieVerlängerungderAufenthaltserlaubnisdesEhegattensetztalsobeiVorliegeneinesHärtefallsgemäß 31 Abs.2AufenthGgrundsätzlichnichtvoraus,dassderLebensunterhaltgesichert ist.

16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage 1 Erteilte Visa zum Ehegattennachzug 2. und 3. Quartal 2007 Land II Quartal 2007 III Quartal 2007 Türkei Kosovo* Russland Thailand Marokko Serbien Indien Bosnien und Herzegowina Tunesien Mazedonien Pakistan Kasachstan Libanon Philippinen Iran Vietnam97106 Summe * VN-SR-Resolution 1244/99

17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/7288 Anlage 2 Berechtigungen (1 Hj.)Gesamt Berechtigungen Gesamt Neuzuwandernde Ausländer davon Verpflichtung Anteil verpflichtete Neuzuwanderer20,9 %30,6 %31,2 %25,8 % Teilnehmer (1 Hj.)Gesamt Neue Teilnehmer Gesamt * davon verpflichtete Neuzwanderer Anteil verpflichtete Neuzuwanderer16,3 %28,2 %32,7 %23,9 % *Davonnehmenca.50000TeilnehmernichtmehraktivinKursenteil;diessindTeilnehmer,dieeinzelneodermehrereModuleeinesIntegrationskurses besucht haben, diesen jedoch nicht mit einem Orientierungskurs abgeschlossen haben. 2005: Verpflichtete Neuzuwanderer und neue Teilnehmer (verpflichtete Neuzuwanderer) RangStaatsangehörigkeitAnzahl neue Verpflichtungen Anzahl neue Teilnehmer 1Türkei Russische Föderation Ukraine Kasachstan Serbien und Montenegro Thailand Marokko Vietnam Rumänien Bosnien und Herzegowina Sonstige Staatsangehörige Summe

18 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2006: Verpflichtete Neuzuwanderer und neue Teilnehmer (verpflichtete Neuzuwanderer) RangStaatsangehörigkeitAnzahl neue Verpflichtungen Anzahl neue Teilnehmer 1Türkei Russische Föderation Serbien und Montenegro Thailand Ukraine Kasachstan Marokko Vietnam Bosnien und Herzegowina Rumänien Sonstige Staatsangehörige Summe Hj. 2007: Verpflichtete Neuzuwanderer und neue Teilnehmer (verpflichtete Neuzuwanderer) RangStaatsangehörigkeitAnzahl neue Verpflichtungen Anzahl neue Teilnehmer 1Türkei Russische Föderation Ukraine Thailand Serbien Marokko Vietnam Kasachstan Iran Irak Sonstige Staatsangehörige Summe

19

20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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